— * —
1612
zischen Depesche überschritt Se. Majestät der Kaiser von Ru ß= 2 um 23 Uhr g Gränze, und sollte um 5 Uhr 48 Minuten in Olmütz eintreffen. Eine Ehren- Compagnie des Regiments von Zanini war am Prerauer Bahnhofe * gestellt. Se. Majestät der Kaiser von Rußland langt nnn ; hr an, und wurde von Sr. Majestät dem Kaiser Franz Joseph . ö der' Uniform eines Kaiserlich russischen Dbersten ,, . Majestät der Kaiser von Rußland und Se— . ö Großfürst Nicolaus trugen die österreichische Cava . . , , m gf fr e e men, und tz bestiegen die ber oha nn
k in die Stadt. Von der fürsterzbischöf⸗ lichen Residenz warteten die hier anwesenden Mitglieder des aller—
ö ar- harrses, Erzherzog Leopold als Chef des Kaiserlich 6 J Erzherzog Karl Fer⸗ . als Chef des Kaiserlich, russischen Ulanen⸗— Regi⸗ ments zu Belgorod, Ihre Königliche Hoheiten der Prinz von Preußen, Prinz Friedrich Wilhelm, Herzog Carl und Ludwig von Bayern, der Herzog von Modena, der Herzog von Parma und Prinz Wilhelm von Württemberg und die anwesenden Generale. Ihre Majestäten verließen die Wagen, und Se. Majestät der Kaiser Fon Oesterreich stellte seinem Allerhöchsten Gaste die Mitglieder des Allerhöchsten Kaiserhauses, die fremden Prinzen und die in Parade versammelten Generale vor. Nachdem Se. Majestät der Kaiser von Rußland an Alle freundliche, Worte gerichtet hatte, ließ er die halbe Dlvision des seinen Allerhöchsten Namen führenden Kürassier⸗ Regiments desiliren und begab sich 5 in die Residenz. Im zwelten Wagen fuhr Se. Kaiserliche Hoheit der Großfürst Nlkolaus, dor Höchstdessen Wohnung, in der Restdenz des Herrn Domprohbst Baron Peteanyn eine halbe Escadron Nikolaus Husaren aufgestellt war. Vor der Wohnung Sr. Durchlaucht des Grafen, Paskiewitsch, Fürsten von Warschau, Katserlich russischen und österreichischen Feld⸗ marschalls, war eine Ehren- Compagnie von Fürst von Warschau Infanterie aufgestellt. ü — Die erste niederländische Kammer hat am 23. Sep⸗ tember den Entwurf der Antwort -Adresse auf die Thronrede bei⸗ nahe ohne Erörterung einmüthig angenommen. — In der zweiten Kammer hat am 24. September der Finanz-Minister das Budget für 1854 vorgelegt und zugleich eine im Ganzen recht befriedi— ende Darstellung der Finanzlage gegeben. Nach den ministeriel⸗ en Veranschlagungen werden die Ausgaben für 1854 auf 70,216,937 Fl. 71 Cents und die Einnahmen auf 71,789,752 Fl. 51 Cents sich belaufen, so daß mithin ein Einnahme-Ueberschuß von 1,572,764 Fl. 80 Cents. zu erwarten steht. Der Minister kündigte zugleich die Vorlegung eines Gesetzentwurfes an, der vor Allem die Verwendung der verfügbaren Staatsgelder zur Tilgung der Anleihe bezwecken soll, die zur jetzt beendigten Trockenlegung des Haarlemer Meeres aufgenommen wurde. Nach Verweisung des Budgets an die Sectionen ward die Berathung des Entwurfs
mittelst Einschränkung der dem besagten Handelskörper bewilligten Vortheile einem seit längerer Zeit vielfach laut ausgesprochenen Wunsche zu willfahren berechnet war. In Folge der Auflösung der zweiten Kammer blieb diese Angelegenheit unerledigt; und da in der Uebereinkunft bestimmt war, daß dieselbe als nicht geschlossen betrachtet werden sollte, wenn sie nicht vor dem 1. Juli ihre Bestätigung erhalten hätte, so wäre man der dabei für den Staat stipulirten vortheilhaf— ten Bedingungen verlustig gegangen, wenn die Regierung sich nicht beeilt hätte, neue Unterhandlungen mit der Handels-Maatschappy zu eröffnen und am 22. Juli einen neuen Kontrakt zu schließen, welcher neuerdings von den Kammern geprüft werden und am 1. Januar 1864 ins Leben treten soll. In demselben sind die Hauptbestimmungen der vorigen Uebereinkunft beibehalten; nur ist die der Handels-Maatschappy bewilligte Provision, welche für 1853 und 1854 auf 25 pCt. bestimmt war, für 1854 auf 22 (später auf 2 pCt.) festgesetzt, während das Quantum des Kaffee's, zu dessen Verkauf in Indien die Regierung sich das Recht vorbehält, von 150,000 auf 200,000 Pikols (15 Millionen Pfund) erhöht wurde. Diese letztere Abänderung findet ihre Veranlassung darin, daß die Productlon des Padang-Kaffee's fortwährend zunimmt und 1852 auf 120,000 Pikols gestiegen ist.
