1854 / 25 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

17 171 ämmtliche Wasserfahrzeuge welche dem Staate eigenthümlich gehö J. . ; . . ö . . 16 nn, oder gemiethet werden, und mit Soldaten, esten uh r r nene . van e er l. , Gerne enring) elne Fabre, Tft in, ausgehobenen Leuten oder . bemannt sind, wenn damit k 1 e nung nicht so große Vortheile, als es auf den ersten Ei Tn, k . 9 sie mögen zum Muster, taats⸗Eigenthum transportirt wird; ö . . . hab ; ; R 1563 n ö ng dienen applicable for the pattern. shape . ö h een m . Kährauch der Festung herangeslößle! betreffend die Geseßgebung Großbritanniens und Frankreichs über das lid scheine. ,. , Vn, . , ', ö. ornament) oder für zwei oder mehrere solche Zwecke, . kirrersch o 86 Holz, wenn es unmittelbar von der Forstbehönde abgeliefert wird; Eigenthum an Mustern und Formen. die Kosten ing rr ehe ene sich zum DViunᷣ eignet ; laber diestr Fangen sie durch Drucken, Malen, Sticken, Weben, Nähen, Modelliren, Pressen, ) Privat Wasserfahrzeuge, welche mit Siaats-Eigenthum gegen Fracht⸗ fönne man 1e . n iche ch n n e taz e,. . Formen, Graviren oder durch antere handwerksmäßige, mechanische oder sohn oder gegen Rechnung der Lieseranten fuͤr irgend eine StAagts. 1. Großbritannien. werde, J än mehr tostei, als dem Wwe. ' Lehen, nam chemische Mittel, oder durch eine Combination derselben hervorgebracht sin, Behörde beladen sind, wenn dieselben bei dem der Festungs⸗Behörde . . Graviren 4 Ytuiße k a , , vorausgesetzt, daß sie weder in Großbritannien noch anderwäris zuvor öf⸗ gehörigen, mit einer Barriere umschlossenen Landungsplatze landen Die erste, geseßliche Bestimmung über das Eigenthum an Mustern und lich lasse Hyraviren ag! eh' müsse, wenn er ni ö hlt . en fentlich bekannt gewoiden, sind im ausschließlichen Besitz ihres Eigenthü⸗ und aus- oder einladen. Formen enihall 3 Geo. 3 c. 38 (787), welches besimmu, daß erer gewohnlichen ö ardenr Geld über boch ni ene üer. n n, , nf Riecht hat, dieselben an irgend einem Fabrikat Benutzen jedoͤch die zu c. gedachten Fahrzeuge einen anderen, von der zu spät komme . e eu 21 , . oder Erzeugniß anzubringen und zwar: : fers and Ius⸗ Arbeit bezahlen, Er hielt es für überaus schwierig, zu enisch eiden, a) für die Zeit von drei Jahren an Fabi Kommune zu unterhaltenden Theil des Ufers zum Landen und zum Aus der lginal und Nachahmung sei; denn es seien seit 1787 Millionen VI. , oder XI. , te n,,

; ꝛ; 3 , jnal pattern or patterns for printing linèe C s, calicoe muslins Or

oder Einladen, so wird die Hälste des beireffenden Satzes an Ufergeld er⸗ einmal P . r printng linens, Gottons, calicoes, or muslins was f ich ähnli K

chall kars the sle right and liber ö , ,, . Mustern ervorgebracht, sie seien einander unendlich ähnlich, sie umfaß⸗ pb) für die Zeit 12 M ; haben. ght and liberty of printing and reprinting ihe same von Mast h und es sei deshalb unmöglich, uu siuff⸗ Zeit von Monaten an Fabrikaten der XII. oder XIII.

; ö ö ͤ ͤ zon 50 Jahren Gegeben Charlottenburg, den 28. Dezember 1853. for ihe term of two months. Diese Atte, welche nur für die Dauer ten einen Zeitraum von zz ö. ,, . i . egeben Charlottenburg, 3 eines Jahres erlassen war, wurde durch 290 Geo, 3 e. 49 (1789) bis zum wissen, was schon einmal dagewesen sei. Er selbst habe sich einmal des ) für bie Zeit von 9 Monaten an Fabrikaten der VII. IX. oder X.

