1853 / 199 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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1419 Berliner Börse vom 23. August 1853.

Amtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld-(ours.

Lisenhahn - Actien.

er desũ. . . Bern, Stadt- Obligat.

do. do. VW echsel-Conrrse. w n, . Kurz 142 0stpreussische do. 2 M. 1417 1413 Pommersche do. Kurz 1517 1515 Posensche do. 150. do. do. . ; Sehlesische do. 300 Fr. do. Lit. B. v. Staat ien im 20 FI. F.. 150 El. . . . 150 FI. Westpreuss. do. Breslau. ..... . 100 ThlI. Kur- u. Nm. Rentenb. Leipzig in Cour. im 14 ThI. Pommersche do. uss 100 Thlr. .. ... . Posensche do. Frkf. 2a. M. südd. W. 100 FI. Preussisehe do. Petersburg 100 S. R. (Khein-u. Westph. do. Sãchsische do. Schlesische do. Schuldverschr. der Eichsf. Tilg. - C.. Pr. Bk. Anth. Scheine Friedrichsd' or Andere Goldmünzen a 5 Thlr.

Fonmcdg-Conmrse.

Preuss. Freiw. Anleihe. . . . . ... Staatsanleihe von 1850... ..... dito von 1852. .. ..... dito von 1853... Staats- Schuldscheine FPrämiensch. d. Scehandl. à 50 Th. Kur- und Neum. Schuldverschr.

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geld. Lf. Brief. Geld. 1015 4achen- Düsseld. . 35 Magdeb. Wittenb.. 92 do. Prioritäts 4 0. Prioritats- Aachen-Mastr. voll Niederschl. Märk. .. eingezahlt do. Prioritãts- Berg. Märkische. . . do. Prioritats- do. Prioritãats- do. Prior. III. Ser. do. do. II. Serie do. IV. Sexie Berl. Anh. Lit. A. u. B. Niederschl. weigh. do. Prioritãäts- Oberschles. Lit. A. Berlin- Hamburger. do. (Lit. B. do. Prioritãts- do. Prioritãts- do. do. II. Em. Prinz Wilh. Steele- Berlin- Potsd. Magd. Vohwinkel) do. Prior. Oblig. do. Prioòritãts- de do. Lit. 6. do. do. II. Serie do. do. Lit. D. Rheinische... Berlin- Stettiner. . . do. (Stamm-) Prior. do. Prior. Oblig. do. Prioritäts-Oblig. Bresl.- Schw. - Freib. do. vom Staat gar. Cöln- Mindener. . . . . I Ruhrort-Cref. Gladh, do. Prior. Oblig. do. Prioritats- 4] do. do. II. Em. Stargard - Posen. ... 35 95 , . 1 . Düsseldorf - Elberkt. do. 6 6. 46 102 do. Prioritãts- do. Prioritäts-

Magd eb. - Halberst.

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Wilh. Bz. (sel- 0dbg. 215 45 ,

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ichtamtliche Notirungen.

In- und ausländ. Ausl. Prioritäts- REisenb. - Stamm- Actien.

Actien und Quit- Amsterdam - Rotterdam J tungsbogen. Cracau-Oberschlesische J

Nordb. (Friedr. Wilh.) Belg. Oblig. J. de l'Est do. Samb. et Meuse

Amsterdam - Rotterdam then - Bernbur Cracau - Obersehles. . .. Kiel Altona. . . . . ... .... Livorno - Florenz

Lud igshafen- Bexbach Mecklenburger. . Nordb. (Friedr. Wilh. ; Larskoje - Selo pro St. fe.

Kass. Vereins-Bk. Act.

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LIs. Brief. ? Brief. Geld.

Oesterreich. Metall. . . .

Russ. Hamb. Cert. . . ..

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Clield. Schwed. Oerehro Pfdhbr. Ostgothis che do. Sardin. Engl. Anleihe. Sardin. bei Rothschild. Hamb. Feuer kasse... do. Staats-Ptäm. Anl. z Lübecker Staats- Anl.. Kurhess. Pr. Obl. 40 Tb. N. Bad. do. 35 FI. ... Schaumburg - Lippe do. 25 Thlr. Span. 3 SK inl. Schuld. 9. 1 à 3X 8teigende

Ausländ. Fonds.

do. Bank-Acticn..

de. Stiegl. 2. 4. Anl. do. do. 5. Anl. do. v. Rothschild Lst. do. Engl. Anleihe. ... do. Poln. Schatz-Obl. . do..., do. do. L. B. 200 RFI. Poln. neue Pfandbr. . .. do. Part. 500 FI. . .. do. do. 360 FI. ...

