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1) die gleicharmigen Balkenwaagen,
2) die unter dem Namen der römischen Waage belannten Schuell⸗
waagen, 3) solche Brückenwaagen, bei denen das Gegengewicht zum Gewicht der Last sich verhält, wie 1: 10 oder wie 1: 196 so wird über das Verfahren bei der Prüfung und Stempelung obiger Arten von Waagen die solgende Anweisung ertheilt:
A. Gleicharmige Waagen. 1
Bei der Prüfung einer neuen, zur Stempelung vorgelegten Waage der oben . 1 3 vornehm lich die Beschaffenheit des Waagebal⸗ fens in Betracht. Hinsichtlich der dazu gehörigen Schalen ist nur darauf zu sehen, daß sie mit den zu ihrer Aufhängung dienenden Ketten oder Schnüren, ohne Ausgleichung durch willkürliches Anhängen eines Blei⸗ stückes, Drahtes oder eines anderen Ausgleichungsmittels, das mit den Schalen nicht unzertrennlich verbunden ist, gleiche Gewichte haben.
Eine Stempelung der Waagschalen ist aber nicht erforderlich, da die Uebereinstimmung ihrer Gewichte durch die Richtigkeit des Waagebalkens hinreichend gesichert ist.
§. 2.
Was den Waagebalken betrifft, so muß derselbe eine regelmäßige, tüchlige Ausführung und in seinen beiden Schenkeln eine solche Ueberein⸗ stimmung der Gestalt zeigen, daß das bloße Auge keine Berschiedenheit wahrnehmen kann.
Näch der Länge und den Abmessungen des Balkens in seinem mitt— lern Querschnitte richtet sich die Tragfähigkeit desselben; d. h. die größte Belastung, welche ohne Gefahr einer nachtheiligen Biegang Eine, jeden Waagschale zugemuthet werden kann, weshalb diese bei der Prüfung zu konstatiren ist.
In der zur Unterstützung dienenden Scheere muß der Balken mittelst einer in feiner Mitte unwandelbar befestigten Stahlschneide, deren nach unten gekehrte Schärfe in stählernen Pfannen ruht, in einer verti⸗ kalen Ebene frei spielen, ohne daß er selbst oder seine Zunge seitwärts anstreichen kann.
Die erwähnte Zunge muß mit dem Waagebalken, senkrecht über der Mittelschneide desselben, auf eine unveränderliche Weise verbunden sein. Sie muß eine gerade Linie bilden, die beim Einspielen vertikal steht, während die Mittellinie des Balkens dann eine horizontale Lage hat.
Zum Aufhängen der Waaggschalen dienen zwei mit ihren Schärsen
nach oben gelehrte Stahlschneiden, die mit den Enden des Balkens so verbunden sein müssen, daß sie unter sich und mit der als Drehachse dienenden Mittelschneide parallel sind. Außerdem müssen alle drei Schnei⸗ den auf der vertikalen Ebene des Waagebalkens senkrecht stehen und die . Härtung haben, um gegen eine zu schnelle Abnutzung gesichert u sein. . Die Pfannen in den Gehängen der Waagschalen müssen auf den zugehörigen Stahlschneiden ohne alle Klemmungen und seitliche Reibungen frei spielen. Auch ist darauf zu sehen, daß sie nur mit den äußersten Schärfen der Schneiden in Berührung kommen können.
Die Art der Aufhängung, bei welcher an den Enden des Waagebal⸗ kens statt der nach oben gekehrten Stahlschneiden hohle Pfannen beftstigt, die zugehörigen Schneiden aber in den Gehängen angebracht sind, ist ganz f diese Weise konstruirte Waage nicht zur
fehlerhaft und darf eine auf Aichung zugelassen werden.
S. 3.
Die fernere Prüfung, welche der Stempelung vorhergehen muß, be⸗ frifft die Erforschung der Richtigkeit und Empfindlichkeit.
Zur Richtigkeit eines Waagebalkens gehört, neben den im vorigen Paragraphen genannten Erfordernissen, zweierlei:
1) daß der Balken für sich im Gleichgewicht sei, und 2) daß er gleichamig sei. Das Vorhandensein der ersten Bedingung zeigt sich sofort, wenn die unge des von den Schalen befreiten Waggebalkens genau einsteht, und in diese Stellung nach einigen Schwankungen wieder zurückkehrt, nachdem man sie durch Anstoß etwas daraus entfernt hat.
