1853 / 185 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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tit! Nothwendiger Verkauf., Königliche Kreisgerichls-Deputatrion Oranienburg, din 30. Juli 1853.

Das zum Nachlasse des verstorbenen Postexpe— diteurs Friedrich August Ferdinand Betzien gehö— rige, Meile von Oranienburg belegene, im Höypothekenbuche von den Rittergütern Vol. I. No. 3 pag. 53 verzeichnete Gut, F ri edrichs⸗ thaler Glashütte genannt, abgeschätzt auf 9380 Rthlr. 22 Sgr. 7 Pf. zufolge der nebst Hopothekenschein in unserem 1sten Büreau einzu— sehenden Taxe, soll am .

19. Februar 1854, Vormittags 11 ( hi, an ordentlicher Gerichtsstelle öffentlich meistbie—⸗ end subhastirt werden.

,, en ine nach unbe fan uten . prätendenten werden bei Vermeidung der Präclusion bierdurch öffentlich vorgeladen.

8231 Bekanntmachung.

J urch das am 9. November 1764 errichtete

und am 14. Juni 1768 eröffnete Testament des Herrn Johann George Adolph von Heldreich ist M . a

1

Fas in der Oberlausstz im Görlitzer Kreise gele—⸗ gene Rittergut Liebstein seiner To hter Eleonore Margarethe Lucie, verehelichten von Noy, gebor⸗ nen von Heldreich, vermacht und dasselbe derge— stalt zu einem Fideikommißgute bestimmt worden, daß Lieses Gut von seiner Tochter oder deren ö. und Erbnehmern niemals verkauft, ver— zauscht, verschenkt, beschuldet und beschwert, und auch nicht per ultimam voluntatem (außer daß seine Tochter oder künftige Besitzer, wenn sie mehr als ein Kind hätten, und es einem von ditsen besonders zuwenden wollen, per dixisionem pa— rentum inter liberos solches thun mögen) darüber disponirt werden solle und könne. ö

Von der eisten Fideikommißbesitzerin Eleonore Margarethe Lucie von Roy, gebornen von Held— reich, ging dieses Gut auf ihre Tochter Johanne Eleonore Friederike Ernestine von Roy, verchelicht mit Hans Gottlob von Heldreich, über, und diese setzte in ihrem am 23. Juli 1834 errichteten und am 26. April 1836 publizirten Testamente zum Erben des Gutes Liebstein zunächst ihren ältesten Sohn Karl Gottlob von Heldreich ein. Außerdem verordnete sie, daß nach dem Ableben ihres ältesten genannten Sohnes ihr jüngster Sohn Otto Julius Theodor von Heldreich, und nach dessen Ableben, auch wenn er Kinder haben sollte, ihr zweiter Sohn Konrad Friedrich Robert von Heldreich, nach dem sukzessiven Ableben ihrer drei Söhne aber ihr ältester Enkelsohn Karl Theodor Emil von Heldreich das Gut Liebstein erhalten olle. . In Folge dieser testamentarischen Bestimmung ist nach dem am 8. Januar 1842 erfolgten Ab— leben des Karl Gottlob von Heldreich dessen jüngster Bruder Otto Julius Theodor von Held— reich in den Naturalbesitz des Gutes Liebstein gelangt, der Besitztitel jedoch für ihn bis jetzt nicht berichtigt worden, weil ihn die Hypotheken⸗ behörde als Civilbesitzer nicht für legitimirt erachtet. Derselbe beabsichtigt, nachdem sein Bruder Konrad Friedrich Robert von Heldreich am 2. Oltober 1851 verstorben ist, seinem Neffen, dem Königlich sächsischen Hauptmann Karl Theo— dor Emil von Heldreich, welcher nach seinem Tode zur Sukzession berufen ist, das Gut Lieb— stein unter gewissen Bedingungen zum freien Eigenthum zu überlassen, und wünscht in Ueber— einstimmung mit seinem genannten Neffen, die Fideikommiß⸗Eigenschaft dieses Gutes aufzuheben. Demgemäß ist die Anberaumung eines . zur Errichtung eines Familienschlusses beantragt.

