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Einheit. Tages arbeit.
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V. Holzsaamen⸗Sammeln.
Desgleichen Birkenzäpfchen frisch zu pflügen Desgleichen Nadelbolzsgamen bei guten Saamenjahren a) Kiefern⸗ und Tannenzapfen b) Fichtenzapfen ... VI. Bäume in Alleen und Straßen dreifach
VII. Holz-Einschlagen. . Glattspaltiges Kiefern-, Fichten und Tannenholz incl. Harte und ästige knorrige Hölzer ö. Stockhölzer Reiserhölzer. ..
VIII. Streu-⸗Rechen.
Eicheln und Bucheckern bei voller Mast zu sammeln und Scheffel im nächsten Forsthause abzuliefern Preuß.
fest anzubinden Schock
Fällens und Aufsetzens Klafter Schock
Das Fuder à 15 Ctr. gerechnet Fuder
Ministerinm für die landwirthschaftlichen Ange⸗n legenheiten.
Cirkular vom 18. Januar 1854 6 r n die
Verfolgung der Fortschritte in der Anfertigung
landwirthschaftlicher Maschinen und Geräthe und deren ausgedehnteren Verbreitung.
Mit Rücksicht auf mehrere bei uns eingegangene, Anträge er⸗ lauben wir uns die Aufmerksamkeit der Herren Vereins Vorsteher auf die Wichtigkeit einer aufmerksamen Verfolgung der Fortschxitte im landwirthschaftlichen Maschinenwesen zu lenken und um nähere Auskunft über den gegenwärtigen Stand desselben im dortigen Vereins⸗-Bezirke zu bitten. J ö.
Wenn man die Vortheile betrachtet, welche in den Gewerben aus der Anwendung verbesserter kö ; Zeit hervorgegangen sind, so muß es auffallen,
wirthschaftlichen Arbeiten in vielen Gegenden . sich 5 ö häufig unvollkommner und unzw.e kmäßiger 28 ö t 6. Bf ] . bei den einfachsten landwirthschaftlichen . . d ö ö. fenheit der Geräthe den entschie den ten Ein fuß 4 . uuslhe keit und Güte der Arbeit, und Lie . . K . ,, er ul rl, und ö der dort üblichen landwirthsche , „Veranstal⸗ , 3 dell Sammlungen ui ,, , 6, ,, ö dell en ichen, , . ö hat, so halten wir es doch sür motidirt, , J rung aufmerksam zu machen, welche , 9 V 16. ö Jö ö ö ö. ö. . tüch⸗ der vaterkändischen G;ewerhs.? en , sranten bes betreffenden tiger neuer Maschinen an solche Jabrilanten des betressen den k 1. zur Anwendung G . Intelligenz besaßen, durch Ausbildung . . unn, 3 nländischer Maschinen-Fabrikanten, die im ö. . tien zeitgemäße Ausbildung erhielten, mitunter . ö ma . ö Bohr- und Hobelmaschinen ausgestattet , ö geworden ist und dasselbe auf eine ö Stufe . . 1 Was nun das landwirthschaftliche Maß . ö sind die landwirthschaftlichen Vereine. am meisten 1m 8 ande, auf . . ⸗ zeisung der Landwirthe auf neue Verbesserung desselben durch Hinweisung E m , rw erhze nnr oder verbefferte Werkzeuge, Depots ö , Aufstellung von Mustergeräthen, Modellen oder Maschinen ö Zeich⸗ en be Per(ius Verkammlungen, durch Verleihung von sol⸗ nungen bei den Vereins-Versam k anmngen ais chen Musterwerkzeugen, Modellen oder Maschinen Hei K. Prämien, durch die Anregung tüchtiger Maschinenbauer o 3 räthes Fabrikanten zur Anfertigung und Herstellung solcher. . mente, hinzuwirken. In welcher Art der Verein westpreußischer Landwirkhe zu Marienwerder durch Einrichtung und Verwaltung einer Niederlage verkäuflicher Ackergeräthe seit zehn Jahren auf Hebung der landwirthschaftlichen Industrie einwirkt, geht aus dessen abschriftlich beigefügtem Berichte vom 1. Juli 1859 hervor. Nach diesem Muster sind schon mehre ähnliche Anstalten errichtet worden, welche sich ebenfalls bewährt haben. . ö. . ö. Unheachtet darf nicht bleiben, daß die Anwendung omplizirter Maschinen wesentlich durch das Vorhandensein tüchtiger Reparatur Werkstätten in den betreffenden Landestheilen bedingt ist, indem ge—
