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496 Berliner Börse vom 16. März 1854.
AMnnlicher wechsel-, Fonds- und Geld-(Cours.
isenhahn · Actien.
khᷣeri. Stadt- Obligat. Ve chse l- Course. do. do. Kur- u. Nin. Pfandb. 1393 03tpreussische do. — Pommersche do. 1494 Posensche do. 14183 do. do. 6 135 8chlesische do. 781 (do. Lit. B. v. Staat 1 tt, ,,. 995 Westpreuss. do. gyn Kur- u. Nm. Rentenb. — Pommersche do. — Posensche do. — Preussisehe do. 983 khein-u. Westph. do. Sãachsische do. Sehlesische do. Schuldversehr. der Eichsf. Lilg. - C.. Pr. Bk. Anth. Scheine
S 3 8
Amsterdam dito ; Hamburg. ...... . . .. 300 M. dd n,, 11. 8. 300 Er. Wien im 20 FI. F.. 150 EFI. Augsburg. ... Breslau Leipzig in Cour. im 14 LThlI. uss 1090 Thlr. Erkf. a. M. südd. W. 100 FI. Petersburg 100 S. R
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ds d , d , , d e. 8 8 G8 8 s E S
Fon els- CIS.
Preuss. Freiw. Anleihe. . . ..... 4 Staatsanleihe von 1850. ..... .. Friedrichs d'or dito w n, ö Andere Goldmünzen dito von 1853 . 25 Thlr. Staats- Schuldseheinè ...... ..... Prämiensch. d. Sechandl. à 50 Th. Kur- und Neum. Schuldversechr.
.
Brier. Geld. Ef. Brief. Il. geld.
Aachen - Düsseld. .. 3. — Magdeb. Wittenb. . do. Prioritãts- — do. Prioritats- Aachen - Mastr. voll Niederschl. Märk. .. eingezahlt ö do. Frioritãts- Berg. Märkisehe. .. do. Priorĩtãts- 46. Prioritats- do. Prior. III. Ser. do. do. II. Serie do. IV. Serie Berl. Anh. Lit. Au. B. Niederschl. Lweigb. do. Prioritats- Obersehles. Lit. A. Berlin- Hamburger. do. ö do. Prioritäts- do. Prioritäts- do. do. II. Em. Prinz Wilh. Steele- Berlin- Potsd. Magd. Vohwinkel) do. Prior. Oblig. do. Prioritäts- 46 do,. Lit. . do. do. II. Serie 9 n D. Rheinische. . .. . . . .. Berlin - Stettiner. . . do. (Stamm-) Erior. do. Prior. Oblig. do. Prioritäts-Oblig. Bresl. Schw. - Freib. do. vom Staat gar. Cõöln- Mindener. . . .. . Ruhrort-Cref. Gladb. do. Prior. Oblig. do. Prioritäts- do. do. II. Enn. sStargar d-Posen. . ... oe , Thüringer . Düsseldorf - Elberf. do. 5 45 do. Prioritäts- Wilh. B. (Cosel-9dbg.) do. Prioritäts- do. Prioritats 4 Magdeh. Halb erst..
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kichtamtliche Motirungen.
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In- und ausländ.
KEisenb. - Stainm-
Actien und LLuit- tungsbog en.
k, . Cöthen - Bernburg. . . . .. J ⸗ , . Belg. Oblig. J. de Est] Cracau - Oherschles. . . . do. Samb. et Meuse NHKiel Altoua. .... ..... .. w Livorno - Elorenz z
Ludwigshafen- Bexhach4 — Main- Ludwigshafen.. 79 Mecklenburger. . ...... 4 32 Nordb. (Friedr. Wilh.) 312 Zarskoje - Selo pro St. fe. —
In. riet. eid. If. Briei. Geld. Ausl. Prioritäts- Actien. Amsterdam - Rotterdam z?
Cracau-Obersehlesische Nordb. (Friedr. Wilh.) 5
Sz Kass. - Vereins-Bk.- Act.
