1854 / 42 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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304 Berliner Börse vom 15. Februar 1854.

Amtlicher Wechsel-, Fonds- Und Ge - ionrs.

Eisenbahn - Actien.

Brief. Geli. Berl. Stadt-Obligat. VWechHasel-Cocagrse. do. do. 3 Kur- u. Im. Pfandb. Amsterdam 250 EI. Kur? Ostpreussische do. dito 2650 FI. 2 M. 140 4Pommersche do. 3 Hamburg 300 M. Kur? 493 Posensche do. 4 4 96 n 2. 1497 do. do. 34 J 1D. S. 3 M. 6 165 8chlesische do. 3 karies . 300 Er. 2 M. Ido. Lit. B. v. Staat Wien im 20 FI. F. . 150 EI. Z A. I. garant... ...... ... *. a . 150 El. 2M. . Westpreuss. do. 3 Breslau 190 Thl. 2 M. a Kur- ü. Nm. Renten. Leipzig in Cour. im 14 Thl. S8 L. ä Pommersche do. Fuss 100 Thlir 2 M. n P osensche do. Frkf. a. M. südd. W. 100 FI. Z M. 1 Preussisehe do.

Petersburg 100 S. R.. .. .. . . 3 W. Rhein-u. Westph. do. Sãehsis che do.

Schlesische do. Schuldverschr. der Fomla- Gouna. Eiehsf. Tilg. - C.. Preuss. Freiw. Anleihe. . . ..... hr. Bk. Auth, Scheine ö. Staatsanleihe von 1850. . ...... 4 Friedriehsd' or dito von . Andere Goldmiünzen dito von 1853 =. 25 Thlr. Staats Schuldseheine , h Prämiensch. d. Seehandl. A 50 Th. Kur- und Neum. Schuldverschr. s

ö If. Gela. Brief.. Aachen-Düsseld.. . 33 86 85 Hagdeb. - Wittenb. . do. Prioritãts- S8 do. Prioritäts-

Aachen-Mastr. voll Niederschl. Märk. . . do. Prioritãts- do. Prioritats- do. Prior. III. Ser. do. IV. Serie

Niederschl. Lweigh.

Oberschles. Lit. A.

do. Lit. B. do. Prioritäts-

Prinz Wilh. Steele- Vohwinkel) do. Prioritäts- do. do. II. Serie

Rheinische. . . .. . . . .

do. (Stamm-) Prior.

do. Prioritäts-Oblig. do. vom Staat gab.

Ruhrort-Cref. Gladb.

169. Prioritãts-

23

do. do. II. Serie Berl. Anh. Lit. A. u. B. do. Prioritäts- Berlin- Hamburger. do. Prioritäts- 4 do. do. II. Em. Ber lin- Potsd.-Magd. do. Prior. Oblig. do. do. Lit. G. do. do. Lit. D. Berlin- Stettiner. . . do. Prior. 0Oblig. Bresl. Schw. - Freib. Cöln- Mindener do. Prior. Oblig. do. do. II. Em. , Düsseldork - Elberf. do. Prioxritäts- 4 do. Prioritäts-5 Magdeb. - Halb erst.. . 1653

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C, Ca e ne.

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irinamtliche datirüngen.

In- und ausländ. Ausl. Prioritäts- Fe 'nb. Stamm- Acüien. clic. und Quit- tungs been. Amsterdam KRottesdam]

Cöthen- Bernburg

Frankfurt- LI * X * 1 18G . er se do. Samb. et Meuse

Kiel- Altona 1 J

Ams ter dam - Rotterdam Crxacau-Oberschlesische 4 Nordb. (Friedr. Wilhg

v. ut 1 KHSII

* s

Ludwigshafen- Bexbach Mainz- Ludwigshafen.. Mecklenburger Nordb. (Friedr. Wilh.)

Larskoje - Selo pro 8t. fe.

7. Kass. - Verein 3 .

Brier. iel. rie? eld.

Weimar. Bank . ......

Brauus el. --= 1 0OQesterréich. Metall. . . .

kuss. Hamb. Cert. ....

Poln. neue FPfandbr. . ..