Friedrich Wilhelm. 1. Jull 1794 verlängert und erst durch 34 Geo. 3 e. 23 zu einem Verkaufs eines Musters enthalten müssen, weil dies alo Nachahmung an. Klasse. fortdauernden Gesetz erhoben, indem zugleich die Dauer ,, . n, obgleich sich nachher gefunden, daß das Muster ganz alt Klasse J. Fabrikate ganz oder hauptsächlich von Metall oder Metall- von der Heydt. von Bodelschwingh. von 2 auf 3 Monate ausgedehnt wurde. Alle diese Akte bezogen sich nur g inem anderen Falle habe ein Drucker einen Dritten, welcher Kompofulionen. auf Großbritannien; ö. durch 2 Vict. c. 13 wurden ihre Be⸗ hm, dem Kläger, kopirtes französisches Muster nachgeahmt habe, ö. ö = . von Holz. stimmungen für Itland anwendbar erklärt, und durch dieselbe Akte den . j . 7 ö . von Glas. . ( ö. - Mustern für den Druck von Seiden-, Wollen und gemischten Waaren der⸗ Mr. Danie ein Diuckwaarenhändler in Manchester, hielt eben . = . ' von gebrannter Erde. W inisterium für Handel, Gewerbe und selbe Schutz ertheilt. Die Bedingung für die Erwerbung des Schutzes falls die Schwierigkeit der Entscheidung zwischen Oiigingt und Nachah⸗ J. Papier Tapeten. öffentliche Arbeiten. bestand darin, daß auf das Salband (lagend) eines seden Stücks der mung für unüberkoindlich, wenn man den Begriff der Nachahmung über VI. Teppiche. . . ö. Eigenthlimers und das Datum der ersten Ausgabe aufgedruckt ein reines ,,, n n,, Ansicht des Mr— VII. . . ,, allein durch Druck oder ein an- eg 6 54 9 3 . ein mußte; von diesem Datum an wurde der Schutz berechnet, und zwar, Brooks wegen der Gefahren . . . deres Veifahren, durch welches die Farbe auf die Waare oder Cirkular⸗Ver fügung. vom 24. Januar 1854 be⸗ nach der Meinung der Court of Chancery, in der * , . der Auch Mr. John Dillon, ein Kaufmann in Dianchester der übrigens das Gewebe gebracht ist oder gebracht werden kann, treffend den Erlaß eines Gesetzes zum Schutze des brei Mongte kein Schritt zur Nachahmung des Musters durch Zeichnen für den Schutz stimmte, gab zu, daß es sehr schn ierig sei, Originale und XöVlIII. Andere, in der vorhergehenden Klasse nicht begriffene Shawls, da die Muster keine Kunstwerte seien, und 1x. Gain, Zwirn oder Kette, wenn das Muster allein durch Druck

Eigenthums an abrik-Mustern und Formen. Graviren, Drucken geschehen durfte. Gegen unbefugte Nachahmer ge— Nachahmungen zu unterscheiden, 9 . . . h 5 st s währte das Gesetz eine action of law for . . e. daß es eben so schwierig sei wirklich origine Mußte hoch zu . oder durch irgend, ein anderes Verfahren, durch welches Farben