Dieselbe Probe, jedoch mit gleicher Belastung der beiden Arme des se, . giebt auch Aufschluß über das Zutteffen der zweiten Be— ingung.
Hät man nämlich an beiden Armen genau, gleiche Gewichte aufge— hängt, so haben die Arme gleiche Länge, sobald die Zunge richtig einsteht. Muß man aber auf der einen Seite ein kleines Uebergewicht zulegen, um das genaue Einstehen heibeizuführen, so ist der nach dieser Seite gelehrte Arm kürzer, als der ihm gegenüberstehende.
Im letzteren Falle wird der Unterschied beider Längen in Theilen des kürzeren Armes erhalten, indem man das Uebergewicht durch eines derglei⸗ chen Gewichte dividirt. Hätte man z. B. bei einer Belastung von 10 Pfund auf jeder Seite dem links hangenden Gewichte Loth zulegen müssen, um die Zunge zum Einstehen zu bringen, so würde der rechte Aim des Bal⸗ kens um,. : 320, d. um J länger sein, als der linke, oder: die Längen beider Arme würden sich in diesem Falle wie 1251 zu 1280 verhalten. Da es aber immer sehr schwierig bleibt, einen Waagebalken genau gleich armig herzustellen, so kann eine Abweichung, die nicht mehr als 65d der Länge eines Armes beträgt, als unschädlich nachgesehen werden.
§. 4.
Was die Empfindlichkeit betrifft, so wird di
ind . iese nach der mehr oder
, der Zunge aus der vertikalen Stellung im Zustande
han, ö bei einem gewissen Uebergewicht auf der einen Waag—
JI . n, en Gründen ist dieser Ausschlag unter übrigens gleichen Um—
ständen desto größer, die Waage also um so empfindlicher, je länger ihr Balken und je leichter derselbe konstruirt ist. Außerdem hat Lie Lage seines Schwerpunktes, so wie der Umstand, ob die beiden Aufhängepunkte der Waagschalen mit dem mittleren Unterstützungspunkte des Basltens — die mit lẽtzterem verbundenen drei Stahlschneiden — in eine gerade oder ge— brochene Linie fallen, einen bestimmten Einfluß.
Am häufigsten kömmt es vor, daß die Mittelschneide etwas oberhalb der geraden Linie liegt, welche durch die Endschneiden gezogen werden kann, und dies ist insofern als ein Uebelstand zu betrachten, als sich dann der Waagebalken bei einer größeren Belastung weniger empfindlich zeigt, als bei geringeren Belastungen. Dagegen ist der Ausschlag, den die Zunge für ein bestimmtes. Uebergewicht anzeigt, von der Größe der Belastung un— abhängig, fobald jene drei Schneiden genau in einer geraden Linie liegen weshalb bei der Prüfung darauf gesehen werden muß, daß dies so viel als möglich der Fall sei.
. 5.
Gleichwohl wird es nicht ausbleiben, daß die Belastung der beiden Wagg⸗ schalen immer noch fortfährt, einen gewissen Einfluß auf die Größe des Ausschla⸗ ges auszuüben, da schon die nie ganz zu vermeidendẽ Reibung der Stahl— schneiden in den zugehörigen Pfannen, und besonders die der mittleren Schneide, so wie nicht minder die aus der Elastizität des Balkens ent⸗ springende Biegung desselben einen solchen Einfluß bedingt. Mit Rücksicht auf diese Umstände, welche beide der Belastung proportional sind, wird vorgeschrieben, daß die Empfindlichkeit einer bis zur größten Tragfähigkeit belasteten Waage mit einem Uebergewichte geprüft werden soll, welches im Verhältniß zu einem der gleichen Gewichte, die sich auf der Waage das Gleichgewicht halten, auf jeden Centner ein Loth beträgt.
Man darf sich aber nicht damit begnügen, die gengunte Prüfung nut auf einer Seite vorzunehmen; sie muß eben so auch auf der anderen Seite geschehen, wo dann die Zunge nach beiden Seiten hin einen gleich großen Äusschlag geben muß.