8

kriet. ela. ͤ do. Part, 00 El.. 53 943 ch, ge boo. 1547 Sehwed: Qerebro Efdbr. ö, 76 * Astgotkis ehe do. 2 80 Sardin. Engl. Anleihe. Sardin. bei Rothschild s Hamb. Feuer-Kasse. . . 3 do. Staats-Prätn. Anl. Lübecker Staats- Anl.. 4 Kurhess. Pr. Obl. 49 Eh. K 3 Sehaumhurg - Lippe do. 265 Thlr.. Span. 3 & Inl. Schuld. 3 o. 1 32 35 steigende

Aus länd. Fonds.

de engl, dg. .... do. Bank- Actien..

do. Stiegl. 2. 4. Anl. de, do. 5§. Anl. do. v. Rothschild Lst. do. Engl. Anleihe. .. . do. Poln. Schatz-0OblI. lo. do. Gert, L. A. do. do. L. B. 200 FI.

r e. 8 Cr e =. , O, T, n, = m 1 .

.

Bergisch-Märkische 64g a 64 gem. Oberschles. Litt. . 166 a 1653 gem. OQberschles. Litt. B. 1443 a 144 gem. Rheinische 6d a 64 7 1

gem. Lhüringer 96 a 957 gem. Lud wigshafen-Bexbach 1083, 108 2 3 gem. Mecklenb. 383, J a d gem. Nordb. (Friedr. Wilh.) 385.3 3

Braunschw. Bank 105 a gem. Oesir. Met. 70 a 3 gem.

FerHirn, 15. Februar. Das Geschäst war heute nur unbedeuB

tend und die Course unserer Eisenbahn- Actien stellten sich in Folge

der niedrigeren Rentencourse zwar niedriger, behaupteten sich jedoch zum Schluss wieder fester. Preulsische und ausländische Fonds in, All- gemeinen etwas matter.

Ede Ri6lũkaer d. trek ck e lw ge

vom 15. Februar,

Weizen loco 85 92 Rihlr.

Roggen loco 675 71 Rihlr.ͥ, Sdzpfd. im Kanal 65 Rihlz. pr. S2pfd. bez., Frühjalir 67 a 667 a 667 ithlr. gehandelt.

Gerste, grolse 53-55 Rihsr., Heine 46 =- 43 Rthl-.

34 . loco 33 37 Kthlr., Lieferung pr. Frühjahr 48pfd. 35 bis

Erbsen 70 - 76 Rihlr.

Winterrap ps 90 Kthlr., Viinterrübsen S9 Krhlr.

Rübõl loco 125 Rthlr. verk., 123 Br.,, 127 G., Februar 124 Rthlr. Br., 125 6, Fchbruar . Mãra 123 Kililr. Br., 12 6., März- April 12 Rihmir. Br., 11415 G., April-Mai 12 a 1145 Rthlr., verk, u. G., 12 Br.

2 *

*

1 7 5 4

Leinél loco 13 - 127 Rihlr., Lieferung Frühjahr 124 Rthlr.

Spiritus loco oine Hals 317 Rthlr. verk., Februar in Krhie, rerk.

ö 6 32 Br., Februar - März 32 Rihlr. Br., 3 4h G., Märn = April 32 a 32 Rll verk., 327 Br., 32 8 April - Mai 323 2 32 Rthtr. verk. u. G, 3 Bi.

gn e 2 ,, . . 2 . Weizen ohne Geschäft. Roggen flau, zu den gewichenen Preisen

waren zuletzt einzelne Käufer. Rüböl matt. Spiritus zum Rückgang neigend.

Lac nm lh za, Dienstag, 14. Februar, RKachmittags 5 Uhr 3 Minuten.

(Tel. Dep. d. G. B.), Schluss- Course. Consols 915, 3. 1proz. Spa-

1 1 3 ö 2 2 222 2 nier 195, 5. Mexikaner 257, 3. Sarditier 823, 85.

Hamburg 3 Monat- Wechsel! 13 M. 45 47 Sch. Wien 12 FI.

40 Hr. bis 12 FI. 50 Kr.

Die fälligen Dampfschiffe aus New. Vork und Rio-Janeiro sind ein- getroffen.

