d. J. von Ew. z. erlassene und mit dem Berichte vom T5. April d. J. abschriftlich vorgelegte Cirkular-Verfügung von . Tage, wonach ein Dechargen⸗-Stempel für die besonders zu legende Salzrechnung auch dann zu verwenden ist, wenn für die Salz ver⸗ waltung etatsmäßig ein bestimmtes Einkommen für den überhaupt mit 50 Rthlrn. oder mehr etatsmäßtg besoldeten Rendanten nicht ausgesetzt ist, findet sich nichts zu erinnern.
An den Königlichen Geheimen Ober⸗Finanzrath
Berlin, den 1. Juli 1853. Ministerium des Innern. Im Auftrage: Jacobi.
An . die Königliche Regierung zu N.
Cirkular-Verfügung vom 12. Juli 1853 — be⸗
treffend die Verwendung der für die Prüfungen
der Buchhändler und Buchdrucker zu erhebenden Gebühren.
Verfügung vom 10. August 1851. (Staats-Anzeiger No. 46. Seite 239.)
Damit die Verwendung der für die Prüfungen der Buchhänd— ler und Buchdrucker in Gemäßheit der Bestimmung zu Nr. 16 der Instruction vom 10. August 1851 (Staats⸗Anzeiger Nr. 46. S. 239.) zu erhebenden Prüfungs-Gebühren überall nach gleichen Grund- sätzen erfolge, bestimme ich, mit Rücksicht auf die von dem Herrn Minister für Handel ꝛc. in den 8§. 16 und 17 der Anweisung für die nach §§. 37 und 39 der Verordnung vom 9. Februar 1849 gebildeten Prüfungs-Kommissionen erlassenen Vorschriften, daß von den Prüfungs⸗Gebühren der Buchhändler und Buchdrucker
1) die Reisekosten für die nicht am Sitze der Prüfungs- Kom- mission wohnhaften Mitglieder der letzteren, welche zu dem
Prüfungs⸗Termine ausdrücklich einberufen sind, und wie
2) die Kosten für den Geschäftsbetrieb der Kommission an Schreib— materialien, Schreibe und Botengebühren u. dergl. vorweg in Abzug zu bringen sind, und daß
3) der Restbestand unter die technischen Mitglieder der Kommis— sion, also ausschließlich des Vorsitzenden, falls dieser nach
Nr. 2 der Instruction vom 10. August 1851 aus den Mit
gliedern der betreffenden Regierung, beziehentlich des hiesigen
Polizei-Präsidiums, ernannt worden ist, und unter den oder
die bei der Kommission beschäftigten Expedienten in einem
entsprechenden Verhältnisse vertheilt werde.
Die Königliche Regierung wolle hiernach sowohl rücksichtlich des asservirten Bestandes der in Rede stehenden Gebühren aus dem Jahre 1852 als auch in Zukunft verfahren.
Berlin, den 12. Juli 1853.
Der Minister des Innern.
von Westphalen.
An sämmtliche Königliche Regierungen.
Finanz⸗Ministerinm.
Verfügung vom 14. Juli 1853 — betreffend die Verwendung des Dechargen-Stempels für eine
1480 den veränderten Formen der Gesetzgebung in Kraft verbleibt, jedoch eine analoge Anwendung auf Buchdrucker nicht zuläßt, eine solche vielmehr gegenwärtig nur in Folge einer ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmung finden könnte, an welcher es gleichwohl gänzlich fehlt.
bereitet, welcher sich zum Genuß für Menschen nicht eignet, son⸗ dern nur zum gewerblichen Gebrauche dient. Es soll daher das gedachte Fabrikat in mahl- und schlachtsteuerpflichtige Städte steuer—⸗ frei eingelassen werden, ohne vorher nach Maßgabe der Verfügung vom 21. Mai 1841 mit Terpentinöl vermischt zu werden, weshalb ich Ew. ꝛc. ermächtige, zu diesem Ende die erforderlichen Anordnun—
gen zu treffen.
herstamme. Berlin, den 15. Juli 1853. Der General-Direktor der Steuern. An sämmtliche Provinzial-Steuer-Direktoren und die Königlichen Regierungen in Potsdam und Frankfurt a. d. S.