S. 6.
Hat man sich auf diese Weise die Ueberzeugung verschafft, daß eine zur Aichung vorgelegte Waage den Anforderungen entspricht, welche die Sicherheit des Publikums nöthig macht, so erfolgt die Stempelung ihres Baltens in der Mitte eines jeden Armes, einmal mit dem preußischen Adler und zum anderen mit dem Ortsnamen der betreffenden Aichungs⸗ Behörde.
Letztere ist verpflichtet, dem Eigenthümer oder demjenigen, der die Aichungs⸗-Gebühren entrichtet, einen nach §. 17 der Instruction vom
14. Dezember 1816 ausgefertigten Beglaubigungsschein zu übergeben. 35
Finden dagegen nach dem pflichimäßigen Gutachten der Aichungs⸗ Behörde in Bezuüg auf die in S. 2 genannten allgemeinen Constructions- Erfordernisse wesentliche Mängel statt, oder geben die in 885. 3 bis 5 vor— geschriebenen Proben in Absicht auf die Richtigkeit und Empfindlichkeit nicht die verlangten Resultate, so darf die Stempelung der Waage nicht eher erfolgen, als bis jene Mängel vollständig beseirigt sind.
Trägt aber eine solche mangelhafte Waage noch von einer früheren
Aichung her die Stempelung an sich, so ist letztere durch einen darüber
gemachten Kreuzhieb vormittelst eines scharfen Meissels zu kassiren, und die Waage ist bei der abeimaligen Vorlage wie eine neue zu behandeln.
B. Römische Waage.
. *
Die unter dem Namen der römischen Waage bekannte Schnell— waage besteht aus einem ungleicharmigen Balken, der auf gleiche Weise, wie bei der vorigen Wiegevorrichtung, mittelst einer an beiden Seiten vor— kretenden Stahlfchneide in stählernen Pfannen, der sogenannten Scheere suht. Eine eben solche Schneide, nur mit nach oben gekehrter Schäife, ist am Ende des kürzen Armes angebracht, und diese trägt vermittelst eines
gabelförmigen, mit Stahlpfannen versehenen Gehänges Einen Doppelhaken zum Anhängen der Waagschale oder zur unmittelbaren Aufhängung der zu wiegenden Körper.
Um das Gewicht der letzteren zu bestimmen, dient ein unveränderliches Gegengewicht, das sogenannte Laufgewicht, welches an dem langen Arme des Waagebalkens so aufgehängt ist, daß es versuchsweise hin- und her⸗ geschoben werden kann, bis der Waagebalken in horizontaler Stellung zum Gleichgewicht kömmt. ; . .
Tiese Stellung wird auf gleiche Weisc, bie bei der gleicharmigen Wange, durch eine auf dem Waagebalken befestigte, in der Scheene frei spielinde Zunge angezeigt. Endlich ist auf dem langen Arme des Waage⸗ baltens eine Theilung mit heigesetzien Zahlen angebracht, um mittelst der⸗ selben das Gewicht der am kurzen Arm hängenden Last ohne Weiteres ab— lesen zu können. —
S. 9.
Damit eine Wiegevorrichtung der fraglichen Art zur Aichung zugelassen werden kann, maß dieselbe durch ihre àußeren Constructions⸗Verhältnisse solgenden Anforderungen entsprechen: .
I) Der Waaggebalken muß eine regelmäßige Bearbeitung und, eine hin⸗ reichende Stärke haben, um selbst bei der schwersten Belastung nicht gebogen zu werden,.
2) Der vertikale ,. . muß
prizontalen und vertikalen Seiten ein. W 1è Air 1 Rechtecke gleiche Breite haben, während die Höhen nach dem äußersten Ende des Armes zu etwas abnehmen können. .
3) Waagebalken mit Querschnitten in Gestalt eines übereck gestellten
Sugvdrales sind zus Aichung nicht zulässig.
überall ein Rechteck mit Am langen Arme müssen
Wenn man es nicht vorzieht, den Waagebalken blank zu lassen, so tann er geschwã izt oder bronzirt und allenfalls mit einem dünnen zurniß i'berzogen werden,. Ein dick aufgetragener Anstrich mit Oel— J ? / 77 En bist' dagegen nicht zulässig,, döriae Härt t Die Stahlschneiden muͤssen die gehörige Härtung und eine solche Juschãrfung haben, , die ebenfalls gehärteten Plfannen nur mit Fer äußersten Kanie berühren. .
