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aben die Kosten des Her⸗ und NRucltt an ghortz der irre,. Kunstwerke felbst zu tragen und zur Ablieferung und Wiederempfangnahme derselben einen Beauftragten hier⸗ selbst zu bezeichnen, welchem jede desfällige Besorgung und
Korrespondenz, so wie die Vermittelung des Verkaufs der Kunstwerke und die Weiterbeförderung derselben an eine an⸗
dere Kunst⸗Ausstellung, wenn diese beabsichtigt wird, über⸗ lassen bleiben muß. Für die Cinrahmung von Bildern, Kupferstichen 2c.
orgen.
* unange meldete, nicht zur Ausstellung zugelassene oder erst nach dem 15. August d. J. hier eintreffende Gegenstände werden keine Transportkosten vergütigt; auch kann die Aka⸗ demie wegen Beschädigung der Sendungen während des Her⸗ und Rücktransports nicht in Anspruch genommen werden. Berlin, den 18. Februar 1854.
Königliche Akademie der Künste.
Prof. Herbig, Dr. E. H. Tölken, Vice⸗ Director. Serretair der Akademie R.
Finanz⸗Ministerinm.
Cirkular-Verfügung vom 26. Dezember 1853 —
betreffend die Zollvergütung für ven im Inlande
raffinirten indtschen Zucker, welcher in das Aus⸗ land ausgeführt wird.
Verfügung vom 30. Juli 1851. (Staats⸗Anzeiger Nr. 49. S. 254.)
Unter den Regierungen der Zollvereinsstaaten ist eine weitere Ermäßigung der durch die Verfügung vom 30. Juli 1851 auf den Betrag von 65 Rthlr. für den Centner raffsinirten indischen Zuckers herabgesetzten Aus fuhrvergütung vereinbart worden. Demgemäß wird auf Grund einer Allerhöchsten Kabinetsordre vom 14. d. M. die vorgedachte, den Unternehmein inländischer Zucketsiedereien für den aus indischem Rohzucker raffinirten Hutzucker und Candis bei der Versendung in das Ausland zugebilllgte Vergütung vom 1. Fe⸗ bruar 1854 an auf Sechs Thaler vom Centner Nettogewicht her⸗ abgesetzt. Im Uebrigen bewendet es bei den durch die Verfügung vom 390. Juli 1851 getroffenen Anordnungen.
Hiernach sind nicht nur die Steuer-Behörden mit Anweisung u versehen, sondern es ist von der hbevorstehenden Herabsetzung der
usfuhr vergütung auch sofort den Besitzern von Zuckerraffinerieen Nachricht zu geben. Berlin, den 26. Dezember 1853.
Der Finanz⸗Minister.
An sämmtliche Provinzial⸗Steuer⸗Direltoren, die Königlichen Regierungen zu Potsdam und Frankfurt ꝛc.
Verfügung vom 22. Dezember 1853 — betreffend die Tarifirung zugerichteter Bauhslzer.
Die in behauenem und zur sofortigen Zusammensetzung vor⸗ gearbeitetem Zustande eingehenden Bauhöblzer können, wie ich auf en Bericht vom 30. v. M. erwiedere, nicht zu den in der Anmer⸗
ng zu Pos. 12 e und h des Tarifs erwähnten Holzwaaren, son⸗ dern nur zu dem Bau⸗ und Nutzholze gerechnet werden, welches . beim Wassertransporte oder beim Landtransporte zur Ver⸗ chiffungsablage einem, je nach seiner Beschaffenheit und nach sei⸗ nem rohen oder vorgegrbeiteten Zustande verschiedenen, Eingangs⸗ zolle unterliegt (II. Pos. 12 b des Tarifs), beim Verfahren zu Lande aber nach J. 15 des Tarifs in beiderlei Zustande zu den⸗ . Gegenständen gehört, welche gar keiner Abgabe unter⸗ wor sen sind. ) .
Berlin, den 22. Dezember 1863. Der General⸗Direktor der Steuern. An
den Königlichen Geheimen Finanzrath und Provinzlal⸗Steuer⸗Direktor 5 zu g.
—
haben die Einsender ebenfalls selbst zu
or i c t am tliche s.
Berlin, den 20. Februar.
— Zu Breslau verstarb am 17. Februar ngch längeren Lei- den der , . Professor der evangelischen Theologie Pr. David Schulz. Derselbe war 1779 geboren und bekleidete seit 1809 eine ordentliche Professur der Thrvlogie an der Univer— sität zu Frankfurt a. d. O. und seit 16811 zu Breslau.
