1854 / 39 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

280 Berliner Börse vom 11. Februar 1854.

Amtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld-(ours.

Eisenbahn · Actien.

Brief. Berl. Stadt- Obligat. do. do.

Kur- u. Nm. Pfandb. Amsterdam . . . .. ... Kurz Ostpreussisehe do. . 2 MA. Pommersche do.

Kurz Posensche do. 2 M. * 9 do. do. z Schlesische do. Z do. Lit. B. v. Staat w Westpreuss. do. Kur- u. Nm. Rentenb. Pommersche do. ; Posensche do. Preussisehe do. Rhein- u. Westph. do. Sãchsis che do. Schlesische do. Schuldverschr. der Eichsf. Tilg. - C.. Pr. Bk. Anth. Scheine

Wechsel- Course.

. . Wien im 20 FI. F. . 150 FI. Augsburg . ...... ... 150 EI. Breslau 100 Thl. Leipzig in Cour. im 14 ThI. uss 100 Thlr Erkf. a. M. südd. W. 100 FI.] 2 Petersburg 100 S. R

Er e , e .

CC M MON NN N

*

Fom es- Conse.

Preuss. Freiw. Anleihe,. . . . . ... Staatsanleihe von 1850... ..... Friedriehsd'or dito von 1852. ... .... Andere Goldmünzen dito 3 2 65 Thlr. Staats- Schuldscheine 7 Erämiens ch. d. Seehandl. A 50 Th. Kur- und Neum. Schuldverschr.

. = .

. If. Brief. Geld. Aachen - Düsseld. .. 3 8S6 do. Prioritãts- 4 Aachen-Mastr. voll eingezahlt „Berg. Märkische. .. do. Prioritats- do. do. II. Serie Berl. Anh. Lit. A. u. B. do. Prioritãts- Berlin- Hamburger. do. Prioritãts- do. do. II. Em. ö ö

Magdeb. Wittenb.. do. Prioritãats- Niederschl. Märk. . . do. Prioritãäts- do. Prioritãts- do. Prior. III. Ser. do. IV. Serie Niederschl. Lweigb. Oberschles. Lit. A. do. Lit. B. do. Prioritäts- Prinz Wilh. Steele- Vohwinkel) do. Prioritãats- do. do. II. Serie Rheinische. . .. . . . .. do. (Stamm-) Prior. do. Prioritäts-Oblig. do. vom Staat gar. Ruhrort-Cref. Gladb. do. Prioritats- Stargard- Posen. ... Thüringer do. 66 6 . Wilh. B. (sel. dg) do. Prioritãts- 4

C CM w

do. Prior. Ob do. do. Lit. G do. do. Lit. D. Berlin - Stettiner. . . do. Prior. Oblig. , , Cõöln- Mindener. . . .. do. Prior. Oblig. do. do. II. Ein. J Düsseldorf - Elberf. do. Prioritãats- do. Prioritãts- inlagdeb. Halberst.

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1. . .

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Miechtamtliche Notirungen.

In- und ausländ. Eisenb. Stamm- Actien und duit- tungsbogen. Amsterdam - Rotterdam] Cöthen- Bernburg Frankfurt- Han au

Craeau - Obersechles. . . . Kiel Altona

Ausl. Prioritäts- Actien.

Amsterdam - Rotterdam. Cracau-Oberschlesische 4 Nordb. (Eriedr. Wilh.) 26 Sar Belg. Oblig. J. de l'Est

do. Samb. et Meuse

Ludwigshaken- Bexbach 4 Kass. Vereins-BR. Act. Mainz- Ludwigshafen.. 87 86 Mecklenburger 393 3825 Nordb. (Friedr. Wilh.) 4 395 38 Larskoje - Selo pro St. ke,.

Ii. Erie. ; Zrief. Geld.

8 6

Ausländ. Fonds. do. Part. 500 FI. ...

Weimar. . kd U . Schwed. Qerebro Pfdbr.

Gesterreich. ö Ostgothische do. do. Sardin. Engl. Anleihe. do. Bank-Actien. Sardin. bei Rothschild]:

Rusg. Hamb. Gert... Hamb. Feuer-Kasse. ..

do. Stiegl. 2. 4. Anl. do. Staats. Pram. Anl.

de ö. Lübecker Staats -Anl. .

do. v. Rothschild Lst. kurhess. Pr. Ohl. 40 Th. ; N. Bad. do. 35 FI. . ..

do. Engl. Anleihe. ... . ;

do. Posn. Schatz-0OblI. 4 Schaumburg - Lippe do.

d . . * . 35 265 ThlIr K, Span. 3 . ini. Schu.

