1853 / 270 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

4.

Nachtrag zu der Zusammenstellung der mit Ausfertigung von Paßkarten beauftragten Behörden der außer Preußen dem Paßkarten⸗Verein angehörigen deutschen Staaten.

1. Großherzogthum Oldenburg.

1) Sämmtliche Großherzogliche Aemter, 2) das Gräflich Bentincksche Amt Varel, und 3) die Magistrate der Städte Oldenburg, Jever und Eutin.

2. Herzogthum Sachsen⸗-Altenburg.

In Stelle der früheren Behörden sind getreten:

1) die Herzogliche Landes-Regierung zu Altenburg,

2) das Herzogliche Militair-Ober-Kommando zu Altenburg,

3) die Herzoglichen Kreis Aemter zu Altenburg, Eisenberg, Leuchtenburg und Orlamünda zu Kahla, die Herzoglichen Justiz— Aemter zu Ronneburg und Roda, 9 4) die Stadträthe zu Altenburg, Schmölln, Ronneburg, Lucka, Kahla, Orlamünda, Roda und der Stadtgemeinde-Rath Eisenberg,

5) die Patrimonialgerichte, als: das Pohlhofs-Gericht zu Alten— burg; die Gerichte zu Dobitschen mit Zschöpperitz, Ehrenhain, Göllnitz mit Großtauschwitz, Großröda Tittmannschen Antheils, Großröda Gentschschen Antheils, Hainichen bei Gößnitz, Kertschütz, Langenleuba⸗Niederhain, Lohma bei Schmölln, Löbichau und Lumpzig; die Stifts ⸗Gerichte (Magdalenen-Stift) zu Altenburg; die Ge⸗ richte zu Meuselwitz, Mockern, Nobitz, Nöldenitz, Oberlödla, Ober— zetzscha, Podelwitz, Poderschau, Pölzig, Pöschwitz, Poschwitz, Ponitz, Posterstein, Prößdorff, Rautenberg, Reichstädt, Ronnschütz, Schlöpitz; das Stifts-Gericht zu Schelchwitz und die Gerichte zu Schwanditz, Selka, Sommeritz, Starkenberg, Tegkwitz, Treben mit Haselbach, Unterlödla, Untschen, Vollmershain, Windischleuba vordern und hintern Theils, Wolperndorff, Zürchau mit Maltis, Zumroda und Zweitschen.

3. Königreich Sachsen.

In Stelle der früheren Patrimonialgerichte zu Kloster Marien— thal, zu Radeburg, Purschenstein, Wilsdruf, Lengenfeld, Treuen und Elsterberg sind die zum Theil an denselben Orten neu errich— teten Königlichen Gerichte, und außerdem ist in Stelle der früheren Polizei⸗-Deputation zu Dresden die Königliche Polizei-Direction da— selbst getreten. ;

Berlin, den 20. September 1853.

Mi nisterium für die landwirthschaftlichen Ange⸗ legenheiten.

Cirkular⸗Erlaß vom 24. September 1853 be treffend die Liquidation der bei den Auseinander setzungs⸗-Behörden in dritter Instanz entstehenden

Ko ster.

Da nach dem Justiz-Sportel-Tarif vom 10. Mai 1851 jetzt in allen an das Ober-Tribunal gelangenden Prozeßsachen Pausch— guanta statt der Gebühren 3c. von dem gedachten Gerichtshof festzusetzen sind; so ist es jetzt in allen, von den Auseinander— setzungs -Behoörden an das Ober Tribunal einzusendenden Prozeßsachen erforderlich, daß eben so, wie dies früher nur bei Nichtigkeitsbeschwerden geschah, dem Ober-Tribunal eine Liquidation der bei den Auseinandersetzungs-Behörden in der dritten Instanz entstandenen Kosten mit eingereicht werde, damit das Tribunal in den Stand gesetzt wird, zu bestimmen, welcher Theil des festzusetzen— den Pauschquantums den Auseinandersetzungs-Behörden gebührt und zu deren Kassen zu berechnen ist. , .