I 1 wo ge = 3 5 * I. I v ee ne at, Dienstag, 14. Februar. 1 6 n ) Baumwolle, S000 Ballen umsatz. Preise gegen gestern unverändert.

Revdactier und Rendantur: Schwieger.

Bertin, Druck und Verlag der Königlichen Gehelmten Ober⸗HKzofbucht ere:

(Rudolph Deiker.)

Das Abonnement beträgt:

für das vierteljahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis- Erhöhung. 6

e Oer, Königlich Preußisehen

Alle Post⸗Anstalten des In- und

Auslandes nehmen Sestellung an,

für 8erlin die Expedition des Königl.

Preußischen Staats - Anzeigers. Mauer⸗Straste Nr. 54.

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zeiger.

Berlin, Freitag den 17. Februar 1854.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Polizei ⸗-Assessor Herrmann in Berlin den Charakter als Polizeirath zu verleihen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Geheimen Regierungs-Rath Wernich ist der Vorsitz in der Königlichen Direction der Saarbrücker Eisenbahn bleibend übertragen worden.

Justiz⸗Meinisterium.

Dem Rechts-Anwalt bei der zum Kreisgerichts-Bezirk War⸗ burg gehörigen Gerichtskommission in Borgentreich und Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Paderborn, Schultze,

ist die Verlegung seines Wohnsttzes von Borgentreich nach War

burg gestattet worden.

Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz-Konflikte, betref⸗ fend die Zulässigkeit des Rechtsweges über den Antrag auf Entschädigung wegen polizeilicher Anordnungen, welche von der vorgesetzten Be⸗— hörde als unzulässig wieder aufgehoben werden, vo8m 26. November 1853.

f den von der Königlichen Regierung zu Köln erhobenen ,, in der bei dem Königlichen Landghiich zu Köln anhängigen Prozeßsache ꝛc. zc. erkennt der Königliche , . hof zur Entscheidung der Kompetenz- Konflilte für Recht: 3. er Rechtsweg in dieser Sache für zulässig und der erhobene . tenz⸗ Konflikt daher für unbegründet zu erachten. Von Rechts ö 8 n ö

„Kläger Z., definitiver Syndik des Falliments von K; zu M. . . . 5 der zur Masse gehörigen , ren in O. durch einen Notar, wozu die erforderlichen ö = machungen ergingen. Der Verklagte Bürgermeister von ö in , von“ den Gewerbtreibenden dieses Ortes, die in ihrem ö. e durch eine solche Versteigerung beeinträchtigt zu werden fürch . bewogen, berichtete wegen Verhinderung der Versteigerung an den Landrath und dieser an die, Regierung, indem er zugleich am 24. Marz 1862 an den Bürgexmeister verfügte, daß . Entscheidung der Regierung der Verkauf nicht zugelassen 4 en dürfe. Denigemäß verhinderte auch der Bürgermeister wirklich in dem durch die Bekanntmachungen sinirten Versteigerungs⸗Termin . 29. März ejd. die begonnene Versteigerung. Inzwischen hatte a er die Regierung zu Köln am 27. März ejd, dem Landrath . er⸗ öffnet, daß der Versteigerung keine Schwierigkeit in den Weg gi⸗ legt werden könne, was der Landrath am Z0, ej. dem Bürger⸗ meister, dieser am 3. April dem Syndik mittheilte. Dieser letztere hat nun am 21. Mai ejd, die Kosten der frustrirten Versteigerung in Betrage von 49 Thalern 12 Sgr. 8 Pf, nebst Zinsen gegen

den Bürgermeister beim Friedensgerichte zu B. eingeklagt, welches am 23. Juni 1852 den Verklagten nach dem Klageantrage verur— theilte, eine Verurtheilung, die, in Gemäßheit des Art. 17 der Rhei⸗ nischen Civil⸗Prozeß⸗Ordnung zur Execution gebracht, die Zahlung herbeiführte.

