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— Se. Königliche Hoheit der Regent von Baden, ist am 21. August zu einem längeren Aufenthalt nach Schloß Kirchberg am Bodensee abgereist. H
— . . Staatsrechnung von 1851 zeigt ein. Ein- nehmen von 4, M2, 269 Fr. und ein Ausgeben von ö 6 Fr., so daß ein Defizit von 282.395 Fr. bleibt. Un 100,060 . Reubauten in Folge der Wasserbeschädigungen. ausgegeben V so reduzirt sich das ordentliche Defizit auf 182 505 dr. .
. wseiarneßmens geringer, diejenige des Ausgebens war die Summe des Einnehmens geringer, birth 83 .
ĩ n. „eben; die Ersparniß auf den bewilligten Kre⸗ dagegen höher angegeben; , . . 3. a. gen belief sich diten beträgt 194,965 Fr. Das reine Staats vermt gen belief sich am Ende des Jahres 1852 auf 13, 152, Kb Fr. H
Nach der „Independance belge.! richtete bei d er feierlichen Uebergabe Ihrer Königlichen Hoheit der Erzherzogin Marie zu Verviers Graf O'Sullivan de Graß, Kommissar Sr. Majestät Res Känigs Leopold, folgende Worte an Höchstdieselbe.
Im Namen des Königs der Belgier, meines erlauchten Sonverains, trete ich vor Ihre Kaiserliche Hoheit die Erzherzogin Maxig Henriea von Hesterrtich, welche am 16ten d. M. im Schlosse zu Schönbrunn nit Sr Koniglichen Hoheit dem Herzog von Brabant verbunden wurde, Se. Majestat hat mich ermächtigt, Ihm und dem Herzoge von Brabant, Ihrem erlauchten Gemahl, die Erzherzogin Maria Henriea zuzuführen. Zur Erfüllung einer so ehrenvollen Missien habe ich mich nach Verviers begeben, begleitet von den Personen, welche den Hef der Herzogin von Brabant zu bilden bestimmt sind, und in diesem Saale, der in gehöriger Form als neutraler Boden anerkannt worden, din ich bereit, kraft meiner Vollmachten, welche verlesen werden, den Smpfangs⸗Akt zu unterzeichnen, der nach der vorgeschriebenen Form vorbereitet ist. Ich habe daher nur von Seiten des hohen Commiffars Sr. K. K. apostolischen Majestät die feierliche Uebergabe der erlauchten Erzherzegin zu gewaäͤrtigen, welche als eine geliebte Tochter von dem Könige, meinen erlauchten Souverain, al eine zärtliche Gemahlin von dem Kronprinzen der Velgier aufgenommen, und die bald durch die Zurufe eines ganzen Volkes begrüßt werden wird, dessen Nationalität sie angenommen hat. K ,,
Der kaiserlich österreichische Bevollmächtigte, Fürst Schwarzen⸗
berg, hielt hierauf folgende Ansprache: J „Durch den Art. T des zu Wien am s. August 1853 festgestellten und von den respectiven Bevollmächtigten St. Majestat des Kaisers von Oesterreich einerfeits und Sr Majestät des Königs der Belgier und des Kronprinzen, Herzogs von Brabant andererseits unterzeichneten Ehever⸗ trages ist bestimmt worden, daß nach der Trauungs-Ceremonie, welche zu Schönbrunn am 10. August durch Procuration gefeiert wurde, die Kaiser— liche Prinzessin Maria Henriea Anna, Erzherzogin ven Oesterreich, gegen⸗ wärtig Herzogin von Brabant, mit einem ihrem hohen Range gebuhren⸗ den Gefolge die Reise antrete, um zu Verviers dem zur Empfangnahme gehörig autorisirten bevollmächtigten Commissar Sr: Majestat des Königs der Belgier übergeben zu werden. Da nun Se, Majestät der Kniser pon Desterresch, mein erhabener Herr, mir wohlwollen?, den ehrenvollen nf. trag zu ertheilen geruht hat, diese Uebergabe in seinenn Namen zu voll— ziehen, und da zu?'diesem Zwecke Ihrg Kaiserliche Hohrit die Erzherzogin Maria Henrica Anna, Herzogin von Brabantz zu Vervters eingetroffen ist, so lade ich den bevollmächtigten Kommissar Sr, Majestät des Königs der Belgier ein, sich für die Vollführung des feierlichen Aktes zu legitimiren, so wie auch von meiner Seite der speziell von Sx. Majestät dem Kaiser ernannte Secretair mit lauter Stimme sowohl die Vollmachten, womit ich mich versehen finde, als das Kaiserliche Mandat verlesen wird, womit er selbst versehen ist, um bei dem Akte der Uebergabe mitzuwirken.“ .
