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Beitritt zu derselben erklärt. Artikel III. Keiner der kontrahirenden Theile soll ge
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28 . 82 . 6, mäßheit der Bestimmungen dieser Uebereinkunft seine eigenen Bur
ger oder Unterthanen auszuliefern. titel
Wenn ein Individuum, das eines der in dieser, Uiebereinkunft
aufgezählten Verbrechen angeklagt ist, ein neues Verbrechen in dem Gebiete des Staates begangen haben sollte, wo es eine Zuflucht gesucht hat oder aufgefunden wird, so soll ein splches Individuum nicht eher in Gemäßheit der Bestimmungen dieser Ueberein unst aus⸗ geliefert werden, als bis dasselbe vor Gericht gestellt worden sein und die auf ein solches neues Verbrechen gesetzte Strafe erlitten haben oder freigesprochen worden sein wird. .
Die gegenwärtige Uebereinkunft soll bis zum 1. Januar 1858 in Kraft bleiben, und wenn kein Theil dem andern sechs Monate vorher Mittheilung von seiner Absicht macht, dieselbe dann aufzu— heben, so soll sie ferner in Kraft bleiben bis zu dem Ablauf von zwölf Monaten, nachdem einer der hohen kontrahirenden Theile dem andern von einer solchen Absicht Kenntniß gegeben; wobei jeder der hohen kontrahirenden Theile sich das Recht vorbehält, dem andern eine solche Mittheilung zu jeder Zeit nach dem Ablauf des gedach— ten ersten Januar 1858 zugehen zu lassen.
ir tit el Vi.
Die gegenwärtige Uebereinkunft soll ratisizirt werden von der preußischen Regierung und von dem Präsidenten unter und mit der Genehmigung und Zustimmung des Senates der Vereinigten Staag⸗ ten und die Ratificationen sollen zu Washington innerhalb sechs Monaten von dem heutigen Datum, oder wo möglich früher, aus— gewechselt werden.
Zu Urkund dessen haben wir, die respektiven Bevollmächtigten, diese Uebereinkunft unterzeichnet und hierunter unsere Siegel bei— gedrückt. ;
In dreifacher Ausfertigung geschehen zu Washington, den sechszehnten Juni 1852, im 7östen Jahre der Unabhängigkeit der Vereinigten Staaten.
Fri. von Gerolt. Dan. Webster. (L. S.) (L. 89
Additional⸗Artikel zu dem am 16. Juni Eintausend acht hundert und zwei und funfzig zu Washington zwischen Preußen und anderen Staaten des Deutschen Bundes einerseits, und den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika andererseits, abgeschlossenen Vertrage wegen der in gewissen Fällen gegenseitig zu gewährenden Auslieferung der vor der Justiz flüchtigen Verbrecher.
Da es nicht thunlich sein möchte, daß die Ratificationen des am 16. Juni 1852 zu Washington unterzeichneten Vertrages zwischen Preußen und anderen Staaten des Deutschen Bundes einerseits, und den Vereinigten Staaten andererseits, wegen der in gewissen Fällen zu gewährenden gegenseitigen Auslieferung der vor der Justiz flüchtigen Verbrecher, innerhalb der im genannten Ver⸗ trage verabredeten Frist ausgewechselt werden, und da beide Theile wünschen, daß derselbe zur vollständigen Ausführung gelange, so hat zu dem Ende Se. Majestät der König von Preußen in Seinem eigenen Namen sowohl, als Namens der anderen in dem vorge— nannten Vertrage erwähnten deutschen Souveraine, Allerhöchst Ihren Minister-Residenten bei der Regierung der Vereinigten Staaten, Friedrich Earl Joseph von Gerolt, und der Präsident der Vereinigten Staaten von Nord-Amerika seinerseits den Staats⸗ Serretair der Vereinigten Staaten, Edward Everett, mit der nöthigen Vollmacht versehen, welche den folgenden Artikel verein— bart und unterzeichnet haben:
Die Ratifieationen des am 16. Juni 18652 abgeschlosse—
nen Vertrages wegen der in gewissen Fällen zu gewährenden J e . ö . und an den darauf folgenden Tagen von 8 Uhr Vormittags ab in
dem großen Konferenz Saale des Seehandlungs⸗ kee n , mit Zuziehung von zwei Notarien und zwei vereideten Protokollführern, stattfinden.
gegenseitigen Auslieferung der vor der Justiz flüchtigen Verbrecher sollen zu Washington innerhalb eines Jahres von dem Datum die- ser Uebereinkunft an gerechnet, oder wo möglich früher, ausgewech⸗ selt werden.
