1854 / 18 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Nichtamtliches.

oder solche Handlungen begünstigt, wird, wenn er zum Vienstpersonal ge— ; hört, mit Diensten lassung bestraft. Eine geringere Strafe, als die Dienst— . l Berlin, den 20. Januar. (Pr. C) Die Feier des am 22. Januar d. J. zu be⸗

114 Formular Nr. V.

K ö.

b) der Ober⸗Betriebs⸗Inspektor, bezieynngsweise Betriebs- Inspeltor und deren Stellvertreter,

.

) der Ober⸗Maschinenmeister, beziehungsweise det Maschinenmesster, entlassung soll gegen solche Beamte nicht anders in Anwendung kommen Nr. 4) der Ober⸗Güter⸗Verwalter, als wenn derselben besondere Milderungsgründe zur Seite stehen und die zur fieien Fahrt in . e) die Eisenbahn⸗Baumeister, vorgesetzte Direclion mit Genehmigung des Ministers für Handel, Gewerbe 185 8 gehenden Krönungs-— u nd Ordensfestes wird in der üblichen f) der Bahn⸗Controlęur, und öffentliche Arbeiten diese Milderungsgründe zur Motivirung einer ge— bis Station . Weise begangen werden. Erst erfolgt in dem Rittersaale des Kö⸗ 6) die Stations-Vorsteher. ö ö . ringeren Strafe für ausreichend anerkennt. für d „Zögling des niglichen Schlosses die Proclamatibn der geschehenen Ordensver⸗ Die unter h. bis 8. bezeichneten Beamten haben über die von ihnen Gegen Personen, welche nicht zu den Eisenbahn-Beamten gehören den en 185 leihungen und die Vorstellung der neuen Ordensrstter; dann findet nach dem Formular VI. ausgefertigten Freifahrtscheine unter fortlaufender lommen die Bestimmungen des 8. 16 des Allgemeinen Betriebs - Reglemenis D ö Fkapelle die reltgiöse Feier a, nn,, . , ünmen, welche auch auf die zreifahrischtine zu setzen ist, Register zu fahten. vom 18. Juls d. J. (Hinist. Bi. S. zo7) und außerdem die kach den Diesen Schein muß während der Fahrt auf Verlangen den Schaffner 4 i, igiöse Feier statt, nach deren Veendi⸗ Bei Erkrankungen eines Beamien wird sn den Fallen, wo eln Bahn. Ümständen des Falles (imn' nach den dllgemeinen Gesetzen verwirkten iederzcit vorgezeigt und nach der Abfe zu! ber vollhten Statlonl an gung die eingeladenen C äste an der Königlichen Tafel Theil neh— Arzt angenommen ist, dem erkrankten Beamten für die Reise zu der, dem Strafen in Anwendung. ; ö 6 ö ,, abgegeben werden. . men, welche im Weißen Saale, der Bildergallerie und den an⸗ Wohnorte des Bahnarzies nächstbelegenen Station auf Grand eines, von §. 15. Freifahrt⸗Bewilligung über die Bestimmungen vorstehenden Reglements kw 66 3 gränzenden Zimmern angeordnet ist. den unter a. bis 8. bezeichnelen Beamten ausgestellten Freifahrtscheines hinaus, so wie sonstige Abweichungen von den Vorschriften dieses Regle— Formular Nr. Vl Die Mittheilung der „Pr. Corresp.“, welche in Nr. 16 ö 5 J , n, ,, . ments dürfen ohne meine ansdrücliche Genehmigung nicht stattfinden. J d. Bl. aufgenommen ist, wonach die Remonxte⸗Depots in Folge ihnen Ei . J 96 J d . BVahn. des gestiegenen Haferpreises durchweg einen höheren Unterhaltungs⸗ fahrt berechtigende Freikarte nach Formular VI. gewähren. Det Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Zuschuß erforderten, weshalb '. Stagtshaushalts Etat für dieses §. 6. Der Direction bleibt vorbehalten, auf der unter ihrer Verwaltung von der Heydt. für den ö . Jahr noch eine Vermehrung um 5315 Rthlr, in Anspruch nähme, stehenden Eisenbahn den Direktoren oder Beamten fremder Eisenbahnen, so zur Reise von Station bis Station wird uns von kompetenter Stelle dahin berichtigt, daß die mehr er⸗ weit sie nicht schon Legitimations-Karten des deutschen Eisenbahn-Vereins ö in Wagenklasse, ö. forderlichen Unterhaltungs- Zuschüsse durch Minder Ausgaben bei besitzen, Karten zur freien Fahrt zu eriheilen. Diese Freifahrischeine wer—= gültig für die Zeit vom bis den anderen Positionen des Etats für die Remonte⸗Depot⸗Verwal⸗ den nach dem Formulare Il, im Namen der Direction ausgestellt und Formular Nr. J. Zweck der Reise: tung gedeckt und der Staatshaushalts-Etat aus diesem Grunde 3 ö. . Gültigkeit die Unterschrift mindestens eines Dirtctions— . ö JJ det . 2 durchaus nicht um das Geringste mehr belastet werde. Mitgliedes tragen. 3u es : . D ,, . . , ö . Eben so bleibt der Direction vorbehalten, auf der unter ihrer Verwal⸗= ; ... Bahn. Kd / ö ö (Pr ö, Rb , ,. ö. . . 166 . 3 se h tung stehenden Eisenbahn durch Freifahrtscheine nach dem Formulare VI. K Formular Nr. VIII. Kamm er hat heute , ,, . ihr, K den bei der Bahn angestellten Beamten freie Fahrt zu bewilligen zzur freien Fahrt mit allen fahrplanmäßigen Zügen in beliebiger Wagen— J ; ö Provinzial Verfassungen unter Vorsitz des Abgeordneten Grafen von a) bei der ersten Austellung, solche mag auf Probe, Kündigüng oder de- llasse für Herin . in seiner Eigen⸗ Zus. ö Bahn Arnim-Boytzenburg wiederum eine Sitzung gehalten. finitio erfolgen, für die Person des Beamten und dir zu seinem Haus⸗ schaft als . ö. J 4 (Pr. C) Die vereinigten Kommissionen der . Personen zu der Hinreise nach dem ihm angewiesenen den 6 . 46 Nr. . . Cisenbabn, Zwe st en Ra nrer? für Hanbeß u nd' Gewerbe und für nsorte; ie Königliche Direction. ; ö ö 5 Fa enn wers? ben ihren Bericht über de zesetz⸗Ent ef p) bei Entlaffungen aus bem Dienste für die Person des Beamten und Gültig bis zum ö Jahres 18 ö U : bis Station das Justizwesen haben ihren ö . e n. die zu seinem Hausstande gehörigen Personen zur Reise nach dem . zur Reise von Statten „is Station betr. e 96 ö. 1 ) ö. . von ihm gewählten neuen Wohnorte, und schiffe, wel Dienste entziehen, erscheinen