Paris, Dienstag, 27. September. (Tel. Dep. d. C. B.) Der heutige „Moniteur“ enthält die Nachricht, daß auf die Forderung der französischen und englischen Gesandten in Konstantinopel und mit Bewilligung der ottomanischen Regierung vier Fregatten nach Konstantinopel gerückt seien.
Athen, Sonntag, 18. September. (Tel. Dep. d. C. B.) Pajkos, Minister der auswärtigen Angelegenheiten, provisorisch mit der Führung des Justiz-Ministeriums betraut, ist hiervon enthoben und Professor Pilikas zum Justiz-Minister ernannt worden.
Söniglicke Schauspiele. ö Donnerstag, 29. September. Im Opernhause. (163ste Vor⸗ stellung): Die Stumme von Portici, große Oper in 5 Abthei⸗
lungen, von Seribe. Musik von Auber. Ballets vom Königlichen
Balletmeister Paul Taglioni. (Herr Salomon: Pietro.) Mittel-Preise: Fremden-Loge 2 Rthlr. 2c. Freitag, 30. September. Im Schauspielhause. 116te Abon⸗
nements⸗-Vorstellung. Zum ersten Male: Magnetische Kuren,
Lustspiel in 4 Aufzügen, von F. W. Hackländer. ö . Besetzung: Graf Schönmark, Hr. Rott. Die Gräfin, seine
Frau, Frau Hoppé. Gräfin Anna, seine Tochter aus erster Ehe,
Fräul. Arens. Baron Steinbach, Hr. Crüsemann. Die Baronin,
seine Frau, Frau von Lavallade. Eugen von Felsen, Neffe des
Grafen, Hr. Commentz. Ferdinand von Rahden, ein junger Ad⸗—
vofat, Hr. Liedtke. Der Kammerdiener des Grafen, Hr. Düffke.
der Antwort⸗Adresse auf die Thronrede auf ven 269sten festgesetzt. Jacob, Bedienter, ( 1. Jäger, n Bekanntlich wurde im verwichenen Frühjahre den nieder- Dienerschaft. Ort der Handlung: Auf dem Gute des Grafen
län dischen Kammern eine Uebereinkunft zwischen der Regierung, Schönmark.
und der Handels-Maatschappy zur Genehmigung vorgelegt, welche
Kleine Preise: Fremden-Loge 1
, , nnn.
Rthlr. 10 Sgr. ꝛc.
1331 Bekanntmachung.
Die Königliche Domaine Fischhausen, im Kreise gleichen Namens, soll von Johannis 1854 ab auf einen Zeitraum von 18 Jahren, also bis Johannis 1872, auf dem Wege der öffentlichen Licitation nen verpachtet werden. Dieselbe ist ciren 5 Meilen von Königsberg entfernt und besteht aus dem Schloß Fischhausen nebst Pertinentien und den Vorwerken Fisch⸗— hausen, Schäferhof und Neuendorf nebst dem Abbau Milchbude auf dem am frischen Haff be— legenen Wiesen⸗ und Weide Terrain.