Die Königliche General-Kommission (Regierung) wird deshalb angewiesen, fortan in allen an das Ober-Tribunal gelangenden Sachen nach Maßgabe des Cirkular-Reskripts vom 13. April 1834 zu verfahren.

Berlin, den 24. September 1853.

Ministerium für landwirthschaftliche Angelegenheiten. Im Allerhöchsten Auftrage: Bode. An

sämmtliche Königliche General-K issione nie 6E Kommissionen und landwirthschaftliche . Ab⸗

Schönburg⸗Glauchau, von Rathenow.

marck, aus der Priegnitz.

von Waldersee, nach Frankfurt a. M.

Angekommen: Se. Erlaucht der Graf Heinrich von

Der Schloßhauptmann von Rheinsberg, Graf von Königs—

Abgereist; Der General-⸗Major und Bevollmächtigte bei der Bundes⸗Nilitair-Kommission in Frankfurt a. M., Graf

Berlin, 15. November.

theilungen.

Haus-⸗Ordens zu ertheilen.

M . 11* 3 1 2 . 22 1 4 Bekanntmachung vom 1. September 1853 betref

fend die Theilung der General-Kommission der

1

Provinz Sachsen in zwei Abtheilungen.

1 8

M 9. ,,

seburg ihren nehmen und von dort aus die Auseinander

setzungen der beiden südlichen Regierungs⸗-Bezirke der Provinz leiten.

Die zweite Abtheilung des Kollegiums wird am hiesigen

verbleiben und die Leitung der Auseinandersetzungen im Regie— rungs⸗Bezirke Magdeburg behalten.

( Die Königlichen Behörden und die Parteien werden daher er sucht, ihre Schreiben an unsere erste Abtheilung bis zum 30

1

tember d. J. hierher, vom 1. Oktober d. J. ab dagegen unter der

Adresse: an die Königliche General-Kommission zu Merseburg,

nach dem letzteren Orte zu richten, an unsere zweite Abtheilung

aber vom 1. Oktober d. J. ab an die Königliche General-Kommission zu Stendal zu adressiren.

Stendal, 1. September 1853.

Königliche General-Kommission der Provinz Sachsen.

Nichtamtliches.

Berlin, den 15. November.

Die am 10. November zu Tilsit vollzogene Wahl eines putirten zur Zweiten Kammer traf den Gutsbesitzer Gamradt,

„dem Kreise Ragnit, welcher von 250 anwesenden Wählern 1 immen erhielt; 117 Stimmen fielen auf den Appellationsgericht ath Neumann und fünf auf den Landrath Lauterbach.

Unter den am 14. November von der Erbgesessenen Bür gerschaft in Hamburg verhandelten und angenommenen Senats— Propositionen befand sich die Mitgenehmigung des mit England abgeschlossenen Vertrags zum Schutze der Autorenrechte gegen den Nachdruck, und die Notification der Abrechnung des Staatshaus halts für 1852.

Der Erzbischof von Freiburg hat den von der badischen

Regierung zum Spezial-Commissair in den kirchlichen Angelegen

heiten ernannten Stadt Direktor Burger von Freiburg exkom

munizirt.

Das „Journal des Dabats“ bringt folgende telegraphische Depesche aus Madrid vom 9. November: „Marschall Narvaez hatte gestern eine Audienz bei der Königin. Er ist heute nach Aranjuez abgereist.“

1 8

*

Am 19. (31.) Oktober, also einen Tag vor dem Erscheinen des bereits mitgetheilten Manifestes, hat der Kaiserlich russische Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Graf Nesselrode, fol gende Cirkular-Depesche an die Repräsentanten Rußlands im Aus⸗ lande erlassen:

„Mein Herr! Die seit acht Monaten unaufhörlich von uns angewand— ten Bemühungen, um zu einer friedlichen Beilegung unserer Differenzen mit der Pforte zu gelangen, sind unglücklicherweise bis jetzt fruchtlos ge— blieben. Noch mehr: die Situation scheint sich von Tag zu Tage zu ver— schlimmern. Während der Kaiser bei seiner Begegnung mit seinem ver— trauten Freund und Verbündeten, dem Kaiser Franz Joseph L., in Olmütz,

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Premier-Lieutenant Grafen zu Eulen—⸗ burg des 3ten Kürassier-Regiments die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Hoheit dem Herzog von Sachsen-Koburg-Gotha ihm verliehenen Verdienstkreuzes des Herzoglich Sachsen Ernestinischen

ktober d. J. ab wird die bisherige erste Abtheilung des unterzeichneten Kollegiums als eine besondere Behörde zu Mer

1

1855

dem österreichischen Kabinet neue Mittel an die Hand gab, um das Miß— verständniß aufzuklären, welches sich an die Auseinandersetzung unserer Mo⸗ tive zur Verwerfung der von der Türkei beantragten Modificationen der Wiener Note knüpfte, hat die Pforte, trotz der Rathschläge der europäischen Repräsentanten in Konstantinopel, dem Antrieb kriegerischer Ideen und des türtischen Fanatismus nachgegeben, und hat uns, wie Sie bereits er— fahren haben werden, förmlich den Krieg erklärt. Diese übereilte Maßregel hat jedoch für den Augenblick in den friedlichen Dispositionen des Kaisers Nichts geändert. Wir geben deshalb die von Anfang an in unserem Cir— fulairt vom 20. Juni (2. Juli) ausgesprochenen Entschließungen nicht auf. Se. Majestät der Kaiser hat damals erklärt, daß er, indem er zeit— weilig die Fürstenthümer, als ein materielles Pfand für die von ihm ver— langte Genugthuung, besetze, et die Zwangsmaßregel nicht weiter treiben und einen Offensivkrieg so lange vermeiden wolle, als es ihm seine Würde und seine Interessen gestatten würden. Auch jetzt noch, und trotz der neuen gegen ihn gerichteten Provocation, bleiben die Absichten meines er⸗ habenen Heirn dieselben. Im Besitz des materiellen Pfandes, welches uns die Besetzung der beiden moldau-walachischen Provinzen gewähren, sind wir steis bereit, dieselben, unseren Zusagzungen gemäß, zu räumen, sobald wir Genugthuung erlangt haben, werden uns aber vorläufig begnügen, un— sere Stellung daselbst zu behaupten, und auf der Defensive bleiben, so lange wir nicht gezwungen werden, aus dem Kreise, auf welchen wir unser Verhalten zu beschränken wünschen, herauszutreten. Wir werden den An— griff der Türken erwarten, ohne die Initiative der Feindseligkeiten zu ei— greifen. Es wüd also durchaus von den übrigen Mächten abhängen, die Granzen des Krieges nicht auszudehnen, wenn die Türken darauf bestehen, den selben mit uns zu führen, und ihm keinen auderen Charakter zu geben, als welchen wir demselben zu lassen wünschen. Diese ganz abwartende Stellung setzt der Fort⸗ setzung der Unterhandlungen kein Hinderniß in den Weg. Begreiflich ist es nach der gegen dasselbe erlassenen Kriegserklärung nicht an Rußland, neue Auskunftsmittel zu suchen, die Initiative versöhnender Eröffnungen zu ergreifen. Wenn aber die Pforte, über ihre Interessen besser aufgeklärt, später geneigt sein sollte, solche Eröffnungen zu machen oder anzunehmen, so wird sich der Kaiser einer Erwägung derselben nicht widersetzen. Das ist, mein Herr, für den Augenblick Alles, was wir bei der Ungewißheit, in der wir uns darüber befinden, ob die Pforte ihren kiiegerischen Ent— würfen eine unmittelbare Folge geben wird, fagen können. Setzen Sie das Kabinet, bei welchem Sie acckeditirt sind, von unseren eventuellen Absichten in Kenntniß. Sie werden aufs neue den Wunsch unseres erhabenen Herrn bezeugen, den Kreis der Feindseligkeiten, wenn dieselben wider seinen Willen staͤttfinden sollten, so eng wie möglich zu ziehen, um dem übrigen Europa die Folgen desselben zu ersparen. Genehmigen Sie u. s. w. Ne sselrode.“

