1853 / 198 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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die Gallerie, welche zum Hotel der Gräfin Biolley führt; ihr zur Linken ging die österreichische Großmeisterin, zur Rechten der Kaiserliche Kommissar, Fürst v. Schwarzenberg. Die Prinzessin begab sich zunächst in das Toilettezimmer und nach einer Weile, im Hof-Kostüme mit Schleppe und von Diamanten strahlend, in den Empfangsaal, wo sich die Fürsten Schwarzenberg und Metternich ꝛc. befanden. Inzwischen war es fast 11 Uhr geworden, und 101 Ka—⸗ nonenschuß verkündete die Ankunft Sr. Majestät des Königs, Sr. Königlichen Hoheit des Herzogs von Brabant und dessen Geschwister, welche vom Heneral Chazal und der Gräfin Biolley empfangen und zu den ihnen bestimmten Gemãchern geführt wurden. Dlest und die Salons der Erzherzogin sind durch den Thronsaal getrennt, der, wie es die Ceremonie erfordert, als neutraler Boden betrachtet wurde. Am Ende dieses herrlichen Saa—⸗ les erhebt sich ein von reich ausgeschnitztem und vergoldetem Holze errichteter, von einem rothsammtnen, mit goldenen Franzen besetz—⸗ ten Baldachin überwölbter und mit Goldstoff bedeckter Thron, vor demselben der nach Vorschrift bedeckte Tisch, auf welchem sich zwei silberne Armleuchter, Dintenfaß, Feder und Papier befinden. Nach 11 Uhr öffneten sich zu gleicher Zeit die einander gegenüber liegen- den Thüren, welche zum Thronsaale führen: von der einen Seite erschien die Erzherzogin, geführt vom Fürsten Schwarzenberg, von der anderen der Bevollmächtigte, Herr O'Sullivan de Graß, bel— Lischer Gesandter am wiener Hofe. Beiderseits traten sie drei Schritte vor, während die österreichische Ehrengarde und das Ge— folge der . sich zur Linken, und die aus belgischen Offizieren bestehende, vom General Chazal kommandirte Ehrenwache zur Rechten des Thrones aufstellte. Alsdann begab sich Ihre Kaiserliche Hoheit die Erzherzogin Marie zu dem Throne und ließ sich auf demselben nieder. Die Thüren wurden geschlossen, und es hatten nun die verschie— denen Förmlichkeiten statt, worauf Fürst Schwarzenberg gegen Empfangs⸗-Akt dem belgischen Bevollmächtigten Ihre Kaiserliche Hoheit die Erzherzogin, ein österreichischer Beamter aber einem Secretair des Königs Leopold die Kleinodien übergab. Nachdem sich Fürst Schwarzenberg und das ganze österreichische Gefolge, don Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Erzherzogin verabschiedet, ent= fernt hatten, erhob sich diese und begab sich, geführt von Herrn O'Sullivan, zu den Königlichen Gemächern. In dem Augenblicke, wo sie deren Schwelle betrat, erschienen Se. Majestät der König und Se. Königliche Hoheit der Herzog von Brabant und empfin⸗ gen sie aufs herzlichste. Nach eingenommenem Dejeuner begab sich die Königliche Familie zur Eisenbahn und begann um 17 Uhr die Fahrt nach Brüssel. Ueberall waren die Bahnhöfe festlich mit Blu= men und Fahnen geschmückt. In Lüttich, wo der Königliche Zug um 3 Uhr anhieit, wurde die Königliche Familie von“ dein Gouverneur der Provinz, dem Bürgermeister der Stadt und dem Erzbischof von Lüttich in kurzen Anreden bewillkommt. In Tirle⸗ mont wurde der Zug mit einem Köoͤniglichen Salut und mit Bewillkommnungsreden der städtischen Behörden und der Geistlichkeit empfangen. In Löwen und Mecheln wieder⸗ holten sich diese Empfangs-Feierlichkeiten in ähnlicher Weise und um 6 Uhr langte darauf der Zug auf dem brüsseler Bahnhofe an wo alle Spitzen der Behörden sich zum Empfange versammelt hat⸗ ten. Die erste Anrede hielt der Bürgermeister der Gemeinde Saint José ten Node, auf deren Terrain der Bahnhof liegt, dann bewill⸗ lemmte, der Bürgermeister von Brüssel die Königliche Familie Nach einem Danke des Königs bestieg derselbe mit seinen Kindern die bereit gehaltenen Hofwagen und hielt unter Escorte des Gui—⸗ den⸗Regiments und begleitek von einem zahlreichen Offizier Corps den feierlichen Einzug in die Stadt, unter dem lebhaften Zurufe der alle Fenster, Dächer und Straßen füllenden Bevölkerung Brüßf⸗ sels. Im Palaste angekommen, zeigte sich die Königliche Familie der versammelten Menschenmasse auf dem Balkon, während Glocken— . Kanonendonner die staktfindende Vermählungsfeier an— Die am 19. August in der zweiten niederländi ? t fortgesetzte Berathung des fr nge gn, G . ,, durch Groen van Hrn stẽt cr eröffnet, der, indem er sich Erör⸗ terungen über die von ihm behauptete Möglichkeit das Ziel des vorliegenden Entwurfes auf andere Weise sicherer zu die Zusammensetzung des Ministeriums, über die in sefn r i el des Geseßes 26. für sp ikel vorbehält, das Gesetz als