*. —
Verfügung vom 16. August 1853 — betreffend die Tarifirung von sogenanntem Aluminat.
8
rifirung des für die dortige Handlung N. N. aus Hamburg ein gegangenen Fasses „Alumlnat“ erhalten Ew. ꝛc. hierneben Ab— schrift eines desfallsigen Gutachtens der Königlich technischen Depu— tation für Gewerbe c. vom 3. d. M., wonach diese Waare nach Pos. 5b. des Tarifs mit 1 Rthlr. i0 Sgr. vom Eentner zur Verzollung zu bringen ist, um demgemäß das Weitere anzuordnen. Berlin, den 16. August 1853.
Der General-Direktor der Steuern. An den Königlichen Geheimen Ober-Finanz— Nalh z. N. zu N. b.
Auf Verlangen des Königlichen Finanz⸗-Ministeriums ist uns
besonders zu legende Rechnung, für deren Führung keine besondere Remuneration ausgesetzt 15
Gegen die aus Anlaß der diesseitigen Verfügung vom 20. April
erlin, den 14. Juli 1855.
Der General-Direktor der Steuern.
2c. N. zu N.
Cir kular-Verfügung vom 15. Juli 1853 — betref⸗ fend den steuerfreien Einlaß des in der Busse⸗ schen Fabrik in Halle bereiteten „Stärkegummt's“
in mahlsteuerpflichtige Städt In der 461 ö
Fabrtk des R. Busse zu Halle wird ein Stärkegummt
die Probe einer Waare, die über Hamburg unter der Bezeichnung Aluminat“ eingegangen ist, zur Beurtheilung in Betreff ihrer Tarifirung vorgelegt. Wir entledigen uns dieses Auftrags, indem wir, auf Grund unserer Untersuchung, die bezügliche Waare als schwefelsaure Thonerde bezeichnen. Dieselbe enthält zwar Natron und Kali, indessen nicht in demjenigen Verhältniß, um sie zu Alaun zu machen, vielmehr sind die beiden letzteren Bestand⸗ theile wohl nur beigemischt, um das Salz in eine festere Form zu bringen. ;
Nach dem amtlichen Waarenverzeichnisse: „Thonerde essigsaure 2c. würde der Artikel zu den chemischen Fabrikaten zu zählen und nach Pos. 5a. des Tarifs mit 3 Thlr. 16 Sgr. zu belegen sein. In Anbetracht jedoch, daß die Waare nicht reine schwefelsaure Thonerde ist, daß sie in ihrer chemischen Zusammensetzung sich dem Alaun nähert, und in gewerblicher Beziehung diesem durchaus gleich ist, auch mindestens eben so viel Wasser enthält, als diefer in kry— stallisirter Gestalt — sie enthält 48 pCt. — dürfte sie dem Alaun bei der Tarifirung gleichzustellen und mit 1 Rthlr. 10 Sgr. pro Centner zur Verzollung zu bringen sein. ; Berlin, den 3. August 1853.
Die Königlich technische Deputation für Gewerbe.
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
n, . In Folge unserer Bekanntmachung vom 26sten v. Mts. sind
bei der heutigen öffentlichen Verloosung die in den anliegenden (a.) drei Verzeichnissen aufgeführten Schuldverschreibungen über
680,000 Rthlr. von der freiwilligen Staats-Anleihe vom Jahre 1848.
195,900 Rthlr. von der Staats -A Anleihe vom Jahre 1850.
90,000 Rthlr. von der Staats⸗Anleihe vom Jahre 1862.
gezogen worden.
