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etzlichen Grundsätzen berechtigen würden, einen n i. die Gesellschaft zu begründen; wenn die im 8. 3 festgesetzte Amortisation nicht inne gehal⸗
ten wird. . . ö ist nicht 9 fllen zu a bis d bedarf es einer Kündigungsfrist nicht, . 1 e g kann von dem Tage ab, an welchem einer die⸗ ser Fälle mntrith, zurückgefordert werden, und zwar
zu a. bis zur Zahlung des betreffenden Zins-⸗Coupons,
„b. bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Transport⸗ betriebes; bis zum Ablauf eines Jahres nach Aufhebung der Exe⸗ cution; . „d. bis zum Ablauf eines Jahres, nachdem jene Umstände aufgehört haben. . ö In dem sub ne vorgedachten Falle ist jedoch eine dreimonat⸗ liche Kündigungsfrist zu beobachten, auch kann der Inhaber ein er Prioritäts Obligation von diesem Kündigungsrechte nur innerhalb breier Monate Son dem Tage ab Gebrauch machen, wo die Zah⸗ lung des Amortisationsquantums hätte stattfinden sollen. Bei Geltendmachung des vorstehenden Nückforderungsrechts sind die Inhaber der Prioritäts- Obligationen sich an das gesammte bewegliche und unbewegliche Vermögen der Gesellschaft zu halten
befugt. in S. 6.
Die Ausloosung der alljährlich zu amortisirenden Prioritäts- Obligationen geschieht zu Aachen in Gegenwart zweier Mitglieder der Direction und eines protokollirenden Notars in einem 14 Tage vorher zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Termine, zu wel⸗ chem den Inhabern der Prioritäts-Obligationen der Zutritt ge⸗ stattet ist.
.
Die Nummern der ausgeloosten Prioritäts-Obligationen wer— den binnen 14 Tagen nach Abhaltung des im S. 6 gedachten Ter⸗ mins bekannt gemacht; die Auszahlung derselhen aber erfolgt in Aachen, Mastricht und Berlin, so wie in den Städten, welche von der Direction dazu bestimmt werden, an die Vorzeiger der betref⸗ fenden Prioritäts Obligationen gegen Auslieferung derselben und der dazu gehörigen nicht fälligen Zins-Coupons. Werden die Coupons nicht abgeliefert, so wird der Betrag der fehlenden von dem Kapitalbetrage der Prioritäts⸗Obligationen gekürzt und zur Einlösung der Coupons verwendet, sobaͤld dieselben zur Zahlung präsentirt werden.
Im Uebrigen erlischt die Verbindlichkeit der Gesellschaft zur Verzinsung einer jeden Prioritäts-Obligation mit dem 31. Dezem⸗
L.
Prioritâts - Obligation . 1. ͤ ö PH i Grit ts - ¶GhIikation
k über 100 Thlr. Pr. Court. — FI. 176 Holl.
Inhaber dieser Obligation hat einen Antheil von Thlr. 100, Fl. 176 holl. an dem in Gemasehcit Allerhöchster Genehmigung und nach den Bestim- mungen umstehender Erivilegia emittirten Kapi- tale von Thlr. 1, Sob, 000 — FI. 3,168, 000 h. Prio- ritäts- Obligationen der Aachen-Mastrichter Eisen- bahn Gesellschaft.
* der Aachen-Mastrichter Eisenbahn- Gesellschaft.
Aachen, den
Der Sp ecial Director. (facsimile der Unter⸗
schrist.) Aus gefertigt.
(Unterschrift.)
Die Direction. (facsimile der Unterschrift 2er Directions⸗ Mitglieder.)
ber desjenigen Jahres, in welchem dieselbe ausgeloost und, daß dies ge, öffentlich bekannt gemacht ist.
Pie in' Wege der Amortisatien eingelösten PrioritätsObliga= tionen werden in Gegenwart zweier Mitglieder der Direction und eines protokollirenden Notars verbrannt und, daß dies geschehen, durch die öffentlichen Blätter bekannt gemacht.
Die in Folge der Rückforderung von Seiten des Inhabers (s. 5) oder in Folge einer Kündigung (. 3) außerhalb der plan mäßigen Amortisation eingelösten Pribritäts-Obligationen hingegen ist die Gesellschaft wieder auszugeben befugt.
6 3 — n S. 8. *
Diejenigen Prioritäts-Obligationen, welche ausgeloost und ge⸗ kündigt sind, und, der Bekanntmachung durch die öffentlichen Blät⸗ ter ungeachtet, nicht rechtzeitig zur Realisation eingehen, werden während der nächsten 10 Jahre von der Direction, der Aachen⸗ Mastrichter Eisenbahn-Gesellschaft alljährlich einmal öffentlich auf⸗ gerufen, gehen sie aber dessenungeachtet nicht spätestens binnen Jahresfrist nach dem letzten öffentlichen Aufruf zur Realisation ein, so erlischt ein jeder Anfpruch aus denselben an das Gesellschafts⸗ Vermögen, was unter Angabe der Nummern der werthlos gewor⸗ denen Prioritäts-Obligationen von der Direction öffentlich bekannt zu machen ist.
