1853 / 184 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Die in dem Staats-Grundgesetz des Fürstenthums Reuß (jJmngere Linie) in Aussicht gestellle Aufhebung des Lehns⸗ verbandes ist nunmehr durch . ren realisirt worden, welches im Wesentlichen Folgendes verordnet: ö

=. . 3. Cern. zugestandene Lehnsherrlichkeit ist aufgehoben, und somit auch das sogenannte Heimats fallrecht außer Wirksamkeit gesetzt. Durch das Aufhören der Lehnsherrlichkeit werden jedoch die auf dem Lehen ruhenden Leistungen an Reallasten und anderen Dominial- Abgaben . in Wegfall gebracht. In Folge des landesherrlichen Verzichts auf 6. ö Cigeuthum sind gleichzeitig auch die Basallen pon ihren durch den Lehengei . nommenen Pflichten enkbunden. Mit dem Wegfalle des lehnsherrlichen Ober⸗ Eigenthums sind auch alle durch dasselbe begründeten Beschraͤukungen aufge⸗

zisberige Vafall beziehentlich der Befugniß zur Beräußerung,

ic. e , e : ö ; ü enen ĩ ̃ kern, dn rde, g. e ern, . uch ö. . ürstli haus Thurn und Taxis verliehenen Postregal.

. . n er. mit welchen Lehenssubstanzen unter landes⸗ herrlicher Bestätigung belegt sind, werden jedoch durch das gegenwärtige Gesetz nicht aufgehoben, sondern sind so lange unverrückt zu erhalten, bis im Wege besonderer n e r , ,, wird. 3 n

Das Herzoglich nassauische Verordnungsblatt vom 28. v. M. bringt das von dem diesjährigen Landtage berathene und ange— nommene Gesetz über die Competenz der Schwurgerichte, wo⸗ nach in Zukunft die den Assisen zur Aburtheilung überwiesenen Verbrechen nur noch alsdann mit Zuziehung von Geschwornen ab- geurthellt werden, wenn dieselben mit einer in ihren Maximen das Maaß von 5 Jahren übersteigenden Zuchthaus oder Corrections— hausstrafe, und bezüglich der Bienstvergehen der Staats und öffent⸗ lichen Diener, wenn diese mit einer solchen Freiheitsstrafe allein oder neben der Dienstentsetzung bedroht sind. In allen andern 5666 ö. diese , . = , . a. ö von Geschworenen abgeurtheilt werden. eine , mit Ausnahme der in Art. 230, 234 und 236 des Strafgesetzbuchs bezeichneten Fälle, sollen jedoch auch ferner bei den Schwurgerichten verhleiben.

Ihre Majestäten König Max und Königin Marie tra fen am 3. August etwas vor 3 Uhr im Bahnhof zu Augsburg ein, woselbst die Spitzen der Königl. Civil und, Militair⸗, der geistlichen und städtischen Behörden ꝛc. beide Majestäten erwar⸗ tet hatten. ne i n , sich . in 3 4. Gemächer des Königl. Bahnhofsgebäudes zum Mittagsmahl, wäh- rend dessen 3 21 , , n ,. 3 ö. 9 . Karl abwechselnd spielten. ach einem fast anderthalbstündigen Aufenthalt setzten beide Majestäten mit einem Extrabahnzug die Reise nach Biesenhofen und von da mittelst der daselbst bereit ge— 6, . Den , n. , 9

Der Baron Benedek ist am 2. August aus Verona 9 ö. V . den J, die im ng.

rafen v. Rechberg in Betreff der lombardisch⸗venetianischen Or⸗ ganisations⸗Angelegenheiten gepflogen werden, beizuwohnen. Der k. k. Minister⸗Resident zu Athen, Herr v. Kletzl, der aus Kon— stantinopel hier eintraf, hielt am 2. und 3. August längere Be⸗ e nf mit dem Herrn Minister des Aeußern, Grafen Buol⸗ auenstein.