In Bezug auf die Behandlung türkischer und neutraler Schiffe hat das Kaiserlich russische Finanz⸗Ministerium unterm Sten November nachstehende Bekanntmachung veröffentlicht:

„Bei Gelegenheit der Rußland von Seiten der ottomanischen Psorte gemachten Kriegserklärung hält sich das Finanz- Ministerium verpflichtet, Folgendes zur Kenntniß der Kaufmannschaft zu bringen: Da die Tuinkei ihr feindliches Verfahren gegen Rußland schon begonnen hat, so sind alle direkten Handelsverbindungen zwischen den Unterthanen dieser beiden Reiche aufgehoben. Dessen ungeachtet aber hat die Türkei die in ihren Häfen be— sindlichen russischen Schiffe nicht mit Embargo belegt, sondern in ihrer Proclamation versprochen, einen Termin festzustellen, während dessen sie sich nach Belieben ungehindert würden entfernen können. Gleichzeitig hat die Pforte auch die Versicherung gegeben, daß sie den Handelsschiffen der ihr befreundeten Mächte die freie Durchfahrt durch die nach dem Schwarzen Meere führenden Meerengen nicht verweigern werde. Vie russische Regierung, vom Gefühl der Gerechtigkeit geleitet, gestattet ihrer- seits ebenfalls den sich in unsern Häfen befindenden türktischen Fahrzeugen, sich aus denselben bis zum 10 (22.) November d. J. ungehindert, wohin es auch sei, entfernen zu dürfen. Wenn überdies unsere Kreuzfahrer, selbst nach Ablauf des erwähnten Termins, auf offener See türkischen Fahrzeugen begegnen, die mit Waaren beladen sind, welche Unterthanen der mit Rußland befreundeten Mächte angehören, so sollen auch solche Fahr⸗ zeuge ihte Reise ungehindert nach dem Orte ihrer Bestimmung fort= setzen können, und ihre Ladungen sollen unangetastet bleiben, so bald es sich aus den Schiffs-Dokumenten erweist, daß diese Fahrzeuge in der That vor dem genannten Termine beladen in si Demnächst aber, da die ottomanische Pforte mit unserer Handelsschifffahrt keine Ausnahmen den Maßregeln der Strenge macht, die das Kriegsrecht gestattet, werden auch unsere Kreuzfahrer die türlischen Handelsfahrzeuge auf offener See versolgen und die etwa erbeuteten Fahrzeuge und ngen als gesetzliche Seekrlegsbeute betrachten, selbst wenn auch die Ladungen der unter türki scher Flagge segelnden Schiffe nicht türktisches, sondern Ligenthum von Unterthanen befreundeter Mächte wären. Der Handelsschisssahrt neutraler Nationen wird, auch während der Dauer des Seiten Rußlands völlige Freiheit gestattet und die un segelnden Handelsfahrzeuge sollen nach wie vor i ungehinderten Ein- und Ausganges genießen. Ueberdies Einstellung aller regelmäßigen Verbindungen, die bist wisch und Konstantinopel mittelst russischer Dampfböte unterhalten wurden Seiten unserer Regierung, in Erwägung der Wichtigkeit die ser gen zum allgemeinen Besten des Handels, der „Lloyd-⸗Compagnie. worden, auch während der Dauer des Krieges regelmäßige V zwischen Odessa und Konstantinopel, vermittelst Dampfböte, nd auf denselben nicht nur Passagiere und Waaren, sondern schaften zu befördern.“ ö.

