1853 / 280 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1922

S. 32.

Besteht die Forderung des Schuldners in Renten, deren Uebereignung nach dem Gesetze vom 4. Juli 1822 (Gesetz Sammlung von 1822 S. 1785 zulässig ist, so kann der das Zwangsverfahren leitende Beamte bei der Aufsichtsbehörde die Uebereignung der Renten in der dafür gesetzlich vor— geschriebenen Form in Antrag bringen.

§. 33.

Die Beschlagnahme von Besoldungen und Pensionen erfolgt durch ein auf Innebehaltung und Abführung des schuldigen Betrages gerichtetes Re— quisisionsschreiben des Beamten, der die Execution anordnet, an diejenige Kasse oder Behörde, bei welcher die Besoldung oder Pension zu erheben ist. Von dem Requisitionsschreiben, welches die Wirkung einer gerichtlichen Beschlagnahme hat, muß dem Schuldner Nachricht gegeben werden.

. 34. Subhastation der Grundstücke.

Die Sequestralion und Verpachtung, so wie die Subhastation von Grundstücken des Schuldners, ist nur mit Genehmigung der im s. 31 bezeichneten Behörde zulässig. Die Sequestration und Subhastation muß alsdann bei dem kompetenten Gerichte in Antrag gebracht werden.

5. 35. Execution gegen Forensen.

Zwangs maßregeln, welche in einem anderen Empfangsbezirke zur

Ausfuhrung gebracht werden müssen, als demjenigen, in welchem die Zah—

lung zu entrichten ist, sind durch Requisition der betreffenden Behörde zu

bewirken. ; §. 36.

Kosten des Executions-Versahrens.

„Die Kosten des Exekutions verfahrens sind nach dem angehängten Tarif (A) unter Beachtung der nachstehenden näheren Bestimmungen, zu liquidiren:

a) Die Gebührenkolonne wird durch den Gesammtbetrag der Abgaben— reste und rückständigen Kosten eines jeden einzelnen Schuldners be— stimmt, auf welche die betreffende Verfügung laulet.

b) Vach dem Beginnen eines Exckutionsaktes müssen, sofern in dem Tarife selbst nicht ein Anderes bestimmt ist, die vollen Gebühren be—

zahlt werden, auch wenn der Akt wegen inzwischen eingetretener Zah— lung, Ausstandsbewilligung, oder aus anderen Gründen nicht zur

Ausführung gekommen ist. Die Exekutionsgebühren müssen, auch wenn der Exekutor mehrere

Exekutionsakte in derselben Gemeine zu gleicher Zeit vorgenommen

hat, von jedem Schuldner besonders entrichtet werden. Bie Kosten für die öffentliche Bekannimachung und den Verkauf der abgepfän— deten Sachen werden jedoch, wenn mehrere Massen zusammenge—

nommen worden, nur einmal nach der Gesammtsumme entrichtet und

unter die dabei betheiligten Schuldner nach Verhältniß des aus jeder Masse gewonnenen Erloͤses vertheilt.

Bei Vertheilung der Transportkosten und anderer baarer Auslagen, welche mehrere Schuldner gemeinschaftlich zu tragen haben, muß der das Zwangsverfahren betreibende Beamte auf den Werth der Ge— genstande, ihren Umfang, ihre Schwere und die sonst obwaltenden

Umstände billige Rücksicht nehmen.

e) Neben den tarifmäßigen Gebühren finden besondere Reise- und Zeh— rungskosten unter keinen Umständen statt.

() Die Gebühren der nach S. 29 litt. c. zuzuziehenden Sachverständigen werden nach der gerichtlichen Gebührentaxe bestimmt.

Das Staatsministerium ist ermächtigt, eine Revision und ander— weitige Festsetzung des Tarifs im Ganzen, oder für einzelne Landestheile vorzunehmen.

