1853 / 208 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ein Dritter für die Zahlung des rückständigen Kaufgeldes auf Höhe von 500 Rthfen, sich verbürgt, einmal die Kosten für 1000 Rthlr. nach den Sätzen des §. 20, außerdem aber für 500 Rthlr. nach den halben Sätzen des 5§. 16 zu liqui⸗ diren sind.

7) Für die Entlassung eines Sohnes aus der väter— lichen Gewalt und für die auf Grund derselben zu er= theilenden Atteste 2c. sind die Kosten ohne unterschied, ob die Entlassung einen majorennen oder minorennen Sohn betrifft, unter Zugrundelegung des nach S. 11 Nr. 42. des Gesetzes vom 15. Mai 1851 zu berechnenden Objetts-⸗-Werthes stets nach 8. 16 des Tarifs zu liquidiren. Erfolgt aber die Entlaffung bei Gelegenheit eines anderen Geschäftes, so ist bei dem Kostenansatze ebenfalls nach den oben Nr. 6 im zwei⸗ ten und dritten Absatze enthaltenen Bestimmungen zu ver— fahren.

In Hypothekensachen sind für die nachbenannten Ge—

schäfte besondere Kosten nicht zu erheben:

a) für die Schließung eines oder mehrerer Folien und deren Uebertragung auf ein Folium, vorausgesetzt, daß der Besitztitel von den betreffenden Grundstücken auf den Namen eines und desselben Besitzers berichtigt ist, für die Eintragung von Taxen (auch Feuertaxen),

für die in Gemäßheit des Reskripts vom 26. Juli 1817 bei Berichtigung des Besitztitels für den letzten Besitzer einzutragenden historischen Vermerke der Zwischenbesitzer,

für die Abschreibung von Grundstücken (Realitäten), so wie für die bei Dismembrationen auf dem Folium des Hauptgutes zur Sicherheit der Parzellen-Käufer einzutra— genden Protestationen und deren Löschung, ferner für die Uebertragung der Intabulate rubr. II. und III. des Haupt⸗ gutes auf das Folium des Trennstücks,

für die Eintragung des Vermerks der Ausschließung oder Aufhebung der Gütergemeinschaft unter Eheleuten,

für den auf Grund der bestehenden Gütergemeinschaft einzutragenden Vermerk des Miteigenthums des andern Ehegatten, wenn die Eintragung von Amts wegen oder bei Gelegenheit der Besitztitel⸗Berichtigung für den einen Ehegatten erfolgt.

Wird die Eintragung des Miteigenthums eines in Güter— gemeinschaft lebenden Ehegätten auf besonderen Antrag dessel— ben veranlaßt, so sind die Kosten dafür nach §. 25 des Tarifs anzusetzen, wobei jedoch als Objekt die Hälfte des Grund— stückswerths anzunehmen ist.

In den vorstehend unter a bis f aufgeführten Fällen be— schränkt sich übrigens die Kostenfreiheit auf die gedachten Geschäfte selbst und ist auf die bei Gelegenheit derselben zu bearbeitenden, an sich kostenpflichtigen Geschäfte, z. B. auf die Ertheilung von Hypothekenscheinen, nicht auszudehnen.

Für die zweite, event. für jede besondere Eintragung einer und derselben Post in das Hypothekenbuch und für das dar— über zu ertheilende Attest ist zusammen die Hälfte der im §. 26 oder §. 27R des Tarifs bestimmten Sätze bis zu dem

im 8§. 28 bestimmten Maximum zu erheben. Wird jedoch an statt eines bloßen Attestes ein vollständiger Hypothekenschein ertheilt, so ist dafür noch besonders der im §. 30 des Tarifs bestimmte Satz zu liquidiren.

Die Anwendung der Sätze des §. 43 des Tarifs setzt eine von dem Gericht speziell beaufsichtigte Verwaltung und eine bei demselben stattfindende Rechnungslegung über das Pu— pillen Vermögen voraus. Wenn daher nach §. 6652 Tit. 18 Theil II. des Allg. Landrechts die Einkünfte des Vermögens der Mutter oder einem Dritten oder auch dem Vormunde selbst gegen die Erziehungs- und Verpflegungskosten in Pausch und Bogen überlassen worden sind, und nur die Dokumente über das Vermögen der Pflegebefohlnen im gerichtlichen De— . aufbewahrt werden, so sind jene Sätze nicht zu erheben.