Nachdem er die Berufung eingelegt hatte, erhob die Regie— rung zu Köln den Kompetenz- Konflikt und führte nunmehr aus, daß der Bürgermeister Grund gehabt habe, die Versteigerung poli— zeilich zu inhibiren, daß, weil er polizeilich verfügt, nach §. 1 des Gesetzes vom 11. Mai 1842 seine Verfügung im Rechtswege nicht angefochten werden könne, da derselbe nur wegen Verletzung eines Privatrechts stattfinde, es aber keine zum Privatrechte gehörige Be⸗ fugniß gebe, Wagren einer Fallite an jedem beliebigen Orte ohne Erlaubniß der Polizei öffentlich versteigern zu lassen; außerdem auch sie, die Regierung, nicht, wie vorausgesetzt werde, die polizeiliche Inhibition der Versteigerung als gesetzwidrig oder unzulässig auf— gehoben und dadurch nach §. 6 ibid. den Rechtsweg zulässig ge⸗ macht habe.

Es kommt bei Entscheidung des Konflikts nicht auf eine Er— örterung der von der Regierung jetzt entwickelten Gründe an, wes⸗ halb das polizeiliche Hemmen der Versteigerung begründet gewesen; das war früher, dem S. 1 des Gesetzes vom 11. Mai 1842 gemäß, zur Entscheidung der Regierung als vorgesetzten Dienstbehörde ge⸗— bracht, und sie hat entschieden. Die Frage ist hier nur: ob diese

Entscheidung der Regierung, auf welche der ganze Prozeß und das

darin ergangene Friedensgerichts Urtheil beruht, geeignet war, den wirklich ergriffenen Rechtsweg für eine Entschäbdigungs-Klage nach 8. 6 des angeführten Gesetzes zu begründen?

Allerdings ist nun in Bezug auf eine polizeiliche Verfügung der Rechtsweg nach §. 1 dieses Gesetzes nur zulässig, wenn die Ver— letzung eines zum Privat-Eigenthum gehörigen Rechts be⸗— hauptet wird. Aber dieses Erforderniß liegt vor, da es ein zum Privat⸗-Eigenthum gehöriges Recht ist, sein Eigenthum, wo man will, durch Versteigerung zu verkaufen, so lange dabei einer gesetzlichen Vorschrift oder einer allgemein erlassenen Polizei⸗Ver⸗ ordnung nicht zuwidergehandelt wird, so daß es auch eine Verletzung dieses zum Privat-Eigenthum gehörenden Rechtes ist, wenn die Verwaltung, nachdem alle Vorkehrungen zur Versteigerung getroffen und die Kosten dazu aufgewendet sind, ohne gesetzlichen Grund die Versteigerung hindert. Der §. 6 bestimmt nun unter Voraussetzung des eben erörterten Erfordernisses:

„Wird eine polizeiliche Verfügung im Wege der Beschwerde als gesetzwidrig oder unzulässig aufgehoben, so bleiben dem Bethei⸗ ligten seine Gerechtfame nach den allgemeinen gesetzlichen Be— stimmungen über die Vertretungspflicht der Beamten vorbe⸗ alten.“ . ; Es bedarf keiner Ausführung, daß in dieser Gesetzesstelle die Erwähnung des Weges der Beschwerde kein wesentliches Erforder⸗ niß der Zulässigkeit des Rechtsweges au fstellt, dieses vielmehr in der Aufhebung der Polizei-Verfügung als,g esetzwidrig oder unzulässig durch die vor gesetzte Behörde allein ge⸗ sucht werden kann 6 der Weg der Beschwerde nur als der ge⸗ vöhnliche erwähnt ist. . , ,, wesentliche Erforderniß der Zulässigkeit ö Rechtsweges aber ist im vorliegenden Falle vorhanden. Der Ver⸗ klagte hatte am 23. März 1852 bei dem Landrathe, das Gesuch der' Gewerbtreibenden zu O. befürwortend, beantragt: das weiter Erforderliche an die betreffende Behörde zur Fernhaltung. ö. in Rede stehenden Versteigerung zu veranlassen, und der . ö der Meinung, der Fallimenks- Syndikus als Extrahent der ö. 6 gerung müsse, wenn er in O. Waaren auf Grund des 5. 6. Verordnung vom 9. Februar 1819 versteigern lassen wolle, dor auch Gewerbesteuer bezahlen und sich wehilich niederlassen, hatte,

s . K . J 2 833 * 3 * K 8 2 3 . ö

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