rung überlassen. Berlin, den 6. August 1853.
Ministerium des Innern. Im Auftrage: von Manteuffel.
An die Königliche Regierung zu N.
Erlaß vom 8. Au gu st 1853 2 betreffend die Aus⸗ übung des Stimmrechts jüdischer Ritterguts— besitzer auf Kreistagen.
Ew. 3c. sende ich die Original-Anlage der Beschwerde des N. zu N, welche mir mit dem Berichte vom 21. v. M. zugegangen ist, anbei zurück.
Wenn nach meinem Erlasse vom 29. Juli 1851 schon bei dem damaligen einstweiligen Fortbestehen der älteren Kreis— tage auch die Bedingungen in Betreff der Ausübung des Stimm rechts, wie sie die ältern Gesetze über die Kreis⸗Verfassung ent halten, vorläufig aufrecht erhalten werden mußten; so ist jetzt nach Erlaß des Gesetzes vom 24. Mai d. J., betreffend die Auf⸗ hebung der Gemeinde-, Kreis-, Bezirks- und Provinzial -Ord⸗ nung vom 11. März 1850, um so mehr an jenen Bedingungen festzuhalten. Der Beschwerdeführer beruft sich darauf, daß hier nach die älteren Gesetze nur insoweit wieder in Kraft gesetzt wor⸗ den, als sie mit den Bestimmungen der Verfassungs-ürkunde, und zwar für den vorliegenden Fall mit Artikel 12 derselben, nicht im Widerspruche stehen. Es ist jedoch nicht anzunehmen, daß der Art. 12 der Verfassungs⸗Urkunde, wonach der Genuß der bürger— lichen und staatsbürgerlichen Rechte unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse ist, ohne Weiteres, den Bestimmungen der älteren Gesetze über die Kreis- und Provinzial-Verfassungen wegen Aus⸗ schließung der Juden von der persönlichen Wahrnehmung der Standschaft entgegen, in Wirksamkeit trete. Unter der Auffassung
nämlich, daß die älteren Kreis- und Provinzial-Stände als kom—
munallandständische Einrichtungen in Gemäßheit des Art. 69. der Kreis-, Bezirks- und Provinzial-Ordnung vom 11. März 1850, ferner zufolge des Art. 110 der Verfassungs- Urkunde, da die
Kreis-, Bezirks- und Provinzial-Ordnung vom 11. März,
1850 nicht eingeführt worden ist, gesetzlich noch fortbestanden haben und der allgemeine Grundsatz des Art. 12 der Verfas— sungs - Urkunde nicht die Kraft hat, ein bestimmtes particu— lares Recht, wie solches die älteren Kreis und Provinzial-Ord— nungen enthalten, ohne Weiteres aufzuheben, es vielmehr hierzu einer ausdrücklichen besonderen Gesetzes⸗-Vorschrift bedarf, welche erst nach den leitenden Grundsätzen des Art. 12. a. a. O. erlassen werden müßte, ist die Ausschließung der Juden von der Standschaft auch ferner für jetzt noch anzunehmen. Diese Rechtsauffassung in Betreff der Anwendung des Art. 12. der Verfassungs Urkunde wird übrigens auch durch die Ausführungen unterstützt, welche das Ober— Tribunal in einem unter dem 17. September v. J. ergangenen Er— kenntnisse aufgestellt hat, dessen Abdruck in der nächsten Nummer des Ministerial-Blatts erfolgen wird. (S. 160.)
Ew. Hochwohlgeboren wird ergebenst überlassen, den N. auf seine Beschwerde ablehnend zu bescheiden. Zugleich wird aber auch ö N.er Kreises zu bedeuten sein, daß die bestehenden
esetze
Kreis-Ordnung für Schlesien vom 2. Juni 1827 §8§. 5 und 6
(Gesetz⸗ Sammlung S. 71) in Verbindung mit dem Gesetze über die Verhältnisse der Juden vom 23. Juli 1847 §. 3 (Gesetz⸗-Sammlung S. 264) es nicht ge— statten, eine Vertretung der Juden auf Kreistagen durch christ— liche Rittergutsbesitzer zuzulassen, und daß demnach die darauf ge— richtete Vorladung des N. nicht zu rechtfertigen ist.
Berlin, den 8. August 1853.
Der Minister des Innern. Im Auftrage: von Manteuffel.
An den Königlichen Ober-Präsidenten der Provinz Schlesien.
Finanz ⸗Ministeriunm.
