arl Friedrich, unbeschadet der Hoftrauer, mit dem 1. October . — Dieselbe Nummer der Zeitung zeigt die Ab—⸗ berufung des mit den ö. Geschästen des Großherzog⸗ thums Weimar am preußischen Hofe interimistisch beauftragt . nen braunschweigischen Legationsraths und Geschaste tr! 6 Liebe und die Ernennung des altenburgischen Wire ichen . . raths Grafen von Beust zum großherzoglichen, außerorden Gefandten und bevollmächtigten Yin ser 53 5 6 2l. Augtst . ,,. j ssungs⸗Ang elegenheit
; burger Verfa e er, . . Maͤchte beln hainburger Senate lautet
wie folgt: erwendung, welche die Höfe von Berlin
. K 863 2 sam ki dem Senat der freien Stadt 366 . um dessen Au fmertsamkeit auf die ernsten Bedenien a,. wẽsche die damals, beabsichtigte Neugestaltung der dortigen nu fe ig oerhalinisse nothwendig hervorrufen mußte, Betannilich naym bemnächst der durch den Bundesbeschluß vom 23. August 1851 bestellte Bundestags ⸗Ausschuß diese Angelegenheit auf. Das chreiben, welches dieserhalb von dem Ausschuß im Frühjahr 185. an den Bundestags Gesand ten von Hamburg gerichtet wurde, entwickelte in überzeu— gender Weise die Gründe, wilche sich aus den Gesetzen des deut chen Bundes und aus der. Stellung der freien Siadt Hamburg, als eines Gliedes eines wesentlich monarchisch⸗ organisirten Ganzen gegen die Einführung der durch den Rath⸗ und Bürgerschluß vom 23. Mai 1850 an⸗ genommenen neuen Verfassung ergeben. Mit Recht durften wir uns hier⸗ nach damals der Hoffnung überlassen, daß die vermittelnde Einwirkung des Ausschusfes den gewünschten Eisolg nicht verfehlen werde, Es war zu er— warten, der Senat werde bereitwillig die Entwürfe zu einer völlig neuen Constituirung des hamburgischen Gemeinwesens aufgeben, um auf den heilsamen Weg zweckmäßiger Verbesserung, der bestehenden alt bewährten Verfassung Hamburgs einzulenken. Weitere Verhandlungen zwischen dem Senn nnd dem Buͤndestags-Ausschusse sind seitnem nicht gepflogen wot⸗ den, und wir hofften, es würden sich in der Zwischenzeit die Bestrebungen der Behörden und der Bürgerschaft Hamburgs immer entschicdener dem Ziele der Wiederbefestigung des öffentlichen Rechtes der freien Stadt auf den gegebenen Grundlagen zugewendet haben. Nenerlich haben wir indessen vernommen; daß der Senat dennoch das Ver fassungsgesetz vom 23. Mai 1850 in einer neuen Bearbeitung den bürgerlichen Collegen zur Beschlußfassung entweder bereits vorgelegt habe oder doch in Kurzem vor— zulegen gedenke. Wir widmen der in Rede stehenden Angelegenheit einen zu aufrichtigen Antheil, als daß wir verschweigen dürften, daß uns diese Rachricht eine erneute Veranlassung zu Besorgnissen zu enthalten scheint. Zwar sind uns die piojectirten Aenderungen des fruheren Entmurßs im Einzelnen nicht bekannt, wir vermögen aber einem gedeihlichen Ausgange der Berathungen in Hamburg noch nicht mit Zuversicht entgegenzusehen, da wir wahrnehmen, daß der Senat, anstatt die bestehende Verfassung in einzelnen Punkten, je nach Bedürfniß, zu reformiren, immer noch an dem Gcbanken* festhält, eine vollständige Reconstruirung . heibeizu⸗ führen, und zwar auf der Basis jenes Werkes vom 253. Mai 1550. Nimmermehr wird, nach unserer festen Ueberzeugung, der deutsche Bund die Einführung einer Verfassung zugeben dürfen, in welcher nicht der Grund-Charakter der seitherigen städtischen Regierungsgewalt sorgfältig bei⸗ behalten und überhaupt mit voller grundsätzlicher Bestimmtheit ede Aende⸗ rung von der Art vermieden ware, wie sie bereits von dem Bundestags Ausschusse als unvereinbarlich mit den aus den Grundgesetzen