Dasselbe gilt von der Verwaltung des Vermögens eines Fideilommisses oder einer Stiftung in den Fällen des §. 47 des Tarifs.

IIl. Gesetz vom 9. Mai 1851.

11) Den zur Auf- oder Annahme letztwilliger Dispositionen außer⸗ . des Gerichtslokals e, . e e r nene! tanr

ie im §. 9 dieses Gesetzes bestimmten Kommissionsgebühren

auch dann zu bewilligen, wenn die Kommissarlen sich zwar

ö . des Antragstellers an den Ort, wo die Auf⸗ oder Annahme erfolgen solt, begeben haben, das Geschäft selbst

aber nicht hat vorgenommen werden können, entweder weil der Antragsteller inzwischen gestorben oder dispositionsunfähig geworden ist, oder weil er seine Absicht inzwischen geän— dert hat.

Da übrigens die Bewilligung von Kommissionsgebühren nur zulässig ist, wenn nicht Diäten und Reisekosten liquidirt werden können, so dürfen nicht Commissionsgebühren neben Diäten und Reisekosten, oder anstatt derselben gewährt wer— den. Auch findet eine mehrfache Erhebung von Diäten für einen Tag, wenn an demselben mehrere letztwillige Dispo— sitionen an verschiedenen Orten auf- oder angenommen wor den sind, niemals Statt. .

; Hiernach haben die Gerichte fortan in vorkommenden Fällen zu verfahren. Berlin, den 14. August 1853. Der Justiz⸗Minister Simons. An die Gerichtsbehörden, mit Ausschluß derer im Bezirke des Appellationsgerichtshofes zu Köln.

Angekommen: Der Präsident der Seehandlung, Bloch, von Bonn.

on Strotha, nach

Abgereist: Se. Excellenz der General-Lieutenant und In— specteur der 2ten Artillerie-Inspection, vo Weißenfels.

Berlin, 3. September. Se. Majestät der König haben A lergnädigst geruht: Dem Geheimen Legationsrath Balan die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Majestät dem König der Belgier ihm verliehenen Commandeur-Kreuzes des Leopold-Ordens, so wie dem Major von Sierakowski, Führer des 2ten Aufge bots vom 1sten Bataillon (Gleiwitz) 22sten Landwehr -Regiments, zur Anlegung des von Sr. Hoheit dem Herzog von Anhalt-Deßau— Cöthen ihm verliehenen Ritterkreuzes des Herzoglichen Gesammt— Hausordens Albrechts des Bären zu ertheilen. .

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Personal Veränderungen in der Armee.

JJ o A. Ernennungen, Beförderungen und Versetz: Den 13. August.

Tro st, Pr. Lt. vom 1. Jäger-Bat., kommandirt bei der Direction der Gewehr-Fabrik zu Saarn, zum Mitgliede dieser Direction ernannt; der— selbe scheidet während dieses Verhältnisses aus dem Etat des Bataillons und ist à la suite desselben zu führen. Frhr. v. d. Reck, Pr. Lt. vom 1. Garde⸗-Regt. zu Fuß, zum Hauptm., v. L' Estocqg, Sec. Lt, von dems. Regt., z. Pr. Lt, v. Brederlow, P. Fähnr. von dems. Regt., zum Sec. Lt., v. Klützow, Pr. Lt. vom Garde-Kürassier-Regiment, zum Rittmeister, Graf zu Solms⸗Wildenfels, Ser. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt. befördert. v. Rossetty, Kürassier von dems. Regt., als Port. Fähnr. ins 8. Kür. Regt. versetzt. v. Pfuel, Major vom 1. Garde-Ulan. Regt., zum etatsm. Stabsoffizier, v. Houwaldr, Pr. Lient. von dems. Regt., zum Rittm.,, v. Pachelbl-Gehag; Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt. befördert. Gr, zur Lippe, Rittm. von dems. Regt., kommandirt zur Dienstl. als Adjutant bei dem Kommando der Garde-Kav., tritt zum 1. Oktober e. als Esk. Chef zum Regiment zurück.