Bekanntmachung. Die Ziehung der Prämien von den nach unserer Bekannt—
1470 Hiernach den Landrath zu bescheiden, bleibt der Königl. Regie—
15. Oktober d. J.
stattfinden.
Blätter bekannt machen werden. Berlin, den 22. August 1853.
General -Direction der Seehandlungs- Societät. Bloch. Wentzel.
des dotteriehauses ihren Anfang nehmen. Berlin, den 6. September 1853.
Königliche General-Lotterie-Direction.
und an den darauf folgenden Tagen von s Uhr Vormittags ab in dem großen Konferenz Saale des Sechandlun ge Gern , mit Zuztehung von zwei Rotarien und zwei vereideten Protokollführern,
Das betheiligte Publikum setzen wir hiervon mit dem Bemer— ken in Kenntniß, daß wir nach geschehener Ziehung die gezogenen Nummern und Prämlen durch vier verschiedens hlesige öffentliche
Die Ziehung der 3ten Klasse 108ter Königl. Klassen⸗Lotterie wird den 13. September d. J., Morgens 7 Uhr, im Ziehungssaal
zu Reuß-Schleiz, von Oschatz. Se. Durchlaucht der Prinz Heinrich XIV. Reuß, von Schleiz.
Der Großherzoglich mecklenburg-schwerinsche General-Major von Witzleben, von Schwerin. Der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am Königlich schwedischen Hofe, Kammerherr von Brasstier de St. Simon, von Breslau.
Abgereist: Der Fürst Hatzfeld, nach Trachenberg.
Der Geheime Kabinets-Rath Illaire ist aus der Provinz Schlesien angekommen und nach der Provinz Sachsen wieder ab—
gereist.
machung vom 1. Juli d. J. zur Ausloosung bestlmmten 10,600 See? handlungs- Prämtenscheinen . am . n er
S i cht amtliches.
Berlin, den 5. September.
— Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen traf am 3. September Morgens mit Extrapost von Bonn in Köln ein, nahm Vormittags eine große Parade auf der mühlheimer Haide ab und begab sich Nachmittags 2 Uhr mit einem Extrazuge nach Düsseldorf, wohin bereits um 11 Uhr Ihre Königliche Hoheiten bie; Rall nb her cher rin zefsin Louise, welche seit letzten Dienstag in Köln verweilten, abgereist war, um sich zunächst nach Braunschweig zu begeben.
— Se. Königliche Hoheit Prinz Adalbert ist, von Ostende kommend, am 1. September Morgens Koblenz passirt.
— Die seit dem 2. Dezember 1851 vertagte dritte Elbschiff— fahrts-Revisions-Kommission ist am 2. September wieder in Mag⸗ deburg zusammengetreten. Es fungiren, für Oesterreich: der Kaiserliche General-Konsul E. Merk, für Preußen: der Königliche Geh. Ober-Finanzrath und Provinzial⸗Steuer-Direktor der Provinz Sachsen, v. Jordan, der — wie vor der Vertagung — den Vorsitz führt, für Sachsen: der Zoll- und Steuer-Direktor v. Zahn, zu= gleich Vereins-Bevollmächtigter bei der Provinzial-Steuer-Direction zu Magdeburg, für Hannover: der Ober-Steuerrath Rasch, für Dänemark: der Königliche Kammerherr v. Warnstedt, für Meck— lenburg-Schwerin: der Großherzogliche Regierungs- und Geheime Legationsrath Dr. Prosch, für Anhalt-Deßau, Bernburg und Cöthen: der Herzoglich anhalt-bernburgische Regierungsrath Hem⸗— pel, für Lübeck: der Syndikus Dr. Elder, für Hamburg: der Hr. jur ü derbe
— In der dritten Plenarsitzung der Versammlung deutscher Land- und Forstwirthe wurde Cleve durch einstimmigen Beschluß zum Sitz der nächstjährigen Versammlung bestimmt, wozu auch schon die Genehmigung der Regierung in Düsseldorf eingeholt und eine Unterstützung vom Staate in Aussicht gestellt ist. Mit großer Mehr⸗
heit wurde Prag als Sitz der Versammlung für das Jahr 1855 bezeichnet.
Die Zwischendeputation der säch sischen zweiten Kammer hat am 1. September die funßszigste Sitzung in Betreff des Entwurfs
des Strafgesetzbuchs abgehalten und in selbiger ihre Berathung über diese Vorlage beendigt. Am 5. September wird diese Depu⸗ tation die Berathungen über den Entwurf des bürgerlichen Gesetz⸗ vuchs beginnen.
