ü —
— — — — * — —
1
w
1300
ußweise zu gewähren, so daß diese Kosten erst bei Anweisung der rn ia ee, durch Anrechnung zu erstatten sind.
V. Technisch dient auch zur Beschleunigung des Baues, wenn bei den definitiven Anträgen auf Königliche Genehmigung des Chaussee⸗ Baues und auf Bewilligung der Staats- Prämie neben den Kreistags und Gesellschafts⸗Beschlüssen gleichzeitig die von geprüften Technikern entworfenen technischen Ausarbeiiungen, bestehend in Erläuterungs— bericht, Anschlägen nach Sectionen, Nivellements⸗ und , Plänen und in einem General-Plan beigebracht werden. Sollten äber die Kreise oder Geselischaften hierzu außer Stande sein, so
enügt es, wenn vorbehaltlich der Nachbringung dieser Arbeiten e inge, nn genaue Kosten-Ueberschläge nebst Erläuterungs⸗ berlcht Kugercicht' werden, aus welchen sich die Hauptpuntte zes Chausseezuges, namentlich die Anfangs⸗ und End puntte⸗ etwaige An s h il fut en ö. Chausseen, die Längen-⸗Verhältnisse und
üblichen Sätze ergeben. — . .
v l fed bn. Kern roserte, diese mögen in förmlichen An⸗ schlägen oder vorläufig in Ueberschlägen bestehen, wird bemerkt, wie höheren Ortes nachgegeben ist, daß die Bestimmungen der für den Bau von Staats-Chausseen ertheilten Anweisung vom Jahre 1834 nicht in allen Punkten zur Anwendung kommen. Dagegen ist überall der Gesichtspunkt festzuhalten, daß die Straßen in ihrer Construction den Bedürfnissen des Verkehrs entsprechen und in ihrer Bauart Mängel vermieden werden, welche für die Unterhaltung Schwierigkeiten und einen höheren Kosten Aufwand zur Folge haben. Hiernach ist die Breite des Planums im Departement auf dreißig Fuß anzunehmen und dabei auf eine Steinbahn von 14 Fuß und auf einen Som⸗ merweg von 10 Fuß und Materialien Banquett von 6 Fuß Rück— sicht zu nehmen. Nur in äußersten Fällen kann eine Steinbahn in der Breite von 12 Fuß, aber auch dann nur mit einer Verstärkung von einem Zoll in der Decklage nachgegeben werden. Der Som⸗ merweg ist unbedingt erforderlich.
Die Steinbahn ist mit einer Packlage in der bei Staats— Chausseen vorgeschriebenen Weise zu projektiren und auszuführen. Bordsteine sind, wie hin und wieder angenommen ist, nicht enthehr⸗ lich. Sie dienen zur Begrenzung und zur Normirung der Höhen— lage der Bahn und sind in diesen Beziehungen für die ordnungs⸗ mäßige Unterhaltung wichtig.
Sollten besondere Verhältnisse in einem oder dem anderen Punkte eine Veränderung in der angedeuteten Construction noth⸗ wendig oder wünschenswerth machen, so ist vor Beginn der tech—
nischen Arbeiten hierüber bei uns anzufragen. . sch * ö 6 r n nn r . hin ens. Riücksichtlich der
Actien-Chausseen nehmen wir auf unseren Cirkular-Erlaß vom 25. März cr. Bezug. Unternimmt ein Kreis den Chaussee⸗-Bau, so ist durch Kreistagsbeschluß der Bau und die künftige Unter— haltung der Chaussee zu sichern. Rücksichtlich der Formalien bei den Beschlüssen, namentlich der Convocation des Kreistages und der vorher mitzutheilenden Proposition gelten die bestehenden Be⸗ stimmungen. In Ansehung des Inhalts der Beschlüsse finden wir uns veranlaßt, folgende Punkte hervorzuheben:
1) Der Kreistag muß den chausseemäßigen Ausbau der in ihrer Richtung und in ihren Endpunkten genau anzugebenden Linie unter Zuhülfenahme der zu erwartenden Staats⸗ resp. Provinzial-Prä⸗ mie, so wie der freiwilligen Offerten auf Kosten des Kreises be⸗ schlleßen. Dabei ist zur Sicherung des Unternehmens im Beschlusse festzusetzen, daß der Kreis den Ausbau auch übernimmt, wenn Prä— mien zum geringeren Betrage, als beantragt, gewährt werden. Liegt der Berathung schon ein Anschlag oder ein Ueberschlag zu Grunde, so ist der Beschluß nicht auf die Anschlagssumme zu be— schränken, da letztere sich in der Superrevision ändern kann, sondern im Allgemeinen auf Uebernahme der erforderlichen Baukosten zu richten. Die Linie wird vom Kreistage festgesetzt; die Bestimmung der Linie kann aber auch im Falle des Streites oder, wenn es H zweckmäßig erscheint, in die Hände der zu wählenden Chaussee—
au⸗Kommission gelegt, oder endlich dem Staate überlassen werden. Auch in den ersten heiden Fällen ist die Linie von der Genehmi— 2 abhängig.