——
Braunschw. Bank 100
ben neue Pfandbr. ...
—— — — — — — — — — — —
Ef. Brief. eld. If. Aus länd. Fonds. . 1 39. . w 2 O. 80. ö Weimar,. Bank. 91 Schwed. Derebro Pfdbr. ) Ostgothisehe 45 Sardin. Engl. Anleihe. Sardin. bei Rothschild 3 Hamb. Feuer-Kasse. .. 3 do. Staats-Präm.-AnI. — Lübecker Staats -Anl. 4 Kurhess. Pr. Obl. 46 Th. , Schaumburg -LEippe do. , Span. 3 SP inl. Schuld. do. 1 23 * steigende
Oesterreich. Metall.... 63 do. engl. do.... ...d — do. Bank-Actien. . 3.
Russ. Hamb. Cert. . .. .
do. Stiegl. A 14. Anl. lo. do. 5, Anl. ] v. Kothschild Lst. lo. Engl. Anleihe. ... 4 lo. Poln. Schatz-Obl. do. Cert. L. A. 5 do. L. B. 200 Fl. —
Westpreuss. Psandbriefe 84 a 83 gem. Cöln-Minden 965 a 96 gem. Oberschles. Litt. A. 145 a 144 gem. Rheinische 54 a 54
Thüringer 8b a 86 gem.
2 — —————
Kenrkiäim, 16. März. Die StJimmung war an heutiger Börse ge— drückt und die Course der Eisenbahn- Actien stellten sich bei bedeu— tendem Umsatz niedriger als gestern. Von Preussischen Fonds 43proz. Anleihe gewichen, ausländische Elfekten billiger begeben. —
Her lime da etre ele ln i Ke vom 16. Märx.
Weizen loco 85 — 92 Rtihlr.
RKoßten loco 62 — 67 Rthlr, vom Wasser So / Sbpfd. 627 Rihilr. pr. S2pfd. bez., von der Bahn S5/66psfd. 62 Rthlr. pr. S2pfd. bez., F rih- jahr 583 2 59 Rthlr. bez., Mai- Juni 585 a 59 Rthlr. bez, Junis- Juli 60 Rthlr. bez, Juli allein 60 Rthlr. bez.
Gerste, zrolse 49 — 54 Rthlr., Kleine 40 — 42 Rthlr., pommersche und märkische 44 - 48 Rthlr.
Hafer 34 - 38 RHthlr., 4814. pr. Frühjahr 34 Br.
Erbsen 66 — 73 ithilr.
Vinterrapps S4 - 83 Rthlr.ͥ, MWinterrübsen 83 - 82 Rihlr.
Rüböl loco 113 Rthlr. Br.R, 114 G., März 117 Rihlr. Br., 113 G., Märs-April 143 Rihlr. Br., 11 6., April-Mai 1123 a 113 Rthlr. verk. u. G., 1143 Br.
Leinöl loch 13 Rihlr., Lieferung pr. Frühj. 12 Rthilr.
Spiritus lcd hne Kass 28 Kthtr. verk.“ März 274 a 277 Rthlr. verk. u. G., 275 Br., Mär - April 27 Rthlr. bez., 27 Br., 274 G., April - Mai 27 a2 27 Rihlr. bez. ä. G., 273 Br., Mai- Juni 274 Rthlr. ber. u. G., 273 Br. ; , 28 Rthlr. bez., 285 Br., 287 G.
eizen vernachlässigt. Rogge ü . es ter Ku sl er e JJ sSchliesst fester.
Æ Kaan HaHad . . Lk., Miu woch, 15. März. Kacrniiazs 7 Uhr. (Tel. Dep. d. C. B.) Schluls-Gourse; Nordbahn 36 . Metal- liques 637. AIprOι:. M alliques 5743. Bankactien 1038. pros. Spanier
Ludwitzsth. Bexbach 95z a 3 gem. Oestr. Met. 637 a 4 gem.
