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1716
d) die Landbriefbestellung stattfindet. — In Bezug auf den
Paketverkehr während der Weihnachtszeit werden alljähr— 8 lich besondere Einrichtungen getroffen werden. Berlin, den 14. Oktober 185335.
Königliche Ober -Post-Direction.
Nichtamtliches.
Berlin, den 19. Oktober.
— Bei, der am 12. Oktober zu Siegburg stattgefundenen Ersatzwahl eines Abgeordneten der Kreise Sieg und Waldbroel für die zweite preußische Kammer wurde der Gutsbesitzer und Bürger— meister Strunk zu Warth mit 103 gegen 70 Stimmen gewahlt. — Se. Majestät der König der Belgier hat den 16 * tober Nachmittags Herrn Barrot empfangen, welcher ihm seine Beglaubigungsschreiben als außerordentlicher Gesandter und bell mãächtigter Minister des Kaisers der Franzosen überreichte Der König und die ganze Königliche Familie werden am 20 Oktober Abends sich von Ostende nach England einschiffen. Der Zweck die⸗ . ist, die Herzogin von Brabant der Königin Victoria vor— — Die amtliche Madrider Zeitung vom 109. Oltober enthält heute ein Dekret, das den Kammern vorgelegt, übrigens aber sofort in Ausführung gebracht werden soll, infowelt es das Staats⸗ gesetz gestattet. Die Hauptpunkte dieses Dekretes sind: „Art. 1.
Die Königliche Marine wird für jetzt aus 90 Schiffen aller Art
bestehen, nämlich aus 6 Linienschiffen von S0 bis 90 Kanonen oder 400 bis 60) Pferdekraft, 12 Fregatten von 30 bis 56 Kanonen, oder 300 bis 490 Pferdekraft, 12 Korvetten von 20 bis 30 Kanonen, 14 Briggs von 6 bis 20 Kanonen, 6 Kriegs- und Post-Dampfschiffen von 400 bis 590 fer de⸗ kraft, 8 Dampfschiffen für den transatlantischen Dienst von 300 bis 400 Pferdekraft, 12 Küstenschiffen, 12 Schiffen für niedriges Wasser und 8 Segeltransportschiffen. Art. 2. Die jetzigen Schiffe der Marine werden mit Dampfmaschinen versehen und wenn unbrauchbar geworden, durch werden. Art. 3. In den Seehäfen soll immer so viel Baumaterial vorhanden sein, daß man zum wenigsten z der Schiffe ersetzen kann Art. 4. Das Material solcher Niederlagen wird nicht in den Staats? waldungen geschlagen, sondern den bestehenden Gesetzen gemäß in ,, Versteigerungen angekauft werden. Art. 5. Zum Ankauf von Schiffen im Ausland bedarf die Regierung der Ermächtigung der Kammern; sie kann jedoch ohne dieselbe handeln wenn es sich um, den Ankauf von Maschinen oder Eisenwerk han delt, das die inländischen Fabriken nicht anfertigen können.“ 36 gleich macht die amtliche Zeitung bekannt, daß die Königin den
gemischte Schiffe ersetzt
Bau von drei Fregatten 2ter Klasse mit 31 Kanonen befohlen hat.