Der gegenwärtige Additional- Artikel soll dieselbe Kraft und wirkung haben, als ob er Wort für Wort in vorgenannten Ver⸗ ag, vom 16. Juni 1852 mit aufgenommen worden wäre und soll ö. me,. demselben vorgeschriebenen Weise genehmigt und ratifizirt
Zu Urkund dessen haben wir, die respekti ichtigt ir, pektiven Bevollmächtigten, diese lleber einkunft gezeichnet und unsere Siegel hier dener u t
halten sein, in Ge⸗
ben wird, enthält unter
1400
Staat des deutschen Bundes Anwendung finden, der später seinen, Geschehen zu Washington, den sechszehnten November Eintau— send acht hundert zwei und funfzig und im sieben und siebenzigsten
Jahre der Unabhängigkeit der Vereinigten Staaten.
Fr. von Gerolt. Edward Everett. . 6 83
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ö „Vorstehender Vertrag nebst dem dazu gehörigen Additional⸗ Artikel ist ratifizirt worden, und hat die Auswechselung der Ratifi— cations⸗-Urkunden am 30. Mai d. J. zu Washington stattgefunden.
Berlin, den 12. August 1853. Der Minister-Präsident, Minister der auswärtigen Angelegenheiten. von Manteuffel.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Be R gn nt m ach unn g. ;
Der Schluß der Fahrten des Postdampfschiffs „Königin Eli— sabeth“ zwischen Putbus und Swinemünde wird in der Art statt— finden, daß das Schiff aus Putbus zum letzten Male am 22sten d. M. 4 Uhr Nachmittags und aus Swinemünde zum letzten Male am 23sten dp. M. 6 Uhr früh abgefertigt wird.
Berlin, den 21. August 1853.
General ⸗Post ⸗Amt.
Das 43ste Stück der Gesetz⸗Sammlung, welche heute ausgege—
Nr. 3816. den Vertrag zwischen Preußen und anderen Staaten des deutschen Bundes einerseits und den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika andererseits wegen der in gewissen Fällen zu gewährenden Auslieferung der vor der Justiz flüchtigen Verbrecher. Vom 16. Juni 1852. Nebst Additional-Artikel vom 16. November 1852 und unter
den Allerhöchsten Erlaß vom 13. Juli 1853, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte zum Bau und
zur Unterhaltung einer Gemeinde-Chaussee von der Staatsstraße in Sundern über Hellefeld bis zur Pro— vinzial⸗Wennestraße bei Olpe.
Berl den , ,
Debits-Comtoir der Gesetz-Sammlung.
Justiz⸗Ministeri um. Der Rechts Anwalt und Notar Heydolph zu Habelschwerdt,
ist auf seinen Antrag in gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht zu Brieg, mit Anweisung seines Wohnsitzes daselbst, versetzt worden.
Finanz⸗Ministerium.
Verfügung vom 11. August 1853 — betreffend die Einführung des Vereins-⸗Zoll⸗Tarifs in dem Her—
5özoglich Braunschweigischen Harz-Leine⸗Distrikt.
Nachdem in dem, zum Herzogthum Braunschweig gehörigen
Harz-⸗Leine⸗Distrikte, welcher bisher vom freien Verkehr mit dem Zollvereine ausgeschlossen geblieben war, seit mehreren Monaten der Vereins -Zoll-Tarif eingeführt worden ist, erscheint es zulässig,
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zwischen dem gedachten Distrikte und den übrigen Theilen des Zoll⸗ vereins den freien Verkehr herzustellen. unter den Regierungen der Zollvereins-Staaten wird diese Ausdeh⸗ nung des freien Verkehrs mit dem 15. d. Mts. eintreten, was hier— durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Nach einer Vereinbarung
Berlin, den 11. August 1853. Der Finanz⸗Minister. von Bodelschwingh.
Bie ln n nin , Ve Die Ziehung der Prämien von den nach unserer Bekannt⸗
machung vom 1. Juli d. J. zur Ausloosung bestimmten 10,600 See⸗ handlungs-Prämienscheinen wird am
15. Oktober d. J.
Das betheiligte Publikum setzen wir hiervon mit dem Bemer—
ken in Kenntniß, daß wir nach geschehener, ichun die enn Nummern und Prämien durch vier verschiedene hiesige öffentliche Blätter bekannt machen werden.