1 — j — . 9 2119 * * . 97 5 9 si5 55* wöhnliche Schmiede und Schlosser meistens zur Ausführung solcher
ten Entsendungen von Maschinen behufs der Reparaturen zu zeit⸗
raubend und kostspielig sind. Auch darf, der Umstand nicht außer Acht gelassen werden, daß Maschinenfabriken oder Reparatur-Werk— stätten dieser Art einer größeren Lokalität, einer Dampf ⸗ oder Wasserkraft, einer Gießerei⸗-Vorrichtung und kostspieliger Ar— beitsMaschinen bedürfen, daß sie mithin ein ansehnliches Anlage ⸗-Kapital erfordern, welches wieder einen großen Ab— satz zu seiner Rentabilität verlangt, daß daher die Exrichtung solcher Werkstätten nur für ein umfangreiches Absatzgebiet, woö dergleichen noch fehlen, nicht aber für jeden kleinen Ort, zu beför— dern ist. Dadurch vereinfacht sich auch die Aufgabe, die in dieser Beziehung zu stellen ist.
„Indem wir nun diesen wichtigen Gegenstand der Aufmerksam— keit des verehrlichen Vorstandes empfehlen, ist es uns zunächst, um den Stand der Sache in den verschiedenen Vereinsgebieten über— sehen zu können, wünschenswerth, über folgende Punkte Auskunft zu erhalten.
1) Entspricht der Standpunkt der Ausbildung, auf welchem Fi die Schmiede, Schlosser, Stellmacher und sonstigen Verfern— ger und Reparatoren der gewöhnlichen Acker- und Gar— ten-Werkzeuge und Geräthe befinden, dem Bedürfniß des dortigen Landwirthschaftsbetriebs? Werden Werkzeuge und Gerxäthe dieser Art mehr aus einheimischen Werkstätten oder auf dem Wege des Handels von außen her bezogen?
In welchem Umfange sind Säe-, Dresch- und ähnliche kom— plizirtere Maschinen im Vereinsbezirk und in den einzelnen Landschaften desselben im Gebrauch?
Welche Maschinenfabriken oder Reparaturwerkstätten für der— artige Maschinen sind im Vereinsbezirk vorhanden? Sind dieselben mit Wasser- oder Dampfkraft, Metalldrehbänken und sonstigen geeigneten Arbeitsmaschinen versehen?
Sind Sammlungen von Mustermaschinen und Modellen, oder Niederlagen verkäuflicher Ackerwerkzeuge im Vereinsgebiete vorhanden und von wem werden sie erhalten?
Ist ein Bedürfniß der Einwirkung auf Verbesserung der Acker— geräthe und Maschinen im Vereinsbezirke anzuerkennen und welche Anträge sind in dieser Beziehung zu stellen? Den verehrlichen Vorstand ersuchen wir ergebenst, sich über
diese Fragen gefälligst gegen uns äußern zu wollen.
Berlin, den 18. Januar 1854.
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Das Landes-Oekonomie-Kollegium.
der sämmtlichen landwirthschaftlichen Nęreiwmoe vber nr 6159 . Vereine der Monarchie.
Angekommen: Se. Durchlaucht der General-Lieutenant und Chef des 23sten Landwehr-Regiments, Fürst Adolph zu Hohen⸗ lohe⸗Ingelfingen, von Koschentin.
. 1 err e 63 * 2* 1 9 — X19 Abgereist: Der Fürf ürl Lichnowski, nach Wie
Berlin, 1. Februar. Se. Majestät der König haben Aller gnädigst geruht: Dem Regierungsrath von Minutoli zu Bres⸗ lau, die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Königlichen Hoheit
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dem Kurfürsten von Hessen ihm verliehenen Ritterkreuzes des Wil⸗ Ord
— 24 ? — por S 1660 or pi0 e . 5 * 84 2 rfletlol Reparaturen nicht im Stande, auf der andern Seite aber die wei⸗ helms-⸗Ordens zu ertheilen.
