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Verfügung vom 28. September 1853 — betreffend die Portofreiheit des St. Johanniter-Ordens.
st ö z 3 Sr jestät des Königs vom Mittelst Allerhöchsten Erlasses Sr. Majestät des Königs Lon 15. rr er c. ist dem St. Johanniter-Orden die Portofreiheit
in nachstehender Weise verliehen worden: . ö ö 2. e h. ., pondenz des. ,, gemeinen , it. . ö ö dorresp enz i ngelegenheiten d , . . ö . 6 3 um einen Akt der Allerhöchsten König⸗ amn ,, soll die Portofreiheit auch bei Versen⸗ 94 nʒ . Or den von den Ordens Behörden und. an . Anwendung finden, In Fällen, wo der Orden J ö: Empfängers verliehen wird, ist eine solche Angelegenheit als Privat⸗ sache zu behandeln, wobei die Portopflicht eintritt. ö. .
Was die Geld sendungen der Kasse des St. Johanniter⸗ Ordens betrifft, so sind dieselben portofrei zu befördern, sobald solche dem Zwecke der Verwaltung entsprechend verwendet werden, wogegen für die Zahlungen der Ordens Mitglieder an Eintritts geld, laufenden Beiträgen und Kosten für die Ordens-Insignien das Porto zu entrichten ist. ( ' ö
So weit n 3 Gegenstände portofrei zu befördern sind,
üssen sie mit der Bezeichnung:
, , Angelegenheiten des St. Johanniter ⸗ Ordens) . und, von den Ordens-Behörden abgehend, mit der Namens⸗Unter⸗ schrift des mit der Versendung beauftragten Beamten versehen, so wie mit dem Siegel des Ordens verschlossen sein.
Berlin, den 28. September 1853.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Bekanntmachung vom 29. September 1853 — über die unterm 19. September 1853 erfolgte Bestäti⸗ gung des Statuts des Züllichau-Grünberg⸗ Sorauer Chausseebau-Vereins.
Des Königs Majestät haben das Statut der unter der Be⸗ nennung: Zülllchau- Grünberg Sorauer Chausseebau⸗ Verein er⸗ richteten, in Grünberg domizilixenden Actien⸗ Gesellschaft, de dato Sorau, den 11. August 1852, mittelst Allerhöchsten Er⸗ lasses vom 19. September d. I. zu bestätigen geruht, was nach Vorschrift des 8. 3 des Gesetzes über die Actien-Gesellschaften vom. s,. November fs43 mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß vas Statut nebst den dabei festgesetzten Maßgaben durch das Amts⸗ blatt der Königlichen Regierung zu Liegnitz zur öffentlichen Kennt⸗ niß gelangen wird.
. Berlin, den 29. September 1853.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt.
Bekanntmachung vom 21. September 1853 — be⸗—
treffend die PGost-Dampfschiff-Verbindung zwi⸗
schen Pꝛweußen einer- und Rußland, Schweden und Dänemark andererseits.
Die Post-Dampfschiff-Verbindung zwischen Preußen einer⸗ und Rußland, Schweden und Dänemark andererseits findet folgender— maßen statt:
1) Zwischen Stettin und St. Petersburg durch die Post-Dampfschiffe „Preußischer Adler“ und „Wladimir“ aus Stettin: Sonnabend 12 Uhr Mittags, aus St. Petersburg (Kronstadt): Sonnabend Nach⸗ mittags.
Der „Preußische Adler“ geht von Stettin ab: den 15. Oktober;
der „Wladimir“ dagegen: den 8. und 22. Oktober. 2) Zwischen Stettin und Stockholm, durch die Post⸗Dampfschiffe „Nagler“ und „Nordstern“, aus Stettin: Dlenstag 12 Uhr Mittags, aus Stockholm: Dienstag 10 Uhr Vormittags. . Der „Nagler“ geht von Stettin ab: den 11. und 25. Oktober; er „Nordstern“ dagegen: den 18. Oktober und den 1. November.
3) 3wischen Stralsund und 9stadt,
aus Stralsund: Sonntag und Donnerstag Mittags, aus Istadt: Montag und Freitag Abends. 4 Zwischen Stettin und Kopenhagen, durch das Post-Dampfschiff „Geiser“ aus Stettin: Mittwoch und Sonnabend 12 Uhr Mittags, aus Kopenhagen: Montag und Donnerstag 3 Uhr Nach⸗ mittags. . . 1 Die Passage- und Fracht ⸗Tarife, so wie überhaupt alle in Bezug auf die Benutzung der Schiffe geltenden Bestimmungen, kön⸗ nen bei einer jeden preußischen Post⸗Anstalt eingesehen werden. Berlin, den 21. September 1853. General ⸗-Post⸗Amt. Schmückert.
