428 Berliner Börse vom 6. Mär 1854.
Mmtlicher Wechsel-, Fonds- Und Geld-Cours.
isenbaln · Actien.
brief. Geld. Lf. kerl. Stadt- obligat. 4 W echselQ-L Course. do. do. ! Kur- u. Nm. Pfandb. 3 Amsterdam Ostpreussische do. 3 dito. ; . 95 Pommersche do. 3) Hamburg 149 J J o. Schlesische z rn do. Lit. B. v. Staat k,, 3 Westpreuss. do. 3 AKur- u. Nm. Rentenb. Pommersche do. Posensche do. SPreussisehe do. I RkRhein-u. Westph. do. Sãchsis ehe do. Schlesische do. Schuldverschr. der Eiehsf. Tilg. - C.. g3 z Pr. Bk. Anth. Scheine 33 Friedrichs d'or. . . . .. Andere Goldmünzen 2 5 Thlr.
Wien im 20 FI. F.. 150 EI.
Augsburg
Breslau
Leipzig in Cour. im 14 LThlI. ; uss 1090 Thlr .
Erkf. 2. M. südd. W. 100 FI. zZ M.
Petersburg 100 S. R
K .
Fon ds-CGrzgkse.
Preuss. Freiw. Anleihe. . . ..... Staatsanleihe von 1850... .....
dito von 1852... .....
dito von 1853... ..... Staats- Schuldscheine . Prämiens ch. d. Schandl. à 50 Th. Kur- und Neum. Schuldversechr.“
If. Brief. Geld. Aachen - Düsseld. .. 3 — — AMagdeb. Wittenb. . do. Prioritts- 4 — — do. Prioritats- Aachen - Mastr. voll Niederschl. Märk. .. eingezahlt do. Erioritãts- Berg. Märkisehe. . . do. Prioritäts- do. Prioritats- do. Prior. III. Ser. do. do. II. Seri do. IV. Serie — Berl. Anh. Lit. A. u. B. Niederschl. Lweigb. do. Prioritãts- Oberschles. Lit. A. Berlin- Hamburger. do. Lit. B. 3 do. Prioritãäts- do. Prioritäts- - . do. do. II. Em. Prinz Wilh. Steele- Berlin- Potsd. Magd. Vohwinkel) do. Prior. Oblig. do. Prioritats- do. do. Lit. G. do. do. II. Serie do. do. Lit. D. Rheinische. . . . . . . . . Berlin- Stettiner. . . do. (Stamm-) Prior. do. Prior. Oblig. do. Frioritäts-Oblig. hBresl. Schw. - Freib. do. vom Staat gar. Cõln- Mindener. . . . . Ruhrort-Cref. Gladb. do. Prior. Oblig. do. Prioritäts- do. do. II. Em. Stargard- Posen. . .. 40. Thüringer. .. ...... Düsseldor - Elberf. do. e do. Prioritats- 4 Wilh. B. (Cos el-Gdhbg.) do. Prioritts-3 — do. Prioritãts- 4 AMagdeb. Halberst. — 14851
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Vichtamtliche Motirungen.
In- und ausländ. Eisenb. — Stamm- Actien und auit- tungshogen. Amsterdam - Rotter dam Cöthen- Bernburg. . . . . . 21 Frankfurt- Han au ? Cracau - Oberschles. . . . Kiel Altona ö
Ausl. Prioritäts- Actien.
Amsterdam - Rotterdam 43 — Cracau-Oberschlesisehe . Nordb. (Friedr. Wilh.) 5 — Belg. Oblig. J. de l'Est] : do. Sainb. et Meuse *
Ludwigshafen- Bexbach Kass. Vereins-Bk. Act.
Mainz- IL.udwigshafen .. 4 Mecklenburger. . ...... Nordb. (Friedr. Wilh.) 4 Zarskoje - Selo pro St. fe.
.
* * —
li Brief. II. Briei. Geld.
Weimar. Bank . ......
Braunschw. Bank Oesterreieh. Metall. . . .
Russ. Hamb. Cert. . . ..
Poln. neue Pfandbr. . ..
Ausländ. Fonds. do. Part. 500 FI. ... do. do. B00 F....
Schwed. GQerebro Pfdbr. Ostgothis che do. Sardin. Engl. Anleihe. Sardin. bei Rothsehild]: Hamb. Feuer-Kasse. . .“ do. Staats-Prär. Anl. Lübecker Staats- Anl..“ Kurhess. Pr. 0Obl. 46 Th. w . Schaumburg-Lippe do. 25 Thlr Span. 3 HP inl. Schuld. o. 1 32 336 steigend
do. engl. do... ..... do. Bank-Actien. .
