1854 / 46 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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der lebe ichen ich Spruch in gleicher Weise durch eine höhere technische Behörde. grtttel 31.

Die Ratiftcationen dieses Vertrages sollen binnen 6 Wochen nach der Unterzeichnung ausgewechselt werden. .

Dessen zur Urkunde ist gegenwärtiger Vertrag doppelt ausge⸗ fertigt, von den beiderseitigen Bevollmächtigten unterschrieben und mit deren Insiegel versehen worden.

So geschehen und vollzogen Berlin, den 20. Juli 1853.

(L. S.) Dr. Ernst Gaebler. (L. S) Albrecht Johannes Theodor Erdmann.

Nachträgliche Bestimmung zu dem Vertrage vom 20. Juli 1853.

Bei Eingehung des zwischen Preußen und Oldenburg unter dem 20. Juli 1853 abgeschlossenen Vertrags, ö die Ueber⸗ nahme des maritimen Schutzes des oldenburgischen Seehandels und der oldenburgischen See⸗-Schifffahrt durch Preußen und die dagegen von Oldenburg an Preußen geleistete Abtretung zweier Ge⸗ bietstheilte am Jahdebusen zur Anlegung eines Kriegshafens, ist verabredet worden, daß Preußen für die evldenburgischen Geblets-Abtretungen außer den im gedachten Vertrage aus— drücklich übernommenen Verbindlichkeiten noch eine baare Geldent⸗ schädigung an Oldenburg zu leisten habe, deren nähere Festsetzung weiteren Verhandlungen und einer demnächstigen Nachtragsbestim⸗ mung zu. dem Hauptvertrage vorbehalten bleiben sollte. Nachdem diese Verhandlungen beendigt worden, haben die beiderseitigen Be⸗ vollmächtigten sich über die folgende nachträgliche Bestimmung ver⸗ ständigt, welche dieselbe Dauer, Kraft und Geltung haben soll, als wäre dieselbe in den Hauptvertrag mit aufgenommen.

Artikel 1. Die von Preußen an Oldenburg für die Abtretung zweier

Gebietstheile am Jahdebusen zur Anlegung eines Kriegshafens

außer den im Vertrage vom 26. Juli 1853 ausdrücklich übernom- menen Leistungen zu gewährende Geldentschädigung beträgt eine halbe Million (500,006) Thaler Preußisch Courant.

Artikel 2.

Diese Summe von 500,000 Rthlrn. Courant ist innerhalb dreier Jahre, von Publication des Vertrages vom 20. Juli 1853 an gerechnet, von Preußen an Oldenburg zu bezahlen und vom 1. Mai 1855 ab mit jährlich vier Prozent zu verzinsen.

Vorstehende nachträgliche Bestimmung soll landesherrlich ratifi⸗ zirt und es sollen die Ratifications-Urkunden innerhalb 3 Wochen ausgewechselt werden. ;

Dessen zur Urkunde ist Gegenwärtiges doppelt ausgefertigt, von den beiderseitigen Bevollmächtigten unterschrieben und mit deren Insiegel versehen worden.

So geschehen und vollzogen Berlin, den 1. Dezember 1853.

(L. S.) Dr. Ernst Gaebler. (L. S.) Albrecht Johannes Theodor Erdmann.

Vorstehender Vertrag nebst der dazu gehörigen nachträglichen Bestimmung ist ratifizirt und die Auswechselung der Ratifications— Urkunden bewirkt worden.

andel, Gewerbe und

Mꝛinisterium für H öffentliche Arbeiten.

Dem Fabrikbesitzer und Maschinenbaner G. Sigl zu Berlin ist unter dem 18. Februar 1854 ein Einführungs⸗Patent auf eine Lokomotive in der durch Zeichnung und Beschrei— bung nachgewiesenen Ausführung und ohne Jemand in der Verwendung bekannter Theile zu beschränken, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um— fang des preußischen Staats ertheilt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten.

