Rätzelschen Ziegelei zu Zilly alljährlich an Tie Do maine abzuliefernden 500 Stück Ziegeln.
Das dem Ausgebote zum Grunde zu legende Pachtgelder⸗Minimum beträgt 9000 Thlr. incl. in Drittel in Gold.
Zur Uebernahme der Pachtung ist ein dispo— nibles Vermögen von 34,000 Thlr. erforderlich. Die Pacht-Caution ist auf 3500 Thlr. festgesetzt.
Den von dem Departementsrath Regierungs- Rath Kopf abzuhaltenden Licitations-Termin haben wir auf den
3. November d. J,, Vo mittags 11 Uhr, in unserem Sitzungszimmer anberaumt, und la⸗ den wir zu demselben Pachtbewerber mit dem Bemerken hierdurch ein, daß sich dieselben vor der Licitation über ihre landwirthschaftliche Qua- lification, so wie über den eigenthümlichen Besitz
1518
des obgedachten Vermögens vollständig auszu— weisen haben.
Die Verpachtungs-Bedingungen und die Re— geln der Licitation, ferner die Karten, das Ver— messungs⸗-Register und die Inventarien Urkunden können mit Ausschluß der Sonntage alltäglich in unserer Domainen-Registratur während der Dienststunden, so wie bei dem jetzigen Pächter, Amtsrath Hinke zu Zilly, eingesehen werdem
Auch sind wir bereit, auf Verlangen Abschrif⸗ ten der Pachibedingungen gegen Erstattung der Kopialien zu ertheilen.
Magdeburg, den 23. August 1853.
Königliche Negierung,
Abtheilung für die Verwaltung der direkten
Steuern, Domainen und Forsten. v. Mühlbach.
(i1317 Nothwendiger Verkauf. Die im Kreise Inowraclaw belegenen freien Allodial⸗-Rittergüter Polanowice, Nr. 219, So⸗ kolnilki, Nr. 275, Jankowo, Nr. 80, nebst Pust⸗ kowiem, Skarzewo und Kretkowo, landschaftlich abgeschätzt auf 140,391 Thlr. 1 Sgr. 8 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedin— gungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 16. März 1854 an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Die dem Aufenthalte nach unbekannten Gläu— biger, Kaufleute Michatl Lewv und Nehemias Neumann, Kaufmann Samuelsohn, früher zu Schneidemühl, resp. dessen Erben, werden hierzu öffentlich vorgeladen. Inowraclaw, den 26. Juli 1853. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
[11247 Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht, J. Abtheilung zu Angermünde, den 5. September 1853.
Das den von Bülow'schen Erben respektive deren Besitznachfolger zugehörige, im Angermünde⸗— schen Kreise belegene, im Hypothekenbuche des unterzeichneten Kreisgerichts (früher des König— lichen Kammergerichts) Vol. VII. pag. 617 ver- zeichnete Vorwerk Berkholz nebst Zubehör, abge⸗ schätzt auf 52,720 Thlr. 6 Pf., zufolge der nebst neuestem Hypothekenscheine und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll
am 7. April 1854, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
19960 Nothwendige Subhastation.
Die dem Rentier Hellmuth Friedrich Gustav Köster zu Berlin gehörige, sub Nr. 64 im Hypo⸗ thekenbuche von Niederflnow verzeichnete Ziegelei nebst Zubehör, auf 11,346 Rihlr. 15 Sgi. taxirt, soll
am 17. Februar 1854, Vormittags
1 an hiesiger Gerichtsstelle meistbictend werden.