net gegenüber dem 64 Valer anz. Nit u politischen

Entwurf spra en,

Standpunĩt ö richt lichen Sachen, mit d und deren Glauben n

an dem wieder aufge⸗ ; Osteen zu fördern. Ihre Majestät betrachtet mit besonderer Zufrie⸗

Ueber rete sse; auch er theile die

beten ung. wie die r dn. zi, enn ü. tion al Röhl : . eine nie derländische, n a habe, um sich eier in den letzten Zeiten verlassen

n liberalen, die römischen Uwbergriffe

schweigend gewähren lassenden Politik hinzugeben, dur die

jetzige Wirrsal herbeigeführt worden sei. . K daher eben so sehr dem Verlangen der protestantischen Bevölkerung als den Bestimmungen und dem Geiste des Grundgesetzes, wen sie endlich Maßregeln ergreife, um dem Ultramontanismus Wider stand zu leisten. Das vorliegende Gesetz habe er ungern vorlegen sehen, und es befriedige ihn in mancher Beziehung nicht; mit Ün—

recht aber rüge man den präventiven Charakter desselben, der

dem Grundgesetze durchaus entspreche, und er danke dem Ministe⸗ rium für die wichtigen Abänderungen, die es in i nit. sprünglichen Entwurfe angebracht habe. Zum Schlusse erklärt sich der Redner für eine versöhnliche Politik; er will keine Ge— genüberstellung von Protestanten und Katholiken, sondern von Re— volution und Gegenrevolution. Hr. Reinders beklagt die Vor— legung des Gesetzentwurfes als in jeder Beziehung nachtheillg und unheilbringend, worauf Hr. van Heiden gerade die entgegen— gesetzte Ansicht vertritt. Sowohl er, als vier folgende Redner, die zum Theil auf das Wort verzichten, sind für den Gesetzentwurf, dessen Grundgesetzmäßigkeit, Zweckdienlichkeit ꝛc. sodann Hr. van Bosse in einer weilldͤufigen Auseinandersetzung bestreitet, worin ihm Hr. de Lom de Berg folgt, der namentlich gegen den katho— likenfeindlichen Charakter des Gesetzes sich sehr lebhaft ausspricht und dasselbe entschieden verdammt. Nachdem der Kriegs⸗Minister gewisse ihn persönlich betreffende Angaben berichtigt hat, spricht noch Hr. Hugenholtz in längerem Vortrage gegen das Gesetz.