Stiegl. 2. 4. Anl. ö do. 5. Anl. ]
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4.
V. Rothschild Est. Engl. Anleihe... Poln. Schatz-Obl. do. Cerit. L. A. 5
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do. L. B. 209 FI.
Rheinische und Woestphälische Rentenbriefe 89 a 89 gem.
Anhalt. Litt. A. u. B. 945 a 96 gem. Berlin-Hamburger 85 a 86 gem.
schles. Märk. 83 a 84 gem. Niederschleès. Märk. Prior. IV. Serie 90ę a 91 gem. Wi!lhelms-Bahn (Cosel-Oderberg) 118 a 120 gem.
gem. Thüringer 89 a 87 gem. do. Prior. Obl. 91 gem. 2 97 gem. Mecklenburger 313 a 32 gem. a F gem. Russen Stiegl. II., IV. V. Anleihe 71 a 74 gem.
Cert. Litt. A. 78 a 82 gem.
Nordbahn (Er. Wilh.) 334 a d gem. Russ. von Rothschild 85 a 87 gem.
Aachen-Mastrichter 490 a 41 gem. Berzisch-Märkische 523 a 53 gem. Berlin— Berlin-Stetitiner 110 a 111 gem.
Cäln-Minden 95 a 96 gem. Qberschles. Litt. A. 145 a 143 gem.
Nieder- Rheinische 55 a 57 ; J ö z der Ludwigsh. Bexbach 954 erw. Weimarschée Bank 9533 a 927 bez. Braunschw. Bank 99 Russ Poln. Schatz-Obl. 61 a 62 gem. dito
Kerlim, 6. März. In Folge bedeutender Kaufordres erfuhren die Course unserer Eisenbahn-Actien eine erhebliche Steigerung, welche sich bis zum Schluss der Börse behauptete. Preussische und auslän- dische Fonds ebenfalls gestiegen.
Berliner & etre d ehbhüöne vom 6. März. .
Weizen loco 86 — 94 Rihlr., S6pfd. bunt. Poln. 87 Rihlr. bez., S7pfd. do. do. 883 Rthlr. bez., S87pfd. sein hochb. Poln. schwimmend 89 Rihlr. bez.
Roggen loco 63 — 68 Rthlr., S4 /S5pfd. vom Boden 633 Rrihlr. pr. S2pfd. bez., S4pfd. von der Bahn 62 Rthlr. pr. S2pfd. bez., Sõpid. Schwimm. Et Rtilr. pr. 82psd. bez., Sdpfd. do. 614 Rihlr. pr. S2pfd. bez., Frühjahr 61 3 62 a 6tgz a 62 Rihlr. bez., Mai- Juni S235 a 62 Rihlr. bez., Juni-Juli 63 Rihlr. bez.
Gerste, zrolse 53 - 56 Kihlr., Kleine 46 - 50 Rihlr.
Hafer loco 34 — 38 Rihlr., Lieferung Frühjahr 48p fd. 35 Rihlr.
Erbsen 70 — 76 Rihlr.
Winterrapps 88 - 87 Rihlr., Winterrübsen 87 —- 86 Rihlr.
Rüböl loco 113 Rihlr. Br., 1135 G., Märr 114 2 115 KRihlr.
verk. u. , 117 Br., März - April 11 Rrthlr. bez. u' G., 1145 Br. Anni mn li, , mann, nn, ,, ,,, , , , , mr Leinöl loco 13 Rthlr., Lieferung pr. Frühjahr 128 Rihlr.
Spiritus loc ohne Fals 30 a 307 Rthlör. bez., März 30 Rthlr. be. u. Br., 30 G., Mär - April 308 Rihir. bez, 307 Br., 30 G., April- Mai 30 2 6 à Rthlr. geh. u. G., 303 Br., Mai- Juni 31 Rthlr. bez. u. Br., 30 G., Juni-(Jusi 312 a Rthlr. verk. u. G., 313 Br.
Weizen unverändert. Roggen höher bezahlt, schlielst fest. Rüböl behauptet. Spiritus etwas fester.