2 er Kreistag muß die chausseemäßige Unterhaltung der
. Linie nach Anordnung des . ne r n. des [ 3) über die Zeit der Ausfü var e . . eln und, handelt es sich um über die Beschaffun t ü eh . ist hir fh an, . . , wii zustellen, zu welchem Betrage und in welcher Art dasselbe außzu hmen und wieder zu tilgen sei, auch nach welchem Maß⸗ sareghte Velträge fir Verzinsung unt, Amorkishtlen besfilen e. sebracht werden sollen. Sollen jährlich aufzubri . das Bau⸗ Kapital bilden ind sol nn,, s Aus führung eit zu bein . so che nach der zu beschließen den Summnien unter Angabe nahen nnn vin fbr min zn stabes festzu chen. nd Feststellung des Aufbringungs⸗Maß⸗
e Vorarbeiten. Es ist wünschenswerth und
5) Der Kreistag hat zu beschließen, daß, wenn in Folge der Eibauung der Chausseen früher oder später nach der Vorschrift der 88.9 6 der Verordnung vom 16. Juni 1838 die Erhebung bestehender Pflaster, Wege- und Brückengelder fortfallen müsse, der Kreis sich verpflichtet, die Unterhaltung der betreffenden Straßenstrecken und, in Falle der Hebungsberechtigte nach den Bestimmungen der erwähnten Verordnung außerdem auf Entschä⸗ digung Anspruch haben sollte, auch diese zu übernehmen.
Der Kreistag hat eine wo möglich nur aus wenigen Per— sonen bestehende Chausseebau⸗Kommisston, welcher der Herr Kreis— Landrath vorsitzt, zur Vorbereitung, Einleitung und Aus führung des Baues zu wählen und derselben möglichst weite Vollmacht zu ertheilen. Dahin gehört namentlich die Ermächtigung, den Bau auszuführen, das etwa aufzunehmende Darlehn zu negoziiren, alle zur Ausführung des Baues erforderlichen Verträge zu schließen, den Ort festzustellen, wo der Bau beginnen soll, einen Baubeamten zur oberen Leitung des Baues, einen geprüften Bauführer zur Aus führung des Baues, einen Rendanten der Baukasse zu enga⸗ giren und deren Honorar festzustellen, freiwillige Offerten Namens des Kreises zu sammeln und zu acceptiren, Verzichte auf bestehende Communicgtions-Abgaben entgegenzunehmen, mit dem Staate über die ganze Bau⸗Angelegenheit zu verhandeln zc.
Handelt es sich in einzelnen Fällen um die gleichzeitige Be—⸗ schlußnahme über mehrere Projekte, so rechtfertigt es sich vielleicht, 2 für jedes Projekt eine besondere Bau⸗Kommission gewählt
R 6
VII. Beginn des Baues. In der Regel kann der Chaussee— bau erst dann beginnen, wenn derselbe Allerhöchsten Ortes geneh— migt worden ist. Ausnahmsweise wird bei Projekten, welche voll⸗ kommen gesichert erscheinen, und wofür Bau⸗Kapital vorhanden ist, der Beginn auf Gefahr des Kreises schon vorher gestattet, beson⸗ ders wenn Nothstands Verhältnisse obwalten oder besondere Be⸗ chleunigungs-Rücksichten vorliegen. Hierüber ist in jedem Falle besonders an uns zu berichten und unsere Ermächtigung ein⸗ zuholen. 6
Vor dem Anfang des Baues müssen in der Regel die techni— schen Vorarbeiten vollendet und vorgelegt sein. .