Angekommen: Se. Durchlaucht der Fürst Heinrich LXVII.
1471
— Der Königlich bayerische Bundestags- Gesandte, Freiherr „Schrenk, ist von seiner mehrtägigen Reise wieder nach Frant⸗ urt a. M. zurückgekehrt und hat den Vorsitz in der ih die 6 zeit niedergesetzten Kommission der Bundes-Versammlung w ü nmen. . . 66 Am 3. September früh hat Se. Kaiserliche Hoheit der Großfürst Nikolaus nach viertägigem Aufenthalte Baden— Baden wieder verlassen. Der Großfürst hatte nur eine Erholungs⸗ reise nach Baden gemacht, wodurch seine Kur in Kannstadt unter⸗ brochen worden; zur Vollendung derselben kehrt er wieder dorthin 3 Die hohe Braut Sr. Majestät des Kaisers von Oester eich, Prinzessin Elisabeth, ist am 2. September Abends mit ihren Aeltern, dem Herrn Herzog und Frau Herzogin Ma (. Bayern Königliche Hoheiten von Salzburg kommend im erwüns ö ten Wohlsein in München eingetroffen. Am 5. Septemher n. den von Leopoldskron Ihre Majestäten König Ludwig un Königin Therese mit der Frau Großherzogin von Hessen Königliche Hoheit wieder in München eintreffen. ,
— Der Prozeß gegen den Grafen Persano, Capitain er Fregatte „Governolo“ die am hellen Tage, gf Genen n, . der sardinischen Küste auflief, als sie den König Victor Emanue an Bord hatte, hat in Genua am 29. August vor dem Kriegsgerichte begonnen. Capitain Ricci von ö sardinischen Marine hat die Vertheidigung des Angeklagten übernommen. ⸗ J . Die 4. 3 . vom 28. August veröffentlicht ein Dekret des Statthalters der Lombardei, Grafen Strassoldo, durch welches der Provinz eine Zusatzsteuer von 63 Kreuzer auf den
Gulden auferlegt wird zur Deckung des Defizits, welches sich für die Staatseinnahmen in jenem Theile der, Monarchie während der beiden letzten Jahre herausstellte. Diese Zusatzsteuer fällt auf je⸗ den Steuerpflichtigen, welcher direkte Steuern entrichtet. ö
Am 31. August empfing Se. Majestät der König der Niederlande den General Rolin, Adjutanten, und den Grafen Favs, Ordonnanz -Offizier des Kaisers der Franzeosen, die im Auftrage des letzteren den Lager⸗ Uebungen von Zeyst beiwoh⸗ nen sollen. Se. Königliche Hoheit der Prinz von Oranien wird an seinem nahe bevorstehenden Geburtstage zum ö , und Chasfseur - Lieutenant befördert und den Truppen des La. gers von Zeyst in dieser Eigenschaft vorgestellt werden. — In der ersten niederländischen Kammer zeigte am 1. September der Prä⸗ sident an, daß die Herren van Eysimga, Lotz, Martens van 86 venhoven' und van Rijekevorsel von den Abtheilungen mit der Be⸗ richterstattung über den kir chlichen Gesetzentw urf beauftragt worden seien. Bis jetzt sind aus verschiedenen Gegenden des Lan— des 53 Adressen gegen den Entwurf und nur Eine (vom reformir— ten Kirchenrathe zu Zwoll) für denselben eingelaufen und an die Bittschriften⸗Kommission verwiesen worden. ö k
— Am 1. September empfing Se, Majestät der K snig der Belgier ein prächtiges Geschenk Sr. Majestät des Kö nig⸗ von Preußen, bestehend in einer etwa zwei Met hohen Marmor= i in Mosaik nebst einer dar henden Vafe. Die Säule fäule in Mosaik nebst einer darauf stehenden Base. Sul ist in einem Saale des Palastes aufgestellt worden. Se— Majestãt der König der Belgier und die Kö nigliche Familie wer⸗ den den 11. September sich über Charleroi nach Namur begeben, um den dortigen Festen beizuwohnen. — Der brüsseler Getreide- markt war am 2. September sehr reichlich versehen, in— dem etwa 2000 Hektoliter zum Verkaufe ausgestellt waren. 3u dem Anfangs geforderten Preise wurden bloß 45 Hektoliter abge⸗ setzt. Die Verkäufer mußten um 12 his 21 pCt. wohlfeiler abge⸗ ben, und auch zu diesem niedrigeren Preise blieb am Schlusse des Marktes noch ein großer Theil unverkauft. Auch auf den übrigen Märkten des Landes sind die Kornpreise im Weichen.