—
Etais, Sonnabend, 4. Mära, Nachmittatzs 3 Uhr. (Tel. Dep. d. C. B) Die Note des „IMoniteur“ in Betreff des Herzogs von Koburg wirkte günstig auf die körse. Die Z3proz. eröffnete zu 66, 60, siel nach Bekannt werden der Consols ven Mittags 12 Uhr (905) auf 66, 45, stieg im Laufe der Börse auf 66, 70 und schloss ziemlich sest zur Notiz Schluls- Gourse: 3proz. Reute 66, 75. 45prer Rente 97. 3pro. Spanier 33. 1prox. Spanier 172. Silberanleihe 78. . Sonntag, 5. März. (Lel Dep. d. C. B.) Die 3proz. wurde in der Passage ansangs zu 66, 50 gemacht und stieg bis auf 66, 60, zu welchem Course zuletzt verkaust wurde.
Eomäcdern, Sonnabend, 4. März, Mittags 12 Uhr. ((Tel. Dep. d.
C. B.) Consols 903.
— Sonnabend, 4. März, Nachmittags 5 Uhr 30 Minuten. (Tel. Deb: d. C. B.) Schluss- Course: Consols 90. 1proz. Spanier 17. Mexikaner 243. Sardinier 77.
HRVerFeogk, Sonnabend, 4. März. ((Tel. Dep. d. C. B.)
Baum wolle, 4000 Ballen Umsatz. Preise gegen gestern unverändert.
Redaction und Rendantur: S chwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
(Rudolyh Decker.)
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Das Abonnement beträgt z Sgr. für das vierteljahr
in atzen chriln der Monarchie K 1. u i 9 li ch
ohne Preis- Erhöhung. *
Preußischer
Alle Post - Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen 6estellung an, ür 8 erlin die Expedition des dönigl. preußischen Staats - Anzeigers.
Mauer⸗Straße Nr. 4.
Berlin, Mittwoch den 8s. März
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Kaiserlich österreichischen Feldmarschall-Lieutenant und Divistongir, Freiherrn Zobel zu Glebelstadt und Darstadt, den Rothen Adler-Orden erster Klasse; dem Kammerherrn von Taczanowski auf Taczanow, Kreis Pleschen, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse; dem Appellationsgerichts Vice⸗Praͤsi⸗ denten Korb zu Glogau und dem Provinzial-Schulrath Dr. Lucas in Posen, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; so wie den Kaiserlich österreichischen Offizieren: Oberst-Lieutenant Adolph Freiherrn von Wimpffen vom Infanterie ⸗Regiment Degenfeld⸗Schonburg Nr. 36, und Hauptmann Gintow? von Dziewialtows ki vom Infanterie-Regiment Prinz von Preußen Nr. 34, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse; desgleichen
Dem Stadt- und Kreisgerichts Rath Hirsch in Magdeburg den Charakter als Geheimer Justiz-Rath zu verleihen;
Die Kreisrichter Schiefferdecker zu Neidenburg, Hoff— mann zu Creutzburg, Feyerabend in Fischhausen, Herrmann zu Bartenstein, KRomahn zu Gerdauen, Bros covius zu Wehlau, Borchmann in Heiligenbeil, Schulz in Allenstein und Kanter in Wehlau, zu Kreisgerichts⸗Räthen zu ernennen; so wie
Dem Kreis⸗Kassen-⸗Rendanten Brenke zu Gumbinnen, bei seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienste, den Charakter als Rech—
nungs⸗Rath zu verleihen.
Berlin, den 6. März. Se. Hoheit der Fürst von Hohenzollern-Sigmaringen ist von Düsseldorf hier eingetroffen und im Königlichen Schlosse abgestiegen.
Berlin, den 7. März. Se. Hoheit der Herzog von Braunschweig ist von Braun— schweig hier eingetroffen und im Königlichen Schlosse abgestiegen.
Zustiz⸗Ministerium. Allgemeine Verfügung vom 13. Februar 1854 — betreffend das Verfahren bei Beschwerden über die von den Gerichten erster Instanz getroffenen Stempelfestsetzungen. Allerhöchste Instruction vom 5. September 1811 §8§. 39 ff. (Gesetz-Samm— lung S. 333). Stempelgesetz vom 7. März 1822 5. 30. Allerhöchste Ordre vom 18. November 1828 (Gesetz⸗ Sammlung von
