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DO f fe ntil äche Mu zei ger.
lt ton ; Wi Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 1c. 2c. Thun kund und fügen hiermit zu wissen, daß die Raths kammer der Erstem Civillammer Unseres Landgerichtes zu Bonn in ihrer Sißung vom
fünfundzwanzigsten Juli gachtzehnhundert drei
und fünfzig, wo milgewirkt haben die Herren: Merrem, Ptäsident; Weyers, Schiems, Land- gerichtg - Räthe; Bleibireu, Assessor, und Schrick, Ober- Secretair, folgenden Beschluß erlassen hat: Eingesehen die Eingabe des Advokat -⸗Anwaltes Eller vom dreizehnten bieses Monates, Namens des Königlichen Domainenfiskus, vertreten durch die Königliche Regierung zu Köln, also lautend: An den Präsidenten des Königlichen Land- gerichtes Herrn Merrem, Hochwohlgeboren. Nach Inhalt der beiliegenden Verhandlungen isi Wiihesm Schumacher, natürlicher Sohn der am zweisen Oltober achtzehnhundert fünfzig ver⸗ lebten Anna Elisabeih Schumacher, am drelßigsten November achtzehnhundert zwei und fünfzig zu Obersaurenbach, Bürgermeisterei Ruppichteroth,
verstorben, ohne successions fähige Verwandte hin⸗
terlassen zu haben, dessen Nachlaß daher dem Staate zugefallen.
Als Anwast bes Königlichen Doniainenfiskus,
vertreten durch die Königliche Regierung in Köln,
„ ich demnach, über folgenden Antrag geneigtest
eine Enischeidung zu veranlassen: h Das en f. Landgericht wolle in Gemäß⸗
heit ber Artstel siebenhundert neun und sechszig
und stebenhundert siebenzig des Bürgerlichen Ge—
setzbuches, so wie des Paragraphen zwei der J
m'nisteriellen Instruetion vom achten Juli gacht⸗ zehnhundert acht die Ermächtigung zur Vornahme der üblichen Bekanntmachungen, so wie zur Er= richtung eines Inventars und zur vorläufigen Besitznahme und Verwerthung des Mobilgrnach= lasses im Interesse der Conservation desselben er= thetlen, gleichzeitig erkennen, daß die Einweisung des Fiskus in den Besitz des Nachlasses ein Jahr nach dem Urtheile erfolgen und dieses Urthell in den Staats⸗-Auzeiger eingerückt werden solle. Bonn, den dreizehnten Jali achtzehn hundert
drei und fünfzig. Mit Hochachtung
unterzeichnet Eller, Apvokat Anwalt. Nach fernerer Einsicht der dieser Vorstellung beigefügten Aktenstücke, so wie des schriftlichen Awmirages der Stagts⸗Behörde vom ein und zwanzigsten currentis; ; Auf den von dem eyngnnten Neferenten Herrn
Landgerichts Assessor Bleibtreu erstatteten Bericht;
Nach gepflog ener Berathung, und
In Erwägung, daß die nachgesuchte Ermächti⸗ mainen «- Registratur hierselbst, so wie bei dem
gung zur Vornahme der gesetzlichen Bekannt⸗ machungen zu ertheilen; daß es einer solchen Ermächtigung jedoch rücksichtlich der Inventari⸗ sation des erblosen Nachlasses nach Artikel siebenhundert neun und sechszig des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht bedarf, daß hinsichtlich der etwa
erforderlichen Verwerthung des Mobilars dem-
nächst die entsprechenden weiteren Anträge zu neh⸗ men sein werden;
Aus diesen Gründen Ertheilt das Königliche Landgericht dem e lichen Domainenfiskus, vertreten durch die Kö⸗ , ,, Urkunde über das
esuch um demnächstige Einweisung in den Besitz ins des in Obersaurenbach veistorbe⸗ i Schumacher, und gestatteß die drei.
des Vermỹy
nen R e .
malige Belanntmachung und Veröffentlichung im
ge n, er stempelfrel.
ö o geschchen und beschlossen zu Bonn wie Unterzeichnet: Merrem. Schrick.