Poln. neue Pfandbr. . .. o. 1 23 P steigende l

n Ge, e, d e, =

di =, m., e. ö

8 CC C M ,, de. t D.

Bergisch-Märkische 6d a 637 gem. Berlin-Anhalter Litt. A. u. B.

Stettiner 119 a 1183 gem. Rheinische 633 a 64 gem. Mecklenb. 39, 385 a g gem.

zi, oz 2 74 gem.

Kerim, 11. Februar. Die Börse anfangs matt, stellte sich im Laufe des Geschäftes besser und die meisten Actien wurden nach Be- kanntwerden der besseren wiener Course über Notiz bezahlt. Ereufsi= sche Fonds ohne wesentliche Veränderung, ausländische Fonds fest.

erlimer G&esrelk lehne

; vom 11, Februar.

Weizen loco 85 91 Rthlr.

RKotgen loco 67 71 Rihlr., Frühjahr 675 a 67 a 673 Rihlr. bezahlt. J

Gerste, grolse 5355 Rthlr., kleine 46 - 9 Rthlr.

Hafer logo 33 - 36 Rthlr., Lieferung pr. Frühjahr A8pfd. 344 Rthilr.

Erbsen 70 76 Kthlr.

Winterrapps 90 Rthlr., Winterrübsen S9 Rihlr.

Rüböl loco 1253 Rthlr. Br., 125 G., Februar 1295 Rthlr. Br., 128 G.ů, FEebruar- März 127 Rihlr. Br., 125 G., März - April 12 Rthlr. Br., 11435 G., April-Mai 12 Rihlr. bez. u. Br., 1145 2 12 6.

Leinsl loco 13 Rthlr. Br., 123 G., Lieferung Frühjahr 123 Rthlr.

Spiritus lʒjco ohne Fals 31 a 313 Rthlr. ver, Februar u. Februar- März 314 Rthlr. bez. u. G., 33 Br., März-April 32 a 3235 Rihlr. ber., 328 Br, 32 G., April-Mai 327 a 325 2 324 Rkthlr. geh. u. G., 323 Br.

Weizen geschäftslos. Roggen fest und besser bezahlt. Rüböl fast unverändert. Spiritus, Termine höher.

Kanal- Liste. Neustadt · bers walde vom 10. Februar.

629 Wepl. Weizen, 1276 Wöpl. Roggen, 1015 Wepl. Gerste,

2863 VWoapl. Hafer, 8 Wzpl. Erbsen, 700 Cir. Mehl, söb00 Eir. Rüböòl.

FEramla fannt a. M., Freitag, 10. Februar, Nachmittags 2 Uhr.

(Tel. Dep. d. C. B.) Anhaltend tzünstige Stimmung. Schluss-Course: Nordbahn 41. õpro?. Metalliques O9. 43pror. Meralliques 603. Bank- actien 1128. 3proz. Spanier 363. 1pro. Spanier 185. Kurhessische

104 2 1045 gem. Berlin- Hamburger Pior. 1007 a 100 gem.

Nordb. (Eriedr. Wilh.) 39, 38 a 39 gem.

Berlin- Oestr. Met.

Haniburs 88. London 1173.

Paris 934. Ludwigshafen - Bexbach 1105. Mains - Ludwigs-

Loose 3235. Wien 923. Amsterdam 100. hafen 88.

Wiem , Freitag, 10. Februar, Nachmittags 1 Uhr 30 Minuten. (Tel. Dep. d. G. B.) Offizielle amtliche Notirung. Bankactien 1303. Nordbahn 22835. Donau- Dampfschifffahrt 632. Escompt Bankactien 480. 5prou. Metalliques S913. 43proæ. Metalliques 793. Amsterdam 1075. Augsburg 1283. Frankfurt à. M. 128. Hamburg 953. London 12, 32—- 34. Paris i509. K. K. Manudukaten 353) .

Lreitag, 10. Februar, Nachmittags 1 Uhr 30 Minuten. (Tel. Dep. d. C. B.) Fonds und Actien sehr beliebt, Valuten und Gon- tanten angeboten. Schluss-Course: Silberanleihe 113. 5proz. Metalliqꝗ. 8d9z. 4Iproz. Metalliques 79. Bankactien 1295. Nordbahn 229. 1839er Loose 132. London 12, 32. Augsburg 129. Hamburg 953. Paris 151. Gold 34. Silber 28.

Anna ere ama, Freitag, 10. Eebruar, Nachmittags 4 Uhr. (Tel. Dep. d. C. B.) Oesterreichische Fonds begehrt. Alle übrigen Effekten angeboten. Schluls- Course: Spro. Mettalliques Litt. B. S3. Hproz. Metalliquer 653. Iprο. Metalliques 3335. 1Iproæ. Spanier 1815. 3pros. Spanier 3535. Halsändische lniegrale 5933.