',,

Die Gebühren des Exekutors und alle anderen Executionskosten werden von dem das Verfahren betreibenden Beamten aus den durch den Verkauf der verpfändeten Sachen oder anderweit eingehenden Geldern gezahlt. Bei Unzulänglichkeit dieser Gelder werden aus denselben zunächst die Gebühren des Exekutors berichtigt, die übrigen Executionskosten aber, so weit sie nicht gedeckt werden, auf die dazu geeigneten öffentlichen Fonds übernommen, oder von derjenigen Behörde eingezogen, für welche die Execution stattge⸗ funden hat.

S. 38.

Alle bisherige Vorschriften über Gegenstände dieser Verordnung werden hierdurch aufgehoben. 8 39.

Die zur Ausführung gegenwärtiger Verordnung erforderlichen Anord— nungen haben die betheiligten Minisierien gemeinschaftlich zu erlassen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beige— drucktem Königlichen e, , chsteigenhändig schrift und beige

Gegeben Berlin, den 30. Juli 1853.

(L. S.) Friedrich Wilhelm.

von Manteuffel. von der Heydt. Simons. von Westphalen. In Veriretung:

von Bodelschwingh. Son Wangenheim.

A. Executionsgebühren⸗Tarif.

bis 1 bis 5 bis 1 Rtlr. 5 Rtlr. 50 Rtlr. einschl. einschl. einschl.

r are bre, n, fe e .

1) Für die Mahnung. 1 2 1 6

2) Für die Pfändung und Sicherstel— , n! lung der gepfändeten Sachen, so wie für Anlegung eines Super— arrestes.

In dem 8. 13 gedachten Falle werden, wenn es zu teiner Pfand— ziehung kommt, nur die halben Ge— bühren entrichtet. Dieselben Ge— bühren passicen für die Freigebung abgepfändeter Sachen, sofein die- selbe nicht bei Gelegenheit eines andern Executionsatis vorgenom— men wird.

Für die Anfertigung und Anhef— tung der Anschläge, so wie für Be— wirkung des Ausrufs.

Für die Versteigerung

Für die Zustellung eines Zahlungs— befehls an den Schuldner des Äb— gabenpflichtigen und die Benach— richtigung des letzteren, so wie für jede sonstige Zustellung

Für jede Abschrift von einem Pfän⸗ dungs-, Auctions- oder anderen Protokoll

über

A. Gebühren des Exekutors. 50 Rilr.

B. Andere Kosten.

Gebühren der bei einer Pfändung zugezogenen Zeugen

Gebühren des Aufbewahrers von Mobiliar - Effelten, täglich Gebühren des Hüters von Früchten auf dem Halme, täglich. .

Zu 8) und 9) werden, wenn die Aufbewahrung oder Obhut länger als 8 Tage dauert, von dem neun— ten Tage an nur die halben Ge— bühren bewilligt.

Die Gebühren können dagegen, wenn mehr als zehn zerstreut lie- gende Parzellen zu beaufsichtigen sind, um die Hälfte, und wenn mehr als zwanzig zerstreut liegende Par⸗ zellen zu beaufsichtigen sind, um das Doppelte erhöht werden.

Gegeben, Berlin, den 30. Juli 1853. Friedrich Wilhelm. von der Heydt. Simons. von Westphalen. von Bodelschwingh.

In Vertretung: von Wangenheim.

von Manteuffel.

Berlin, den 26. November.

Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen ist nach

Weimar abgereist.

Berlin, den 25. November. Se. Hoheit der Erbprinz von Anhalt-Deßau ist nach

Deßau abgereist.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Oekonomen Rudolph Sack zu Löben bei Lützen ist unter dem 24. November 1853 ein Patent auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene Handsäemaschine für Rübenkerne, so weit dieselbe für neu und eigenthümlich erkannt ist, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des Preußischen Staats ertheilt worden.

1923

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Bekanntmachung.

Die Königliche Kunstkammer bleibt Montag, den 28sten d. M., geschlossen. Bie Einlaßkarten, welche für diesen Tag ausgegeben sind, bleiben für Dienstag, den 29sten d. M., gültig.