Die Getreidepreise gehen durchgängig in ganz Belgien herab. Man ist allgemein der Ansicht, daß die Preise den höchsten Stand erreicht und bald auf ihre normalen Verhältnisse zurück⸗ sinken müssen. Die Ein- und Aus fuhr⸗ Uebersicht für die ersten sieben Monate dieses Jahres ergiebt für Belgien ein sehr gün⸗ stiges Resultat. Die Kohlen und Eisenausfuhr zeigt ein sehr glänzendes Ergebniß. Die Ausfuhr des raffinirten Zuckers, der Linnengarne und Linnengewebe, hat ebenfalls beträchtlich zuge⸗ nommen, eben so das Fensterglas.
— Ihre Majestät die Königin von Großbritannie n, hat am 31. August den zweiten Besuch in der dubliner Gewerbe⸗Aus⸗ stellung gemacht und sich über zwei Stunden dort aufgehalten. Die den ü. Künsten gewidmete Abtheilung wurde besonders aufmerksam von Ihrer Majestät besichtigt. Nachmittags war im Phönix - Park große Parade der dubliner, Garnison; trotz, des heftigen Regens, der dies Schauspiel störte, blieb die Königin während der ganzen Zeit desselben im offenen, Wagen; Se. Kö⸗ nigliche Hoheit der Prinz Albert hielt neben ihr zu Pferde. In den nächsten Tagen wird die königliche Familie auch einige Aus⸗ flüge in die Umgegend von Dublin machen.
Ihre Kaiserliche Hoheit die Groß fürstin Marie von Ruß⸗ land verließ am 31. August mit Gefolge Torquay, übernachtete in
Cheltenham und reiste am 1. September Morgens weiter nach Chatsworth, einem Gute des Herzogs v. Derr fen, hei welchem sie zwei Tage als Gast verweilen und dann ihre Reise nach Edin⸗ burg fortsetzen wird. Ihre Kaiserliche Hoheit die Großherzogin Katharina, welche an der Tour durch Schottland theilnehmen wollte, scheint ihren Vorsatz geändert zu haben und bringt die nächsten vierzehn Tage wahrscheinlich auf der Insel Wight oder in Torquay zu.
— Aus Konstantinopel vom 22. August erhält die „Triester Zeitung“ den Text des in Wien vereinbarten und Rußland wie der Türkei vorgelegten, mehrfach erwähnten Noten-Entwurfs. Er lautet:
„Se. Majestät der Sultan hat, da ihm nichts so sehr am Herzen liegt, als zwischen Jm und Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland die Beziehungen guter Nachbarschaft und vollkommener Eintracht, die unglück— licher Weise durch die neulichen und peinlichen Verwickelungen gestört worden sind, wieder herzustellen sich fürsorglich angelegen sein lassen, die Mittel zu erforschen, um die Spuren dieses Streites zu ver⸗— wischen. Da ein allerhöchstes , Iraden vom ihr den Kaiserlichen Beschluß verkündet, so wünscht sich die Pforte Glück, ihn Sr. Excellenz dem Grafen von Nesselrode mittheilen zu können. Wenn in jeder Epoche Rußlands Kaiser ihre thätige Sorgfalt für die mindeste der Immunitäten und Privilegien der orthodoxen griechischen Kirche im ottomanischen Reiche bezeigt haben, so haben die Sultane sich niemals geweigert, sie aufs Neue durch feierliche Akte, die ihr altes und stetes Wohlwollen bezüglich der christlichen Unterthanen beurkunden, zu heiligen.
Se. Majestät Abdul Medschid, gegenwärtig regierend, beseelt von denselben
Gesinnungen und geneigt, Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland seine aufrichtigste Freundschaft zu bieten, hat nur sein unbegränztes Vertrauen in die erhabenen Eigenschaften seines erlauchten Freundes und Verbündeten gehört, und die Ausdrücke, zu deren Organ Se. H. der Fürst Mentschikoff bei der hohen Pforte sich gemacht hat, in ernstliche Erwägung zu ziehen geruht.