Verfügung vom 8. Februar 1854 betreffend die Prüfung von Personen, welche künstliche Mineral— Wasser gewerbsweise fabriziren wollen und nicht a pprobirte Apotheker sind. Auf den Bericht vom 31. Dezember v. J. eröffnen wir der

Königlichen Regierung, daß die nach der Verfügung vom 23. No⸗ vember 1844 (a.) vorgeschriebene Prüfung derjenigen Personen,

Der Minister für Handel, Ge—

welche künstliche Mineral⸗Wasser gewerbsweise fabriziren wollen und nicht 3 . Apotheker sind, von dem Medizinal⸗Rathe der Königlichen Regierung im Verein mit einem besonders geeignet er— scheinenden Apotheker abzuhalten ist.

Die Prüfung hat sich nicht allein auf Feststellung der theore⸗ tischen Kenntnisse des Unternehmers zu beschränken, sondern auch auf seine Befähigung zur Einrichtung und Leitung solcher Anstal— , Uebertragung einer chemischen Analyse u. s. w. zu er—

recken.

An Gebühren sind jedem der beiden Prüfungs-Kommissarien zwei Thaler zu bewilligen.

Die Königliche Regierung hat in vorkommenden Fällen hier— nach zu verfahren.

Berlin, den 8. Februar 1854.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal— Angelegenheiten.

Im Auftrage: Lehnert.

werbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt.

An die Königliche Regierung zu N.

Abschrift zur Kenntnißnahme und Nachachtung.

Berlin, den 8. Februar 1854. Der Minister für Handel, Ge— werbe und öffentliche Arbeiten.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten.

An sämmtliche Königliche Regierungen und an das Königliche Polizei⸗Präsidium hierselbst.

2.

Verfügung vom 23. November 1844 betreffend die Bereitung und den Debit künstlicher Mineralwasser.

Unter den in dem Berichte des Königlichen Polizei⸗Präsidiums vom 12. Mai d. J. angezeigten Umständen finden wir gegen den Erlaß der in dem Berichte vom 24. Januar d. J. vorgeschlagenen polizeilichen Verord⸗ nung in Betreff det Verfertigung und des Debits künstlicher Mineralwässer nichts zu erinnern, da solche in den Vorschriften des s. 13 der revidirten Apotheker-Ordnung vom 11. Oktober 180 ihre rechiliche Begründung

ndet. J Wir ermächtigen und verpflichten daher das Königliche Polizei⸗ Präsidium:

1) die Anlegung einer Aastalt zur Bereitung künstlicher Mineralwässer entweder nur Apothekern oder solchen Männern zu gestatten, welche in einer besonderen Prüfung nachgewiesen haben, daß sie die dazu nöthigen physi— kalischen und chemischen Kenntnisse besitzen;

2) ehe die Eröffnung einer solchen Anstalt gestattet wird, durch Seinen Medizinalrath unter Zuziehung eines geeigneten Apothekers untersuchen zu lassen, ob die Anstalt mit den nöthigen Apparaten versehen und zweckmäßig eingerichtet sei;

3) durch dieselben Personen jährlich wenigstens einmal eine Revision der Anstalien eintreten zu lassen;

4) Verkäufer künstlicher Mineralwässer an diejenigen Anstalten des Inlandes und des deuischen Zollverbandes, welche auf ähnliche Weise von ihren Behörden beaufsichtigt werden, zu verweisen, und eine Ausnahme nur bei solchen Anstalten eintreten zu lassen, die sich durch vorzügliche Leistungen das besondere Vertrauen der Behörden erworben haben; endlich

5) nur den Verkauf solcher Kruken und Flaschen mit künstlichen Mineralwässern zu gestatten, welche mit einem Etiquette versehen sind, auf 4 der Name des Mineralwassers und des Verfertigers ange—

eben ist.

; Wir veranlassen das Königliche Polizei⸗Präsidium, diese Bestimmun⸗ gen auf angemessene Weise zur Kenntiniß des betheiligten Publikums zu bringen.

Berlin, den 23. November 1844.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts Der Minister des Innern. und Medizinal⸗Angelegenheiten. (gez) Graf von Arnim. (gez) Eichhorn.

Tages⸗Ordnung der Kammern.

Er ste Kammer. Achtzehnte Sitzung am 22. Februar 1854, Mittags 12 Uhr.

Wahlprüfungen.