Mit Rücksicht auf 5. 1 des Gesetzes vom

15. Februgr 1840 und in Gemäßheit dieses An— jrages haben wir zur Aufnahme des Familien— schlusses und zu der nach §. 11 des gedachten Gesehzes erforderlichen Ableistung des Blligenz= . , der beiden Antragsteller einen

den 11. , Vormittags 1,

vor dem Herrn Appellations gerichts Rath Baron Fon Collas in dem Königlichen Schlosse hier— selbst anberaumt, zu welchem“

1) glle unbekannte Mitglieder der von Royschen . ingleichen alle unbekannte männliche gen er der von Heldreich-Belwitzschen

Y der seinem unbelannie ae l g ele tn, 1 nant Adolph Heinrich Albrecht en.

von Heldreich,

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1320

welcher angeblich im Jahre 1812 in russische

Kriegsgefangenschaft gerathen und seitdem

verschollen ist, oder dessen männliche Des—

cendenz, mit der Aufforderung, vor oder in dem Termine sich zur Sache gehörig zu legitimiren und ihre Erklärung über den zu errichtenden Familien⸗ schluß abzugeben und unter der Verwarnung vorgeladen werden, daß nach Ablauf des Ter⸗ mins die Ausgebliebenen mit ihrem Widerspruchs— rechte werden präkludirt werden.

Der Entwurf zum Familienschlusse kann in unserer Registratur eingesehen werden.

Auch steht den Interessenten frei, sich in dem Termine durch einen mit Vollmacht und Infor- mation versehenen hiesigen Rechtsanwalt vertre— ten zu lassen, wozu ihnen die Justizräthe Roseno, Werner und der Rechtsanwalt Haack hierorts zur Auswahl in Vorschlag gebracht werden.

Glogau, den 7. Juni 1853.

Königlich preußisches Appellationsgericht.

7531 Ediktal⸗Citation.

Auf den Antrag der ihnen bestellten Kuratoren werden die unbekannten Erben und Erbnehmer folgender verstorbenen Personen:

1) des am 21. Juli 1840 verstorbenen Herrmann Johann Gottlieb Scheel, eines unehelichen Sohnes der verstorbenen unverehelichten Frie—⸗ derike Louise Scheel aus Strippow, dessen Nachlaß in ungefähr 4 Thlrn. besteht,

2) der am 30. Januar 1850 hierselbst verstor⸗ benen unverehelichten Friederike Schabert, einer Schwester des hier schon vor ihr ver— storbenen Todtengräbers Schabert, deren Nachlaß in einigen 20 Thlrn. besteht,

3) der am 10. Februar 1850 in Strachmin ver— storbenen Friederike Wilhelmine Charlotte Strehlow, welche am 20. Januar 1839 ge— boren und die uneheliche Tochter der am 14. Februar 1844 zu Strachmin verstorbe⸗ nen unverehelichten Henriette Strehlow ist, ihr Nachlaß besteht in ungefähr 149 Thlrn.,

4) der am 30. März 1852 zu Warnin gestor— benen Karoline Eharlotte Friederike Wodtke, welche am 25. Dezember 1850 geboren und die uneheliche Tochter der am 1. Juli 1851 zu Neu-Marrin verstorbenen Henriette Wodtke ist, ihr Nachlaß beträgt etwa 8 Thlr.,