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Aachen-Mastrichter voll eingez. Saz à 823 gem. Thüringer 11235 a

Kerim, 23. Auzust. Die Course unserer Eisenbaha- Actien behaupteten sich bei nur ehr beschränktem Geschäft mèeist auf ihren gestrigen Standpunkte. Preussische und ausländische Fonds ohne erheb- liche Veränderung.

T gem. Mecklenburger 48ę a 3 gem. Oesterreich. M.tall. 887 gem.

nä, e. Neustadt-Ebw., den 22. August 1853 5d VWöpl. Weizen, 108 VWopl. Rotzgen, 294 Wzspl. Oelsaat, 1048 Ctr. Rüböl.

Herlimer & etr ei den ünrse vom 23. August.

VWoeizen loco 70—- 81 Rihlr., S8 K pl. hochbunt. Poln. in loco 78 Rtihlr. ber., S8Spfd. schwimmend Graudenzer 78 Rihlr. bez.

Rosteneloco 56 -- 60 Rihlr., August 55 Rthlr. verk., Septem- ber- Oktober 55 a 643 a 55 Rihlr. bez., Oktober-Ne vember 535 a 54 Rthlr. ber., Erühjahr 533 a 54 Rihilr. Bex.

Gerste, Haser, Erbsèn und Oelsaaten unverändert.

Kübél loco 113 Rihlr. Br., 113 G.. August und August - Septem- ber do, September- Oktober 115 114 kRihlr. bez., 113 Br., 114 G., Oktober · November 115 Rthlr. Br.. 115 G., November - Dezember 1143 a 4z Rthlr. ber., 1143 Br., 113 G., Dezember - Januar 114. Rthlr. bez., 4 Br., 113 G., Januar - Februar 114 n. 115 Rthlr. Br., 11 G., F rükjahr 12 Rthlr. Br.

; Sbirltus ohne Fass 303 Rihlr., mit Fass 30 Rthlr. bez., August 30552 2 Bihlr. ber,, 31 Br.,, 305 G., Kutzust September 29 Rihlr. Br., 239

September- Oktober 26 2 265 a 263 Rihlr. bez., 27 Br., 26 G., Oktober - November 266 a 3 Rthlr. bez. u. Br., 2575 G., November- Derember 245 RihIr. Bez. a. Br., 245 G., Hrühjalir 25 a 24 a 25 Rthlr. bez. u. Br., 243 * G6.

Weinen bei angenehmer Frage, und nur durch die höheren For- derungen im Umsat? aufgehalten. Roggen auf diesen Monat etwas wil= liger zu haben, die solgenden Termine plieben gefragt, wie die Tendenz überhaupt fest. Räbò animirt, schlielst ruhiger. Spiritus ohne eigent- liche Aenderung, und auch zum Schluss wieder höher bezahlt,

Hei ppæä., 22. August. Lcipeig- Dresdener 217 Br. Sächsisch- Bayerische 91 Br. Sächsisch-Schlesische 1093 Br. Löbau-Littauer 373 Er, 375 G. Magdeburg Leipziger 313 Br. Berlin- Anhaltische 1355 Br. 135 6. Altona-Kieler 109 Br. i083 G. Anhalt- Dessauer Landeskank- Actien Lit. A. 1685 Br., Lit. B. 1615 Br. Braunschweiger Bankactien 1145 Br., 114 G. Wiener Banknoten 945 Br., 94 6.

Wilier, Montags, 22. Angast, Nachmittags 2 Uhr 15 Minuten. (Lel. Dep. d. C. B.) Actien in Folge knappen Geldstandes gedräckt. Silberanleihe 198. 5proz. Metalliques 94. 43proz. Metalliques S4. Bankactien 1402. Nordbahn 235. 18392 Loe 1395. London 16. 38. Autzsburg 1983. Hamburg 803. Paris 1287. Gold 133. Silber 9.

