1853 / 197 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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thöliken so wichtigen Gesetzentwurfs außerhalb worden sei. Er erklärt, daß der E ö.

Grundgefetz sei, und rügt inshesondere ken rakter desselben. Wenn das sei die Freiheit der ren, sondern in allen Gewalt Preis el die Katholiken gerichtet; Regierung eine gefa

Jedenfalls werde es zu den ärgerlichsten Streitigkeiten Anlaß geben, 5 Ende gar nicht abzusehen sei. Herr van Lennep meint, baß die Minister, wenn Beruhigung der Gemüther ihr Zwegck sei, das Ziel auf anderem Wege besser erreichen konnten, als durch Vorlégung dieses Gesetz-Entwurfs. Sie hätten einerseits auf diplo⸗ matischem Wege weiter unterhandeln, und andererseits unter ihrer

deren

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Verantwortlichkeit die etwa nöthigen Maßregeln ergreifen sollen, in⸗ soweit das Grundgesetz dazu ermächtige. Da aber das Gesetz einmal vorliegt, so will der Redner nur untersuchen, ob dasselbe mit dem

Grundgesetze verträglich sei. Er entwickelt seine Gründe für Be— jahung dieser Frage, und behält sich die Untersuchung, ob das dar⸗ gebotene Gesetz ein Genügendes sei, bis zur Berathung der Artikel dor. Herr Godefroi sucht darzuthun, daß der Gesetz- Entwurf auf nicht zu billigende Weise Kirche und Staat in ihren gegenseitigen Beziehungen ver menge und letzteren zu Eingriffen in das Gebiet der ersteren ermächtige. Herr van der Bruggen hält die Vor— würfe, welche man auf den angeblichen präventiven und unter⸗ drückenden Charakter des Gesetzentwurfs begründe, für ungerecht fertigt und meint, bei Berathung der Artitel werde es noch Zeit fein, zu untersuchen, ob das Gesetz wirklich nöthig sei, und ob es zu tief in das, Leben irgend einen Kirchen-Gefellschaft, und nament— iich der katholischen, eingreife. Herr van der Veen ist im All⸗ gemeinen für den Gesetz-Entwurf, will jedoch, daß mehrere Be— denken, die er gegen einzelne Artikel und namentlich gegen denjeni gen erhebt, welcher die rückwirkende Kraft gewisser Bestimmungen betrifft, durch deren Umänderung beseitigt werden, wenn er für gs Gesetz stimmen soll. Herr Bos scha ist überzeugt, daß das Gesetz nöthig sei, damit das Verhältniß zwischen Kirche und Staat in einer für beide Theile befriedigenden Weise geregelt werde. Er

wird für den Entwurf stimmen, wenn nicht neue Abänderungen

dens lĩll urn, . ö ö In der Sitzung vom 18. August bestreitet Herr Seens die Nothwendigkeit und insbesondere die Befugniß der Kammer, zu der

Erlassung des Gesetzentwurfs mitzuwirken. Herr Storm behaut⸗

tet, der Hauptzweck der Regierung bei Vorlegung des Gesetzentwurfs

sei, sich alles katholischen Einflusses zu entledigen; sie hatte dasselbe ein „antikatholisches Gelegenheits Gesetz: nennen sollen. Er be— leuchtet sodann das Gesetz vom katholischen Standpunkte aus und sucht darzuthun, wie feindlich und hemmend es dieser Kirche und deren inneren hierarchischen Einrichtung entgegen trete. Nach einer Hinweisung auf die heterogene Zusammensetzung des jetzigen Mi—