Vertrag vom 19. Februar 1852 (Staats - Anzeiger Nr. 163 S. 1063.) solche ist indeß nur ein einziges Mal, und zwar im Jahre 179 Die Beriheidiger de Schutz. s gründen . ö. K nachher aufgebracht sind, oder aufgebracht werden können, er— angestellt, da dieser Weg zu weitläufig und kostbar war; der des geistigen Eigenihums und, bestritten, . . ö. und namentlich zeugt ist. ö gewöhnliche Weg war ein Antrag bei einem Court of equity (Court eine Ausdehnung desselben, eine e, e, h m er, X. Gewebe aus Leinen, Baumwolle, Wolle, Seide oder Haar, 5k Chancery) auf Erlaß einer injunction (verbittendes mandatum sins Bei dem bestihenden System müsse en K Hreise der langen, oder aus zwenn oder mehreren solcher Stoffe, wenn das clausula) an den Nachahmer. Dieser Anttag mußte durch affidavi'r um sich binnen kurzer Zeit ü, seine Auslagen zu w . Master durch Druck oder durch ein anderes Verfahren, durch eit liche Aussagen) unsterstützt sein, welche die Cisindlung, deren Charakter schützt, so könne er diese Enischadigung auf R . welches Farben auf Waaren oder Gewebe, nachher angebracht als einer original, und Namen und Wohnort des Nachahmers so wie sheikkn' und deshalb billiger verkaufen. Ferner ie Vortheil, Kelche sind oder angebracht werden können, erzeugt ist, mit Ausnahme dit Rachahmung seibst beglaubigten. Der Erfolg dieser jnjunerien wa für die Zeichenkunst und daraus für den a 9. K . Artikel der Klasse Y ernweber Ter, und dies scheint der gewöhnliche Fall gewesen zu sein, daß in Drücker nicht, mehr e , e, ö r k jam; Hab: i , , . 23 . , 83 . ö. der Nachahmer sich dabei beruhigte und mit dem Kläger verglich, oder der garth, Drucker in Kent, , n solcher Stosse , wenn da uster 9. ; . . ö 39. e,, iainalt Muster drucken und dadurch Zeichner eschäftigen. durch Druck oder duich ein anderes Verfahren, durch welches daß der Verlage gaf Aufhebung der injunction antrug, indem er eint assen sondern eri eg e , . r Lehrer für Mute zeichner in London, gu lben auf Wagren ader Grwwehe, e , . 3 der klägerischen Behauptungen bestritt, Es wurde die Sache alsdann ent— Mü, Hoödway, Yin f daß der Schutz di Nachfrage nach Original— gebracht werden können, hervorgebracht ist, sofern solche Ge⸗ ö ö. . , hen 2 . . n, dadurch werde die Eisindungsgabe gefordert Hebe technisch „farnitures“ bezeichnen werden können, und so⸗ 6, ö . J . . Zeichnern ö Süieigerung des Talents und Geschmacks, in Berbindung fern die Wiederholung des Musters in weiteren Entfernungen z nach Emanasion der oben erwähnten Akte 2 Viet, c. 13 passirte werden, un erm ehrung neuer Muster, werde sodann auch eine Vermehrung . als 12 und 8 Zoll vorkommt. ur Folge haben. J . XII. Gewede, welche nicht zu den vorstehenden Klassen gehören. 66 n n, . 1 Zoͤllvertrag mit Oesterreich vom 19. Je- verlieh, vorausgesetzt, daß diese Muster registrirt wurden Vit Auch die Unterscheidung ,. 4 . , . ,,, n ü. welche in keiner der vorher- ruar v. J. (Gesetz⸗ Sammlung 1863 Seite 367) begründeten die bestehenven Vorschriften ergänzende Akte (Regi . so schwierig geh , , 6 e, de, 44 ln n ,,,

. h ö ! ir Act odt so schwierig g . im Theil des- 2. Ar ze ie RVeraünkiau . näheren Handelsbeziehungen zwischen dem Zollvereine und Oester⸗ M. Eoulert Thomson's Aci) e. . späteren ö ö ä oelttet võn der e nn elf gs Ton ihrn, . ö. n , n, ,, 6 in Bezug auf reich gestatteten es, die Frage aus einem noch umfassenderen Ge⸗ und braucht daher im Einzelnen nicht durchgegangen zu werden. Zu be⸗ selben; die Gegenstan j . sehr große Menge neuer Ge en⸗ 1) dasselbe in Gemäßheit d 6 3 ö 8 6 s 3 der Ver⸗

kspunkte ins Auge zu Fass ves i 1 6 merken ist nur, daß vom f. Juli 1839 bis 15. Mai i8d9 überhaupt 30 wonneß. Es sei richtig Ahr große Menges nene et , . tmäßheit der Borschriften des Gesetzes vor der Ber sic . ge zu fassen, und es ist deshalb in einem Se⸗ Muster regist ut , , inde schaffen könne, aber Kit auf die Harmonie und öffentlichung eingregistriren lassen;