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. Mittwoch, 9. November, Mitta 88. V M 3 2 4 Hor Käüror 351 16 fonts 751grnubernbPh E. B.) Seit 3 Stunden hören wir unausgesetzten 5 l

D

ie Russen haben im Hauptquartier zu Budeschti konzentrirt. Abends. Die Kanonade dauert fort.

Gewerbe- und Handels-Nachrichten.

Amsterdam, 12. November. Der bessere Stand, den die Hol— ländischen Staatspapiere verwichenen Sonnabend einzunehmen anfingen hat sich in den eisten Tagen dieser Woche gut erhalten; doch nachdem das russische Kriegsmanifest bekannt wurde und die Börse in London sich schwan⸗ kend und niedriger zeigte, erschienen so viele Verkäufer, daß die Preise wieder merklich zurückgingen; dies war besonders gestern der Fall, indem erheb⸗ liche Partieen für ausländische Rechnung ausgeboten wurden; durch den niedrigen Preisestand wurden indessen Käufer herbeigelockt, welche die Course wieder etwas emporhalfen und den Umsatz recht libhaft machten; Integrale und 4proz. wirkliche Schuld wurden am meisten verhandelt; Erstere hatten anfangs 624 pCt. erreicht und schlossen zuletzt mit 604 pCt.; 4proz. Schuld kam von 935 bis 935 pCt. empor und blieb nach öfterem Schwanken auf 92 pCt. stehen; Z3prozentige wirkliche Schuld ist von 75 auf 7345 pCt. gefallen; 35 prozentige Syndikat⸗ Obligationen stellten sich um 1 pCt. niedriger und endigten zu 915 pCt. Russische Fonds hielten sich auf ziemlich beständigen Preisen bis gestern, als häufige Ausbietungen vorkamen, besonders von 4proz. Hope⸗ schen Certifikaten, deren Preis dadurch von 893 bis 887 pCt. herunter- ging; 5proz. alte Obligationen wichen von 1043 auf 1033 pCt. und 43 proz. englisch-russische Obligalionen von 965 auf 953 pCt. Von öster⸗ reichischen Staatspapieren erhoben sich alte 5proz. wiener Metalliques erst von 765 auf 775 pCt., gingen dann auf 76 3 pCt. und fielen gestern bis 7545 pCt., neue do. wechselten anfangs zwischen 907 und 90 pCt. und wurden zuletzt zu 89 pCt. abgelassen. Derselben Richtung folgten spani⸗ sche Effekten; proz. Schuld von 214 anf 21 pCt. gestiegen, blieb gestern 21 pCt.; Z3proz. binnenländische do. ging von 40 auf 40 pCt. und endigte zu 07 pCt.; Coupon-Beweise galten 565, 55 pCt. und zuletzt 5 pCt. Portugiesische Obligationen haben sich auf ungefähr 39 pCt. er⸗ halten. Ausgestellte Granada⸗Schuld ist von 84 auf 7i pCt. und ame⸗ rikanische Bank-Actien von 43 auf 34 pCt. gewichen. Die Frage nach Geld hat sich erhalten und werden 3 und 4 pCt. Zinsen bei Anleihe⸗ Geschäften bewilligt.

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en 14. November.

Zu Laude: Weizen 3 Rthlr. 25 Sgr. Roggen 3 Rthlr. 6 Sg 3 Pf., auch 2 Rthlr. 27 Sgr. 6 Ef. Grosse Gerste 2 Rthlr. 6 Sgr. 11 Pf., auch 2 Rthlr. 5 Sgr. Kleine Gerste 2 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf. Ha- ser 1 Rihlr. 17 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rihlr. 114 Sgr. 11 Pf. Erbsen 3 Rthlr. 5 Sgr.