Wir befehlen und verordnen zugleich allen Ge⸗ richtsnaltztehern, die hierzu aufgefordert werden, diesen Beschluß in Vollzug zu setzen, Unseim Gen e ,. und Unßseren Pfoturgtoren bei den Landgerschtzn hierguf zu halten; Allen Be⸗ feh rf r Beamten der öffentlichen Macht 6 gehörsges Ersuchen starke Hand dazu zu eisten.
Zär Urlunde dessen ist die Uischrift dieses Be⸗ schlasses von dem Präsidenten und dem Ober= Seerttair unterzeichnet worden.
FJür ö gleichlautende Ausfertigung. Der Landgerichis⸗Secretair. (CL. S) gez. F. Heimssoeth.
[i868] Mühlen Verpgchtun g. Die bei Neubrück, eine Meile ven der Stadt
Krossen, belegene und mit ausreichender Wasser⸗ kraft verse hene Bobermühle besteht aus drei be⸗ sonderen Etablissements. ; Elablissemenis, auf welchtm ein Tuch Appfetur⸗ Geschast beirir ben wird, ist bercits im Jahre . 117 fentliche g gegenwärtig auf 24 Jahre, vom 4. Juli 4854 liz, Oeffentliche Bekanntmachung
Das eine dieser drei
1853 verpachtet und vie beiden anderen sollen bis dahin 1878, öffentlich meistbie tend zur Ver=
pachtung gestellt werden.
Biese beiden Mühlen⸗Etablissements bestehen: J. aus den Wohn- und Winthschaftsgebäuden nibst 4 Morg. 86 IR. Garten, 10 Morg. 142 IR. Acker, 3 Morg. 59 IR. Hütung, 6 Morg. 160 IR. Wiesen, der dem gan⸗ zen Etablissement zusteh enden Schankberech⸗ tigung, so wie der zum Wiederaufbau der abgebrannten großen Mahlmühle erforder⸗
Wasserkraft. — Der Neubau der an
errichtenden Mahlmühle mit à nach ameri- kanischer Art eingerichteten Gängen wird
dem Pächter nach Maaßgabe des davon ge⸗
fertigien Anschlages gegen Ueberlassung der Brandentschädigungsgelder für die abge⸗ brannte Mahlmühle und die früher abge⸗ brannte Schneidemühle im Betrage von 6,875 Thlr. zur Pflicht gemacht.
Mahlmühle mit der Wasserkraft des recht- seitigen Gerinnes dieser Mühle.
Beide sub J. und II. genannte Etablissements sollen soohl einzeln als auch im Ganzen zur Verpachtung ausgeboten werden.
Zur Ausbietung der Pachtgegenstände ist auf
den 30. März d. J., Vo m mittags 11uhr, im Königlichen Regierungsgebäude hierselbst vor
dem Regierungs⸗Rathe Braumann ein Termin anberaumt.
Die dem Ausgebote zu Grunde zu legenden Pachigelder⸗Minima betragen ad 1. 1703 Thlr. und ad II. 450 Thlr., inkl. H in Golde.
Zur Uebernahme der Pachtung ist ein dispo⸗ nibles Vermögen von resp. 8000 Thlr. und 1000
Thlr. erforderlich, über dessen Besitz sich die
Pachtlustigen im Licitations Termine ausweisen ibn i getloten gegangen.
müssen. .
Wen Königlichen Finanz- Ninisterig bleirt dir sionarien, Pfand oder sonstige Briefs inhaber oder
als deren Erben an jene Post Ansprüche zu machen haben, werden hierdurch aufgefordert, diese An⸗ sprüche in dem an hiesiger Gerichtsstelle auf
Ertheilung oder Verfagung des Zuschlages, so
wie die Auswahl unter den drei Bestbietenden in Beziehung auf jede der beiden Pachtungen vor⸗—
behalten.
Die speziellen Verpachtungs-Bedingungen und
die Regeln der Licitation können in unserer Do- wih rigenfalls ihnen daln it eiͤn ewiges Stell fchwei⸗
gen auferlegt und mit Amortisation des Doku⸗ mints, so wie mit Löschung der Forderung im Hypoihekenbuche verfahren werden wird.