des deutschen Bundes hervorgehenden Verhälmissen der freien Städte bezeichnet worden ist. Allerdings glauben wir mit aller Zuversicht voraussetzen zu müssen, der Senat werde in keinem Falle dazu schreiten, eine neue Ver fassung wirklsch ins Leben zu führen, ohne sich zuvor hierüber des Einverständnisses mit dem Bunde versichert zu haben. Insofein könnten wir daher dem weiteren Verlaufe, welchen diese Angelegenheit durch die verschie denen Stadien der Berathung in Hamburg selbst noch zu nehmen haben würde, um so mehr mit Ruhe entgegen sehen, als es dahingestellt bleibt, ob dit Propositionen des Senates dort Zustimmung finden werden. Indessen leuchtet es wohl ohne Weite⸗ res ein, wie es nicht minder im Interesse, des gesammten Bundes, als im eigenen Interesse Hamburgs liegt, daß in dieser wichtigen Frage jedem Vorschresten auf unrichtiger und eben des halb nothwendiß ersolgloser Bahn bei Zeiten vorgebeugt und hiermit dem Bunde die Verpflichtung einer Ein⸗ sprache von vorn herein erspart werde. Dies sind die Betrachtungen, in benen wir mit dem kaiserlichen Cabinet in Wien eine Aufforderung erken= nen mußten, von Neuem gemeinsam unsere warnende Freundesstimme bei dem Senate von Hamburg zu erheben, um auf jene Gesichts punkte hinzu— deuten, welche wir, eintretenden Falles, am Bundestage geltend zu machen nicht umhin lönnen würden. Wir sind überzeugt, der Wohlfahrt der ersten Handelsstadt Deutschlands, wie den Interessen unserer übrigen Mitverbün— deten hierdurch einen wahren Dienst zu leisten. Indem ich Ew. 24. dem— nach ersuche, Sich gefälligst in diesem Sinne vertraulich auszusprechen, stelle ich Ihnen zugleich anheim, eine Abschrist dieser Depesche in den Händen des Herrn 2c. zu lassen.
— Rachdem am 27. September die mit der Inspection des lübecker Bundes -Contingents beauftragten Generale von Thümen und von Hadeln in Lübeck von Hamburg eingetroffen waren und im Hotel du Nord Quartier genommen hatten, fand am Morgen des 28. September vor dem Burgthore die Inspection des dortigen Füsilier Bataillons statt.
— Die protestantische Generalsynode der bgierischen Pfalz zu Speier faßte am 23. September hinsichtlich der Bekenntnißfrage im Sinne des Vorschlags des Kirchenregiments folgenden einstimmigen Beschluß: „Die Generalspnode erkennt an, daß in der Ausgabe der Augshurgischen Konfessson von 1540 (der sogenannten Variata)
sich der Konsensus darstelle, welcher zwischen der Augs⸗
1624
burgischen Konfessi und dem Kleinen Lut schriften der unsere vereinig der ausdrücklichen Voraussetzung, daß kirchenpolizeiliche unfrei bildende Verp der Symbolischen Bücher nicht begründet werden solle. Bezüg des früheren Dissensus soll das in S8. 4— 3 der Vereinigungs-Ur— kunde Festgesetzte in keiner Weise alterirt werden.“
— Wider Erwarten haben die Verhandlungen der zweiten nie⸗ derländischen Kammer über die Antwort-Adresse bereits ir Sitzung vom 26sten d. M. ein Ende erreicht. denz des Entwurfs wurde ohne Diskussion und ohne Abstimmung Die einzelnen Paragraphen veranlaßten sodann einige von denen das bemerkenswertheste, ssor Bosscha aus Amsterdam vorgeschlagene, den Zweck wo die Kammer sich mit dem König materiellen
„Wenn sich hiermit in gleichem Maße die e Entwicklung des Volkes vereinigt, so dürfen Dieses Amendement unter letzteren
on von 1530, dem Heidelberger Katechismus herischen Katechismus, als den Hauptbekenntniß⸗ evangelischen Gesammtkirche Deutschlands, von der te Kirche der Pfalz einen Theil bildet,
stattsindet, in durch diese Erklärung eine
flichtung auf den Buchstaben 160, Br.