Das Areal enthält im Ganzen pr. pr.
4137 Morgen 178 IRuthen und darunter im Einzelnen.
an Ackerland. ... 1673 Morgen, 164 MIRth. an Wiesen ... 801 = 164 an Weideland. . . 1432 — 135 an Roßgärten 49 = 114 — an Gärten ..... 32 -. 95 an Hof Bau ⸗
Stellen und
Anger. 36 ö 116 an Unland. ... 110 9 110
Das festgesetzte Pachtgelder⸗Minimum beträgt 4215 hlr. incl. Itel in Golde. ; 1 Pacht-⸗Caution, welche in dem Lscitations—⸗ 2 deponirt werden muß, beträgt 3700 Thlr. ußerdem muß ein 6 der mütbieten will, zuvor nachweisen, daß er wenigstens ein dispo⸗ nibles Vermögen von 20,990 Thlr. besitzt, auch als Landwirt) qualisiesn f.
Zur Abgabe der Gebote ist Termin auf den 15. November d. J., 11 Uhr Vormittags, in unserm Geschäftslofale vor em Departements⸗ Rath, Regierungs-Rath Dreßler, anberaumt.
Die näheren Bedingungen können in unserer Registratur eingesehen werden.
Königsberg, den 23. September 1853.
Königliche Regierung. , Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern und der Domainen und Forsten. Gründler.
1329 Polizeiliche Verordnung.
Nachdem die in unserer Amtsblatt⸗Bekanntma—
chung vom 17. Januar c. als bevorstehend be— zezeichneie Corpirung der Nogat bei der Mon⸗ tauerspitze nunmehr erfolgt und der Bau des Weichsel⸗Nogat-Kanals so weit ausgeführt ist, daß derselbe zur Schifffahrt benutzt werden kann, so wird die letztere vorläufig unter folgenden Be— dingungen gestattet und in Gemäßheit des §. 11 des Gesetzes über die Polizei Verwaltung vom 11. März 1850 Nachstehendes verordnet:
1) Bei einem höhern Wasserstande als 1147 Fuß am Pegel zu Piekel darf der Kanal we⸗ der mit Kähnen, noch mit Traften befahren werden.
2) Stromfahrzeuge und Holztraften, welche den Kanal zu Thal passiren wollen, müssen min— destens 200 Ruthen resp. oberhalb oder un— terhalb des Kanals am rechten Ufer der Weichsel anlegen und sich behufs des Durch—
Seffent licher Anzeiger.
lasses bei dem Königlichen Bau-Inspektor von Derschau oder dessen Stellvertreter im Baubüreau zu Piekel melden. Erst nach er⸗ haltener Erlaubniß dürfen sie den Kanal pafsiren.
3) Die Thalfahrt darf nur sackend mittelst Tauen an den vorhandenen Stopfpfähleun ge⸗ schehen.
4) Sowohl bei der Bergfahrt, als auch bei der Thalfahrt müssen Kähne und Traften ohne Aufenthalt den Kanal passiren und dürfen erst 200 Ruthen von der Einmündung oder Ausmündung des Kanals nieder festgelegt werden.
5) Die Anwendung von Ankern und Schricken von der Kanal⸗Einmündung, bis 100 Ruthen unterhalb der Ausmündung, ist vorbehalt— lich des Ersatzes des dadurch verursgchten Schadens, bei einer Strafe von 10 Rthlr. für jeden geworfenen Anker und jeden ein— geschlagenen Schricken verboten.
6) Das Einsetzen von Bootshaken und andern mit Eisen beschlagenen Geräthschaften in die Eiswehre, ist bei L bis 5 Thlr. Strafe un⸗ tersagt. ; .
7) Die Kähne und Traften müssen mit dem nöthigen? Tauwerk versehen sein, oder sich solches leihweise beschaffen.
8) Stromfahrzeuge dürfen nur mit niedergelegten Mastbäumen die Eisiwehre im Kangle passiren.