Hypothekenschein und Taxe sind im Büreau der unterzeichneten Gerichts-Kommission einzusehen. Oderberg in der Marf, den 4. Juni 1853. Königliche Kreisgerichts-Kommission. gez. von Rüts.
verkauft
1177 Ediktal⸗Citation.
Gegen den 24 Jahr alten Dienstkuecht Jo— hann Gottfried Jacob aus Lehnsmühle bei Ortrand, dessen gegenwärtiger Aufenthaltsoit nicht hat ermittelt werden können, ist durch Beschluß vom 21. Mäiz d. J. die Untersuchung wegen wiederholten Diebstahls eingeleitet, und zum mündlichen Verfahren ein Teimin auf . den 24. November, Vorm. 104 Uhr, in unseim Sitzungs-Saal angesetzt worden. Zu demselben wird der Dienstknecht Johann Gott— fried Jacob mit der Aufforderung vorgeladen, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen, und die zu sei— ner Vertheidigung dienenden Biweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem Gericht so zei⸗ tig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu a rn e e rl, werden können.
—; er Angeklagte im Termine nicht kern gl b, lun leihe und Enischeidung Kis Vricst n zen, ol, sreh, mi
ungszeuge ist zum Termine der
SprzedaZz' konieczna
Polozone v po wiecie Ino vwraca v. sim wolne allodyalne dobra salacheckie Polanowice, pod Numerem 219, Sokolniki, pod Numerem 275, Jankowo, pod Numerem S0, * Pustkowiem, Skarzewo i Krethowo, otarowane przez ziemstwo na 140,391 tal. 1 58gr. S fen., wedle taxy mogac ej bys pra ejrzanej Wraz * W) kazem hypo- tecznym i warunkami v Registraturze maja bys
dnia 16. Marca 1854. w miejscu zwyklem posiedzen sadowych sprze—- dane.
Nie wiadomi pobytu wierzyciele, kupey Micha Lewy i Nehemiasz Neuinann, kupiee Abrahsam Samuelsohn, dawniéj v Pile, resp. jego sukcesorowie, zap oy waja sie niniejszem publicanie.
Ino wracaw, dnia A. Lipca 1853.
Kröl. Sad powiatowy.
VWydæial ö
Ganzhüfner Richter, genannt Kupper, aus Naun— dorff bei Ruhland vorgeladen. Spremberg, den 16. August 1853. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
1802 Edikt al Citation.
Nachdem die Todeserklärung des am 31. Ja— nuar 1784 zu Friedrichsbrunnen geborenen, seit dem Jahre 1806 verschollenen Johann Einst Friedrich Steffen beantragt ist, werden der Letz— tere, resp. dessen unbekannte Erben und Erbneh— mer hierdurch aufgefordert, sich schriftlich oder persönlich in dem auf
den 8 März 854, V ermme 10 z uhn vor unserem Deputirten, Kieisgerichts⸗ Rath Schmidt, an Gerichtsstelle anberaumten Termin zu melden und weitere Anweisung zu erwarten, vidrigenfalls der 2c. Steffen für todt erklärt wer⸗ den wird.
Ferner werden die unbekannten Erben
a) des am 6. Dezember 1850 zu Neinstedt ab
intestato verstorbenen Carl Heinrich Ste— phanus,
b) der am 9. Mai 1852 hier selbst ab intestato verstorbenen Wiltwe Anna Theresia Elisabeth Lohnau, geb. Port,
und deren Erben und nächste Verwandte zu dem obigen Termine vorgeladen, um ihre etwaigen Ansprüche an die Verlassenschaften der gedachten beiden Erblasset geltend zu machen, unter der Verwarnung, daß, wenn sich dieselben nicht mel⸗ den, der Nachlaß als herrenloses Gut dem Kö— niglichen Fiskus zugesprochen werden wird.