Bekanntmachung vom 2. Oktober 1853 — betref fend die Eröffnung des Provinzial-Landtages der Provinz Preußen.
Der nach dem Allerhöchsten Befehle Sr. Majestät des Königs einberufene Provinzial-Landtag der Provinz Preußen ist heute eröffnet worden.
Nachdem die Mitglieder der Versammlung dem Gottesdienste in der hiesigen Schloß und der katholischen Kirche beigewohnt hatten, begaben sich dieselben nach dem Ständesaal des König— lichen Schloͤsses, woselbst ihnen der unterzeichnete Landtags- Kom— missarius die von Sr. Majestät dem Könige Allerhöchst vollzogenen Propositions-Dekrete vom 25. und 26. September, welche also lauten:
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König
von Preußen ꝛc. ꝛc. entbieten Unseren zum Provinzial-Landtage einberufenen getreuen Ständen des Königreichs Preußen Unseren landesväterlichen Gruß und erlassen hiermit an sie die gnädigste Aufforderung, über nachfolgende Gegenstände in Berathung zu treten und ihr wohlerwogenes Gutachten abzugeben:
1) über den nebst Motiven beiliegenden Entwurf einer Ver—
ordnung, betreffend die Abänderung des 8§. 55 des Ge
setzes wegen Anordnung der Provinzialstände für das Königreich Preußen vom 1. Juli 1823;
2) über den nebst Motiven anliegenden Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Aufhebung des Pfarrzwanges evangelischer Pfarreien gegen Katholiken und katholischer Pfarreien ge gen Evangelische in Ostpreußen.
Wir eröffnen ferner Unseren getreuen Ständen, daß Wir von dem Beschlusse des vorjährigen Provinzial -Landtages wegen Aufbringung von jährlich 160000 Rthlrn. aus Provinzialmitteln auf 15 Jahre zur Begründung und Doti rung eines Provinzial-Straßen-Bau⸗-Fonds gern Kennt⸗ niß genommen haben und geneigt sind, wenn die Provinz die künftige Unterhaltung der aus dem Provinzial— Straßen-Bau-⸗-Fonds zu bauenden Chausseen gegen Verleihung des Rechts zur Erhebung von Chausseegeld nach dem für die Staats⸗-Chausseen geltenden Tarife und den zu demselben nach— träglich ergangenen Bestimmungen übernimmt, die Bildung eines solchen Fonds zu genehmigen und eine umfassendere Wirk samkeit desselben zu fördern, theils durch die Verleihung eines Privilegiums für die Ausgabe von Provinzial-Obligationen, wenn ünsere getreuen Stände auf diese Weise das erforderliche Bau⸗ kapital zu beschaffen wünschen, theils, indem Wir Uns vorbehal⸗ ten, neben thunlichster Förderung des Baues von Staats- Chaus seen in der Provinz Preußen, soweit die zu Chaussee⸗ Neubauten disponiblen Fonds es gestatten werden, auch zu dem Provinzial⸗ Straßenbau⸗-Fonds einen Beitrag bis zum Betrage von 100,000 Rthlr. jährlich zu gewähren. Unser Landtags -Kommissarius ist im Uebrigen angewiesen, Unseren getreuen Ständen die geeig—
neten näheren Mittheilungen über diesen Gegenstand zu machen. Wir haben die Dauer des Landtags auf 14 Tage be— stimmt und verbleiben Unseren getreuen Ständen in Gnaden ge—
wogen. ö . 2 Gegeben Sanssouci, den 25. September 1853.
gez. Friedrich Wilhelm.
v. Westphalen. v. Bodelschwingh. v. Bonin.
An 6 die zum Provinzial⸗Landtage des Königreichs
durch das Post-Dampfschif „Königin Elksabeth,“
Preußen versammelten Stände.
v. Manteuffel. von der Heydt. Simons. v. Raumer.
Preußen ꝛc. ꝛc.
1641 Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von FM Graf von Grünne, Graf. Schaafgotsche,
fremdländische Generale, Staͤbs Sund Ober Sffiziere n n fn, / 9
lassen an Unsere zum Propinzial-Landtage des Königreichs Preußen 160 Betragen haben dürfte, Se. Majestät der Kaiser hat noch in
versammelten getreuen Stände, in Verfolg Unseres Propositions⸗
zer Nacht des 3). Septembers den Herrn Minister des Aeußern
Dekrets vom 25sten d. M., die weitere gnädigste Aufforderung er— Grafen Buol, empfangen und fuhr am 1. Dttober in Begleitung * 2 (
gehen, ihr wohlerwogenes Gutachten darüber abzugeben: 5 und in welcher Weise durch Ausdehnung des anliegenden
Verhältnisse dem Bedürfnisse Abhülfe zu schaffen sein wird.
Unser Landtags -Kommissarius wird über die Materialien zur
Erwägung dieses Gegenstandes nähere Mittheilungen machen.