nisteriums und einer Rüge des Verhaltens mehrerer Minister be⸗

züglich der vorliegenden Angelegenheit schließt der Redner mit der Bemerkung, daß das Gesetz, sollte es auch die eine Hälfte der Bevölkerung befriedigen können, jedenfalls die andere aufs, tiefste verletzen und eben so unberechenbare, als be— denkliche Folgen haben würde. Nach einer blos die Wider⸗ legung einer Aeußerung des Herrn Storm bezweckenden kur— zen Erklärung des Kriegs-Ministers nimmt der Minister des Auswärtigen das Wort. Er meint, es sei jetzt, da die Be— rathung schon so lange gedauert, auch für die Minister der Zeit— punkt da, sich daran zu betheiligen, und dies um so mehr, Fa zu befürchten sel, daß, wenn die Diskussion im bisherigen Umfange fortdauere, das Gesetz in gegenwärtiger Session nicht erledigt wer— den könne. Sie würden daher schon jetzt sprechen, um dem Vor— wurfe zu entgehen, daß sie durch frühere Betheiligung an den De— batten deren raschere Beendigung bewirkt haben würden. Die Ver— theidigung des Gesetzentwurfs sei eigentlich Sache des Justizmi— nisters und dieser werde quf alles antworten, was über Grund Eee widr gkeit des Entwurfs gesagt worden sei. Ihm, als zeitigem orsitzenden des Ministerrathes, sei blos aufgetragen, einige Haupt⸗ unte, die man zur Sprache gebracht, zu erörtern, insoweit sie ,,. auf, diesen Gesetzentwurf Bezug haͤtten. Nach Widerlegung 34 den Minstern aus Anlaß der Denkschrift gemachten Vorwurfs sßingt der Redner damit, daß er die auf die Abwesenheit des 1 e katholischen Kultus, Lightenvelt, gestützte Be⸗ . . . der Katholiken würden bei Berathung r bestunterrichteter Vertheidiger fehle, jsnicht

17. und 18. August in der Zweiten niederländischen Kam— ö fortgesetzt. 9 van Eck erklärt es für nicht konstitu⸗ tionell und grundgesetzwidrig, daß die den Gesetzentwurf begleitende und rechtfertigende Denkschrift mit „Im Namen der Minister unterzeichnet sei, während doch Jedermann wisse, daß der jetzt im Auslande befindliche Minister Lightenvelt gegen den K sei. Herr van Wintershoven hält es für sehr, tadelnswerth,

] rr Ki ] sz ie Zeit der Berathung diefes den Ka⸗ daß Herr Lightenvelt für die Zeit der Berat! J e fi

daß der Gesetzentwurf wider das

präventiven Cha— Gesetz angenommen werde, so Kirchen- Gesellschaften nicht in besonde—⸗ Fällen der Willkür der vollziehenden gegeben. Freilich sei das Gesetz nur gegen ger es bleibe aber in den Händen der ihrliche Waffe gegen alle Kirchen-Gesellschaften.

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genügend vertreten und beherzigt werden, als unbegründet darzu⸗

stellen sucht. Ihm, wie seinen Collegen, sei die Abwesenheit Li

abwesende Minister beauftragt sei, eben diese Int

noch vor Lightenvelt's Abreise beendigt worden Interessen hätten dort die gebührende Vertheidig es denselben in dieser Kammer an fähigen und eifrigen V gern nicht fehle, hätten die bisherigen Debatten schon bewie auch die Minister würden dieselben, in so r

seien, hier in der Kammer vertreten; denn der denselben nach ihrer Ueberzeugung nicht zu nah angehe, ob Herr Lightenvelt für oder 4