Quedlinburg, den 2. Juni 1853.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
556 Edikt al⸗Citation. J. Nachstehende Verschollene:
1) der Handlungsdiener Johann Jakob Speck— mann von hier, der sich vor ungefähr 36 Jahren nach Amerika begeben hat und seitdem verschollen ist; der Seefahrer George Boehling, geboren 1809, der im Jahre 1841 von Süd— Amerifa aus die letzte Nachricht von sich gegeben hat und dessen Vermögen unge— sähr 10 Rthlr. beträgt; der Kaufmann Karl August König, der seit dem Herbste 1837 verschollen sst und dessen Vermögen aus ungefähr 120 Rthlr. besteht;
) der Peter Loewrnicht oder Loewnich, geb.
hierselbst am 8. September 1789, der seit dem Jahre 1806 verschollen ist und dessen Vermögen ungefähr 50 Rthlr. beträgt; die unverehelichte Karoline Henriette Mar— tens oder Martins, die seit mindestens 40 Jahren verschollen ist und für die auf einem zur Ostbahn gegen Zahlung von 450 Nthlrn. erxpropriirten Grundstücte zu ersten Stelle ein Kapital von 1060 Rthlr. haftet; der Karl Erdmann Dehn, geb. zu Pase— wark am 30. Oktober 1803, verschollen seit 1540, für welchen ungefähr 12 RthJr. im Depositorio des unterzeichneten Gerichts sich befinden; der Arbeiter Martin Haselau, aus Gute— herberge gebürtig, der seit dem Jahre 1836 verschollen ist; der Papiermachergeselle Johann Formella oder Frohnell, auch Fornella genannt, geb. zu Matern am 27. Mai 184, des⸗ sen Vermögen ungefähr 45 Rihlr. be— trägt; der Schiffskoch Johann Jakob Canzler oder Kautzler, geb. hierselbst 1792, der stit dem Jahre 1832 verschollen ist und dessen Veimögen ungefähr 85 Rthlr. be— trägt; der Seefahrer Wilhelm Gregorius aus Nenkrug, geb. den 5. Mai 1812, der seit dem Jahre 1841 verschollen ist und des— sen Vermögen ungefähr 12 Rthlr. beträgt; der Seefahrer Karl Eduard Steingräber geb. zu Neufahrwasser am 23. Februar 1811, verschollen seit dem Jahre 1840, dessen ermitteltes Vermögen ungefähr 300 Rihlr. beträgt; der Seefahrer Ephraim Hanfstengel, zu Steegen den 17. November 187, seit länger als 10 Jahren verschollen, fi den ein Vermögen von ca. 5 Rthlrn. mittelt ist;
13) der Schiffscapitain Theodor Joseph Kaa—
gel oder Kagel, geb. hierselbst 1799, de seit dem Jahre 1840 verschollen ist; so wie deren unbekannte Erben und Erbnehmer und II. die unbekannten Erben
sonen:
1) des am 19. Oktober verstorbenen Käthners Heinrich Krüger dessen Nachlaß aus einem zu Heubnde belegenen Käthnergrundstücke von unhe deutendem Werthe besteht; der am 4. Februar 1837 hierselbst storbenen Wittwe Eleonora Hausemann, geb. Katschke ode deren Nachlaß ungefähr 78 trägt;
3) der am 16. Dezember 1850 zu wasser verstorbenen Arndt, geb. Schachtschneider, deren
laß ungefähr 1 Rthlr. beträgt;
) der am 21. Januar 1852 hierselbst storbenen unverehelichten Wilhelmine deren Nachlaß ungefähr 230 Rthlr. tragt;
5) der am 31. Oktober 1851 zu Jeschkenthal verstorbenen unverehelichten Dorothea He leine Rickert, deren Nachlaß aus ungefähr 14 Rthlr. besteht,
werden hierdurch aufgefordert, sich binnen 9 Mo naten, spätestens aber in dem auf den 22. Februar 1854, ; Vormittags 11 Uhr,
vor Herrn Stadt- und Kreisrichter Mix an hie siger Gerichtsstelle anberaumten Termine zu mel den, widrigenfalls die ad J. genannten Verschol— lenen für todt erklärt und die unbekannten Erben aller vorstehend genannten Personen werden prä— kludirt werden, dergeftalt, daß der Nachlaß der— selben den sich legitimirenden nächsten Erben, oder, falls solche nicht ermittelt werden sollten, dem Königlichen Fiskus resp. dem Gemeinde— Vorstande der Stadt Danzig verabfolgt werden wird.