Wir verbleiben Unseren getreuen Ständen in Gnaden ge—
wogen. Gegeben Sanssouci, den 26. September 1853.
Friedrich Wilhelm.
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M . . 92 . . . s G2 . eb alen del ch ming .. Bm, [ 1 * . 2.
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19 331 Pyr 216 ö 4 . 9 2 die zum Provinzial-Landtage des Königreichs preußen versammelten Stände.
nebst dem Allerhöchst vollzogenen Landtags Abschiede 6 . —— . 41 g c j 23 . ö * . m wollt n 3 8 ö . . , . Jahre ! versammelt gewesenen Provinzial tände des Königreichs preußen übergab und die Versammlung für eröffnet erklärte. Königsberg, den 2. Oktober 1853. Der Landtags-Kommissarius, Ober-Präsident der Provinz Preußen,
Wirkliche Geheime Rath.
3 * 9 / 8 * 3 8 ö 1 * 282 4 1 B de i eh t amtliche s.
Berlin, den 4. Oktober.
Se. Majestät der König sind am 3. Oktober Morgens Uhr 20 Minuten in Breslau auf dem Oberschlesischen Bahn— hofe eingetroffen, woselbst Allerhöchstdieselben von dem Herrn Ober— Präsidenten von Schleinitz, dem Herrn Polizei⸗-Präsidenten von Keh— ser und der Generalität empfangen wurden. Nur wenige Minuten hielt sich Se. Majestät auf dem Bahnhofe auf und begab sich dann mit dem bereitstehenden Zuge nach Oderberg.
— Der Senat Bremens hat in seiner Sitzung vom
Oktober den ehemaligen Ober -Appellationsgerichts⸗Rath Bremer, einst Mitglied der provisorischen Regierung Schleswig— Holsteins, gegenwärtig Anwalt zu Braunschweig, zum Secretair des gemeinschaftlichen Ober -Appellationsgerichts der vier freien Städte Deutschlands erwählt. Dem Vernehmen nach ist Herr Bremer bereits Bürger von Bremen geworden. ö
Die Konferenz der höheren Polizei⸗Beamten zu Stuttgart
sst beendet und die betreffenden Theilnehmer, welchen am 29. Sep tember die Ehre zu Theil wurde, von Sr. Majestät dem König bon Württemberg in besonderer Audienz empfangen zu werden, sind wieder abgereist. Als Ort der nächsten Konferenz (im Mai 1854 wurde Karlsruhe bestimmt.
— Am 28. September Mittags kam mit dem Schnellzuge
Ihre Kaiserliche Hoheit die Kronprinzessin Olga von Württemberg, auf der Rückreise nach Stuttgart begriffen, in Bruchsal an. Der Königl. Finanzminister, Herr von Knapp, empfing die hohe Frau am Bahnhofe, wo dieselbe ausstieg. Auch die Vertreter der russischen Krone an den Höfen zu Karlsruhe und Stuttgart hatten sich eingefunden, um der erlauchten Tochter ihres Monarchen ihre Ehrerbietung zu bezeigen. Nach einem Aufenthalt von etwa einer Stunde trat die Kronprinzessin zum ersten Male auf dem Schienenwege der Westbahn ihre weitere Fahrt nach Württemberg an. Ihre Majestäten der König und die Königin von L ö h ö 2 . ö Bayer n sind mit dem Kronprinzen Ludwig und dem Prinzen 3 Hoheiten, von Berchtesgaden wieder in München . Mit Sr. Majestät dem Kaiser von Oesterreich sind am 306. September, Nachts 106 Uhr, in Wien eingetroffen: Se. Königliche Hoheit der Herr Bundes-Inspektor Prinz von Preußen und die Mitglieder der hohen Bundes-Inspection, dann Ihre K. K. Hoheiten die Herren Erzherzoge Karl Ludwig, Karl Ferdinand und Ernst, der Herr General der Kavallerie Graf von Wratislaw, Herr
Entwurfs eines Gesetzes für die Provinz Westphalen zur Erleich— terung der Erhaltung des ländlichen Grundeigenthums in den Familien der Besitzer, auch auf die Provinz Preußen, unter an— gemessenen Modalitäten mit Rücksicht auf die dortigen provinziellen
r.