Antrag des Abgeordneten v. Below.

Zweites Abstimmung über den Gesetz-Entwurf, betreffend die

Abänderung des Art. 42, und die Aufhebung des Art. 114

der Verfaffungs⸗Urkunde vom 31. Januar 1850, Bericht der Justiz-Kommission über den Gesetz⸗Entwurf, be⸗

. die Beschäftigung der Strafgefangenen außerhalb der

Anstalt. .

Zweiter Bericht der Petitions-Kommission.

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Abgereist: Der Ober-Jägermeister Graf von der Asse⸗ burg-⸗-Falken stein, nach Meisdorf.

Nicht am tliches.

Berlin, den 21. Februar.

Das Kuratorium der Allgemeinen Landesstiftung zur Unterstützung hülfsbedürftiger Krieger hat um die Portofrei— heit nachgesucht. Die Angelegenheit liegt jetzt dem Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten vor. (Pr. C.)

In Heidelberg ist am 18. Februar Graf von Ysen— burg-Wächtersbach, von Illenau kommend, eingetroffen.

Aus dem Haag wird gemeldet, daß der Kommandant und die übrigen Offiziere der in Vlissingen liegenden russischen Kriegs— Korvette „Navarino“ am 15. Februar nach der Residenz gekommen, da sie von der Königin-Mutter zu dem Diner eingeladen waren, welches die hohe Frau an ihrem Namenstage gegeben hat. Gleich nach Ablauf desselben sind sie nach Vlissingen zurückgekehrt, ohne sich öffentlich oder auf einem am 16ten stattgefundenen Hofballe beim Prinzen Friedrich Königl. Hoheit zu zeigen. Das erwähnte Schiff ist übrigens für den ferneren Dienst untüchtig befunden und wird abgetakelt, während die Offiziere und die Bemannung mit beson— derer Schiffsgelegenheit nach Rußland zurückbefördert werden sollen.

Im Haag hatte man Nachrichten aus Decima auf Japan

bis zum 16. November vorigen Jahres. Damals lagen auf der Rhede von Nangasaki eine russische Kriegsfregatte, eine Korvette, ein Schraubendampfer und ein Transportschiff unter den Befehlen des Contre-Admirals Portianin, welche den 20. August angekommen waren, um ein Schreiben des russischen Kaisers an den Kaiser von Japan zu überbringen. Am 21. Sept. war der russische Admiral mit einem zahlreichen Gefolge von Offizieren durch den Gouverneur von Nangasaki in feierlicher Audienz mit vielen Ehrenbezeugungen empfan⸗ gen geworden. Das Schreiben des russischen Kaisers wurde bei dieser Gelegenheit entgegen genommen und nach der Hauptstadt Jeddo gesandt; die Antwort war indessen noch nicht eingetroffen, und ber der Abfahrt des holländischen Schiffes, welches diese Nach⸗ richten überbrachte, warteten die Russen, nicht ohne einige Ungeduld zu zeigen, noch immer darauf. Am 12. Dezember war auf der Rhede von Batavia der amerikanische Kriegsdampfer „Hancock“, vom Cap der guten Hoffnung kommend, erschienen, mit Bestimmung nach Japan. Noch drei andere Schiffe sollten nachfolgen, um sich dem . Geschwader in den japanischen Gewässern anzu⸗ schließen. ö Der turiner Senat hat in seiner Sitzung vom 13. Fe⸗ bruar den Gesetzentwurf, durch welchen Getreidezölle aufge— hoben werden, mit 60 gegen 7 Stimmen angenommen. In der Deputirten-Kammer ist der Entwurf bekanntlich bereits früher durchgegangen.