Die Gesellschaft hat aus dergleichen Prioritäts⸗-Obligationen keinerlei Verpflichtung mehr, doch steht der General-Versammlung frei, die gänzliche oder theilweise Realisirung derselben aus Billig⸗ keitsrücksichten zu beschließen.
8. .
Die in §. 3, 6, 7, 8 vorgeschriebenen öffentlichen Bekannt⸗ machungen erfolgen durch eine Aachener, eine Mastrichter Zeitung, den Preußischen Staats-Anzeiger und den Niederländischen Staats⸗ Courant.
Zu Urkund dieses haben Wir das gegenwärtige landesherr— liche Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unse⸗ rem Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staats zu geben oder Rech⸗— ten Dritter zu präjudiziren.
Das gegenwärtige Privilegium ist durch die Gesetz⸗Sammlung bekannt zu machen.
Gegeben Charlottenburg, den 28. Dezember 18653.
(6 8) Friedrich Wilhelm.
von der Heydt. von Bodelschwingh.
und deutscher Sprache,
der betheiligten Regierungen, in holländischer Aachen-Mastrichter Eisenbahn- Gesellschaft.
Inhaber empfängt am 2ten Januar 18
Aachen, den .....
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J gegen diese Anweisung gemäls §. 1 des Privilegiums an den durch öffentliche Be- . . * 2168 5 X. 4 2 . 22 * * 2 Fkanntmachung bezeichneten Stellen die zweite Serie der Linscoupons zur vorbezeichneten Prioritäts-Obligation -M Die Direction. (facsimile)
ausgefertigt.
AXacehen-Mastrichter Eisenbahn-Gesellschalt. No. 1. Zins-Coupon zu der Prioritäts-Obligation No. Inhaber empsängt ans 1. Juli 18. gesen diesen Coupon an den planmässig bezeichneten Zahlstellen R hlr. Sgr. Pf. preuss. Cour. FI. Gents holl. als Zinsen vom 1. Januar bis 30. Juni 18 Aachen, den Die Direction. (facsimile der Unterschrift 2er Directions⸗-Mitglieder.)
Ausgesertigt. (lacsimile der Unterschrift des Rendanten.)
Kehrseite.
Rthlr. Sgr. Pf. preuss. Cour. FI. Cents holl.
Zinsen von Prioritäts-Opligationen, deren Erhebung innerhalb fünf Jahren von dem in den betreffenden Coupons bestimmten Zahlungs tage ab nicht geschehen ist, verfallen zum Vortheil der Gesellschaft.
1. Juli
Meinisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Dem Mechaniker G. E. Schwinck zu Berlin ist unter dem 6. Januar 1854 ein Patent auf eine Setzmaschine für telegraphische Depeschen in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zu⸗ sammensetzüng, und ohne Jemand in Anwendung bekannter Theile zu beschränken,
auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um—
fang des preußischen Staates ertheilt worden.
Unterrichts- und
Der ordentliche Lehrer am Marien ⸗Gymnasium zu Posen, Dr. Johann Rymar fiewiez, ist zum Oberlehrer befördert; und
Dem Kantor und Organisten Ka rl Kuntze zu Pritzwalk das Prädikat „Musikdirektor“ beigelegt worden.
Tages⸗-⸗Srdnung der Kammern.
J
Sechste Sitzung am 13. Januar 1854, Vormittags 12 Uhr.
1) Wahlprüfungen. 2) Vereidigung von Abgeordneten.
3) Einbringung von Gesetzes-Vorlagen seitens der Königlichen Staatsregierung.
Wahl des Präsidenten und der beiden Vice⸗-Präsidenten für die übrige Dauer der Sitzungsperiode.
3 ö 1 Sitzung am 11. Januar 1854, Mittags 12Uhr. 1) Fortsetzung der Berathung des Berichts der Kommission für die Gemeinde⸗Angelegenheiten über den Entwurf einer Städte⸗ Ordnung für die Provinz Westphalen. 2) Erster Bericht der Petitions-Kommission.
964 . . 68 ⸗ e. e, Fön, Mg Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Wilhelm zu , 363 7 2 1st S , Schleswig ⸗-Holstein-Sponderburg-Glücksburg, von Hamburg.