St, Königlichen Höheik des Prinzen von Preußen um i' Schönbrunn, um Seine durchlauchtigsten Eltern zu grüßen! ngch 3 Hoheit der Erzherzog Wilhelm ist am) 1. Sktober ö. e . von der Bundestruppen-Inspection aus München zurück— — Eine am 26. September vom General-Göuverneur mar dan enn gen , ,, na g 4d. R zi zu Mailand veröffentlichte Bekannt—⸗ i n ,, , de , le P 15 . ; H nen die von Sr. Majestät dem Kaiser unterm sten v,. M. dekretirte Milderung des Belagerungszustandes für das dlomtardisch venetianische Königreich mit J. Sktober eintreten sol Dieses Alttenstück setzt alle seit dem Jahre 1848 erlassenen außerordent lichen Bestimmungen wegen kriegsrechtlicher Behandlung der Verbrechen und vorzüglich die Artikel der Proclamatton vom 10. März 1819 bis auf polgende, die auch ferner dem kriegsrechtlichen Verfahren unterliegen ö Kraft: 1) Verheimlichung oder unerlaubter Besltz von Waf! fen, d. h. wenn solcher Besitz nicht durch eine speziell erlaffene X. 6 des Militair-Gouvernements gerechtfertigt werden kann; 2), alle aufregenden politischen Demonstratilonen; 37 das Singen 6. zolutiongirer Lieder in der Oeffentlichkeit oder vor mehreren Perfonen; s, Tragen revolutiongirer abzeichen; s) wirkliche Verletzungen oder Beleidigungen, die öffentlich Militairper scnen außer Dienst zugefügt 3 . 6 Besitz revolutionairer Proklame oder Brandschriften; Tas 2lnschlagen von aufreizenden oder wühlerischen Revolutions aufrufen; 8) das Anbringen ähnlicher Schriften an Mauern und insoweit aus den Uebertretungen zub 6, 7 und 8 nicht das Ver— brechen des Hochverraths oder der Aufreizung und Wühlerei her— doxrgeht. Die für diese Ausnahmefälle festgefetzten Strafen (selbst bei, Verwundung von Militairpersonen höhern Ranges) sind auf— , milde bemessen, und übersteigen unter keinem Verhältniß die Dauer des einjährigen Profoßen- oder Festungsarrestes, können jedoch nach Umständen durch Fasten bei Wasser ünd Brod, Kurzschließen und Schanzarbeit in Eisen verschärft werden. In allen angezeigten Fällen findet auch beim militairgerichtlichen Verfahren das Ciwil⸗ Strafgesetzbuch allein seine Anwendung. Die eingeholte Bestäti⸗ gung eines kriegzrechtlichen Urtels schließt den Appellationsweg aus. = Die zu Madrid erfolgten politischen Verhaftungen der letzten Tage machen Aufsehen, insbesondere erregt es große Sen sation, daß Herr Escosura als Verfasser der aufregenden Procla⸗ mationen verhaftet wurde, die in den letzten Tagen dort eirkulirten. Bei einer Haussuchung sollen sich bei ihm Papiere gefunden haben welche den Beweis liefern, daß er bei den Veroöffentlichungen die Hand im Spiele hatte, die darauf berechne“, den Hof zu diskre— ditiren. J
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; „Fädrelandet“ zufolge wird die Telegraphenlinie zwischen Hamburg und Nyborg schon in den ersten Tagen des Oktobers, die ganze Linie von Kopenhagen nach Hamburg aber jedenfalls im Laufe desselben Monats der Benutzung übergeben werden können. Zwischen Kopenhagen und Hamburg werden Privat-Depeschen mit . Rbthlr. für 20, mit 2 Rbthlr. für 60 und mit 3 Rbthlr. für 100 Worte, ferner zwischen Kopenhagen und Helsingör mit 64 Rbsch. für 20, 1 Rbthlr. 32 Rbsch. für 50 und 2 Rbthlr. für 100 Worte hezahlt werden.
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e Mittags 12 Uhr von
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el. Dep. des Staats-Anzeigers.) Der am 3. Oktober C., Berlin abgegangene Packzug nach Köln hat am 4ten d. M. in Minden den Anschluß an den Zug nach Deutz nicht erreicht. /
Wien, Montag, 3. Oktober. (Tel. Dep. d. C. B.) Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich, begleitet von dem Erzherzog Ludwig Karl, sind gestern Abend nach Warschau abgereist. Diefel⸗ ben werden dort mit Sr. Majestät dem Könige von Preußen zu— sammentreffen.
Paris, Montag, 3. Oktober. (Tel. Dep. d. C. B.) Die / „Assembls nationale“ hat erklärt, daß die Konferenzen in Wien wieder begonnen hätten, und stellt eine Coalition der Nordmächte in Abrede. Dieselbe hat eine Verwarnung erhalten.
Das heutige Abendblatt der „Patrie“ erwidert der „Assemblée nationale“: Der Faden der Unterhandlungen sei nie abgerissen und die Konferenzen seien nie aufgelöst worden. Die Diplomatie ver⸗ doppele ihre Anstrengungen zu einer friedlichen Lösung; sie müsse sich aber beeilen, denn die Macht der Umstände könnte solche Ver⸗ wickelungen herbeiführen, die zu überwinden unmöglich wäre, Eine
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