5) des in Zwielipp am 15. März 1852 ver— storbenen August Herrmann Hencke, eines am Aten ejusd. gebornen außerehelichen Sohnes

der am 10ten ejd. schon verstorbenen un— verehelichten Marie Henke, Tochter der ver⸗— wittweten Bauer Erdmann Henke in Zwie— lipp; sein Nachlaß beträgt ca. 520 Thlr., 6) der hier im Krankenhause im Sommer 1852 verstorbenen Wilhelmine Pätsch (auch Pätz) einer außerehelichen Tochter der im Jahre 1830 zu Henkenhagen verstorbenen Ester Louise Pätsch, später verehelichte Tagelöhner Bleß und am 10. November 1812 zu Henken⸗ haben geboren; ihr Nachlaß besteht in 10 Thlrn. 3 Sgr. 9 Pf. hierdurch öffentlich vorgeladen, sich binnen neun Monaten, spätestens aber in dem auf den 22. März 1854, Vormittag 11 Uhr,

vor Herrn Kreisgerichtsrath Borns in unserm Ge⸗— schäftszimmer Nr. 4 anberaumten Termine zu melden und ihre Legitimation zu führen, widrigen⸗ falls sie mit allen ihren Ansprüchen präkludirt, die Nachlaßmassen den sich legitimirenden Erben zur freien Disposition werden verabfolgt werden und die nach erfolgter Präklusion sich etwa erst meldenden nähern oder gleich nahen Erben alle Handlungen und Dispositionen der sich legitimirt habenden Erben anzuerkennen und »u übernehmen schuldig, von ihnen weder Rechnungslegung noch Ersatz der gehobenen Nutzungen zu fordern be— rechtigt, sondern sich lediglich mit dem, was als⸗ dann noch von der Erbschaft vorhanden ist, zu begnügen verbunden sind.

Colberg, den 26. Mai 1853. Königliches Kreisgericht, J. Abtheilung.

11131 Bekanntmachung.

Die Boutiker Friedrich und Johanne geborene Donat⸗Giese'schen Eheleute sind am 13. und resp. 17. September v. J. in einer Boutike bei Subkau und im hiesigen Lazareih an der Cho—⸗ lera verstorben. Ihr Nachlaß ist in gerichtliche

1 Verwahrung genommen worden, und werden der

unbekannte Erbe derselben und dessen Erben oder nächste Verwandte hierdurch vorgeladen, in ter— mIlno ö den 7. Juni 1854, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen und ihr Erbrecht nachzuweisen, widrigenfalls der Nachlaß als ein herrenloses Gut dem Fiskus anheimfällt. Dirschau, den 22. Juni 1853. Königliche Kreisgerichts-Kommission ].

19701 Ediktal⸗Citation.

Der seinem Aufenthalte nach unbekannte Ar— beitsmann Karl Heinrich Dupke aus Zakrzewo wird auf die wider ihn wegen böslicher Ver— lassung angebrachte Eheschelidungstlage seiner Ehefrau Ernestine Wilhelmine Dupke, geborene Pomeranz, hierdurch öffentlich aufgefordert, zu derselben zurückzukehren und sich spätestens in dem zur Beantwortung der Ehescheivungs-Klage auf den . ö ö

No vember . Vormittags 11Uuhr,

vor dem Herrn Gerichts-Assessor Hübner an hie—

siger Gerichtsstelle anberaumten Termin zu mel—

(

den, widrigenfalls derselbe der böslichen Ver—

lassung seiner Ehefrau für geständig erachtet, demzufolge seine Ehe mit der Klägerin getrennt und er als allein schuldiger Theil in die gesetz— liche Ehescheidungs-Strafe verurtheilt werden wird

Neustadt in Westpreußen, den 28. Juni 1853. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

1119 Bekanntmachung, den Anfang der Vorträge an der Königlichen höhern landwirthschaftlichen Lehranstalt zu Pop—

pelsdorf bei Bonn im Wintersemester 1853/34 betreffend.

Die wissenschaftlichen Vorträge an der höhern landwirthschaftlichen Lehranstalt zu Poppelsdorf beginnen ür das nächste Winterhalbjahr am 4 Okt ob er e. gleichzeitig mit den Vorlesungen an der Universität zu Bonn, mit welcher die An— stalt in enger Verbindung steht.