Nachdem sodann die beiderseitigen Kommissare den. Empfangs⸗ Akt und den Uebergabe⸗Akt ausgewechselt, behändigte Fürst Schwar⸗ zenberg im Namen des Kaisers dem General- Lieutenant Baron Chazal den Großcordon und den Stern des Leopold⸗-Ordens, Herrn Materne das Commandeur-Kreuz desselben Ordens, dem Grafen Lannoy das Großkreuz und dem Baron Goethals, so wie zweien Oberst-Lieutenants das Commandeur-Kreuz des Ordens der eiser⸗ nen Krone. Beim Frühstück trug der Herzog von Brabant den ihm durch Hrn. v. Humelauer im Auftrage, des Kaisers von Oesterreich zugestellten Orden des goldenen Vließes. — In Folge der schon mit ihrer Reise verknüpften Ermüdung und Aufregung befand sich Ihre Kaiserliche Hoheit die Herzogin von Brabant am 29. August Abends unpäßlich. Da am 2osten Morgens Liese Un⸗ päßlichkeit noch nicht vorüber war, so verfügte der König den Auf⸗ schub der auf 1 Uhr festgesetzten Civiltrauung. Schon Nachmittags desselben Tages jedoch fand sich die Herzogin völlig hergestellt; die Ceremonie wird daher am 22. August um 107 Uhr im Palaste vor sich gehen und eine Stunde später die kirchliche Trauung erfolgen.
— In der Sitzung der zweiten niederländischen Kammer vom 20. August wurde, nach der schon mitgetheilten Erklärung des Ministers Donker Curtius, die Berathung des kirchlichen Ge⸗ setzentwur fs fortgesetzt. Hr. Strens, bekanntlich Mitglied des vorigen Ministeriums, hebt die hohe Wichtigkeit der jetzigen Streitfrage hervor und beklagt, daß Niederland in allem anderen Betrachte sy weit in der Freiheit vorgeschritten, in Bezug auf kirch— liche Freiheit noch sehr zurück sei, was leider fogar die jetzige Bera⸗ n schon zur Genüge bewiefen habe. Was den Gefetzentwurf . so . entschieden in Abrede, daß derselbe mit dem von Mn Men ser in lh / zu , seiz die für das Gegentheil konnen,. n , en. Gründe hätten ihn nicht überzeugen Grundgesetze 2 Jin, daß eg mit ver dam
gesetze gewährleisteten Freiheit des Bekenntnisses religiöser
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Meinungen verträglich sei, wenn man zur Regelung der Kirchen⸗ Gesellschaften zu vorbeugenden Maßregeln und verhindernden Be— stimmungen schreite. Wenn in dieser Beziehung die vollziehende Gewalt ich einmenge, so sei alle Freiheit unmöglich. Die Staats- gewalt dürfe sich in rein kirchliche Sachen nicht einmischen; sonst entständen Streitigkeiten ohne Ende. Der Justiz⸗Minister habe den Nutzen der beantragten vorbeugenden Maßregeln darzuthun gesucht; er aber halte mehrere derselben für hier zu Lande ganz unausführbar. Der Redner beleuchtet nun das Verfahren des vorigen Cabinets Rom gegen⸗ über, indem er zugleich behauptet, daß alle Schritte desselben aufden ausdrücklichen Willen des Königs und mit dessen Zustimmung ge— schehen seien. Zum Schlusse stellt er die Befürchtung ultramèonka—” ner Eingriffe als ganz unbegründet dar und erklärt, daß er in der vollen Ueberzeugung, die Annahme des Gesetzes werde Ünruhe und Zwietracht im Innern und Minderachtung, wo nicht Verachtung im Auslande zur Folge haben, gegen dasselbe stimmen werde, um ' die Ehre und Ruhe seines Landes zu wahren. Nach Hrn. Sloet tot Oldhuis, der eine eben so ausführliche als energische Rede gegen den Gesetzentwurf hält, den er unter Darlegung seiner Beweis— gründe ein revolutionaires Gesetz und eine Mystification sowohl des Fürsten als des Boltes nennt, und Hrn. Schimmelpen ninckv. d. Oye, der, als Vertheidiger des Gesetzentwurfs auftretend, von dem vorigen Ministerium behauptet, daß es hintergangen und von dem römischen Hofe