F 53 Berlin, den 22. August 1853. . . henera Dit eclion der Seehandlungs⸗Soeietät.
Bloch. Wentzel.
Reuß, von Trebschen.
Se. Excellenz der Staats- und Finanz -⸗Minister von
Bodelfchwingh, von Putbus. ö. 9 e mal Post Direktor Schmückert, aus Pommern.
Abgereist: Der Ober = Erb⸗ Jägermeister im Herzogthum f von Reichenbach-Goschütz, nach Ludwigslust.
Schlesien, Gra
1401
Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Heinrich 1V.
Berlin, 22. August.
Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Majestät dem König von Bayern ihm verliehenen Komthurkreuzes des Verdienst-Ordens vom heiligen Michael; so wie dem Vorsitzenden der Direktion der Berlin⸗Anhal⸗ tischen Eisenbahn-Gesellschaft, Fournier zu Berlin, zur Anlegung des von Sr. Majestät dem König von Bayern ihm verliehenen
2541 . . 3 2 581 25 7 3191 Ritterkreuzes vorgedachten Ordens zu ertheilen.
* i cht amtliche s. Berlin, den 22. August.
. z ⸗ 8. f 1 ĩ [ . s es 8 21890 NM s ö Die „Nordd. Ztg.“ theilt über die schon gemeldete Besich— 8 Hals nge F (Gectnrr“ paurck hre Matestät vie tigung Sr. Majestät Fregatte „Gefion“ durch Ihre Majestät die
Königin von England aus einem Privatschreiben von London fol—
.
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Spithead erhielt der Befehlshaber der preußischen Flotille, Commodore
Schröder, von Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen von Preußen
die Benachrichtigung, daß Ihre Majestät die Königin von England
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die preußischen Schiffe zu sehen wünsche und zugleich den Befehl, mit den Schiffen in die Nähe von Osborne House zu kommen. Der Commodore Schröder kam diesem Befehle sofort nach und war mit der „Gefion“ und „Amazone“ am 12ten Morgens zeitig auf dem bestimmten Platz. Um 11 Uhr kam Ihre Majestät die Königin mit Prinz Albert und zwei jungen englischen Prin— zen, geführt von Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen von Preußen, an Bord der „Gefion“ unter üblichem Salut, besichtigte das Schiff in allen seinen Theilen und verweilte eine volle Stunde am Bord. Als Ihre Majestät unter Zufriedenheitsbezeugungen und dem Salut das Schiff wieder verlassen, geruhten Se. ksönigl. Hoh. der Prinz von Preußen noch am Bord zu bleiben und eine kleine Collation anzunehmen, wobei Höchstderselbe auf das Gedeihen der gegenwärtigen und künftigen Marine Preußens ein Glas leerte. Der Prinz besuchte noch die „Amazone“ und verließ unter Hurrah die Schiffe. Außer dieser Ehre des hohen Besuches ward dem Commodore Schröder noch die Auszeichnung zu Theil, zur Tafel der Königin von England nach Osborne House gezogen zu werden.
— Ihrer K. K. Hoheit der Herzogin von Brabant wurde in Köln am 18. August, Abends nach 9 Uhr, von den Militair⸗-Musikeorps ein großer Zapfenstreich gebracht. Auch der Männergesang-Verein brachte der hohen Frau eine Serenade. Der
Obersthofmeister Fürst Schwarzenberg sprach im Namen der Frau Herzogin dem Vereine in den schmeichelhaftesten Aeußerungen den freundlichsten Dank aus. Am 19. August, Vormittags gegen 11 Uhr, verfügte sich Ihre K. K. Hoheit in Begleitung ihres näheren Ge— folges, des kommandirenden Generals von Hirschfeld, des Ober⸗ Präsidenten der Rheinprovinz Herrn von Kleist-Retzow, des Herrn Regierungs-Präsidenten, des Herrn Stadt Kommandanten und des
St. Aposteln⸗Kirche und von da nach dem Dome, wo sie um 11 Uhr
eintraf. Sie wohnte hier zunächst einer heiligen Messe bei, welche ihr Hof⸗Kaplan las.