Wegen Eintritts in die Lehranstalt beliebe man sich entweder persönlich oder in portofreien Brie— fen an den unterzeichneten Direktor zu wenden, welcher auf betreffende Anfragen Auskunft erthei— len wird.

Poppelsdorf bei Bonn, im August 18533.

Der Königl. Direktor der höhern landwirthschaft— lichen Lehranstalt. Landes-Oekonomie⸗Rath Weyhe.

[1118 Belan nt m a ch in g.

Am Donnerstag, den 18ten d. M, Mit⸗ tags 12 Uhr, sollen im Lokale des Königlichen Rentamts Nenzelle aus dem diesjährigen Ein— schlage in der Oberförsterei Siehdichum folgende Brennhölzer, als:

1) Unterforst Fünfeichen,

Jagen 12: 100 Klafter Kiefern-Scheitholz, ? . Eichen⸗ '

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2) Unterforst Aurith, unmittelbar an der Oder.

2 Klafter Eichen-Scheitholz,

. Astholz, ö. Buchen⸗Scheitholz, 465 —Astholz, ö Rüstern⸗Scheitholz,

Astholz,

. 297 Erlen⸗-Scheitholz, 127 2 * Astholz

zur freien Konkurrenz und unter den gewöhn— lichen Bedingungen öffentlich versteigert werden. Kauflustige werden zu dem Termine hierdurch mit dem Bemerken eingeladen, daß die betreffenden Herren Förster angewiesen sind, die zum Verkauf gestellten Hölzer 3 Tage vor dem Termine auf Verlangen örtlich vorzuzeigen, und daß das spe⸗ zielle Verzeichniß derselben täglich in der Regi—= stratur des Unterzeichneten eingesehen werden kann. Forsthaus Siehdichum, den 4. August 1853.

Der Oberförster Wadzeck.

Königliche Niederschlesisch⸗Märkische

1120 Eisenbahn.

Es sollen zum Bau von Coaksöfen für die

Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn 30,000 Stück Chamottsteine, 700 Kub. Fuß Chamottmehl und 350 Kub. Fuß Chamottthon

möglichst bald nach unserm Bahnhofe in Berlin

oder Breslau geliefert werden.

Hierauf Reflectirende werden aufgefordert, ihre Offerten mit Angabe des Preises, des Lieferungs—Q ortes und des Endtermins der Lieferung unter Beifügung von Probesteinen bis zum 30sten

d. Mts. frankirt an uns einzureichen. Berlin, den 3. August 1853. Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

11221 Königlich

Zur vollständigen Deckung des Bedarfs an Brennholz für die Niederschlesisch -Märkische Eisenbahn pro 1854 sind noch 2000 Klafter Kiefern-Klobenholz erforderlich, deren Lieferung

wir hiermit zur Submission stellen. Etwaige Offerten, die auch nur auf einen Theil obigen Quaniums gerichtet sein können, sind bis zum

7. d. M. mit der Aufschrift: „Submission auf die Lieferung von Brennholz“ an uns einzusenden. Die Lieferungs-Bedingun— gen sind in unserem Central-Büreau einzusehen, und auch Abschriften derselben gegen Erstattung der Copialien zu beziehen.

Berlin, den 4. August 1853.

Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

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11911 gr ogadbdehbtra-Ha s erstadYS8rFor

11 a gde bn g h berstadter Eisenbahn.

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Die nach §. 24 des Statuts der Magdeburg—

Halberstädter Eisenbahn⸗Gesellschaft abzuhal—

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der Actionaire wird

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tende General-Versammlung hierdurch auf J, . . s⸗ 9 Miinchen nn f d .