irregeleitet worden sei, nimmk Herr Thorbecke, bekanntlich das bedeutendste Mitglied des vorigen Kabinets, das Wort. Er beginnt mit der Bemerkung, man habe ihn mehrmals einen Regierungsmann genannt; dies halte er für einen großen Lobspruch; denn er habe stets eine kräftige Regierung gewollt, und er werde jetzt so wenig wie früher den Bedingungen einer kräfti— gen Regierung zu nahe treten. Er gedenke, den vorliegenden Ge⸗ setzentwurf in dreierlei Beziehung zu betrachten: 1) in Bezug auf die Gründe, die ihn veranlaßt hätten, auf den Zweck, welchen man dadurch zu erreichen strebe und auf die davon zu erwartende Wir— lung; 2) in seiner Beziehung zu den mit Rom geführten Unter— handlungen; 3) in seinem Verhältniß zu dem sechsten Haupt— stück des Grundgesetzes. Der Gründe, welche das Gesetz veranlaßten, findet er dreierlei. Erstens wollte man die unter dem Eindrucke der päpstlichen Allocution entstandene Besorgniß der Protestanten beschwichtigen, welche den Papst schon im Begriffe sahen, unser Land' ins sechszehnte Jahr— hundert zurückzuwerfen, und ihre Rechte und Freiheiten für gefähr— det hielten. Dieser gespenstartige Wahn habe allerdings viele Gemüther ergriffen; die Frage sei aber blos, ob ein solches Bespenst die Vorlegung eines Gesetzes, wie das vorliegende, rechtfertige. Es gebe auf dem Staatsgebiete kein herabwürdigenderes Schauspiel, als wenn eine Regierung sich zur dienstwilligen Sklavin eines Volkswahnes des Tages erniedrige. Die April - Bewegung habe bewiesen, wie wenig man von Rom zu fürchten habe, wie stark man gegen die vermeinten Gefahren gewaffnet sei. Selbst angenommen aber, daß jener Wahn begründet sei, so frage er, ob man denn jetzt mehr Ursache zur Besorgniß habe, als früher. Die katholische Installation habe doch längst bestanden, und er frage, ob die Macht des Papstes größer sei mit oder ohne Bis— thümer. Das Letztere lehre die Geschichte. Gerade früher sei Nie— derland dem sogenannten ultramontanen Einflusse Preis gegeben gewesen; jetzt aber sei an die Stelle fortwährender italienischer Oberleitung eine niederländische Kirchen-Verwaltung mit canonischer Selbstständigkeit getreten. Aber die päpstliche Allocution? Um ihren Eindruck zu verwischen, hätte man, statt dieses Gesetz vorzu— legen, lieber das aufgehobene Placet einführen sollen. Ein zweiter Grund, der zur Abfassung dieses Gesetzes Anlaß gegeben, sei die angebliche Nothwendigkeit gewesen, die Handhabung von Ruhe und Ordnung für die Zukunft zu sichern; er hehaupte aber, daß nichts zu der Befürchtung berechtige, als ob die jetzige Einrichtung der katholischen Kirche in Niederland irgend⸗— wie zu Störungen der Ruhe und Eintracht führen könne. Ge— meinde ⸗Versammlungen und Erlasse zu rein kirchlichen Zwecken seien kein Eingriff in das Recht des Staates oder der anderen Konfessio— nen. Gegen solche erlaubte, unschuldige Handlungen suche die Re⸗ gierung in diefem Gesetze eine Waffe; sie möge lieber ihre Strenge gegen jene kehren, die solche in der kirchlichen Freiheit begründete Handlungen hindern wollten. Ihren dritten Grund für das neue Gesetz finde die Regierung im Gesetze vom Germinal, das jedoch in der ihm hier von ihr beigelegten Tragweite gar nicht mehr als gültig zu betrachten, und auch schon wiederholt seit 1815 bei Rege⸗ lung kirchlicher Verhältnisse ganz außer Beachtung geblieben sei. Der Redner geht nun zur Betrachtung des Gesetzes über, insoweit die mit Rom gepflogenen Unterhandlungen in Betracht kommen. Er fucht das vom vorigen Kabinet, der Einsetzung der bischöflichen Hie rarchie gegenüber, befolgte Verfahren zu rechtfertigen und, dasselbe als das unter ben obwaltenden Umständen ungefährlichste und zweckmäßigste darzustellen. Zuletzt schreitet der Redner zur Ver— gleichung des Gesetzes mit dem Grundgesetze und sucht aus dem Worklaute, wie aus vem Geiste des letzteren darzuthun, daß dadurch die Vorlegung des ersteren keineswegs zu rechtfertigen sei, indem