Di r ferti ,, im Ausland angefertigt werden. Außerdem er zwei Dampfboote, 360 120 * Pferdekraf V pf „3650 und 120 Pferdekraft, gebaut ö . Die offizielle „Departem. Tidende“ zu Kopßenhagen vom 3 ,, „Unterm 21. Juni d. J. ist zwischen der . ö. ,, . Regierung und dem Senat der freien Hanse— amburg eine Convention (deren Ratificationen unterm
Annoncen über Verkäufe, Preis-Courante u. dgl. annehmen dürfe ö welchen nicht die darin vorkommenden Summen oder . ö 3 K ; * Preis⸗ . ausschließlich in Reichsbankgeld angegeben iind. . ö J de Constantinople“ vom 4. d. M. enthält der Spitze des Blattes folgenden, als iche Mitthei bezeichneten Artikel: . J 5 ; 6.5 ö ⸗ ; . n n. . . , . Publikums gebracht worden, daß ̃ er Regierung Sr. Majestät des Sultans . gulirungs⸗-Entwurf zur Ausglei is 4 = J eichung der zwischen der h P dem russischen Hofe e . 1 . n . ᷣ ntstandenen Diffe en ö renz nicht angenommen werde ö n, nn g, rr nach dem Eimessen der Regierung j J ifizirt zu werden und oh di t Machte ohne daß die großen ö. 3 3 ihnen begehrten Versicherungen abgegeben . . . den der ottomanischen Regierung‘ befreundeten kö unternommenen, Versuche, Rußland zur Annahme n,, ,,, 6. nn,, . nn. . d Berichtigungen zu bewegen, haben durch— , an , Heneigtheit zu Gunsten der b l eri 1 gihe Gur egehrten Versicherungen , , ,,,, agten Not d unbe eizustimmen. Es ist ĩ ies d . ! ist endlich erwi ur r, fiel ee Teal. ed , en fle. chtlich nd einen Akt der Vertrags-V . ,, nut der rags⸗Verletzung begangen . k den Pruth überschreiten und in die n re n geduldet merden en n, Fortdauer dit ses Zustandes der Dinge nicht länger Sonntage den 22 e, so, ist die Frage, dem an der hohen Pforte am Rathe vorgele . ö. Montage den 23. Zilhidje versammelten Großen selben ,, orden, wo nach allseitiger Besprechung und Prüfung der ,, i. ö ö ö Wesirs, Ulemas, Militair-Chefs ᷣ atsbheamten beschlossen worden ist, Ruß . J ,, en ist, Rußland den Krie baus⸗ Ern n gn das vom Scheik ül Jr en aus gestellte Fr , . , hat, ist das von allen Ministern unterzeichnete demselben durch ,. Str. Wiajestät dem Sultan vorgelegt worden, der tion rriheist he, 6 zu dem Zwecke erlassenen Hatti-Scherif seine hohe Sanc— Regierungen . . Vorstehendem der Kriegsstand zwischen den beiden , n irt ist, so wurde dem Brauche gemäß ein Schreiben , der Moldau und Walachei an den DOberbefeblshaber der ben Befeh . gerichtet; zugleich wurde an Se. Excellenz Omer Pascha . ö ö . Feindseligteiten zu beginnen, im Fall die Räumung , , n, Tagen vom Tage des Eintreffens jenes Schreibens an , , ,. bewerkstelligt würde; die zu dem Behufe nöthigen . 2 e : *enfalls an die anderen Beamten erlassen worden. Es i nn , zeweises, daß Rußland, welches Ansprüche erhoben hatt schließlich 243 a n,. Stücken genehmigt werden können und welches nischen Reich es da. durch den Einfall in zwei Provinzen des ottomo. rletzt haite, die einzige Ursache dieses Krieges geworden
ist. Da . / . is a aber die kaiserliche Rrgierung den Krieg einzig und allein in
der aufricht f ö. und k ihre gehenligten Souverainetäls⸗ die sen Sache nach Maßgabe . . , a. . an Rußland entlärt ist, so hat der , ienen. Va der Krieg nur beste enden Systeme woder nach ö beschlossen, daß in dem eintteten soll; de 56 ñ jen noch nach innen eine Veränderung ö ö hat die neuliche Ordonnanz, welche allen Klassen Kraft und Geltung . . gut gegen einander zu benehmen, in voller handelt, wird stren ö b seiben und ein Jeder, welcher derselben zuwider— i, ,,, ge bestraft werden. Fermans, welche diese Erklärung
; „lo wie die nöthigen Instruktionen sind allen Gonverneurs de
Piovin Sands . Provinzen und Sandschaks zugefertigt worden. Möge die Vorsehung der
6. August ausgewechselt si tIqufi 26 * ; nd) vorläufig auf 20 Jahre abgeschlossen worden, zufolge welcher der dänischen Regierung das . .
. ih die dänische Staats-Telegraphenlinie — Heresundlinie — r, ebiet der Stadt Hamburg hinein zu verlängern, so wie in Telegraphenstation in bemeldeter Stadt zu haben, wo— ge . . denselben Zutritt zur Be⸗ tz er Linie wie die dänischen haben und im Uebrigen d 3 mit Rücksicht auf die hamburgischen Etat ep er . egünstigungen zugestanden sind.“ .