Vormittags 11 Uhr,

11 73 niuly aH Io (GT 8 20H00 im Bahnhossgebaude zu Groß⸗X schers leben an bh 1111 2 8 solsor ö 3 51 derselben wid 6 1 . r h ) . Cor (Gafch sf nwor; 8 24 2 vyimwr 1) der Geschaftsbericht des Direktoriums vor

gesragen, . ö, d M 6 6 1 4 hun! 9 sur das Verwe ltung ahr 1852 . 2 ö 9 1894 23 3 929271 . 1811 vorgeleg: und ein gedrucitter Nechnungs⸗Ab⸗

116 sio Sgerenm 9 tian atirs dannn , 15 Un 611 Verren 21 ilibondire vertheilt,

zur Wahl von je zwei 2 und zwei Stellvertretern aus Magdeburg, Braunschweig, oder der die Stelle der

= wegen Beendigung ihres Y indats, mit dem

9 3scitßrmitalt y lusschußmitgliedern

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et ahres ausschei⸗

denden Ausschußmitglieder und resp. Stell⸗

vertreter geschritten werden.

des Statuts und Nachtrag dazu.

Actionaire

ußnahme der General-⸗Versammlung 7 .

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8424 . 8 2 133 5a . eingegangen; das Litettorium ** * 4

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aber wird einen lung * autra— en: ung beantragen: 51 . 11891 5 21555 9v— ? ol aRNRahk über die Ar legung einer Zweigbahn von . * ?. 1 1 . 6 gv. ö 90 Halberstadt über Quedlinburg und Gernrode * s 6 z ö R aLAHNDYPEBHIHMHNII IX nach Ballenstedt, igbahnverbindun⸗

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Rechnung der und

1er 852 it 1918 eines hierzu ̃ 6öshie 1

uber die Ausnahme eines hierzu nolhigen

R 1 . Oarlehns.

Jeder Actionair, welcher an dieser General Versammlung Theil zu nehmen wünscht, hat sich, nach §. 27 des Statuts, der Bestimmung des Direktoriums gemäß, an ; Mon tag, den 29. August d. J., in den Vormittagsstunden von g bis 12, oder in den

9d

Nachmittagsstunden von 3 bis 6 Uhr, in Magdeburg im Geschäftslokale der

Gesellschaft am Brückthore, in Braunschweig auf dem Rathhause beim Herrn Stadtrath Hinke, in Halberstadt auf dem Rathhause beim Herrn Stadtrath Köhler

.

1321 zu melden und als Inhaber von fünf oder mehr Actien zu legitimiren, und erhält alsdann eine Eintrittskarte, auf welche die Zahl der ihm ge— bührenden Stimmen vermerkt ist. Frühere oder spätere Meldungen können nicht berückichtigt werden.

Wer für einen Actionair, als dessen Bevoll⸗ mächtigter, eine Eintrittskarte lösen will, hat sich dazu durch Vollmacht zu legitimiren, deren Un— terschrift, sofern sie nicht dem, mit Austheilung der Eintrittskarten beauftragten Beamten der Ge— sellschaft bekannt ist, durch eine Behörde oder einen Beamten mit öffentlichem Siegel beglau— bigt sein muß.

Bevollmächtigte können nach §. 25 des Statuts zur General-Versammlung nur zugelassen wer⸗ den, wenn sie selbst stimmfähige Actionaire sind und als solche eine, auf ihren Namen lautende

Eintrittskarte erhalten haben. Sie haben außer— dem eine Eintrittskarte ihres Machtgebers und dessen schriftliche Vollmacht zu produziren. Nie— mand darf jedoch in der Eigenschaft als Bevoll⸗ mächtigter mehr als 20 Stimmen abgeben.

Die verfassungsmäßigen Beschlüsse der bevor— stehenden General-Versammlung, zu welcher die stimmberechtigten verthrlichen Actionaire der Bahn hierdurch ergebenst eingeladen werden, haben übrigens nach §. 25 des Statuts, ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erscheinenden, für alle Actio⸗ naire verbindliche Kraft.

