1853 / 278 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2.

Berlin, den 18. November 1853.

Amtliche Ermittelungen in Bezug auf die in den Jahren 1851 und

1852 auf sämmtlichen preußischen Eisenbahnen vorgekommenen Verletzungen

von Reisenden, Bahnbeamten und Personen, die die Bahn überschritten

haben, ergeben die in der folgenden Zusammenstellung aufgeführten Re⸗

sultate. Des Vergleichs wegen sind auch die auf den englischen Eisen⸗

bahnen im Jahre? 18352 vorgekommenen Verletzungen in einer besonderen

Rubrik mit aufgeführt, da bei diesen ähnliche Erscheinungen hervortreten, wie bei den preußischen.

in Preußen. in England.

A Sp ]. 1852. E 852.

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26.

eisende wurden

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ge

einem Unfall unzeitiges Bef Verlassen der Züge nvorsichtigkeit. . . . . . .

zusammen ..

II. Bahnbeamte wurden:

) Vom Fahr⸗ und Betriebs Personale

1) durch Unfälle während der Fahrt 2) durch unvorsichtige Handhabung ve nn,, 3) durch unzeitiges Auf- und Ab— steigen auf den Bahnhöfen... ) beim Wagenschieben und Ran— giren der Züge auf den Bahn— höfen . w b) vom Bahn-Per sonale 5) durch unzeitigen Aufenthalt auf ben Gleisen 6) bei Bau-Arbeiten und anderen mit dem Betriebe nicht zusam— menhängenden Geschäften.

zusammen

III. Fremde Per sonen, welch die Bahn betraten:

1) bei unbefugter und vorschrifts— widriger Ueberschreitung der

2) bei Ueberschreitung der Bahn, wo es an der vorschriftsmäßigen Warnung fehlte.... ......

zusammen . 156 —— ö * ——

Gesammtzahl der Verletzten 52 96 702

Für die preußischen Eisenbahnen speziell lassen sich aus vorstehenden Zahlen nachstehende Folgerungen ziehen:

15 Im Jahre 1851 verlor von 9, S0, 68 Reisenden einer, dagegen 1852 von 10,229,980 Reisenden keiner ohne eigene Schuld sein Leben, und nur 3 wurden verwundet, also wurden von je 2,475,420 über- haupt nur Einer ohne eigene Schuld verletzt. Unverschuldete Ver— letzungen kamen im Jahre 1852 gar nicht vor.

Im Jahre 1851 wurde bei Beförderung von je 1,237,710 Reisenden, im Jahre 1852 aber schon bei Beförderung von je 682,000 Reisen den 1 Bahnbeamter ohne eigene Schuld verletzt. In beiden Jahren wurden 4 mal so viel Bahnbeamte durch eigene Schuld verletzt, als durch irgend einen Unfall. Eben so wie bei den Reisenden waren die unverschuldeten Verletzun⸗ gen der Bahnbeamten nur zum geringen Theil, dagegen die selbst— verschuldeten größtentheils tödtlich. Von den selbstverschuldeten Verletzungen beider Jahre kamen die meisten, etwa zwei Drittheile, beim Wagenschieben, An- und Los- kuppeln der Wagen, überhaupt beim Revidiren und Rangiren der Züge auf den Bahnhöfen, so wie durch unzeitiges Gehen und Ver— n auf den Geleisen behufs Unterhaltung und Revision der ahnanlagen vor. Durch unvorsichtige Handhabung des Dienstes

) Dabei ist zu bemerken, daß in England Verletzungen registrirt weiden. ö gland auch

ganz unerhebliche

1904

während der Fahrt kamen dagegen verhältnißmäßig wenige Ver— letzungen vor.

6) Die Verletzungen, welche sich die die Bahn überschreitenden Personen zugezogen, sind durchweg selbstverschuld:te, und waren in dem bei weitem überwiegenden Theile tödtlich.

Allgemein ergiebt sich aber, wie bei der Eisenbahn-Fahrt selbst überaus wenig Verletzungen vorkommen, so daß dies Communicationsmittel in der That mehr Sicherheit gewährt, als alle übrigen, da sowohl bei der ge wöhnlichen Landfahrt, wie auch noch mehr bei der Wasserfahrt verhältniß— mäßig viel zahlreichere Verletzungen nachzuweisen sein würden, als bei der Reise auf Eisenbahnen. Unvorsichtigkeit und Nichtbeachtung der bestehenden

Vorschriften haben die bei weitem größte Zahl der Tödtungen und Ver wundungen herbeigeführt.

den Bericht vom 26. v. M.

g, daß die Aller bewilligt fer Wohnorte über 23 , alk in Hin

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der den B Inspektoren und Kreis

höchste Ordre vom 7. Januar 1852 in sten⸗-Zuschuß auch dann zu gewäl

iung des Reiseziels nach der Länge der Straf

und Rückreise

auch kann derselbe in dem

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ehr als 5 Meilen beträg gt nnn, wn 3 4 5 97 37 j . ** . K 4 z

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an einem Orte mehrere Tage in Dienstgeschäften aufzuhalten.

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lickkehren können, ehe er seine Reise for

8 m J 4) den 17. September 1853.

MM. 7 65 1 J Minister s Handel, Gewerbe

Fön er hdi

An

die Königliche Regierung zu N. und abschriftlich zur Nachricht und gleichmäßigen Beachtun an sämmtliche übrige Königliche Regierunge

mit Ausschluß von Merseburg

QM. 1 ; und Breslau).

Finanz⸗Ministerium. Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.

Rei chtig nng der nntmachung

September 1853 beigefügten Beschreibung

neuen Kassenanweisungen vom 2. November

1851. Vom 18. November

Bekanntmachung vom 12. September 1853. (Staats-Anzeiger Nr. 221. h 8718

4

S. 156 8.

In die, unserer Bekanntmachung vom 12. September ; beigefügte Beschreibung der neuen Kassenanweisungen vom 2. Ne vember 1851 hat sich ein bei der Korrektur unbemerkt gebliebene Fehler eingeschlichen.

Es soll nämlich in Betreff der Kassenanweisungen à 5 Rthli in der siebenten Zeile des Satzes h) anstatt

Unter dem Schilde

heißen: j Ueber dem Schilde. Dieser Fehler wird hierdurch berichtigt.

Berlin, den 18. November 1853.

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.

Natan. Rolcke. Gamet. Nobiling.

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10) Graudenz

Posen Bromberg .. Fraustadt Rawitsch.

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1) Berlin w 2) Brandenburg .... 3) 7 )

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Landsberg a. d. W.

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8 tädte. . = schlesischen

Städte

8 sächsischen Städte ——

4 westphälischen

Städte 8 e g oe . 14 rheinischen Städte. * 9

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