Sonnabend, 1. Oktober. lung): Fidelio, Oper in 2 Abtheilungen, nach dem Französischen, . 9 . ; 366 9 ss; * af, 5 5 ; j Musik von L. van Beethoven. Zwischen dem Macchiavelli, Tragödie in 5 Aufzügen, von Elise Schmidt. Kleine Preise: Fremden-Loge 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc.
Die allgemeine Ten⸗ von F. Treitschke. ersten und zweiten Akt: Ouvertüre zur Oper: „Leonore“, von (Frau Köster: Leonore.) Mittel-Preise: Fremden-Loge 2 Rthlr. ꝛc.
genehmigt. Besprechur von Profe hatte, in dem Paragraphen, Fortschritt Worte einzufügen: geistige und sittlich wir der Zukunft ruhig entgegenschreiten.“ wurde mit 26 gegen 17 Stimmen angenommen; waren die der früheren Minister van Bosse, Thorbecke, Rochussen Mit 23 gegen 20 Stimmen wurde beschlossen, die der rückständigen Gesetze zur vollständigen Aus⸗ chärfen und schließlich der modifizirte — Am 26. September hat Se. ammer entgegengenom⸗— er mit Freuden daraus ersehe, wie er fort⸗ dürfe für alles,
igen und Amendements, g. van Beethoven.
Wohlseins
Nebrau belegene,
und Baud. Mahnung wegen führung der Verfassung zu vers Entwurf einstimmig angenommen. Majestät der König die men und erwidert, daß während auf die was das Heil de
— Der Prinz von Chimay,
Adresse der ersten K
Mitwirkung der Kammer rechnen s Vaterlandes fördern könne.
der bekanntlich nach Lille abge⸗ dort im Namen Sr. Majestät des Königs der aiser der Franzosen zu begrüßen, ward am 24. September in feierlicher Audienz empfan— talteten Balle beige⸗ i3. September Vormittags aber n eigenhändiges Schreiben Nach Brüssel zu eptember Nachmittags vom hatte und dem
kauft werden. im IV. Büreau einzusehen. Marienwerder, den 30. Mai 1853. Königliches Kreisgericht, J. Abtheilung.
schickt wurde, um Belgier von letzterem dem er dem von der Stadt veranf vurde der Prinz am der ihm ei zustellte.
e. Majestät den K
wohnt hatte, mals vom Kaiser empfangen, Majestät den König Leopold Prinz am 26. r eine lange Conferenz
,,. rückgekehrt, ward Könige empf er das Schrei — Die „Madrider Gaceta“, einen von fünf Ministern unterzeichnete alle Bewerber um ein Staatsamt eine Die neuen Minister, Marqui werden in Madrid erwartet. Fivil-Gouverneur von Mad — hricht in Abrede, als wäre General Jose Gouverneur von Cuba bestimmt.
angen, mit dem e ben des Kaisers überreichte. veröffentlicht am — n Beschluß, wonach fortan gründliche Prüfung bestehen s von Gerona und Marquis Herr Benavides hat seine id eingereicht.
September
Entlassung als Civil „Diario“ stellt die Nae de la Concha zum General⸗
(Tel. Dep. d. C. B.) ll dem Frieden günstig sein.
(Tel. Dep.
Wien, Donnerstag, 29. September. Das Ergebniß des olmützer Besuches so
Paris, Donnerstag, titutionnel“ sagt, daß die Flotten in die Dardanellen ein⸗ äische Gleichge⸗
29. September. Der „Cons laufen, um die Integrität der Türkei und das europ wicht aufrecht zu erhalten.
Der russische General abgereist.
Konsul ist mit Depeschen nach Olmütz
Il an Ra ß Red ae. Berlin, den 29. September.