Die Einlaßkarten zur General-Versammlung dienen für die verehrlichen Actionaire als Legiti⸗ mation zur freien Fahrt auf unserer Bahn, zu und von der General-Versammlung. Halberstadt, den 5. August 1853.

Der Votsitzende des Ausschusses der Magdeburg— Halberstädter Eisenbahn-Gesellschast. ß

Rheinische Eisenbahn⸗Gesellschaft.

achdem in Folge unsrer, gemäß s. 22 der Statuten dreimal erlassenen öffentlichen Auffor— derung vom 7. Juli v. J. die abhanden gekem— menen Talons zu den Prioritäts-Actien Nr. 3897 und 4789 benreffend, keine Anmeldung bei uns geschehen ist und die in den Statuten vorge— schriebenen Fristen abgelaufen sind: so erklären wir hierdurch auf Grund des oben eitirten §. 22 die vorbezeichneten Talons für null und nichlig und werden demnach den Inhabern der Priori— täts-Actien Nr. 3897 und 4789 die neuen Cou—

nnd 11 or o 1H 9 neck sig 5 9663 ; . pons 11, Serie, ohne Rücksicht auf die hiermit 1 .

3315. . ; 2 2 111813 2 111 mortisizirten Talons, aushändigen 1iassen.

Köln, den 4. August 1853.

* . 2 8 1 irie, Speziald! z . 10 hn! 91 . R r , X.

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.

Nachdem die zu Freitag den 29. Juli er. an⸗ beraumt gewesene General-Versammlung der Her⸗ ren Actionaire der Thüringischen Eisenbahn wi⸗ derrusen werden mußte, weil in Folge eines Irr⸗ thums die Einladung zu derselben statt in der urch das Statut bestimmten „Leipziger Zeitung“ in der zu Leipzig erscheinenden „Deutschen All⸗

gemeinen Zeitung“ abgedruckt war: werden die geehrten Actionaire hiermit von Neuem ein⸗ geladen, zu der

Dienstag, am 30. August, Morgens . § Uhr, (im Gasthofe zum Schlehendorn) zu Erfurt

beginnenden ordentlichen General-Versammlung sich einzufinden und ersucht, die etwa zu stellen⸗ 'n besonderen Anträge, dem §. 30 des Statuts gemäß, bis spätestens zum 21. August an den

Vorsitzenden der Direction schrifilich einzureichen.

Als Gegenstände der Bemthung und Beschluß—

Enn , mr General ⸗Versammlung bezeichnen

1 enn de ne, Bericht über das Jahr

De, welcher nach 5. 55, 7 des Statuts

bei den Billetverkaufs stellen auf den Bahn⸗

höfen von Halle bis Gerstungen in Empfang genommen werden kann.

2) die Wahl dreier Mitglieder des Verwal—m tungsrathes für die ausscheidenden Herren Bürgermeister Rasch von Naumburg, Ge— heimer Justizrath Dr. Heerwarih in Eisenach und Bergrath Glenck von Gotha. Berechtigt, an der General-Versammlung Theil

zu nehmen, sind nach §§. 26 und 27 des Statuts

alle diejenigen, welche Inhaber von fünf Actien sind und diese entweder mit lleberreichung einer

Designation bei . Hauptkasse (ohne Divi⸗

dendenscheine) hinkerlegen oder beim Eintritt in

die General⸗-Versammlung vorzeigen.

Gleiche Geltung, wie die Actien selbst, sollen alle von öffentlichen Instituten resp. Behörden über die Hinterlegung Thüringischer Eisenbahn⸗ Actien ausgestellten Scheine haben.

Die an sich zum Erscheinen berechtigten Actio— naire können sich auch durch einen aus der Zahl der übrigen Actionaire gewählten Bevollmächtig— ten vertreten lassen. (8. 28 des Statuts.) .

Einfache mit Namensunterschrift und Siegel versehene Vollmachten sind augreichend.