343. 1proz. Spanier 188. Kurhessische Loose 325. Wien 91. Ham-— burg 89. London 1173. Paris 94. Amsterdam 100. Lud wigshafen- Bezbach 1043. Mainz Ludwigshafen 833. Frankfurt- Hanau 84.
Vain, Mittwoch, 15. März, Nachmittags 1 Uhr 30 Minuten. (Tel. Dep. d. G. B.) Fonds und Actien fest. Schluss-Course: Silberanleil;e 108. 5pror. Metalliques 85. 4 proz Mletalliques 75. Bankactien 1212. Nordbahn 2205. 1839er Loose 1183. Neueste Anleihe 9053. London 12, 46. Augsburg 1317. Hamburg 977 Paris 154. Gold 353. Silber 29.
Es sind bereits 14 Millionen zu der neuen Anleihe gezeichnet.
FerRräg, Mittwoch, 15. März, Nachmittags 3 Uhr. (Tel. Dep. d C. B.) Die 3proa. eröffnete zu 67. Der Stand der Consols von Mittags 12 Uhr (514) und verschiedene kursirende Gerüchte drückten den Gours auf 66, 65, und schlols die Börse in matter Haltung zur Notit. Schluss-Course: proz. Rente 66, 70. 45proz. Rente 82, 50. 3proz. Spanier 343. 1Iproz. Spanier 185. Silberanleihe 75.
nan eenmelakazs, Mittwoch, 15. März, Vachmittags 4 Ur. (LTe'. Dep. 4. C. B.) Börse im Allgemeinen gedrückt, starkes Geschäst. Scnluss - Course: pre. Metalliquer Litt. B. 768. 5ᷣproz. Metalliques 693. 23proz. Metalliques 3035. Ipros. Spanier 173. 3proz. Spanier 33. A4proz. Polen 613. Holländische inte rale 544.
Gerreidemarkt: Weizen und Rotten flau, bei sehr gerin- gem Geschäft. Raps pr. Frühjahr 67. KRüböl pr. Frühj. 37.
z G nn alerka, Mittwoch, 15. März, Nachmittags 3 Uhr. CLel. Dep. d. G. B.) Consols 91. proz. Spanier 185. Mexikaner 244. Ser- dinier 78.
Getreidemarkt: Weizen 2 Schilling billiger angeboten, aber ohne Käufer.
Re wem e dhez E, Mitt woch, 15. März. (Tel. Dep. â. C. B.) Baum- wolle, 3000 Ballen Umsatz. Preise gegen gestern unverändert.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
(Rudolph Decker)
Das Abonnement beträgt
für das Vierteljahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis- Erhöhung. — — —
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e . Königlich Preuszischer 4
* 5 * 2
Alle Post⸗-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellung an, für 8erlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats - Anzeigers.
Mauer⸗Straße Nr. v4. — — n — 8 — —— 4
*
Anzeiger.
M 67.
Berlin, Sonnabend den 18. März 1854.
Es wird ergebenst gebeten, die Abonnements -Bestellungen auf den Königlich Preußischen Staats-Anzeiger für
das mit dem 1. April d. J. beginnende Quartal gefälligst rechtzeitig so bewirken zu wollen, daß die regelmäßige Zu⸗ sendung keine Unterbrechung erleide und die Stärke der Auflage gleich danach bestimmt werden könne. Abonnements-Preis in allen Theilen der Preußischen Monarchie Se Sgr. vierteljährlich. Preis des Sachregisters zu den im Staats-Anzeiger vom Jahre 1863 enthaltenen Gesetzen, Verordnungen 2c. 5 Sgr. Bestellungen für Berlin nehmen die Expedition des Staats-Anzeigers, Mauer⸗Straße No. 54., außerhalb
jedoch nur die Post⸗-Aemter entgegen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Großherzoglich oldenburgischen Staatsminister und Minister des Innern Freiherrn von Berg den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse; dem Großherzoglich oldenburgischen Regierungs⸗Rath Erd⸗ mann den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse; dem Großherzoglich sachsen-weimarschen Obersten und Flügel⸗Adjutanten von Watz dorf und dem Professor der Medizin und Leib-Arzt Sr. Majestät des Königs der Belgier, van Roosbroeck, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse zu verleihen; desgleichen
Den Kreisgerichts-Direktor Weydemann zu Löbau in gleicher Amtseigenschaft an das Kreisgericht zu Rosenberg in Preußen zu versetzen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Dent s ch rỹůi ft betreffend die Kontrolle des Feingehalts der Gold- und Silberwaaren. (S. Staats ⸗ Anzeiger Nr. 66. S. 489.)
