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ir ersuchen ergebenst, zur Beschickung der Ausstellung mit . 1 . ins besondere sehenswerthe Proben von Wolle, Flachs, Hanf, Rohseide, Mehl- und Mühlenfabrikaten, verbesserte landwirthschaftliche Werkzeuge und. Modelle c gehören, die betreffenden Landwirthe des Vereins-Bezirks gefälligst an⸗ regen und dieselben veranlassen zu wollen, die desfallsige Anmel⸗ dung rechtzeitig bei der Bezirks-Kommission zu machen.
Berlin, den 8. Januar 1854.
Das Landes-Oekonomie-Kollegium. von Beckedorff.
An die Vorstände der landwirth chaftlichen
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ths zereine des preußischen Staates.
Abgereist: Se. Erlaucht der Graf Heinrich Schönburg-Glauchau, nach Dresden.
Berlin, 25. Januar. Se. Majestät der König haben 2 gnädigst geruht: Dem Geheimen Legations Rath 5 alan die Erlaub⸗ niß zur Anlegung des von Sr. Majestät dem König beider Sizilien ihm verliehenen Konstantinischen St. Georgs-Ordens 2ter Klasse; dem ordentlichen Professor an der Universität zu Berlin, Geheimen Regierungs Rath Hr., von Raumer, zur Anlegung des von Sr. Majestät dem König von Bagern ihm verliehenen Maximi— liaus Ordens für Kunst und Wissenschaft; so wie dem Privat gelehrten Dr. Stolle in Berlin, zur Anlegung des von Sr; Majestät dem König von Belgien ihm verliehenen Ritterkreuzes des Leopold-Ordens zu ertheilen.
Nichtamtliches. Berlin, den 25. Januar.
— (Pr. C) Des Königs Majestät haben zu bestimmen geruht, daß die Magistrats-Mitglieder, ausschließlich der Bürger⸗ meister und Beigeordneten, in den Städten der sechs östlichen Pro⸗ vinzen nach Einführung der Städte⸗Srdning vom 30. Mai 185. denselben Titel beibehalten sollen, welchen sie zur Zeit des Erlasses der Gemeinde Ordnung vom 11. März 1850 geführt haben.
— (Pr. C) Des Königs M ajest ät haben mittelst Aller⸗ höchster Kabinets-Ordre vom 18. Januar c. dem Bürgermeister Lischke zu Elberfeld den Amtstitel „Ober-Bürgermeister“ und zu gleich die Befugniß zum Tragen der goldenen Amtskette verliehen.
— (Pr. C.) Wenn wir gestern Veranlassung nahmen, mehrere Gerüchte zu widerlegen, welche, ohne Grund, das größere Pukbli kum beunruhigen und die Geschäftswelt entmuthigen, so haben wir uns doch nicht die Aufgabe gestellt, gegen jede einzelne von den zahllosen Schöpfungen der journalistischen Phantasie und der Börsen-Speculation mit einer Nichtigkeits Erklärung zu Feld zu ziehen. Wir halten eine Widerlegung derjenigen Gexrüchtenf angemessen, die sich noch auf dem Gebiete des Möglichen und Vernünftigen bewegen. Erdichtungen aher, welche, die angeblichen Absichten hoher Personen zum Gegenstand nehmend, über jene Gränze hinausgehen, verdienen keine ernste Zurückweisung, selbst wenn man durch öffentlichen Anschlag auf der hamburger Börse ihnen den Eharakter größerer Glaubwürdigkeit aufzuprägen ver sucht.