In der Sitzung des schweizerischen Nationalraths vom 3. August veranlaßten die Freiburger Petitionen, betreffend die . traurigen Vorgänge in Bulle, eine nicht sehr lange aber n 3 R K , über die dortigen Wahlvorgänge und 2) daß die nächste Wahl ge— meindeweise in geheimer Abstimmung und auf eine allen Meinungen 2. 2 der k , Weise e ,,. werde. Im Namen der in dieser Frage einstimmigen Kommission bringt ihr Berichterstatter, Dr. Escher, den Antrag, über das zweite Be⸗ gehren zur Tagesordnung zu schreiten und die Petition mit Rücksicht auf ihren übrigen Inhalt dem Bundesrathe zu überweisen, damit derselbe, n ö. . . , . e ö.

rachte, die geeigneten Maßregeln zur Aufrechthaltung der w treffe .. 67 gegen 17 Stimmen wird der in ngenommen. Im Ständerath wurde viel über den Ver— tagung sbeschluß des Nationalraths i Schließlich ad dem lationalräthlichen Beschlusse mit 18 gegen 16 Stimmen beigestimmt. . in 3 6 8 die Berathung des Konflikts ö . ich der Ständerath stimmt ional⸗ lach lichen e schluse, e fee, den er hl . e. . ,, . ,. Haltung des Bundesraths) ö Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kron— Feinzessin von Württemberg haben sich am 3. August zu Antwerpen nach der Insel Wight eingeschifft. vas . belg ische Kriegs Ministerium geht mit dem Plan um, ,

Dem „Handelsblad“ z die ni (1 ändt ss

Regi 7 d. zufolge hat die niederländische garn m n , r, i . erwähnt wurde, jetzt der Zweiten zugehen lassen, worin die Abänderungen, welche

sie in dem von ihr vorgelegten kirchlichen GesetzEntwurfe (S. Nr. 156 d. Bl.) vorzunehmen für gut befunden hat, aufgeführt sind. Mehrere Artikel sind ganz unverändert geblieben; in den meisten anderen beschränkt sich die Abänderung auf Ersetzung eines Wortes durch ein anderes oder auf einen kleinen erläuternden oder näher bestimmenden Zusatz. Der zweite Artikel ist ganz gestrichen worden, und die Zahl der Artikel beträgt daher, da Ar— tikel 3, 4, 5 2c. jetzt Artikel 2, 3, 4 ꝛc. geworden sind, nur noch 15. Umfassendere, obgleich nicht gerade sehr wesentliche Abän⸗ derungen haben bloß die Artikel , 5 und 7erlitten. Zugleich mit dieser Note hat die Regierung der Kammer auch eine von Herrn Pahud als zeitigem Vorsitzenden des Ministerraths unterzeichnete Denkschrift zugehen lassen, worin sie erklärt, daß eine Antwort auf die in den Büreaus erhobenen Einwendungen ihr unnöthig erscheine, da der Gesetzentwurf selbst dieselben zur Genüge als unbegründet darthue; wohl aber exachte sie sich verpflichtet, den Standpunkt, von dem sie ausgegangen sei, und den Zweck anzugeben, den zu errei⸗ chen sie getrachtet habe. Die Denkschrift setzt sodann auseinander, wie nach Ansicht der Regierung das Verhältniß der verschiedenen Kirchengesellschaften zum Staate verfassungsgemäß aufzufassen und zu regeln sei; sie legt sodann dar, weshalb sie namentlich den Ar⸗ tikel Z des ursprünglichen Entwurfs, wenigstens für jetzt, nicht für nöthig erachtet und daher beseitigt habe, so wie sie auch die Gründe der vorgenommenen Aenderungen angiebt.

Ihre Majestät die Königin von Großbritannien, Se. Königliche Hoheit der Prinz Albert, Se. Durchlaucht der Prinz Ernst von Leiningen, so wie der Prinz von Wales, Prinz Alfred und zwei jüngere Prinzessinnen sind am 2. August von der Insel Wight nach London zurückgekehrt. Die vor Ports⸗ mouth versammelte britische Flotte und die preußischen Kriegsfahr⸗ zeuge „Gefion“ und „Amazone“ begrüßten den Königlichen Dampfer mit neunmaligem Hurrahruf und dem Donner ihrer Geschütze. Später stattete der britische Admiral Fanssawe dem Kommodore Schröder am Bord der „Gefion“ und dem Capitain Schirmacher am Bord der „Amazone“ einen Besuch ab und wurde beim Schei⸗ den von beiden Fahrzeugen salutirt. Am Abend waren die Offi⸗ ziere der Fregatte und Korvette bei dem preußischen Vice-Konsul in Portsmouth, Herrn Vanderbergh, zu Gaste geladen.