„Der Unterzeichnete hat demzufolge den Befehl erhalten, durch Ge— genwärtiges zu erklären, daß die Regierung Sr. Majestät des Sultans dem Buchstaben und dem Geiste der Bestimmungen in den Verträgen von Kutschuk-Kainardschi und Adrianopel in Bezug auf den Schutz des christ— lichen Cultus treubleiben werde, und daß Se. Majestät es als Ehre er— achte, den Genuß der geistlichen Privilegien, welche von den erlauchten Vorfahren Sr. Majestät der orthodoxen Kirche im Orient gewährt worden sind, und von Ihr aufrecht erhalten und bestätigt werden, auf immer zu gewähren und gegen jeden Angriff, sowohl jetzt als in der Zukunft zu wahren, und überdies den griechischen Ritus im Geiste der höchsten Gerechtigkeit aller den übrigen christlichen Riten durch Verträge oder besondere Anordnungen gewährten Vortheile theil⸗ haftig zu machen. Da jedoch der Kaiserliche Ferman, der so eben dem Patriarchen und dem griechischen Klerus ertheilt worden ist, und die Be— stätigung ihrer geistlichen Vorrechte enthält, als ein neuer Beweis seiner edeln Gesinnungen betrachtet werden muß, und da die Veröffentlichung dieses Fermans, der jede Sicherheit gewährt, der Kirche des griechischen Ritus, deren Schutz Se. Majestät der Kaiser von Rußland in' Anspruch nimmt, auf immer jede Besorgniß nehmen muß, se schätze ich mich glücklich, mit dem Erlaß der gegenwärtigen Note beauftragt worden zu sein.
„Was die Bürgschaft anbelangt, welche in Zukunft geleistet werden
soll, so wird an den Besuchsstätten von Jerusalem nichts geändert werden.
Es erhellt aus dem mit dem Hat-Houmayoun vom 15ten des Monats Rebi⸗ul-Afhir 1268 (Februar 1853) versehenen, durch die Fermane erläu— terten und bekräftigten Ferman, daß es die förmliche Absicht Sr. Majestät des Sultans ist, seine allerhöchsten Beschlüsse ohne irgend eine Aenderung ausführen zu lassen.
Die hohe Pforte verspricht überdies amtlich, daß in dem Stand der eben geregelten Angelegenheiten keine Modification ohne das vorherige Uebereinkommen mit den Regierungen von Rußland und Frankreich und zum Nachtheil irgend einer der verschiedenen christlichen Confessionen ein— treten darf. Für den Fall, daß der Kaiserliche Hof von Rußland es ver— langen sollte, so würde in der Stadt Jerusalem oder in der Umgegend ein geeig— neter Platz zum Bau einer dem Gottesdienste durch russische Geistliche gewid— meten Kirche und eines Hospizes für einheimische Pilger oder Kranke derselben Nation eingeräumt werden.
„Die hohe Pforte macht sich von nun an anheischig, zu diesem Behufe eine feierliche Akte zu unterzeichnen, welche diese Stiftungen unter die be⸗ sondere Obhut des russischen Konsulats in Syrien und Palaͤstina stellen würde.
Genehmigen Sie u. s. w.“ .
— Aus Athen vom 26. August wird der „Triest. Ztg.“ ge⸗ schrieben: Beim Schlusse der letzten Post kam nach Athen die be⸗ trübende Nachricht, daß in Folge des am 18. Mittags stattgehabten Erdbebens die Stadt Theben gänzlich zerstört, und der Verlust von elf Menschenleben zu beklagen sei. Verwundete sollen 18 ausge⸗ graben worden sein. Die Stadt Theben bestand theilweise aus ganz neuen, vom besten Gestein aufgeführten Häusern, theil⸗ weise aus ältern, von Holz und Sonnenziegeln erbauten. Die erstern sind vollkommen eingestürzt und haben die weniger in der Flucht eiligen Bewohner unter ihren Trümmern begraben, die andern Häuser aber sind unbewohnbar geworden. Die Bevölkerung lagert im Freien; das wasserreiche Theben ist wasserarm geworden, und der Staub, der durch den Einsturz der Häuser vom getrock⸗ neten Lehmboden Thebens aufgewirbelt wurde, bedeckte dermaßen die nächsten Wein und Obstgärten, daß ein großer Theil der Früchte ungenießbar geworden ist. Se. Majestät der König
und die Königin schickten augenblicklich bei der Nachricht von
diesem großen Unglück die Summe von 5000 Drachmen