. — Wie überall, so bewährt sich auch im Regierungs⸗Bezirk Koblenz die öffentliche Wohlthätigkeit bei der Theuerung im All. gemeinen in sehr erfreulicher Weise. Des Prinzen und der Frau Prinzessin von Preußen Königliche Hoheiten haben dem in de Stadt Koblenz gebildeten Unterstüßungs⸗-Coömité ein Geschenk vnn 460 Rthlr. huldreichst gewährt, von einigen geselligen Vereinen da— selbst sind demselben 3690 Rthlr. zugeflossen, und durch Sammlungen ist eine Summe von über 1600 Rthlr. aufgebracht worden. Et wird daraus der Kaufpreis eines von der Garnison-Verwaltung überlassenen Kohlenhauses gedeckt, und gegen 1500 arme Familien erhalten wöchentlich einen halben Centner, außerdem werden wöchent— lich 230 sechspfünbige Brode unentgeldlich ausgetheilt.
— Wie das „Frankf. J.“ aus zuperlässiger Quelle erfährt, wurde in der Bunpestagssitzung vom 16. Februar der ein— stimmige Beschluß gefaßt, in dem Oberkommando der frank— furter Garnison und der Kommandantur einen Wechsel ein— treten zu lassen. Derselbe wird bereits Mitte März l. J. in der Weise ins Leben treten, daß der Oberkommandirende von Preußen, und der Kommandant von Oesterreich ernannt werden wird. — Ferner erfolgte, wie dasselbe Blatt vernimmt, in der Lippe'schen Verfassungsfrage eine Abstimmung über den in einem der letz— ten Bundestagsreferate erwähnten Antrag des Reclamations-A us— schusses. Die Bundestagsversammlung erklärte die von den Lippe'schen Ausschußdeßutirten wegen Wiedereinführung des früheren Wahlge— setzes eingereichte Beschwerde für unbegründet, beschloß aber zugleich, in Betreff des den Ständen zugesagten Rechtes der Theilnahme in Finanzsachen und der Gesetzgebung den Ausgang der im gegen— wärtigen Augenblick noch zwischen der Regierung und den Skänden obschwebenden Verhandlungen abzuwarten. — In Betreff der Be— a , , n. der Bundesfestung Ulm ist, dem Verneh— men nach, der weitere Beschluß gefaßt worden, daß die Texritorial— Regierungen Württemberg und Baiern einen Theil derselben zu bestreiten haben. — Auch wurden der hohen Versammlung wieder von mehreren Regierungen Militair⸗Standeslisten eingereicht und Mittheilungen über die in ihren resp. Gebieten bestehenden Eisen— bahnen gemacht.
. — Die Liquidation der Bundesstagten für militai— ri sche Leistungen seit dem Jahre 18418 stehen theils mit dem Bundes-Kassenwesen, theils mit den Militair Angelegenheiten im Zusammenhang. Ueber den Umfang desselben haben von jeher ver— schiedene Ansichten bestanden und sich besonders im letzteren Jahre gel⸗ tend gemacht, so daß von verschiedenen Staaten wiederholte Anrech— nungen vorhanden sind und die ganze Angelegenheit ihre Erledigung bis jetzt noch nicht erhalten könnte. Nachdem am 13. Januar die
Abstimmung über den Vortrag des betreffenden Ausschusses vom 12. August 1832 stattgefunden, erfolgten noch Liquidatiollen von Frankfurt am 20. Januar, von Schaumburg-Lippe am 24. Februar, vom Königreich Sachsen, Sachsen⸗Weimar und Großherzogthum
Hessen am 3. März, von Kurhessen und Limburg am 109. Mätz, von Bayern, dem Großherzogthum Sachsen und den sächsischen Her— zogthümern, Anhalt, Schwarzburg⸗Sondershausen, Lippe, Reuß, w Homburg, Lübeck und Hamburg am 2. April, von Preußen, Sachsen, Schwarzburg-Rudolstadt, Lichtenstein und Wal— deck am 7. April, Hannover, Württemberg, Baden, beiden Hessen, Oldenburg und Lübeck am 14. April, Schaumburg am 2. Juni. Am 9. Juni meldete Oesterreich seine schon im Jahre 1852 vor— läufig angekündigte und durch eine Denkschrift unterstützte For— derung von 108 Millionen Fl. für seine Militairleistungen in den Jahren 1848 und 1849, einschließlich der Kriege in Italien und Ungarn, an, welche später mit Annahme einer anderen Grundlage auf 68 Millionen reduzirt wurde. Ueber die bis hierher angemel⸗ deten Forderungen erstattete der Ausschuß Vortrag am 28. Juli. Nach demselben wurden von Oesterreich noch am 11. August gegen 8 Millionen für die Expedition nach Holstein (1850 und 1851) und eine Forderung von Oldenburg, endlich am 3. November eine solche von Schwarzburg⸗-Rudolstadt amgemeldet. (Pr. C.)
