1854 / 57 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Preußische Bank. Monats- Uebersicht der preußischen Bank, gemäß 5. 99 der Bank Hrdnung vom 5. ktober 1846. Aktiva.

1) Geprägtes Geld. . . .. .. 14,378,900 Rthlr. 25 Kassen Anweisungen und Darlehns-Kassen⸗

scheine. ...... ...... .. 3,400,809 * 3) Wechsel⸗Bestände .... 18, O56, 300 * 4) Lombard⸗Bestände ...... ..... . .... 10,985,400 *

5) Staats Papiere, verschiedene Forderungen kJ 575... 16,2 1B .

Fassiv a. 6) Banknoten im Umlauf .. ..... ...... .... .... 19,376,900 Rthlr. 7) Depostten⸗Kapitalien. ...... ... ..... ..... 24,5722, 00) * 8) Guthaben der Staatskassen, Institute und Privat- Personen, mit Einschluß des Giro— J 6 Berlin, den 28. Februar 1854.

Königlich preußisches Haupt-Bank-Direktorium.

von Lamprecht. Witt. Meyen. Schmidt. Dechend. Woywod.

b, 809, 400

Tages-⸗Ordunng der Kammern.

3 weite Kammer. Einunddreißigste Sitzung am 7. März 1854, Vormittags 10 Uhr.

1) Fortsetzung der Berathung des Berichts der Agrar⸗Kommission über den Entwurf eines Waldkultur⸗-Gesetzes für den Kreis Wittgenstein.

2) Berathung des Ersten Berichts der Kommission für Handel und Gewerbe über verschiedene Petitionen.

3) Berathung des Ersten Berichts der Kommission für das Justizwesen über verschiedene Petitionen.

4) Berathung des Berichts der Kommission zur Prüfung des Staatshaushalts-Etats, betreffend die Etats:

1) für das Büreau des Staats⸗-⸗Ministeriums, 2) für das Geheime Civil-Kabinet, 3) für die General⸗Ordens-Kommission, 4) der Ober⸗Rechnungs⸗Kammer, I) der Ober-Examinations-Kommission für die Prüfung zu höhern Verwaltungs-Aemtern, 6) des Disziplinarhofes, 7) für das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, 8) für die Archive, 9) für die Kammern. 5) Bericht derselben Kommission, betreffend A. den Etat für Handel, Gewerbe und Bauwesen, B. den Etat der Eisenbahn-Verwaltung.

Angekommen: Se. Durchlaucht der Fürst Clodwig zu Hohenlohe-Schillings fürst, von Schillingsfürst.

Der General-Major und Kommandant von Berlin, von Borcke, von Hamburg.

Der General-Major und Remonte⸗Inspecteur Freiherr von Dobeneck, aus der Provinz Westphalen.

Der außerordentliche Gesandte und hevollmächtigte Minister am deutschen Bundestage, von Bis marck-Schönhausen, von Frankfurt a. M.

Abgereist: Se. Durchlaucht der Prinz Heinrich IV. Reuß, nach Trebschen.

Ber Prinz Ferdinand von Schönaich-Carolath, nach Saabor.

Berlin, 4. März. Se. Majestät der König haben Aller— nädigst geruht: dem Königlich schwedischen Vice-Konsul J. C. orentz, zu Greifswald die Erlaubniß zur Anlegung des von

Sr. Majestät dem König von Schweden ihm verliehenen Nitter— kreuzes vom Wasa⸗Orden; so wie dem Beigeordneten der Stadt= gemeinde zu Aachen, Karl Nellessen-Kelleter, zur Anlegung des von Sr. Majestät dem König beider Sizilien ihm verliehenen 6 des Konstantinischen St. Georg -Ordens zu ertheilen.

R ichtamtliche s.