im Ministerrath Vorgefallene nicht mittheilen

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abgeändert worden f

stütze man aber auf diese Weigerung einen Vorwurf gegen das

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Ministerium. Was nun den Gesetz⸗ Entwurf selbst betreffe, so werde einerseits behauptet, daß er die gottes dienstliche Freihelt in Fesseln legen und einen unerträglichen Züstand herbeiführen würde; auf der anderen Seite nenne man ihn unvollständig und nichts erledigend. Dieses Abweichen der Ansichten beweise am besten, daß die Regierung nach keiner Seite hin Partei nehme, daß sie alle religiösen Meinungen achte und sich über alle Parteilichkelt und Befangenheit erhebe. Auch müsse er bemerken, daß man zwar wohl im Allgemeinen über Antastung der kirchlichen Freiheit Klage führe, jedoch unterlassen hahe, den Beweis beizubringen, baß durch irgend einen Artikel dieses Entwurfs eine der Kirchen Gesellschaften was die freie Ausübung ihres Gottesdienstes innerhalb lhres eigenen Bereiches angehe, in Fesseln gelegt werde. Das Ministerium wolle keine Suprematie des Staates über die Kirche, aber eben so wenig eit Suprematie der Kirche über den Staat. Jene aber, die mehr verlangen, als der Entwurf enthalte, frage er, was noch darin auf— zunehmen sei, wenn man innerhalb ver Bestimmungen des von Allen deschworenen Grundgesetzes bleiben wolle. Weiter zu gehen,

als geschehen sei, dürfte dem Grundgesetze widerstreiten. Man habe das Gesetz ein Gelegenheits-Gesetz genannt und gefagt, daß es' die Spuren davon, trage. Ob denn, wenn dem so wäre, darin ein Vorwurf für die Regierung läge? Man müsse ihr vielmehr danken,

daß sie eine öffentliche und feierliche Berathung veranlaßt habe, die aller Welt ersichtlich mache, auf welche Grundlagen in unserem Lande, die tirchliche Freiheit sich᷑ stütze. Gewiß freue sich Jeder, daß die Aufregung nachzulassen beginne, wofür auch die Haltung der jetzigen Berathung zeuge. Der Redner erörtert nun, wie der Zustand des Landes beschaffen war, als das jetzige Cabinet ans Ruder kam, und folgert aus diesem Zustande, daß Maßregeln zur Aenderung desselben ergriffen werden mußten. Gewiß habe aber die Regierung darin recht gehandelt, daß sie, statt durch geheime Unter— handlungen, lieber durch einen öffentlich zu berathenden Gesetzent= wurf ihren Zweck erreichen wollte. Das Grundgesetź stelle die Freiheit des Gottes dienstes grundsãätzlich fest; es woölle keine Will— für, keine Zügellosigleit, keine Suprematie. Zur Regelung seiner Be— stimmungen wäre längst ein Gesetz erforderlich gewesen; das Be— dürfniß dangch habe sich jedoch nicht fühlbar gemacht, weil alle Con— fessionen volle Freiheit genossen und jede ihren Gottesdienst unge— hindert ausübte. Die Kirchen hätten sich sogar mehr als noͤthig der Staats-Autorität unterworfen und der Staat mehr auf kirch— liches Gebiet eingewirkt, als eigentlich geschehen sollte. Man habe dies jahrelang ertragen, weil kein Mißbrauch davon gemacht wurde. Nun aber sei ganz unerwartet der Lehrsatz gänzlicher Trennung von Kirche und Staat verkündigt und eine neue aus der Fremde kom⸗ mende kirchliche Organisation eingeführt worden, aus welcher klar hervorgehe, daß der, von dem sie ausgehe, über Art, Charakter und Geschichte unseres Volkes falsch unterrichtet sei; eine Organisation, welche die Mehrzahl der Bevölkerung aufregen und unangenehm berühren mußte; eine, Organisation, die sich als Herstellung dessen bezeichne, was Niederland im 19ten Jahrhundert unter Auf⸗ opferung des kostbarsten Blutes beseitigt habe. Da sei das Be⸗ dürfniß eines Gesetzes entstanden, damit unter dem Deckmantel der Freiheit die Staatsgewalt nicht untergehe und zu nichte ö werde; der Entwurf sei also kein Gelegenheitsgesetz, da das Ge⸗ schehene ihn dringend nothwendig mache. Man habe gesagt, das Gesetz sei nicht nöthig; der König habe darüber zu wachen, daß kein Eingriff in das Recht des Staates geschehe; wäre aber eine Regelung durchaus nöthig, so hätte sie durch Königlichen Beschluß geschehen können. Er zweifle aber sehr, daß man damit zufrieden gewesen wäre, und sei ferner überzeugt, daß diese Art der Rege—