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Nichtamtliches. Berlin, den 1. Februar.
— (Pr. C.) Der durch die Allerhöchste Botschaft vom . April 1847 kund gegebene landesväterliche Entschluß, für die Kultur und den Verkehr in der Monarchie, so wie zur Beförde— rung des Sparkassenwesens, in sämmtlichen Provinzen des König— reichs Provinzial-Hülfskassen, ähnlich derjenigen, die in der Provinz Westphalen schon seit 1831 bestand, unter ständischer Verwaltung zu begründen, ist bekanntlich, nach der erfolgten Zustimmung des vereinigten Landtags, dadurch der Verwirk— lichung näher getreten, daß zur Errichtung von Provinzial—
Hülfskassen aus Staatsmitteln eine Gesammt - Summe von
2,500, 000 Rthlr. gewährt wurde, welche, nach dem Allerhöchst genehmigten Vertheilungs-Plane, Eigenthum der einzelnen Landes- theile und resp. der betreffenden ständischen Verbände ward. In Folge dessen sind folgende Hülfskassen neu errichtet worden, deren Statuten die Allerhöchste Bestätigung erhalten haben: 1) für die Provinz Preußen, 2) für die Kurmark, 3) für die Neumark, mit Einschluß der Kreise Dramburg und Schievelbein, 4) für die Nieder— lausitz, Sy für Alt⸗Pommern, 6) für Neu⸗Vorpommern und Rügen, 7) für Schlesien, 8) für die Oberlausitz, 9) für die Provinz Posen, 10) für die Provinz Sachsen, 11) für die Altmark, 12) für die Rheinprovinz. Die schon früher bestehende Westfälische Provinzial— Hülfskasse ist durch den ihr bewilligten Zuschuß von Staatsmitteln in den Stand geset Wirksamkeit zu erweitern und 1611 Statuten eichfalls die landesherrliche Genehmigung er— halten.
(Pr. C) Die Kommission der Zweiten Kammer für das Justizwesen hat am 31. J
Januar, Vormittags 115 Uhr, eine Sitzung gehalten, um den Bericht über den Gesetz-Entwurf, betreffend einige Abänderungen der Vorschriften über das Eivil⸗ Prozeß⸗Verfahren und die Execution in Eivilsachen, zu
vernehmen und über den inzwischen eingebrachten Entwurf eines
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neuen' Paragraphen 23 zu berathen, welcher nachstehende Fassung hre Stelle vertretenden Regierungs-Abtheilungen gehörenden Aus— einandersetzungssachen kommen die §§. 1 —3 und 16 — 20 des ge— genwärtigen Gesetzes in allen Landestheilen, mit Ausnahme derer
. ,, . k 6 6 . , . des linken Rheinufers und der Hohenzollernschen Landestheile, zur Anwendung.“
Ersten Kammer für Preußen, Kammerherr von iedergelegt.