Preußen. Berlin, 6. März. Einer Mittheilung des hiesigen Königl. bayerischen Gesandten zufolge, ist nunmehr auch die Großherzoglich badensche Regierung mittelst einer der Königl bayerischen Regierung übergebenen Erklärung vom 28. Janunn d. J. dem Vertrage wegen Uebernahme der Auszuwei— sse nden d. d. Gotha den 15. Juli 1851 und dem dazu gehöri— gen Schlußprotokolle beigetreten. (Pr. C.) ö

Der Kaufmann Peter Collar in Danzig ist zum engli— schen Vice⸗Konsul daselbst ernannt und in dieser Eigenschaft von der diesseitigen Regierung anerkannt worden.

Wie Stettiner Blätter vom 4. März melden, wird das Königliche Post-Dampfschiff „Preußischer Adler“ in diesem Jahre nicht nach St. Petersburg fahren.

Koblenz, 3. März. Bei der gestrigen Ankunft Ihrer Köniz lichen Hoheit der Frau Prinzessin von Preußen hierself⸗ waren die öffentlichen Gebäude, so wie die Rheinbrücke und die Gasthöfe am Rheine und die Agenturen der Dampfboote festhth geflaggt, und wurde Höchstdieselbe von den Spitzen unserer Behör— den, so wie dem Hrn. Ober⸗Bürgermeister im Namen unserer Stadt wie immer sehr herzlich empfangen. (Kobl. Ztg.)

SHooclstein. Kiel, 3. März. Das englische Kriegsdampf⸗ schiff „Hecela“ ist hier angekommen. Dasselbe hat bekanntlich eine Anzahl von Flotten-Offizieren und Lootsen am Bord, welche die Ostseehäfen zu rekognosziren beauftragt sind. Der Commandeur hat den Kieler Hafen zur Benutzung für die englische Flotte geeignet befunden und nach London telegraphiren lassen, daß Belt und Sund frei vom Eise sind. k.

Darmstadt, 2. März. Herr von Brunn ow will, wie es scheint, hier längere Zeit verweilen. Er hat sich mit einem seiner Gesandtschafts-Secretaire als Mitglied der „Vereinigten Gesellschaft“ aufnehmen lassen. (Fr. Journ.)

SODesterreich. Wien, 4. März. In der k. k. österr. Armer haben der „Wien. Ztg.“ zufolge folgende Ernennungen stattgefunden: Se. Majestät Ferdinand II., König beider Sizilien, zum Obersten⸗ Inhaber des neu zu errichtenden 12ten Ulanen-Regiments, und Se. Kaiserliche Hoheit der Herr Erzherzog Ferdinand, Erbgroßherzog von Toskana, Oberst⸗-Lieutenant im sten, den Allerhöchsten Namen Sr. Majestät führenden Kürassier⸗Regimente, zum Obersten⸗Inhaber des neu zu errichtenden Sten Dragoner-Regiments, ferner der Feld— marschall-Lieutenant Au gust Freiherr von Lederer zum zweiten Inhaber des erstgenannten 12ten Ulanen-, und der Feldmarschall Fürst Alfred Windischgrätz zum zweiten Inhaber des letzteren Ften Dragoner Regiments; der Felomarschall- Lieutenant Karl Freiherr von Lederer zum zweiten Inhaber des Husaren-Regi—

ments König von Preußen Nr. 10, und der Feldmarschall-Lieute—

nant und Armee-⸗Corps-Kommandant Friedrich Fürst Liechten stein zum Inhaber des Ulanen-Regiments Erzherzog Karl Nr.3.