Der nach erfolgter Präklusion sich meldende Erbe muß alle Handlungen und Dispositionen desjenigen anerkennen, dem der Nachlaß über— wiesen ist und darf von ihm weder Rechnungs— legung noch Ersatz der erhobenen Nutzungen for— dern, sondern ist verpflichtet, sich mit dem noch Vorhandenen zu begnügen.
Danzig, den 11. April 1853. *
Königliches Stadt⸗ und Kreisgericht, J. Abtheilung.
9 Y . ö ] Wittwe Cite
1 1
Beilage
1519
Beilage zum Königlich Preußischen Staats-A1nzeiger.
1248 Ediktalladung.
Bei Vertheilung der Kaufgelder des sub No. 159 Cat. der Ludgeri-Laischaft hierselbst belegenen Versammlungshauses der unter dem Namen „deutsche Gesellschaft“ respektive „Gesel⸗ liger Verein“ hier bestandenen, jetzt aufge— lösten Privat⸗Gesellschaft ist nach Befriedigung
Hypothekengläubiger ein Kaufgelderrest von twa 2000 Rthlr. übrig geblieben, worauf die zum Hypothekenbuche eingetragenen fünf Eigen⸗
deren Erben als igenthümer keinen Anspruch machen, viel— ehr bewilligt haben, daß diese Gelder zur Be— zahlung der Actien der vorgenannten Privat⸗Ge⸗ sellschaft verwendet werden.
Aus Auftrag des hiesigen Königlichen Appel⸗ lationsgerichts haben wir wegen Vertheilung dieser Gelder ein gerichtliches Verfahren einge— leitet, und forvern' wir in Gemäßheit des uns gewordenen Befehls hierdurch alle unbekannten tien-Inhaber jener vorbezeichneten Gesellschaft und alle diejenigen, welche als Eigenthümer,
Cessionarien, Pfand- oder sonstige Berech⸗ hierdurch
Act Erben, tigte an jenen Actien Anrechte haben auf, in dem auf
den 19. Januar 1854, Morgens 9 Uhr
ö 1 7 89. * 859 hiesigen Gerichtsstelle vor m
an der Herrn Appellationsgerichts-Referendar Brüning ange— setzten Termine entweder persönlich oder durch einen der hiesigen Rechtsanwälte ihre Actien vorzulegen und sich als deren Eigenthümer oder anderweitig Berechtigte zu legitimiren unter der Verwarnung, daß im Ausbleibungsfalle bei Ver⸗ theilung des vorhandenen Kaufgelderrestes des Hauses No. 159 Cat. der Ludgeri-⸗Laischaft hier selbst auf ihre Actien keine Rücksicht genommen, ihnen mit ihren Ansprüchen an jenen Kaufgel— dern ein ewiges Stillschweigen auferlegt und sie damit präkludirt werden, und diese Kaufgelder an die sich meldenden Actien⸗Inhaber pro rata deren Anspruches vertheilt werden sollen. Ins besondere werden unter diesem Rechtsnachtheile zraeladen die unbekannten Erben nachbenannter storbener Actionaire:
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Grafen von Westerholt, Fürstbischofs von Corvey, Bischofs von Droste-Vischerina 0 Grafen von S
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von Sachsen-Weimar die landesherrliche Bestäti⸗ gung erhalten und der Gesellschaft sind gleich⸗ zeitig die Rechte einer juristischen Person ver— liehen worden. Die Herren Actionaire werden baldmöglichst nähere Nachricht erhalten. Die für jetzt zur Emission bestimmte Anzahl ist bereits durch Zeichnung stark es können weitere Zeichnungen angenommen werden. den 10. September 1853. rection. von Helldorff. H. M. Rebling.
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