9) Die Traften dürfen nur in einer Breite von 20 Fuß den Kanal passiren, die einzelnen
Gelenke müssen in sich und mit den andern Gliedern vollständig fest verbunden sein und daher vor der Fahrt gehörig vorgerichtet e 1. 4 mit einer breitern Trafte die Fahrt versucht, verfällt in eine Strafe von 19 Thlr. für jedes Glied und hat den etwa entstehen— den Schaden zu ersetzen. .
10) Jede Traft von 4 bis 5 Gelenken muß mit mindestens 20 Mann besetzt sein und ist, wo diese fehlen, die nöthige Hülfsmannschaft anzunehmen.
Kleinere Traften müssen mit mindestens 12 bis 14 Mann besetzt sein.
11) Da die Sohle der Ausmündung des Kanals mit Faschinen⸗ Packungen und Steinlagen befestigt ist, so haben die Schiffer und Traftenführer bei einem Wasserstande von unter 8 Fuß am Pegel zu Piekel möglichst die Mitte desselben zu halten, um sich vor Beschädigungen zu sichern.
12) Wer diesen Vorschriften zuwiderhandelt, ver⸗ fällt, wo nicht bereits eine besondere Strafe festgesetzt ist, in eine solche von 1 bis 10 Rthlr.
. Danzig, den 20. September 1853. Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.
(1328) Brauerci-Verpachtung.
Die dem Königlichen Fiskus gehörige Amts— brauerei zu Crossen soll münden zugehörigen Gebäuden und Kellerräumen und einem Areale von 2 M. 11 O.⸗R. Hof⸗ und Baustellen, 2 M. 102 O.⸗-R. Garten, 14 M. 68 Q.⸗R. Acker, 86 R n, . Gräben und Wege c., zusammen von 83 M. 99 Q. R. Flächeninhalt, auf die 12 Jahre von Johannis 1854 bis dahin 1866 im Wege des öffentlichen Meistgebotes anderweitig verpachtet werden und es ist hierzu
auf den 24. November d. J., Vormit⸗
tags 11 Uhr,
in unserem Sessionszimmer im Königlichen Re— gierungsgebäude hierselbst vor dem Regierungs— rathe Braumann ein Termin anberaumt. Indem wir dies zur allgemeinen Kenntniß bringen, be— meiken wir gleichzeitig, daß das Minimum des jährlichen Pachtgeldes auf 1119 Thlr. inel. „ in Golde festgesetzt ist und die Pachtbewerber den Besitz eines disponiblen Vermögens von 4000 Thlr. glaubhaft nachzuweisen haben. — Die Exr⸗ theilung des Zuschlages oder dessen Versagung, so wie die Auswahl unter den drei Bestbietenden, bleibt dem Königlichen Finanzministerium vor⸗ behalten.
Die Verpachtungsbedingungen und die Regeln der Licitation werden vom 30. d. M. ab in un— serer Domainen-Registratur, so wie bei dem Do⸗ mainen-Rentamte zu Crossen während der Dienst- stunden zur Einsicht ausliegen; auch sind wir bereit, Abschristen davon auf Verlangen gegen Erstattung der Kopialien durch Postvorschuß mit— zutheilen.
Frankfurt a. O., den 20. September 1853.
Königliche Regierung,
Abtheilung für die Verwaltung der direkten
.
Steuern, Domainen und Forsten.
17244 Nothwendiger Verkauf.
Das bei Neustadt in Westpreußen gelegene, dem Ludwig Frantzius zugehörige Mühlen- und Eisenhammer⸗-Grundstück Schmechem Nr. 1 des Hypothekenbuchs, abgeschätzt auf 21,439 Rthlr. 20 Sgr. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 29. November 1853, Vor⸗ mittags 12 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. . ö
Reustadt in Westpreußen, den 30. April 1853.
. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
1577 Nothwendiger Verkauf. .
Das Grundstück zu Banzig auf der Rechtstadt in der Hundegasse an der Malzkauschengassenecke Ur. 6, des Hypothekenbuches Nr. 41(6, 417 der Servis - Anlage, gerichtlich abgeschätzt auf 6470 Rthlr., dessen Taxe und Hizpothelenschein im Büreau V. bei den Mogilowskl'schen Subhasta⸗ tions⸗Akten einzusehen sind, steht Schulden halber zur nothwendigen Subhastation.