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(Pr. C.) Laut Art. 18 des Zolleinigungs Vertra⸗ ges vom 4. April 1854 hatten sich die kontrahirenden Regierungen verpflichtet, die im Zollverein geltenden Bestimmungen über die Befreiung der aus Vereinsstaaten tommenden Handelsreisenden von der Gewerbesteuer auf das ganze Gebiet des neu geschaffenen Zoll—⸗ verbandes auszudehnen. Die Königl. hannoversche R egierung hat bereits unter dem 22. Dezember v. J. eine Verordnung er lassen, wonach die in den bisherigen Zollvereins⸗Staater wohnhaf⸗ ten Fabrikanten und Gewerbetreibenden, welche blos für das von ihnen betriebene Geschäft Aukäufe machen, oder Reisende, welche nicht die Waaren selbst, sondern nur Muster derselben bei sich füh— ren, um Bestellungen zu suchen, fortan, wenn sie sich gehörig darüber legitimiren', daß sie die Berechtigung zu Lem betreffenden Gewerbebetriebe in ihrem Heimatlande durch Entrichtung der ge— setzlichen Abgaben erworben haben oder im Dienste solcher Ge— werbetreibenden stehen, im Königreich Hannover zu der Gewerbe Steuer nicht herangezogen werden sollen. Die diesseitige Re⸗
gierung hatte zur Ausführung des bezeichneten Artikels bis jetzt nicht schreiten können, weil es an der erforderlichen Benachrichtigung darüber fehlte, von welchen Behörden der früher dem Steuervercin angehörigen Staaten die erforderlichen Legitimationen auszustell en
seien. Nachdem nun von Seiten Hannovers durch die Verordnung vom
22. Dezember 1863 die nöthigen Festsetzungen erfolgt sind, ist es möglich gewesen, auch die diesseitigen Behörden mit vollständigen Anwei⸗ sungen zu versehen, sowohl um den hannoverschen Unterthanen, welche in den preußischen Staaten Handel treiben, oder Arbeit und Erwerb suchen, die vertragsmäßige Erleichterung zu sichern, als auch um diesseitigen Unterthanen, welche Handelsreisen auf hanno— verschem Gebiete machen, die zur Erlangung ähnlicher Begünsti⸗ gungen erforderlichen Legitimationen auszustellen. Dieselbe Anwei⸗ sung soll auch in Bezug auf das Großherzogthum Oldenburg und auf das Fürstenthum Schaumburg Lippe zur Anwendung
kommen, sobald die auf die Legitimations-Behörden bezügliche Be⸗
nachrichtigung eingegangen sein wird. — Die Neuwahlen zur Stadtverordneten-Versamm⸗
lung Elbings sollen am H. Februar beginnen und für die dritte
Wählerklasse vier, für die zweite zwei Tage und für die erste einen
Tag dauern.
— In der Stadt Hannover wurden am 23. Januar zu Abgeordneten für die Zweite Kammer der hannoverschen Stände⸗ Versammlung gewählt der Stadt -Secretair Bauer me ist er, der
von 95 abgegebenen Stimmen 57 erhielt, und Stadt Direktor
Rumann, auf den 55 Stimmen fielen. Zu Ersatzmännern wur⸗ den gewählt: O bergerichts⸗Anwalt Albrecht und Literat K. Gödecke; beiden gegenüber erhielt der Staats-Minister 4. D. Frhr. v. Münch⸗ hausen 30 Stimmen. Ferner wurden zur hannoverschen Stände Versammlung gewählt: im ersten ländlichen Wahlbezirk der Oeko⸗ nom Bartmer, im 17ten ländlichen Wahlbezirk der Ober ⸗Appella⸗ tionsgerichts⸗Anwalt Gerding, auf den auch zu Celle die Wahl fiel; in Hildesheim wurde gewählt der Obergerichts Anwalt Gottsleben; von den fünf kleinen Bergstädten des Harzes ist der Ministerial-Vorstand a. D. Leh zen gewählt. .