Im Oberhause erhob sich gleich nach dem Beginn der Sitzung am 2. August der Marquis Clanricarde und sagte: „Mylords, da ich meinen edlen Freund, den Staatssecretair für die auswärtigen Angelegenheiten, auf seinem Platz sehe, erlaube ich mir eine Frage an ihn zu richten über Gerüchte, welche kürzlich aus den Donau— fürstenthümern, Moldau und Walachei hlerher gelangt sind, Den Zei— tungsnachrichten zufolge, scheinen die russischen Militairbehörden volli⸗ gen Besitz von diesen Ländern genommen zu haben und dazu geschritten zu sein, die Regierung derselben in die Hände zu nehmen. In den er— wähnten Gerüchten heißt es, der Oberbefehlshaber der russischen Truppen habe den Hospodaren befohlen, keinen Tribut nach Con stantinopel zu senden; und ein Gerücht besagt noch, er sei so weit gegangen, zu erklären, daß jeder Tribut, der noch an den Sultan entrichtet würde, noch einmal an seinen eigenen Gebieter würde ge— zahlt werden müssen. Ferner wird berichtet, es sei an die Personen, denen die Localverwaltung des Landes anvertraut sei, die Auffor— derung ergangen, keing ferneren Beziehungen mehr zur Türkei zu unterhalten, (Hört! hört Das ist nun in der That nichts An— deres als . Anna ßung der Landes- Souveränität von Selten des Zaren, und es ist unmöglich, daß ein solcher Schritt stattfinden kann, ohng fast unmittelbar zu einem furchtbaren Kriege zu führen (Hört Es ist daher von der höchsten Wichtigkeit für? düeses Land und ür dieses Haus, bald möglichst jeden Aufschluß zu i en der uns ohne Ungelegenheit ertheilt werbe kann. (Hört

,, . . . ann. (Hört! hört! Ich halte es für unmöglich, baß Curbpa oder paß ank'— . . glich, daß Europa, oder daß Frank— reich oder England eine solche Territorlal Vergrößerung Rußlands in jener Richtung oder eine solche Verkleinerung des tin kischen Reichs, die von den bedeutendsten und furchtbarsten Folgen beglei⸗ tet sein würde, sich gefallen lassen können? (Hört? hort!) Die Sache ist von der äußersten Bedeutung, nicht nur für das politische Gleichgewicht Eurppass und nicht nur für die Ehre dieses Landes, welches bei Verträgen mit der Türkei betheiligt ist, fondern auch für die materiellen Interessen, indem die Wohlfahrt aller Klaffen dadurch berührt wird, vor allen in Deutschland, in Frankreich und in sehr großem Maße in diesem Königreiche (hört, hört!! Es ist eine Sache, über welche Ew. Herrlichkeiten die vollständigsten Eröffnungen wünschen müssen, die ohne Nachtheil gemacht werden können, und ich hoffe daher, mein edler Freund wird es nicht als eine Indiscretion ansehen, wenn ich ihn frage, ob ihm Nachrichten oder Berichte der erwähnten Art officiell zugekommen sind, und ob er dem Hause sagen kann, in wiefern es wahr ist, daß eine solche Souverainetäts-Anmaßung über diese Pro— vinzen von Seiten Rußlands wirklich stattgefunden hat.“ (Hört, hört!! Graf Clarendon antwortete: „Mylords, weit entfernt, zu glauben, daß mein edler Freund mit dieser an mich gerichteten Frage eine Indiscretion begangen hat, kann ich ihm versichern, daß ich so ganz derselben Ansicht wie er über die