Das Polizei⸗-Amt der Stadt Schleswig hat unter dem
12. . 66. Bekanntmachung folgenden Inhalts erlassen: hiesge* De dt em Polizei- Amte vorgebtacht worden, daß bei Einwohnern i e n . . allerlei aufrührerische Embleme, als Fahnen, Schil-⸗ gtac e tat, l ö. die Insurgenten-⸗Armee bestimmt gewesene Militair-⸗ , ,. ,, werden und solches nicht nur der guten Ordnung, , n erlassenen Verfügungen zuwider ist, so werden a, , n 9 . . Stadt Schleswig hierdurch ailes Einstes und Sachen, , n ihrem Bꝛsitze etwa annoch befindlichen Embleme ten, nunmehr fördi sa⸗ irgend liner Weise an den Aufruhr erinnern möch⸗= unserztichnefen ont fn und spätest ens innerhalb 3 mal 24 Stunden im Wentz öh rn ugs Kin sungen sbelen! möchten, mit einer en Frist annech derartige Sachen angetroffen werden Ensrichlung . 6 von 10 bis 50 Rbthlr. belegt, so wie auch zur
ouceur an den . Brüche gleichkomm enten Belaufs, als
Ein anderes m angehalten zu werden, zu gewärtigen haben.“ Ninist rial Reskript , enthält mit Bezugnahme auf das Stadt Schleswig n. ö die Anzeige: daß die in der r en Blätter keine Mittheilungen und!
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. w ihren Beistand angedeihen lassen.“ Aus er franzbsische d . Pforte, datirt J . Uebersetzung des Manifestes der hohen ö . Moharrem 1270 (4. Oktober), theilt die „Oesterr 7 . gedrängten Auszug mit: . pferd n e n n, ,. der Sachlage an die von der ; cationen der Wiener Note . ö der Ma ir. . ier Note und an das Ansuchen des , . abzustehen, nachdem Rußland bei der einfachen Annahme Yosde der , . beharrte. Es sei die Darlegung der sich genöthigt sehe Pforte zu diesem Schiitte um so unerläßlicher, als sie der . ö ö beginnen und dieses Mal dem Rathe ö. 96, llliirten“, nicht nachzufolgen, „obgle ie nische Regie rung niemals ö , m. 9. y' aufgehört habe, die wohlwollende Absie . Vorstellungen gebührend zu würdigen“. . In dem Benehmen der Regier Sr. Masestä S . . ung Sr. Majestät des Sultans habe vom An an 9 8 z 5 ; v ans habe fang an keine Veranlassung zu Streitigkeiten gelegen, denn sie sei
sei dem Beginn kes el er bie jeöt mit, Nääßigung and Wer öhnlichf ie ot.
geschritten. Habe Rußland sich in Betreff der heiligen Orte zu beschweren gehabt, so ⸗ hätte es sich auf diese Frage beschränken d nich zugleich Einschüchterungs — Maßregeln ergreif solle H
. aßregeln ergreifen sollen, wie die Ab— sendung der Truppen an die Gränzen und Vorbereitung maritimer Streitkräfte zu Sebastopol. . Die Frage der heiligen Orte ge zur . friedenheit aller Theile, gelöst und auch in Betreff anderer, Jerusalem betreffenden Fragen, die Geneigtheit der Pforten Regierung zur Er⸗ theilung der verlangten Zusicherungen dargelegt worden. Nachdem diese Angelegenheit beseitigt gewesen, musse es die Pforte als einen Kriegs— vorwand ansehen, wenn Rußland auf der Frage der neff. gien der griechischen Kirche bestehe, welche die osmanische Regierung olk⸗ tropirt habe, die sie in ihrer Ehre, ihrer Würde und souverainen Giwalt aufrecht zu erhalten sich verpflichten fühle, in Betreff deren aber sie weder die Einmischung noch die Oberaufsicht irgend einer anderen Regierung zu— geben könne. Nun habe Rußland die Moldau und Walachei 'mit bedeu- tenden Streitkräften besetzt und wolle diese Provinzen als Pfand behalten bis es das von ihm Verlangte erhalte. Die Pforte habe das mit Recht als eine Vert agsverletzung, folglich als einen casus belli angesehen und die übrigen Mächte würden es wohl eben so beurtheilt haben Somit sei Rußland der angreifende Theil. J ö
Beachtung der haben, um kenn dem Vertrage dem christli unmodifizirt, Mentschikoff ö. ö „aß einige Paragraphen d 6 l , heit weiche sie doch dem Buchstaben wie schitoff schen gegebenen Ve ionen des Absichten il gien somit' der Regierung S'. Masjestãät gereicht.
kirchlichen Paragraphen des erscheine es der h eine Stelle aufzunehmen Kaisers für gien, welche, dem Herrschern land als ein
Zusammenhanges
von
hohen Pforte des glie Verträge anzuspielen in Bezug auf die fränkischen sind. Eine solche
stimmte,
kirchlichem Aufsichts⸗ es
abhängigkeit der
Beamten und Agenten zu die k. russische Regierung habe keine ter in allen Fällen machen zu wo
wider gehandelt werde.
tionen zu der Wiener Ko z usicherr ver- langt habe, sich nicht zufri mne, wenn die Wiener Note unverändert ble
wenn sie nicht dazu gezr nahme ihrer Würde, Augen der eigenen U teriellen Selbstmord türkischen Mod ificationen nifest doch die wahre Ur es z
ten könnte.