J Gelegenheit der Berathung des oldenburgischen landtäglichen Fin anz -Auss ses über die von der Staats— regierung in Betreff dürftig besoldete
kommen und Advancement.
an sich nicht hoch sind, müssen sie v
nen, wenn wie dies beim dortigen
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Folge dessen Offiziere 18 bis 20 Jahre dienen müssen, ehe sie
zum Hauptmann avanciren. Von diesen Erwägungen geleitet,
hat der Finanz Ausschuß beim Landtage den Antrag eingebracht: die Staatsreglerung zu ersuchen, in Erwägung ziehen zu wollen, ob und in welcher Weise die pecuniaire Stellung der älteren Offi⸗ ziere unter Hauptmannsrang zu verbessern sei, und, wenn thunlich, noch dem gegenwärtig ver sammelten Landtag darüber Vorlage zu machen. Der Landtag hat diesen Antrag fast einstimmig angenom—
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Hoheit der Regent von Baden Kammern entgegengenommen. In Kammer heißt es bezüglich ;
„Die stten und gerechte Handhabung mit dem in Kir ul und Gemeinde auf sittliche Hebung gerichteten Streben, hat den durch ernste Erfahrungen geläuterten Höchst hrer Unterthanen gestärkt und neu belebt, und so dürfen wir mit Freude und Beruhigung auf Lie Verbesse rung unstrer inneren Zustände h blicken, welche in jeder Beziehung den Vergleich mit denen anderer deut t
Länder bestehen mögen. Die söoöre
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Vorschreiten des issen wir um so tiefer beklagen, als die zum — Hoheit er⸗ griffenen Maßregeln weitere Schritte Folge hat⸗ sen, welche, bei minderer Befestig ang Höchstihrer ge⸗ treuen Unterthanen, leicht zu Geseßzwidrigkeit und Ruhestörung führen konn— fen. Wie sehr auch Unkenntniß der hatsächlichen Verhältnisse oder andere Gründe das Urtheil des Auslandes in dieser Frage beirren mochten, in unferm Lande hat die preiswürdige Ruhe und die vertrauensvolle Haltung des Volkes bewiesen, daß es die Heiligthümer seines religibsen Glaubens vor jeder Antastung geschützt weiß. Diese Beruhigung gab ihm der Hinblick auf die Wohlthaten, welche seit Kail Friedrichs glorreichet Regierung der Kirche zu Theil wurden, und giebt ihm auss neue das erbabene fürst— liche Wort, daß der Glaube Höchihrer falholischen Unterthanen Et
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Königlichen Hoheit so iheuer ist, als der eigene. Wir, die Vertreter des Volkes aus allen Theilen des Landes, erachten uns verpflichtet, diese Versicherung an den Stufen des Thrones niederzulegen und zugieich Zeugniß zu geben, daß überall im Lande die hingebende Liebe Höchstihrer Unter, hanen und das unerschütterlich feste Vertrauen in die gleiche Gerechtigkeit und das Alle umfassende landes väterliche Wohlwollen Ew. Königl. Hoheit in keiner Weise geschwächt worden ist. Mit demselben festen Ver— trauen hoffen denn auch die Abgeoreneten zur Zweiten Kammer, es werde den Bemühungen Höchstihrer Regierung gelingen, auf dem Wege freund— licher Verständigung dic obwaltenden Mißverhälinisse in einer der segen⸗ bringenden Wirksamkeit der Kirchengewalt genügenden Weise zu erledigen, ohne dabei außer Acht zu lassen, was die Wahrung der Wurde und der Rechte der Krone fordert.“ Ferner: „Die Erneuerung des Zollvereins und dessen Ausdehnung auf die Staaten des Steuer vereins, so wie die Eröff⸗ nung engerer Verkehrsbeziehungen zu dem großen Ländergebiese des öster— reichischen Kaiserstaats und seiner Zollverbündeten begrüßen wir freudig als ein neues, die große germanische Pölkerfamilie wohlthätig umschlingendes, in seiner Entwickelung dem nationalen Geist und der materiellen Wohl— fahrt gleich förderlichös Band. Der vermehrte Verkehr auf unserer Eisen⸗ bahn Und dessen Rückwirkung auf die Einnahmen, so erfreulich er ist, darf uns doch gegen die auf verschiedenen Punkten sich eröffnende Konkurrenz nicht gleichgültig machen; erwünscht ist deshalb der eifrige Betrieb der Fort⸗ setzung des Schienenweges nach dem obern Rheinthal, und zeitgemäß die nochmalige Erwägung der Vervollständigung unserer Eisenbahn und der Herstellung größerer Uebereinstimmung derselben mit denen des übrigen
ant rnᷓ s Kontinents 2c.