Anasterczakzaa, Montag, 22. August, Nachmittags 4 Uhr 45 Mi- nuten. (Tel. Dep. d. C. B.) KEörse fest, doch geschäftslos. proz. Metalliques Litt. B. 95 5. 5proz. Metalliques S825. 23pro. Metalliques 1425. 1proz. Spanier 255. 3proæ. Spanier 135. Wiener Wechsel 32. Hamburger Wechsel, kurz 35 .

Getreidemarkt: Weizen fest. Roggen 3 bis 6 FI. höher. Raps pro Qetober 72 FI. nominell. Räböl pro October 393.

KEaxi6sg, Montag, 22. August, Nachmittags 5 Uhr. (Tel. Dep. d. C. B.) Zproz. 80, 65. 45pror 105, 15. 3proæ. Spanier 425. 1Iproæ. Spanier 23. Silberanleihe 98. . . .

Die Börse war gut gestimmt, indem allgemein beruhigende Ge— rüchte circulirten.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.

(Rudolph Decker.)

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Das Abonnement beträgt:

für das biertetjahr in allen Theilen der Monarchie

. Königlich Preunßifcher

ohne Preis⸗SErhöhung. *

Berlin, Donnerstag den 25. August

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den nachbenannten Großherzoglich sachsen-weimarschen Hof⸗ Beamten und Offizieren Orden zu verleihen, nämlich dem Hofmar⸗ schall und Kammerherrn Freiherrn von Beaulieu-Marchon nay

den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse, dem Obersten und Chef

des Militair⸗-Kommando's von Poyda und dem Hof⸗Stallmeister und Kammerherrn Freiherrn von und zu Egloffstein den Rothen Adler-Orden dritter Klasse, so wie dem Hauptmann und Kammerherrn von Mauderode den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; desgleichen dem Berghäuer Johann Christoph Böhlert zu Wettin im Saalkreise die Rettungs-Medaille am Bande zu ver— leihen.

*

Bt inisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Anweisung vom 18. August 1853 in Bezug auf die Ausführung des Gesetzes, betreffend einige Abänderungen des Regulativs vom 9. März 1839 über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fähre, 6, Rain 3

In Bezug auf die Ausführung des Gesetzes, betreffend einige Abänderungen des Regulativs vom 9. März 1839 über die Be— schäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken, vom 16. Mai nd. 8 (Gesetz- Sammlung Seite 225 und Staats -Anzeiger Nr. 125. Seite 8iz) wird die Königliche Regierung auf Grund des §. 12 dieses Gesetzes, so wie des §. 10 des erwähnten Regulativs mit folgender Anweisung versehen:

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Zunächst ist für eine vollständige Uebersicht derjenigen An⸗ stalten Sorge zu tragen, welche den Vorschriften des Gesetzes unterliegen. Entstehen Zweifel darüber, ob eine Anstalt unter das

Gesetz fällt, so ist vor Allem die Art und der Zweck der Be— schäftigung der jugendlichen Arbeiter sorgfältig zu prüfen.

Ergiebt sich hierbei, daß ein festes, die gesammte Ausbildung der jugendlichen Arbeiter zum selbstständigen Betrieb eines Ge⸗ schäftes bezweckendes Lehrverhältniß nicht stattfindet, so ist das Gesetz zur Anwendung zu bringen. Im entgegengesetzten Falle kommen in Betreff des Schulunterrichts nicht die Vorschriften des Gesetzes vom 16. Mai d. J., sondern die allgemeinen Bestimmun— gen über den Schulbesuch zur Anwendung.

Letzteres gilt auch von der Beschäftigung jugendlicher Arbeiter außerhalb der Fabricationsstätten, namentlich bei dem Feld⸗ und Gartenbau zu Fabriecationszwecken, wie z. B. zur Rübenzucker⸗ Fabrication.

Treten in solchen Fällen besondere Gefahren für den Schul⸗ besuch ein so empflehlt es sich durch. Polizei Verordnungen . Grund des Gesetzes vom 11. März 1850, die Arbeitgeber für den

Schulbesuch der Arbeiter dadurch verantwortlich ö . ihnen für jedes während der Schulstunden ohne Erlaubniß der Orts-Schul⸗-Inspektoren von ihnen beschäftigte schulpflichtige Kind eine Strafe angedroht wird. (Vergl. Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg 1852. S. 65, der Königlichen Regierung zu Merseburg 1853. S. 40.)