größten Interesse in Augenschein. Gegen 3 Ühr Nachmittags trat Ihre K. K. Hoheit mit einem Spezialzuge die Reise nach Aachen an, wo für den Abend eine Fest⸗-Oper, unter Mitwirkung des Te—
nil 8 ö. 9 14 5 ö . n, ,, ; noristen Roger aus Paris, so wie eine große Serenade der ver
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55 ö 1 77 veranstaltet ist. 8 — )s varsßt SMargorwaâ KBK 7 . ; 8M 2 . — — Am 20. August Morgens haben Ihre K. K. Hoheit die Her 9 7
a4 M 24 ; 9 c zogin Marie von Brabant in Begleitung
ö ; ö . ö 1 118np*2OIMSDIEG. Ihres in ginlzendster
Uniform prangenden Gefolges Ihre Reise von Aachen nach Verviers, wo Ihrer Se. Königl. Hoheit der Herzog von Brabant und die ganze Königl. belgische Familie wartet, unter dem Klange der, von der Militairmusik ausgeführten österreichischen National- hymne, fortgesetzt. Der Herr Oherpräsident, der kommandirende General Herr von Hirschfeld, so wie der Herr Regierungs-Präsident und die Räthe der Königl. Regierung von Aachen, die städtischen Behörden gaben der erlauchten Fürstin das Geleite und erhielten bei dieser Gelegenheit die schmeichelhaftesten Worte der Anerken⸗ nung über den herzlichen Empfang, welcher Ihrer K. K. Hoheit in der alten Kaiserstadt geworden war und welcher Höchstderselben in dankbarer Erinnerung bleiben werde.
— Nach Vorschrift des oldenburgischen Staatsgrundgesetzes
Se. Majestät der König haben Aller— gnädigst geruht; Dem Geheimen Legationsrath Phsilipsborn die
sollen die oberen Schulbehs , 9 orden t sr gthens Oldenburg für
bestehen und so eingerichtet werden iscben Lehranstalten gesondert . j * — 2 n. . 58 114 .
die zur religiss⸗ konfessionellen Hiluun ? edel er heiligen Kirche
Einwirkung gesichert sei.“ In Ausführung dief gend erforderliche
kündet eine unter dem 18. August erlassene Velen Bestimmung ver⸗ herzoglich oldenburgischen Regierung ö er n ne n i.
evangelischen Sber-Schulkollegiums, welches mit Leitung des gesammten evangelischen Schulwesens des e der in unmittelbarer Unterordnung unter das Staats- Min e in ; traut wird. Daß die Einrichtung eines katholischen DSber. Echi⸗ kollegiums nicht zu gleicher Zeit angeordnet ist, scheint seinen Grund darin zu haben, daß die Stelle eines bischöflichen Offizials zu Vechta noch immer nicht besetzt ist, indem die Staatsregierung, einer guf dem letzten Landtage abgegebenen Erklärung zufolge mat die- sem über die Organisation des katholischen Schul we fen welches an vielen Mängeln leidet, zuvor sich zu benehmen wünscht. Ein das Schulwesen heider christlichen Konfessionen betreffender Gesetz-⸗Ent⸗ wurf (Schulordnung) wird gegenwärtig kommissarisch bearbeitet und soll der Vollendung nahe sein, so daß derselbe auf dem näch⸗ sten Landtage zur Berathung kommen wird. = Der, „Württ, Staats -Anzeiger“ vom 18. August bringt folgenden, die katholisch- kirchliche Frage betreffenden Artikek:
welche zur Verhütung erforderlich sind, den offentlichen Plätzen zu
'apla Dann nahm sie, unter Leitung des Herrn Geheimen Regierungs⸗Rathes Zwirner, den ganzen Bau mit dem zudversichtlich,
den Beweis des Ordnungssinnes geben würde, der sie bei ijed sich
.