In der Sitzung vom 20. August begehrte, als die Berathung des kirchlichen Gesetzentwurfs fortgesetzt werden sollte, der Minister Donker Curtius Namens der Regierung das Wort und sagte: Die Regierung sei der Ansicht, daß die gestern

stattgehabte Discussion bisweilen von dem Gegenstande abgegangen

sei. Die Regierung wolle und möge im Interesse der Sache auf diesem Wege nicht folgen, und sie habe daher beschlossen, in keiner Beziehung von dem Gegenstande abzuweichen. Die Regierung meine, daß jene Minister, die bereits Mitglieder des vorigen Ka? binets waren, hier keine Rechenschaft darüber zu geben hätten, weß⸗ halb sie dem Verlangen des Königs willfahren zu müssen glaubten und im, Ministerium Sitz nahmen. Die Regierung erachte sich bloß dem Könige und ihrem Gewissen verantworklich. Die Berathun⸗ gen wurden sodann fortgesetzt. Hr. Strens sprach gegen das Gesetz und antwortete namentlich auf die Rede des Justiz⸗Ministers. Er vertheidigte seine Handlungen als Mitglied des vorigen Kabinets und entwickelte zum Schlusse die von der Annahme des Gesetzent⸗ wurfs zu erwartenden nachtheiligen Folgen. ;

Der pariser „Moniteur“ enthält in seinem amtlichen Theile den zwischen Frankreich und Chili abgeschlossenen Freundschafts⸗ Handels- und Schifffahrts-Vertrag.

Am 20. August ist (wie bereits erwähnt) das britische Parlament auf Befehl Ihrer Majestät der Königin durch eine Königliche Kommission vertagt worden. Zu diesem Zwecke waren die Mitglieder des Unterhauses vor die Schranken des Oberhauses geladen, wo der Lord-Kanzler folgende Rede verlas:

Mylords und Gentlemen! Wir haben von Ihrer Majestät den Befehl erhalten, Sie der Anwesenheit im Parlament zu ent⸗ binden und Ihnen zugleich Ihrer Majestät aufrichtigen Beifall wegen des Eifers und der Strebsamkeit auszusprechen, mit welchem Sie sich während einer langen und arbeitvollen Session der Erwä— gung vieler Gegenstände von großer Wichtigkeit für die öffentliche Wohlfahrt hingegeben haben. Ihre Majestät hat mit vieler Genugthuung gesehen, daß Sie durch Abschaffung und Ermäßigung von Abgaben, welche geeignet waren, die Thätigkeit des Handels und des Gewerbfleißes zu lähmen, einem Systeme ersprießlicher Gesetz⸗ gebung neue Erweiterung gegeben und die Mittel zur Erlangung der Bedürfnisse des Lebens bedeutend vermehrt haben. Die Fürsorge, welche Sie getroffen haben, um den Bedürfnissen des öffentlichen Dienstes Genüge zu thun, nicht nur für die Gegenwart, sondern auch in künftigen Jahren, ist von der Art, daß unseren Finanzen dauernde Stabilität gegeben und dadurch zur Konsolidirung der Stärke und Hülfsquellen des Reichs beigetragen wird. Der gehobene Stand der Staatseinnahme und der stetige Fortschritt unseres auswär— tigen Handels sind Belege für die Weisheit der jetzt fest begründeten Handelspolitik, während das Wohlergehen, welches die großen handeltreibenden und produzirenden Volksklassen, glücklicherweise mit auch nicht einer nur partiellen Ausnahme, durchdringt, den fort— dauernden und immer deutlicher werdenden Beweis für die erwei— terten Lebensgenüsse des Volkes darbietet. Die von Ihnen an— genommene Maßregel in Betreff der künftigen Verwaltung von Ost⸗ Indien ist von Ihrer Majestät bereitwillig genehmigt wor— den, in der Ueberzeugung, daß sie sich als weise entwor— fen bewähren wird und daß sie geeignet ist, die Fortschritte und das Wohlergehen der Ländergeblete Ihrer Majestät im

denheit die Maßnahme, welche Sie getroffen haben zum Behufe der besseren Verwaltung milder Stiftungen. Die Hindernisse, welche der gerechten und wohlthätigen Verwendung der für Zwecke der christlichen Mildthätigkeit und des Volksunterrichts reservirten