Dieselben werden hierdurch ihren Besitzern mit der Aufforde⸗
rung gekündigt, den verschriebenen Kapital-⸗Betrag am 1. April k. J. in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr, entweder bei der Staats -Schulden-Tilgungs-Kasse hierselbst, oder bei der nächsten Regierungs⸗Haupt-Kasse, gegen Quittung (wozu Formulare bet den erwähnten Kassen unentgeltlich verabfolgt werden) und
Das Haupt⸗Steueramt in Halle wird den versendeten Stärke— gummi jedesmal unter amtlichen Verschluß legen und mit einer Bescheinigung darüber versehen, daß er aus der Fabrik des c. Busse
Auf die Anfrage in dem Berichte vom 6. Juni c. wegen Ta⸗
1481
gegen Rückgabe der Schuldverschreibungen, baar in Empfang zu iehmen. ̃ ö. Y dem 31. März k. J. hört die Verzinsung dieser Obliga— tionen auf, und müssen daher . mit den Obligationen der freiwilligen Anleihe vom Jahre 1848 die dazu gehörigen 5 Zins- Coupons der zweiten Serie Nr. 4 bis 8 über die Zinsen vom 1. April 1854 bis zum 1. Oktober 1856 mit den Obligationen der An— leihe vom Jahre 1850 . . . die Zins-Coupons der ersten Serie Nr. 8 über die Zinsen vom 1. April bis zum 1. Oktober 1854, und mit den Obli— gattoee n snletke Rm , die 4 Zins-Coupons der ersten Serie Nr. 5 bis 8 für die Zeit vom 1. April 1854 bis dahin 1856. unentgeltlich abgeliefert werden, widrigenfalls der Betrag der feh— lenden Coupons vom Kapital zurückbehalten wird.
Da übrigens die Schuldverschreibungen nicht sämmtlich an Einem Tage geprüft und ausgezahlt werden können, so werden dieselben schon vom 1. März k. J. ab zur Prüfung angenommen werden.
Sollten sich unter den verloosten Obligationen der freiwilligen Anleihe vom Jahre 1848 solche befinden, welche nicht mit dem Konvertirungs-Stempel versehen sind, so können dieselben nach Maßgabe der Bekanntmachung vom 20. Januar v. J. jeder⸗ zeit, unter Beifügung der Zins-Coupons Serie J. Nr. 8, bei der Kontrole der Staatspapiere hierselbst, zur baaren Auszah— lung eingereicht werden.
Gleichzeitig werden die Inhaber bereits früher verlooster Schuldverschreibungen erinnert, zur Vermeidung weiteren Zinsver—
lustes, dieselben nach Maßgabe der betreffenden Bekanntmachungen
zur Auszahlung zu präsentiren.
Berlin, den 5. September 1853.
Haupt⸗-Verwaltung der Staatsschulden. Natan. Rolcke. Nohiling. 2.
Die genannten drei Verzeichnisse liegen der heutigen Nummer des Staats⸗-A Anzeigers bei.
Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Heinrich 1V. Reuß, von Merseburg.
Nichtamtliches.
Berlin, den 7. September.
— Am 5. September, Abends bald nach 11 Uhr, ist Ihre Ma⸗
jestät die verwittwete Königin der Niederlande, welche an
demselben Tage früh Warschau verlassen hat, mittelst Extrazugs in Breslau eingetroffen und in Zettlitz' Hotel abgestiegen.
— Se. Excellenz der kommandirende General des zweiten Armee - Corps, General der Infanterie von Grabow, und der Regierungs- Präsident von Bodelschwingh sind am 6. September in Stettin angekommen.
— Der südliche, fast ausschließlich von Katholiken bewohnte Landestheil Oldenburgs, den Se. Königl. Hoheit der Groß⸗ herzog kürzlich besuchte, wurde 1803 in Folge der Secularisation des katholisch=geistlichen Bisthums Münster mit dem Herzogthum vereinigt und bildet nach der Einwohnerzahl etwa 3 und nach dem
2
Flächeninhalte etwa * des Herzogthums. Im Laufe des Sommers
ward dort wegen dieser Vereinigung das 50jährige Jubiläum ge-
feiert, an welcher Feier, namentlich in der Stadt Vechta, die ka⸗ tholische Geistlichkeit durch einen besonderen mit möglichster Fest⸗ lichkeit abgehaltenen Gottesdienst sich betheiligte. Se. Königliche Hoheit der Großherzog hat nach der Rückkehr von der peters burger
Reise von diesen Feierlichkeiten Kenntniß genommen und ist dieser⸗
halb vor einigen Tagen nachfolgender Erlaß an das hiesige Regie⸗ tungs Kollegium ergangen: .
