1886 1857 unterm 27. September 1816 an die Regierungen zu Frankfurt, der Linie, zunächst auf die im Corps - Bereich vorhandenen ; 8: * ine gleiche Genehmigung des , 2c. (8.
. sterei zu verfolgen, den Gardejäger W. r iegnitz, Oppeln, Breslau, Merseburg und Rechnungsführer der Landwehr zu rücksichtigen, deren Stellen hat der Hülfs-Aufseher R., um seinen Kameraden aus den Hän- Potsdam erlassenen Verfi dann wieder aus den im Corps-Bereich vorhandenen Reserve⸗ ilt zur 3 Bildung von Vereinen innerhalb des Verbandes einzeln
Truppentheile erforderlich, welche behufs der e e,
ü ügung (a), betreffend die Verhütung von den des H. zu befreien, und um dadurch die Abführung des Letzteren Waldbränden, welche durch den Auswurf glühender Kohlen von zt echnunge fi hrern zu be setzen sind, wobei der Regel nach die . ; zum Oberförster möglich zu machen, den i n. maßgebend bleibt. Mitglieder, so wie zu dienstlichen ober wissen chaftlichen Zwe und dem H. einen Hieb über den Kopf versetzt. Berlin, den 11. September 1853. r auernd errichtet werden sollen und zur Erreichung dieser zwee führer bei den Truppen eine lebens i e ;
Dieser V zaffengebrauch erscheint hiernach aus einem zweifachen . . urch Gehalts-Abzüge oder sonstige Beiträge einen Fonds beschaffe einmal, weil der auf der T That betroffene Ginanz⸗Minis das Gehalt der Stelle, werden ven ien cberecht igt ne ; Grundsätzen des Mili ttair Pensions⸗Regulat . sind . . . . () daß der Genehmigung derartiger Vereine die sogfe le,
Aufforderung der Forst-Beamten, den Weg nach der Oberför⸗— W gewaltsam angriff. Hierauf Stettin, Magdeburg, L r
Hirschfänger gezogen den Lokomotiven entstehen, zur ö und Nachachtung. n Nach erfolgter Bestätit gung ist die Anstellung der Rechnungs-
Holzdieb die Pers on eines der drei mit seiner Abführung beschäf⸗ zn Bod sch win ah tigten Forst⸗Schutzbeamten angegriffen, und zweitens, weil er )j. zum Beitritt zur Militair-Wittwen⸗Kasse l facht : ge V ,, sich seiner Abführung , der Forstbehörde vermittelst der wider den die K 114 9 zn. sie d Lieutenants harakter erhalten haben oder nicht. Erwagun wendigkeit, Aus sführbarkei t und Sicherhe Gardejäger W. verübter Thätlichkeit widersetzt hatte. ö . . ö . . ; zbrig högen die Rechnungsführer zu den Milit es kes vorangehen muß, da sie ihrer Natur und ihren Zu der daß der Gebrauch ber Waffen weiter aus. . ‚ 6 . Personen des Soldatenstandes. Mitteln nach sich nur unter besonders günstigen Umständen gedehnt worden sei, als es zur . des Angriffs oder zur . J . . . 6 n 4) Rechnungsführ welche ein Gehalt von 20 Thlrn. monatlich bewähren können id 1 eber win dung dels W iderstand des nothwendi 9 , lieg TDdurchaus . 2 . Roblenz, Büffel dorf, l achen beziel n. baben 4 f den 9 usions sa tz ines S econde Lieute 2) daß allgemein Ha nis n- iind and; eh u igsvereine ͤ . iants,. ie nige w che 61 6 ze zalt von 3 ; Thl ö. u 1 ar⸗ nicht hierher 9 hören in em ihre n eg en 3 9 zestim nun⸗ t ö jonssatz eines Premier gen ergangen sind. sst nach letzteren gestattet, Kassen⸗
Grunde gerechtfert igt,
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hatsä ichliche Veranlassung Kreisgericht zu A. erblickt in dem ermittelten That . lib nonatlich bezi Mißbrauch der Waffen, weil der R. ö ᷣ Lieutenants Anspruch. Sie entrichten Waffer Gebrauch gemacht hahe. . der neueren Zeit sind öfters durch den Auswurf glühender Kohl 36 Hensi . R . ö. 9 9 3 T hlrn 1 ö den Eisenbahnen Waldbrände in den König .