Justiz-Ministerium ausgearbeiteten, auf
er Konkurs-Gesetzgebung bezüglichen Gesetz⸗ gegenwärtig den Gerichten, so wie den Kauf—
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w J ö d Juristen hierher einberufen, um mit denselben in mündlichen . ö
Konferenzen di ngenden Bedenken und Wünsche zur Erörterung ellen. Als die wesentlichsten Gesichtspunkte, ᷣ bei Ausarbeitung der Gesetz-Entwürfe ins Auge gefaßt sind, werden hauptsächlich die nachstehenden bezeichnet: 1) In dem mate⸗ riellen Konkursrecht ist das bisherige verwickelte System ver lassen und im Wesentlichen, mit Vorbehalt weniger Ausnahmen, der Grundsatz Hleichberechtigung der mit einem Realrecht nicht ver— sehenen Gläubiger aufgestellt worden. Es wird dadurch nicht nur en Anforderungen der Gerechtigkeit genügt, sondern auch eine erhebliche Vereinfachung und Beschleungung des Konkurses, so wie Verminderung der Kostbarkeit desselben, herbeigeführt, indem die bisherigen vielfachen Prioritätsstreitigkeiten abgeschnitten wer⸗
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eignete Basis gewonnen wird. Beibehalten sind nur diejenigen S n R . am * ahor che durch höhere Rücksichten geboten worden; aber
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2 orrechte, wel 2 5 vw 2 8 2 545 *— — 6 — 2— 7. * . von der Bedeutung, daß dadurch d berech J S* v sl ski nder 3m wes berechtigung der Glaubiger eine we l
auch diefe sind auf das nothwendige Maß beschränkt und nicht d er Grundsatz der Gleich-⸗
entliche Beeinträchtigung genmerk ist auf die Reguli⸗— rung der Ansprüche, welche die Ehefrau des Gemeinschuldners gel⸗ tend macht, gerichtet worden. Die großen Nachtheile, welche in dieser Beziehung aus der bestehenden Gesetzgebung hauvtsächlich für
den Handelsstand erwachsen, sind allbekannt und erfordern eine
ln. 1 3 )* E55 äs ander gs I r léeiden könnte. 2) Ein besonderes Ar
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91 111 VU lll 1 . 1 8 . 9 2 ö * 3 . nrwHo ö 5 Tor eines besonderen Gesetz— vurfs gemacht worden, um durch Fern
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Aufassung zu sichern. n seinen Haupt⸗Grundsätzen weicht
dieser Entwurf dem bestehenden Recht wesentlich ab. Wir die Eroͤffnung des nkurses ist das bei Handelsleuten unvraktische und nachtbeilige Erforderniß der nachzuweisenden Ver— n . teit fal gelassen und dagegen Alles von der
hat: „In dem zur Kompetenz der General-Kommissionen oder der
onkurses die
aufmännische Konkurs zum Gegenstande
Zahlungseinstellung abhängig gemacht. Ein Handelsmann, welcher seine Verbindlichkeiten nicht mehr pünktlich erfüllt, ist für weitere Handelsbeziehungen untauglich; fein Kredit ist gebrochen, die Gläu⸗ biger müssen gesichert und es muß deshalb im gemeinsamen Inter⸗ esse derselben ohne Weiteres von Amts wegen eingeschritten werden. In dem Entwurf ist auf die möglichste Beschlenunigung des Ver⸗ fahrens und der Befriedigung der Gläubiger hingewirkt. Es dient dazu vorzugsweise die kommissarische Bearbeitung des Konkurses an Stelle der bisherigen kollegialischen Verhandlung; nicht minder, unter Wegfall der bisherigen Präklusions-, Klaffifications⸗ und Distributions-Erkenntnisse, die in den kürzeren Formen und in den bestimmten Terminen des mündlichen Verfahrens vor⸗ schreitende Feststellung der Passivmasse; die freiere Verwaltung der Aktivmasse unter Theilnahme von Vertretern der Gläubigerschaft an Stelle der gegenwärtig bestehenden hemmenden Kuratel des Ge? richts, so wie die Zulassung von Vertheilungen, sobald ein flüssiger Massenbestand vorhanden ist. 5) Eine Reihe von Bestimmungen regelt den Konkurs über das Vermögen einer Handelsgesellschaft. Dieselben sind nothwendig, um die großen Verwickelungen zu beseitigen zu welchen gegenwärtig die Gesetze dadurch Anlaß geben, daß sie das Gesellschaftsvermögen nicht als ein von dem Privatvermögen der Gesellschafter verschiedenes und selbstständiges ansehen. 