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151
uszahlung des Nennwerthes der ausgeloosten Obliga⸗ . ,, deren Aushändigung an die. Inhaber bei den im 5. bezeichneten Kassen im Januar des nächstfolgenden Jahres tzuerst also im Janugr, 1857). Die im Wege des Til⸗— gungsverfahrens eingelösten Obligationen werden, unter Beobach⸗ kung der oben wegen der. Ausloosung vorgeschriebenen Formen, verbrannt. Der Direction bleibt das Recht vorbehalten, mit Ge⸗ nehmigung Unseres Handels-Ministers und Unseres Finanz⸗Ministers sowohl den Amorlifations- Fonds zu verstärken und dadurch die Tilgung der Obligationen zu beschleunigen, als auch sämmtliche Obligationen durch die öffentlichen Blätter mit sechsmonatlicher Frist zu kundigen und durch Zahlung des, Nennwerthes einzulssen. Die Obligationen, deren Einlösung im Wege der Kündigung erfolgt, können anderweit wieder ausgegeben werden.
3
Die Nummern der zur Rückzahlung fälligen, aber nicht zur Einlssung vorgezeigten Obligationen werden in dem Zeitraume von zehn Jahren, von dem Fälligkeits -Termine an gerechnet, jährlich rinmal von der Directien behufs der Empfangnahme der Zahlung öffentlich aufgerufen. Die Obligationen, welche nicht innerhalb eines Jahres nach dem letzten öffentlichen Aufrufe zur Einlösung vorgezeigt worden, sind werthlos und werden als solche von der Direction demnächst öffentlich bekannt gemacht. ö
Die Gesellschaft hat wegen solcher Obligationen keine Ver⸗ pflichtung mehr; doch kann deren gänzliche oder theilweise Bezah⸗ lung vermöge eines Beschlusses der Direction aus Billigkeits⸗Rück⸗ sichken gewährt werden.
§. 8. Sicherung der Verzinsung und Tilgung der Schuld wird festgesetzt: / . . 66
3) Bie vorgeschriebene Verzinsung und Tilgung der Ohligatio⸗ tionen geht der Zahlung von Zinsen und Dividenden an die Actionaire der Gesellschaft aus dem Reinertrage vor;
b) bis zur Tilgung der Obligationen dürfen seitens der Gesell⸗ schaft keine zur Eisenbahn und zu den Bahnhöfen ersorder⸗— lichen Grundstücke verkauft werden; dies bezieht sich jedoch nicht auf die außerhalb der Bahn und der Bahnhöfe befind⸗ lichen Grundstücke, auch nicht auf solche, welche, innerhalb der Bahnhöfe etwa an den Staat oder an die Gemeinden zur Errichtung von Post⸗, Telegraphen⸗, Polizei- oder steuerlichen Einrichtungen, oder welche zu Packhöfen oder Waaren⸗Nieder⸗ lagen abgetreten werden ö,,
ur Sicherheit für Kapital und Zinsen wird den Inhabern Fer Obligatlonen mit Vorbehalt der den früher, Inhalts des Privilegiums vom 8. November 1852 kontrahirten 1, 600,000 Rthlr. Prioritäts-⸗Obligationen eingeräumten und daher vor⸗— gehenden Hypothek das gesammte bewegliche und unbeweg⸗ liche Vermögen der Gesellschaft verpfändet. Auch darf diese weder Aetien kreiren, noch neue Darlehne aufnehmen, es sei denn, daß den auf Grund dieses Privilegiums zu emittirenden
Obligationen das Vorzugsrecht ausdrücklich vorbehalten würde.
ö.
Angeblich vernichtete oder verlbrene Obligationen werden nach dem in Artikel 17 des Statuts der Aachen⸗Düͤsseldorfer Eisenbahn⸗ Gesellschaft (Gesetz Sammlung für 1846 Seite 410) vorgeschriebe—⸗ nen Verfahren für nichtig erklärt . demnächst ersetzt.