Hr , Die Kotnmisstongn beider Nasfauischen Kammern sind mit in ber beiden Geseßentwürfe, die Wiedervereinigung vet. u sti mit der Verwaltung und die Jagd betreffend, be⸗
Haft gt. em Vernehmen nach wird der erstexe Gesetzentwurf
Kammer sowohl in der Kommission als in der
bei der zweiten
Abgereist: Se. Excellenz der Staats-Minister 3 Handel, Kammer felbst die Majoritaͤt erhalten. Von dem Jagdgesetzentwurf
Gewerbe und öffentliche Arbeiten, von der Heydt, nach Elberfeld.
soll indessen weder in der Kommisston noch in der Kammer selbst die
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Maporität sich befriedigt finden. Ins der ersten Kammer sass zie Masprität der Kommisslon gegen die Wiedernereinigung, der Jußtiä mit der Verwaltung sein, und man glaubt bei der völligen Unab= hängigkeit fast aller itglieder der ersten Kammer, daß ste die Ge⸗ setzyorlage verwerfen werden.
— Der belgische Senat ist auf den 14. März zusammen= berufen. Die zweite belgische Kammer nahm in ihrer Sitzung vom 16. Februar unter anderen die Gesetzesvorschläge an, welche dem Departement der öffentlichen Arbeiten einen Supplementar= Kredit von 567, 00 Fr., und dem Kriegs -Departement einen außerordentlichen Kredit von 15,700,000 Fr. für Fortifications⸗ Arbeiten und das Armee⸗-Material bewillige, so wie den, wodurch vie Regierung ermächtigt wird, für ungefähr 1 Million Fr. Do⸗ mainengut zu veräußern. . ö
In ihrer Sitzung vom 17. Februar nahm sie das Budget des Innern definitiv an. Die Regierung hatte es zu 6, 827,357 Fr. veranschlagt und nach den langen Kammer verhan lungen, ist es jetzt auf 7, 198,041 Fr., also um mehr als 370,000 Ir,. gestiegen. Die S(ctionen' er Kammer beschünten sich an demselben Tage noch mit den Dotationen und dee (fentlichen Schuld. — Wie „Inde⸗ pendance belge“ meldet, so stehen die Verhandlungen wegen eines mit Frankreich abzuschließenden neuen Handelsvertrages auf dem Punkte eines raschen fe n, und die Unterzeichnung desselben werde von Tag zu Tag erwartet;
— In ö. vom . „Moniteur“ veröffentlichten (und be⸗ reits kurz erwähnten) Bericht des Kriegsministers über die Noth⸗ wendigkelt einer Reorganisation der Artillerie heißt es: „Es ist un⸗ abweislich, zu Friedens- wie Kriegszeiten Feldbatterieen und Belagerungs-Batterieen zu hesitzen. Aus den Erfahrungen geht aber hervor, daß beide Gattungen, sich gegenseitig in ihren Uebungen wie in ihrem Dienste stören, sobald sie in einem und demselben Regimente vereint sind, und daß es kein n= deres Mittel giebt, diesen Uebelständen abzuhelfen, als einzu⸗ sehen, daß es eben so viele Gattungen von Artillerie. Negimen⸗ tern geben muß, als es spezielle Arten des Artillerie dienstes giebt, der dreierlei ist, nämlich 1) die reitende oder leichte Alrtillerie, die mit der Kavallerie zu manövrizen hat, und in eb lohn dere bei ber Referve eine große Rolle spiett; 2) die Ran en, T . welche mit den Infanterie⸗Divisionen zu manövriren hat und 3) die Fuß oder Reserve⸗Artillerie, die zum Angriff und zur ,, der festen Plätze dient. Hiernach sollen aus der bisherigen lrti .. rie 46 neue Artillerie⸗ Regimenter gebildet werden, woven 5 die Fuß- Artillerie, 7 die Linien-AUrtillexie und 4 die reitende Artillerie bilben sollen. Sie werden auf den Friedens fuß 2660 . bilden, wovon 69 Fußbatterieen, 1 Compagnieen Pontoniers 8 batterieen, 105 Linienbatterieen, 32 reitende Batterien . o. terien des Depots.“ Ein Kaiserliches Detret hat iese zorschlage