— Zu Rom ist die Konzession zum Baue einer Eisenbahn von Rom nach Civita⸗-Vec chia einer anonymen englisch—⸗ zsisch-italienischen Gesellschaft ertheilt worden. Die hat aution von 100,000 Piastern (500,900 Frs.) zu erlegen, und Fünftel dieser Summe ist bereits in die päpstliche Bank eingezahlt Horden. Die Richtung der Bahn steht noch nicht fest. Ueber die Linie nach Ancona ist noch nichts entschieden worden. ö
(Pr. CE.) In der Sitzung der belgischen Repräsen⸗ tantenkammer vom 2lsten d. M. stellte ein Mitglied den An⸗ trag, daß ein Theil der Gränzbeamten, welche, wie er glaubte, durch
das Erloͤschen des zwischen dem Zollverein und Belgien bestehen⸗ den Handelsvertrages verfügbar würden, eine andere Bestimmung ' erhallen möge. Der Finanzminister Herr Liedts wies diesen An⸗ trag mit der Bemerkung zurück, daß er auf einer falschen Vorgus⸗ setzung beruhe. Die belgische Regierung habe während der Gel⸗ kung des Vertrages, wo die Beaufsichtigung des Schmuggelhandels „ondbeiden Seiten mit voller Strenge gehandhabt wurde, nur ein geringeres Personal für diesen Zweck aufzustellen gehabt, und es sei vielmehr, in Folge des Außerkrafttretens der Vereinbarung, von Seiten der Zoll Direktoren in Lüttich und Luxemburg mit Recht eine Vermehrung der betreffenden Beamten beantragt worden.
Der pariser „Moniteur“ meldet in seinem amtlichen Theile, daß Se. Majestät der Kaiser der Franzosen am 22. Januar in einer öffentlichen Audienz Herrn John y Ma son empfing, welcher seine Beglaubigungsschreiben als außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister der Vereinigten Staaten von Nord⸗ Amerika überreichte, sodann empfing der Kaiser den bisherigen Kö— niglich niederländischen Gesandten und bevollmächtigten Minister
General Baron von Fagel, welcher sein Abberufungsschreiben, und
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haben gegen 1500 Mann türkische Truppen am 18ten
an der Ritt die Donau überschritten, ein dort befindliches Ke Detachement zurückgedrängt und ihren Rückweg wieder angertrete Russische Truppen sind einem Berichte aus Bukarest vom
zusolge Gala cz gegenuber geln und nach 21bbi enuung dae . 942 K , TE; ce SGnldatken sich Kaffeehauses, in welchem türkische Soldaten st
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rückgekehrt, ohne einem Widerstand zu begegnen.
versuch türkischer Truppen auf walachischen Boden gegen Ibraila ist zurückgewiesen worden.