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Folgen bin, welche nicht nur für die Türkei, sondern für Europa, und besonders für dieses Land, daraus hervorgehen würden, wenn das besagte Gebiet für die Dauer dem türkischen Reich abwendig gemacht würde, daß ich die Frage gern von ihm gestellt sehe, damit ich, so viel ich im Stande bin, durch Ertheilung aller Auskunft, die ich besitze, die Gemüther beruhigen kann. (Hört, hört! Durch eine De⸗ pesche vom 17. v. M. erfuhr ich von Lord Stratford de Redeliffe, daß der russische General-Conful dem Hospodar der Moldau eine Mitttzei—⸗ lung hat zugehen lassen, worin er ihm anzeigt, daß er seine Be⸗ ziehungen zur Pforte als aufgelöst zu betrachten und den gewöhn— lich nach Constantinopel übersandten Tribut der russischen Regie⸗ rung zur Verfügung zu stellen habe, denn, obgleich nicht daran ge⸗ dacht werde, die inneren Einrichtungen der Moldau umzugestalten oder die bestehende Ordnung der Dinge abzuändern, müsse doch während der Dauer der militairischen Besetzung der Pro⸗ vinz die Ausübung der souverainen. Gewalt nothwendiger⸗ weise, obgleich nur zeitweilig, suspendirt bleiben. Nach einer Depesche des Herrn Colquhoun, unseres General⸗Consuls in Buka⸗ rest vom 22. Juli, die ich heute früh erhalten habe, hatte der Hospodar der Walachei bis dahin noch keine Mittheilung derselben Art erhalten, doch war die Pforte darauf gefaßt und beabsichtigte in dem Fall, bei den Hospodaren die Entfernung aus ihren Pro⸗ vinzen und die Einstellung ihrer Functionen anzubefehlen. (Hört, hört!! Herr Colquhoun fügt hinzu, daß es dann unschicklich wäre, die britischen Consuln auf ihren Posten zu lassen, und die britische Regierung hat keinen Augenblick gezögert, dem Lord Strat— ford mitzutheilen, daß sie diese Ansicht volltommen billige. (Hört, hört!! Ferner kann ich Ew. Herrlichkeiten eröffnen, daß ich mit dem Courier, der heute Abend von hier abgeht, an Sir Hamilton Seymour in St. Petersburg die Weisung absende, von der russi— schen Regierung diejenigen Erklärungen zu fordern, zu welchen wir in einer Sache, die ich, wie gesagt, ganz in demselben xicht, wie mein edler Freund, betrachte, berechtigt sind.. (Hört, hört!)

Im Unterhause wünschte Lord Dudley Stuaxt zu wissen, ob Lord John Russell, da seit dem Zurückziehen des Antrages des Herrn Lahard in Bezug auf die orientalische Frage wieder einige Zeit verflossen sei, und die Unterhandlungen zwischen England und allen europäischen Höfen über die Differenzen zwischen Rußland und der Pforte, wie verlaute, immer noch fortdauerten, nicht noch vor der Prorogirung des Parlaments, die nicht mehr fern sein könne, einen Tag bestimmen wolle, an welchem Herr Layard seinen Antrag stellen und die Angelegenheit erörtert werden könnte, oder wenigstens, wenn die Regierung bereit sein werde, dem Hause und dem Lande eine auftlärende Mittheilung über den jetzigen Stand der Beziehungen Englands zu den verschiedenen Mächten Europas zu machen. Hier⸗— auf erwiederte Lord John Russell: „Als dieser wichtige Gegen⸗ stand das letzte Mal hier berührt wurde, stimmte das Haus der Ansicht der Königlichen Regierung bei, daß es nicht wünschenswerth sei, bei dem gegenwärtigen Stande der Unterhandlungen eine solche Erörterung zu veranlassen. Ich bin jedoch jetzt gern bereit, meinem edlen Freunde und dem Haufe alle die Aufschlüsse zu geben, welche ich jetzt zu geben im Stande bin. (Hört! hört!) Als der Gesandte des Kaisers von Rußland Konstantinopel verließ, hielt die britische Regierung es sür wünschenswerth, daß eine Conferenz aller Großmächte. Europas stattfinde, um eine gütliche Beilegung der russisch-türkischen Differenzen zu ermöglichen. Oesterreichs Meinung aber war, daß die Konferenz nicht wünschenswerth sei, so lange die Sache in einem Zustand diplomatischer Beziehungen blieb; daß eine solche Konferenz nicht wünschenswerth wäre, außer wenn der Kaiser von Rußland durch eine Invasion der Fürstenthümer, auf einige Zeit wenigstens, dem status quo in Europa ein Ende machen sollte. Als nun dieses Ereigniß eintrat, zeigte sich Oesterreich, seiner früheren Erklärung gemäß, bereit, eine Konferenz zu halten, und forderte die Vertre⸗ ker der anderen Großmächte in, Wien auf, über die Angelegenheit zwischen Rußland und der Türkei zu konferiren. Der russische Gesandte fand sich nicht ein, aber die Vertreter Englands, Frank— reichs und Preußens wohnten der Konferenz bei. Man einigte sic über gewisse Bedingungen, die nach der Meinung der ö der vier Großmächte von der Türkei. und von Rußland mit Ehren angenommen werden könnten. Diesen Punkten wurde die Bei⸗ stimmung Englands und Frankreichs zu Theil, worauf sie, wie wir glauben, von Wien aus nach St. Petersburg. und Constantinopel expedirt wurden. Bei diesem Stand der Dinge wird. wohl das Haus eben so sehr, wo nicht mehr als früher, einsehen, daß es mir unmöglich ist, eine Discussion über diese Angelegenheiten für wünschenswerth zu erklären oder einen Tag für irgend eine Discussion dieser Art anzuberaumen. So wie die Zeit der Proro—