Das amtliche Comité der für das Jahr 1855 angekündig⸗ ten Kunst- und Industrie-Ausstellung in Paris hat sich bekanntlich seit Beginn dieses Jahres konstituirt, um die weiteren Voranstalten zur Ausführung dieses Planes zu treffen. Das fran— zösische Ministerium hat seinerseits an alle auswärtigen Regierun— gen das Gesuch gerichtet, in ihren respektiven Ländern die Theil⸗ nahme an diefer industriellen Schaustellung anzuregen. Wie wir erfahren, hat die diesseitige Regierung diesem Wunsche insoweit ge⸗ nügt, daß sie alle auf jenes Unternehmen bezüglichen Verordnungen und Erlasse des französischen Ministeriums Lurch die geeigneten Organe zur Kenntniß des inländischen Handels- und Gewerbestan⸗ des gebracht hat. Es soll auch die Absicht vorherrschen, den von der Pariser Ausstellung zurückgeführten Gegenständen zollfreien Wieder-Eingang zu gewähren; doch ist über diesen Punkt zuvor eine Verständigung mit den übrigen Zollvereins-Staaten erforder— lich. (Pr. C.)

Ueber die Nachtsitzung vom 17. Februar des englischen Unterhauses, die gestern bereits telegraphisch gemeldet wurde, geben wir noch folgenden Bericht: Hr. Layard lenkte die Auf⸗ merksamkeit der Kammer auf die gegenwärtige Lage der Dinge, die man näher kennen lernen müsse, ehe, man das Budget bewillige. Sir James Graham vertheidigte die Regierung, welche ein freund⸗ schaftliches Bündniß mit Frankreich ahgeschlossen, Preußen und Sesterreich an sich gezogen, Rußland isolirt habe. Lord Dudley Stuart äußerte sich im entgegengesetzten Sinne, indeß Roebuck Friede wünschte. J ̃

Lord John Russell hielt sodann eine vierstündige Rede, in welcher er einleitend bemerkte, schon unter dem Ministerium Derby

habe Lord Malmesbur) von kriegerischem Einschreiten gesprochen;

schon damals habe Frankreich seine Flotte nach Konstantinopel schicken wollen, allein auf eine Anfrage des englischen Kabinets habe es erklärt, davon abzustehen, weil in solchem Falle Rußland Gegen⸗ ansprüche machen und den europäischen Frieden gefährden könne. Hierauf sei Lord Aberdeen Minister des Auswärtigen geworden. Er

sowohl als der Redner hätten gleich am ersten Tage ihres Amts⸗ antritts an Lord Copley geschrieben, es dürfe kein Krieg über die heiligen Oerter entstehen, weil ein solcher den europqischen Zrie= den und die Unabhängigkeit der Türkei gefährden würde. Rußland habe Monate lang unausgesetzt wiederholt, es wolle den status quo in Sachen der heiligen Serter, Frankreichs Forderungen werde es nicht zulassen. Graf Nesselrode in St. Petersburg, Baron Brun⸗ now in London hätten die Sendung Mentschikoff 's als eine ver⸗ söhnliche dargestellt, und unterdessen habe Rußland die Oberherr⸗ schaft in der Türkei erlangen und die Türkei zu einer Vasallin Rußlands machen wollen.

Wenn, sagte der edle Lord, Rußland erklärt, es wolle die In⸗ tegrität der Türkei nicht gefährden, so heißt das so viel als augen⸗ blicklich die Türkei weder erobern noch theilen zu wollen, ein stweilen jedoch dieselbe mehr als je zu erniedrigen; die Türkei wäre bei Annahme der russischen Ansprüche so unterwürsig geworden, daß sie später leicht zu erobern gewesen wäre. England schickte dagegen Lord Redeliffe nach Konstantinopel. Fürst Mentschikoff stellte eine Forderung nach der andern, äußerlich immer milder, um sie der Pforte annehmbar zu machen, brach jedoch absichtlich mit der⸗ selben, anstatt ihr zu erklären, die Nichtannahme sei noch kein Grund zum Kriege. Als der Kaiser von Rußland die Besetzung der Fürstenthümer androhte, habe Lord Clarendon protestirt.

„Was sei jetzt zu thun? Die vier Mächte haben alle ihre Bemühungen für Erhaltung des Friedens scheitern gesehen, obschon ihre Vorschläge für Rußland ganz annehmbar waren. Das Ver⸗ fahren des Kaisers von Rußland zeigte eine gänzliche Verachtung des europäischen Friedens, eine tiefe Geringschätzung der öffent— lichen Meinung, eine tiefe Geringschätzung der mit ihm verbünde⸗ ten Souveraine.