parat⸗ Artikel zu diesem Vertrage, welchem bekanntlich die sämmt⸗ , ö er h e . für Papiertahzten 89 . J . . geraden Linie und des nne man sehr verschiedene 2) zur Zeit der Registrirung die Anwendung auf ein oder mehrere der

lichen Zollvereins- Regierungen beigetreten sind, unter Anderem sür ,,, ; 6 . Metallwaren, besonders Osfen Stores) f ,, schaffen. Es gebe eine große 3 welche in n Len vorstehend, aufgeführten Klassen bezeichneten Fabrikate. her

verabredet worden, daß im Jahre 1854 Verhandlungen wegen In Folge ö w . de r n rorlommen; eine Verständige Verbindunz gebe ein Stoffe unter Bezeichnung der Jiummer der Klasse, für welche die Re—

, n . V3 ausschließe ider Benutzungs- nun in Jahre 1810 rin Parlaments Comité zur Ban ih nr e giaer mal Mustert. Vorhandene Muster ,,, . ö . ging fs, ö male ae n mn,

Gerösfnet werden sollen. niedergesetzts⸗ ob die Bestimmungen 2 Pict 17, unter Aufheb der Buch studite, um dargus Ideen zu gew 134 i ; ,, ; . , ,

. ö z ö ö . . ung der n, nber aesehe e, u nal e Fabr e e ilcher ;

68 wird nunmehr zunächst zu erwägen sein, inwieweit ein Be- geltenden J 9 Dru mute anzuwenden , ö. aus Gegenständen, weiche inan schon srührn , , . auf wähtt das Mute angehrn . dürfniß zum Erlasse eines Gesetzes, betreffend den Schutz der Fa⸗ ; Die vernommenen Druckerei-Besitzer waren über die Frage sehr ver⸗ den als, einen Nachahmer ,,, rf dc. . eo Schuster, wenn das Fabrikat ein Gewebe ist, durch Aufdruck, an einem brik . Manster und Formen, anzuerkennen sei, und welche Vorschläge schiedener Meinung. Mehrerg der bedeutendsten Drucker in Lancasphire, Gegenstände aubringe; ,, in Manchester, war der Ansicht, Ende desselben, in Bezug auf die Vereinbarung und Ausführung eines solchen das namentlich Brools und F; Karshow, welche beide versicherten, schon Erporteur 6. . , gun ar r Dr iginen hen elle uud ine, , ger eff h mn, Ecke oder anderen geeig- gesammte in Betracht kommende Staaten ⸗-Gebiet umfassenden Ge⸗ seit Jahren kein Muster mehr kopirt zu haben, hielten einen jeden Schutz . K ö. Kenntniß der speziellen Verhältuisse von Ott, neien Stelle, setzes zu machen sein möchten. .. , . 6 . h n,, , ö. . ˖, ö. . 4 J könne zu agen, welches von zwei Mustem mit den Buchstaben Ra,, mit der Nummer oder den . .

jniali ; ebra venn seine Muster kopirt seien, denn a = Zelt 2c. nie ch 1 elt ebenf . N e ; en, übertinstimmend mi Dat er lich . ö. ö nn, gr wer ö ho, er müsse doch immer e n eifinden; ö. irn in n f Driginal und welches ö . ,, I gl ge en n n , . Buchstaben, übereinstimmend mit dem Datum e der vaterländischen den größten Verwickelungen da nie zu bestir sei s ein Original daß ein Muster originell sein könne, n n, , 1. . ö . Gewerbsamkeit empfehle einen . 5 ö ,, , , ,, , . ä Ideen scien communis juris; die be⸗ z. Art. V. Der Verfasser eines solchen neuen und eigenthümlichen . gesetzlichen Schutz der Muster und und was Ko se wäre. Während seiner 30 jährigen Geschäsftsthätigkeit eien seien; diese Theile Gegenstände, Ideen lien , rt. 7. Der Verfasser eins hn ̃ penn w und die deshalb nach Ihrer Ansicht ö tref⸗ ihm nur ö. wirklich originale Muster . . . sondere, Anwendung und der Gebrauch derselben begründe das geistige n,, , . G üer ene, e, , ) * f , ] 5 . J 3 6 1 11 * 2 . . k ,,, füge ich, um eine vollständige und wave h attern; von dem das erste rein zufällig enistanden wäre; allt , , J mn e, , det Ansicht, daß vie ,, ö 43 zal r fd. an ed e hümet an- ei dem Gegenstande in Betracht kommenden Fragen übrigen Mußter jeien nicht original, und zus entweder förmliche G nicht in den Ma. gesehen und zur Einregisttiruns berechtigt sein soll.