— Folgendes ist nach der „Indep. belge“ der Wortlaut der von Reschid Pascha unterm 31. Dezember 1853 an die Ver⸗ treter der vier Mächte gerichteten Antwort⸗-Note:
Die Note Ew. Excellenz vom 12. Dezember, welche sich auf ben Frie⸗ . bezieht und in demselben Sinne abgefaßt ist, wie die Noten der Herren Vertreter von ist Sr. Kaiserlichen Majestdt dem Sultan vorgelegt . Da ö. ,, ,,. Sr. Majestät des Kaisers von Mn n, d iesen Ko ettig. Qinthrilungen beroorgehen, da die Nothwen⸗ digkeit, in welche sich die hohe Pforte versetzt gesehen hat, Krieg zu führen einzig und allein aus ihrem Verlangen entspringt, ihre Son verain talõtecht⸗ zu wahren, da der vorgeschlagene Vergleich nicht der Art ist daß er ihre heiligen Souoerainetätszechte beeinträchtigt, da endlich die aus nehmende Hochachtung Sr. Majestät des Sultans für die vier Mächte, seine erha⸗ benen Bundesgenossen, und das vollständige Vertrauen, welches er in sie setzt, ihn geneigt machen, auf ihre Absicht, den Frieden zu schließen, einzu—⸗ gehen, so hat die Pforte den letzworgeschlagenen Vergleich sür nulässig er⸗ achtet. Der erste. ankt in den stattzuhabenden Kenferenzen muß die mög— lichst schnelle Räumung der Fürstenthümer Walachei uns Moldau sein. Um nicht von ihren Grundsäßzen der Mäßigung und den Rathschlägen ihrer Verbündeten abzuweichen, wird die hohe Porte sich mit der Ernene⸗ rung der Verträge einverstanden erklären. Was die geistlichen Privilegien der nicht muselmännischen, der hohen Pforte unterthänigen Gemeinschaften jeglichen Betenntnisses betrifft, so betrachtet die hohe Pforte, da selbige Privile⸗ gien von Alters her durch die ruhmwürdigen Vorfahren des Sultans verliehen und neuerdings durch souvergine, mit der Kaiserl. Unterschrift versehene Firmans be— stätigt worden sind, es als eine Etrensache, sie für immer aufrecht zu er⸗ halten. Ihren wiederholten Erklärungen gemäß wird die hohe Psorle kei⸗ nen Anstand, nehmen, den Mächten, wie sie es Angesichts Enropa's bei der Vertüntigung des Tanzimats gethan hat, ihre aufrichtige und unwan— delbare Absicht kund zu thun, die geistlichen Privilegien der ihr unterthä— nigen Gemeinschaften für immer zu bewahrten und, falls eine derselben in dieser Beziehung einen Vortheil vor den anderen voraus haben sollte, sich in ihrem hohen Billigkeitsgefühle nicht zu weigern, diejenigen, welche den Wansch dazu bezeugen, daran Theil nehmen zu lassen, kurz, in eine Gleich stellung aller dieser Gemeinschaften zu willigen. Die hohe Pforte wird einer jeden der vier Mächte Abschriften dieser Verordnungen zustellen, be⸗ gleitet von einer Note in dem oben trwähnten Sinne und in Form elner KolieltiW— De nn, . wird feiner leinen Anstand nehmen, dieselben auch Rußland in ver gleichen Form mitzutheilen. Der zur Vervollständigung der Ueberein⸗ kunft hinsichtlich der heiligen Stätten, und in Bezug auf vie Gründung gewisser religiöser Stiftungen in Jerusalem getroffene Vergleich wird end⸗ gültig angenommen werden. Die hohe Pforte ist bereit, einen Frieden in der ihr von ihren Bundesgenossen vorgezeichneten Richtung zu schließen. Sie wird mithin, sobald sie die Nachricht erhält, daß diese Grundlagen gleichfalls vom russischen Hofe angenommen worden sind, einen Bevollmäch⸗ figten ernennen und zu der in einer neutralen, von den vier Mächten ge— wählten Stadt abzuhaltenden Konferenz schicken, welcher die Bevollmäch⸗ ligten der vier Mächte beiwohnen werden, um in Gemeinschaft mit dem russischen Bevollmächtigten die Frage auf die obgedachten Grundlagen hin zu regeln. Wenn man so weit ist, wird ein vorläufiger Waffenstillstand von beschränfter Dauer geschlossen werden. In Folge ihrer zahlreichen Be⸗ rührungen mit den europäischen Mächten und in Folge ihrer Beziehungen zu denselben hat Lie hohe Pforte in jeder Hinsicht das Recht, an 'hrer gemeinsamen Sicherheit Theil zu nehmen und in den europäischen Völkerbund (concert européen) einzutreten. nerläßlich, den Vertrag von 1841 in diesem Sinne zu vervol estä⸗ tigen. Dis hohe Pforte hofft mit Vertrauen, reichung dieses Zieles mit ihrem gewohnten Eif zier Machte werden gebeten, zu diesem Zwecke
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