Mwfgrte vSBpllkommel Nech pforte vollkommen Recht g
1717 annehmen könne, die hohe Pforte, die sich stels durch tteue Verträge ausgezeichnet, werde dieselben jeßt so sehr verletzt Rußland zu einer Vertragsüberschreitung zu n von Kainardji zuwider, christliche Kirchen zerstört oder chen Kultus Hindernisse in den Weg gelegt worden seien? Vie Wiener Note sei zwar allerdings mit der von dem Fürsten rlangten nicht ganz übereinstimmend, auch nicht zu leugnen, FNotenentwärfes der hohen Pforte selbst darin
Wie man
scien, aber in ihrer Gesammtt ie dem Geiste nach nicht durchaus von der Ment⸗ ab. Die zuletzt von den Bertretern der Groß machte rsicherungen in Betreff der Gefahr nachtheilige: Interpreta⸗ fraglichen Notenentwurss bewiesen freilich auf's neue die guten ihrer respettiven Regierungen für die hohe Pforte, und hätten des Sultans zu hoher Befriedigung
Ne
Allein Angesichts des von Rußland erhobenen Streites über die Privilegien und dessen Versuchs, einen .
graktates von Kainardji als Stützpunkt dasur zu benutzen, hohen Pforte bedenklich, in ein diplomatisches Attenstuct „in Betreff der eifrigen Sorgfalt des russischen irchlichen? Freiheiten und. Prioile= Cultus von den osmanischen worden seien, ehe noch Ruß⸗
die Erhaltung der griechischen freiwillig eingeräum Kaiserreich : zwischen diesen Privilegien und dem Bertrage Kainardsi unerwähnt und im Dunkeln zu lassen; endlich Gunsten der großen Kirchengemeinschaft ven Unterihanen der tchischen Ritus Ausdrücke zu gebrauchen, welche auf
scheinen könnten, die nit Frankreich und Oesterreich
ichgiebigkeit würde Rußland gewisse dunkle und unbe⸗ klichen Thatsachen entgegenstehende Parggraßhen zur einen begründeten Vorwand zur Behauptung von
Na ja den wir erfügung stellen, ihm e f und Schutzrecht liege darin nichts Verletzendes sur hohen Pforte. Biese Auffassung wird in dem begründen
die So ünveränttätsrechte und die Un—
versucht, welche erklärt haben sollen, andere Absicht als die, den Sachwal⸗
llen, wo den bestehenden Privilegien zu—
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sei natürlich, daß die hohe Pforte, welche neben ihren Modifica⸗ Konferenznote noch beruhigendere Zusicherungen ver eden gestellt finden kör bleibe. Sie habe einmal erklärt, das nicht thun zu können, vnngen werde, und sie würde bei nunmehriger An⸗ gegenüber den andern Mächten, so wie auch in den ) omit einen moralischen und ma— j begehen. Wenngleich Rußland seine Abweisung der als eine Ehrenfrage darstelle, so meint das Ma— sache dieser Weigerung darin suchen zu sollen, daß Rußland nicht zusage, klare Ausdrücke an die Stelle einer unbestimmten affung zu setzen, welche ihm spater einen Vorwand zu Einmischungen bie⸗
interthanen einbüßen, )
Die Gründe zu den türlischen Modifitationen seien von den Vertretern R en,, rn vas beweise, daß die der vier Mächte gewürdigt (appnrèciè es) worden, e. bewejse ; 91 . taehabt habe, die wiener Note nicht einfach und
25 - . 15 nelck er 13 9 Damit solle aber ein Eniwurf, welcher die Zu⸗ erhalten habe, nichi keitisiit werden. s⸗ d odere 2112 or Wahrung der Rechte und der
8
unverändert anzunehmen. — stimmung der großen Mächte Cie s stets — mit Wah Unabhängigkeit der schen Regierung — dahin gerichtet gewesen, en Frieden zu erhalten. Die dahin zielenden Schritte varen im ssten Grade erih, und die hohe Pforte versichert, Re je das niemals genüglich, anzuerkennen, Jede
aber, in Folge ihrer besonderen Kenntnile n
die Punkte, die ihre Nechte betreffen, besser beurtheilen können,
,, ä g, , e 6mm scht un 10 min beabsichtige 11e oDSimaniche — z ]
1 z — 11 281 . 1 812 Zemühungen derselben
Regierung
. 122 ud Lotgi⸗
re, und Regierung durch dikse ur die nöthigenden Verhältnisse (la situation obligatoire) zu in welche sie sich zu ihrem Bedauern versetzt finde, während cht hätte, fortwährend von den woh wollenden Rathschlägen nicht müssen, die ihr von ihren Lilllirten seit dem Beginne zeben worden und die sie bis jetzt befolgte.