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darin nicht nur nirgendwo auf die etwa vorzunehmende Erlassung eines besonderen, eines Ausnahme-Gesetzes bezüglich der Kirchen⸗ gesellschaften hingedeutet werde, sondern indem dasselbe auch in mehreren seiner Artikel Bestimmungen enthalte, wodurch bas Verhältniß der Kirche zum Staate genügend geregelt und letzterer vor Eingriffen der ersteren gesichert werden könne. Jedenfalls aber sei ein Gesetz, wie das vorliegende, das nur einzelne Punkte regle, das leine allgemeine poli⸗ tische Richtschnur verfolge und nur aus Stückwerk bestehe, ein Griff ins Blinde und darum durchaus, unannehmbar; Es sei überdies ein Parteigesetz, ein Zugeständniß an die kirchliche Spal- tung, welches er, der überzeugt sei, daß die Regierung nur Durch Beschirmung der kirchlichen Freiheit vor Sektirergeist und lirch⸗ sichem Hader bewahren könne, und daß sie sich nimmer in kirch⸗ liche Bewegungen einmengen dürfe, im Interesse seines Vaterlandes abweisen müsse. Die Rede Thorbecke's, welche durch eine ziertel⸗ stündige Pause und durch die Beschlußfassung, daß eine Abenr⸗ Sitzung stattsinden solle, unterbrochen wurde, veranlaßte den Mi⸗ nister des Auswärtigen und mehrere andere frühere Redner zu Er⸗ läuterungen und Rechtfertigungen ihrer Behauptungen, worauf die Sitzung geschlossen wurde. ö . Dle Abendsitzung eroͤffnete Herr van Nispen mit einer Ver— theidigung seiner früheren Rede. Ihm folgten drei Redner, die, ohne etwas Neues vorzubringen, sich für den Gesetzentwurf aus— sprachen, dessen allgemeine Berathung hierauf geschlossen wird. Herr Blaupot van Cate beantragt die Vertagung der weiteren Be⸗ rathung bis zur Zurückkunft des Ministers Lightenvelt, nimmt aber, da der Justiz-Minister sich dagegen erklärt, seinen Antrag zurück. Die Berathung der einzelnen Artikel des Gesetzentwurfs wird auf den 22. August festgesetzt.
Dresden, Mittwoch, 24. August, Vormittags. (Tel. Dep. d. C. B.) Der König ist heute Morgen 95 Uhr von seiner Reise aus Italien zurückgekehrt.
Wien, Mittwoch, 24. August. (Tel. Dep. d. C. B.) Mehrere die Verwaltung Italiens betreffende wichtige Maßregeln werden verkündigt. Der Belagerungszustand wird eingeschränkt und ein Uebergangszustand bis zur Aufhebung des ersteren verfügt. Das General-Gouvernement, an dessen Spitze Feldmarschall Radetzky gestellt bleibt, wird in eine Civil- und Militair-Abtheilung zerfallen, an der Spitze der ersteren wird Graf Rechberg, der zweiten Feld— marschall-Lieutenant Nobili gestellt.
Wien, Mittwoch, 24. August, Vormittags. (Tel. Dep. d. C. B.) Der in Triest eingetroffene Dampfer brachte Nachrichten aus Konstantinopel vom 15. August. Nach denselben hat der öster—⸗ reichische Internuntius von Bruck dem Sultan ein Schreiben des Kaisers von Oesterreich überreicht, in welchem die Annahmt der von Wien aus gemachten Vorschläge auf's freundschaftlichste ange⸗ rathen wird. Die Gesandten der Großmächte suchten die Pforte dafür günstig zu stimmen, doch ist über die Annahme noch nichts bekannt geworden. Das „Journal de Constantinople“ brachte einen sehr friedlichen Artikel.
Gewerbe⸗ und Handels-Nachrichten.