Domainen⸗Rentamte zu Krossen während der
Dienststunden eingesehen werden; auch sind wir bereit, Abschriften davon gegen Erstattung der Kopialien durch Postvorschuß mitzutheilen.
Frankfurt a. S., den 1. Februar 1854. Königliche Regierung. . Abtheilung für die Verwaltung der direkten
Steuern, Domainen und Forsten.
47631 Noth wen diger Verkauf. Das im schlochauer Kreise sub No. 46 des Hypothtkenbuchs belegene, dem Karl Reichmann
sehörige freie Allodigl⸗Rittergut Elsengu, abge⸗
schätzt auf 23,56 Nthlr. 7 Sgr. 4 Pf., soll im
Termine
den 3. Ju li k. * Vormittags 10 Uhr, liche
an hiesige; ordentsicher Gerichts telle subhastirt e n m . und ge, , gn, sind in unserer Registratur einzusehen. Schfochau, den 8. Dezember 1853. Konig. Kreisgericht, J. Abtheilung.
[265 Nothwendiger Verkauf heim Königlich preußsschen Kreisgerichte zu Halle a. v. S. 1. Abtheilung,
Die im Hypothekenbuche von Halle Band 63 unter Nr. 2259 eingetragenen, dem Weichen⸗ stellet und Eisenhahnwärter D. Alsleben ge— hörigen Grundstücke, und das darauf erbante eine Wohnhaus mit Hintergebäuben nebst Hof⸗= raum und Garten, belegen an der Merseburger Chaussee Nr. 7, nach der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur (— eine Treppe hoch, Zimmer Nr. 14 — ) einzu sehenden Taxe abgeschätzt auf 7153 Thlr. 10 Sgr., soll
am 11. Ottober 4854, Vormittags 11 U hr,
an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst, eine
Tieppe hoch, Zimmer Nr. 5, vor dem Depu—
tirten, Heirn Kreisgerichts⸗Rathe Bosse, mütist=
bietend verlauft werden.
Auf dem Boden der hirsigen St. Nikolai⸗irche
find am 6. Srhtember 16h in zwel alien Tüchern und einem grünen Beutel verwahrt:
a) A435 Stab schwarzseidener Taffent, circa 75
b) 11 Ellen schwarzer Atlas, ad a auf 62 Thlr. 15 Sgr. und ad b auf 11 Thlr. abgeschätzt,
gefunden und zum gerichtlichen Gewahrsam ab— geliefert worden.
lichen Bgustelle und Der entsprechenden , Gegenständen Eigenthums—⸗ ö Ansprüche zu haben vermeinen, aufgefordert, die- Steile der abgebrannten Mahlmühle neu zu , , . are, dn , , .
2 Monaten und spätestens in dem am
Es werden alle diejenigen, welche an den vor—
22. April 1854, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Stadtgerichtsrath Hermanni im
Stadtgericht, Jüdenstraße 59. Zimmer Nr. 21, aangesetzten Termine geltend zu machen, widrigen falls sie ihrer Eigenthums⸗Ansprüche für verlustig erklärt und die genannten Gegenstände den Fin⸗ dern resp. der hiesigen Armen - Kasse oder dem
II. aus der alten Baustelle der abgebrannten Königlichen Fiskus hugeschlagen welden sollen.
Berlin, den 27. Januar 1864.
Königl. Stadtgericht, Abtheilung für Cixilsachen,
Deputation für Kredit- 2c. und Nachlaßsachen.
2641 Oeffentliches Aufgebot.
Das Erbrezeß⸗ und Schulddokument vom 13. Februar und 19. Mai 1835 über eine der ver—
wittweten Frau Rittmeister von Arnim, Wilhel⸗
mine Christiane Charlotte Marie gebornen Gräfin zu Solms zustehende, auf dem Rittergute Suckow
Rubriea III. unter Nr. 26, zufolge Verfügung vom
24. März 1836 haftende Hypothekenforderung von ursprünglich viertausend Thalern nebst 4 Prozent Zinsen an die Majoratsnachsolger ihres Ehegat—
Alle diejenigen, welche als Eigenthümer, Ces—-
den 17. Juni d. J., Vormittags 9 Uhr, angesetzten Termin anzumelden und zu begründen,
Templin, den 8. Februar 1854. Königliches Kreisgericht, J. Abtheilung,
1101] Ed iktal⸗ Citation.
