1853 / 194 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der Schulamts Kandidat Kossinna in Marienwerder ist als ordentlicher Lehrer an das Gymnastum in Tilsit berufen worden.

Berlin, 18. August. Se. NMajestät der König haben Aller gnädigst geruht: Dem Sberst Kämmerer, Staats und Minister des Königlichen Hauses, Heneral-⸗Lieutenant Grafen zu Stolb er g⸗ Wernigerode die Anlegung des von S. Majestät dem König von Bayern ihm verliehenen St. Hubertus⸗Ordens, dem Ober- Cere⸗ monienmeister Freiherrn von Stillfried die Anlegung des von Sr. Majestät dem König von Bayern ihm verliehenen Großkreuzes des Verbienst-Ordens vom heiligen Michael und dem General— Steuer-Direktor von Pommer ⸗Esche die Anlegung des von Sr. Hoheit dem Herzog von Braunschweig ihm verliehenen Com— mandeur-Kreuzes 1ster Klasse vom Orden Heinrichs des Löwen zu gestatten.

Nichtamtliches. Berlin, den 17. August.

Von dem Vorsitzenden Dr. Großmann ist die Tagesord⸗ nung für die 11te Haupt⸗Versammlung des evangelischen Vereins der Gustav-Adolf-Stiftung, die zu Koburg im September abgehalten werden soll, bekannt gemacht worden. Nach derselben werden neue Mitglieder des Centralvorstandes gewählt, und es findet namentlich die Berathung und Beschlußfassung über die ge— meinsame Unterstützung einer der Gemeinden Dülmen in Westfalen, Osche in Westpreußen, Feldkirchen in Kärnthen oder Passau in Bayern auf Grund des diesfallsigen Vorschlags des Centralvorstan⸗ des statt. Zugleich werden auch Vorträge und sonstige Mitthei⸗ lungen von Abgeordneten und Gästen entgegengenommen.

Am 16. August Abends gegen 6 Uhr ist Ihre Majestät die Königin von Sachsen mit den Prinzessinnen Marie und Mathilde von Bayern K. H. aus Possenhofen wieder nach Dresden zurückgekehrt und hat sich mit ihren hohen Verwandten nach dem Lustschlosse Pillnitz begeben.

Der im Druck erschienene Entwurf einer Strafprozeß⸗ Ordnung für das Großherzogthum Hessen, nebst Motiven ist den Gerichten des Landes zur Begutachtung mitgetheilt worden. Namentlich ist von dem obersten Gerichtshof ein Gutachten verlangt worden. Er hat den Ober Appellationsrath Siegfrieden, welcher früher längere Zeit Mitglied der Commission zur Redaction des Civilgesetzbuchs war, später den Entwurf einer Civilprozeß— Ordnung bearbeiten half, zum Berichterstatter gewählt. Der Ent— wurf hat die bereits geltenden Grundsätze der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit und das Institut des Schwurgerichts beibehalten.

Se. Majestät der König von Württemberg, welcher

am 15. August durch Frankfurt a. M. kam, hat sich nach München begeben.

Am 16. August Nachmittags ist das sehr zahlreiche Gefolge Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Frau Herzogin Marie Hen⸗— riette von Brabant von Gießen, wo es seine Gebieterin ver— ließ, in Frankfurt angekommen. In Gießen wurde Ihre Kaiser— liche Hoheit die Frau Herzogin im Auftrag Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Hessen vom General von Weiters hausen und Hauptmann Weitzel begrüßt. Am 18. August früh 5 Uhr verläßt das Gefolge Frankfurt und trifft in Koblenz wieder mit der Frau Herzogin zusammen.

Am 16. August, Nachmittags 35 Uhr, hatte auch die Stadt Wetzlar die Freude, Ihre raiserliche Hoheit die Frau Herzogin Maxie Henriette von Brabant auf ihrer Durchreise nach Schloß Schaumburg, von Gießen kommend, zu begrüßen. Es wurde der hohen Frau seitens des Offiziercorps des dort garniso⸗ nirenden Hten Jäger-Bataillons, des Königlichen Landraths, so wie des Magistrats der Stadt ein herzlicher Willkomm zu Theil, und während diesem Ausdruck verliehen wurde, spielte das Musik-Corps des gedachten Jäger- Bataillons inmitten einer zahlreichen Ver⸗

ammlung aus allen Ständen der Einwohnerschaft die österreichische

ationalhymne.