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gegenstanden, sind ein ernstliches öffentliches Uebel gewesen, gitn ,, Majestät Ueberzeugung Sie jetzt in Ihrer Weis⸗ heit auf erfolgreiche Weise abgeholfen haben. . Gentlemen vom Hause der Gemeinen! Ihre. Majestãt befiehlt uns Ihnen für die Gelder zu danken, welche Sie für den öffent⸗ lichen Dienst während des gegenwärtigen Jahres bewilligt, so wie für die Fürsorge, welche Sie zum Behufe der Vertheidigung, des Landes zur See wie zu Lande getroffen haben. Ihre Majestät wird dieselben mit gebührender Rücksicht auf Sparsamkeit und dem Sinne entsprechend, in welchem unsere National⸗Sicherheit zu allen Zeiten das Hauptziel ihrer Sorgfalt gewesen ist, verwenden. „Mylords und Gentlemen! Ihre Majestät befiehlt uns. Ihnen zu melden, daß sie fortdauernd von ihren Verbündeten die Versiche⸗ zung ihres unverminderten Wunsches empfängt, die freun zschaftlich⸗ sten Beziehungen zu diesem Lande zu pflegen. Mit großer Theil⸗ nahme und Besorgniß hat Ihre Majestät die ernstlichen Mißver⸗ ständnisse betrachtet, welche neuerdings zwischen Rußland und der ottomanischen Pforte entstanden sind. Der Kaiser der Franzosen hat sich Ihrer Majestät in dem ernstlichen ö angeschlossen, die Differenzen auszugleichen, deren Fortdauer Europa in einen Krieg verwickeln könnte. In Gemeinschaft mit ihren Verbündeten handelnd und im Vertrauen auf die Bemühungen der jetzt in Wien versammelten Konferenz hat Ihre Majestät guten Grund zu hof⸗ fen, daß ein ehrenhaftes Arrangement schleunig zu Stande gebracht

werden wird. Ihre Majestät freut sich, im Stande zu sein, Ihnen

die Beendigung des Krieges an den Gränzen der Niederlassung am Kap der guten Hoffnung zu verkünden und sie hegt die zuversichtliche Erwartung, daß die Einführung der Repräs entativ · Verfassung in jener Kolonie zu der Entwickelung ihrer Hülfsquellen führen und sie in den Stand setzen wird, fernerhin wirksame Vorkehrungen zu ihrer Verthei⸗ digung zu treffen. Wir sind auch beauftragt worden, Sie darüher zu beglückwünschen, daß durch die vereinigten Anstrengungen der Land und Seemacht Ihrer Majestät und der ostindischen Kompagnie der Krieg in Birma einem ehrenhaften und erfolgreichen Ende zuge⸗ führt worden ist. Nachdem der Zweck des Krieges vollständig er— reicht ist und die birmanische Regierung sich gebührendermaßen unterworfen hat, ist der Friede proclamirt worden. Ihre Majestät betrachtet mit dankerfüllter Befriedigung und mit Dank gegen den all⸗ mächtigen Gott die Ruhe, welche in ihren Reichen herrscht, zugleich mit der friedsamen Gewerbthätigkeit und dem Gehorsam gegen die Gesetze, welche das Wohlergehen aller Klassen ihrer Unterthanen sichern. Es ist der erste Wunsch Ihrer Majestät, den Fortschritt sozialen Verbesserung zu fördern und mit Hülfe Ihrer Weis⸗

jeder j sö⸗ . , , , heit das Gedeihen und die Wohlfahrt ihres Volkes immer mehr auszudehnen.“

38n der Sitzung des Unterhauses am 19. August. der letz ten in dieser Parlaments-Session, wurden noch einige Fragen in Bezug auf auswärtige Angelegenheiten an die Regierung gerichtet. Herr Kimnaird wünschte zu erfahren, ob die Regierung von dem neuen Dekrete in Portugal Kenntniß erhalten habe, kraft dessen jeder englische Unterthan, der durch Schrift oder That sich gegen die Dogmen der römisch-katholischen Kirche vergeht, oder auch versucht, Lehren zu verbreiten, welche gegen diese Kirche gerichtet sind, oder endlich bffentliche Religionsübungen vornimmt, die nicht in dem