Der Glasergeselle und Schauspieler Carl Adolph Heinrich Stegemann aus Potsdam, 23 Jahr alt, dessen gegenwärtiger Aufenmhalt nicht zu ermitteln gewesen, ist beschuldigt:
1) im Oktober 1853 ein Pag Strümpfe und eine Tischdecke, 1 Thlr. 15 Sgr. werth, welche er von dem Nagelschmidtmeister Georgi zu Spremberg mit der Verpflichtung geliehen erhalten hatte, dieselben zurückzugeben, bei seiner Entfernung von Spremberg mit fort⸗ genommen und dadurch zum Nachtheil des Eigenthümers bei Seite geschgfft;
2) zu derselben Zeit aus der Wohnung des c. Georgi ein Paar demselben gehörige Stie⸗ feln, i5 Sgr. werth, in der Absicht rechts- widriger Zueignung weggenommen zu haben.
Es ist daher gegen ihn die Unter suchung we⸗ gen Unterschlagung und Diebstahls eingeleitet und zum mündlichen Versahren ein Termin auf
den 4. Mai 1854, Vormittags 9 Uhr, in unserm Sitzungssaal angesetzt worden.
Zu demselben wird der genannte Angeklagte mit der Aufforderung vorgeladen, zur sestgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidi⸗
ung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu
n . oder solche dem Gericht so zeitig vor dem Termin anzuzeigen, daß sie noch f demsel⸗ ben herbeigeschafft werden können. Erscheint der
Angeklagte im Termin nicht, so wüd mit der Untersuchung und Entscheidung der Sache in
contumaciam verfahren werden. Als Belastungszeuge ist der Nagelschmidtmeister Georgi hierselbst . worden. premberg, den 12. Januar 1854. Königliches Kreisgericht. Eiste Abiheilung.
1427 Edict al-Citation.
In Sachen der verehelichten Drechsler Zeller, Caroline geborene Lange aus Luckenwalde, wider ihren Ehemann, den Drechsler Johann Gott⸗ fried Zeller, gebürtig aus. Wismar, zuletzt zu Luckenwalde wohnhaft, ist ein Termin zur Klage⸗ beantwortung auf
den 25. April 1854, 12 Uhr Mittags,
vor dem Herrn Kreisrichter Schmückert an hie⸗ siget Gerichtsstelle angesetzt. Der Verklagte wird aufgefordert, in diesem Termine zu erscheinen und die gegen ihn wegen brhaupteten Ehebtuchs an⸗ gestellte Ehescheidungsklage zu beantworten. Bei feinem Ausbleiben wird er dir in der Klage vor- getragenen Thatsachen für geständig erachtet und danach weiser verfahren werden.
Jüterbog, den 29. September 1853.
Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
167 Oeffentliche Vorladung.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns J. G. Jockisch ist der Konkurs-Prozeß eröffnet, und ein Termin zur Anmeldung und Nachweisung der Ansprüche aller unbekannten Gläubiger
auf den 25. ö Vormittags 21 1h vor dem Geiichts-Assessor von Uechtritz, in einem der drei Terminszimmer im 2ten Stock anberaumt worden.
Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird mit seinen Ansprüchen an die Masse ausgeschlossen und ihm deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschwelgen auferlegt werden.
Breslau, den 1. Januar 1854.
Königliches Stadtgericht. Abtheilung J.
937 Oeffentliche Vorladung.
Der Schiffsknecht Franz Schneider aus Schwerin, welcher vor etwa 25 Jahren von Schwerin nach Berlin gegangen und seitdem keine Kunde von sich gegeben hat, so wie dessen etwa zurückgelassene unbekannte Erben und Erb- nehmer werden hierdurch vorgeladen, sich vor oder spätestens in dem zu diesem Behufe am
26. April 1854, Vormittags 141 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Lehmann in unserm Instructionszimmer anstehenden Termine ent= weder schriftlich oder persönlich zu melden und daselbst weitere Anweisung zu gewärtigen, widri= genfalls der Franz Schneider für todt erkläit
und sein sämmtliches zurückgelassenes Vermögen
seinen nächsten sich legitimirenden Erben event. dem Fiskus anheimfallen wird. Birnbaum, den 20. Juni 1853. . Königl. Kreisgericht. J. Abtheilung.