geheißen. ; ö, der Sitzung des britischen Oberhauses ö. 16ten Februar brachte der Lord kanzler den in a, lündigten Antrag ein wegen Uebertragung der din, ö J. Testamentssachen von den geistlichen auf n nn,, , . Er machte eine gründliche Auseinandersetzung aller 3 Wm n ö 6 hräuche, die sich in der Jurisdiction über iel amen ah i h . . gen eingebürgert haben, wies nach, daß das Grun ö ; . Rechtspflege⸗System der geistlichen Gerichtshöfe zu suche ltlich en beantragte, diefen ganzen Zweig der Rechtspflege von gen g. ö. 2. Gerichtshöfen dem Court of Chancery zu übergeben. h , mentation des edlen Lords und seine diesen Gegenstan 21. 66 Bill wurde von den größten juridischen Autoritäten des Oterhauses: den Lords Brougham, Campbell und St. Leonards, dem allgemeinen mriß nach gebilligt. 9 3 h 5 e, n g Sitzung an demselben Tage ire, Lord Bentinck, ob die Regierung von dem Rundschreiben * österreichischen Kabinets an seine diplomatischen Agenten, . 1 einem Morgenblatte („Times“) Erwähnung geschah ent 3. habe. Lord John N u fsell erwiederte, die Regierung . nich für die telegraphischen Berichte der Journale geren mer n g 8e. macht werden. Zuweilen enthielten sie ein Körnchen a h, . meist jedoch seien sie falsch (Heiterkeit). Sir F. Kelly an einen Antrag ein, durch welchen den ungesetzlichen. Wahl Umtrieben, namentlich Bestechung, für die Zukunft . beugt werden soll. Zu diesem Zwecke will er an 6j 6j Wahlorte einen Barrister als Wahlbeamten anstellen, un . Kanbidat soll eidlich verpflichtet sein, die zu feiner Wahl re . mäßig zu verwendenden Gelder den Händen dieses , h. zuverkrauen, diesem außerdem seine Agenten zu nennen und 9 . träge durch ihn auszahlen zu lassen. Der Redner geht ins D . seines Vorschlages ein, der sofort vom Cosonel d hn, g. kopflos und wirkungslos, vont. Attorney , , . , trag von sehr zweiselhafter Wirkungskraft beurtheilt wird. sᷣ ; wird die Einbringung der Bill fürs erste gestattet Her . ö stellt den Antrag, die Truck - Akte zu verbessern (dem a 4 . brauche zu steuern, daß Arbeiter von ihren , , . statt Baarbezahlung bekommen). Lord Pialmer st on hatte in der vori⸗
vorgemerkt, und das Haus vertagt sich.
des Schreibens des Rußland ist bereits telegraphisch in Rr. 43 des „Staats⸗Anzeigers“
nach in diesen Tagen dahin abgehen wird, so
en Sessign eine ähnliche Bill in Anregung gebracht; die von or ster wird en nachdem Lord Palmer st on sich . ihren Gunsten , . hat. Noch wird eine dritte Bill, die von Serjeant Sh ee, zu Gunsten irischer Pächter, hi die . Lesung ) (Die Antwort Lord John
Russell'z auf eine Anfrage Disräell's in Bezug auf die Aechtheit naisers der Franzosen an den Kaiser von
mitgetheilt worden.)
Es ist jetzt beschlossen, daß zwei von den Garde- Bataillons, welche zuerst abgeschickt werden sollten, sich erst am 2, Februgr einschiffen, da die Transportschiffe bis zum 18ten, dem ursptünglich bestimmten Tage, nicht fertig gemacht werden können. Die Linien⸗ Infanterie⸗Regimenter setzen sich auch bereits aus ihren bisherigen Garnisonen in Bewegung; so hat das 28ste Regiment am 15. Fe⸗ bruar Leeds verlassen und wird sich wahrscheinlich schon übermorgen in Liverpool in der „Niagara“ nach dem Mittelmeer einschiffen. Die Berichte aus Irland melden fortwährend von dem großen Zu⸗ laufe an Kekruten, den die zum Dienst im Felde bestimmten Regi⸗ menter erhalten. Mit den Werbungen für das Heer gehen die für die Flotte gleichen Schritt und werden bedeutend gefördert werden durch eine Aufforderung der Admiralität an die penstonir⸗ ten, aber noch dienstfähigen Matrosen, von neuem als Freiwillige einzutreten, gegen die Zuͤsage, daß ihnen nicht nur der neuerdings höher normirte Sold, sondern außerdem noch ihre Pension nach der ebenfalls vor kurzem bestimmten höheren Normirung ausbezahlt werden solle. . .
