1854 / 58 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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iner Entscheidung vom 22. November 1856 in Sachen des 3 6 wider den Mühlenbesißzer N. daselbst, von welcher eine Abschrift (a) beigefügt wird, n . Derselbe wird in der Bau⸗ und Schirrholz-Ablösungssache der N. . er Mühle um so nothwendiger Anwendung finden missen, als rage: . Bauart der Gutsbesitzer N. das Holz zu fordern be⸗ rechtigt ist? er gehn der Abloͤsung selbst, als bei dem Streit über seine Forderung an Rückständen zur Beurtheilung kömmt.

Die Königliche Regierung wird daher angewiesen, den Streit wegen der beanspruchten ir fer; zur Instruction zu ziehen und zur Entscheidung durch das Spruch Kollegium zu befördern, wenn die Sühne nicht Platz greift; auch den Gutsbesitzer N. auf seine mit den Anlagen hierneben zurückerfolgende Eingabe vom 9. De— zember v. J. hiernach vorläufig zu bescheiden.

Berlin, am 20. Februar 1854.

Ministerium für landwirthschaftliche Angelegenheiten. Im Allerhöchsten Auftrage. Bode.

An die Königliche Regierung zu N.

4.

Im Namen des Königs,

Auf den von der Königlichen General -Kommission zu N. erhobenen stompetenz- Konflikt in der bei dem Königlichen Kreisgericht zu N. an— hängigen Prozeßsache z

des Magistrats zu N., Klägers, wider den Mühlenbesitzer N. daselbst, Verklagten, betreffend die Zahlung rückständiger Real⸗Abgaben, . n er Königliche Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz-Konflikte ür Recht: daß der Rechtsweg in dieser Sache für unzulässig und der erhobene Kompetenz-Konflikt daher für begründet zu erachten. Von Rechts Wegen.

GᷓIünde.

Der Mühlenbesitzer N. zu N. hatte im Jahre 1845 einen Prozeß wiver den Miagistrat daselbst geführt, worin er behauptete, daß mehrere für Letzteren auf seiner Mühle haftende praestanda, als auf dem Gewerbebetriebe beruhend, durch das Gesetz vom 2. November 1810 für aufgehoben zu erachten seien. Er wurde jedoch mit seinem, dieser Behauptung enisprechenden Klage⸗Antrage rechtskräftig zurückgewiesen. Im Oktober 1850 hat nun der Magistrat beim Kreisgericht zu N. wider den 2c. N. auf Bezahlung einiger rückständigen praestanda, im Gesammibetrage von 657 Rihlr. 3 Sgr. 6 Pf. Klage erhoben. Der Verklagte zeigte hierauf dem Kreisgericht an, daß er bei der General⸗Kommission zu N. auf Re⸗ gulirung und iesp. Ablösung der auf seiner Mühle haftenden Realabgaben angetragen, und daß er der Klage des Magistrats eine Einrede

„des Zins⸗-Erlasses wegen ausgeführter Neubauten“

entgegen zu setzen habe, welche mit der Ablösung ganz konnex sei, weshalb er bitte, die Akten an die General⸗Kommission abzugeben. Da das Kreis- gericht auf diesen Antrag nicht eingehen wollte, so überreichte der Verllagte eine vorläusige Klagebeantwortungsschrist, stellte darin die Behaup— tung auf, daß die eingeklagten Forderungen, als auf seinem Gewerbebetriebe ruhend, durch das Gesetz vom 2. November 1810 §. 30 und durch §. 3. der Gewerbe⸗Ordnung vom 17. Januar 1845 aufgehoben seien, und suchte hieraus in Verbindung mit ber Vorschrift im 8. 2 des Gesetzes vom 11. März 1850 nachzuweisen, daß allein die General⸗Kommission zum weiteren Be⸗ trieb der Sache kompetent sei. Nachdem hierauf das Kreisgericht die Akten der General⸗Kommission zu N. mitgetheilt und dabei bemerlt hatte, daß es es sich nach wie vor für kompetent in der Sache erachte, ist unter dem 17. Januar d. J. von der General- Kommission der Kompetenz -Konflikt erhoben und demnächst das Rechtsverfahren eingestellt worden. Bas Kreis— gericht zu N. ist, in dem darüber erstatteten Berichte, seiner früher aus— gesptochenen Ansicht getreu geblieben, welcher sich auch der Vertreter des klagenden Magistrats angeschlossen hat. Dagegen hält nicht nur das Mi— nisterium für landwirthschaftliche Angelegenheiten, sondern auch das Ap— pellationsgericht zu N. den Kompetenz- Konflikt für gerechtfertigt.