263 Bekanntmachung. Die Lieferung von circa
1, 600,000 Stück Birkenwerder'schen Verblend⸗ einen
, . bis 100 000 Stück dergleichen Veiblend—⸗ klinkern, .
300, 000 Stück Rathenower Mauerst inen,
. Stück . ah do.
1200 Schachtruthen Mauer san
soll im 4 h Submission, mit Vorbehalt
der Auswahl unter den Sübmittenten, vergeben
werden. . ö.
Die Lieferungs⸗Bedingungen sind im Foꝛtifi⸗
catsons-Büreau, Stresow Nr, 8 hier selbst, täg⸗
lich in den Dienststunden einzusehen. Unter⸗
nehmer haben ihre Preis⸗Offerten für jeden der
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genann fen Liefetungsgegenstände, oder ejnen Theil
derselben besonders. schtifilich, versiegell und auf
dem Cvuvert mit dem Gegenstande, worauf sie sich beziehen, deutlich bezeichne, bis
; . zum 14. März d. J. hierher einzureichen, und werden aufgefordert, sich bei der an diesem Tage, Vormittags 10 Uhr, statifindenden Eröffnung der Preis ⸗Offerten im hiesigen Fortifications⸗Bürcau persönlich ein⸗ zu finden.
Spandau, den 18. Februar 1854.
Königliche Fortiftcation.
12621 Bekanntmachung,
den Anfang der Vorträge an der Königlichen
höheren landwirihschastlichen Lehr ⸗ Anstalt zu
Poppelsdorf bei Bonn im Sommer ⸗Semester 1854 betreffend.
Die wissenschaftlichen Vorträge an der höhe⸗ ren landwirihschaftlichen Lehr⸗Anstalt zu Poppels⸗ dorf beginnen für das nächste Sommerhalbjahr am 24. April c. gleichzeitig mit den Vorlesungen an der Universitä—h zu Bonn, mit welchen die Anstalt in enger Verbindung steht.
Wegen Eintritts in die Lehr- Anstalt beliebe man sich entweder persönlich oder in portofreien Briefen an den unierzeichneten Direktor zu wen den, welcher auf betreffende Anfragen Auskunft ertheilen wird.
Poppelsdorf bei Bonn, im Februar 1864.
Der Königl. Direktor der höheren landwirthschaft⸗ lichen Lehranstalt. Landes Oekonomie ⸗ Rath Weyhe.
Dortmund⸗Soester Eisenbahn.
2251
Die Lieferung von eirca 8 Millionen Pfund breitbasiger Schienen zur Anlage der Dortmund Soester Eisenbahn soll, in 4 Loose getheilt, im Wege der Submission verdungen werden.
Die Entreprise⸗Bedingungen und Zeichnungen sind in unserm hiesigen Central⸗Büreau zur Ein sicht ausgelegt und können auf frankirte Gesuche gegen Erstatung der Kosten mitgetheilt werden.
Die Preis⸗Offerten sind portofrei und versiegelt, mit der Aufschrift:
„Offerte zur Lieferung von Schie—
nen für die Dortmund⸗Soester Ei sen⸗
bahn“ z bis zu dem auf Miitwoch, den 8. März d. J, Vor mit⸗
tags 11 Uhr,
anstehenden Submissions⸗Termin an die unter⸗
zeichnete Direction einzusenden, welche die ein- gegangenen Offerten zur angegeben Stunde in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten eröffnen wird. Später eingehende oder den Bedingungen nicht entsprechende Offerten bleiben unberucksichtigt. Elberfeld, den 8. Februar 1854. Königliche Direction der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn.
(12431 Bekanntmachung. Mit Bezugnahme auf die Belanntmachung
der müunterzeichneten Königlichen Direction der!