Das Offizier-Corps der Miliz von Monmouthsshire hat sich für den Fall eines Krieges mit Rußland der Regierung unhedingt zur Verfügung gestellt und diese durch Lord Palmerston das An⸗ erbieten mit Dank kö . ern ö für jetzt eine Ver⸗ wendung der Offiziere noch nicht thunlich sei.
, 33 Enrique de Bourbon ist bei seiner Ankunft auf spanischem Gebiet in Girona verhaftet worden. ‚Diese Ver⸗ haftung . nicht in Folge eines Befehls der Regierung statt. Der Konsul in Bayonne hatte seinen Kollegen in Perpignan nicht davon in Kenntniß gesetzt, daß der Infant die Erlaubniß erhalten habe, nach Spanien zu reisen, und der Konsul in Perpignan hatte . der Lokalbehörde in Girong den Ver⸗ haftungsbefehl zugesandt. Die Regierung hat sogleich an⸗ geordnet, daß der Infant in Freihelt gesetzu werde, um seine Reise nach Barcelona , zu können, von wo er sich dann zu Schiffe nach Valenecig egeben wird, wohin sich von Madrid aus seine Gemahlin, die Herzogin von Sevilla, zur Herstellung ihrer Gesundheit begiebt.
Der „Independance belge“ wird unter dem 12. Februar aus Madrsd geschrieben, daß man einer Aenderung des Kabinets ent⸗ gegensehe. Der Minister des Auswärtigen, Calberon de la Barca, werde sich zurückziehen und sein Portefeuille an Llorente, der 18532 unter dem Ministerium Roncali Minister des Innern war, abtreten.
— Die zu Kopenhagen am 14. Februar Abends stattgehabte Konferenz des Subcomité des als Ausschuß über die Grundgesetz⸗ Angelegenheit konstituirten Volksthings mit den drei zu diesem Zwecke delegirten Ministern hat, nach übereinstimmenden Berichten „Dagbladets“ und „Flyvepostens“, wiederum zu keinem beide Theile befriedigenden Resultgte geführt. Die Zusammenkunft dauerte vier Stunden. Sogar Tscherning erklärte, daß der Reichstag die Forde⸗ rung des Ministeriums, daß dem Könige das Recht zustehen solle, eine Gesammtverfassung zu octroyiren zurückwetsen müsse. Das Volksthing wird nun wohl die dritte Berathung über die Grund⸗ gesetz⸗Angelegenheit in öffentlicher Sitzung im Anfange dieser Woche reo n, Landsthing nahm den Gesetzentwurf über eine nen de Aushebung zum Seekriegsbienste in zweiter und , , n. einstimmig an. Der Gesetzentwurf geht nunmehr an den S
ath. . . ö. ; fen in neuerer Zeit so viel über Küstenbewaffnung geschrieben
worden, so bemerkt „Fädrelandet., es handle sich nur um die Mon⸗
i iee d die rung elnes Theiles der Kopenhagener Küstenbatterieen un e Gr ihren . überflijssiger Geschütze aus Kronhorg, wo 9 dessen 84 Stück? zurückbleiben; ferner um die Befestigung n Frledericia und Nyborg, deren Häfen nöthigenfalls für frem e Schiffe geschlossen werden dürften. Namentlich soll der n, . zu letzterem durch die Aufwerfung von Batterieen zu de ,, , nd Slipshavn befestigt werden. Das 5. Linienbataillon Dinf e von Rendsburg nach Kopenhagen oder zur Abläsung des 4. Jäger⸗ corps nach Flensburg verlegt werden.
ist ei betreffend die — Unkerm 6. Februar ist, eine Verordnung bet Aufhebung des Mühlenzwanges im Härzogthum Schleswig, erlassen
ven gf : G. unter dem 14. . M. Aus Warsch au wird der „Pr. C. un gemeldet, daß Fürst Paskiewitsch, der sonst immer gegen Ostern
ᷣ Wahrscheinlichkeit eine Reise nach Petersburg zu machen pflegt, ö. 2. i i ꝛ 2