Schluß.
Man darf sich nicht wohl der Hoffnung hingeben, daß die Käufer im Allgemeinen gegen die verschiedenen Beweggründe, welche die Fabrikanten und Händler veranlassen, ungestempelte Waaren zu fertigen und zu ver— kaufen, ankämpfen und durch den Vorzug, welchen sie selbst den gestempel⸗ ten Waaren zuwenden, jene zwingen werden, die Anwendang des Stempels zur Regel zu machen. Das Publikum, die Gesammtheit aller Käufer, kann nicht einen so entschiedenen Willen kund geben, wie eine einzelne unterrichtete und ihr Interesse verständig wahrende Person. Am wenigsten ist ihm dies bei solchen Gegenständen des Luxus zuzutrauen, welche größ⸗ tentheils dem Vergnügen und zu Geschenken dienen, wobei zunächst auf das Aeußere gesehen wird und bei welchen die Form im raschen Wechsel der Mode einen wesentlichen Einfluß hat. ᷣ
Eine wirksame Kontrole ist nach dieser Ansicht nur dadurch zu er reichen, daß die Bezeichnung der Gold- und Silberwaagren mit dem Fein⸗ gehalte unter Szrafandtohung für den Fall der Unterlassung unbedingt vorgeschrieben wird. Eine solche Bestimmung ist an sich auch praktisch aus⸗ führbar, wie daraus hervorgeht, daß die wichtigeren sremdländischen Gesetz⸗ gebungen über die Kontrole des Feingehalts in Gold- und Silberwagren ebenfalls die Zwang sempelung vorschreiben. Namentlich ist dies der Fall in Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Großbritannien, Oesterreich, Hannover, Schweden zꝛc. Allerdings ist nicht zu leugnen, daß eine so durch= greifende Maßregel eine scharse und für die beiheiligten Ge werbetr eibe nden sehr empfindliche Rrsorm ins Weik setzt und besonders den fleinen Gold. und Silberarbeitern theilweise Verlegenheiten bereiten wind,. Venn diese haben sich bisher wenig um den Feingehalt ihres Mater jals e, mert; sie sorgten nur, daß sie nicht durch eine zu große Feinheit verkürz werden. Indessen werden doch die jetzt bestehenden Verhältnisse nicht auf · recht erhallen werden können, und tie Betheiligttn, werden in . verbesserien Einrichtungen für den Uebergang in einen besseren Zustan Erleichterung finden. Die Communicationsmitte! erleichtein immer mehr den Verkehr jeder Art. Ferner gewährt ihnen die neuere Ausdehnung der
Fabrication und des Handels in Gold- und Silberwaaren eine wesentliche Erleichterung. Die Fabrication ist durch Anwendung von Maschinen ver⸗ vollkommnet. Die einzelnen Arbeiter können mit den größeren Fabriken, außer in den ganz einfachen Arbeiten, wie Löffel ꝛc., nicht konkurriren, dadurch sind sie immer mehr Zwischenhändler geworden, welche den größten Theil ihrer Waaren, wenn nicht fast alle, die sie in ihren Läden zum Ver⸗— kauf stellen, von den Fabrikanten, die die kleinsten Orte durch Reisende besuchen lassen, beziehen. Dies Verkehrsverhältniß wird durch die vorge⸗— schlagene Maßregel noch mehr befördert, und dadurch die Schwierigkeit der Ausfuhrung vermindert.