1 ö . Bl.

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e) bei Beurlaubungen für die Peison des beurlaubten Beamten. gültig fü: 18 6 lassen. Di Nr. II. den en 185 .

In wie weit den Beamten bei Versetzungen für sich und die Mit⸗ Formular N. J glieder ihres Hausstandes freie Fahrt zusteht, bestimmen die desfallsitzen . ö ö besonderen Reglements. Für derartige Freifahrten bedürfen die Beamien Zu §. 1. CG. a. des Reglements. gleichfalls eines von der Birection ausgestellten Freifahrischeins nach dem ö ö. risch, Formulare VI. . ö . . Legitimationskarte ; Verführen S. S. Handwerkern und Arbeitern kann beillebernahme von Arbeiten für die zur freien Fahrt mit allen fahrplanmäßigen Zügen in zweiten Wagen— zekanntma c über die unterm 28. Dezemt weichungen preu

Eisenbahn Behufs Ausführung dieser Arbeiten freie Fahrt zugesichert wer⸗ Klasse für den Herrn . ; . 3, des kainen und Nhedern den. Vie Berechligung zu einer solchen Freifahrt muß durch einen von den ten 185 ö . G en, her a 66 hat der Direction, dem Ober-Betriebs⸗-Inspeltor oder Beniebs-Inspettor, dem Die Königliche Direction. dem Ramen,Strasburg— C eee. , * . Eisenbahn⸗Baumeister oder dem Telegraphen-Ingenieur nach dem Formu- Gültig bis zum Schlusfe des Jahres 18 24115 chaft“ zusammengetretenen Actien⸗-Vereins man nich aft . lar VI. auszustellenden Freifahrtschein nachgewiesen werden. 1 ö J

§. 9. Den Arbeitern der Reparatur⸗Werkstätten, wesche auf auswättigen NB. zIuf die Rückseite des Formulars Nr ö zu ; JJ ö ö .

NB. -Iuf die Rückseite des Formulars Nr. II. ist zu setzen: asen WG om J Januar 1854.

unter

Stationen Arbeiten auszuführen haben, können für die Hinfahrt vom Ober- 3 e Maschinenmeister resp. dem Maschinenmeister, und füt die Rüdfahrt vom ,, ö bensenigen Zügen, mit welchen nut Per= 4 ö 28 Gunt 1853 voll Stallons. Vorsteher Freifahrtscheine nach dem Formular VI, aus gestellt werden. * 49 ö. ,, . die se Klasse zu benutzen. Des Königs Majestät haben das unterm 28. Jun: 855 voll.