Vlil. Staats-Aufsicht über den Bau. Jede Chaussee— Bau⸗Gesellschaft ist nach den Bestimmungen des genehmigten Sta⸗— tutes der Staats Aufsicht unterworfen und hat die statutenmäßig übernommenen öffentlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Sind die Kreise Unternehmer, so haben sie beim Bau und bei der Unterhal. tung der Chaussee die Anordnungen des Staates zu befolgen. Na— mentlich haben sie die Verpflichtung, ö
a) Sie Sar nßen nach dem vom Staate genehmigten Anschlage und Plane unter Leitung eines vom Staate geprüften Tech⸗ nikers und unter Aufsicht der Regierung innerhalb der be— schlossenen und genehmigten Frist zu vollenden, auch in der von der Regierung zu bestimmenden Frist an den mit ihrer
Zustimmung festgefetzten Punkten für die Errichtung der zur
Erhebung des Chausseegeldes , . b) , miethsweise zu beschaffen sind, zu sorgen;
interim e währ 9 , f. und zu n ger,. swege während des Baues anzulegen
c) die Verbindung zischen der Chaussee und den öffentlichen ,. welche von ersteren durchschnitten werden, wieder her⸗ , hierbei die Bestimmingen der Staatsbehörden
c die Chaussee ohne Rücksicht auf den Betrag der Einnahme in vollkommen tüchtigem, zu allen Jahreszeiten bequem fahrbaren Zustande, desgleichen die Hebestellen in brauchbarem Stande zu exhalten, wobei sich der Kreis den Bestimmungen und der Kontrole der Regierung unterwirft;
e) nach Vollendung des Vaues einen Revisionsanschlag aufneh— men zu lassen und der Regierung zur Feststellung einzurei— hen, üher Einnahme und Ausgabe vollstänkige Rechnung zu führen, deren Einsicht, so wie die Revision der Kasse der Re= gierung jederzeit freisteht. Sollte die Regierung unwirth— schaftliche Verwaltung wahrnehmen, so ist sie befugt, abän— dernd einzuschreiten und zu. Durchführung ihrer Andrpnungen
nöthigen Falles Zwangsmaßregeln anzuwenden. .
Diesen Verpflichtungen ad a — e., welche dem Kreistage beim Be—
schlusse über einen Chausseebau mitzutheilen, hat sich' letzterer in
jedem einzelnen Falle ausdrücklich zu' unterwerfen.
IX. Die fiskalischen Vorrechte des Kreises in Bezug auf die zu erbauende Chaussee werden bei Genehmigung des Baues durch besondere landesherrliche Verordnung verliehen. Sie bestehen in der Regel in der Einräumung des Expropriatlonsrechtes für die zur Chaussee erforderlichen Grundstücke, ingleichen des Rechtes zur Entnahme, der Chaussee⸗ Bau, und Unterhaltungs⸗Materialien
nach Maßgabe der für die Staats Chausseen bestehenden Vor—
schriften, in der Bewilligung des Rechtes
; zur Erhebung des , nach den Bestimmungen des für 9 wm. Chausseen jedesmal geltenden Chaussee Geld⸗-Tarifs, endlich in der Anwendung der dem Chaussee⸗ Geld⸗Tarif vom 29. Februar
Vergehen auf die neue Straße. Posen, den 8. Mai 1853. Königl. Regierung. Abthetlung des Innern.
An sämmtliche Landrathsämter des Verwaltungs⸗
Bezirks der Königl. Regierung zu Posen.
Nichtamtliches. Berlin, den 5. August.
— Am 1. August wurde die letzte Strecke der Ostbahn von Braunsberg nach Königsberg durch des Königs Majestät feierlich eröffnet.