q ̃ 1 ͤ ö . Ortatnakttnt ination der Materialien liege zu gewähren, hier bei: Farcstmiles französischer Muster, oder Combinationen aus Hereits Driginalitãt . selbst. Aus denselben Idern und denselben J Muster⸗ Eigenthum kann Anderen übertragen, der

6 ac p ; ähnli ferialien, den ö. : e n, 1) eine Denkschrift, welche die britische und französische Gesetz⸗ vorhandenen Mustern, mehr oder weniger dem Urbild ähnlich. sHedcnstlinden werde jeder ein verschiedenes Muster machen; praktisch werde Titel der Uebertragung muß aber einregistrirt werden.

gebung über den Musterschutz in ihrer historischen Entwicke Der Zeichner, den er in London habe, mache seine täglichen ͤ . ä eiflem konkreten Falle nur gleiche . 51 d während der Dauer des . a . Studi den Schaufenstern der D ; es nie schwer sein, zu enischeiden, ob in ein . 5. Art. VII. und VIII, Wenn Jeman e , lung und in ihrem gegenwärtigen Bestande darstellt; , . . . ructwaaren . Sndler z zplein Ideen benutzt seien, oder ein Muster. Rechts, ohne schriftliche Erlaubniß des registlirten Eigenthümers, ein solche s

2) eine mir vorgelegte Denkschrift, i ; , . anderen Zeichner in alten Musterbüchern, denen sie den Styl entnähmen. d geführt, daß die e C n ,, , 9 in welcher die Gesichtspunkt ̃ i : . Als ein Nachtheil der Na ahmung wurde noch ang , , ine betrügliche Nachahmung (kraudulent imitzugn es . ch sichtspunkte, Es seien Fälle vorgekommen, wo ein Drucker, in dem Glauben, ein neues !. 6 . Farben zu nehmen pflegen, 23 ,, u eines Fabrikats 2c. zum Zweck des Verkaufs

welche bei cinem diesfälligen Gesetze besonders in Betracht : n ei ä Nachal 8

ö U Muster zu' besitzen, gegen einen Nachahmer Klage erhoben habe, während achahmer schlechtere Stoffe un J fe 5 der ßbsfenili n und die in Bezug auf die praktische are r i . ganz dal gewesen gar den . a er und dadurch dem auswärtigen Handel schaden. anwendet, oder einen a ,, . K , ,. . sich a Schwierigkeiten, deren Erledigung ins Zeichner nicht felbst besolde, sondern Musterzeichnungen kaufe, sei es ganz Die Gründe für Verlängerung des Schu (publish), verkauft, oder zum Ber auf ar ö , ,, uge zu fassen sein würde, ersrtert sini. . dambglich, zu wissen, ob die Jeichnung originell sei, oder nicht. Es komme übergangen werden. 6 bes ,, daß des Cigenthümene 6 . unrl ang leine Sirafe von 5 Die Handelskammern und Vorstände der kaufmännischen C fürn in“ Bhtracht, daß britische Mußter in Belgien Sr Schweiz 2c. bei⸗ Gegen die Registrirung als mo4ck' aeduirendi für das gaseiteteitz der nscht geg ben ä, so oll zer für sens Zuwiderhandlung em rationen sind aufgefordert worden. unmittelb e ,, nahe eben so schnell nachgeahmt werden könnten, als in Großbritannien; hum wurden von einigen Seiten nur die Kosten, die y . 6666 bis 36 Lstr. an den Eigenthümer entrichten. . ; und den betreffenden Provinzial Regi ittelbar an mich zu berichten vi- Folge des ausgedehnkeren Schutzes werte also nur die sein, daß für Bezeichnung des Stücks und die (ugch der Alte 2 Vich , . he an, 6. Art. 1x. Der Eigenthümer fann auf die Strafe verzichten un einzureichen. zial-Ftegierungen Abschrift des Berichts die brislsche Indusirie dig int die ener ben aus der Nachahmung er Zugänglichkeit der eker Muti i ,. , gehal⸗ seinen Schaden einklagen, sedoch auch nur daun, wenn, de ,,,.

