1853 / 180 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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A. Wegen der Abzüge von den Gehältern

Bemerkungen.

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die Central-Abtheilung des Kriegs ministeriums.

die Abtheilung des Kriegs- ministeriums für die Re⸗ monte · Angelegenheiten.

den Chef des Generalsta— bes der Armee.

die Kommandantur der Re⸗ sidenz Berlin.

die Kommandanturen in den Festungen.

die Commandeure der betr. Truppentheile.

die Kommandanten der In⸗ validen · Häuser.

die Direkloren der Allge⸗ meinen Kriegsschule und der Artillerie- und Inge—⸗ nieur- Schule.

den Commandeur des Ka— detten⸗Corps und an die Direktoren der Provinzial⸗ Kadettenhäuser.

den General⸗Stabsarzt der Armee.

den Commandeur der Mi— litair⸗Kurschmieds⸗Eleven die Militair⸗Intendanturen der betr. Armee⸗Corps.

der Militait⸗Intendanten.

des Remonßte-Inspecteurs und des Direktors der Remonte Depots, der Beamten der Remonte⸗Depots.

des Dircktors und der Beamten des Königlichen lithographischen Instituts zu Berlin.

der Beamten der Garnisonkirche zu Berlin, mit Ausnahme je do ch a) des Garnisonpredigers.

der Festungs ⸗Bauschreiber, der Fortifikations⸗Unterbeamten, als Materialien⸗Schteiber, Wall- und Schleu— senmeister, Gefangenen⸗Ober- und Unter-Aufsseher.

der regimentirten Offiziere und Militair⸗- Beamten der Infanterie, Kavallerie und Artillerie, so wie der Invaliden⸗-Compagnieen, mit Ausnahme jedoch a) der Regiments ⸗Commandeure, b) der Bataillons ⸗Commandeure, c) des Direkiors der Militair · Reitschule, d) . Commandeurs der Reserve⸗-Festungs - Artillerie⸗ Compagnieen in ainz, e) des Commandeurs der derartigen Compagnieen in Saarlouis und Luxemburg, f) des Commandeurs der Feuerwerks⸗-Abtheilung, g) der Chefs der Artillerie⸗Handwerks-Compagnieen, kh der Chefs der Invaliden -⸗Compagnieen, i) des Commandeurs des reitenden Feldjäger -Corps.

der Ofsiziere, Prediger und Beamten der Invaliden -Häuser in Berlin und Stolpe, mit Ausnahme jedoch a) dert Kommandanten dieser Häuser.

der Offiziere, Lehrer und Beamten der Allgemeinen Kriegsschule, mit Aus—=

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nahme des Direktors und der dahin kommandirten Offiziere, der Offiziere, Lehrer und Beamten der Artillerie- und Ingenieur- Schule, mit Ausnahme des Direktors und der dahin kommandirten Offiziere.

der Offiziere, Lehrer und Beamten sämmtlicher Kadetten Anstalten, mit Aus⸗ nahme der Commandeurs und der Direktoren.

der Aerzte, Lehrer und Beamten des medizinisch - chirurgischen Friedrich -Wil— helms⸗Instituts und der Akademie für das Militair, mit Ausnahme der von den Truppen dahin kommandirten Unterärzte.

der Unterbeamten bei den Militair-Kurschmieds-Eleven, und der letzteren

der Negiments-⸗Commandeure, der Bataillons-⸗Commandeure, des Directors der Militair-Reitschule, des Commandeurs der Reserve⸗Festungs⸗Artillerie⸗Compaguieen in Mainz, des Commandeurs der derartigen Compagnieen in Saarlouis und Luxemburg, des Commandeurs der Feuerwerks Abtheilung, . der Chefs der Artillerie Handwerks-⸗Compagnieen, der Chefs der Invaliden Compagnieen, der General-Stabs-Offiziere bei den General- und bei den Divisions-Kom⸗— mando's, der Offiziere des Ingenieur -Corps, mit Ausnahme jedoch a) des General-Inspecteurs dieses Corps, b) der Ingenieur-Inspecteure, und 4 ch der Adjutanten bei der Gneral-Inspection des Ingenieur-Corps und bei den Ingenieur⸗-Inspectionen, der Artillerie⸗Offiziere der Plätze, derjenigen Kommandanten ju den großen Städten und Festungen, welche nicht Generale sind,

der Platzmajore in den großen Städten und Festungen, der Kommandanten der Invalidenhänser, der Etappen-Inspektoren, der Train-Offiziere, der Militair-Intendantur-Beamten, nit Ausnahme jedoch

a) der Milifair-Intendanten,

der Generalärzte und der bei denselben fungirenden Assistenz' und Unterärzte,

.

8e n. TJ, 1 nan hstehr XIV., 20.

Zu A. VIII. a. bis i. siebe A. II. 3. und A. XIV. 1 bis s.