Die vollständige Uebersicht über die bezüglichen Anstalten zu ge— winnen, wird durch die Vorschriften der 5§. 7 und 8 des Gesetzes

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rwähnten Anmeldungen sind von ste einzutragen, welche nach §. 8

wesentlich erleichtert. Die hier e den Ortspolizeibehörden in eine Li fortzuführen und am Jahresschluß der Königlichen Regierung ab⸗ schriftlich einzureichen ist.

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II.

Bei jeder Anstalt, welche dem Gesetz vom 16. Mai d. J. unterliegt, ist zu prüfen, ob dieselbe , in bark chen, in sittlicher Hinsicht, und in Beziehung auf die Art der Arbeit und deren Einfluß auf die Gesundheit

besondere Anordnungen bedarf.

Zu A. sind die Bau und Sanitäts-Beamten der Kreise und Bezirke zu beauftragen (8. 7 des Gesetzes vom 12. Februar 1856 Gesetz-Sammlung 1850 S. 46) bei Gelegenheit ihrer amt— lichen Reisen, unter Zuziehung der Polizeibehörden, die betreffenden Lokalitäten in Augenschein zu nehmen und demnächst der Königlichen Regierung dasjenige vorzutragen, was, in Berücksichtigung der Vor schriften des Gesetzes, zu Anzeigen oder Vorschlägen Anlaß bieten moͤch: e.

Wenn hierbei mit Rücksicht auf die Fürsorge für die Erhal— tung der Gesundheit der jugendlichen Arbeiter 2 enderungen in schon bestehenden Lokalitäten für unerläßlich erachtet werden, so hat die Königliche Regierung für deren Aussührung in angemessenen Fristen, nöthigenfalls im Wege der administrativen Executisn zu sorgen und nach Befinden der Umstände einstweilen die Beschäfti— gung der jugendlichen Arbeiter in solchen ungesunden Räumen zu untersagen. Als nothwendig erscheinen, so weit sie irgend ausführ⸗ bar sind, besonders solche Einrichtungen, welche die Erhaltung reiner Luft in den Fabrikräumen und die Beseitigung schädlicher Einflüsse der Kälte oder Hitze bezwecken.

Mit besonderer Sorgfalt sind, neue Baupläne dieser Art zu prüfen und nach den erforderlichen Anweifungen zu vervollständigen.

Bedarf eine Anlage, in welcher jugendliche Arbeiter beschäftigt werden sollen, nach den Vorschriften der S8. 27 sed. der Allge— meinen Gewerbe-Ordnung einer polizeilichen Konzession, so ist bei Ertheilung derselben auf den Inhalt dieser Anweisung Rücksicht zu nehmen.

Zu B ist zu prüfen, ob und welche besondere Gefahren nach der Natur der speziellen Verhältnisse in sittlicher Beziehung den in

einer Anstalt beschäftigten jugendlichen Arbeitern drohen. Solchen Gefahren ist mit Energie entgegenzutreten. Im Allgemeinen sind hierbei folgende Rücksichten zu beobachten:

1) Die Beschäftigung der Kinder in Gemeinschaft mit Erwach— senen ist, wenn dies mit dem Fabrikbetrieb vereinbar tst, zu verhüten, oder doch so viel irgend möglich zu beschränken, se— denfalls aber, wenn sich dieselbe nicht vermeiden läßt, von den Fabrikanten sorgfältig zu beaufsichtigen. Insbesondere ist darauf zu sehen, daß, wo es sich irgend dermeiden läßt, Mäd chen unter 16 Jahren nicht mit Knaben oder Männern gloͤich— zeitig in denselben Räumen arbeiten; die Cigarrenfabriken und Buchdruckereien bedürfen hierbei besonderer Aufmerksamkeit. Es darf nicht geduldet werden, daß, wo jugendliche Arbeiter genöthigt sind, der Entfernung von der elterlichen Wohnung halber, außerhalb der letzteren zu übernachten, in denselben Schlafräumen gleichzeitig Personen verschiedenen Geschlechts

Aufnahme finden. Die Konzession zur Vermiethung olcher