Die letztere Ansicht ist die richtige. .

Der Kompetenz-Konflikt wird von der General⸗Kommission theils auf

die allgemeine Vorschrift, daß die Auseinandersttzungbehörde außer dem

Hauptgegenstande der Negulirung auch alle damit zusammenhängenden streitigen Rechts ⸗Verhältnisse zu reguliren habe, iheils auf eine spe— zielle Bestimmung im §. 2 des Gesetzes vom 11. März 1860, be—=

treffend die auf Mühlengrundstücken haftenden Reallasten, gestützt. In bei

den Beziehungen ist die Ausführung der General-Kommission richtig. Die ,, . 30. Juni 1854 enthält im 8. 7 folgende Bestimmung: In den Angelegenheiten, welche bei den General-Kommissionen anhängig

sind, haben dieselben nicht blos den Hauptgegenstand der Auseinander⸗

setzung, sondern auch alle anderweitigen Nechtsverhälmmisse, welche bei vorschriftsmäßiger Aus führung der Auseinandersetzung in ihrer bisherigen Lage nicht verbleiben können, zu reguliren, die hierbei vorkommenden Streitigkeiten zu entscheiden und überhaupt alle obrigkeitlichen Fest⸗ , . zu erlassen, deren es bedarf, um die Auseinandersetzung zur usfilhrung zu bringen und die Interessenten zu einem völlig geord—

Aus dieser Vorschrift, insbesondere aus den Schlußworten derselben, ergiebt sich, daß auch streiti ge ckstände solcher Real- Abgaben, welche den Gegenstand eines bei einer General- Kommission anhängigen Ablösungs⸗ Berfahrens bilden, zu denjenigen, mit dem Haupt⸗Verfahren konnexen Ge—= genständen gehören, über welche die General⸗Kommission mit zu entscheiden hat. Denn vor ker Entscheidung der Streitigkeiten über dergleichen Ab-

gaben⸗Rückstände kann man nicht sagen, daß sich die Interessenten in einem völlig geordneten Zustande befinden. Es kommt dazu, daß nach

S. 99 des Geseßes vom 2. März 1850 Abgaben -⸗Rückstände

unter ge wissen Bedingungen der Rentenbank überwiesen wer⸗ den können, eine Vorschrift, welche unzweideutig auf der Voraus—

setzgebung beruhet, daß die Nückstände mit zu den von den Auseinander— setzungs Behörden zu regulirenden Gegenständen gehören. Da nun der

Müuhlenmeister . seine Verbindlichkeit zur Bezahlung der vom Magistrat zu N. eingeklagten Rückstände, gleichviel aus welchen Gründen, bestteitet, so kann der General-Kommission die Befugniß nicht versagt werden, über diesen Streit in dem Ablösungs⸗ Verfahren mit zu entscheiden. Dasselbe folgt aus der Borschrift des 8. 2 des Gefetzes vom 141. März 1850, wonach jeder Prozeß, in welchem die Frage streitig ist, ob die auf einem Mühlengrundstücke haftenden Abgahen durch die Be— stimmungen des §. 30 des Edikts vom 2. November 1810 oder des §. 3 der Allgemeinen Gewerbe⸗Ordnung vom 17. Januar 1845 aufgehoben worden seien? zur Kompetenz der Auseinandersetzungs-Behörde gehört. Dieser Fall liegt hier vor, indem der Verklagte in seiner vorläufigen Klagebeantwortungs— schrift behauptet hat, daß die eingeklagten Abgaben durch die allegirten gesetzlichen Bestimmungen aufgehoben stien. Das Kreisgericht zu N. will dies zwar nicht gelten lassen, weil über jene Frage schon in dem Vorpro— zesse rechtskräftig entschieden sei. Das Vorhandensein eines solchen Judi— kais macht indessen einen neuen Streit über die gedachte Frage noch nicht unmöglich. Ob der Streit eine auch nur scheinbare rechtliche Basis hat oder nicht, ist gleichgültig. Es kommt vielmehr lediglich auf die That— sache an, daß jene Frage streitig ist, und über die se Thatsache kann hier kein Zweifel obwalten.