Beide Schneiden müssen so mit dem Waagebalken verbunden sein,
f der Seitenfläche des letzteren senkrecht stehen, und daß
daß sie auf — W, 2526 / 4 . . 149 116 eine durch ihre Schärfen gelegte gerade Linie mit der Zunge einen
rechten Winkel bildet. ; . Wild eine Waagschale zur Aufnahme der zu wägenden Gegenstãnde
angewendet, so muß das Gewicht rerselben mit Einschlußz der zu ihrer Aufhängung dienenden Kette, Oesen und des zugehörigen Ge— hänges eine ganze Zahl von Pfunden beitragen, welche auf der vor⸗
Feren Seitenfläche des Gehänges in vertüfter Schrift angegeben
sein muß. ö. Ha r sgehsich, darf nicht, wie dies bei den ordingiren Schnell⸗ waagen in der Regel zu geschehen pflegt, vermittelst cines Hakens unmittelbar auf dem Rücken des Waagebalkens hängen, sondern auf letzteren muß eine Hülse geschoben sein, an beiden Seiten mit vor— stehenden Stahlschneiden unt einem gabelförmigen Gehäuge versehen,
dessen unteres Verbindungsstück einen Haken zum Aufhängen des
Laufgewichts trägt. . .
Die an beiden Seiten der Hülse vertretenden Stahlschneiden müssen mit ihren nach oben gekehrten Schärfen eine grade Linie bilden, die
mit den Schärfen der beiden vorgenannten Schneiden parallel ist. luch muß diefe Linie wo möglich in der durch die beiden eisten Schärfen gelegten Ebene sich brfinden; wenigstens darf sie nicht tiefer als einen Viertelzoll unteihalb dieser Ebene, niemals aber oberhalb derselben liegen. Das Laufgewicht muß die Gestalt einer Kugel haben und oben mit
9 —
einer eingegossenen Oese aus Schmiedeeisen zur Aufhängung an den vorerwähnien Haken versehen sein. Diese Kugel, in Verbindung mit dem gabelfömigen Gehänge, und der verschiebbaren Hülse, bildet das ganze Gegengewicht, welches stets eine ganze, auf der Hülfe in ver fiefter Schrift angegebene Zahl von Pfunden betragen muß. Eine anberwelte Ausgleschung durch zugefügte Blei- oder Drahtstücke darf nicht daran vorkommen. t , )
Die Theilung am langen Arm des Waagebalkens muß auf einer der Seitenflächen desselben angebracht, und eine gleichmäßige sein; d. h. je zwei auf einander folgende Theilstriche müssen immer gleiche Entfernungen von einander haben.
Die genannten Entfernungen dürfen nicht kleiner, als eine preußische Linie sein, und die den Theilstrichen beizusetzenden Zahlen dürfen nur die ganzen Pfunde ausdrücken, während eiwa vorkemmende Theil⸗ strichöt für Biuchtheile des Pfundes ohne numerische Bezeichnung zu lassen sind. .
Die Hülse muß auf dem abgeschrägten Rande der einen Seite, welch über die vorerwähnte Theilung foͤrtgleitet, mit einem scharf einge⸗ rissenen senkrechten Siriche verfehen sein, der als Index dient, um durch das Zusammentreffen desselben mit irgend einem Theilstriche ver Skala das entsprechende Gewicht richtig ablesen zu können.
§. 10. Häufig werden die Schnellwaagen auch mit zwei Slalen zum Wiegen
leichtsr und schwerer Lasten angefertigt, wo daun die eine Skala auf der
vorderen Seite des Balkens, die andere aber auf der Rückseite desselben so
angebracht ist, daß zu ihrem Gebrauch der Waageballen umgekantet werden
muß. L'tzterer ist bei dieser Einrichtung mit zwei Scheeren zu seiner, Un—
terstützung versehen, welche in verschiedenen Abständen ven dem Aufhänge⸗
punkte der Waageschale am Ende des kurzen Armes — dem sogenannten
Lastpunkte — angebracht sind. .