Se. Majestät hatten sich zu dem Ende bereits am 30. v. M. von Berlin nach Danzig begeben und daselbst Sonntag den 31. verweilt. Am Eröffnungstag, Morgens 75 Uhr, verließen Se. Majestät in Begleitung Sr. Excellenz des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, v. d. Heydt, Ihrer Excellenzen der Generäle v. Wrangel, Graf zu Dohna, Graf v. d. Gröben und v. Wussow, des Geh. Kabinetsraths Illaire, des Ministerial⸗ direktors Mellin, des General-Postdirektors Schmückert, des Poli⸗ zei⸗Präsidenten v. Hinckeldey u. A. Danzig und trafen 95 Uhr in Marienburg ein, woselbst Allerhöchstdieselben die Baustelle der Nogatbrücke vom linken Ufer des Stromes aus und demnächst das Schloß in Augenschein nahmen.
Am ersteren Orte hatte der Ober-Baurath Lentze die Ehre, Sr. Majestät die Brückenbaupläne vorzulegen; durch die Schloß⸗ räume wurden Allerhöchstdieselben von dem Ober-Burggrafen von Schön geleitet. .
Nachdem Se. Majestät auf der weiteren Reise in Elbing die Huldigungen des dortigen Preußen⸗Vereins und in Schlobitten die ehrfurchtsvolle Begrüßung der Kreisstände entgegenzunehmen geruht hatten, trafen Allerhoͤchstdieselben gegen 1 Uhr auf dem festlich ge⸗ schmückten Bahnhofe in Braunsberg ein und wurden daselbst von den Militair- und Civil-Behörden, so wie von den Ständen der angränzenden Kreise empfangen. J
Der Herr Minister von der Heydt begrüßte Se. Majestät mit folgender Anrede: . „Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! „Allergnädigster König und Herr! .
„Mit freudiger Erhebung begrüßen wir heute den festlichen Tag, an
dem Ew. Königliche Majestät dem letzten Theile des großen Schienen— weges Allerhöchstselbst die Weihe zu geben geruhen, der als ein neues un⸗ lösbares Band die östlichen Provinzen mit der Hauptstadt und den übrigen Provinzen fortan noch fester und enger verbindet. Auch nach der altehr— würdigen Residenz, aus der zuerst der Glanz der preußischen Krone erstrahlte erstreckt das Eisenbahnnetz unter dem kräftigen und fördernden Schutze Ew. Majestät nunmehr seinen mächtigen Arm. Sieht auch der Uebergang uber die großen Ströme, welche der Menschenhand kaum die Ueberbrückung gestatten zu wollen schien, der Vollendung noch entgegen, so leben wir der festen Zuversicht, auch dieses ruhmwürdige Bauwerk unter Gottes gnädi⸗ gem Beistande binnen wenigen Jahren mit gleichem Erfolge gekrönt zu sehen.“ ö „Der rastlosen und umsichtigen Thätigkeit der von Ew. Majestät be— rufenen Direction ist es gelungen, ungeachtet vieler ungünstiger Witterungs— verhältnisse in einer Frist von drei Jahren die Ostbahn in einer Länge von 60 Meilen fertig zu stellen.
„Wir dürfen uns der Hoffnung hingeben, daß die Segnungen, welche das große Werk durch Aufschließung der die Bahn umgebenden Landes— theile, durch Hebung und Belebung des Verkehrs und durch Näherbringung der östlichen an die übrigen Provinzen verheißt, daß diese Segnungen nach allen Richtungen hin mehr und mehr sich entfalten werden.