w . K einten Männergesang eren Liedertafel, Goncordig und X rphea J 8 P
—
ber zu Antwerpen verbringen, wo Wettfahrten, Cavalcaden, Bankette und Bälle die Sympathieen Theilnahme des Landes an dem hocherfreulichen Ereigniß, das die Dauerhaftigkeit der Dynastie begründen soll, spricht sich in unver⸗
9779 r 7 9 ) 3 6oroO* J 256i rn h . 894 ) . Mit immer größerer Bestimmtheit wird die Behauptung wieder— Ritz und, wie wir vielfach vernehmen, im Lande mit einer' gewiffen Keftissentlichkeit verbreitet, der Herr Bischof von Rottenburg habe vor
— — A J 6 8.1 . . . 22 4. 9 . ö a. Annahme der auf ihn gefallen Wah ede ihn noes ö 5 gendes Nähere mit: Nach Besichtigung der englischen Flotte bei ; ihn gesallenen Wahl jede ihm angesonnene Ver⸗
pflichtung auf staatliche Verordnungen, zumal auf diejenigen über das Verhältniß des Staats zur Kirche, abgelehnt, ja seinen Eid der Treue und des Grhorsams nur mit dem ausdrücklichen Vorbehalte . neuen Regelung dieses Verhältnisses abgelegt. Zugleich wird diese Behauptung nicht selten mit schielenden Blicken auf eine Stelle in . bekannten Schreiben des Herrn Kultus-Ministers an den Herrn Bischof vom 19. April dieses Jahres begleitet. Einen an Beleidigung gränzenden Ausdruck hat diese Behauptung ganz neuerlich in einem bayerischen Blatte gefunden, welches erst näher zu bezeichnen nicht nöthig ist. So gerne wir es auch vermeiden, so weit solches irgend mög— lich, den so bedauerlichen Konflikt in den Bereich der Zeitungs-Polemik zu ziehen, so verbietet doch die Ehre der Staatsregierung, da noch länger zu schweigen, wo ihren Organen ganz deutlich Unwahrheit vorgeworfen wird. Wir sehen uns daher veranlaßt, um dergleichen Ausstreuͤungen ein für allemal ein Ende zu machen, hiermit zu erklären: 1) Es ist thatsächlich unrichtig, daß der Herr Bischof von Mottenburg einen solchen Vorbehalt bei oder vor seiner Eidesablegung gemacht hat. 2) Derselbe hat vielmehr dor seiner Fonseeration gebeten, „den im Fundations-Instrumente für das Bisthum Rottenburg vom 14. Mai 1828 vorgeschriebenen Eid zu leisten.“ Er hat 3) vor der Eidesleistung sich dahin ausgesprochen, „daß er ein— tretenden Falles bei der Ablegung des in dem Fundations-Instrumente enthaltenen Eides Gehorsam und Treue gegen alle bestehenden Gesetze da ja diese in dem Inhalte jener Eidesformel mitbegriffen seien, schwören würde.“ Er hat sofort 4) jenen Eid in der in dem Fundations-Instru— mente vorgeschriebenen Formel wirklich geleistet, mithin „den württember— gischen Staatsgesetzen Gehorsam und Treue gelobt und geschworen“, ohne jeden weiteren Vorbehalt. Wir sind im Besitze aller der Aktenstücke, welche zum Beweis vorstehender Behauptungen (1 bis 4) dienen, und behalten uns vor, sofern wir durch Widerspruch hierzu genöthigt werden sollten, sie in estenso in dem uns geeignet scheinenden Zeitpunkte dem Druck zu übergeben.“ — Am 19. August früh ging der belgische Gesandte zu Wien, Graf O'Sullivan de Grass, in Begleitung des Generals Chazal von Brüssel nach Verviers ab, wo die festlichsten Vorbereitungen zum Empfang der Kaiserlichen Braut getroffen werden. Der
Bürgermeister von Brüssel, C. de Brouckere hat einen Aufruf Herrn Polizei⸗-Direktors, so wie des belgischen Konsuls nach der —
an die Einwohner erlassen, worin er denselben an das Herz legt, den außerordentlichen Sicherheitsmaßregeln Folge zu leisten, von Unfällen bei den Festlichkeiten wo der Zusammenfluß von Tausenden auf erwarten wäre. Er erwarte daß die Bevölkerung von Brüssel hierbei In allen Städten des Landes ist man t den Voranstalten zu den großen Festlichkeiten beschäftigt, welche in der nächsten Woche folgen werden. Zu Ostende wird am sten d. M. auf der Rhede ein Feuerwerk gegeben, wobei zugleich Seekampf von kleinen Fahrzeugen und Pontons aufgeführt en soll. Die Königliche Familie wird den 4. und 5. Septem
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dem Anlasse auszeichne. l
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der Antwerpener bethätigen sollen. Die
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f 22* 8 Mr 2 2 a 8m, nf Silo kIot . ü 92 =. kennbarer Weise aus, indem selbst die kleinsten Städte den Ver⸗
1 * Rs ** n 9 . 291715 9* 518* mählungstag des Kronprinzen feiern.
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2. z 9 J r1*t 1PM 8 3 * Herzogin von Brabant mit ihrem zahlreichen Gefolge von
Aachen, und bald darauf sind Se. Majestät König Lespold, Se. Königliche Hoheit der Herzog von Brabant und dessen Ge—
chwister von Brüssel in Verviers eingetroffen. Mit unbeschreib⸗— ichem Enthustasmus wurden die hohen Gäste bewillkommt.
3
— Die Berathung des kirchlichen Gesetzentwurfs wurde