Beim Gebrauche der leichteren Skala findet der Waagebalken, wie im Vorhergehenden angegeben, seine Unterstützung in der am weitesten von dem Lastpunkte entfernten Scheere,
Umgekehrte von diesem findet statt, sobald nach Umkantung des Waage⸗ balkens die Skala sür schwere Belastungen in Gebrauch genommen wird; woraus hervorgeht, daß die zu beiden Scheeren gehörigen Stahlschneiden eine entgegengesetzte Stellung haben müssen. .
Im Gleichen muß die als Lastpunkt dienende Stahlschneide mit zweien, bezüglich nach unten und nach oben gekehrten Schärfen versehen sein, da⸗
Dez mit das zugehörige kens nur um das äußerste Ende des furzen Armes herum gedreht zu wer— den braucht, um für beide Skalen zur Aufhängung der Last gleich geeignet zu sein. . . ö
Betreffend die Hülse für das Laufgewicht, welches für den Gebrauch beider Skalen dasselbe bleibt, so muß diese beim Umkanten des Waagebal⸗ kens vorher von demselben ab- und nachher wieder aufgeschoben werden, damit ein und derselbe Strich als Inder sür beide Skalen dient. — Schnellwaagen, deren Hülsen mit zwei auf den entgegengesetzten Seiten ein⸗— gerissenen Zeigerstrichen versehen sind, den einen für die leichte, den an⸗ deren für die schwere Skala bestimmt, dürfen nicht geaicht werden.
Im Uebrigen gelten für beide Skalen dieselben konstruktiven Bedin⸗ gungen, welche im S§. 9 für eine Skala vorgeschrieben sind, und es, ist also für eine solche Schnellwaage in Absicht auf die Beurtheilung ihrer Aichungs⸗ fähigkeit eine deppelte Prüsung nöthig.
.
Was die Richtigkeit einer Schnellwaage betrifft, so wird diese vor nehmlich durch die Eintheilung der Skala, die Schwere des Gegengewichtes und die Stellung des Zeigerstriches auf der Hülse desselben bedingt.
Die Länge des kurzen Armes, d. h. die Entfernung des Lastpunktes von dem Unterstützungspunkte des Balkens, kommt nur so weit in Betracht,
während die diesem Punkte am nächsten be⸗ findliche Scheere an der zugehörigen Stahlschneide frei herabhängt. Das
ige gabelsörmige Gehänge brim Umkanten des Waagebal⸗
als zwischen dieser Länge, der Pfundenzahl des Gegengewi fernung zweier Theilstriche von fuanderd und der n, Gewichtsangaben eine bestimmte Beziehung stattsindet, mittelst 6 , eine dieser Brößen aus den anderen berechnet werden kann. Diese Bezie⸗ hung besteht darin, daß die Länge des kurzen Armes sich zu der Entfer— nung je zweier Theilstriche von einander, wie die Größe des Gegenge⸗ wichtes zu der jener Entfernung entsprechenden Gewichtsdifferenz verhält
Bei der Prüfung der Richtigkeit einer vorgelegten Schnellwaage hat man aber nicht nöthig, auf eine solche Berechnung einzugehen; sondern man kann sich durch folgendes Verfahren eine genügende Ueberzeugung von der Richtigkeit verschaffen.
§. 12.
Zuförberst befreit man den Waagebalken von der aufgeschobenen Hülse und bringt ihn durch hinreichende Beschwerung des Lastpunktes ins Gleich⸗ gewicht. Eine kleine Siörung des letzteren muß dann eine schwankende Bewegung zur Folge haben, bei welcher die Zunge nach beiden Seiten hin einen Ausschlag von gleicher Größe anzeigt.
Nächstdem versieht man den langen Arm wie zum wirklichen Gebrauche mit dem Laufgewichte und überzeugt sich, ob die Zunge jedesmal richtig einspielt, wenn nach einander der an ber Hülse befindliche Zeigerstrich auf zwei, möglichst weit von einander entfernten Theilstrichen der Skala gestellt wird, während gleichzeitig die diesen Theilstrichen entsprechenden Belastun⸗ gen angebracht sind. Tiifft diese Probe zu, so hat man sich nur noch zu überzeugen, ob der Abstand zwischen jenen Theilstrichen in so viel gleiche Theile, wie die Differenz der zugehörigen Belastungen Pfunde enthält, ge⸗ theilt ist, und ob auch die übrigen Theile der Skala hinsichtlich der Größe damit übereinstimmen.