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Dasselbe geht mitl von der Voraussetzu aus, de , , otigen langs . — . ; 9 — ; . j J we
Beamter zt be fug t sei, das ihm im de 'tz's lichen Forsten entstanden wel
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h f ö welcher aus der Forst herausführt. Forst⸗Beamten ohne eitere Beschränkung ern. für die Fälle in denen der auf der That Betroffene der in dem Forste Verübung Holz⸗Diebs . cht ig Angehaltene die beraseten
der führun 9 3u Fors⸗ brde thätlich wid rseßzt⸗ sᷣ ergiebt sich Eise bah gefallen sind un a8 err tene l ö
bst, daß dies Recht auc dann stattfindet, wenn der? h aus das Feuer in dem Grase und H. idekraut
9 ührung erst auf . Wege 3 ‚ ö . 169 del 26. gi ausen . ö. . Came n . diese Weise vorzubeugen, erscheint es angemessen, darauf hinzuwirken, de
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entstanden,
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thätli che Wid e st n ö J 5 Forst versucht wird. Waͤre die , 1 der dn be ranze der Ba 1 Breite von etwa
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Forst-Behörde und außerhalb 7 Boden wähnte gesetzliche Vorschrift ganz unwirksam sein. Der angehaltene her die Ausführung dieser in vielen Fällen bewähr l Forst Beamten die Gränze . Forst überschritten hätte. Bestimmungen des t bewahren. R Ministerium dem Ackerbürger H. zu J. am 2 Ree als begründet anerkannt 4 d.
, n, i dleg ⸗ w th . ö . AN. . von 3 Moos und Heidekraut z0. frei und . wund erhalten schlusse zum Grunde ö. gt hat, die richtige, so würde die er- wo solches füt den Zweck rathsam ist. e Königliche Negierung mag s vährten Maßregel de Holzdieb hätte dann nur nöthig, den Widerstand gegen seine Ab⸗ rectionen der ö pfehlen, da s in ihrem K x ö e . ö führung so la inge auszusetzen, bis er mit dem ihn begleitenden cigenen Interesse liegt, durch , . Anerdi . w , J ,, . Vo ibeugungs-Maßregeln v in Schadensersatz-⸗Forderungen sich zu gugr hi 3 8ehryruüunr M 14 Aus 6 n Gründen ist ö. unehmen, daß eine gesetzlich HJ Reglement Anwendung. gerechtfertigte Veranlassun ig ö 9 nls ung einer gerichtlichen Unter Berlin, den 27. September suchung wider den Königlichen Forst , wn ffeh? R. wegen der 2. Februar 1850 zugefügten Ver⸗ “ General⸗Verwaltung letzung nicht vorliege. Her Widerspi ruch der Königlichen Regierung zu Potsdam gegen. ö l ᷣ die Königlichen kagdebur ö Merseburg.
inleitung einer
November
Gerichtshof zur
Gebäude.
Die . Atad emie der-Künste wird im Jahre 1854 /) . wiederum eine Kunstausstellung von Werken .Meister ver a / anstalten, und erlaubt sich die geehrten . s In⸗ und Aus landes ergebenst einzuladen, sich durch Eins vn Kunstwerke bei dieser Ausstellung zu betheiligen. Nr e en ir tember k. J. eröffnet werden und zwei Monate dauern. n die Akademie sich die Veröffentlichung eines speziellen Programms dorbehält, macht sie schon jetzt auf die Nothwei wigkeit , am, ö die für diese Kunstausstellung bestimmten Kunstwerke möglichst früh Ich beßimme zHhierkuü zeitig anzumelden und zwar spätestens bis zum 1. Augntt J Truppen Folgende . z 19 . Berlin, den 19. November 1853. ö. 1) Nach der unter k des General ö Königl. Akademie der Künste. den betreffenden Truppen Commandenr e den Wahl unt Professor Herbig, Vice -Direktor. , des hestimmungs maßig, qualifizirtei Rechnungsfüh . rers . Be ätigung und . nach 6 Mona Finanz⸗Min iste kö en ile re, ehmi gte n Annahme ö Lin ö , 9 ISche ing. n . Erlaß K H , . der Stelle. ; . e lila i 2 . ö. 9 ae n: l . . 6 6 . . . ö . — er . wegen Verhü— Genergl⸗Koömmandos, nach Anhörung des Cor ps= Intendanten, vi er. ., ö. . g von Waldbränden, welche aus Veranlassung . Anzeige an das Militair-Oekonomie⸗Departement. 6 3 zuholen, welches J dem. 12 des Eisenbahn-Betriebes ent stehen. K Den Truppenbefehlshabern wird zur Pflicht gemacht und der 2 3. . Jul J e Gemeinden und . der General-Kommando's empfohlen: bei ae. Eur siscitsn durch das Kriegs — 2 ö . Anlegung w e zu atem heren haben,
t ö 59 9 X ; Im Anschlusse erhält die Königliche Regierung Absch rift einer Wiederbefetzung einer erledigten Rechnungsführer-Stelle bei
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