Weizen 3 Rthlr. 21 Sgr. 3 Pt., auch 3 Rthlr. 15
w anche ur. Häistr 1 Rthlr. 15 Sgr.,
3 Rihlr., auch 2 KRthlr. 25 Sgr Erbsen 2 Rihlr. 28 Sgr. 9 Ef.
auch 3 Rthlr. 9 Pf., auch 2 Rthilr. aneh 2 Bible 3 Sea O Pt.
iir. 14 Sgr. 3 Et.
koggen 2 Rthlr. 28 Sgr. 7 Sgr. 6 Ef., 1è Rililr. 7 Sgr. 6 Pl. Mitt woch, 28. September. Bas Schock Stroh 8 Kthlr. 15 8gzr., Centner Hen 28 Sgr, gerin Kartoffeln, der Schessel 27 weis 2 Sgr., auck 4 Ssr. 516 Die Preise von Kariolfel- Spiritus, 23. September 1
23 Sęr. 9 bf lse Gerste 2 Rthlr. kRthlr. 10 Sge, auch
auch 7 Rihlr. 15 ere Sorte auch 26 Stzr. ; Sgr. 6 Pf., auch 22 Sgr. 6 Pf., metzen- frei ins Haus geliesert, waren am 32 Kthlr. 313 und 32 Rthlr. ö
33 Htklr.
325 und 3245 Rihlr.
32 RKthlr.
: Fralles.
Se3 .
per 10,806 Pro Cent nach Berlin, 29. September 1853. Die Aeltesten der Ka
ufmannschaft von Berlin.
Anhalt - Dessauer Landesbank Actien Lit A. 165 Br., Lit. B. Eraunschweiger Bankactien 107 Br., 107 G. Weimarische Bankactien 1033 Br., 103 G. Wiener Eauknoten 922 Er. 927 G.
1625
— —
quet Loge 20 Sgr. 10 Sgr. Amphitheater 5 Sgr. Sonntag, 2. Oktober. Im Opernhause.
Heir zig, 29. September. Leipzig- Dresdener 2107 Br. Säck- In Potsdam. . z ö
. vt Br. Sächsisch-Schlesische 103 Br. Lal, au. Zittauer gemälde ö. 1 k Befehl. Krisen, Charakter . . . e. .
.
w . ö . ser 1, Be, im Schauspielhause zu Potsdam zu fol ne, n ,
genden Preisen zu haben:
Erster Balkon und erste Rang Loge 25 Sgr. Parquet und Par⸗ Zweite Rang-Loge 10 Sgr. Parterre
¶65ste Vorstellung.)
Der Feensee, große Oper in 5 Abtheilungen, von Scribe. Mustt
tu talich u fiele. mmiaf; Königliche Schauspiele von Auber. Ballets vom Königlichen Balletmeister Hoguet.
Heffentlicher Anzei
Nothwendiger Verkauf.
Das im Kreise Marienwerder im Dorfe Gr. dem verstorbenen Hofbesitzer zugehörige, im Hypothekenbuche sub No. 8 verzeichnete und auf 10, 350 Rthlr. 10 Sgr. gerichtlich geschätzte Gut, bestehend aus 60 Mor⸗ gen Ackerland, 3 Morgen 50 IRuthen Obst⸗ und Gemüseland, 2 Morgen Unland und Wohnge— Vieh- und pferdestall, Scheune und Kathe, soll Schulden halber
am . Janugr 1851
vor dem Herrn Kreisgerichts-Rath Mayer an hiesiger Gerichtsstätte im Zimmer Nr. 3 ver— Taxe und Hypothekenschein sind
Ediktal⸗ Citation.
J. Nachstehende Verschollene:
7
1) der Feilenhauergeselle Johann Christoph Stiefel aus Altranstädt, geboren 1792, welcher 1814 oder 1816 zuletzt aus Aeisse geschrieben und dessen Vermögen 2 Rihlr.
11 Sgr. 5 Pf. beträgt;
der Bäckergeselle Johann Christian Krause, geboren 1801 in Wallhausen, in Merse— burg zuletzt wohnhaft, verschollen seit 1839, dessen Vermögen 9 Rihlr. 1 Sgr.