Berlin, den 25. November 1853.

Der General⸗Direktor der Königlichen Museen. von Olfers.

Akademie der Künste.

Die verewigte Frau Professorin Blechen geb. Boldt hat durch letztwillige Verfügung dem Senate der Königlichen Akademie der Künste 7 Oelgemälde, 36 Oelskizzen nebst einer Anzahl Sepia— Zeichnungen 2c. aus dem Nachlaß und von der Hand ihres voran—

gegangenen Ehegatten, des Landschaftsmalers Professor Karl

Blechen, mit dem Auftrage überwiesen, daß dieselben verkauft wer⸗

den sollen, um aus dem Erlös, nach dem Wunsche des Verewigten, ein Reise⸗Stipendium zu bilden für einen unbemittelten jungen Künstler zu

einer Studienreise nach Italien, dessen Wahl dem akademischen Senate allein zustehen soll. Jene Oelgemälde gehören zum Theil zu den vollendetsten des berühmten Meisters: Gegend bei Narni. Der Golf von la Spez Winterlandschaft aus der sächsischen Schweiz. Ruine an einem italienischen See. Seesturm. 7) Ein Leuchtthurm. Unter den Skizzen und Zeichnungen befinden sich ebenfalls sehr ausgezeichnete. Von Montag, den 28sten d. M., bis zum 3. Dezember wird dieser künstlerische Nachlaß des verewigten Professor Blechen täglich von 11 bis 1 Uhr im langen Saal des Königlichen Akademie⸗ Gebäudes unter den Linden öffentlich ausgestellt sein, und hierdurch der geneigten Beachtung der Kunstfreunde, unter Hinweis auf die edle Bestlmmung der Geschenkgeber, angelegentlichst empfohlen. Der Termin der öffentlichen Versteigerung dieser Kunstwerke wird demnächst bekannt gemacht werden. Berlin, deu 25. November 1853.

Königliche Akademie der Künste. Professor Herbig, Vice⸗-Direktor.

des Innern.

Landraths⸗Amt. des

Dem J . ichen, übertragen worden.

kg nnr nm n h nn g. Die Herren lieder der Kammern werden hierdurch davon in Kenntniß gesetzt, zer Kammern am 28sten dieses Monats, Mittags um 12 Uhr, im Weißen Saale des Königlichen Schlosses hierselbst stattfinden, und daß zuvor und zwar Vormittags um 105 Uhr ein Gottesdienst für die ,, . Mitglieder in der Domkirche und für die latholischen Mitglieder in der St. Hedwigskirche abgehalten werden wird.

Berlin, den 25. November 1853. Der Minister des Innern von Westphalen.

Abgereist: Se. Durchlaucht der Herzog von Croy

Dülmen, nach Dülmen. s . Se. Excellenz der General-Lieutenant und Commandeur der 5. Division, von Wussow, nach Frankfurt a. O.

Per sonal-Deränderungen in der Armee.

R Offiziere. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.

Den 8. November. ö v. Auer, Schmidt, Girschner, v. Home ver, P. Fahnis. vom

Lis. befördert.

einer Comp., zum Regiment zurück.

Lis. des 1. Aufgeb. befördert.

daß die Eröffnung der Kammern am 28sten

evangelischen

38. Inf. Regt., v. Heister, P. Fähnr. vom 39. Inf. Regt., zu Sec. Lis. befördert. v. Vin cke, Sec. Lt. vom 15., ins 39. Inf. Regt. ver—⸗ setzt. v. Wedell J., Pr. Lt. vom 33. Inf. Regt., zum Hauptmann, Staabs, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., Bobrick, Portepée= Fähnrich von demselben Regiment, zum Seconde - Lieutenant, van den Eonden, Unteroffizier von demselben Regiment, zum Portepée-Fähnrich, Denhard, Spitz, P. Fähnrs. vom 29. Infant. Regt., zu Sec. Lts., Ullrich, Ünteroff. vom 34. Infant. Regt. zum Port. Fähnr. befördert. Werkmeister, P. Fähnr. vom 9. Hus. Regt., unter Beförderung zum Sec. Lt., ins 8. Ulan. Regt., v. Wöllwarth, Sec. Lt. von letzterem Regt., ins 9. Hus. Regt. versetzt. Den 10. November.