„Mit großer Befrledigung haben Wir die vielfachen Kundgebungen der Liebe, Treue und Anhänglichkeit an Uns und Unser Fürstenhaus vernom— men, die bei Gelegenheit der funßzigjährigen Jubelfeier der Vereinigung der zum vormaligen Hochstift Münster gehörigen Kreise Vechta und Klop⸗ penburg mit dem Herzoögthum Oldenburg in den dortigen Städten und verschiedenen Landgemeinden stattgefunden haben. Der Ausdruck dieser Gefühle hat Uns die innigste Frende gewährt. Wir finden darin zugleich die Anerkennung all des Guten, was senen Kreisen aus dieser Verbindung zu Theil geworden ist, nicht minder auch einen Beweis des Vertrauens auf die Zukunft dargelegt. Auch Wir Unfererseits geben den Bewohnern der Kreise Vechta und Kloppenburg gern das Zeugniß, daß sie unter den verschiedensten Wechselfällen den Erwartungen entsprochen haben, welche bereits das landesherrliche Besitznahme-Patent vom 36. Juni 1803 aus— gedrückt hat. Indem Wir in gegenwärtiger Veranlassnng eine gleiche Zuversicht aussprechen, bleiben Wir ihnen ferner mit landesherrlicher Gnade gewogen.
Wir beauftragen Unsere Regierung des Herzogthums, diesen Unseren Erlaß den Einwohnern der genannten Kreise zur Kunde zu bringen
Auf dem Schlosse zu Rastede, den 29. August 1853. Pete vlt
. n hen Schlußsitzung der Land- und Forstwirthe zu Nürnberg am 3. September sprach der zweite Vorstand, Herr Reichsrath von Nietham mer, zum Schluß folgende Worte?
„Meine Herren! Die Zeit drängt zum Schluß unserer Verhandlun— gen; erlauben Sie mir einen kurzen Rückblick auf die jüngste Vergangen— heit. Wir haben nicht nur wichtige Fragen der Volkswirthschast, wie den landwirthschaftlichen Kredit, die Güter-Arrondirung und Güter— Zerstückelung in den allgemeinen Sitzungen und der besonderen Wissen— schaften in den ernannten Sectionen mit Eifer und Gründlichkeit behandelt, wir haben einen deutschen Fürsten mitten unter seinem Volk gesehen, und waren Zeuge der Liebe und Anhänglichkeit, welche dem erhabenen Monarchen aus Aller Herzen laut entgegenschlug; ja, wir haben den Koͤniglichen Herrn in unserer eigenen Mitte verehrt und die gnädigste Erlaubniß erhalten Allerhöchstdenselben als das Erste Mitglied unserer Versammlung einzeichnen zu durfen; wir haben das alte ehrwür— dige Nürnberg mit seinen Schätzen alter und neuer Zeit bewundert und uns freundlicher Aufnahme erfreut. Möge auch die Zeit nicht ferne sein, wo den deutschen Land- und Forstwirthen das gegenseitige Verständniß über ihre Bewirthschaftung erleichtert wird durch gleiches Maß und Ge— wicht (Beifall); möge es der Weisheit der deutschen Regierungen gelingen, die bereits hierüber eingeleiteten Verhandlungen zum erfreulichen Abschluß zu bringen, denn gerade in unsern gegenseitigen Mittheilungen ist dieses Bedürfniß auf das lebhafteste hervorgetreten. Lassen Sie uns daher jeder in seinem Wirkungskreise die heilsamen Absichten der Re⸗ gierungen unterstützen. Zum Schluß erlauben Sie mir noch den Dank der Versammlung Sr. Majestät dem König für die gnädige Er⸗ laubniß hier darbringen zu dürfen, den hohen Landesstellen