Belgien. Brüssel, 3. März. Die Hauptpunkte des Ver— trages, der mit Frankreich geschlossen worden und jetzt den Kammern

zur Prüfung vorliegt, sind in Folgendem zusammenzufassen; Der Eingangszoll, den belgische Linnen- und Hanfgarne beim Ein⸗ gang in Frankreich zu zahlen haben, bleibt so festgestellt, wie er durch den Vertrag von 1846 angesetzt war. Was die Linnengewebe betrifft, so wird Frankreich jährlich deren für zwei Millionen Kilo zulassen zu einem Zolle, der 15 Prozent geringer ist, als er vor der Ordonnanz des 26. Juni 1842 stand. Sobald Frankreich seine hohen Zölle auf das fremde Schlachtvieh wiederherstellt, wird alles aus Belgien kommende Vieh die Begünstigung erfahren, welche kraft des Vertrages vom 22. August 1852 dem luxemburger Vieh eingeräumt war, Belgische Maschinen sind fortan in Frankreich von dem Mehrzoll befreit, der seit 1816 bestand. Belgische Spiegel zahlen die durch den Beschluß vom 6. Juni 1848 festgestellten Eingangszölle, die nur um 15 Fr. den Quadratmeter erhöht werden. Das Verbot belgi— scher Töpferwaaren ist ganz aufgehoben; an seiner Statt treten abgestufte Zölle von 33 bis 165 Frks. pr., 100 Kilo; belgischer Kalk, Steine und Baumaterialien gehen zollfrei ein. Der Zoll auf die französischen Weine bleibt in Belgien so festgestellt, wie er durch den Vertrag von 1842 angesetzt war. Französische Modear— beiten und neue Kleidungsstücke und Wollengarne werden in Bel⸗ gien wieder zu den Zöllen zugelassen, wie sie vor dem 14. Juli 1843 hier eingehen durften. Französische Tuche, Kasi⸗ mire und ähnliche Fabrikate werden von dem Mehrzoll von 9 unb 67 pCt. befreit, der seit dem 27. August 1838 bestand. Franzö— sische Industrie-Erzeugnisse erhalten in Belgien die günstigsten Transitbedingungen. Belgien gewährt ferner den französischen Schiffen alles Bas, was den englischen durch den Vertrag vom 27. Oktober 1851 eingeräumt worden. Auch die in Belgien noch bestehenden Differenzialzölle, je nach Flagge, und Ursprung, auf Baumwolle, Schwefel, Olivenöl, . Hölzer und Farbhölzer sind zu Gunsten Frankreichs aufgehoben.

sich, den Eingangszoll auf belgische Kohlen und Gußeisen

Frankreich verpflichtet

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nicht zu erhöhen, während Belgien sich verpflichtet, den Ausgangszoll auf rohen Hanf und Flachs nicht zu erhöhen. Beide Länder verpflichten sich gegenseitig, den Transit von Lin⸗ fen und Linnengarnen fremden UÜrsprungs zu untersagen. Frank⸗ reich läßt indessen die in Belgien mit fremdem Garne fabrizirten Linnen- oder Hanfgewebe transttiren. Der Vertrag muß binnen zwei Monaten ratifizirt werden und bleibt fünf Jahre lang in Kraft, mit Ausnahme des durch Art. 17 vorgesehenen Falles, durch welchen sich der Kalser der Franzosen vorbehält, den Tarif auf Kohlen und Guß⸗ eisen zu erhöhen, falls wichtige National-Interessen oder sonstige Umstände ihm dies aufnöthigen sollten. Was nunmehr den damit verbundenen literarischen Vertrag anlangt, so soll der Nach— druck fortan aufhören, wogegen die französischen Zölle auf die ty⸗ pographischen Erzeugnisse Belgiens bedeutend herabgesetzt würden. Der Zoll auf Bücher und Papier, der bis jetzt zwischen 106 bis 1075 Franken die 100 Kilo in Frankreich stand, soll bei Büchern auf 2 Franken die 100 Kile, bei Papier auf 25 Franken die 100 Kilo beslimmt werden. Kupferstiche, Musikalien, Landkarten, die bisher 3174 Franken per 100 Kilo zahlten, werden auch auf 2c

Franken reduzirt. Der belgische Tarif auf französische Bücher wird von 31 und 12 Franken per 100 Kilo auf 10 Franken reduzirt.

Se. Majestät der König Leopold ist nach Schloß Ardennes gestern abgegangen, wo er acht Tage zu bleiben gedenkt.