Aus vorstehenden Gränden hat der erhobene Kompetenz- Konflikt für . und der Rechtsweg in der Sache für unzulässig erachtet werden muͤssen.

Berlin, den 22. November 1851.

Königliche: Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz“ Konflilte.

8.) lgez von Lamprecht.

Angekommen: Der Fürst Herrmann von Hatzfeldt, von Gotha.

Abgereist: Se. Durchlaucht der General- Lieutenant und kommandirende General des ten Armee⸗-Corps, Fürst Wilhelm Radziwill, nach Magdeburg.

Der General-Intendant der Königlichen Schauspiele, Kammer— herr von Hülsen, nach Königsberg in Pr.

Berlin, 7. März. Se. Majestät der König haben Aller— gnädigst geruht: dem Geheimen Legationsrath Philipsborn die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Hoheit dem ältestregie— renden Herzog zu Anhalt ihm verliehenen Kommandeur -Kreuzes des Herzoglich Anhaltischen Gesammt-Hausordens Albrechts des Bären zu ertheilen.

In einem in der „Neuen Preußischen Zeitung“ vom 9. Dezember 1863 (Nr. 288) abgedruckten Artikel, als dessen Einsender sich der Kaplan von Suminski hierselbst angegeben hat, befinden sich Aeußerungen, welche als Verleumdungen gegen mich oder einen meiner Amts-Vorgänger verstanden werden können. Der König— liche Staats- Anwalt, welcher auf Grund des 5. 103 des Straf— rechts eingeschritten war, hat mir jetzt die Voruntersuchungs-Akten vorgelegt, in welchen ich finde, daß der Einsender zu seiner Ent— schuldigung wiederholt erklärt hat:

die gerügten Aeußerungen beziehen sich weder auf das hiesige Ober-Präsidium noch auf einen andern Staatsbeamten.

„Ich habe von dieser Erklärung Genugthuung genommen und den Königlichen Staats⸗-Anwalt ersucht, von der weiteren Verfolgung abzustehen. Die unklare und zweideutige Fassung des fragtichen Zeitungs -Artikels verpflichtet mich, dies zur Berichtigung desselben hiermit öffentlich und amtlich bekannt zu machen.

Posen, den 6. März 1854.

Der Ober-Präsident der Provinz Posen. von Puttkammer.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 7. März. Der Herr Minister der

neten Zustande zurüchuführen.

auswärtigen Angelegenheiten hat an die bei den deutschen Regie—

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rungen beglaubigten diplomatischen Agenten Preußen s4 folgende Cirkular⸗Depesche ergehen lassen:

„Euer habe ich durch meinen Cirkular-Erlaß vom 181ten v. Mis. von dem ÄÜbschluß des Vertrags Kenntniß gegeben, durch den die Regierung St. Majestät des Königs zwei Großherzoglich oldenburgische Gebieistheile am Jahdebnsen behufs Anlegung eines Kriegshafens erworben hat. Nach— dem der genannte Vertrag die verfassungsmäßige Genehmigung durch den Landtag des Großherzogthums Oldenburg erhalten hat, ist ihm nunmehr auch die Zustimmung der diesseitigen Kammern zu Thel geworden, so daß seiner Ausführung keine weiteren Hindernisse im Wege stehen. Es gereicht der Königlichen Regierung zur besonderen Genäagthuung, durch die neue Acquisition die Möglichkeit eines kräftigen Schutzes sür den überseeischen Handel der gesammten zollvereinten Staaten der Ausführung näher gebracht zu sehen. Das Bedürfniß eines solchen Schutzes ist mehr— fach durch gemeinsame Berathungen der deutschen Regierungen, zuletzt noch durch diejenigen wegen Gründung eines norddentschen Flotten⸗ Vereins an— erkannt worden, und wenn die dies fälligen Verhandlungen zu keinem ent— spiechenden Resultate geführt haben, so darf der Grund dafür zauptsächlich in der Schwierigkeit gefanden werden, die dazu erforderlichen Mittel unter die beiheiligten Staaten zu Aller Zufriedrnheit zu vertheilen. Preußen, stets bemüht, bei der gedeihlichen Entwickelung des Zollvercins för— derlich mitzuwilken und den Wünschen der verbundenen Regierungen überall entgegenzukommen, hat selbst die finanziellen Opfer nicht gescheut, welche die Einrichtung und Unterhaltung eines von den übrigen Provinzen des Staates entfernt belegenen Kriegshafens erheischen, um dadurch von vornherein die hauptsächlichsten Hindernisse für eine verein mäßige Heistellung des gemeinsamen See- und Handelsschutzes za beseitigen. Dirser gemein⸗ nützige Beweggrund, welcher den Plan zu dessen Unternehmen mit ins Leben gerufen hat, berechligt uns aber zu der Hoffnung, daß, insofern die Regierungen des Zollvereins unseren Bemühungen ihre ermuthigende Unterstützung angedeihen lassen, diese hochwichtige Angelegenheit eine den Bedürfnissen des Zollvereins entsprechende, Regelung empfangen werde. Ew. wollen vorstehtnde Bemerkungen, so wie das anliegende Exemplar des Veitrages vom 20. Juli v. J., und der Nachtrags-Bestimmung vem 1. Dezember v. J. zur Kenntniß der Regierung bringen, bei welcher Sie beglaubigt zu sein die Ehre haben, und deren bei diesem Anlaß etwa aus— gesprochene Wünsche mit der Bersicherung entgegennehmen, daß wir sie zum Gegenstande einer eingehenden Prüfung, wie sie durch die beidersriti— gen Landes- und die Zollvereins-Interessen geboten ist, machen würden. Berlin, den 14. Februar 1864.“ j . . j

Die Königliche Regierung beabsichtigt, in Duisburg ein evangelisches Prediger-Seminar zu gründen, und die Ver⸗ jandlungen über diesen Gegenstand sind bereits im Gan g . Yr. Cr)

Nach hier eingegangenen Nachrichten, bemerkt die, br. C. ist die bereits durch die „Ostsee-Zeitung Hgegehene Mittheilung, daß von der russischen Regierung die Getreide Ausfuhr aus dem Schwarzen und Asowschen Meere verboten worden (s. die gestrige

Rummer d. B.) vollkommen begründet. Indessen erstreckt sich das ine en. len- Die Berufung der Stände selbst soll für dieses Frühjahr nun

am 12. (24) Februar erlassene Verbot nicht auf die bereits bela⸗ denen oder in Befrachtung begriffenen Schisse, welche freie Passage haben Maßregel anzusehen, da in

vortiger' Gegend nicht zu befürchten ist. Gleichbedeutend sollen die Zufuhren an Getreide aus dem Innern nach Riga sein.

Bremen, 4. März. In heutiger gemeinschaftlicher Sitzung . des Senats und der Bürgerschaft wurde zunächst der neuerwählte leihe soll, wie der „W. G. B.“ schreibt, noch im Laufe dieser Woche aufgelegt werden. Man bezeichnet die Höhe auf 50 Mill.

Senator Hr. Dr. jur. Lampe eingeführt und beeidigt; sobann

j

wurde zur Wahl des achtzehnten Senatsmitgliedes geschritten. Aus

. 28 h . 5 9 Y g 10 y T X den vorgeschlagenen Kandidaten wurde Hr. Diedrich Albers mit Der Erwählte hat sich,

wie wir vernehmen, eine kurze Bedenkzeit zu seiner Erklärung über zahlungen innerhalb 40 Jahren erfolgen, und zwar für jede in

75 Stimmen bei 98 Votirenden gewählt.

die Annahme der Wahl erbeten. (Wes. Ztg.), ; Gotha, 3. März. Der seit Ende vorigen Jahres vertagte Spezlallandtag wird am 20sten d. M. wieder hierher einbe⸗

. 2 ] 267 83 soxr 8602 9 ̃ dem rufen werden, um über die Ablösung der unserm Herzoge und dem 6 , r 1 . J. ; gende Mittheilung? 1) Der Betrag der wahrscheinlich am 7. März u eröffnenden und voraussichtlich bis 17. März zur Subseription