6) Der Ak⸗ kord soll unter der Kontrolle des Gerichts Und unter bestimmten, die Interessen der Gläubiger sichernden Bedingungen und Formen arif eh, in dieser Gestalt. aber zur einfacheren und schnelleren Beendigung des Konkurses in allen Fällen versucht werden, wo der Schuldner sich nicht durch betrügerische Handlungen einer milden Behandlung unwürdig gemacht hat. Diese Gestaltung des Akkordes ist nothwendig, um den bei außergerichtlichen Behand— lungen so vielfach hervorgetretenen Mißbräuchen ein Ziel zu setzen. Der außergerichtliche Akkord war bisher lediglich ein Noth⸗ behelf, um nur mit Umgehung des gerichtlichen Konkurses bald zu einem Percipiendum, wenn auch mit beträchtlichem Verlust, zu ge⸗ langen. Diese Rücksicht fällt bei der künftig eintretenden großen Beschleunigung des Verfahrens fort. j — Yer zu Stettin versammelte Kommunal— Landtag hat am 30. Januar den Beschluß gefaßt, ein Kapital von 1976 Rthlrn., welches als überschüssiger Rest der Kriegs- CEontritution aus dem Jahre 1806 zurückbewilligt worden ist, T.ebst Zinsen dem „Nationaldank“ in Berlin zur Unterstützung hülfsbedürftiger invalider Krieger zu überweisen. . — Die Mehrzahl der Abgeordneten der Nassauischen Kamm ern hatte sich am 30. Januar in Wiesbaden eingefunden. Man erwartete, daß am 31. Januar Sitzung sein werde. Es wird leine Eröffnung seitens Sr. Hoheit des Herzogs oder des Staats- Ministers stattfinden, da der gegenwärtige Zusammentritt vorerst nur eine Fortsetzung des 1853r Landtags ist. Neben der Fort—
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setzung der Berathung des Gemeindegesetzes werden, wie es heißt, zer nderte Vorlagen über die Verwaltungsämter und die Central⸗ Verwaltung und ein neuer Entwurf in Betreff der Jagd erfolgen. „ Der pariser „Moniteur“ enthält ein Schreiben Sr. Ma⸗ jestit des Kagisers der Franzosen, wodurch der Minister des Kaiserlichen Hauses, Herr Achille Fould, zum Großoffizier der Ehrenlegion ernannt wird.
— General O'Donnell, wird aus Madrid vom 24. Ja—⸗ nuar berichtet, hält sich noch immer verborgen. General Jöse de Concha ist am 22sten von Saragossa nach Barcelona al gereist, um sich dort nach den Balearen, seinem Verbannungsorte, einzu— schiffen. — Nach Berichten aus Cuha vom 29. Dezember war die Insel vollkommen ruhig. er General-Gouverneur Pezuela hatte in einer Proclamation an die Einwohner gesagt, daß er den Sklavenhandel durch alle möglichen Mittel, unter Mitwirkung der englischen und französischen Kreuzer, unterdrücken, dagegen die Ein⸗ führung asiatischer und europäischer Kolonisten aufmuntern und be⸗ schützen werde.
Das Geschwader des Admirals Corry, welches im Tajo
war, wird täglich zu Spithead erwartet und wird einen Theil der Ostseeflotte bilden, welche wahrscheinlich unter dem Ober⸗ befehl des Admirals Grafen Dundonald (Cochrane) gestellt wer⸗ den wird. Vice-Admiral Sir C. Napier und Admiral Corry sollen unter ihm kommandiren. Die Ostseeflotte soll aus 18 Schraubenkriegsschiffen bestehen, worunter 7 Schraubenlinienschiffe von 80 bis 131 Kanonen, ferner aus 12 Segelkriegsschiffen, worunter 5 Linienschiffe ersten Ranges. Es werden ferner 7 Schaufeldampfschiffe und 2 Transportschiffe dazu gehören.
— Petersburger Blätter vom 26. Januar enthalten unter der Rubrik: „Nachrichten von der Donau“, Folgendes: Durch die letzten Nachrichten aus Bukare st wird bestätigt, daß die türkischen Truppen in der Schlacht vom 25. Dezember (6. Januar) unge⸗ heuren Verlust erlitten haben. Ueber spätere Unternehmungen des Feindes, von Kalafat aus, hatte der General-Adjutant, Fürst Gortschakoff, bis zum 3. (15.) Januar keinerlei Kunde er— halten. — Am 1. Januar schiffte ein feindliches Detaschement, gegen 20060 Mann stark, von Silistria auf das linke 2 ongu Ufer
herüber. Es rückte in drei Kolonnen nach Kalarasch vor; der
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