„Der Entwurf des Gesetzes über das Verfahren in Straf— sachen für die Stadt Frankfurt ist von . Senats . error en n Körper übergeben und am 16. August den Mitglie⸗ . ö. ,, n. gedruckt, zugesendet worden. Wie man hört, . enat beschlossen, die von der gesetzgebenden Versammlung

gesprochene authentische Interpretatkon bes Wahlgesetzes zu pu⸗

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bliziren und demnächst die Abstimmung der Bürgerschaft über die theilweise Gleichstellung der israelitischen Bürger zu veranlassen.

Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich hat in der Nacht vom 13. auf den 14. August die Reise nach Ischl angetre— ten. Zur Feier des Geburtsfestes Sr. Majestät wird Donnerstag den 18. August früh 11 Uhr in der Metropolitankirche zu St. Stephan ein feierlicher Gottesdienst durch den Herrn Fürst⸗ Erz⸗ bischof Othmar Ritter von Rauscher abgehalten. Die Garnsfön rückt um 8 Uhr früh zur Kirchenparade am Glacis aus, und es werden bei derselben die sämmtlichen in Wien anwesenden Erzherzoge erscheinen. In allen Pfarrkirchen werden gleichzeitig feierkiche Hochämter gelesen; auch die ifraelitischen und evangelischen Ge meinden werden das Geburtsfest des Kaisers durch Gottesdienst in solenner Weise feiern.

Am 15. August fand in Wien das Ceremoniell statt, mit welchem der Fürst-Erzbischof Othmar Ritter von Rauscher in die Metropolitankirche zu St. Stephan eingeführt wurde.