. 8 2 ö 22 63 83 24 606 892 28 313* 8 8 . 4 569 8 9 21 19 1 . 36 j ͤ 1 N ö . zu entschtiden. Vom Landtags-Ausschusse sind mit dem Bevollmäch- aufliegenden Anleihe wird auf 50 Millionen Gulden Bankvaluta

x ; 6 * 869 1 5yojsror ö e. Prinzen Albert aus dem Hausallod der ausgestorbenen a . Altenburgischen Speziallinie zustehenden Allodialrente von 40,000 Fl.

tigten des Prinzen Albert, dem Hofrath Briegleb, die Vorverhand—

lungen bereits gepflogen worden. . 3. . Schwarzburg. Ru dolstadt, 28. Februar. Von unserem

Ministerium ist dem Landtage ein Militair-Strafgesetzbuch vorge—

legt worden. Durch dasselbe ist ein höheres und niederes Mili⸗—

tairgericht je nach dem Dienstgrade des Angeschuldigten) n 1 , ) airgericht ( ) während der dritten 5 Jahre von 300 Fl. bis 1400990 Fl., wäh⸗

eingesetzt, welches jedoch nur Militair-Verbrechen ahurtheilt

der Disziplinar-Strafgewalt der Dienst-Vorgesetzten (Zuer⸗ . 3 ö . ; , ,, . 3 ö f der fünften 5 Jahre von 309 Fl. bis 10,000 Fl. und so fort mit

kennung von Arrest) keinen Eintrag thut. Das höchste Straf—

maß ist die Todesstrafe durch Erschleßen; neben ihr besteht auch

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körperliche Züchtigung, welche jedoch das Maximum von I Rohr-

streichen, die der Verurtheilte nicht in der Dienstkleidung empfängt,

icht übersteigen darf; der geringste Grad der körperlichen Züchti⸗ u irren, wenn e el ho, n . nigt her st g z gering . ten. 5) Für die Einzahlungen wird ein Zeitraum von einem Jahre,

gung sind 10 Stockschläge. Die Mitwirkung der Staatsanwalt⸗

chaft ist ausgeschlossen; gemeine Verbrechen der Militairpersonen e dis 1 ; i lag 1 P ; schaft ist ausgeschlossen; g ch . tion in Baarem im Augenblicke der Subscxiptlon stipulirt werden,

unterliegen der Aburtheilung der Civilbehörden.

. j J 7 1569 Söndershausen, 1. März. Unser Landtag hat den neuen Pre ; eg . Wie Entwurf einer , die Arbeit berbvon den thürin. diefer Anleihe nicht gewährt. (S. die heutige kelezr Den, aus Wien,

gischen Ländern niedergesetzten Kommission, im Wesentlichen ange⸗ nommen. Bekanntlich wird durch diese Strafprozeßordnung die

sollen. Das Verbot ist wohl lediglich als eine politische Odessa sehr große Vorräthe, man sagt gegen 96,900 Tschetwert, lagern sollen, also ein Mangel in

Kompetenz der Schwurgerichte auf schwere, mit einem Strafmaße ö. el Jahren Zuchthaus bedrohte 2 .

Frankfurt a. M., 3. März. Gutem Vernehmen nach wie das „Frankf. J.“ mittheilt, sind in der gestrigen Bundes? tag ossitzung wichtige Angelegenheiten nicht verhandelt worden. Als die bemertenswertheren bezeichnet man folgende: Liechtenstein übernahm die bisher von Homburg innegehabte Führung der 16ten Stimme,. Wie in den letzten Sitzungen, so sind auch gestern wieder von mehreren Regierungen (Bayern, Sachsen und Braunschweig) Militgir⸗Standeslisten und Uebersichten der durch ihre Länder führen⸗ den Eisenbahnlinien eingereicht worden. Baden machte die Mit theilung von der Ernennung des Obersten Hilpert zum Kommandanten der Bundesfestung Rastatt an die Stelle des bisherigen Kom⸗ mandanten, Oherst Kuntz. Preußen erstattete die Anzeige daß das bisher in Mainz garnisonirende 38. Infanter it It n et von April an einen Theil der Frankfurter Bundesgarnison buͤden werde Das bisher hier liegende 29. In fanterie⸗Regiment geht, wie wir hören, Ende dieses Monats nach Trier, und das dortige 3. er setzt das von Mainz abgegangene). Das Königreich Sachsen stellte einen Antrag wegen Durchführung einzelner BVestimmungen del all. gemeinen Wechselordnung. Der Bundesmilitairausschuß verbrei⸗ tete sich über den Bundesfestungs Etat von Ulm und Rastatt. Außerdem gelangten wieder mehrere Privateingaben zur Vorlage, besonders von schleswig-holsteinischen Offizieren, welche um Pen— sionen petitioniren.