8 B n, 1 a. fehr i. 1. 414.

Zu A. X. 1 und 2. Wegen der Abzüge von den Gehäl⸗ tern der kommandirten Offi⸗ ziere sind die Anträge an die Kommando's der Truppen theile zu richten, denen die Kommandirten angehören. Wegen der Abzüge von den Gehältern der Direktoren, siehe X. XIV. 31.

31 A. XI. 1. siehe A. XRIV 30.

Zu XII. Wegen der Ab— züge von den Gehältern der kommandirten Unterärzte sind die Anträge an die Kom— mando's der Truppentheile zu richten, denen die Kom⸗ mandirten angehören.

Zu 416. sie he A. II. 1. 2, und 6.

3 eg n der Kommandanten, welche

Generale sind, siehe A. II. 1.

XIV. 17, siehe A.

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Nr. an

A. Wegen der Abzüge von den Gehältern

Bemerkungen.

. vie Militait⸗ Intendantu- ö ren der betreffenden Armee⸗

hof bei Berlin,

und Militairs,

und Ingenieur- Schule,

der Ober⸗Stabs⸗ und Stabsärzte in den Garnisonen und Festungen, der Militair⸗Ober-, Divisions- und Garnison⸗-Prediger, ingleichen der Di⸗ Corps visiens⸗ und Garnison-Küster, l der fämmtlichen Auditeure und Militair-Gerichts-Altnarien, der Beamten der Proviant-Aemter und Magazin-Verwaltungen, der Beamten der Montirungs-Depots, der Beamten der Garnison-⸗Verwaltungen, der Beamten der Garnison-Lazarethe, der Beamten der Administratios der militair-fis kalischen Ländereien in Tempel

der Militair⸗Bau⸗-Beamten für Berlin, Charlottenburg, Pots dam und Köln,

der Lehrer und Beamten bei den Garnisonschulen, . ö des Direktors, der Lehrer und der Beamten des Militair⸗Knaben-Erziehungs⸗ Zu . XIV.. 29. Wegen Instituts zu Annaburg, mit Ausnahme der dahin lommandirten Offiziere der Ktommandirten gilt die

der Direktoren der Kadettenhäuser zu Berlin, Potsdam, Culm, Wahlstatt und Bensberg incl. des Commandeurs des Kadetten Corps, . der Direktoren der Allgemeinen Kriegsschule und der vereinigten Artillerie=

der Aerzte, Pharmaceuten und Beamten des Militait · Medizinal⸗ Stabes, pes Commanveurs der Militair-Kurschmieds Eleven.

Anmerkung zu A. X.

der Offiziere, Lehrer und Beamten der Central -⸗Turnanstalt, mit Ausnahme Zu A. XIV. 32. Wegen der zur Ausbildung dahin kommandirten Offiziere,

der kommandirten Offiziere gilt die Anmerkung zu A. X.

die Abtheilung des Kriegs⸗ Ministeriums für das In⸗ validenwesen. der Militair⸗Verwaltung,

Verwaltung.

der mit Pension gänzlich verabschiedeten Offiziere und Beamten der Militair—

B. Wegen der Abzüge von dem Einkommen der mit Pension zur Allerhöchsten Disposition gestellten Offiziere, det mit halbem Gehalte ausgeschiedenen Offiziere und Militait⸗Beamęen, der auf Inaktivitäts Gehalt oder Wartegeld gesetzten Ofsiziere und Beamten

Angekommen: Se. Excellenz der Justiz⸗Minister Simons, von Heringsdorff. .

Se. Excellenz der Staats- und Finanz-Minister von Bodel⸗ schwingh aus der Provinz Westfalen.

Nichtamtliches. Berlin, den 2. A uust.

Se. Königliche Hoheit der Kur fürst von Hessen ist nebst seiner Gemahlin am 30. Juli von Franzensbad wieder in Wilhelmshöhe eingetroffen. ö .

Die zweite Kammer, der kurhessischen Stände⸗ Versammlung ist nach Erledigung des größten Theils ihrer Arbeiten auf einige Zeit vertagt worden. Der betreffende Beschluß wurde den Kammermitgliedern durch den Minister des Innern in einer vertraulichen, am 30. Juli Nachmittag abgehaltenen Sitzung eröffnet, worauf die meisten derselben alsbald die Reise in ihre Heimat angetreten haben.

= Der Eommandeur des in Frankfurt a. M. garnisonirenden Königlich preußischen 29sten Infanterie Regiments Oberst von Kessel, ist nach längerer Abwesenheit dorthin zurückgekehrt und hat sein Kommando bereits wieder übernommen. .