Großbritanien und Irland. London, 3. März. In der Sitzung des Oberhauses am 2ten erklärte Lord Aberdeen auf eine Anfrage des Herzogs von Montrose, die Regierung beabsichtige nicht die irische, wohl aber die schottische Miliz dieses Jahr mobil zu machen. Lord Brougham's Bill zur Ausdehnung der Jurisdiction der Grafschaftsgerichte kam daraus mit einer geringen, von Lord Campbell vorgeschlagenen Modifi⸗ cation zur dritten Lesung. Lord Ellenborough wünschte die Vertagung gewisser Ausweise über das Milizwesen; das System der Freiwilllgen-Werbung, glaubt er, bewähre sich nicht; denn in mehreren Grafschaften seien die Corps nicht vollständig, abgesehen davon, daß es ihnen an der nöthigen Uebung fehle. Zugleich hielt der eble Lord den Ministern die dringende Nothwendigkeit vor, ohne Säumen einen entscheidenden Schlag gegen die Russen in der Ostsee zu führen. Der Herzog von Newea sthe erwiederte, er wolle von den Kriegsplänen der Regierung nicht den Schleier lüften; die Miliz werde in diesem Jahre 28 Tage geübt werden. Die verlangten Ausweise könne er zusagen, doch bitte er zu bemerken, daß im Ganzen nur sieben Miliz Regimenter nicht ihre Vollzahl erreicht hätten, und darunter gehörten fünf den Fabrik-Bezirken von Lancashire und Yorkshire an, wo die Arbeit ungeheuer gesucht sei; und das Land im Allge⸗ meinen habe dem Rufe der Regierung mit so patriotischer Bereit⸗ willigkeit entsprochen, daß es im höchsten Grade unbillig und un⸗ gerecht wäre, eine Zwangswerbung einführen zu wollen. Lord Ellenborough war mit dieser Erklärung nicht zufrieden; er müsse nachdrücklich gegen die saumseligen Anstalten der Regierung protestiren. Lord Haärdwicke erkennt den jetzigen Rüstungseifer der Regierung an, tadelt aber, daß sie zu spät begonnen habe. Die Bemannuͤng der Ostseeflotte gehe deshalb schwer von Stat⸗ fen. Der Earl Von Winchilsea meint, dies komme einfach, da⸗ her, daß man aus falscher Sparsamkeit sich nicht entschließen könne, den Matrosensold anständig zu erhöhen. Er hoffe, die Regie⸗ rung werde in einem Augenblicke, wie der jetzige, nicht knausern. Der Antrag auf Vorlegung der Miliz-Ausweise wird darauf ge⸗ nehmigt.

Im Unterhause zeigte Lord John Ru ssell an, daß er in der nächsten Sitzung eine wichtige Mittheilung, in Bezug auf die zweite Lesung der Reformbill machen werde, die am 13. März stattfinden sollte. (Siehe Nr. 56 des Staats⸗Anz.) Hr. JI O' Con nell beantragt, einen Sonderausschuß über die so häufig gewor⸗ denen Schiffbrüche von Auswanderer - Fahrzeugen. Das Beispiel des „Tayleur“ zeige, wie mangelhaft die Regierungs⸗Aufsicht sei.

Das Gesetz sorg⸗ zwar auf dem Papier für die möglichste Sicher⸗ heit der Passaglere, aber es fehle an den nöthigen Regulationen, um die Beobachtung des Gesetzes zu erzwingen. Herr F. Peel entgegnet, die Verwaltung brauche keine Untersuchung zu scheuen, halte sie aber für eine unnütze Störung. Der letzte Sonder⸗ ausschuß über die „Passagier⸗Akte“ habe erst im Jahre 1351 gesessen und auf die höchst praktischen Empfehlungen desselben sei im Jahre 1852 eine, neue Maßregel gegründet wor- den, die seiner Meinung nach vortrefflich wirken und kaum über⸗ troffen werden könne. In der That sei die Sterblichkeit auf Aus⸗ wandererschiffen viel geringer, als man nach den gleußerungen . Antragstellers glauben könnte. In den Jahren 1852 und 185 habe die Zahl der Auswanderer aus großbritannischen Häfen 92,83 Seelen betragen, und von diesen hätten nur 510 Per sonen ihr! ch Schiffbrue ; Die Sterblichkeit im Allge⸗ ihr Leben durch Schiffbruch verloren. z