Ritual jener Kirche vorgeschrieben sind aus dem Lande verwiesen werden soll. Er fragte ferner, ob die Regierung Anstalten getroffen

habe, die Rechte und Freiheiten britischer Unterthanen, die in Por—

tugal reisen oder sich dort angesiedelt haben, zu schützen, jene

Rechte nämlich, die ihnen durch den ö. sichert wurden, kraft deren ö. . . . ethäuser errichte ü igions⸗ ö an! Bethäuser errichten und ihre Religions⸗Uebungen ö 5 Die Hauptsache sei, ob die Regierung von der Königin 3 tugal eine unverfängliche Zusicherung erhalten habe, daß die ger britischer Unterthanen in Portugal durch dieses Vekrẽt nicht . schmälert werden sollen. Lord J. Russell erwiderte, der benif f Gesandte in Lissabon sei auf dieses Dekret aufmerksam gemacht worden, habe bisher aber nur eine Abschrift von einzelnen Paragraphen desselben eingeschickt. Bis jetzt sei überhaupt nicht eine einzige Klage von britischen Unterthanen aus Por— tugal eingelaufen, und so lange dieses nicht der Fall sei, sehe er nicht ein, warum man die neue Verfügung als eine Ver— letzung des angeführten Vertrages ansehen solle. Lord Dudley Stuart wünscht hierauf zu wissen, ob die Regierung sich weiter um den, von den römischen Gerichten zu lebenslänglichem Gefäng⸗

niß verurtheilten Eward Murray geklimmert habe, und ob sie sich

weiter für ihn verwenden wolle. Lord John Russell antwortete, im Januar habe Herr Freeborn in dieser Angelegenheit wieder an= gefragt und zur Antwort erhalten, daß man keine weiteren Kon⸗— zessionen machen könne. Der britische Geschäftsträger in Florenz habe denselben Bescheid erhalten. Lord John Russell glaubt daher, daß es für den Augenblick nutzlos sein würde, auf diesen Gegen⸗ stand zurückzukommen.

Ihre Kaiserlichen Hoheiten die Großfürstinnen Marie und Olga und Se. Königliche Hoheit der Kronprinz von Württemberg haben einen Ausflug nach dem Landsitze des Grafen von Mount - Edge— cumbe gemacht.

Außer dem erwähnten Patent, welches die schleswigschen Stände zum 5. Oktober nach Flensburg beruft, ist, ebenfalls unterm 14. d. bereits zu Kopenhagen ein Patent erlassen, welches die Eröffnung der berathenden holsteinischen Provinzial -Ständever⸗ sammlung in Itzehoe gleichfalls zum 5. Oktober anberaumt. Zum königlichen Kommissarius bei den holsteinischen Ständen ist der Geheime Conferenzrath, Kammerherr Lan ddrost Scheel in Pinne⸗ berg ernannt.

FHLarkeghreäisgc. Rerlin, den 22. August.

Zu Lande: Weizen 2 Rihlr. 25 Sgr., auch 2 Rihlr. 22 Sgr. 6 Pf. Roggen 2 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf., auch 2 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf. Grose Gerste 1 Rihlr. 46 Sgr. 11 Pf. Hafer 1 Rihlr. 7 Sgr. 6 Pf., auch 1 Bihlr. 5 Sgr. Erbsen 2 Rthlr. 15 Sgr.

Zu VWasser: Weizen, 3 Rihlr. S Sgr. 9 Pf., auch 3 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf. Roggen 2 Rihlr. 13 Sgr. 2 Pf., auch 2 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf. Grosse Gerste 1 Rthlr. 23 Sgr. 9 Pk. Hafer 1 Rthir. 3 Sgr. 9 Pf,

auch 28 Sgr. 9 Pf. Sonnabend, 20. KRugust. Das Schock Stroh 8 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf., auch 6 Rthlr. 15 Sgr. LDer Centner Heu 25 Sgr, geringere Sorte auch 23 Sgr. Kartoffeln, der Scheffel 25 Sgr., auch 17 Sgr. 6 Pf, metzen weis 1

Sgr. 9 Pf., aueh 1 Sgr. 3 Et.