chsenden Vortheile entgehen und der fremden Industiie zufließen würden. wurde aber gerade die Zugänglichkeit oder Deffentlichkeit für no hig pder Verkäuser z. wußte, daß der Eigenthümer eine Anwendung

Berlin, den 24. Januar 1854 6 in fi in fremdes Muster . 364. ; ; 1. ten, damit sich ein Jeder davor hüten könne, daß er ein remdes ; t bt hatte. ; Er versicherte endlich, daß mit Ausnahme eines einzigen, alle Drucker, deren s ö. laß Lie Registrirung alle Be⸗ ö nicht erlaubt he 4. Richtet in zinem Billigtelts Prozess unn

Der Minister für Handel z Mustel nachgeahmt worden seien, sehr gute Ge äfie gemacht hätten. nachahme. Endlich wurde hervorgehoben, Art. X. Wenn . , , ,, n, enn ö . 1 daß e , n. Einar znbeo waehmfn un säebch indem der Ventiagie, wenn enrbehnbkke, baß an ser zu ür) wie licherzengumg gen imer died ah ir rr n rig nh.

(gez) von der Heydt sstri ; gi i, keine Ei ibe, sondern den ͤ x , dazu

An ; bedürfe, den ihm nicht Verdienst, Talent und frele Konkurrenz gewähre; gistrirtes Muster nicht Original sei, leine Ein wendung erhehn tiner Person, welche nicht Eigenthümer oder gesetzlich dazu n 4 saͤmmtliche Königliche Regieru überdies liege Schutz genug in dem Geheimniß, mit welchem die Muster Klagegrund des Klägers leugne, welchen dieser beweisen . 100, in einregsstrirt worden, so soll er die Regjsstrirung dur 23 2 gan. und an das Kön . 3 entworfen würden. Für die Beförderung der JHeichenkunst selbst werde der Bas Resultat dieser Verhandlungen wat, ö ö Sie inbtĩ 8. Art. XI. Wer die im Art. IV. . . 9 an en der fun, a 66 Schuß! nichts ihun; die elbe werde am Desten durch die Konkurrenz geför⸗ welcher, unget Aufhebung allet Klehet genannten Allen, ö deren Muster nicht registrirt oker in Großbri Huingt, oder wer Fabilkate

Prästdium hier. . 184 ĩ an 1 Zelchntr ö perrschast ö 1. J ben ne Zeichnungen (designs), sie mögen oder nach dem Erlöschen des Musterrechts

person who Shall invent design, and print, or Cause to be invented, designed and printed, and become the proprietor of any new and ori-

Bereits zu wiederholten Malen ist die Frage angeregt worden, ob es, im Bedürfniß liege und bei den in Preußen bestehenden Verhältnissen ausführbar set, den Erfindern von Fabrikmustern für die ausschließliche Benutzung derselben einen gesetzlichen Schutz zu verleihen, wie solcher in einigen anderen Staaten und, auf Grund der fremdländischen Gesetzgebung, auch in einigen preußischen Lan⸗ destheilen gewährt wird. Es konnte schon bei früherer Er⸗ wägung dieser Frage nicht verkannt werden, daß es auf die Beantwortung, derselben von wesentlichem Einfluß sei, ob es sich, dabei um eine für Preußen allein bestimmte, oder um ine unter den Zollvereins-Staaten zu vereinbarende

we // /// ///

Maßregel handelte, deren Industrie ge eitig

gegenseitig in den engsten, von eine Akte 2 Vie 7 r der ö e einer X d . ( . . e ict. . 17, welche den Erfindern von ewebten Musterr mit einer B ö Jahr zu Jahr mannigfaltiger werdenden Beziehungen steht, Die und son Mustern für Netallwaaren, , für 1— 3 dl bes Aosatzes der Waare ;

tzes von 12 Monaten lönnen