Zwist geführt haben würde. e, daß das Gesetz unausführbar sei, so halte er sie sogar die Ausführun g vorbereitet. Was das G sen Abschaffung wünschenswerth; his jetzt sei diese folgt und dasselbe also noch gültig. Zum Schlusse verwahrt sich der Redner gegen eine unrichtige Deutung früher von ihm ausgesprochener Ansichten. Der Ju stiz⸗Minister ge⸗ steht, daß die nach der Rede seines Vorgängers i lende Bertheidigung des Gesetzentwurfs sich auf eine trockene ju⸗ chung heschränken müsse, zu der er auch sofort in sehr ausführlicher Weise schreitet und deren Ergehniß darauf hin⸗ ausläuft, daß ein Gesetz zur Regelung der Verhältnisse zwischen Staat und Kirche erstens nöthig sei, daß es zweitens grundge— setzmäßig sei, und daß drittens das Grundgesetz ein Gesetz wie das gegenwärtige zulasse. Der interimistisch dem Departement des refor—

lung zu Andlo Meinung betre für ganz grun tikels sei gehöri gehe, se aber nicht er

tenvelt's sehr unangenehm; das Staats-Interesse habe dieselbe . boten. Man möge bedenken, daß alle Minister . die Interessen aller Ki ̃ . J irchengesellschaften zu beherzigen und daß der Minister bea t eressen zu vertre⸗

ten. Uebrigens sei die Prüfung des ee ener, ö. . und die katholischen ung gefunden. Daß ertheidi⸗ ; sen, und veit sie damit bekannt Gesetzentwurf trete e. Was die Frage h 2 R 268 ge ; . ; f gestimmt sei, so müsse Redner sie ,,, falls habe aber Herr Lightenvelt über den . er jetzt vorliege, kein Urtheil fällen können, da derselbe wesentlich ; sei; der Eid sei weggelassen, Art. 1 deutlicher gemacht und Art. 6 ganz umgestaltet. Daß kein Katholik sich zur provisorischen Uebernahme des Portefeuilles für den katholischen Kultus bereit erklärt habe, findet der Redner bei der Wichtigkeit der in Frage stehen den Angelegenheit sehr begreiflich; mit Unrecht

des gewichtigsten Ar—

rundlos; : . 9 esetz vom Germinal an—

ers ihm noch zufal—

ridische Untersu

ben beschlossen, eine Associg— die durch das Grundgesetz zu schützen und auf-

Die Katholiken zu Amsterdam J zu bilden, die sich das Ziel setzt, ien gewährleisteten Rechte und Freiheiten Hauptmittel zur Erreichung ihres Zweckes sie vor Allem gemeinsames Handeln, Einheit des Handelns ahlen an. .

Ihre Majestät die Königin von Großbritannien, Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz Albert und der Prinz Adalbert von Preußen nebst dem Grafen Mensdorf begaben ich t nach Cowes bei Osborne, um die Regatta mit ohen Herrschaften hinaus zu der d, wo Ihre Majestät am Bord des ando übernahm und die Manöver leitete. Die Königin fuhr zuerst die ganze Linie hinab, welche mit allen ihren itirte, begab sich dann an Bord erlichten und steuerte mit dem ganzen Ge— hinaus, wo das Meer nicht sehr ruhig war. Morgens bis gegen fünf Uhr der Königin salutirte wieder die ganze

macht werden

In der der Köniai ; . In der Rede der Königin, mit welcher heute d tagt wurde, heißt es unter Anderem: Mit großer Theilnahme und

anzusehen. fuhren die Flotte von Spithe

versönlich das Kor

in dem ernstlichen Bemühen zusammengewirkt, di zugleichen, deren Fortdauer Europa in einen Krie In Uebereinstimmung mit ihren Verbündeten h.

