1853 / 263 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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1808

anzeigen, daß und wie sie für die Verwaltung ihrer Geschäfte wäh⸗ rend ihrer Abwesenheit gesorgt haben. ö Da die vorstehenden Bestimmungen, so weit sie sich auf die

Beurlaubung der Rechtsanwalte und Notare bei Reisen in ö. r⸗ sönlichen Angelegenheiten beziehen, den durch die neue Or⸗

ganisation der Gerichte herbeige fiihrten veränderten . . nicht mehr entsprechen, 6 wird unter Abänderung jener Vorsch r1s ) 8 eordnet: . . ; , , , . alten und Notaren lann (f ür die . eit der Urlaub, ohne Beschränkung in Bezug auf die Dauer 1 Abwesenheit und das Ziel der Reise, von dem Vorgesetz⸗ ten desjenigen Gerichts, bei welchem sie in ihrer Eigenschaft als Rechtsaͤnwalte an gestellt sind, bewilligt werden. Sollten sie in dieser Eigenschaft bei mehreren treisgerichten fungiren, ist der Url lau von dem Vorgesetzten desjenigen Gerichts, dessen Bezirk sie ihren Wohnsitz hahen, und, w denn sie zugleich einem Gericht erster Insta iz und bei einem Ohe rgericht an⸗ sind, von dem Ersten Präsidenten des Obergerichts flen. In allen diesen Fallen hat der Ge ri ,, welcher den Urlaub ertheilt, hiervon den Vorgesetzten der anderen Gerichte, bei denen der Rechtsanwalt fungirt, dieselbe en zugleich zu benachrich

Mittheilung zu machen. und di tigen, auf welche We J die Vertretung des beurlaubten Rechtsanwalts zent

Die . Ort enter der Stadtgerichte und die Direktoren der htigt, den bei diesen Gerichten an

so

. [ aue i Reisen in eigenen Ant Fe e,. Urlaub auf die . Jedoch ist . w so nde Fälle zu ,, . . Ist der Rechts t bei mehreren Kreisgerichten ange

, * mu ß den B rgesetzten der anderen Gerichte

gelegenheiten außerhalb der

Dauer . vie zehn Tagen zu olcher Urlaub auf besonders drin—

Vo aub und von der 29 der Vertretung des Rechts heilung gemacht werden. allen Fällen, in welchen außer den Ferien der Urlaub äsidenten oder Direktor eines Gerichts erster il

3 dem Präsid t worden, ist davon dem, O r⸗Gen 6 yd hte Anz eige

Instanz erthe zu machen. Soll die Vertretung ö beurlaubten Rechtsanwalts durch einen Referen darius, we

zur Beschäftigung lber, . R Genehmi igung des Ober⸗-Gerie zräsidenten erforderlich In Betreff der Reif en der Re hts. An welt . X. st⸗An gelegenher I ei ben stimmungen des Reskripts hom 30. November 1831,

Die Gerichte werden angewiesen, kch fortan

ordnungen in vorko e n . Fällen zu achten.

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Berlin,

An die Gericht osbehörden im Bezirk des zu Köln.

tinisterium des Innern.

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J m n u n g.

Da die Abwi ckelung der Liquidations-Geschäfte der ehemaligen Rl heinpreußischen Feuer⸗ Ben scherung⸗ He . . die letzte Revision der Geschäfts führ ng dargethan, den e ö Fortgang nicht t gehabt hat, so habe ich mich, wie hierdaich bekannt 5 wird, gen bthigt gesehen, von der mir durch die Aller⸗ höchste Ordre vom 11. Jannar 1847 (Gesetz Sammlung pro 1847, bäg. 47) beigelegten Befugniß Gebrauch ö. machen und einen Königlichen Kommissarius in der Person des Reglerungs-Rathes Illing zu Düsseldorf zu ernennen, 9. hehren die dem Geschäfts⸗ führer und der Liquidations Kommisston beigelegten Befugnisse ühergehen. 5 16

Berlin, den 4. November 1853.

Der 26 565 von Westphal

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Königliches statistisches Bürean. Es sind früher von der Staats- Zeitung die monatlichen Durch⸗

hh wenn dieselben zugleich Notare,

lcher nicht dem , m, Gericht

dazu die h.

schnitts⸗ i , der bedeutendsten Marktstädte der Monarchie mitgetheilt worden. Das , . Büreau wird von jetzt an in ähnlicher Weise die monatlichen Durchschnitts-Preise des Getreides ing den Staats- Anzeiger veröffentlichen, und nur noch die Kar— toffel⸗Preise hinzusetzen, da diese an Wichtigkeit für das Publikum den Getreide reißen wenig nachstehen dürften. Es folgt . zu. nächst eine solche Nachweisung für den Monat September 1853.

Preise der vier Haupt-Getreide-Arten und der Kartoffeln in den für die Preußische Monarchie bedeute idsten Marktstädten

im Monat September 1853 nach einem monatlichen Durchschnitte

23 199

in preußischen Silbergroschen und Scheffeln angegeben.