Nachträglich theilt das „Frankf. J.“ noch mit: daß die An— gelegenheit Les Contreadmirals Brom my zur Schlußverhandlung gelangte. Die Anträge des Ausschusses über eine dem Contre' Armiral Brommy zu gewährende Entschädigung, welche bereits früher ihrem wesentlichen Inhalte nach bekannt wurden, sind an— genommen worden. Die Angabe, nach welcher der Königlich baierische Bundestagsgesandte, Frhr. v. Schrenk, seinen hiesigen Posten verlassen werde, um das Portefenillé« der Justiz zu über— nehmen, sindet hier bis jetzt noch keine bestimmte Bestätigung. Baden. Karlsruhe, 3. März. Die Ministerial-Räthe Hendel von Wiesbaden und von Rleffel von Darmstadt sind gestern hier eingetroffen. Die genannten Herren waren ihrer Zeit Mitglieder der Konferenz der zur oberrheinischen Kirchenprovinz gehörigen Staaten, und, demnach dürfte ihre jetzige Anwesenheit

mit der obschwebenden Kirchenfrage in Verbindung zu bringen sein.

Württemberg. Stuttgart, 3. März. Der st dndißfche

Aus schuß ist bis zum 13ten d. M. zur Erledigung laufender Ge—

schäfte, insbesondere der Prüfung von Staatsrechnungen, einberu—

destuitiv aufgegeben sein und ohne ganz besendere außerordentliche Umstände der Landtag vor dem Herbst nicht zusammentreten. Dann steht aber ein sehr langer Landtag zu erwarten, da außer den vie— len theils schon gemachten, theils noch in der Vorbereitung be— griffenen Gesetz Vorlagen auch wieder ein dreijähriger Etat zu be— rathen ist. .

Oesterreich. Wien, 2. März. Die bevorstehende An—

und die Modalität in der Art, daß es eine mit proz. Coupons versehene und mit Gewinnsten reichlich ausgestattete Lotterie-An⸗ solstleg 37 eds ) ö j . tz . 6 leihe sei. Die Verloosungen sollen zweimal im Jahre, die Rück⸗

abgetheilte Schuldverschreibung von 250 Fl. mit wenigstens

bh Il. Der Emisstons-Cours soll unter 160 (250 Il.) gestellt werden.

Die „Triest. Ztg.“ erhält darüber aus Wien, 1. März, fol⸗

estgesetzt; 2) die Form, Staats-Obligationen à 260 Fl. pro Stück nit 4prozentigen einjährigen Coupons versehen. 3) Zur Tilgung dieser Anleihe werden Annuitäten à2 15 pCt., d. i. 750,000 Fl., durch 6 Jahre verwendet und alljährlich zwei Ziehungen mit fol⸗ genden Rückzahlungen, während der ersten 5 Jahre von 300 Fl. bis 200, 0090 Fl., während der zweiten 5 Jahre von 30051. bis 171,009 Fl.,

rend der vierten 5 Jahre von 300 Fl. bis 110,009 Fl., während

beiläuwig gleichen Gewinnsten stattsinden. 4) Der Emissionspreis die⸗ ses im Wege der Subseription ausschließlich im Inlande aufzule⸗ genden Anlehens ist noch nicht bestimmt; wir glauben uns aber nicht zu irren, wenn wir ihn nicht viel höher als 90 pCt. erwar⸗—

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eingetheilt in 10 bis 12 Raten, und ein Erlag von 10 pCt. Cau⸗ Provisions vergütung oder anderweitige Begünstigungen werden bei

Großbritannien und Irland. London, 4. Matz. In der gestrigen Sitzung des Oderhauses machte Lord Aber—