Der Bietungstermin wird an ordentlicher Ge— richtsstelle
den 12. November 1853, von 11 Uhr
Vormittags an,
abgehalten werden.
Danzig, den 16. April 1853.
Königliches Stadt⸗ und Kreisgericht. J. Abtheilung.
1613
19000 Nothwendiger Verkauf.
Das den Erben des Waagemeisteis Daniel Benjamin Schmidt gehörige, hierselbst in der Sandgrube sub Nr. 19 des Hypothekenbuchs be⸗ legene Grundstück, das auf 9110 Thlr. abge⸗ schätzt ist, soll zum Zwecke der Auseinandersetzung der Miteigenthüͤmer in dem auf
den 16. Januar 1854, 117 Uhr Vormittags, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine im Wege der nothwendigen Subhastation ver— kauft werden. Die Taxe kann mit dem neuesten Höypothekenscheine des Grundstücks im fünften Büreau eingesehen werden. Alle unbekannte Real⸗ Prätendenten werden unter Androhung der Prä— klusion aufgefordert, spätestens in dem anberaum⸗ ten Termine ihre etwanigen Ansprüche gelten zu machen.
Danzig, den 18. Juni 1863.
Königliches Stadt- und Kreisgericht. J. Abtheilung.
13321 Ediktal⸗-Eitation.
Auf die von der Königlichen Staatsanwalt⸗ schaft hier unterm 29. Juni d. J. erhobene An⸗ klage ist wider die Landwehrleute
Zimmergesellen Friedrich Louis Krause aus
Zeitz und
Maurer Traugott Wirth aus Hohenmölsen, durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage die Untersuchung wegen Auswan— derung ohne Erlaubniß nach §. 110 des Straf— gesetzbuchs eröffnet worden. Wir haben zur offentlichen mündlichen Verhandlung der Sache einen Termin auf
den 11. April 1854, Mittags 12 Uhr, im hiesigen früheren Inquisitoriats-Lokale anbe— raumt, und sordern die vorgedachten Angellagten hierdurch auf, in demselben zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Verthei— digung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem Richter so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu dem⸗ selben herbeigeschafft werden tönnen. Im Falle des Ausbleibens wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden. Als Zeugen sind vorgeladen worden:
die Wittwe Wirth zu Hohenmölsen und der
Kommun-⸗-Bau-⸗-Aufseher Johann Friedrich Krause hier.
Zeitz, den 15. September 1853. Königliches Kreisgericht, J. Abtheilung.
1258
Artillerie⸗Werklstatt Danzig für das Jahr 1854,
Der Bedarf an Nutzholz für die Königliche
schriftlich erhalten) und dann ihre schriftlichen versiegelten Gebole, mit dem . sion auf Nutzholz“ bis spätestens Morgens 8 Uhr am Tage des Termins, an unt einzureichen. Den Submittenten steht es frei, dem Termine in
Person oder durch einen schriftlt itimi Bevollmächtigten ö filich legitimirten
Danzig, den 12. September 1853. Die Königliche Artillerie⸗Werkstatt.
1307] . . r Königliche Niederschlesisch— Maärkische Eisenbahn. Betreffend die Auszahlung der nicht konvertirten Prioritäts-Obligationen
mer ,
In Gemäßheit der Bekanntmachung der Kö— niglichen Haupt-Verwaltung der Staats schulden vom 3. Juni . fordern wir die Inhaber von 4 prozentigen Niederschlesisch⸗Märkischen Priori= täts⸗-Obligationen Ser. J., II. und III., welche sich mit der Herabsetzung des Zinsfußes auf 2 pCt. bis zum 1. September e nicht einver⸗= standen erklätt und die Obligationen nicht haben abstempeln lassen, hierdurch auf, den Kapital— betrag derselben mit Zinsen vom 1. Juli bis 30. September ., vom 1. Oktober d. J. ab, mit Ausnahme der Sonntage, in den Vormit— iagsstunden von 9 — 1 Uhr bei unserer Haupt— Kasse zu erheben.