Westphälischen Eisenbahn vom 13. Januar é. bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß vom 1. März d. J. ab ein direkter Güler= vrrfeht zwischtn folgenden Statidnen der West⸗ hältschen Eisenbahn einerfeits, und der Kur sürst riedrich Wilhelms Rordbahn und der Thüring- schen Eisenbahn andererseits, ins Leben tritt:
a) Westphälische Bahn: Hamm, Soest, Lipp⸗ stadi, Gesecke, Paderborn und Bonenburgz
b) Km sürst Friedrich Wilhelms Nordbahn, Kassel, Karlshafen und Bebra;
e) Thüringische Eisenbahn: Eisenach, Gotha, Erfurt, Weimar, Apolda, Naumburg, Weißenfels und Halle.
Für den Verkehr zwischen den Stationen der
We stphãlischen Eisenbahnen und denen der Kur⸗ fürst Friedrich Wilhelms Nordbahn bleiben die
bestehenden Lokal-⸗Tarife maßgebend.
„Für den Verkehr zwischen den Stationen der Westphälischen Eisenbahn und denen der Thü⸗ ringischen Bahn kommen folgende Sätze zur An⸗ wendung:
a) für die Abtheilung A. der 1. Klasse pro Wagenladung und Meile 16 Sgr. für die Westphälische Bahn, 18 Sgr. für die beiden anderen Bahnen.
Für Güter dieser Abtheilung tritt eine Ermäßigung von 25 Prozent ein, sofern sie auf Wagen, welche beladen in der Richtung von Hamm über die Bahnen gegangen sind, in entgegengesetzter Richtung besördert werden; für die Abtheilung B. der Klasse J. pro Wa⸗ genladung und Meile 19 Sgr. für die West⸗ phälische Bahn, 21 Sgr. fur die beiden an⸗ dern Bahnen; für die Abtheilung C. der Klasse J. pro Wa⸗ genladung und Meile 21 Sgr. für die West⸗ phälische Bahn, 26 Sgr. für die beiden an⸗ dern Bahnen; für die Abtheilung D. der Klasse J. pro Wagenladung und Mile 29 Sgr. für die Westphälische Bahn, 31 Sgr. für die beiden andern Bahnen für die Abtheilung E. der Klasse J. (Güter der vorigen vier Abtheilungen, sofern sie in geringeren Quantitäten als Wagenladungen befördert werden) pro Ceniner und Meile 4 Pfennige; für die Klasse I. pro Cenin r und Meile 5 Pfennige; für Eilgut pro Ceniner und Meile 10 Pfen⸗ nige.
Zu den Sätzen sub e, f und g werden die Lokalspesen ad 1 Sgr. pro Centner hin⸗ zugerechnet.
Für den Rerkehr zwischen den Stationen der
Kurfürst Friedlich Wilhelms Nordbahn und der
Thüringischen Eisenbahn bleiben ebenfalls die
bereits bestehenden Tarife maßgebend.
Zwischen den Endstationen der Westphälischen und Thüringischen Eisenbahn sind die Lieferzeiten für Güter der Klasse J. E. und II. auf 3 Tage bestimmt, wobei jedoch der Tag der Aufgabe und der Ablieferung, beziehungsweise Anmeldung, nicht mitgerechnet wird.
Wer Güter nach den Bestimmungen und Ta⸗ rifen dieses Verlehrs versenden will, hat dieselben mit einem Frachibriefe nach dem vom Vereine der deutschen Eisenbahnen acceytitten Formulare aufzugeben.
Älle näheren Bestimmungen sind in den Ta⸗ rifen enthalten, welche in den Güter. Expeditionen der oben genannten Stationen eingesehen werden können.
Paderborn, Kassel und Erfurt, den 15. Fe⸗ bruar 1854.
Die Königliche Direction der Westphälischen Eisenbahn. Die Direction der Kurfürst Friedrich Wilhelms Nordbahn. Die Direction der Thüringischen Eisenbahn⸗ Gesellschast.
Bekanntmachung
über das Erscheinen der steno graphischen Berichte beider Kammern.
Bis heute den 20. Februar 1854 sind ausgegeben: 235 Bogen der 1sten — 15ten Sitzung der J. Kammer,
7 46 15
2
V 1 n w
Anlagen, bestehend aus Aktenstücken, der 1sten — Asten Sitzung ⸗II. ö Anla gen, bestehend aus Aktenstücken,“ II. 3 Petitionen ö 2
IJ. *
zusammen 923 Bogen.