* Kartof feln

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Weizen Rogge Gerste

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Magdeburg . Halberstadt Nordhausen . Mühlhaus . Erfurt y

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Namen der Städte. Weizen Roggen

JI 2 le, e Düsseldorf. . , . w Kleve . . Aachen. Malmed . Saarbrück . Kreuznach . Simmern. ..

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; traf am 1. Noven Dampfschifffahrts⸗ nehmer Hermann von Hamm mit einem der für die Lippe be— T f-Schleppschiffe ein, und wurde am 2. November des , g von Württemberg eine Probefahrt

ane gehangtem Schleppschi isse durch die Kanal Schleuse und wei oberha 1b X 16 pst adt 9 . t, wo Durch l ĩ ö

ich erwies,

. Poxy— . s 15 8 chleppschiff fal yr t auf Del Lippe wesentliche Hindernis se

WM] 246 * 9 8968 2 9 * gegenstehen. Die regel näßige Dampf Schleppschifffahrt

Neujahr beginnen. Se. Königl. Hoheit der Groß herzog von burg-Schwexrin ist in Eisenach eingetroffen, um Herzogin von Orleans, seiner m ahen Verwanbten, einen abzustatten, und im Großherzoglichen Schlosse abgestiegen. Die Sitzung der deutschen Bunde es⸗Versammlung am November, die erste nach den vorige Woche abgelaufenen Ferien, war vorzugsweise der Erledigung laufender Gesch äfte gewidmet. Hr. von Fritsch zeigte den Tod des erzogs von Oldenburg an. Herr von Scherff machte die Mitt heilun g von der Ernennung des Obristen Panhuys zum nieder ländischen Rin nin feel enn ten. Unter den während der Bundesferien eingegangenen und in der Sitzung zur Anzeige gebrachten Einläufen befanden sich auch meh rere Reclamationen, die den betreffenden Ausschüssen überwiesen vurten Von . vier österreichischen Generalen, bla. an der im September J. vorgenommenen Inspection der einzelnen Bundes⸗ 3 Theil genommen haben, sind die betreffenden richte bereits vollendet und letztere der Bundes- Versammlung übermittelt worden.

Bei den im Großherzogthum Baden am 3. November

vollzogenen Abgeordnetenwahlen zur

zweiten Kammer der Landstände

sind größtentheils, so weit bisher die W zahl-Resultate bekannt ge⸗

worden, die früheren Abgeordneten

wieder gewählt worden.

Nach einer am 3. November zu München bekannt ge—

word . allerl höchsten Verordnung

in Betreff des Getreideh andels

on 1 hat sich Se. Majestät der König von Baiern durch

die fortwährende die Verordnung vom 8. November

Steigerung der Getreidepreise bewogen gefunden,

1848, den Getreldeh jandel he

treffend, außer Wir ksamkeit zu setzen, dagegen d die Verordnung vom 11. November 1845 ihrem ganzen Inhalt nach wieder in W zirksam⸗

keit treten zu lassen, und zwar für des Rheins. Die wieder in Kraft im Eingang: reichs ausgefühlt wer

sämmtliche Provinzen diesseits getretene Verordnung bestimmt

„Kein Getreide darf über die Gränze des König⸗ in, welches nicht zuvor auf . öffentlichen

de Getreidemarkte feil geboten und auf einem solchen Markte verkauft

worden i e,. Die kur hess si sch 3 erste ihrer Sitzung vom 5. November dessen Ausübun g hetreffend.“

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J. Löbell, diesem Gesetze nur .

sso 9 6a I ; De ssen n,, , 91 57 s8 he l Wildsck 971 ß ; Ahgeordi teten

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Ständekammer beschäftigte sich mit dem Gesetz: „das J zagdrecht Ein Antrag des Vizekanz⸗ iter der ,,, tzung bei⸗ zeiti i (e der

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= Oktober ist gleich bei Verf atli⸗ Mais- und Hafer-Einfuhr auf al denetzant ichen Königreich f i ö ig der und Darm er 6ffne a m J in d renden Jugend. Die Jesuiten haben ihr nach Brescia verlegt und erö nen, Anstalten im lombardisch 9 (J. November)

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zur ratl ö des setzent⸗ f ühherge gangen, halterei werden,

. St aDdt N Nachts, und die Nebenthore, gel hlossen wurden, bis 9

erlichen Entschließung 3 derselben die Getreid r ö im lom sch⸗

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Staats nzeige 1. November eiten von den Russen zurück versuchte während des Ne

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Grund geschossen sein. Auch bei n ll und Oltenitza wurde

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den Türken gelungen sein, sich auf bei Oltenitza mit 5000 Mann. Moldau.

„Uebergang versucht.

An beiden Orten soll es den Donauinseln festzusetzen:

Fürst Ghika verläßt heut die