ö
Die in diesem Privilegium vorgeschriebenen öffentlichen Bekannt⸗ 7 2 .
machungen müssen in den Preußischen Staats-Anzeiger, in die Berliner Vossische, die Kölnische, die Aachener und die Düsseldorfer Zeitung eingerückt werden,
Sollte zins dieser Blätter eingehen, so genügt die Bekannt⸗ machung in den vier andern, bis zur anderweltigen, mit Genehmi⸗ gung Unsers Handels-Ministers zu treffenden Bestimmung; sie muß aber unter allen Umständen jederzeit in einer der zu Berlin erschei⸗ nenden Zeitungen erfolgen.
Zur Urkunde Lieses haben Wir das gegenwärtige landesherr— liche Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Un⸗ serem Königlichen Jnsiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staats zu geben oder Rechten Dritter zu präjudiziren.
Gegeben Charlottenburg, den 9. Januar 1854.
6 859 Friedrich Wilhelm. von der Heydt. von Bodelschwingh. A. Aachen-Düsseldorfer Eisenbahn-Obligation. II. Emission.
,,, 6ber 7900 Rihlt. Inhaber dieser Obligation zweiter Emission 7. hat einen An-
theil von Zwei hundert Thalern an der mit Allerhöchster Genehmigung und nach den Bestimmungen des umstehenden Privilegiums gemachten An⸗ leihe der Aachen⸗Düsseldorfer⸗ Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Die Zinfen mit vier Prozent für das Jahr sind gigen die vom 2ten bis 31. Fanuar und von 1. bis 31. Juli jeden Jahres zahlbaren halb— jährigen Zinscoupons zu erheben.
Aachen, den ..
Königliche Direction der Aachen⸗Düsseldorf⸗Ruhrorter Eisenbahn.
(Unter schriften.)
(Eingetragen in das Obli— Der Nendant. gationsbuch Fol....) (Unterschrift.) Mit dieser Obligation sind für den Zeitraum vom 1. Juli 1853 an gerechnet, zehn halbjaͤhrige Zinseoupons, Nr. bis 10, nebst einem Talon ausgegeben. Die Ausgabe der zweiten Serie von Coupons erfolgt an den Inhaber des Talons.
Zinscoupon „f, 4. zu Eisenbahn⸗Obligation M* II. Emission.
Vier Thaler Preußis : Inhaber dieses vom. ab zu Aachen oder zu Berlin z
Dieser Zins-Coupon wird er binnen vier Jahren nach der Verfallzeit zur i ird.
Aachen, den
nicht
Königliche Dire
Säss⸗lvarfNMubrorter Eisenbal isseldorf⸗Ruhrorter 2ifsenbahn.
(Unterschriften.)
(Eingetragen in die Zins⸗ Kontrole Fol.
al n,
Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe nach Ein—
lösun , , , n gn gen 3 6 Brivi z 3 1losung der ausgegebenen zehn Zins Coupons gem aß §. 3 des Privilegiums
—ᷣ , n nn an J . , . an den durch öffentliche Bekanntmachung bezeichneten Si llen die zweite e , Tn s . . n , , rng , Ohl n Serie der Zins- Eoupons zur Aachen Düsseldorfer Prioritäts⸗ Obligation
M* II. Emission.
J Königliche Lwirectl!on
der Aachen-Düsseldorf⸗Ruhrorter Eisenbahn.
9 1 ausge 5 rtigt.
, Face sim ile.)
Bekanntmachung
; d. . , . Legterun gen don Roden 15 m
. . Preußen
Oesterreich vom Februar 1853. Vom
31. Dezember 1853. Haudels- und Zollverttag vom 19. Februar 18563 (Staats -Anzeiger Nr. 163, S. 1063).
Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß dem Handels- und Zollvertrage zwischen Preußen und Oesterreich vom 19. Februgr Häö3z (Hefetz⸗ Sammlung Seite 357) auf Grund des Artikels 26 dieses Vertrages, die mit Oesterreich zollvereinten Herzogthümer Modena und Parma beigetreten sind, so daß dessen sämmtliche Bestimmungen auch auf beide letzterwähnte Staaten vom 1. Ja⸗ nuar 1854 ab Anwendung finden werden.
Berlin, den 31. Dezember 1863. Das Staats-Ministerium.
von Manteuffel. von der Heydt. Sim ons. von Raumer. von Westphalen. von Bodelschwingh. von Bonin.
155
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.