In der Sitzung der zweiten niederländischen Kam— mer vom 13. August wurde zuerst eine Menge neuerdings für und gegen den kirchlichen Gesetzentwurf eingelaufener Adressen an die Bittschriften-Commission verwiesen, und sodann auf deren Be richt hinsichtlich anderer, bereits von ihr geprüfter Adressen der nämlichen Tendenz die Niederlegung ins Archiv angeordnet. Die Berathung des kirchlichen Gesetzentwurfs wurde hierauf fortgesetzt. Herr Mackay wirft einen geschichtlichen Rückblick auf den seit Jahr hunderten in den Niederlanden, wie in anderen Staaten, für die Gewissensfreiheit und gegen die Versuche der Päpste, die welt— liche Macht der kirchlichen zu unterwerfen, geführten Kampf und auf dessen Ergebnisse bis in die neueste Zelt. Der Redner geht sodann auf die Frage des Tages über und hofft, daß es möglich sei, zu einer befriedigenden Uebereinkunft mit Rom zu gelangen, in dessen jüngsten Schritten er einen Angriff auf den Protestantis— mus in den Niederlanden erblickt. Die Frage, ob ein Gesetz dem obwaltenden Streite, insoweit er die Stellung der Kirchengesell schaften im Staate und zum Staate betrifft, ein Ende machen müsse, bejaht er entschieden, und ist überzeugt, daß der vor gelegte Gesetzentwurf ganz geeignet sei, die Kirche vor Ueber— griffen des Staates und den Staat vor Uebergriffen der Kirche zu bewahren. Er verspricht sich daher von dessen An nahme die vortheilhaftesten Wirkungen: die Freiheit der Kirchengemeinden unter dem wachenden Auge des Königs und die gegenseitige Verträglichkeit der verschiedenen Kirchen-Gesellschaften. Herr van Niepen beginnt ebenfalls mit einem geschichtlichen Rück blicke und sucht, auf die jüngsten Schritte der römischen Curie über gehend, dieselben als den Rechten, die das Grundgesetz jeder Kirchen— Gesellschaft zuspreche, durchaus entsprechend darzustellen. Was den vorliegenden Gesetz - Entwurf angeht, so behauptet er, daß derselbe gegen das Grundgesetz von 1848 verstoße, indem er eine vorbeu— gende, verhindernde Aufsicht anordne. Das Grundgesetz habe keine Präventiv⸗ Maßregeln gewollt; es habe, der Kirche volle Freiheit zuer— kennend, dem Staate kein Aufsichtsrecht auf die Organisation der Kirchen— Gesellschaften vorbehalten, welche einzig der bekreffenden Kirche selbst zustehe. Die jetzigen Minister van Hall und van Doorn hätten auch 1852 und 1853 dieses Recht der Kirche, sich selbst zu organisiren, ausdrücklich anerkannt, und der König selbst sich in diesem Sinne ausgesprochen. Er nenne das keine kirchliche Freiheit, wenn man von Allem zuvor der Regierung Kenntniß geben müsse und wenn jede Regelung und Ausführung von ihrer Mitwirkung und Willkür abhangen solle. Dies widerstreite den weisen Bestimmungen des Grundgesetzes und sei gerade in jetziger Zeit ein sehr arger Miß griff. Die Kirche müsse frei sein, um segenbringend wirken zu kön— nen; vor Allem sei dies jetzt nöthig, wo die niederen Classen so feindlich gegen die höheren gestimmt seien. Ob man wisse, wie bald die Hülfe und ünterstützung der Kirche nöthig werden könne? Zum Schlusse warnt der Redner diejenigen, welche jetzt für eine große Kirchen-Gesellschaft des Landes Fesseln verlan gen, vor den schlimmen Folgen, die daraus entspringen können; er hofft, daß man den grundgesetzwidrigen Weg nicht betreten werde, und erklärt sich entschlossen, gegen den Entwurf zu stimmen, in der vollen Ueberzeugung, dadurch eid- und pflichtgemäß zu han— dein. Hr. Wintgens kündigt sich von vorn herein als Verthei diger des allgemeinen Grundsatzes, welcher dem Gesetzentwurfe zur Grundlage diene, so wie als Vertheidiger der hier zu Lande beste⸗ henden grundgesetzmäßigen Gottesdienst⸗ und Gewissensfreiheit an. Er ist überzeugt, daß letztere durch den Gesetzentwurf keine Beein⸗ trächtigung erleiden werde und daß derselbe die ihm gemachten Vorwürfe nicht verdiene. Der Redner untersucht sodann ausführlich, welches Verhältniß, dem Grundgesetz gemäß, zwischin Kirche und Staat bestehe. Es sei irrig, wenn Manche annähmen, daß das Grundgefetz vollständige Trennung der Kirche vom Staate wolle, wie sie in Nordamerika und sonst nir⸗ gendwo in einem christlichen Staate bestehe. Für Niederland sei eine solche Trennung, die beiden Theilen höchst nachtheilig sein würde, weder wünschenswerth, noch auch nur möglich; das Grund⸗ gesetz aber enthalte mehrere Artikel, durch welche die bestehende

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Verbindung zwischen Staat und Kirche in ihren gegenseitigen Be— ziehungen festgestellt werde. Der Redner sucht sodann darzuthun, daß der Gesetzentwurf, indem er in gewissen Fällen die Mitwir⸗ kung und Gutheißung des Staates bedinge, der vom Grundgesetz verbürgten kirchlichen Freiheit nicht, zu. nahe trete, und zwünscht, daß derselbe als Zeichen der Versöhnung willige Annahme sinde, indem er zugleich die Hoffnung ausspricht, daß die Regierung alsdann in Zukunft allen religiösen Hader abzu⸗ wenden wissen werde. Herr van Reede van Dudshorn meint, die Einsetzung der katholischen Bischöfe sei wider das Grundgesetz; die Regierung hätte daher ihr grundgesetzliches Recht