Danzig, 20. August. Getreide. Wenngleich die englischen Be— richte fur Weizen bis Mittwoch flan lauteten, entwickelte sich dennoch schon Anfangs dieser Woche für diese Getreidesorte, in Folge hier ein. getroffener belgischer und französischer Aufträge, lebhafte Kauflust, weshalb am 17ten ca. 15 Fl. pr. Last höhere Preise bewilligt werden, mußten; als am Donnerstag bekannt wurde, daß auch in England eins Preis⸗ steigerung einzutreten begonnen, wurden an diesent Tage wieder to dj pr. Last höhere Preise bewilligt, und gestern abermals 10 Fl. vr, Last
iger Woche erfahrene Rückgang
1862 d
mehr zugestanden; so ist mithin der in vor
] * 11990 19 n1IA60 reife j der Preise nicht' allein eingeholt, sondern unsere jetzigen Preise sind
eg. 19 Fl wr. at über die bisher in diesem Jahre gehabten höchsten Notirungen gesteigert. Der Umsatz während der letzten. acht age ist auf ca. 3206 Last Weizen anzunehmen, und die dafur bewilligten Freise sind für Weizen, extra fein hochbunten 134, 1359fd. 602 Fl., hechbunten 130 / 133pfd. 555 a 580 Fl., bunten 128. 13258. 505 a 540 Fl. pr. 60 Schffl. zu notiren. — Roggen bleibt äußerst knapp, und da unsere
üller und Bäcker ohne neunenswerthe Vorräthe sind, sehen sich dieselben zthigt, in die höheren Forderungen der Eigner zu willigen, weshab
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gen t 117 /125pf. 375 a2 415 Fl. pr. 60 Schffl. bezahlt wurden. — In
fü Sommergetreide hat aus Mangel an Käufern kein Umsatz stattgefunden.
Amsterdant, 20. August. Am hiesigen Fondsmarkte ereignete sich diese Woche sehr wenig von besonderer Bedentung, obgleich die politi—⸗ schen Händel auf dem besten Wege zu einer friedlichen Schlichtung zu sein scheinen; der Umsatz blieb im Ganzen mäßig, und nur wenige Staats⸗
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apiere erlitten etwas grö Schw r
2 ,, , n , nnn Ten Coursen, je nachdem
sich dit Woch dm ub fe 6 . . . Integiale hielten
Schuld. wechsäte zrischerli ge unt c esta ee eise ri ge
Obligationen wurden zu 947 und 94 pi. . , .
letzten Tagen wurden Actien der Ha ndelmaatschappy so ift än
sucht, daß von 1277 bis 1287 pCt. angelegt werden han 96.
Kauf ven Amsterdam-Rotterdam Eisenbahn-Actien wurde za 82 pCt ge⸗ schlossen. Von fremden Effekten galten alte 5prez. Russische Soligario nen bei Hope von 108 bis 109 pEt. 4pfoz. Certifikate bei denselben schwank⸗= ten zwischen 94 und 937 pCt. Englisch⸗Russijche 44proz. Obligationen fanden stets geneigte Käufer, die von 897 bis 1005 pCt. anlegten. Die Preise von Sesterteichischen Fonds wechselten häufig; 5proz. alte Wiener Metalligues zwischen 82z3 und 825 pCt. und neue do. zwischen 957 und gö5 4 pCt. zu 955 pCt. schließend; 24proz. do. stellten sich von 425 auf 42. pCt. — Die Spekulanten beschäftigten sich viel mit Südamerikanischen Papieren, welche mit dem Londoner Martte höher bezahlt wurden. Perua⸗ nische Obligationen stiegen dabei von 82 auf 835 pCt.; Granada Obliga⸗ tionen auf 233 pCt. und do. ausgestellte Schuld von 975 bis 104 pt. Spanische 1proz. Schuld wechselte zwischen 23 und 2335 pCt. und 3proz. Binnenländische do. zwischen 4335 und 437, pCt.; gestern wurde 43 pCt. bewilligt; Beweise von Coupons galten 6 c pCt. Porstugiesische Obligatio⸗ nen sind von 423 bis 43 3 pCt. emporgekommen. In französischen Ren⸗ ten wurde nichts gemacht.
London, 19. August. Die Zufuhr von Schlachtvieh aus Rotterdam, den Hansestädten und Beigien im Laufe der vorigen Woche war die giößte, die bis jetzt stattgefunden hat. Sie betrug über 17,000 Stück, darunter an 12,050 Schafe, mehrere hundert Rinder nebst einer großen Anzahl Käl— ver und Lämmer.
Londoner Getreidemarkt. Den 19. August.