Bekanntmachung über den Beitritt der Königlich
bayerischen Regierung zu der Ue
bereinkunft zwi⸗
schen Preußen und mehreren anderen deutschen Staaten, de d. Eisenach, den 114. Juli 1853, wegen Verpflegung erkrankter und Beerdigung verstor⸗ bener gegenseitiger Staats Angehörigen. Vom 6. Januar 1854.
Vertrag vom 11. Juli 1853 (Staats ⸗Anzeige
Es wird hierdurch bekannt gemacht, de Preußen und mehreren anderen deutschen
gung erkrankter und Beerdigung verstorbe anderen kontrahirenden Staates, d. d. Eisenach, den 11. Juli 1853
(Gesetz Sammlung Nr. 58, S. 877 ff desselben, auch die Königlich zember 1853 beigetreten ist.
Berlin, den 6. Jannar 1851.
Der Minister-Präsident, Minister der Manteuffel
8
Ministerium für Hande! Gewerbe
öffentlich
‚ ö 32 * 10922 5 ) 283 23 1 Nr. 26 . 8357.
Vertrage zwischen n wegen Verpfle— sy SoKo 281 66 86 lngehörigen eines
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in Gemäßheit des §. 5 3 z 19* 1 ö 83 ⸗ 5 bayerische Regierung unterm 21. De⸗
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senheiten.
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Sammlung, welches
Den Allerhöchsten Erlaß Som betressend für 111
Kostrzyn; unter
19. Dezember 1853,
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3 z e fie m Rörrschte 2c Verleihung der fiskalischen Vorrechte ꝛc.
bie zu erbauende Kreis-Chaussee von Schroda nach
6c (Ey ο s: ; I ö , , 6e 9g14. den Ailerhöchsten Erlaß vom 19. Dezember 1853, be
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treffend die Verleihung der siskalischen Vorrechte zum
Bau einer Chaussee von Ohlau
*
nach Strehlen; unter
01 . 6 2 410 Vozember K 3915. den Allerhöchsten Erlaß vom 19. Dezember 1853, be⸗
die Verleihung der st
. k * . ö. 85 . e.. . für die chausseemäßig ausgebaute Straße von Czernitzer Kolonie im Anschluß
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id! ih br - dt hh 3
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Ver Go . e * XIV CGemeinbe X 1891 bezirks Trier.
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1 ö , . 26. 54 S GBonteke 9881 nststraße; unter
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2B RIISM— 35 skalischen Vo
Strasburg nach Pasewalk; unter
das Privilegium wegen Emissie
; ö 2 9 *sFRYiIοkhto gationen der Aachen Mastrichter Ei d ell Thalern. Vom 28. Ve⸗
zum Betrage von 1, 800, 000 zember 1853; unter
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⸗ Caan Göyriuorit 5a §9)y . 1 dbl Prioritats⸗Vbii⸗
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ben Allerhöchsten Erlaß vom 23.
treffend die Bestätigung eines tute der Schles Breslau, und zu dem ersten
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1 OG) . . 951 &. ESwrrkmafßauangd., Den Bett Die etannime ung n Sell
dem Handels⸗
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os. Unter die Bekannt h 18e (chen ayertischen . Preußen und mer (if on A donn Eisenach, den krankter und 4 . ,, . 2 end td * 21ngel 91 unter 81 Mork n**νI 6th 15680 Die Bekanntmachung Ubel
: 2 6 6 RBzstztguna des 3 ersolgte Bestatigung Der
6 // * 1134 ö. 8 7 zusammengelreten 9 w ( 5Fsßhantsse— QEhaussee nuar 1854.
Berlin, den 26. Januar 18a 4.
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Sammlung.
,, . C 3Saossseßaeft! r Eisenbahn⸗Gesellschast
Ministerium für die landwirthschaftlichen Ange—⸗ legenheiten.
Cirkular vom 8. Januar 1854 — wegen der Ein⸗ sendung landwirthschaftlicher Industrie-⸗Erzeug⸗ nisse zur Industrie-Ausstellung in München.
Mek egr t 9 Q * .
Bekanntmachung vom 9. November 1853 (Siaats-Anzeiger Nr. 279 Ng 9 C 2 9. ö ö Verfügung vom 7. Januar 1854 (Staats-Anzeiger Nr. 13 Seite .