Es ist am zweckmäßigsten, die obige Prüfung an zwei Theilstrichen vorzunehmen, von denen der eine in der Nähe des ersten, der andere aber in der Nähe des letzten Theilpunktes der Skala liegt, und zur mehreren Sicherheit kann man dann dieselbe Probe noch für einen dritten, zwischen jenen liegenden Theilstrich wiederholen.
Uebrigens versteht es sich von selbst, daß bei einer Schnellwaage mit zwei Skalen die vorstehend angegebene Ptüfung auf jede ihrer Skalen aus⸗ gedehnt werden muß.
§. 13.
Hinsichtlich der Empfindlichkeit einer Schnellwaage wird festgestellt, daß diese mit einer Gewichtszulage von drei Loth auf den Centner geprüft wer⸗— den soll, wobei folgendermaßen zu verfahren ist.
Man bringt zuerst, wie vorhin angegeben, eine dem Maximum der Tragfähigkeit nahe kommende Belastung an der Waage ins Gleichgewicht, nden man das Laufgewicht auf den entsprechenden Theilstrich der Skala stellt, so daß die Zunge richtig einspielt. Legi man dann derselben nach Verhältniß ihrer Schwere das entsprechende Uebergewicht zu, so muß der Zeiger nach der Seite des kurzen Armes hin einen deutlichen Ausschlag anzeigen.
. Ist dies der Fall, so schiebt man das Laufgewicht um so viel weiter, daß abermals Gleichgewicht eintritt, und nimmt das nNebergewicht von der Belastung fort; alsdann muß die Zunge denselben Ausschlag nach der entgegengesetzten Seite hin anzeigen.
§. 14.
Ist nach sorgfältiger Beobachtung des vorstehend angegebenen Prü⸗ fungs-Verfahrens eine Schnellwaage als vorschriftsmäßig konstruirt und richtig befunden, so muß sowohl der Waagebalken, als auch das Gehänge der Schaale und die Hülse des Laufgewichtes mit dem preußischen Adler und dem Stempel der betreffenden Aichungsbehörde gestempelt werden.
Bei dem Waagebalken erfolgt diese Stempelung beim ersten und letz- ten Theilstrich der Skala; bei der Hülse auf beiden Seiten unmittelbar neben dem als Zeiger dienenden Strich, so daß eine Verrückung desselben ohne Zerstörung des Stempels unausführbar wird, und bei dem Gehänge auf der vorderen Seite desselben. . . ; .
Ist der Waagebalken mit einer zweiten Skala versehen, so muß diese nach befundener Richtigkeit, in gleicher Weise wie die erste, gestempelt
werden. §. 15.
In der von den Aichungsbehörden auszustellenden Aichungsbescheinigung
ist außer der laufenden Nummer und des Namens dessen, der die Aichung verlangt hat, noch anzugeben; ; ;
1) Die Bemerkung, oh die Schnellwaage eine einfache oder doppelte (mit nur einer Skala, oder mit zwei derselben versehen) .
2) Die Länge eines Theiles der Skala, der zwischen zwei, möglichst weit von einander entfernten und mit einer ganzen Zahl von Pfun— den bezeichneten Theilstrichen enthalten ist.
Der Werth dieser Länge, ausgedrückt durch die Differenz jener Zahlen, welche namhaft zu machen sind, und die Angabe der etwa dorhandenen Unterabtheilungen für halbe, viertel Pfunde ꝛc.
Die Schwere des Gegengewichts einschließlich der Hülse und des zu⸗ gehörigen Gehänges.
C. Brückenwaagen.
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Die unter der Benennung „Brückenwaagen“ bekannten Wiege vorrich⸗ tungen werden nach sehr verschiedenen Prinzipien konstruirt, die in Absicht auf Zuverlässigkeit bald mehr, bald weniger Gewähr leisten. Für jetzt kö5rãnen nur diejenigen Vorrichtungen, welche unter dem Namen der straß burger Brückenwagge bekannt sind, und die seit einer Reihe von Jahren im öffentlichen Verkehr ziemlich allgemeine Verbreitung gefunden
haben, zur Aichung zugelassen werden. ; Inwiefern künftig auch noch andere Arten von Brückenwaagen als