, M5 1116 1 89 TX 9. . . trauen auf die Bemühungen der zu Wien stattfindenden Konferenz,

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Geschützen tommandirte chwader in den

Manöver

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es Flaggenschiffes, R 36 . 34 4 2

glaubt Ihre Majestät guten Grund zu

163 1 ein rer vBplles Arran agment hal 2 S8 daß in ehrenvoles Arrangement halt 3u .

tte von elf Uhr

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Am 19. August wird Ihre Majestät die Königin rne eine Geheimeraths-Sitzung halten, in welcher Botschaft für die Schließung des Parlaments soll. Die Königin wird zu diesem Zwecke

die Königlich festgestellt B Be Oberhaus versammelte zäfte formeller Art zu erledigen; Mit der an demselben Sitzung kes ll nt erh än fe 6. ist dit Parllinernes— res thatsächlich beendigt.

Der General der Infanterie Sir F. Adam, ein Bruder des Gouverneurs von Greenwich Hospital, Adam, ist am 18

tzlich gestorben. es Heeres, hat in Ae

August, die Sitzung währte stattgehabten Session diefes Jah—

eine Stunde.

s Sir Charles ugust während einer Fahrt auf der Eisenbahn Er gehörte zu den ausgezeichneteren Gener ten, Spanien und h mehrmals schwer verwundet worden.

Einer Anordnung der Ober -Zollbehörde gemäß kann jetzt sämmtliches Passagiergut auf den vom Kontinent kommenden Dampfschiffen während der Fahrt von Gravesend nach London sucht und, falls dasselbe nichts Steuer— bares enthält, sogleich nach Ankunft des Dampfschiffes in London gelandet werden. Bis jetzt beschränkte sich diese Vergünstigung für jeden Reisenden auf ein Collo seines Gepäcks.

Unterm 14ten d. M. sind zu Kopenhagen zwei Pa⸗ tente erschienen, welche sich auf das Herzogthum Schleswig be⸗ Das eine der beiden Patente beruft die schleswig— sche Provinzial-Stände-Bersammlung zum 5. Oktober Zum Kommissarius für dieselbe ist der Amtmann des rn, Kammerherr Graf Reventlow, ernannt. D n sollen innerhalb zwei Monaten nach dem Eröff⸗

aterloo gefochten

von den Zollbeamten unter

Amtes Tonde V erhandlunge

1403 Was endlich die

nungstage beendigt sein. t

brauch ber . r e, , ee en ff gr er. schen Provinzial Stände Ver samml n . . schleswig⸗ Patent vom 13. Oktober 1846, bernesnd darch ge sse be . ö J schen Sprache in der schleswigschen Standes e ebf nl ö hoben und Folgendes bestimmt: Jeder Abgeordnete ng ufs, seinem Gutbefinden der dänischen oder der denn fene . dienen, Die, Protokolle der Versammlung werden 3 Sprachen geführt; die der Versammlung von der Regieru aden machenden Mittheilungen und vorzulegenden Entwürfe m eben so wie die Gutachten der Ausschüffe und Anträge der Den sammlung in beiden Sprachen abgefaßt. Der Königliche Kom= missarius oder ein demselben beigeordneter Beamter oder der Prä⸗ sident der Versammlung bedient sich stets beider Sprachen.

. ien, Sonnabend, 29. August. (Tel. Dep. d. C. B.) Hier eingetroffenen Nachrichten aus Bukarest vom 17. zufolge sollte da—⸗ selbst aus Konstantinopel die Kunde eingetroffen sein, der Divan habe in einer am 13. August abgehaltenen Sitzung einstimmig be⸗ schlossen, dem Sultan die Annahme der wiener Vo

rschläge an⸗ zurathen.