3 Pf. beträgt;
Martin Gall, früher Gensdarm hier,
verschollen seit 1826, dessen Vermögen
25 Rihlr. 12 Sgr. 1 Pf. beträgt;
Johann Christoph Hobe aus Bischdorf, Sohn des 1820 verstorbenen Auszüglers Peter Hobe daselbst, vermißt seit fast 50 Jahren, dessen Vermögen 26 Rthlr. 20
Sgr. 10 Pf. beträgt;
so wie deren unbekannte Erben und Erbnehmer,
l. die unbekannten Erben a) der beiden zu Schaafstädt 1850 verstor—
benen Geschwister Rosine und Christiane
Klügling, als:
1) die Nachkommen der zu 3scherben verstorbenen Marie Christine, verehel. Meinhardt, geb. Klügling, und deren
Ehemann Schäfer Meinhardt,
2) die Nachkommen der Friederike Eli— sabeth Busch, geb. Klägling, in Bisch⸗ dorf, namentlich der Handarbeiter
Friedrich Busch in Langenhagen, 3) der Geschwister Quenzel,
mit dem Bemerken, daß der Rachlaß nur 11 17 Sgr. 3 Pf. beträgt, z b) des am 10. Januar 1852 hier verstor⸗
benen Mäklers Johann Christoph Röß—
les, als:
15 dessen Vater Anspänner Johann Christian Rößler aus Teutschenthal,
2) die Kinder der veistorbenen Schwester des Erblassers, Marie Dorothee Otto, geb. Rößler, in Niederwünsch,
) des Briefträgers Johann Friedrich Leo—
pold Höhr und dessen Ehefrau Christiane, geb. Wenzel, welche beide im August 1850 hier verstorben, namentlich der Bruder des Höhr, Johann Karl Wil— helm Höhr, geb. am 15. September 1794, welcher als Lützowscher Jäger in der Schlacht bei Belle⸗-Alliance verwundet worden sein soll,
von uns auf den 18. März 1854, Vormittags .
vor dem Deputirten, Herrn Kreisrichter Knauth, in dem hiesigen Gerichtslokale anberaumten Termine schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls die Verschollenen für todt erklärt, die unbekann— ten Erben präkludirt, ihr Vermögen und die Erb— massen den sich legitimirenden nächsten Verwandten ressß. dem Fiskus als herrenloses Gut zuge—
sptochen werden wird. Merseburg, den 12. März 1853. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
1340 Bekannimachung.
Für bie Friedens- Lazarethe und Garnison— Anstalten unserxes Corps- Bezirks sollen solgende Wäsche⸗ und Bekleidungsstücke beschafft werden:
34 wollene Bettdecken,
10 feine Decken-Ueberzüge,
20 feine Kopfpolster⸗Ueberzüge, 10 feine Bettlaken,
30 feine Handtücher,
150 ordinaire Decken⸗Ueberzüge, 500 ordinaire Kopfpolster⸗-Ueberzüge, 930 ordinaire Bettlaken,
200 ordinaire Handtücher,
310 Leibstrohsäcke,
100 Kopspolstersäcke,
200 Paar wollene Socken,
150 Krankentöcke (ungefütterte), 100 Krankenhosen, 100 Paar Pantoffeln.
ihre versiegelten, mit der Aufschrift: „Submission zur Wäschelieferung pro 1853“
versehenen Offerten bis spätestens 11 Uhr Vor— mittags des vorbezeichneten Tages an uns ge— langen zu lassen, wo dann deren Eröffnung in dem Geschästslokale unserer vierten Abtheilung erfolgen wird. Bedingungen und Proben liegen bei der hiesigen Königlichen Garnison-Verwal— tung zur Ansicht bereit. Bemerkt wird noch, daß die Offerten auch auf einzelne Artikel der vorge⸗ erung gerichtet sein können, jedoch das ganze auegebotene Quantum jedes Artikels um—Q
dachten Lief
fassen müssen. Stettin, den 27. September 1853. . Königliche Intendantur des II. Armee-Coips.
1184 Ediktal-⸗-Ladung.
Der Tuchmachermeister Carl Gustav Gebhardt, Hausbesitzer und Schnittwaarenhändler in König⸗ stein, hat seine Insolvenz angezeigt und es ist zu dessen Vermögen der Konkursprozeß eröffnet worden. Es werden daher alle Diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde an die Konkursmasse des genannten Gebhardt Ansprüche
zu haben glauben, geladen, den 12. Januar 1854,
welcher zum Liquidationstermin anberaumt wor⸗ den ist, zu rechter früher Gerichtszeit in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, ihre Forderungen und Ansprüche bei Vermeidung des
Ausschlusses von diesem Schuldenwesen und be
Verlust der ihnen eiwa zustehenden Rechtswohl⸗ö that, der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
gehörig anzumelden, zu bescheinigen, mit dem
er. ,
Zur Verdingung dieser Arbeiten haben wir einen Termin auf Mittwoch, den 19. October er,, angesetzt, und sordern Unternehmungslustige auf,
2130.