girung des Parlaments herannaht, wird Ihrer Majestät Regierung Eh ö ü n mr,

theilen, als sich irgend mit ihrer Pflicht verträgt.“ (Hört, hört!) Herr Disraeli: „Können Ihrer Majestät Minister sagen, wann

TX 9 1 . 95962 ** * 2 171 ö i . 7 . . 2 und Constantinopel zurückerwarten kann?“ Lord John Russell: * uro Etre Mox 1 ISMMNLEIIX 3 , vostimt rtr 2 2 2 6 ; Ich möchte keine Verantwortlichkeit ur eine bestimmte Zeitübernehmen.

Ich weiß nicht, wie viele Tage zur Prüfun ; ö. gierungen vorzulegenden Vorschläge i 1 wahrscheinlich, wie ich glauben möchte, sind die Vorschläge am ver⸗ gangenen Sonntag von Wien abgesandt worden; daraus kann der sehr ehrenwerthe Herr selbst berechnen, wann eine Antwort eintref⸗ fen könnte.“ Herr Disraeli: „Eine Phrase in der Erwiederung des edlen Lords auf die Frage des edlen Mitglieds für Marylebone (Lord D. Stuart) erscheint unserer Seite des Hauses etwas dunkel. Es heißt, der Wiener Conferenz-Vorschlag habe die Beistimmung Englands und Frankreichs erlangt; ich machte die Schlußfolgerung, daß er also auch die Beistimmung Oesterreichs und Preußens habe; aber es scheint dieser Punkt nicht recht verstanden worden zu sein, ich wünschte daher, daß der edle Lord jedes Mißverständniß be⸗ seitigte. Lord J. Russell: „Der Vorschlag war in der That ein österreichischer, obgleich er ursprünglich von der französischen Re⸗ gierung kam, und ohne Zweifel hat auch die preußische Regie⸗ rung ihn angenommen.“ Hierauf soilte die Bill über das Colonial-irchenwesen zur zweiten Lesung kommen, Lord J. Russell ersuchte aber um Aufschub bis Montag, damit das Haus erst die vom General-Fiscal zu der Bill noch ausgearbeiteten Abänderungs⸗ vorschläge prüfen könne, durch welche in den Colonieen die voll⸗ kommenste religiöse Gleichheit gesichert und ihnen die freieste Selbst⸗ regierung in allen geistlichen wie bürgerlichen Dingen gelassen wer— den solle. Statt aber auf den Antrag des Ministers einzugehen, verwarf das Haus die ganze Bill, indem es ein von Herrn Kinnaird beantragtes Amendement annahm, wonach die Maßregel erst in drei Monaten wieder verlesen werden sollte, d. h. zu einer Zeit, wo das Parlament nicht versammelt ist.

Das Thronfolge-Gesetz für die dänische Mo⸗ narchie lautet folgendermaßen:

Wir Frederik der Siebente, von Gottes Gnaden König zu Dänemark, der Wenden und Gothen, Herzog zu Schleswig, Holstein, Stormarn, der Dithmarschen und zu Lauenburg, wie auch zu Oldenburg. Thun kund hiermit: Von Unseren Königlichen Vorfahren ist es als ein Hauptgrundsatz ihrer Regierung festgehalten worden, daß die unter dem Scepter der daänischen Könige vereinigten Länder nicht getheilt und von einander getrennt werden dürfen. In Üebereinstimmung hiermit hat Unser vielgeliebter theurer Vater, Se. Majestät der König Christian der Achte, glorreichen Andenkens, in dem von Uns als derzeitigem Kronprinzen mit— unterzeichneten, die Erbfolge in der dänischen Monarchie betreffenden offe— nen Briefe vom 8. Juli 1846 allen Seinen treuen Unterthanen die Zusiche⸗ rung ertheilt, daß Seine unablässigen Bestrebungen, wie bisher, so auch in Zukunft darauf gerichtet sein sollten, die vollständige Anerkennung der Integrität der danischen Monarchie zu Wege zu bringen, so daß die unter Seinem Scepter vereinigten Länder niemals von einander getrennt würden. Unter den Er— schütterungen, welche, bald nachdem die göttliche Vorsehung Uns auf den Thron Unserer Väter berufen, in mehreren europäischen Staaten die bür— gerliche Gesellschaft in ihren Grundlagen mit dem Untergange bedrohten und welche, auch über die Grenzen Ünserer Monarchie sich verbreitend, deren Integrität den größten Gefahren aussetzten, haben Wir dieselbe, deren Erreichung und Bewahrung Uns von Unsern K. Vorfahren als ein Haupt⸗ zweck ihrer Regierung überliefert worden, mit unerschütterlicher Festigkeit zu erhalten Uns bemüht. Indessen ist der dauernde Bestand der Monarchie durch eine allen ihren Theilen gemeinfame Erbfolge bedingt; Unseres vielgelieb— ten höchstseligen Herrn Vaters, so wie Unsere eigenen Bestrebungen, der in Unserm Königreiche Dänemark, in Unserm mit der dänischen Krone un⸗ zertrennlich verbundenen Herzogthume Schleswig, und unzweifelhaft auch in mehreren anderen Theilen der Monarchie geltenden, im Königs-⸗Gesetze für den Fall des, nach Gottes unerforschlichem Rathschlusse, eintretenden Erlöschens des gegenwärtig in der ganzen dänischen Monarchie herrschen— den Mannesstammes Königs Friedrich des Dritten, festgesetzien weiblichen Erbfolge für die gesammte Monarchie anerkannte Gültigkeit zu ver— schaffen, führten nicht zur Erreichung des vorgesetzten Zieles; Wir muß⸗ ten daher zu der Ueberzeugung gelangen, daß der künftigen Zersplitterung der Monarchie am sichersten werde vorgebeugt werden, wenn für den Fall des Erlöschens des jetzt regierenden Mannesstammes Königs Friedrich des Dritten ein neues, für die Monarchie in ihrem ganzen Um⸗ fange gültiges Thronfolge-Gesetz, unter Aufhebung der Erbfolge— Bestimmungen des Königs-Gesetzes, erlassen und demselben die völkerrechtliche Anerkennung gesichert werde. Der Weg hierzu ward angebahnt, theils durch das freundschaftliche Entgegenkommen Sr. Majestät des Kaisers von Rußland, Allerhöchstwelcher, in Seiner Eigen— schaft als Chef der ältesten Linie des holstein-gottorpschen Hauses, zu Gunsten Sr. Hoheit des Prinzen Christian zu Schleswig-Holstein-Son⸗ derburg-Glücksburg und Seiner männlichen Nachkommenschaft den Erb— ansprüchen entsagte, welche Se. Majestät in dem vorausgesetzten Falle für Sich und Seine Linie auf einen Theil Unserer Erblande begründet er— achtet, theils durch die großmüthige Bereitwilligkeit, mit der Unsere, dem Throne am nächsten stehenden Verwandten, im Interesse der Integrität der dänischen Monarchie, auf ihre Erbrechte Verzicht leisteten; und faßten Wir demzufolge mit der vollen Zustimmung Unsers vielgeliebten Oheims, Sr. Königlichen Hoheit des Erbprinzen Frederik Ferdi—

nand, den Beschluß, Unseren vielgeliebten Vetter, Se. Hoheit den Prinzen

Christian von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg und Seine aus

Louise Wilhelmine Friederike Karoline Auguste Julie von Schleswig⸗-Hol— stein-Sonderburg-Glücksburg, gebornen Prinzessin von Hessen, entsprossenen

. ü w ,, 23 . miännlichen Nachkommen zur Nachfolge in allen unter Unserm Scepter man die Antwort auf die gemachten Vorschläge aus St. Petersburg ; . ;

vereinigten Ländern, unter Aufhebung allen und jeden Erbrechtes nach dem

Königs-Gesetze, und mit Ausschließung der weiblichen Erbfolge, für den Fall zu berufen, daß die von König Friedrich dem Dritten im Mann sst amme