= Das durch das Verordnungeblatt des Herzogthums Nassau publicirte Gesetz vom 16ten d., aus 21 Paragraphen bestehend, he⸗ zweckt, die mit den bisherigen Bestimmungen über die Competenz der Gerichte zur Untersuchung und Bestrafung der, Verbrechen und Vergehen verbundene Belastung der Schwurgerichte, so wie die Kosten des Strafverfahrens zu vermindern. Es sollen in Zukunft Verbrechen nur alsdann von dem Assisenhofe mit Zuziehung von Geschworenen abgeurtheilt werden, wenn dieselben mit einer in ihrem

Maximum das Maß von 5 Jahren übersteigenden Zuchthaus oder

Correctionshausstrafe und bezüglich der Dienstvergehen der Staats und öffentlichen Diener, wenn diese mit einer solchen Freiheitestrafe allein oder neben der Dienstentsetzung bedroht sind. In allen an⸗ deren Fällen sind diese Verbrechen von dem Assisenhofe ohne Zu⸗ ziehung von Geschwornen abzuurtheilen. Meineid und Eides bruch, nit Ausnahme der in Art. 230, 234, 236 des Strafgesetzbuchs vorgesehenen Fälle sollen jedoch bei den Schwurgerichten verbleiben. Die Sitzungen des Assisenhofes ohne Geschworne finden in der Regel alle drei Monate unmittelbar nach der Sitzung der Assisen mit Schwurgerichten statt. Ihr Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kron⸗ ͤ Württ Juli ihre Reise

prinzeffin von Württemberg haben am 3!

nach England angetreten. .

Se. Masestät der König Max von Baiern und Ihre

Majestät die Königin Maria sind am 30. Juli im Königlichen

sse zu Bamberg eingetroffen und werden am 2. August von

ach Hohenschwangau sich begeben, wo beide Majestäten mit Spätsommer verweilen werden.

Freiherr von Perglas, der mehrjährige Minister⸗Resident Baierns am Königl. griechischen Hofe, der kürzlich in Urlaub zu München eintraf, ist durch Allerhöchste Entschließung Sr. Majestät des Königs von Baiern vom 25. Juli abberufen, und an des⸗ sen Stelle der bisher in Herzogl, sachsen koburg-gothaschen Dien⸗ sten gestandene Regierungs- und Justizrath Freiherr von Thüngen aus Baiern zum Königl. Minister-Residen en in Athen ernannt worden. Gleichzeitig hat Se. Majestät der König dem Legations⸗ Secretair bei der Königl. Gesandtschaft in Athen, Ludwig Faber, den Titel und Rang eines Königl. Legationsrathes verliehen. Bei der am 30. Juli an der münchener Hochschule stattgehabten Rektorswahl wurde Prof. geistlicher Rath Stadlbauer gewaͤhlt.

Ihre Majestät die Königin von Großbritannien ist nach ihrer Genesung von den Masern am 27. Juli zum ersten⸗ male wieber ausgefahren. Auch Ihre, Königlichen Hoheiten die Prinzessinnen Helene und Louise sind wieder genesen und haben sich vorgestern von Schloß Windsor ebenfalls nach der Insel Wight be⸗ geben, so daß nun blos nech die beiden jüngsten Kinder der Königin, die Prinzen Al fred und Leopold, Königliche Hoheiten in Schloß Windsor zurückgeblieben sind, . ; .

Ver britische Gesandte im Haag ist am 28. Juli von Rotterdam in London angekommen. ;

Die Dienst-Einstellung der londoner D rosch kenkutscher hat mit dem 30. Juli ihr Ende erreicht; die Abänderungen, welche die Regierung in der Bill über die Taxe dieses Fuhrwerks dem Par⸗ lament empfohlen hat und die (wie bereits gemeldet) sofort ange⸗ nommen wurden, scheinen die Cab⸗Compagnieen zufriedengestellt zu haben, denn am Morgen des 30sten Juli waren alle Cabs wieder auf dem Platze.

Wien, Dienstag, 2. August. (Tel. Dep. 2. C. B.) Die hiesige Gesandten Konferenz hat das konstantinopeler Ausgleichungs⸗ Projekt als ungeeignet zur Seite gelegt; dafür wird der hier aus⸗ gearbeitete Entwurf sofort nach Konstantinopel gesandt und der Pforte zur Annahme vorgelegt werden. Die Modificationen dieses Entwurfes sind von Frankreich bereits gebilligt und auch England soll schon seine Zustimmung gegeben haben.

Livorno, Freitag, 29. Juli. (Tel. Dep. d. C. B.) Gue⸗ razzi hat sich nach Bastia eingeschifft. Das Großherzogl. General.

Konsulatsgebäude ist dort insultirt worden.

Gewerbe- und Handels Königsberg, 28. Juli. Die hiesige Lokal-Gewerbe wurde heute eröffnet Und zwar durch die von der Kommisston der pon technischen Gesellschaft zu diesem Akte besonders eingeladenen Personen.

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