für die that⸗ kräftige Unterstützung, und der Stadt Nürnberg und ihren Behörden für die freundliche Aufnahme — auch muß ich, in meinem und meines verehr— ten Kollegen Namen, den beiden Herren Geschäftsführern für ihre ausge⸗— zeichnete Ünterstützung und Mitwirkung zur Erledigung der vielfachen Ge— schäfte vor der Versammlung unsern Dank aussprechen. Bewahren Sie uns eine freundliche Rückerinnerung an unser Zusammensein in Nürnberg, und freuen wir uns auf das Wiebersehen im nächsten Jahr am Rhein. Ich erkläre die sechzehnte Versammlung der deutschen Land- und Forst⸗ wirthe für geschlossen.“ ; ö ;
Mit lebhaftestem dreifachen Hoch auf den Förderer der Land⸗ wirthschaft, den König, und unter gemüthlichen Abschiedsreden löste sich die Versammlung auf. . 5
— Se. Majestät der König der Belgier ist am 4. Sep⸗ tember Mittags um 1 Uhr mit der Königlichen Familie zu Antwer⸗ pen eingetroffen. Alle Behörden der Stadt und Provinz und die fremden Konsuln hatten sich in der Station eingefunden, um Se. Majestät zu bewillkommnen. Der Bürgermeister hielt keine Anrede, sondern beschränkte sich darauf, dem Könige und den Prinzen Will⸗ kommen zu bieten, worauf der Königliche Zug unter dem Geleite von Tausenden in die festlich geschmückte Stadt zog. ö
Der „Independance“ zufolge, sind am 3. September auf dem Markte allenthalben die Preise gefallen. Zu Mecheln, Namur, Alost, Brügge, war dies der Fall. Zu Antwerpen sind die Preise insbe⸗ sondere flauer geworden. . — . Paris vom 5. September wird geschrieben, daß die Fruchtpreise auf den meisten Märkten Frankreichs im Sinken begriffen sind. In mehreren Departements haben am 4. September
ß en für Len legislativen Körper unter geringer Theil⸗ Ersatzwahlen für den legislativen Körper unter K nahme der Berechtigten stattgefunden. Vie nunmehr eendigte
Verhandlungen der Generalräthe beschränkten sich fast überall
auf Gegenstände lokalen Interesses.
Königliche Schauspiele.
Donnerstag, 8. September. Im Schauspielhause. 966 Abonnements -Vorstellung): Lady Tartuffe. , . Ab⸗ theilungen, nach dem Französischen der Madame de Girardin, von Eduard Jerrmann.
dleine Preise. D— . den 9 September. Im Opernhause. (147ste Vor⸗ J. ö 8 / 6
; mnaendes en? Satanella, fantastisches Ballet ellung. Auf dringendes Begehren ,, . . 4 Bildern, von P. Taglioni. Vorher: Einer muß heirathen, Lustspiel in 1 Akt, von A. Wilhelmi. Mittel ⸗Preise. K . Schauspielhause. (104te Abonnements 2. Vorstellung) Marsa Stuart, Trauerspiel in 5 Abtheilungen, von Schiller. Kleine Preise. . . Am Sonnabend, den 10. d. M. beginnt die spanische , . Gesellschaft, unter Direction des Herrn José Olona, ein Gastspiel. Die Gesellschaft besteht aus: , eh Segnora Petra Camara, erste Tänzerin des Theaters Royal zu Madrid, und des Segnor Guerrera erster Tänzer und Balletmeister desselben Theaters, so wie aus den Tänzerinnen und Tänzern der Theater Royal, de la Cruz, du Eirque und de l'Institut zu Madrid. Segnoras: Terefa, Ana, Juana, Gabriela, Justa, und den Segno⸗ res: Mugnos, Piedra, Herreros, Rios und Riquelme.
Kö