Getreidemarkt: Weizen etwas besser, ziemlich lebhast. Roggen 5 FI. höher, gutes Geschöst. Raps pr. Frühjahr 71 nominell. Rähß,l pr. Erühjahr 39. .

EFetariBg, Freitag, 10. Februar, Nachmittags 3 Uhr. (Tel. Dep. d. C. B.) An der Börse wurde durch telegraphische Depesche die Nachricht verbreitet, dass Preussen in Gemeinschaft mit Gesterreich neue gemeinsame Vermittelungen in der orientalischen Frage angebahnt hätten. Die 3proz. begann zu 69, wurde selbst zu b9, 15 umgeset?t. Als der Stand der Consols von Mittag 1 Uhr (915) gemeldet wurde, sank die 3proz. auf 68, 70, und schsoss zur Notiz: Schluls.- Course: 3proz. Rente 68, 90. 45prez,. Rente 97, 90. 3prox. Spanier 236. 1proz. Spanier 187. Silberanleihe S0.

Redbaction und Rendantur: Schwieger.

——

Zerlin, Druck und Verlag der Königlichen Seheinien Ober⸗ Hofbuchdruckerei.

1[Vudolph Decker. . en e.

Das Abonnement beträgt: Z Sgr. für das vierteljahr in allen Theilen der Konarchie ohne Preis- Erhöhung.

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Königlich

Preußischer

Alle Post Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellung an, für gerlin die Expedition des König!. Preußischen Staats- Anzeigers.

Mauer ⸗Straße Nr. J54.

zeiger.

Berlin, Dienstag den 14. Februar

1854.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den bei der General⸗Kkommission hierselbst beschäftigten Kam— mergerichts-Assessor Koppin, so wie die Regierungs- Assessoren Paschke bei der General-Kommission in Breslau, von Z schock bei der General-Kommission hierselbst, Burscher, zur Zeit mit der Verwaltung des Bürgermeisteramts zu Elbing beauftragt, und Greiff bei der General-Kommission in Breslau, zu Regierungs— Räthen; desgleichen

Den seitherigen Landraths-Amtsverweser, Regierungs⸗Assessor Moritz von Prittwitz zum Landrathe des Kreises Ohlau, im Regierungsbezirk Breslau, zu ernennen;

Dem Rechts-Anwalt und Notar Sachse in Neuhaldensleben den Charakter als Justiz⸗Rath;

Den Oekonomie -Kommissarien Eiswaldt zu Meseritz und Kinze zu Bromberg den Titel „Oekonomie-Kommissions-Rath“; und

Dem Polizei⸗-Assesson Weiß in Breslau den Charakter als Polizeirath zu verleihen.

Ministerium des Junern.

Verfügung vom 3. Februar 1854 betreffend den Titel der Schöffen in den Städten der sechs östlichen Provinzen.

Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 21sten v. M. zu bestimmen geruht, daß die Schöffen. d. . die Ma⸗ gistratsmitglieder ausschließlich der Bürgermeister und BVeigeordne⸗ ten, in den Städten der sechs östlichen Provinzen nach Einführung der Städte⸗Ordnung vom 30. Mai v. J. denselben Titel beibehal⸗ ten sollen, welchen fle zur Zeit des Erlasses der Gemeinde⸗-Ordnung vom 11. März 1850 geführt haben. . ö

Die Königliche Regierung setze ich hiervon zur weiteren Ver⸗ anlassung in Kenntniß.

Berlin, den 3. Februar 1854.

Der Minister des Innern. Im Auftrage: von Manteuffel. die Königlichen Regierungen der sechs östlichen Provinzen.

Finanz⸗Ministerium.

Der bisherige Geheime Kalkulatur⸗ Assistent Mitge ist zum Geheimen Kalkulator, und der Regierungs⸗-Supernumerarius Gröschke zum Geheimen Kalkulatur-Assistenten ernannt worden.

Cirkul ar-Verfügung vom 24. November 1853

betreffend die Einkommensbeträge, mit welchen

die verschiedenen Steuerstufen der klassifizirten Einkommensteuer zu beginnen haben.