9 * ** 6. ö 8 . 2231 n s 1. M 2 . der in den Regierungs- Amtzblättern ergangenen Be⸗ anntmachung vom 9. November v. J. ist zu ersehen, daß die Kö 8
niglich baierische Regierung in diesem Jahre eine allgemeine Aus—
lung deutscher Industrie- und Gewerbs-Erzeugnisse in München zu veranstalten beabsichtigt und daß die diesseitige Staats⸗ regierung das Unternehmen nach Maßgabe der unterm 2b. Septem⸗ ber 1847 unter den Zollvereins-Regierungen getroffenen Vereinba⸗ rungen unterstützt. ; . Da Die. Einsendung geeigneter Erzeugnisse der landwirthschaft⸗ lichen Industrie zu dieser vaterländischen Ausstellung wünschenswerth erscheint, so ist vorgesehen worden, daß ein der Landwirthschaft gründlich kundiges Mitglied denjenigen preußischen Bezirks⸗Kom⸗ missionen zugeordnet wird, bei welchen landwirthschaftliche Er⸗ zeugnisse von einiger Erheblichkeit für die Ausstellung angemeldet werden. ö
Die den Regierungen wegen Bildung der Bezirks— Kommissionen ertheilte Anweisung ist in dieser Weise ergänzt worden. Die Land⸗ wirthe und Produzenten, welche Gegenstände zur Ausstellung ein⸗ senden wollen, zeigen dies der Prüfungs-Kommission ihres Jtegie⸗
rungs-⸗Bezirks an. Die Anmeldungen haben zu enthalten:
a) den Namen oder die Firma des Einsenders mit Wohn- oder Productions⸗Ort;
b) die genaue Bezeichnung der einzusendenden Geg Art und Stückzahl; ö. . den durch dieselben in Anspruch genommenen Flächenraum in Quadratsußen, hesonders bei Maschinen und anderen umfang⸗ reichen Gegenständen, mit Ausscheidung der Wand. und Bo denfläche, dann der wahrscheinlichen Höhe der Aufstellung; den Verkaufspreis, nebst Angabe, ob dessen Veröffentlichung zugelassen wird; ; !
7 den Versicherungswerth;
den Namen oder die Firma des München, namentlich wegen der Ausstellung; .
außerdem kann es nur für sehr erwünscht erachtet werden, wenn Einsender noch weitere Aufschlüsse besonders über Er— zeugung und Gebrauch, über Eigenthümlichkeiten der stände, über die Beschaffenheit, Einrichtung und Aus
enstände nach
33 3 n n, . ö ligen Bevollmächtigten imn
position nach beendigter
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7 3 g 482 * ö. 2 4 . . 6 3 6 63 der Etablissements, die darin beschästigte Arbeite
rzahl beitsmittel, Arbeitslöhne u. s. w. 9g
eitsmit s geben woll
Die Beifügung älterer Muster und Preise
würde die Fortschritte des Wirthschaftszweiges in Weise verauschaulichen.
Den Einsendern ist ferner überlassen, auch die Auszeichnungen, welche er in früheren Ausstellungen erhalten hat, die Bemerkung, ob der Ausstellungs⸗Gegenstand ein Privilegium genießt, und die Namen derjenigen Werkführer und Arbeiter, welche sich bei der Erzeugung der Gegenstände besonders hervorgethan haben, bei zufügen.
Die Anmeldungen der für die Ausstellung bestimmten Gegen⸗ bei der Prüfungs⸗ Kommission des Bezirks haben bis zum
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enommen. Zeit der Einsendung zommission wird von Lieser bekannt 3677 83 — ; ö 4 n Sor (G ust ande Sie Prüfungs Die Kosten der Einsendung der Gegenstände an die Prüfungs . . ' J , , 1
der Einsender und in gleicher von dieser zurückgewiesenen Gegen
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lers und mii dem allgemeinen Inhalt be,
M ö Sw; rt 11 2* * 121 . h 9 1cFirn gn stnd c yrVIb Weitere Mittheilungen über die Beschickunmg sin?
von der Bezirks⸗Kommission zu erfragen.
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