§. 10. Die nach den S§. 4. 5. 7. 8. und 9 erforderlichen Freifahrischeine . . hi ö . z 26 ,,, , , , . Begleitung eines zogene Statut des unter dem Namen „e Pasewalke: li so werden stets nur für eine darin fest bestimmte Hin-, oder Hin- und Rück- 3 , ,. J berechtigten Beamten der eigenen oder Fügussee? Gefellschaft“ zusammengetretenen Aetien⸗Vereins zum Bau die fahrt ausgestellt und müssen eben so, wie die gewöhnlichen Fahr- resp. JJ e . rasburg nach Pasewalk, mittelst Allerhöchsten che Personal-Billets von den Schaffnern abgenommen und zur Konttole ein⸗ . . ö rs fe m 28 ] 1853 zu bestätigen geruht, was . ö . gesandt werden. Die Freikarten, welche nicht blos für eine bestimmte Formalar Ne. . Rershrift) . n Actien⸗ Gesellschaften ö w 2 Fahrt gültig sind, werden den Inhabern belassen. . 9 . 8. 2

Die Zugführer haben aber die Nummern derselben und die darauf ö . zurückgelegten Fahrten zu notiren. Sowohl über diese Freifahrten, als JJ auch uber die, von den Schaffnern eingezogenen Freifahrischeine wird bei Ni . . Legitimationskarte. der Kontrole monatlich eine Nachweisung gefertigt und mit den eingegan⸗ zur freien Fahrt mit allen fahrplanmäßigen Zügen in zweiter Wagen— Berlin, den 17. Januar 1 genen Freifahrtscheinen der Direction zur Prüfung vorgelegt. klasse auf der Strecke von J ö. K . .

II. Freier Transport von Effekten. , ,, , er Ri 8. Gewerbe und entliche Arveiren. Justimmung' der Mehrheit. Der §. 1 ;

§. 11. Die zur freien Fahrt befugten Personen dürfen 50 Pfd. Gepäck frei i . . . . KRommissionen mit 12 gegen 6 Stimmen zur Annahme empfohlen miinehmen. Ueber dieses Freigepäck wird stets ein Garantieschein ausgestellt. ö. (. 9 J . worden. Der §. 2, welcher den Zeitpunkt der Verjährung nach

§. 12. Unentgeltlicher Transport von Effekten, welche Beamten der Staats— Gültia bis 6 ö. 3 ,, Lee V Ablauf hon 3 Jahren bestimmt traf auf das Bedenken, daß die Eisenbahnen und der unter Staats-Verwaltung stehenden Eisenbahnen an— J . entla en 4 Schiffs leute welch . auf fremden Schiffen große See⸗ gehören, findet nicht anders statt, als insoweit den Beamten bei stattfin⸗ J . ammern. . . 9 ö en flegen meistens er st nach Jahren in ihre dender Versetzung in den desfallsigen besonderen Neglements ein Anspruch NB. Auf die Nückseite des Formulars Nr. III. ist zu setzen: H. umlissionen beschlossen da— hierauf eingeräumt ist. Der Vorsteher der Abgangs-Station muß über Inhaber ist berechtigt, in denjenigen Zügen, mit welchen nur Per— r ste Kam m er. Heimat zurückkehren. . , n 16 gegen diese Transporte nach vorgängiger Genehmigung der Direction einen be— sonen erster Wagenklasse befördert werden, diese Klasse zu benutzen. e 15 her, unter Zustimmung der k . hl en sondern Transportschein ausstellen. Auch darf er in dieser Klasse fahren, wenn er in Begleitung eines . 4 . . . ö 2 Stimmen eine Veränderung des S. 2 In der 43 . 6.

Anter Vorzeigung dieses Transzortscheins sind die betreffenden Gegen— zur Freifahrt in erster Klasse betechtigten Beamten der eigenen oder . . paß die Verjährungsfrist auf 5 Jahre gesetzt werde. stände bei der Gepäck- oder Güter-Expedition förmlich aufzugeben und am einer fremden Eisenbahn reist. Ferner ist demselben gestastet, inner— ssi zum Deputirten der . gegen Aushändigung des Coupons vom Teans por = V ; 28 igung einer bedingten Zin ar tie ,, die Erste Kammer g zu nehmen, worauf der letzlere mit dem Coupon an die n ig nr an. für das Anlage-Kapital der lau⸗Posen⸗Glo— n,, ,, geschritten

J 1e emacht wird, daß ] . ; w emacht wird, daß iher das Strafmaß heraus, welches der 8. 1 des

1

J . 6 . ö ge fag H. 91 Re . 1 . D 4 6311 8, Bow oA . 3 u 6. Aimeblatt un Re wurfs, sofern nicht nach Inhalt des Strafgesetzbuches vden des Potsdam zur tlichen Kenntniß ge ird. Gesetzes vom 31. März 1841 eine härtere Strafe verwirht ist, au

zu 65 Wochen oder auf Geldbuße bis zu 50 Thalern

9 5 We ; 9 ö . l . 5 19 /

sestletzt; Koch fand der Antrag auf Erhöhung der Strafe nicht die stser Der ist daher von den beiden

854.