1829 S. 16). ö Reskript vom 2. Dezember 1831 (Jahrb. Bd. 38 S. 407).
Durch das Reskript vom 2. Dezember 1831 sind die Gerichts⸗ Behörden angewiesen worden, in allen Fällen, in welchen eine Differenz über die Auslegung des Stempelgesetzes eintritt, und in— sonderhelt die Landes Justiz-Kollegien, an welche seitens der Unter⸗ gerichte dieserhalb Anfrage zu halten ist, sich mit der Provinzial⸗ Steuer-Behörde über die anzuwendenden Grundsätze nicht einigen können, zur Erledigung derselben behufs der Erörterung des Falles unter den Ministerien, . ,, zu berichten, der ein⸗ eitigen Festsetzung aber sich zu enthalten. . gh a lief 0 fr t haben die Obergerichte auch in denjeni⸗ en Fällen zu verfahren, in welchen bei ihnen über die Stempel⸗ chan en der Gerichte erster Instanz, namentlich in Erbschafts⸗ stempel⸗Angelegenheiten Beschwerde geführt wird.
Nach der Allerhöchsten Ordre vom 18. November 1828 sind zwar die Beschwerden über Festsetzung oder Einziehung einer
Stempelsteuer gegen die festsetzende Behörde im Wege der verfas⸗ sungsmäßigen Instanzen zu verfolgen, und es unterliegt hiernach keinem Bedenken, daß dergleichen Beschwerden über die Gerichte erster Instanz bei den betreffenden Obergerichten angebracht und von diesen geprüft werden müssen.
. Da jedoch nach 8. 30 des Stempelgesetzes vom 7. März 1822 die Verwaltung des Stempelwesens unter der Leitung des Herrn Finanz⸗Ministers steht, diesem auch, was insbesondere die Festsetzung des zu erhebenden Erbschaftsstempels betrifft, die Endentscheidung über den Betrag des letzteren gebührt — Allerhöchste Instructlon vom 5. September 1811 §8. 39 ff. — so ergtebt sich hieraus von selbst, daß die Organe desselben, also die Provinzial-Steuerverwal⸗ tungen, von der Konkurrenz bei Erledigung von Beschwerden über Stempelfestsetzungen nicht ausgeschlossen werden können.
Die Obergerichte haben daher in dergleichen Fällen jedesmal mit der betreffenden Provinzial⸗Steuer verwaltung Rücksprache zu nehmen und, wenn sich dabei eine Meinungsverschiedenheit heraus⸗ stellt, darüber an den Justiz-Minister zu berichten.
Berlin, den 13. Februar 1854.
Der Justiz⸗Minister
1 Simons. n sämmtliche Gerichts⸗Behörden, mit Ausschluß derer
im Bezirk des Appellationsgerichtshofes in Köln.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts und
Medizinal⸗Angelegenheiten. Akademie der Wissenschaften. Die Königlich preußische Akademie der Wissenschaften hat in ihrer Plenar-Sitzung vom 2. März d. J. die Herren Vicomte Emile de Rougé in Paris und Konrad Gislason in Kopen⸗ hagen zu korrespondirenden Mitgliedern ihrer philosophisch-histori⸗ schen Klasse erwählt.
Ministerinm für die landwirthschaftlichen Ange⸗ legenheiten.
Erlaß vom 20. Februar 1854 — betreffend die Kompetenz der Auseinandersetzungs Behörden bei schwebenden Ablssungs-Regulirungen in Bezug auf die Entscheidung wegen Zahlung rückständiger Leistungen.
Die Frage:
ob die . der Auseinandersetzungs-Behörden während
des Schwebens einer Ablösungs⸗-Regulirung, sich auch auf die
Entscheidung solcher Streitigkeiten erstreckt, welche die vor der
Provocation aufgelaufenen Rückstände der abzulösenden Leistungen
betreffen? ist 5. — wie der Königlichen Regierung auf den über die Eingabe des Gutsbesitzers N. zu N. vom J. Dezember v. J. in der Bau- und Schirrholz-Ablösungs-⸗Sache von N. erstatteten Bericht vom 1sten d. Mts. erwidert wird — zwar bald bejahet, bald verneint, und hat also eine abweichende Auffassung gefunden. In neuerer Zeit aber ist sie durch die Entscheidungen des Herichts⸗ hofes zur Entscheidung der Kompetenz- Konflikte dahin erledigt:
baß die Kompetenz der Auseinandersetzungs-Behörden, so lange
die Hauptsache bei denselben anhängig ist, auch auf die gedachten
Restforderungen sich ausdehnt. .
DOiesen Grundfatz hat der gedachte Gerichtshof unter anderen