Nach §. 19 des Gesetzes vom 1. Mai 1851 soll bei Veran⸗

lagung der klassiftzirten Einkommensteuer jeder Steuerpflichtige zu einer der im S. 20 daselbst bezeichneten Steuerstufen dergestalk ein⸗ geschätzt werden, daß der Jahresbetrag seiner Steuer drei Prozent seines Einkommens nicht übersteigt. Bie erste Steuerstufe mit einem jährlichen Steuerbetrage von 30 Rthlrn. kann, obschon letzterer schon bei einem Einkommen von genau 1000 Rthlrn. jährlich den Satz von 3 Prozent des Einkommens nicht übersteigen würde, erst bei einem Einkommen von mehr als 1h00 Rthlrn. beginnen, weil nach §. 16 des Gesetzes vom 1. Mai 851 der klassifizirten Einkommensteuer über haupt nur solche Personen unterliegen, welche selbstständig, beziehungs—= weise unter Hinzurechnung des etwaigen besonderen Einkommens der zu ihrem Haushalte gehörigen Familienglieder, ein jährliches Einkommen von mehr als 1000 Thlrn. beziehen. Die zweite und alle folgenden Steuerstufen dagegen, bei denen eine solche Be—⸗ schränkung nicht stattfindet, beginnen jedesmal mit demjenigen Ein— kommensbetrage, von welchem der Jahresbetrag der Steuer genau drei Prozent ausmacht, also die zweite Steuerstufe zu 36 Rthlrn. j¶hrlich bei einem Einkommen von 1200 Rthlrn., die dritte Steuer stufe zu 42 Rthlrn. jährlich bei einem Einkommen von 1400 Rthlrn. u. s. w.

Obschon die gesetzlichen Vorschriften in diesem Sinne bereits unter Nr. 4 der Instruction für die Vorsitzenden der Einschätzungs⸗ Kommissignen vom 8. Mai 1851 näher erläutert worden sind, so ist doch öfter angenommen worden, vuß vir giwocit Stecc. slaf- , ss bei einem Einkommen von mehr als 1260 Rthlrn., die dritte Steuerstufe erst bei einem Einkommen von mehr als 1490 Rthlrn. Anwendung finde, daß also ein Einkommen von 1200 Rthlr. noch in die erste, ein Einkommen von 1400 Rthlrn. jährlich noch in die zweite Steuerstufe einzuschätzen sei. Zu dieser Annahme scheint ein ungenauer Abdruck der jener Instruction in der Anlage A, bei— , Uebersicht, in welcher für jede Steuerstufe das entsprechende Einkommen berechnet ist, Anlaß gegeben zu haben. In dieser Uebersicht sollte es heißen: .

„Es sind einzuschätzen zur: ö .

1. Steuerstufe von 30 Rthlrn. jährlich Steuerpflichtige mit einem Einkommen von mehr als 1000 Rthlrn. und weniger als 1200 Rthlr., .

2. Steuerstufe von 36 Rthlrn. jährlich Steuerpflichtige mit einem Einkommen von 1200 Rthlrn. und weniger als 1400 Rthlr.“

Bei der zweiten Steuerstufe sind aber die in der vorhergehen⸗ den Zeile enthaltenen Worte „Steuerpflichtige mit einem Ein⸗

*

kommen von“ nicht wieder besonders abgedruckt, sondern sie sind

durch Striche angedeutet worden, welche dann auf die Worte „mehr

als“ mitbezogen worden sind und zu der Annahme geführt haben, daß die zweite Steuerstufe erst bei einem Einkommen von mehr als

1200 Rthlr. beginnen solle.

Die Unrichtigkeit dieser durch einen allerdings nicht ganz kor⸗ rekten Abdruck veranlaßten Auffassung geht nun zwar schon aus dem Wortlaute der Uebersicht selbst hervor, indem darin ganz zwei⸗ fellos ausgesprochen wird, daß nur ein Einkommen von weniger als 1200 Rthlr. in die erste Steuerstufe eingeschätzt werden dürfe, folgeweise also ein Einkommen von 1200 Rthlrn; schon in die nächstfolgende höhere Stufe einzuschätzen ist. Außerdem aber findet jene Ulebersicht ihre Erläuterung in dem Texte der Instruction, wel⸗ cher sie als Anlage beigefügt ist, und dort ist ausdrücklich hervor= gehoben worden, daß in die zweite Stufe diejenigen Steuerpflich= üigen einzuschätzen seien, deren jährliches Einkommen 1200 Rthlr. erreicht, aber weniger als 1400 Rthlr. beträgt.

Ew. ꝛc. ersuche ich ergebenst, die Vorsitzenden der Einschätzungs⸗ Kommissionen hierauf besonders aufmerksam zu machen und . seits die richtige Anwendung der gesetzlichen Vorschriften sor gf ig zu überwachen. Letztere ist weniger noch in Betreff, der se ,. Fälle, in welchen das jährliche Einkommen auf Grund einer voll—