* J. und in umgekehrter

M 2 8 568 . J waar rw 1 1JBey P Entw 6 8 * 1 Bericht Der A ten Kommißsston uber 3 . . . rof. Vl fman hat

d di ? . . . Wie verlaulet

[ 6. 1452504

al por ( f per Morde seite hon oIMRhuet ö r , an ü 2 F * 183 604 nwiaiß J ÿöndch halb der auf der Vorderseite bezeichneten Strecke auf der Lokomotive setzes, betressen nnn, .

Güter Kontrole eingesandt wird. Hier werden die Scheine gesammelt und . hahn monatlich der Direction vorgelegt. , e men

Das Dienstgut der eigenen Bahn wird unentgeltlich befördert, jedoch Formular Nr. JV. , , J findet auf dasselbe das vorste hend für den freien Transport oon Beamten⸗ 0 tressend die Verletzungen Der Vwienstꝛꝰstlithtrnt Dex Effelten vorgeschriebene Verfahren Anwendung, und es muß dasselbe, wie Zu s 3. b. 2. des Reglements. der ländlichen Arbeiter. err Gustav Sch hat! jedes sonstige Frachtgut, von dem Vorsteher der Abgangs-Stalion aufge— . ! Bahn. J ck Rerlin bedeben, um sein Manda izutreten.

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ö . . zk . . lung E isenbahn II. Strafbestimmungen. zur freien Fahrt mil allen fahrplanmäßigen Zügen in Wagen⸗ Bromberg und Thorn soll dadurch §. 13. Allen Bahnbeamten, insbesonders den Ober-Betriebs-Inspektoren, flasse, auf ber Strecke . bis ace, ,n, S, Maöestät des Föhigs und uverneur von (ens erhalten. daß von derselben eine Zweigbahn ; d . 1 und in umaekel . G ler al Adjulg! Sr De 11 . ö e Crweiterung erhalten . . 11 Betriebs⸗Inspektoren, Kontroleuren, Stations-Vorstehern, so wie den Zug- nn n umgekehrter Richtung f J. ene, n, . ; 3, führern, wird es bei eigener Verantwortlichkeit zur Pflicht gemacht, die für den Bahn meister Herrn für f. z . 17. 7 ? . 68 1 —1* en 4. 6 58a nn 3 pünktliche und strenge Ausführung vorstehender Bestimmungen zu hand— 6, jekts ist bereits e g, ,. . pie für den 2. Die Königliche Direction. 2 ; N die Rentabilität dieser Zweigbahn günstigen Aussleh— ,, . vor (856 2 LLMe 161 w ö J 3 . . 1 1 ine M ttheil 0 Der General⸗Major hofft. Eine Mittheilun sekt, eine Bahn von Brom

haben und zu überwachen und jede Zuwiderhandlung der Direktion sofort zültia bis ö. , ,, ,, , , und Commandeur der 190tei ,, e , sf

anzuzeigen. Mißbräuche und Unterschleife werden stienge und nach Üm— JJ ge, Bau zrforderlicht Summe zu Pe scha sten

ständen durch sofortige Dienstenilassung bestraft. . Rane n,, , ü. 6 , ralkenz der „Posener Zeitung“, als ob das Projekt, e , ne. 9gy r =. vormeißster (§vSs rg 50 n 21 11e bun . kJ 1 , !. . 8a Senteraruntd edrangat Un Der Ober-Jägermeister Graf vo irg' uach Thorn zu bauen, ganz in den Hentergrunt 6e nnn

Legitimationskarte

2 . . .

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Grid. Wer unter anderen, als den im Vorstehenden vorgeschriebenen Formen NB. Auf die Rückseite des Formulars Nr. IV, ist zu setzen: . 8 . . berg r die Stagts⸗ und unter Staats Verwaltung stehenden Eisenbahnen zur un⸗ Dem Inhaber ist auch gestattet, innerhalb der auf der Vorderseite stein, nach Meisdorf. entgeltlichen Fahrt oder Beförderung von Sachen benutzt, benutzen läßt, bezeichneten Strecke auf der Lokomotive zu fahren.