Zu Wasser: Weizen 4 Rihlr. 2 Sgr. 6 Pf., auch 3 Rthlr. 23 gr. 9 Pf. Roggen 3 Rthlr. 5 Sgr. 8 Pf., auch 2 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf. Grosse Gerste 2 Rihlr. 7 Sgr. 6 Pf., auch 2 Rihlr. 5 Sgr. Hafer 1 Rihlr. 15 Sgr., auch 1 Rthlr. 11 Sgr. 3 Pf. Erbsen 3 Rthlr. 1

Sonnabend, 1 2. November.

Das Schock Stroh 8 Rihlr. 5 Str, auch 7 Rthir. Der Ceut- ner ien 27 Sgr., geringere So5rte auch 20 Sgr.

Kartoffeln, der Scheflel 1 Rthlr., auch 22 Sgr. 6 Pf.; metaen weis 2 Sgr. auch 1 Sgr. 6 Pf.

Hreslald, 15. November, 1 Ubre 8 Minuten Nachmittags. (Tel. Dep. d. Staats- Anzeigers.) Oester. eichische Banknoten S773 G. 4proz. Freiburger Actien 115 Br. Oberschlesische Actien Lit. A 2056 G. Oberschlesische Actien Lit. B. 172 G. Oberschlesisch- Krakauer Actien 90 Br. Neilse-Brieger Actien 772 Er.

Getreidepreise: Wẽaizen, weisser 87 104 Sgr., gelber S7 103 Sgr. Roggen 76 86 Sgr. Gerste 60 6 Sgr. Hafer 39 - 42 Sgr.

8Srꝛrentg ka, 15. November. (Tel. Dep. d. Staats-Anzeigers) Wei- zen fest, 90 996 gefordert, Frühjahr 95 ber. Roggen 72, 75 gefordert, 72, 73 bez., November 72 Br., Frühjahr 72 Br. Rüböl 141 Br., Januer - Februar 112 bez. Spiritus 97 G., November 97 G., Frühjahr 109 bern, .

aB za2azSMISKEtz. 15. November, 2 Uhr 51 Minuten (Tel.

Staats Anzeigers. Börse: Bei geringem Geschäft Spanier 3 pCt Magdeburg - Witten- 3proæ. Spanier 37

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ö 14 . 14 R tILEr 1894.

höher. Geldeourse: berge 33 Mecklenbur. 40 1p rot. Spanier 20. Sardinier 82 Getreidemarkt: Weizen test gehalten nigsberg 120pfd. 112 gehalten. Gel 221 835 22 Kassee ruhig t. Tin 500 Gir

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London lang 12 Mrk. 14 Sh. notirt, 1435 Sh. bez., kurz 13 Mr 163 K Wenn 477 an ns R- Sh. not. * Schill. bez. Anisterd. 36, 25. Wien 177. Dise 65 Bi * —— = —— —— 8 e n ISM * 3 * 8 58 Königliche chausptele. , . 2. n . 9 Corrtlt ow. 21 91 * 1271 November. Im Schauspielhau . ; , f

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Donnerstag, 17. Novembe zm Schauspielhause. 95 , 46 1 . tm w ale im Abonnements on ng.) Zum ersten Male: 21m J J *. i , 5 * ** 19 83 **1 dem französischen Originale, von

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Cé*eYYFBEISISI6G 141 ) 117 7 Lustspiel 11 1 2 Uszl 98 R R 185 DVI. SOrand

Barriere und Julis Lorin. Frei bearbeitet von n Scene esetzt vom Regisseur Blume. Dann; n Scene gesetzt vom Regisseur Blume. Dann:

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ingspiel in 1 Aufzug, aus dem Französischen f

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s Das Ge frei über Musik von Solis. Zum Schluß: Gute Nacht, Herr Pantalon. Komische Oper ir 1 Akt, nach dem Fran zösischen des Lockroy und de Morvan, von J. C. Grünbaum.

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setzt von E. Herklots.

Musik von Albert Grisar. In Scene gesetzt vom Regisseur tius. Kleine Preise.

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