meinen sei unter den Auswanderern nach Australien und nach Ca= nada auf 3 Prozent herabgesunken, während die , . nach Amerika eine Sterblichkeit von 8 Prozent zeige, weil ui Gels tendmachung des hritischen Gesetzes auf amerikanischen Schiffen

mittel des Budgets nur

große Schwierigkeiten habe. Nach einigen Bemerkungen von Liddell, Henley, Cardwell u. A. wird O'Connell's Antrag angenommen. Herr Hume beantragt, mit Berufung auf einen Königlichen Kom⸗ missions Bericht aus dem Jahre 1837, eine Bill zur Konsolidi⸗ rung der verschiedenen Armee⸗Verwaltungs⸗Departements, die jetzt unter mehrere Staatssecretaire vertheilt sind, mit anderen Wor⸗ ten zur Schöpfung eines einigen und verantwortlichen Kriegs⸗ Ministeriums. Gegenwärtig hat der sogenannte Secretary at War nur den finanziellen Theil der Armee ⸗Verwaltung unter sich; der Armee-Transport über Meer ist die Sache des Staatssecretairs für die Kolonieen; ein anderer Zweig der Armee -Verwaltung steht unter dem Feldzeug-Amte u, s. w.; daher eine Zersplitterung, Ver⸗ wirrung und häufiger Konflikt der Verantwortlichkeiten. Vernünf⸗ tiger und natürlicher wäre es, die Civil-Administration der Land-, so wie es bei der Seemacht der Fall ist, in Eine Hand zu geben.

Was er jetzt vorschlage, sei von Earl Grey, der an der Spitze der

oben erwähnten Kommission stand, 1836 schon warm und dringend

empfohlen worden. Herr S. Herbert (Kriegssecretair) pflichtet

zwar vielen von Hume's Ansichten im Allgemeinen bei, wendet

aber gegen die Motion ein, daß sich seit 1337, wo zwischen dem

Kriegssecretair und dem Oberbefehlshaher der Armee, fortwäh⸗

rende Differenzen stattfanden, Vieles geändert habe. Auch

stehe die von Hume als Beispiel angeführte Marine-Verwaltung

nicht unter einem einzigen Oberhaupt; denn der erste Lord der

Admiralität (der Marine -Minister) erhalte Befehle vom Staats⸗

Secretair, was beim Kriegs-Secretair nicht der Fall sei. Er leugne

nicht, daß das gegenwärtige System mancher Verbesserung fähig

wäre, aber daß es im Ganzen harinonisch und kräftig wirke, hätt en

die letzten Wochen gezeigt, in welchen eine größere ö als

Wellington einst nach Waterloo führte, zur Einschiffung gerüstet

worden. Lord J. Russell erklärte, daß in diesem Augenblick eine

Veränderung, wie die vorgeschlagene, zu den bedenklichsten Störun⸗

gen führen müßte; die Regierung denke übrigens selbst daran, dem

Kolonialamt seine Bürde zu erleichtern und demselben einen mili⸗

tairischen Secretair beizugeben. Auf diese Eröffnung hin zog Hume

seinen Antrag zurück. Schließlich erhielt Herr Hume die Bewilli⸗

gung, eine Bill einzubringen, wonach die mit den Hustings (Wahl⸗

bühnen) verbundenen Kosten von den Grafschaften oder Burgflecken,

anstatt von den Kandidaten, zu tragen wären. Sodann kam die

e Thin fhhrtk Bill zur zweiten Lesung, worauf das Haus sich

vertagte.