„Nicht nur diese dem Herzen Ew. Majestät so nahe stehende Provinz, das ganze Vaterland blickt mit Gefühlen des ehrerbietigsten innigsten Dankes zu dem erhabenen Königlichen Herrn empor, der mit weiser 1nd wohlwollender Fürsorge hochherzig solche Segnungen über das theure Vaterland zu verbreiten sich angelegen sein läßt. KJ
„Durch die huldvolle Theilnahme, mit welcher Ew. Königliche Majestät
die Feier der Eroͤffnung der verschiedenen Bahnstrecken zu verherrlichen ga ruht haben und durch Ihre wiederholte beglückende Auwesenheit geben Ew. Majestät dieser alten, durch treueste Hingebung bewährten Pre n ng ein in, vergeßliches Merkmal besonderer Huld und Gnade zu erkennen. . Gott lasse Ew. Majestät dafür reichen Lohn sinden, durch Verwirk— lichung aller der Hoffnungen und Erwartungen, welche an die wollt nnn dieses allein aus landesvaͤterlichem Wohlwollen ins Leben gerufenen Unter— nehmens sich knüpfen. .
„Gott segne Ew. Majestät!
„Hoch lebe Se. Majestät der König!“
Sämmtliche Anwesende stimmten in letzten Ruf ein.
Se. Majestät geruhten in sehr huldvoller Weise zu erwiedern, wie auch Allerhöchstsie die so eben ausgesprochenen Wünsche und Erwartungen theilen, das Werk indessen nicht eher als vollendet ansehen kuͤnnen, als bis durch Fortführung der Bahn bis an die Grenze ein ununterbrochener Schlenenweg den fernen Osten mit den Pyrenäen und dem adriatischen Meere verbinde.
1301 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizei⸗
schritten des ihr anvertrauten vaterländischen Unternehmens.
Namens der Direction der Ostbahn nahm demnächst der Re⸗
gitrungs⸗ und Baurath Wiebe das Wort:
„Uw. Königlichen Majestät naht sich die Directi . ; dem Gefühle des Dankes für die huidvolle — — =
„Zwei Jahre sind es, als Ew. Königliche Majestät die 20 Meilen
lange Strecke von Kreuz bis Bromberg dem öffenilichen Verkehr über—
gaben. Im vorigen Jahre beglückten Ew. Majestät di rovi die Eröffnung weiterer 21 . bis , 24 en , desselben Jahres gelang es, 11 Meilen diesseits der Weichsel in Betrieb zu setzen. 3 ist das uns gesteckte Ziel erreicht. Die Schienen der Ostbahn erstrecken fich bis in die alte Residenz der preußischen Könige. „In drei und einem viertel Jahre sind 60 Meilen Eisenbahn, be— gleitet von den Leitungen elektrischer Telegraphen, über Hügel und Thaler erbaut. Die Bahn ersteigt Höhen von mehr als 320 Fuß über dem Meere und senkt sich so tief, daß sie den Wasserspiegel der Ostses nur um 5 Fuß überragt. Viadukte bis zu 8090 Fuß Höhe sind gewölbt, viele Flüsse mit eisernen Gitterwerken überspannt, viele Hunderte von Brücken aller Art sind uber Wasserläufe und Wege gebaut, um einen ebenen Weg zu berei— ten für eilende Wagenzüge, daß sie, reich beladen, auf blanker Eisenschiene geistige und materielle Schätze diesem Lande zuführen.
„Schon der Bau hat Segen gebracht und den Aufschwung dieser Provinzen vorbereitet. Alle Gewerbe und auch die Männer, welche von der Arbeit ihrer Hände leben, haben volle und lohnende Beschäftigung gefunden. Mehr als 14,0900 Mann waren gleichzeitig blos auf den Bau⸗— stellen in Thätigkeit. Dazu kamen alle die Arbeiter, welche zwar in größerer Ferne, aber ausschließlich in preußischen Landen, bei Erzeugung der Schienen, beim Bau der Lokomotiven und Wagen, bei der Ausstattung der Bahnhöfe und Werkstätten wirkten. Hunderte von See- und Fluß— schiffen, tausende von Wagen waren thätig, die Schienen und das massen— hafte Baumaterial zur Stelle zu schaffen. So sind allein im vorigen . mehr als 6 Millionen Thaler durch den Bau der Ostbahn in Um— auf gesetzt.
. mir nicht geziemen, von Schwierigkeiten zu sprechen, denn die heutige Eisenbahn-Technif darf sie nicht kennen. Aber schwerer ist es, in diesen Provinzen große Bauten auszuführen, als in anderen Theilen der preußischen Monarchie; schon von wegen der dünnen, noch wenig ge⸗ werbthätigen Bevölkerung, wegen der Ungunst des Klima's, wegen Man⸗ gel an natürlichem Baumaterial und guten Wegen.