Die Actionaire haben am Tage der General⸗

Versammlung auf der Thüringischen Eisenbahn freie Fahrt nach dem Versammlungsorte und von dort zurück. Sie erhalten diese gegen Vorzei⸗ gung der Actien oder der mit denselben gleiche Geltung habenden Depositenscheine bei unseren Einnahmen, welche sie in ein Couvert einschließen und dieses mit einem Fahrtenstempel versehen. „Frauen und Minderjährige können die freie Fahrt nicht beanspruchen.

Erfurt, den 1. August 1853.

Die Direction der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft.

—— .

422 Edikttal⸗Ladung. Zu dem Vermögen des Handelsmann

Karl Friedrich Wegener in Zittau z

89 s 50JYIIS VG . 2 , , ö

Ist der neonrsprozeß zu eröffnen gewesen und 3 9 char 83 . 7908 der sechste September 1853

zum Liquidationstermine bestimmt worden. Svaßßer 9 . sroscseg 8 d daher Alle, welche an das Ve mögen desselben aus irgend einem Rechtsgrun (. 1

ide ) 7 aße sau ben . Ansprüche zu haben glauben, bei Strafe der 91 J / 5115 191 Morlin f orm 9e. f Aus 19 nd bei BVerlust der Wiederein⸗ ö. / 5 11 * in den vorigen Sand hierdurch geladen, 1 5 1 herr hestittnmte! J 2 recht ; h an dem oben bestimmten Tage rechtzeitig in Mmeesln os IoHoVKNII 4E 11 89 ,, ; ; Ferson beztehendlich mit den Ehemännern und / N 29 irre 2h nr! 147m als nünder o durch gehörig legitimirte 88 n ,,, 8 1359 9 2 vol mag 11 te an hlejlger Gerich tsstelle 3u e r⸗ . J Far rt Mo 29Hnr? 1 sch n, nuspruche gehörig anzumelden und zu bescheinigen, darüber mit dem Streits vertreter, o wie des halber unte sich binnen . (h 8 . Db ( 537 verfahren und ĩ 1 57 J und 2 anzigsten Oktober 86 2 * des lusses d , w h ö. = 34 11 n ti n 1 0 . 1 1 185 5, * 9. R8mmerr 2 4 11 ntmachung eines, Mittags 12 Uhr, iir 1 . KJ 9 * für publizirt anzusehenden Aus⸗ seh sfeßinn ehesek ese n Rr rn 6 sein schlies üungsbescheides gewärtig zu sein. e n 3 e, . j Hiernächst haben die L guidanten 2 5. 3 ö. 23 4 31 2 en Jechs ze hnte n Yo vember 1 853 fersterweit wegen eines Reraleiche He Nerlitst serneleln wegen eines Vergleiches bei Verlust 1 581d y 09 o5 89 s 1 . ihre Widersprück gegen einen solchen allhier vscsreisirtet 11518 ier 38 . 215 2 6 92 zu erscheinen, und über darauf gerichtete Vor ** . 2 2 . ; . 96 sri 1 1nd 8er tl ch 1 EI * 1h! stinm . . 11 99 erkl 2n schlaä t nd de tlich sich zu erklaren daser! leser ermin aber Ersolg nicht haben . ; . sollte,

1 . 3 15 58 71* 1 j s 1 5 J . 2 den ein und zwanzigsten Dezember 1853 * 1 2 . . h zur Bekanntmachung eines Locationsbescheides, Cas l mn d Mett nk Jg 40 ! l y welcher Mittags 12 Uhr ebenfalls für publizirt 28 . 6 17 995ry* s . 267 8 . pol erachtet werden wird, an hiesiger Gerichtsstelle

sich einzufinden.

Auswärtige Gläubiger werden bedeutet, wegen künftiger Ladungen in hiesigem Gerichtsbezirke Bevollmächtigte zu bestellen.

2164 ö 9 5335 2 Zittau, am 21. März 18533.

Das Königliche Landgericht Römisch.