Wahl, Rohde, P. Fähnra. vom 4. Inf. Regt., v. Knobloch, P. Fähnr. vom 3. Kür. Negt., v. d. Mülbe, P. Fähnr. vom 5. Inf. Regt., zu Sec. Lts., v. Schrabisch, Pr. Lt. vom 2. Garde⸗Regt. zu Fuß, zum Hauptm., Frhr. v. Troschke, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., v. Ledebur, v. Holleben, v. Prittwitz, v. Diezelski, P. Fähnrs. von dems. Regt., der ꝛc. v. Prittwitz unter Versetzung ins 10. Juf. Regt., der ꝛc. v. Diezelski unter Versetzung ins 1. Hus. Regt., Gr. v. d. Schulen⸗ burg, v. Bredow, v. Meding, P. Fähnrs. vom Kaiser Alexander Gren. Regt., v. Notz, P. Fähnr. vom Kaiser Franz Gren. Regt, Bo⸗ gun v. Wangenheim, P. Fähnr. von dems. Regt., unter Versetzung ins 4. Ulan. Regt., Frhr. Gans Edler zu Putlitz, Gr. v. Beth u sy, P. Fähnts. vom Garde⸗Res. Inf. Regt., ersterer unter Versetzung ins Kai⸗ ser Franz Gren. Regt., letzterer unter Versetzung ins 2. Garde⸗Regt. zu F., Gr. v. Schlieffen, P. Fähnr. vom Regt. Garde da Corps, sämmtlich zu Sec. Lts., v. Katte, Pr. Lt. vom Garde-Drag. Regt., zum Rittm., v. Keffenbrinck, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt. befördert. Frhr. v. Scholle), aggt. Sec Lt pon demselben Regt., in dasselbe ein- rangirt. v. Rabenau, P. Fähnr. vom 1. Garde⸗Ulan. Regt., unter Beförderung zum Sec. Lt., ins 2. Drag. Regt. versetzt. Stein von Kamienski, Pr. Lt. vom 2. Garde -Ulan. Regt., unter Entbindung von dem Kommando als dlenstl. Adjut. der 2. Garde⸗-Kav. Brig, zum Rittm. , Geo. v. Finckenstein, Seconde-Lieutenant von demselben Regiment,

unter Kommandirung zur Dienstl. als Adjut. bei der 2. Garde⸗Kav. Brig., zum Prem. Li. befördert.

Schwartz, Oberst-Lieut. und Chef vom Gene⸗

ralstabe des Il. Armee - Corps, in gleicher Eigenschaft zum VIII. Armee⸗

Corps versetzt. v. Etz el, Oberst⸗Lieut. und Abtheil. Chef im großen Ge—

neralstabe, zum Chef des Generalstabes vom II. Armee-Corps ernannt. Den 12. November.

v. Sanitz, P. Fähnr, vom 15. Infanterie⸗Regiment, Woltmann, Segond v. Banchet, P. Fähnr. vom 16. Inf. Regt., zu Sec, Lis., Caspar, Untetoff. von dems. Regt.R, zum P. Fähnr., Gr. v. Zedlitz Trützschler, Schencke, Port. Fähnrs. vom 4. Kür. Regt., zu Sec. v. Rommel, P. Fähnr. von dens. Regt., zum 4. Ulan. Regt. versetzt. Gaffke, Tübben, P. Fähnts. vom 17. Inf. Regt., zu Sec. Lts., Vo s, Unteroff. von dems. Regt., zum P. Fähnr., Dieckhoff, v. Lundblad, P. Fähnrs. vom 2. Inf. Regt.ͥ, zu Sec. Lts., Bar. v. d. Osten gen. v. Sacken J., Pr. Lt. vom 9. Inf. Regt., zum Hauptm., v. Froreich, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt. befördert. v. Platen, Hauptm. vom 9. Inf. Regt, tritt unter Entbindung von dem Kommando als dienstleist. Adjut. der 8. Inf. Brig., behufs Uebernahme v. Manteuffel, Pr. Lt. vom 14. Inf. Regt., zur Dienstl. als Adjut. bei der 8. Inf. Brig. kommanditt. v. Schleinitz, P. Fähnr. vom 3. Drag. Regt., zum Sec. Lt., Lindau, Unteroff. vom 14. Inf. Regt., zum P. Fähnr. befördert.