gebrauchen und die Einsetzung nicht zulassen, das vorliegende Gesetz aber weglassen sollen, welches ihr den Schein gebe, als ob sie vor Ausübung ihres Rechtes zurückschrecke. Da die Regierung aber diesen politischen Fehler nun einmal begangen habe, so bleibe ihm nichts übrig, als für den Gesetzentwurf, der hoffentlich noch manche Verbesserungen erleiden werde, zu stimmen und zu wünschen, daß der dadurch beabsichtigte Zweck erreicht werde. Nachdem Herr Blaupot van Cate allerhand Bedenken darüber geäußert hat, ob der Staat nicht durch gewisse Bestimmungen des Gesetzentwurfs sich eine ihm keineswegs zustehende Einmischung in rein kirchliche Einrichtungen zuspreche, wird die weitere Debatte auf nächsten Dienstag vertagt. Noch sind 11 Redner eingeschrieben; man er— wartet aber, daß auch viele nicht eingeschriebene Mitglieder, und darunter die Herren Thorbecke, Strens und Groen van Prinsterer, sich an der Berathung betheiligen werden. Durch ein im pariser „Moniteur“ enthaltenes Kaiserliches Dekret werden die acht Brigabe-Generale Simeon, Foy, Levail⸗ lart, Chasselssup, Laubat, Bosquet, Delmasse de Grammont und Partonneaur zu Divisions-Generalen ernannt. Außerdem sind zehn Obersten, darunter der Senator Fürst von der Moskwa, zu Bri— gade⸗Generalen befördert worden. J . Ihre Majestät die Königin Christine ist am 14. August von Havre in Paris eingetroffen. . Ihre Majestät die Königin von Großbritannien, Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz Albert, der Prinz von Preu ßen, Prinz von Wales und Prinz Alfred haben sich am 12. August, Nachmittags, an Bord der preußischen Fregatte „Gefion“ begeben, welche von Portsmouth nach der Insel Wight hinübergesegelt war und sich der Königlichen Residenz. Osborne zegenüber dor Anker gelegt hatte. Die hohen Herrschaften schiff⸗ sich auf den Böten der Jacht „Victoria und Albert“ ein und

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ten . ö fuhren unter einer Salve von Seiten der Fregatte nach derselben hin. Nach Besichtigung des Schiffes kehrten sie wieder auf die Insel

zurück, wo Ihre Majestät die Königin später in Gesellschaft Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen von Preußen der in Ryde wohnenden Großfürstin Katharine, Kaiserliche Hoheit, Ge— mahlin Sr. Hoheit des Herzogs Georg von Mecklenburg, einen Besuch abstatteten. Zu Mittag speiste Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen bei Ihrer Majestät in Osborne; auch die Be⸗ gleiter des Prinzen, Grafen Pückler und Goltz, so wie der preußi—⸗ sche Commodore Schröder, der britische Vice⸗-Admiral Sir Thomas Cochrane, waren an diesem Tage zur Königlichen. Tafel geladen. Am Sonnabend früh verließ Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen mit seiner Begleitung die Königliche Residenz, um nach dem Continent zurückzukehren. Se. Hoheit der Herzog Georg von Mecklenburg und seine Gemahlin trafen am Sonnabend Nachmittag von der Insel Wight in London ein, wo sie auf dem Bahnhofe vom russischen Gesandten empfangen und nach dem Clarendon-⸗Hoötel geleitet wurden. Am Donnerstag früh langten Ihre Königliche Hoheiten der Herzog von Brabant und der Graf von Flandern in Ramsgate an, um der Fa— milie Orleans einen Besuch zu machen.

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In der Sitzung de eine Anzahl von Bills die Königliche Genehmigung, darunter die Bill wegen Verlängerung der außerordentlichen Gewalten der Re gierung in Irland und die Bill wegen Anwerbung eines freiwilli gen Matrosen-Corps. . 8 fe eigte denn , , am folgenden Tage eine Mittheilung über den Stand der türkisch russischen Frage machen und dann am Schlusse der Sitzung die Vertagung des Hauses bis zum 19. beantragen werde. Auf den Antrag der Regierung genehmigte das Haus das das Salzmonopol 1.