Die Obligationen sind zu dem Zweck mit den vom 1. Juli c. laufenden Coupons Nr. 15/20 und einem nach der Reihenfolge der Nummern geordneten Verzeichnisse einzureichen, und auf demselben die Quittungen über den Empfang des Kapitals und der Stüchzinsen, nach Abzug des Betrages der etwa fehlenden Coupons, von den Besitzern der Ohligationen eigenhändig zu vollziehen.
Die Formulare zu solchen Verzeichnissen, auf denen auch die Quittungen gleich vorgeschrieben, sind schon jetzt bei der obengedachten Kasse un— entgeltlich zu haben.
Mit dem 1. Oktober a. «. hört jede weitere Verzinsung der auf 4 pCt. nicht herabgesetzten Obligationen auf.
Berlin, den 22. September 1853.
Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
13331
Königliche Niederschlesisch⸗
bestehend in: eichenen Achsen, eichenen und rü— Markische Eisenbahn.
sternen Achsfuttern, Armen, eichenen Sattelbäur . Da mit dem 1. Oktober c. Schnellzüge zwischen men, eichenen und rüsternen Tragebäumen, eiche! Breslau und Oderberg eingerichtet werden, welche nen und rüsternen oder eschenen Bohlen in ver- sich den Schnellzügen auf der diesseitigen Eisen— schiedenen Abmessungen, eichenen und rüsternen bahn unmittelbar anschließen, so beginnt mit dem Brackhölzern, rüsternen Felgen, elsen Rundholz, Z30sten d. Mts. bei dem Schnellzuge von hier kleinen eichenen Speichen, birkenen Stangen und ab der direkte Billetverkauf, so wie die direkte rothbüchenen Kloben, soll im Wege der Submis⸗ Expedirung des Gepäckes nach Oderberg.
sion beschafft werden, und wird hierzu ein Ter— Auf der letzteren Station findet ein unmittel- min auf barer Anschluß an die Personenzüge nach und Montag, den 17. Oktober d. J., Vor- von Wien stast, dergestalt, daß Passagiere, welche
mittags 9 Uhr, um 107 Uhr Abends von Berlin abgehen, um
in unserm Geschäftszimmer Hünerßasse, alte 77 Uhr am nächsten Abend in Wien eintreffen, Nr. 323., anberaumt. Lieferungslustige für das so wie Reisende, welche Wien um 67 Uhr Mor- Ganze sowohl, als für einzelne Theile, werden gens verlassen, Berlin am nächsten Morgen um eingeladen: die Lieferungsbedingungen in den ge! 5 Uhr erreichen werden.
wöhnlichen Geschästsstunden daselbst einzusehen Berlin, den 28. Siptember 1853.
(auswärtige Unternehmer können dieselben auf Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen
Verlangen, gegen Eistattung der Copialien, ab⸗ Eisenbahn. lisso) Köln-Mindener Eisenbahn.
Im Monat August 1853 wurden eingenommen: für 152,394 Personen. . 111,420 Rthlr. 17 Sgr. 4 Pf. 1,745,045 Ctr. Güter 134,498 . 265 * 3 — Summa... A5, 919 Rthlr. 12 Sgr. 7 Pf Im Monat August 1852 wurden eingenommen: für 180,177 Personen.. 112,465 Rthlr. 1 Sgr. 11 Pf. n 1,297,584 Ctr. Güter Hoh, 3 y 1 Summa. 217,998: * , Mithin im Monat August 1853 mehr 27,921 Rihlr. 2 Sgr. 9 Pf. In den ersten acht Monaten des Jahres 1853 wurden eingenommen: für 973,531 Personen.. 607,499 Rthlr. 29 Sgr. 3 Pf. » 11,881, 125 Ctr. Güter 996,526 * . Summa. . . 1,604,026 * . 9 * In den ersten acht Monaten des Jahres 1852 dagegen: für 1,042,751 Personen.. 586,815 Rthlr. 14 Sgr. 5 Pf. »10, 057,038 Ctr. Güter 860, 9to * 21 2 102 Summa. . . 1,447,726 * 8 — Mithin pro 1853 mehr. .... 156,259 Rihlr. 28 Sgr. 6 Pf.
.
—