Be ji der , Den 8. November.

Nücker, Kirsch, Vice ⸗Feldw. vom 2. Bat. 25. Regts., zu Sec. Menzel, Major zur Dispos., zuletzt im 25. Inf. Regt.ͥ, zum Führer des 2ten Aufgeb. vom 3. Bat. 25. Regts. ernannt.

Den 10. November.

Preuß, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 1. Bats. 8., ins 1. Bat. 1. Regts.6, Krause, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufgeb. des 2. Bats. 14., ins 1. Bat. 3. Regts.ͥ, Gr. v. Schwer in, Sec. Lt. a. D., zuletzt im 3. Kür. Regt., v. Rode, Sec. Lt. a. D., zuletzt im 5. Kür. Negt., bei der Kav. 1. Aufgeb. des Low. Bats. 33. Inf. Regts. einrangirt. v. Kurowski, Helbing, Unteroff. von dems. Bat.6, Zielaskowski, v. Fresin, Schulz, Laue, Vice Feldw. vom Low. Bat. 34. Inf. Regts., Roßkampf, Obuch, Vice-Feldw., Oestreich, Bürger, Korsch, Unteroff. vom 2. Bat. 4. Regts., zu Ser. Lts. des 1. Aufgeb. befördert. Jaenicke, Sec. Lt. von der Artill. 2. Aufgeb. des 1. Bats. 10., ins 3. Bataillon 4. Regts., Hildebrandt, Seconde«- Lieutenant vom 1. Aufgebot des Landwehr⸗Bataillons 35. Infanterie⸗Regiments, Pflüger, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 4. Bats. 18., ins 14. Bat. 5. Regts. einrangirt. v. Wallenrodt, Pr. Lt. a4. D., zuletzt im 1. Bat.

5. Regts, gestattet, die Unif. dieses Regts. mit den vorschr. Abz. f. V. zu tragen. Den 12. November.

Bock II., Sec. Lt. vom 3. Bat. 4. Regis., in Folge abgelegten Eramens, im 4. Inf. Regt. als Ser. Lt. angestellt. Kluge, Ser. Lt. vom 1. Aufgebot des 1. Bats. 2., ins 1. Bat. 15. Regts. einrangirt. Wessel, Vlce⸗Feldw. vom 3. Bat. 15. Regts., zum Sec. Lt. des 1. Auf- gebots befördert. Dallmer, Hauptm. von den Pion. 14. Aufgeb. des 3. Bats. 4, ins 2. Baf. 17. Regts., Hofmann, Sec. Lt. vom 1. Aufg. des 1. Baits. 29. Regts., ins Ldw. Bat. 36. Inf. Regis. einrangirt. v. Schachtmeyer, Vice⸗Feldw. vom 2. Bat. 2. Regis., zum Sec. Lt. des 1. Aufgeb., v. Kleist, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufgeb. des 2. Bats. 9. Regts., v. Kleist J., Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufgeb. des 3. Bats. 9. Regts,, zu Pr. Lts. befördert. v. Salpius, Sec. Lt. vom 4. Auf⸗ geb. des 3. Bats. 23., ins 2. Bat, 2. Regts., Voß, Sec. Lt. vom 4.