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betreffende Amendement des Oberhauses zu der ostindischen Bill. Auf

eine Anfrage des Obersten Blair über die angeblich an der Ostküste von Afrika entdeckte Insel mit unerschöpflichem Guano⸗Vorrath erwiderte Hr. Cardwell, daß die Regierung keine amtliche Nachricht von der Existenz der Insel habe, daß indeß die Admiralität die Befehls⸗ haber der Königlichen Kriegsschiffe im Allgemeinen instruirt habe, über jede von ihnen entdeckte Guano-Insel sofort zu berichten. Von Hrn. Hamilton befragt, theilte Hr. Cardwell mit, daß auf Anlaß des Lieutenant Maury von der Marine der Vereinigten Staaten im Laufe dieses Monats in Brüssel eine Konferenz werde gehalten werden, um gemeinschaftliche Maßregeln der Seestaaten behufs Protocollirung meteorologischer und anderer Beobachtun—

gen zur See zu fassen; auch England werde die Konfe . schicken. Hr. Cowper zeigt an, daß id a e fen e. bagnie mit Erwägungen zurn Verbesserung, der Post? erbin aha zwischen Suez, Aden und Bombay beschäftigt sei. Auf . Beschwerde des Herrn Pellat, daß Holland die britischen Fabri⸗ kate mit höheren Zöllen belaste, als die Fabrikate der! in die Ka⸗ tegorie der „meistbegünstigten“ gehörenden Staaten, erklärte Herr Wilson, daß kein Traktat mit Holland bestehe, durch welchen England den meistbegünstigten Staaten gleichgestellt werde, daß in⸗ deß der Minister der auswärtigen Angelegenheiten wegen biefer Zollbelastung unterhandele. Am Schlusse der Nachmittagssitzung entspann sich eine längere Debatte über den Antrag des Herrn Kinnaird, die Königin zu bitten, daß sie dem neuen Malteser Strafgesetzbuch, als den Katholiken und der katholischen Geistlich— keit allzu günstig, ihre Sanction nicht ertheilen möge. Lord John Russell versprach darauf, daß die Kron-Juristen ihr Gutachten über das Gesetzbuch abgeben sollten.

Der Königlich preußische Gesandte am brasilischen Hofe, Graf Oriola, ist am Bord des Dampfschiffes „Severn“ am 15. August von Rio Janeiro in England angekommen.

Gewerbe⸗ und Handel s-Nachrichten.

Posen, 16. August. Auch in diesem Jahre ist mit der Fortsetzung der Kanal-Arbeiten im Obrabruch in erfreulicher Ausdehnung fortgeschrit— ten worden. Nach dem vorgesteckten Bauplan soll der Südkanal vom RMudensee durch die Kreuzer Höhen und das Schwendtener Bruch aufwärts bis zum Silzer Wasser nach dem richtigen Nivellement vertieft und ver— breitet, eine besondere Ableitung für das Mahlwasser von Altkloster zu diesem Kanal geöffnet, ein Mittelkanal vom Silzer Wasser aus parallel mit dem Nordkanal bis zur Kolonie Theresienau und weiter herauf geführt und schließlich der alte Lauf des Obraflusses unterhalb Kopnitz durch den

es Oberhauses am 15. August erhielt

Großdorfer, Grätziger und Bentschner See in den Versandungen und Rohren⸗ wüchsen gründlich geräumt werden. Zu dem Zwecke wurde seit dem Mai d. J. mit 700 Arbeitern die Aufgrabung und Erweiterung des Südkanals vom Rudensee aufwärts begonnen und ungeachtet des höchst schwierigen und sandigen Terrains durch die Kreuzer Höhen und herrschaftlich Wid— ziner (Schwendtner) Forst im Zeitraum von 2 Monaten auf mehr als eine halbe Meile Länge vollendet. Dabei wurde bei der Kolonie Kreuz, wo der alte Kanal eine bedeutende, nachtheilige Krümmung bildete, ein großer Durchstich und neuer Lauf angelegt, auch zur Vermeidung zu hoher Erswälle die erübrigte Erde zur Ausfüllung und Zudämmung des alten Kanallaufs in zweckmäßiger Weise verwendet. Der größte Theil dieses Ka— nals mußte zur Befestigung der ganz sandigen Böschungen mit Weiden— Faschinen und Weiden-Deckwerfen bekleidet werden, damit er den Angriffen des Hochwassers Widerstand leisten kann. Diese Arbeiten waren nicht nur sehr zeitraubend, sondern auch insofern schwierig und kostspielig, als grüne Weiden aus großer Erntfernung herbeigeholt werden mußten.