Englands Stellung sei auf Seiten der Türkei gegen Rußland: von beiden Seiten sei zwischen Frankreich und England die Ver— sicherung ausgesprochen worden, daß man an keine Vergrö⸗ ßerung denke. Es gilt die Unabhängigkeit der Türkei, jener Türkel, die den ungerechten Forderungen russischer Diplo⸗— maten so gewandt widerstanden, den russischen Schaaren sich so muthig entgegengestellt hat. Es gilt aber auch die Sache der Menschheit. Der europäische Friede wird durch verwegene Eroberungslust gefährdet. Deutschlands, aller europäischen Nationen Unabhängigkeit läuft Gefahr. Im verwichenen Jahre mögen die deutschen Mächte den russischen Anforderungen etwas zu viel nach⸗ gesehen haben. Doch jetzt, nach so vielen Verletzungen des Rechts stelle man auch in Oesterreich und Preußen das Wohl Europas über die russischen Ansprüche. Die beiden Großmächte würden Eng⸗ land wohl nicht unmittelbar unterstützen, allein sie würden durch ihren Einfluß und im Nothfalle durch ihre Waffen die ungerechten Versuche der rohen Gewalt hemmen. Wir schlagen, schließt Lord John Russell seine Rede, der Türkei eine Uebereinkunft vor, ohne unsere Genehmigung keinen Frieden abzuschließen, die Türkei wird wohl darauf eingehen, und ich muß dabei bemerken, daß wir in Frankreichs Verhalten vollkommenes Vertrauen setzen.“

„Wir fordern 3 Mill. Pfd. Sterl. Der Krieg erheischt Ge⸗ heimniß, weitere Angaben sind unmöglich. Ein Kampf für einen im Ganzen schwächeren Staat gegen Rußland nimmt große Kräfte in Anspruch. Meinerseits würde mich sehr freuen, wenn Rußland, den gewaltigen Rüstungen, der Waffenstellung zweier der größten europäischen Mächte gegenüber, seine großen Forderungen milderte, ist aber der Friede der Ehre Englands nicht mehr angemessen, so kön⸗ nen wir nur mit starkem Entschlusse den Kampfplatz betreten. Ich trage dann gern meinen Theil der Verantwortlichkeit.“

Auf D Israeli's Antrag, die Debatte auf Montag zu ver— tagen, da ja an der Bewilligung des Budgets kein Zweifel sei, geschah dieses eine halbe Stunde nach Mitternacht.

In London“ nannte man berelts die Namen derjenigen Of⸗ fiziere, welche das Expeditionscorps kommandiren werden, schon mit größter Bestimmtheit. Lord Raglan erhält danach das Ober⸗Kom⸗ mando und wird in Malta zu den Trüppen stoßen. Das Corps wird aus 2 Divisionen von je 10,000 Mann ungefähr bestehen, die vom General Brown und Sr. Königlichen Hoheit dem Herzog von Cambridge befehligt werden. Unter ihnen dienen die Colonels Bentinck, Eyre, Alrey und Sir C. Campbell als Brigadiers; Co⸗ sonel Sullivan als General-Adjutant; Colonel Cator als Komman⸗ dant der Artillerie; Colonel Victor als Kommandant des Inge⸗ nieur-Eorps (dem die Oberst-Lieutenants Dacres, Bloomfield und Lake beigegeben werden); Capitain Wheterall als assistirender Ge⸗ neral-Abjutant und Dr. Smith als oherster Leiter des ärztlichen Stabes. ö Die russische Regierung hat ein Allerhöchstes Manifest Sr. Majestät des Kaisers veröffentlicht, das eine abermalige Rekrutirung „wegen eingetretener Kriegsumstände“ zur Ausrüstung der gesamm⸗ len Iirmee und Flotte anordnet. Dieselbe beginnt, à9 pr. Tausend Seelen, am 1. März und soll am 15. April schon beendigt sein. Es ist außerdem im Manifeste ausdrücklich gesagt, daß Reserven

gebildet werden sollen, um die taltischen Bestandtheile des aktiven Heeres stets ohne Verzug vervollständigen zu können.