No.
Im Opernhause. (164ste Vorstel⸗ Mittel ⸗Preise: Fremden⸗Loge 2 Rthlr. ꝛc. Im Schauspielhause.
(117te Abonnements ⸗Vorstellung):
bestellten Rechtsvertreter, so wie nach Befinden unter sich, der Priorität halber, rechtlich zu ver— fahren, binnen hierauf
sechs Wochen zu beschließen,
den 26. Januar 1854,
der Bekanntmachung eines Präklusivsbescheides, welcher rücksichtlich der Außenbleibenden, Mittags 12 Uhr, als eröffnet angesehen und zu den Akten genommen werden wid, sich zu gewärtigen, hiernächst aber
den 3. Februar 1854,
welcher zum Verhörstermin sestgesetzt ist, Vor⸗ mittags 9 Uhr anderweit au Gerichtsstelle hier= selbst zu erscheinen, die Güte zu pflegen und wo möglich einen Vergleich zu schließen, wobei die nicht oder nicht bestimmt sich Erklärenden, als in die Beschlüsse der Mehrheit einwilligend, werden erachtet werden; dafern jedoch ein Ver⸗ gleich nicht zu Stande kommen sollte,
den 17. Februar 1854,
der Inrotulation der Akten, Behufs der Abfas⸗ sung eines Ordnungsbescheides, und
den 20. April 1854,
der Publication dieses Vescheides, welcher rück— sichtlich der Außenbleibenden, Mittags 12 Uhr, für geschehen erachtet werden wird, gewärtig zu sein.
Auswärtige Gläubiger haben bei 5 Thlr.
Strafe zl Annahme künftiger Ladungen Begall⸗ mächtigte in hiesiger Nähe zu bestellen. Königstein, am 29. Juli 1853.
Das Königliche Gericht daselbst. Hmfmann.
1 200
Demnach das von dem jetzt verstorbenen hiesigen Bürger und Kaufmann dritter Gilde, ehemaligen Herrn Aeltermann großer Gilde, Anton Ludwig Zieburtz und seiner Ehegattin Caroline gebornen Berg errichtete, offen hier selbst eingelieferte testamentum reciprocum, am 2. Oktober d. J. Vormittags allhier beim Rathe öffentlich verlesen werden soll; so wird solches allen Denen, welche dabei ein Inter- esse haben, hierdurch bekannt gemacht und haben Diejenigen, welche dawider protestiren, oder ihre Rechte als Erben wahrnehmen wollen, sich mit ihren Protestationen und Erbansprüchen in
der Frist von einem Jahre und sechs Wochen a
dato der Verlesung des Testaments, sub dena praeclusi et perpetui silentii, allhier beim Rathe anzugeben und ihre Gerechtsame in gesetzlicher Art wahrzunehmen. Zugleich werden alle Diejenigen, welche an den ver⸗ storbenen Kaufmann Anton Ludwig Zieburtz oder an dessen hierselbst bestandene Handlung Anforderungen haben sollten, hierdurch auf⸗ gefordert, solche ihre Anforderungen innerhalb sechs Monaten a dato dieses Proclamatis sub poena pracclusi allhier, geltend zu machen, wie nicht minder alle Diejenigen, welche dem Verstorbenen verschuldet sein oder Vermögens⸗ stücke von ihm in Handen haben sollten, hier durch angewiesen werden, innerhalb gleicher Frist und bei Strafe des doppelten Ersatzes aus eigenen Mitteln, die Schuldbeträge hier= selbst einzuzahlen und die Veimögensstücke einzuliefern. Wonach sich zu achten.
Extradirt Pernau Rathhaus, den 21. Au— gust 1853.
Im Namen und von wegen des Raths
der Stadt Pernau: Obervogt Fr. Rambach.