Den 14. Au gust.

v. Horn, Pr. Lt. vom 2. Inf. Regt., zum Hauptm.,, Stoelting, Sec. Lt. von dems. Regt, zum Pr. Lt. befördert. Krüger, pens. Feldw. und Rechnungsführer, zuletzt im 14. Inf. Regt, der Char. als Sec. Lt. beigelegt. v. Reckow, Pr. Lt. vom 5. Hus. Regt. zum Rittm., von Schack, Sec. Lt. von dems. Regt., kommandirt zur Dienstleist., als Adjut. bei der 4. Divis., zum Pr. Lt. befördert.

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Den 17. August.

Frhr. v. Haunstein, Sec. Lt. vom 19. Inf. Regt. zum Pr. Lt. be⸗ fordert. v. Ayx, P. Fähnr. von dems. Regt., zum 3. Jäger⸗-Bat., c ickst edt, P. Fähnr. vom 4. Ulan. Regt., zum 1. Drag. Regt. „König, P. Fähnr. vom 1. Kür. Regt, zum 2. Ulan. Regt. versetzt.

Den 20. August.

v. Bernuth, Musketier vom 15. Infant. Regt.ͥ, zum P. Fähnr.,

v. Rosenzweig 1., Sec. Lt. vom 13. Inf. Regt., zum Pr. Lt. befördert. „. Kaminietz, Rittm. a. D., vormals Pr. Lt, im 2. Ulan. Regt., die Pr. Lieuts. Stelle bei der 5. Provinzial-Inval-Comp. für Schlesien ver⸗ liehen. v. Fran gois, Hauptm. vom 13. Inf. Regt. zur Dienstl. als Adjutant beim Geneneral-Commando des VII. Armee-Corps kommandirt.

h / 2 5 Snont 2111 8 15rInran Treis iedewitz, Pr. Lt. vom 5. Inf. Regt.,, zum Hauptmann, Freil . ö K, ; w ,, K 3 My füt fördert ichendorff, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt. befördert.

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Feldw. vom 1. üch er, it. (mit Pr. Lts Lts. ör Kamp, Hauptm. beigelegt. Brisken, Feldw. vom 3. Bat. 16. ͤ zu Lts des 1. Aufgeb., 8 ollig, Pr. Lt. vom 1. Aufgebot es dw. Bals. 39. Zu) Regts, zum Haäauptm. u. Comp. Führ., Stelter, P. Fähnr., fr. im 3. Inf. Regt, b. 1.8 Heller, Vice⸗-Feldw., Becke von dems. Bat., zu Sec. Lts. Lt. vom 2. Aufgeb. des 1. Bats Schenck, Vice-Feldw. Weißermel, Unteroff. vor gebots befördert. v. d. Gröben, 2. Bine,, 4 Bat * Hewelke, Lehmann, Vice⸗Feldw. vom 2. Bat. 5 Fournier, Sec. Lt. vom

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1 , eb. befördert.

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B. Abschiedsbewilligungen u

Den 13. Au gu st

Wegner, Sec. Lt. à la suite der Garde-Inval⸗Gomp., mit seiner bisher. Unif. mit den vorschr. Abz. f. V., der Abschied bewilligt v. had⸗ den, Sec, Lt. vom Garde-Drag. Regt, Gr. v. Hohenthal, Sec, Lt. vom Garde⸗Hus. Regt, scheiden aus und treten zu den beurlaubten Offi zieren der Kavall. des 14. Aufgeb., resp. des 2. Bats. 4, und des 3. Bats. 2. Garde⸗Ldw. Regts.b, v. Thümen, Sec. Lt. vom 2. Garde-Regt. zu

. . ö . Steinhaeuser, Tiltmann, Viee⸗

Fuß, scheidet aus und tritt zu den beurlaubten Offizieren des 1. Bats. 2. Garde⸗Low. Regts. über. ft

Den 14. August.