ve „Rechtfertigung gegen den Vorwurf versucht, die habe die dermaligen Schwierigkeiten durch ihre Säumniß, eine Ausgleichung dorzuschlagen (un arrangement), selbst herbeigeführt, wobei auf die Ge⸗ schichte der diplomatischen Verhandlungen zurückgekommen wird.
Auf die Wiener Note, heißt es dann weiter, habe die türkische Regie—⸗ rung in ihrer Besorgniß vor Allem, was ein Einmischungsrecht Rußlands in Hie kirchlichen Angelegenheiten in sich schließen könne, weiter nichts thun können, als Versicherungen zu geben, welche die Zweifel über den streitigen Gegenstand zu beseitigen geeignet geschienen haben. Um so weniger könne man erwarten, sie werde nach so vielen Vorbereitungen und Opfern Vor⸗ schläge annehmen, die zur Zeit der Anwesenheit des Fürsten Mentschikoff in Konstantinopel nicht annehmbar befunden wurden. Sodann heißt es am Schlusse des Manifestes wörtlich: „Da das Kabinet von St. Petersburg mit den angebotenen Versicherungen nicht befriedigt ist; da die wohlwollenden Bemühun— gen der hohen Mächte unfruchtbar geblieben sind; da endlich die hohe Pforte den gegenwärtigen Stand der Dinge, sowie die Andauer der Occupation ber mioldau-walachischen Fürstenthümer, dieser integrirenden Theile ihres Reiches, nicht mehr zulassen noch zugeben kann, so wird das ottomanische Kabinet, in der festen und rühmlichen Absicht, die geheiligten Rechte der Souveränetät und der Unabhängigkeit ihrer Regierung zu vertheidigen, gerechte Repressalien gegen eine Verletzung der Verträge üben, die es als dinen asus belli betrachtet. Dasselbe notificirt somit amtlich, daß die Re⸗=
gierung Sr. Majestät des Sultans sich genöthigt sieht, den Krieg zu er—
3 Nun wird
berechtigen? Wo thümer zu räu Ablauf von 15 Tagen von der Ankunst seiner Depesche im russischen
Hauptquartier — ihm eine veineinende Antwort zukäme.“
sten Gortschakoff die 1uss lassen haben und die Hande h gierungen unterbrochen werden müssen.