Königliche Schauspiele. Mittwoch, 24. August. Keine Vorstellung. Donnerstag, 25. August. Im Schauspielhause. 99ste Abonne— ments -⸗Vorstellung. Der Maurer. Oper in 3 Akten. Musik von

Auber. Ku ine Preise.

Oeffentlicher Anzeiger.

[1805 Stechbriefs-Erledigung.

des Stadeler erledigt. . Potsdam, den 18. August 1853. . Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.

der Beklagte hierdurch öffentlich vorgeladen . ; hint ĩ t ß, wenn er im Ter⸗ D m 29. Juli er. hintet den Schnei- unter der Verwarnung, daß, n im ! , ie Marttinsfelde bei Hei⸗ . r 3 . , n n ,, 39 ĩ * tief ist areif vollmächtigten Vertreter ai , geha di er a senz ie brief it ö iage n , Thatsachen in contumaciam als zugestanden angesehen werden. Frankfurt a. O., den 20. Juli 1853. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

265 Prozent in den Tagen vom 24. bis zum 31. Dezember d. J. in el.

Alle Einzahlungen können in Rostock bei der Bank, in Hamburg bei Salomon Heine, in Ber— lin bei Breest C Gelpcke und in Leipzig bei der Leipziger Bank geschehen. Die ausgestellten Interimsquittungen sind bei jeder Einzahlung mit einzureichen, und werden bei der letzten Raten? zahlung die Aetien selbst gegen Rücklieferung der

——

i049] 9. Die Ehefrau des Fuhrmanns Wilhelm Fried—⸗ 1047

Rostocker Bank. Im Verfolge des Publikandums vom 18. Mai 495 Thlr. vro Actie, die dritte 495 Thlr.

Interimsquittungen ausgegeben. Die zweite Einzahlung befrägt mit Abrechnung der Zinsen

, . zo uise borne Birkholz . 1 rich wernickt Leute, s d. J. macht der Verwaltungsrath der Rostocker pro Aeclie, die vierte volle 50 Thlr. pro Äctie.

hierselbst, hat gegen ihren Ehemann die Eher

Bank öffentlich bekannt, daß die weiteren Ein—

Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam ge⸗

age wegen grober Verbrechen und weil ( 6 6 . scheidungs klage wegen gloh— h zahlungen auf die neu zu emittirenden 25 00 Actien macht, daß nach dem §.7 der Statuten derjenige

letzterer sich der dafür ihm zuerkannten achtjähri⸗ gen Zuchthausstrafe durch die Flucht entzogen, angessellt. Zur Beantwortung derselben haben wir einen Termin auf

den vier und zwanzigsten (24) Seß⸗

tem ber 1853, Vormittags elf Uhr, vor dem Herrn Kreisgerichtsrath Spiegelberg in dem Lokale des unterzeichneten Gerichts, Junker⸗

folgendermaßen bestimmt sind: ;

die zweite Einzahlung mit 25 Prozent ist

zu leisten in den Tagen vom 24. Sep tember bis 1. Oktober d. J. inel. z

die dritte Einzahlung mit abermals 25 Pro— ö

zent in den Tagen vom 8. November seines Rechtes verlustig geht.

bis 15. November d. J. in el.;

straße Nr. 1 hierselbst, anberaumt, zu welchem die vierte Einzahlung mit wiederum

Actionair, welcher nicht zur rechten Zeit zahlt, in eine Conventionalstrafe von 10 Prozent der Einzahlungssumme verfällt, und wer nicht binnen 4 Wochen nach ergangener Aufforderung an ihn die Zahlung mit der Conventionalstrafe nachleistet,

Rostock, den 21. Juli 1853. Der Verwaltungsrath der Rostocker Bank.