Frankreich. Paris, 4. März. Die (ihrem wesentlichen Inhalte nach bereits mitgetheilte) Rede, mit welcher Se. Majestät der Kaiser am 2. März die Session der gesetzgebenden Versamm⸗ lung eröffnete, lautet nach dem „Moniteur“ wörtlich folgender⸗ maßen:

„Meine Herren Senatoren! Meine Herren Deputirte! Seit Ihrer letzten Sitzung haben, wie Sie wissen, zwei Fragen das Land beschäftigt: der unzureichende Ertrag der letzten Aerndte und die auswärtigen Verwicke⸗ lungen. Aber diese beiden Fragen, ich beeile mich, es auszusprechen, flößen bereits viel geringere Besorgnisse ein weil man trotz ihrer Bedeutung ihren Umfang ermessen und ihre Gränze absehen kann, Der Minder⸗ Ertrag der Aerndte ist auf ungefähr 10 Millionen Hectoliter geschätzt worden, welche einen Werth von beinahe 300 Millionen Frances und die Ladung von 400 Schiffen repräfentiren. Konnte die Regierung den Ankauf dieser 10 Millionen Hectoliter auf allen Punkten der Erde unternehmen, um dieselben demnächst auf allen Märkten Frankreichs zu verkaufen? Die Erfahrung und die Einsicht sprechen laut genug dafür, daß eine solche Maßregel, mit beinahe unübersteiglichen Schwierigkeiten, Unzuträglichkeiten und zahllosen Gefahren verknüpft gewesen wäre. Der Handel allein besaß die finanziellen und materiellen Mittel zu einer so großen Operation. Die Regierung that also das einzig Praͤktische, indem sie die Freiheit des Verkehrs durch Befreiung des Kornhandels von jeder Fessel ermuthigte. Der hohe Preis eines so allgemein nothwendigen Nahrungsmittels ist ohne Zweifel eine Kalamität; es war aber weder möglich, noch selbst wünschenswerth, sich derselben, zu entziehen, so lange das Defizit nicht gedeckt war, denn wenn der Preis des Kerns in Frank⸗ reich niedriger gewesen wäre, als in den benachbarten Ländern, so

wären die fremden Märkte auf Kosten der unsrigen versorgt worden, Die⸗ ein Mißbehagen hervor⸗

er Zustand der Dinge mußte nichtsdestoweniger ein jen hervor . das man 4 6 Arbeit oder öffentliche Mildthatigkeit bekänipfen konnte. Die Regierung hat sich daher bemüht, vom Beginn des Jahres an Kredite zu eröffnen, welche die Hülfs⸗

um einige Millionen überschreiten, unter der Mitwirkung der Gemeinden und Gesellschaften aber eine Masse von auf 09 Millionen geschätzten Arbeiten herbeiführen werden, ungerechnet die von dem Minister des Innern für die Wohlthätigkeitsanstalten verwandte Summe von 2 Millionen. Zu gleicher Zeit brachten die General- und Munizipalräthe und die Mildthätigkeit die lobeuswerthesten Opfer, um die Leiden der armen Klassen zu erleichtern. Ich empfehle Ihrer Aufmerksam⸗ feit insbesondere das von der Stadt Paris angenommene System; denn wenn es sich, wie ich hoffe, über ganz Frankreich verbreitet, so wird es in Zukunft den außerordentlichen Schwankungen der Kornpreise vorbeugen, welche, bei vorhandenem Ueberfluß, den Ackerbau durch ihren niedrigen Stand und in Zeit der Noth die bedürftigen Klassen durch ihre außer⸗ ordentliche Höhe leiden lassen. Dieses System besteht darin. , ,. . . Mittelpunkten der Bevölkerung eine „Bäcker Kasse⸗ genannte n . . schaffen, welche während der Monate eines schlechten . daher . einem viel niedrigeren als dem Marktpreise geben kann,