Man ist damit jetzt so weit vorgerückt, daß die niedriger belegene Bruchfläche nunmehr erreicht ist, in welcher die Ausgrabungsarbeiten bei weit günstigeren Terrainverhältnissen bedeutend schnelleren Fortgang haben werden. Zugleich wird beabsichtigt, jetzt nach vollendeter Aerndte eine grö— ßere Zahl Arbeiter anzustellen und den Zweigkanal zum Altklosterschen Mahlwasser, so wie den Mittelkanal vom Silzer Wasser aufwärts nach Wielichowo durch besondere Arbeits-Abtheilungen gleichzeitig in Angriff nehmen zu lassen. Eben so beabsichtigt man bei dem jetzt sinkenden Was⸗ serstande, die Räumungsarbeiten im alten Obralauf unterhalb Kopnitz noch in diesem Herbst mittelst einer besonderen Arbeits-Abtheilung auszuführen. Zu diesem Zwecke soll die Zahl der Arbeiter bis auf 1000 vermehrt wer— den, weshalb bereits die benachbarten Landrathsämter aufgefordert worden sind, die Arbeiter in ihren Kreisen davon in Kenntniß zu setzen. Danach ist mit Gewißheit anzunehmen, daß die projektirten umfangreichen Arbei⸗ ten noch im Spätherbst d. J., dem vorgesteckten Ziel gemäß, vollendet werden.

Mit Beendigung der eben erwähnten und der bereits im vorigen Jahre ausgeführten Arbeiten sind für das große Obrabruch der Haupt⸗ sache nach die wichtigsten Abflußkanäle vollständig geöffnet: nämlich durch den Moschiner Kanal die Ableitung nach der oberen Warthe, durch den Süd-Kanal die Ableitung über Karge zur Oder nach Tiescherzig und durch den Nord-Kanal über Kopnitz und Bentschen zur unteren Warthe bei Schwerin. Es bleibt alsdann für das nächste Jahr nur noch die Räu mung und Vertiefung der im großen Bruche selbst belegenen alten Strecken des Nord-Kanals und des Süd-Kanals und schließlich die Weiterführung des Kostner Kanals bis oberhalb Kriewen.

Den Grundeigenthümern der entwässerten Bruchstrecken dürfte anzu⸗ rathen sein, um eine schnellere Kultur und einen höheren Ertrag ihrer Grundstücke herbeizuführen, nun mit der Fortschaffung und Verbrennung der Kaupen (Bülten), Planirung und Eintheilung der Flächen durch Schlagung von Dämmen und Seitengräben, so wie mit Umwandlung der großen ausgedehnten Hütungsflächen in Wiesen, und deren Ansaamung mit guten Gräsern vorzugehen, damit es nicht lediglich der Zeit überlassen wird, solche erst nach den stattgehabten langiährigen Ueberschwemmungen durch die natürliche Uumwandelung der Pflanzen successive selbst herbeizu⸗ führen. Die besten Beispiele geben die bereits von einzelnen Herren Guts⸗ besitzern ausgeführten derartigen Anlagen, wodurch der Ertrag ihrer Grund⸗ stücke zu einer bedeutenden Höhe gestiegen ist,. (Pos. Itg.)

Aachen, 15. August. Heute war die erste General-Versammlung der Aachener Rückversicherungs-Gesellschaft, in welcher die

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