Das Wetter war seit dem 12. schön bei NO. und SO.⸗Wind bis zum 16, als es sich änderte: Wind W. und Regen; den 17. SW. und leichte Schauer; den 18. unbeständig. Im Umkreise von 40 Meilen um London ist mehr als die Hälfte des Weizens geschnitten und theilweise in guter Beschaffenheit; die Qualität wird zum Theil schön sein, verspricht aber nur ein leichtes Gewicht. Die Weizenmärkte unseres Landes, obgleich meistens matt und eher flauer, sind nicht derselben Preiserniedrigung, wie hier am Montage der Fall war, unterworfen gewesen, und an vielen Orten gab sich gesteigertes Vertrauen in den ferneren Gang der Preise und. Dies war Mittwoch auch hier der Fall, da der vom Montage un— verkauft gebliebene englische Weizen 1 S. höher verkauft wurde, als da⸗ mals zu erlangen gewesen war. Frage nach Weizen am Platz wie frei an Bord in der Ostsee gab dem Markte eine festere Haltung und gestern gingen bedeutende Partieen ordinairer Gattungen Ostseeweizen an franzö— sische Käufer über. Danziger zu 50 a 55 S. f. a. B., rother zu 54 a 56 S. inel. Fracht und Kosten. Amerieanisches Mehl bis auf 30 S. pr. Faß.
Obgleich das untenstehende Verzeichniß eine starke Zufuhr von fremdem Weizen und fremdem Hafer erweist, so ist doch seit Mittwoch nur wenig hinzugekommen. — Der heutige Markt war sowohl von in— ländischen als Kontinental-Käufern gut besucht und es fanden ausge— dehnte Ankäufe zumal durch die Letzteren von schwimmenden und Ladun— gen f. a. B. zu den oben erwähnten Preisen statt. Weizen in loco, fowohl englischer als fremder, wurde 142 2 Sh. pr. Qr. höher gehalten, aber einige Ladungen ausgenommen, die zur Verschiffung nach Frankreich bestimmt sind, waren die Verkäufe nicht sehr ausgedehnt. — Im Werthe von Gerste, Bohnen und Erbsen giebt es keine Veränderung. — Hafer ist 6 Pee, pr. Qr. theurer. — Mehl holt vollig 1 Sh. pr. Faß Avanee.
Zuführen während dieser Woche.
Englisch— Irländisch. Von auswärts. Weizen. . .. 2510 Qr. — Qr. 27, 120 Qr. Gerit, . . 1,620 „ . 1280 26 050 , . — —— — — mehl 1560 S. V — Q 5. — .
Die Zufuhr von Gold, die Abnahme von Bullion und die
jetzigen Geldverhältnisse in England.
London, 16. August. Die zunehmende bedeutende Abnahme des.
Baarvorrathes der Bank, ungeachtet fortwährende Gold- und Silberzufuh⸗ ren eintreffen, nimmt die Aufmerksamkeit des handelnden Publikums in besonderen Anspruch. Nach dem Bankstatus der letzten Woche betrug der Baarvorrath 17,434,500 Pfd. St. und zeigt demnach seit vier Wochen eine Abnahme von ea. 1,100,000 Pfd. St., trotz der inzwischen angekom— menen großen Zufuhren. Wir können unter allen Umständen den Export von edlen Metallen nicht als ein Anzeichen uns entgegenstehender Handels— verhältnisse oder als einen Grund zu besonderen Befürchtungen ansehen. Im Gegentheil haben wir uns in den letzten zwei Jahren häufig bemüht, darzulegen, daß die neuen Productionsverhältnisse von Gold den Export diefes Metalls von England zu einem eben so regelmäßigen Handelszweig für England erheben würden, als den Handel in Kaffee, Indigo, Baum— wolle oder anderen fremden Produkten, welche, zunächst als Retouren ge— gen hiesige Manufakte hierherg andt, für den Bedarf anderer fremder Länder wieder erportirt werden, indem dasselbe (das Gold) eben so gut einen Austausch-Artikel gegen unsere Manufakte oder gegen uns benöthigte andere Produkte fremder Länder ausmacht, Von vielen Theilen der Welt ist Gold jetzt ein Haupt-Zahlungsmittel für unsere Exporten, nicht allein als Regulator bei vorkommenden zufälligen Cours-Schwankungen, sondern als regelmäßiger Import-Artikel von den Lälldern, wo dasselbe das Haupt⸗ produkt der Arbelt repräsentirt. Aus diesem Gesichtspunkt betrachtet,