Entscheidet man sich für das Prinzip des Stempelungszwanges, so werden dennoch einzelne Gegenstände von diesem Zwange auszuschließen sein. Bei manchen Gegenständen ist eine Prüfung und Stempelung ohne Beschädigung derselben nicht ausführbar. Dahin gehören emaillirte Ar- kiten, ferner solche, welche bles als Fassung von Steinen oder Perlen sich darstellen, wobei das Gewicht des Goldes oder Silbers von untergeordneter Bedeutung ist, geprägte Medaillen, aus Gold- und Silberdraht gefertigte Arbeiten. Andere Gegenstände sind zu klein, um die Stempelung zuzulassen. Zu erwägen bleibt ferner, ob auch solche Waaren, deren Preis vornehmlich von der Fagon abhängig ist und welche nur einen geringen Metallwerth haben, na⸗— mentlich die kleinen unter der Benennung von Bijouterieen in den Handel kommenden Arbeiten aus Gold- und Silberlegirungen von der zwangs— weisen Bezeichnung des Feingehalts auszunehmen seien. Es scheint dafür zu sprechen, daß hier eigentlich ein Bedürfniß nicht vorhanden ist, dem Publikum für das Vorhandensein des angegebenen Feingebalts Gewähr zu leisten, da eine Verschiedenheit desselben keine wesentliche Differenz des Preises verursacht, dieser vielmehr vornämlich von der Fagon abhängig ist, dergleichen minder werthvolle Gegenstände auch durch die Stempelung ver— hällnißmäßig nicht unerheblich vertheuert werden. In Oesterreich sind aus diesem Grunde alle Goldwaaren, deren Werth weniger als 4 Dukaten beträgt, von dem Stempelungszwange ausgeschlossen. Da— gegen aber kommt zur Erwägung, daß gerade die Bijouteriern zu den ge⸗ suchtesten Arbeiten gehören, und wenn auch das einzelne Stück keinen großen Metallwerth hat, doch durch den starken Absatz vorkommende liebervorthei⸗ lungen einerseits dem Publikum ansehnliche Verluste, andererseits dem Fa⸗ brikanten sehr bedeutende Gewinne bringen, das Publikum aber weder ge—= neigt, noch im Stande ist, eine Kontrole auszuüben und den gewissenhaften Fabrikanten zu unterstützen. Inwiefern auch die zur Ausfuhr bestimmten und die vom Auslande eingeführten Waaren vom Stempelungszwange aus⸗ zunehmen sein möchten, bleibt unter D. besonders zu erörtern.
Zu C. Sollen alle verschiedene, Mischungs. Verhältnisse ohne alle Be⸗ schränkung zugelassen werden, oder soll ein gesetzlicher Legirungszwang statt⸗ finden, vermöge dessen es untersagt ist, Gold- und Silberwaaren aus an- deren, als in den i, 3 Gesetz bestimmten Mischungsverhältnissen feil⸗
ibieten und zu verkausen?
ö. ö. . kann entweder darin bestehen, daß durch das Ge⸗ setz eine oder mehrere bestimmte Legirungen vorgeschrieben, alle anderen aber verboten sind, oder es kann ein gewisses Minimum des Feingehalts vorge⸗— schrieben und nur verboten werden, geringhaltigere Waaren zum Verkauf zu stellen. Beispiele der ersteren Art liefern die in Frankreich und Oesterreich bestehenden Gesetzgebungen.
; 6 . u ß keine anderen Gold- und Silber-Legirungen ver⸗ arbeitet werden, als diejenigen, welche in Silber entweder 80 oder 5 pCt. in Gold entweder 75, 84 oder 2 pCt. feines Metall enthalten. In gleicher Weise ist in Oesterreich der zulässige Feingehalt des Silbers au 13 oder I5 Loth und beim Golde auf 7 Karat 40 Grän, 13 Karat ö . 18 Karat in der Mark vorgeschrieben. Dahingegen darf , . ; h er ö unter 12 Loth Feingehalt, feineres aber in jedem Verhältniss. ger arbeitet werden, Ob der cine oder Ver anbere Weg gewahlt wird, ist prattisch von geringerer