bräachen gemäß auf russische Handelsschiffe selben in einer später zu bestimmenden Frist vas Schwarze oder Mitte die otiomanische Regierung den befreundeten Mächte keine während des Keieges die beiden Meerer
bestand; dabei das Nichtbestehen eines bewahren, h
bereilen, und endlich sogar die Verträge Fürstenthümer, der Walachei und der Moldan, des ottomanischen Reiches, verletzt. Pforte, statt von dem Rechte der Represa ö , n nnn, damals beschränkt, dagegen zu protestiren, ohne und lateinischen Mönche abgeschlossen worden fernen,
itheile hütete
Verwerfung von Anträgen, welche von den le ö. e r on ihm empfohlen, nothwendig waren für die Et liefen, wobei es versüchern werde, Es bleibt derselben folglich Nich pflichtung, zum Kriege ihre Zufluch . . w Donaufürstenthümer und der Manifeste durch Aeußerungen russischer vreidfichen Ursachen des Krieges letzten Bethätigung ihrer friedlichen Gesinnun Vermittelung die Räumung der gedachten zwei Pr Behufe der Entscheidung ei 3 diefes Schreibens an gerechnet, Antwort mir von . der Feindseligkeiten hiervon die natürllche Folge. Dies zur Kenntniß Ew. Excellenz zu bringen, indem um Ihnen die Versicherung meiner theilen. ODmer Pa ch a.“
kläten, und daß sie Sr. Ercellenz Omer Pascha die enischiedensten Wei— sungen ertheilt hat, den Fürsten Gorischakoff aufzufordern, die Fürsten⸗
men, und die Feindseligkeiten zu beginnen, wenn — nach
Es ist wohlverstanden, daß bei einer verneinenden Antwort des Für— ischen Agenten die ottomanischen Staaten zu ver⸗ lsverhältnisse der resp. Unterthanen beiter Re⸗
ür gerecht findet, den alten Ge— Embargo zu legen, so soll den eröffnet werden, daß sie sich in lländische Meer zu begeben haben. Da überdies zandels verbindungen der Unterthanen der
Pa es aber die hohe Pforte nicht f
Hindernisse in den Weg legen will, so wird sie igen ihrer Handelsmarine offen
klaren und deutlichen lassen. . — K — s8 Schre ga scha's an den General Gort⸗
Französischen wie
O
5169 Schreiben an Sie zu richten. Während die hohe Pforte alle Mittel söhnung erschöpfte, um den 6 und ihre Unabhängigkeit zu , hat der kaiserl. russische Hof nicht aufgehört, Schwierigkeiten zu durch die Besetzung der zwei in tegrirender Bestandtheile ren ihrem Friedessysteme hat die ffalien Gebrauch zu machen, sich sich von der Bahn zu ent—
welche zu einer Ausgleichung führen konnte. Rußland im Gegen⸗ ich, ähnliche Gesinnungen zu äußern, und schloß mit der erhabenen vermittelnden Höfen
Ehre und Sicherheit der Pforte.
voazryor 1! m 91 ftrage mein ar 118191 II Austrägk melne
Regierung habe ich die Ehre,
(vz) 9 Stel
8
his übrig, als die unerläßliche Ver⸗ t zu nehmen. Da jedoch die Invasion sie begleitende Vertragsbruch die unver⸗ lden, so schlägt die hohe Pforte zur zungen Ew. Excellenz durch meine zrovinzen vor, und bietet zum ne Frist von 15 Tagen, vom Tage des Empfangs Wenn binnen dieser Zeit eine vernginende wäre der Beginn habe ich die Ehre ich die Gelegenheit ergreife,
522
ausgezeichneisten Hochachtung zu er
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Seile Ew. Excellenz zukommen sollte,
(55 e we 1 6 ö — in Roggen In allen anderen J., Gerste 12 FI.,
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Amsterdam, 17. 84
kein Geschäft statt, indem (xo 896 9 31 88 5 J 1 Getreidesorten war es slau, und nn n * 9 4 Ion ri . Buchweizen 20 Fl. niedriger
ö. . 9 2 431 2 ywir 291 wie auf Termine z
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) 1 s6Y IG 21938 Srieaes * 18 bruch elne Krieges
1er hzęfFfürckè t licht befürchtet
ö (Getreidem arte Umigtze g noch wegen der
. ortmittel k Transporimitte
11 Fuß, englisch,
Fahrwasser haben Und 18 letzte, von wdesln offene Dampfschisf ss 3 dürfen jedoch nur reine Schiffe durch
nstantinopel kommende je Regierung in Kilia arf dies noch sehr der
essan Ga hat auch diesen Ka . J 8 . denselben fahren,
— Q 75982 . 6 Schiffe geschlosen ist.
eine Quarantaine zu errich Bestätigung. . ö ; Wir nd hier benachrichtigt worden, daz die türkische Regierung be⸗ ur Abwehrung der asiatischen Cholera alle Provenienzien Süd⸗ der Donan Observations ⸗ Quarantaine von 5 Tagen zu unterwerfen, zu Inde einen Militair⸗Eordon am rechten Donau- User aufzustellen Waaren und Reisende nur an bestimmten Punkten einzuslassen. G diese Maßregel lange an dauern, so würde durch dieselbe der zverkehr hierher noch mehr er— * 11 5 36. erh . 1 . ; ö an . ; unserer Häfen abstehen. . . Die Preise der Cerealien stellten sich im verflossenen Monate, wie folgt: 3. Weizen, neuer weicher, Jima Waate,
Mintelsortè 138 — 1146 P. 3 Kilo.
schlossen habe, zur Rußlands und
160 — 170 P. à Kilo; gute