Se. Excellenz der Staats Minister für . 1del, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, von der Heydt, von 6
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Berlin, 10. Januar. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: Dem Geheimen Regierungs-Rath Del brüc die Erlaubniß zur Anlegung der demselben resp. von Sr. Majestät dem Könige von Sachsen und Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen und Regenten von Baden verliehenen Decorationen des Komthur⸗ Kreuzes 2ter Klasse vom Königlich sächsischen Orden Albrechts des Beherzten und des Commandeur-Kreuzes 2ter Klasse des Groß⸗ herzoglich badenschen Ordens vom Zähringer Löwen; dem Major a4. D. von Bennigsen⸗Förder zu Düsseldorf, Gouverneur des Erbprinzen Leopold zu Hohenzollern-Sigmaringen, zur Anlegung des von Sr. Königlichen Hoheit dem Prinz-Regenten von Baden
Malmedy haben Verhandlungen mit der belgif stattgefunden, in deren Folge zu erwarten steht, daß der Bau, dessen Kosten anf 40,900 Franken veranschlagt sind, bereits im
ihm verliehenen Ritterkreuzes des Ordens vom Zähringer Löwen; dem Professor in der philosophischen Fakultät der Universität zu Berlin, Dr. Lepsius, zur Anlegung der von Ihrer Majestät der Königin von Spanien ihm verliehenen 3Zten Klasse des Ritter— Ordens Karl's III.; so wie dem Arbeitsmann Johann Hartwig zu Gardelegen zur Anlegung der ihm verliehenen Großherzoglich
mecklenburg⸗schwerinschen Kriegs⸗-Denkmünze zu ertheilen.
Nichtamtliches. Berlin, den 10. Januar.
— (Pr. C.) Die 109te Kom mission der Ersten Kam⸗ mer ist gestern Abend zur Erwägung des Gesetz⸗Entwurfs, be— treffend die Verletzungen der Dienstpflichten von Seiten des Ge⸗ sindes und der ländlichen Arbeiter, zu einer Sitzung zusammenge⸗ treten. Vorsitzender dieser Kommission ist der Abgeordnete Graf von nl, Die Ate Kommission der Ersten Kammer ist heute, Vormittags 11 Uhr, zu einer Berathung über die auf die Jagd ⸗-Polizei bezügliche Vorlage zusammengetreten. Vor⸗
sitzender dieser Kommission ist der Abgehrdnete Graf von Arnim—
Boitzenburg.
— (Pr. C.) Von Seiten der diesseitigen Regierung ist zum Vereins-Bevollmächtigten in Hannover der Königl. Geh. Regie⸗ rungsrath von der Gröben ernannt und hier son den betheilig⸗ ten Regierungen in diplomatischem Wege Kenntniß gegeben worden. J Artikel in der „Rhein- und Ruhrzeitung“, der sich in Klagen über die schlechte Dotirung der Tehrerstellen in der Gegend an der Ruhr ergeht, enthält vie Bemerkung, daß das neue Schulgesetz vergebens erwartet werde. Versteht der Verfasser darunter, wie anzunehmen ist, solche Bestimmungen, durch welche die äußere Lage der Lehrer verbessert werden soll, so ist darauf hinzuweisen, daß bereits unterm 6. März 1852 durch eine Mini⸗ sterial-Verfügung die Königlichen Regierungen beauftragt worden sind, dafür Sorge zu tragen, daß den Lehrern durch das Gehalt ein genügendes Auskommen, angemessen den örtlichen Verhältnissen, gesichert werde. Wenn ührigens der angedeutete Artikel, wie vor⸗ auszusetzen ist, sich speziell auf den Regierungs- Bezirk Düsseldorf
ziehen soll, so können wir dagegen einfach die Thatsache anführen,
ß dort das niedrigste Lehrergehalt auf 1890 Rthlr. normirt ist. H (Pr. C.) lieber den Ausbau der durch das belgische Gebiet führenden Strecke der Chaussee von Eupen nach
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chen Regierung
1 bez Di
Laufe dieses Jahres begonnen werden wird. Die bisherige Ver⸗ zögerung der Angelegenheit ist durch den Umstand veranlaßt, daß
5. die betreffenden Gemeinden und Gutsbesitzer die von der belgischen
Regierung beantragte Betheiligung verweigert haben. Der Pro⸗
vinzialrath von Lüttich, so wie die verschiedenen betheiligten Ge⸗ meinden, hatten schon vor mehreren Jahren den Wunsch ausge⸗ sprochen, daß der Bau dieser Straße auf Staatskosten ausgeführt werden möge, wozu die Regierung aber bisher sich nicht hatte
entschließen können.
— (Pr. C.) Mehrere Zeitungen haben die Mittheilung ge⸗ bracht, daß eine Depittation aus Saarlouis bei den Feier⸗ lichkeiten figurirt habe, die jüngst in Paris zur Einweihung des Ney⸗-Denkmals stattfanden. Wir erfahren von zuverlässiger Seite, daß die Einwohnerschaft von Saarlvu ic Feine Depu⸗ kation nach Paris gesandt und daß überhaupt keiner der dort ausässigen Bürger sich dei der erwähnten Feierlichkeit betheiligt hat. Es halten sich aber bekanntlich zu Paris viele aus Saarlouis ge⸗ bürtlge Individuen auf, welche nach Frankreich übergesiedelt sind. Es ist daher wahrscheinlich, daß Personen dieser Kategorie, denen sich möglicher Weise einige zur Zeit in Paris weilende Handwerks⸗