Paris, Sonnabend J August. (Tel. Dep. d. C. B ) Man behauptet, als gewiß. daß pie Ren. ö . hat e g. . A1 ö. i 66. . Regierung Depeschen erhalten hat, welche die Annahme des wiener Vergleichsvorschlages von Seiten des Sultans anzeigen. Der Sultan würde nach Räumung . D 535 fi —sT s Rel 5 293 19 * 3 . * der Donaufürstenthümer einen außerordentlichen Gesandten nach

Petersburg senden und der „Moniteur“ dies morgen publiziren. Da Persigny die Agiotage hindern will, . . Ueberwachung der telegraphischen Depeschen geordnet.

so hat er eine strenge in den Journalen an—

Die Schwangerschaft der Kaiserin wird nächstens bekannt ge—

J) *.

Der Kaiserliche Hof ist heute Morgen nach Dieppe gereist. London, Sonnabend, 20. August. (Tel, Dep. d. C B.) as Parlament ver—

Melt y 118 at Ryvo S 10 srY 8 vi stl; s8 3 5 1 1 7 Besorgniß hat Ihre Majestät die ernstlichen Mißverständnisse wahr- . welche zwischen Rußland und der Türkei neuerlich ent⸗ standen sind. Der Kaiser der Franzosen habe mit Ihrer Maj

2 ka jestãt ie Differenzen aus— g verwickeln könnte. andelnd und im Ver—

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er Hoffnung zu haben, tande kommen werde.

KEH eß6 E zäöꝶ, 20. August. Leipzig-Dresdener 2163 Br. Sa chsis eh-

. . 2 8 . 1 . 3 * x24 8. Bayerische 91 G. Sächsisch- Schlesisehe 1023 6. Läau-Zittauer 3723

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n. Magdeburg Le ipzige r 3136. ö

. ; . ,. Be Jin. Anhaltische 1352 Br., 135 G. erlin-Stettiner 150 G. Thüringer 113 Br., 11223 G. Anhalt - Dessauer 1 L*

Han desbanke nnen Lit. . 169 Er. Lit. k. 161 Br. Braunschweiger Bankactien 1144 Br., 114 8. Wiener Banknoten 942 Br., 94 G.

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Amsterelzarnr, 19. August. Rother inländischer Weizen zur

Versendung andere Sorten an Konsumenten; 126p fd. bunt. poln. 355 FI.; 126pfd. best., nen. groning. 322 FI.; 127pfd. do., segelnd, 318 FI.; 124pfd. do. 306, 3808 FI.; 120pfd. fries. 267 Fl.; 125psd. groning. 310 FI. Roggen etwas höher mit gutem Handel; im Entrepot: 119pfd. neu. archang. 208 F

123pfd. preuss. 231 204 FI. Ger FI.; 103pfd. buiksl., hammer Sommerg. 172 Fi. Buch , verändert; 118pfd. holst. 245 FI., an der Zaan.

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. 118pfd. neu. petersb. 207 Fl.; in Consumtion: * 6 ö 8 ö 44 FI.; 1147p fd. donau. 208 Fl.; 116ps. alt. getrockn.

te wie früher; 10 1pfd. neu. oldamm. Winterg. 168

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Kohlzamen williger; aut 8 Fals gleich 697 L.; Sept. 70 L.; Oct.

707 L. Leinsamen ohne Handel. Rüböl gleich und auf Lie- serung Ficder höher berahlt; zul 6 wochen 39 FEI; effect. 38 FI.; Sept. 385 a 3 FI.; Oet. 390 a 4 FI.; Nov. 399 * FI.; Der. 391 *

FI.; Mai 395 El Leinöl auf 6 Wochen 333 FI., effect. 327 FI.

. ,, . z 7 1 Hanfö]l auf 6 Wochen 397 Fl.; esfect. 387 FI.

Königliche Schauspiele. Dienstag, 23. August. Im Opernhause. (137ste Vorstellung):

Don Juan, Oper in 2 Abtheilungen mit Tanz. Mustk von Mo zart. (Fräulein Bochholtz⸗-Falconi: Donna Anna; Frau Herren— burg⸗Tuezeck: Zerline; Herr Salomon: Don Juan.)

Mitt el-⸗Preise: Fremdenloge 2 Rthlr. ꝛc. Mittwoch, 24. August. Keine Vorstellung.

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