„Nur die Begeisterung, mit welcher jeder einzelne Mann seine Pflicht erfüllte, um das heute erreichte Ziel zu erstreben, hat es vermocht, so Vie⸗ les in so kurzer Zeit zu vollenden. .
„Möge der Segen des Himmels, möge der mächtige Schutz Ew. Königlichen Majestät und Ihres Hohen Hauses dem Werte niemals fehlen, damit es, fruchtbringend bis in die fernste Zukunft, dazu beitrage, die Kraft und das Gluͤck des Vaterlandes und den Ruhm des erhabenen Gründers zu erhöhen.“ ö
Nachdem Se. Majestät hierauf das vor dem Empfangs⸗ Gebäude in Parade aufgestellte 1ste Jiger⸗ Bataillon besichtigt hat⸗ ten, geruhten Allerhöchstdieselben den Ministerial⸗Direktor Mellin zum General-Baudirektor zu ernennen, dem Regierungsrath Wiebe den Rothen Adler-Orden Zter Klasse mit der Schleife, und dem Bau-⸗-Inspektor Spott und Wegebaumeister Kloht denselben Orden ter Klasse, so wie den Bahnmeistern Hesse, Gönnert, Dombusch, Grothe, Ludwig und Ruthe das Allgemeine Ehrenzeichen zu ver⸗ leihen. Die begnadigten Beamten, welche die Decorationen aus den Händen des Herrn Ministers v. d. Heydt empfingen, sprachen Sr. Königlichen Majestät ihren allerunterthänigsten Dank aus.
Hiernächst hatten Se. Majestät die Gnade, ein Dejeuner von den Ständen der Kreise Braunsberg, Heiligenheil und Preuß. Holland in dem zum Festlokale umgewandelten, geschmackvoll deko⸗ rirten Güterschuppen anzunehmen. . a.
Am Schlusfe der Tafel brachten Allerhöchsteieselben, in Erwie. derung einer patriotischen Anrede des Landraths v. Schwarzhoff, ein dreifaches Hoch aus auf die Provinz Preußen . welche die Auszeichnung habe, dem ganzen Staate den Namen zu geben⸗— auf die freundlichen Wirthe und auf die Verwirtlichung der Hoff⸗ nungen, die sich an die engere Verbindung der Provinz mit den übrigen Landestheilen knüpften. ö
Etwa halb 3 Uhr verließ der mit Fahnen und Guirlanden geschmückte Festzug den Bahnhof und traf nach einer zweistündigen Fahrt und kurzem Aufenthalt auf den Bahnhöfen Heiligenbeil, Wolittnick und Kobbelbude in Königsberg ein. ö
Ueberall auf dem Wege, namentlich auf den Bahnhöfen, an den Wärterhäusern und Wege⸗-Uebergängen, welche mit Guirlanden, Fahnen, Inschriften und anderem Schmuck reich dekorirt waren, gah sich in dem Jubelruf der zahllos von allen Seiten herbeige⸗ strönten Menge die patriotische Gesinnung, so wie das lebhafte Interesse der Bevöllerung an dem vollendeten Werke kund.
Auf dem Bahnhofe zu Königsberg, dessen großartige, von einem eleganten Publikum dichtbesetzte Halle einen überraschenden Eindruck gewährte, wurden Se. Majestät von den städtischen Be⸗ hörden empfangen und geruhten nach kurzem Verweilen in den für Allerhöchstdieselben eingerichteten Zimmern sich die Mitglieder des Magistrats und die Stadlverordneten vorstellen zu lassen.
Unter dem begeisterten Zuruf der Bevölkerung begaben sich hierauf Se. Majestät durch die geschmückten Thore und Straßen der Stadt nach dem Königlichen Schlosse.
— Ihre Majestät die Königin von Preußen ist am 2ten August Nachmittags halb 6 Uhr mit einem vom Hofrath Frances