Assing, Sec. Lt. vom 9. Inf. Regt.,, v. Winterfeld, Sec. Lt. vom 2. Kür. Regt., scheiden aus. v. Bo nin, Sec. Lt. vom 4. Ulan. Regt., als Pr. Lt. mit der Regts.-Unif. mit den vorschr. Abz. f. V., Aus— sicht auf Civilversorg., und Pension, der Abschied bewilligt.

Den 17. August.

v. Wegnern, Pr. Lt. vom 19. Juf. Regt., mit Pension, Baron v. Buddenbrock, See. Lt. vom 4. Hus. Regt., v. Bistram, Hauptm. dom 22. Inf. Regt., diesem mit der Regts.⸗Unif. mit den vorschr. Abz. f. 3. u. Pension, v. Winkler II.ͥ, Sec. Lt. vom 23. Inf. Regt., als Pr. Lt., v. Kefsel, Major u. Rendant des Train⸗Depots V. Armee ⸗-Corps, ls Oberst-Lieut,, beiden mit der Armee-Unif. mit den vorschr. Abz. f. V. u. Pension, Camps, Pr. Lt. vom 28. Infanterie-Regiment, mit der Armee-Uniform mit den vorschriftsmäßigen Abzeichen für Verabschiedete, Aussicht auf Civilversorgung, und Penston, der Abschied be— willigt. Bröcker, Sec. Lt. von dems. Regt, scheidet aus. v. Winter⸗ feld, See. Lt. vom 8. Cür. Regt., Weimann, Sec. Lt. u. Rechnungs— führer vom 29. Inf. Regt., diesem mit seiner bisher. Unif. mit den vorschr. Abz. f. V., Aussicht auf Civilversorgung, und Penston, der Abschied be—

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Y ny 91 1 y Den 19. Au gu st.

Oberst und Commandenm

ision der Abschied bewilligt.

Au gust.

Hauptm. v. 2. Aufgeb. des 1. Bats. Aufgeb. desselb. Bats., ersterem mit der Unif. des 2. Low. Regts. mit den vorschr. Hauptm. vom 2. Aufgeb. des 2. B

mit den vorschr d. Stellung als rselbe in sein früheres

Aufgeb. 32. 6 it den vorschr. Abz. f. V

9 ; 9 ats. 11. Negts., Behufs Aus—

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der Abschied bewilligt.

Schwaab, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des ] Bats. 3. Regt. Be jufs Auswanderung, Sey dlitz, Sec. . 2. d. K 3 en, . 15. Regts., Hoepker, tt. vom 4. Aufgeb. des 2. Bats. 7. Regts Behufs Auswanderung, Heinicke, See. Lt. vom 2. Aufgeb. des 3.8. Regts., als Pr. Lt., Büttner, Pr. Lt. von der Artill. des ö. als Hauptm.ͥ, Knospe,

allen dreien mit ihrer

diesem 34 Bats. 1. Aufgeb. vom Landw. Bat om 2. Aufgeb. des Unif. mit den vorschr.

ö ( 16 . eee; 569 ** Wundärzten: Dr. Ulrich, Dr. Go bu rech, vom 1. 5. Br. Heffter vom 12. Dr. Benedir, Dr. . * 4 ' zr e woe od P Ziemßen, Br. Brandt, Dr. Diesterweg, Dr 20.

Den Aerzten und Kiepert vom zoritz Mey er, Dr. . ö . iesterwe Boeßm, Pr. Lohsee, Dr. Ludwig M ey er Dr. Se lig om

Ruhbaum, Pr. Heise vom 24 Bussenins, Lr. Boettger

1275 Dr. Grempler vom 10, Münzer vom 11., Dr. Sarrazin vom ß. Dr, Ruschhaupt vom 15. Landwehr⸗ Regiment. Dr P eterson vom Landwehr -⸗-Bataillon 40. Infanterie⸗ Regiments sr. Schaefer, Dr. Wolff vom 28, Dr. auch ert vom 29. Ldw. Regt. sämmtlichen der Char.: „Assistenzarzt“ beigelegt.

24.,

EIE. Beamte der Militair-⸗Verwaltung.

Durch Verfügung des Kriegs-Ministeri ums

Den 11. August. Thomas, Reserve⸗Magazin-Rendant in Landsberg a. W, mit Wahr⸗

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