1854 / 72 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

536 Berliner Börse vom 22. März 1854.

Amtlicher Wechsel-, Fonds- Und Geld- Cours.

Berl. Stadt- Obligat.

ee sel- Con rsge. do. do.

Kur- u. Nm. Pfandb.

Amsterdam ; 1403 083tpreussische do. dito . 1395 Pommersche do.

Hamburg. .. 1419 Posensche do. . 1418 do. do.

London. ..... A. 6 143 8ehlesische do.

; ; 783110 do. Lit. B. v. Staat Wien im 20 FI. F. . 150 FI.

7 warne, Augsburg .. ..... ... 150 EI. 999 Westpreuss. do. Breslau. ..... 100 ThlI.

g9y, Kur- u. Nm. Rentenb. Leipzig in Cour, im 14 ThI. 9g Pommersche do. Fug 6 , .

984i Posens che do.

FErkf. a. M. südd. W. 100 FI. 55 I6sPreussisehe do. Petersburg 100 S. R Khein-u. Westph. do. Sãchsis che do. Schlesisehe do. Schuldverschr. der Eiehsf. Tilg. - C.. Pr. Bk. Anth. Scheine Friedriehsd' or. . . ... Andere Goldmünzen

265 Thlr.

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Fond g- CGG.

Preuss. Ereiw. Anleihe. . . . ....

Staatsanleihe von 1850. . . ..... dito o, . dito von 1853

Staats- Schuldscheine

Prämiensch. d. Seehandl. à 50 Th.

Kur- und Neum. Sehuldverschr.

* e . . . . mr, or-

Brier. Geld. rief. If. Brief. Geld.

isehhahn - Actien.

93 Aachen - Düsseld. .. 33 743 733 Magdeb. Wittenb. . do. Prioritãts- 4 do. Prioritäts- Niederschl. Mãrk. . . do. Prioritats- do. Prioritãts- do. Prior. III. Ser. 4 do. IV. Serie Niederschl. Lweigb. Oberschles. Lit. A. do. Lit. B. do. Prioritäts-

2 Aachen -Mastr. voll d eingernhlt. ..... „Berg. Märkische. . . do. Prioritats- do. do. II. Serie Berl. Anh. Lit. A.u. B. do. Prioritäts- Berlin- Hamburger. do. Prioritats- z d. n . „Prinz Wilh. Steele- Berlin- Potsd. - Mag (l. Vohwinkel). ..... . . 2 8Ilz do. Prioritäts- o. *. do. do. II. Serie do do. Lit. D. Rheinische... „Berlin- Stettiner. .. do. (Stamm-) Prior. do. Prior. Oblig. 4 do. Prioritäts-Oblig. hresl- Schw. - Freib. do. vom Staat gar. 3! Cõln- Mindener RKuhrort-Cref. Gladb. 3! do. Prior. Oblig. do. Prioritäts- do. do. II. Em. Stargard- Posen. . . . . Thüringer ö do. ir. gi.

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Düsseldorf - Elberf. 3 do. Prioritäts- . Wilh. B. (C0scl-0dbg.) do. Prioritäts- 5 do. Prioritäts- 4 Magdeb. Halberst. ] 1

13188111118

1—

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Das Abonnement beträgt 27 Sgr. für das Vierteljahr in allen Theilen der Monarchie ohne preis - Erhöhung.

ön i glich

Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Ssestellung an, ür Serlin die Expedition zes Königl Ppreußischen Staats - Anzeigers. Mauer⸗Straße Nr. 7 4.

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erlin, Freitag den 24. März

Jichtalntliche Motirungen.

In- und ausländ.

Eisenb. Stamm-

Actien und Guit- tungsbogen.

Amsterdam - Rotterdam Cõthen - Bernburg... . ..

Ausl. Frioritäts- Actien.

Amsterdam - Rotter dam Cracau-Oberschlesis ehe Aordb. (Friedr. . 3 Belg. Oblig. J. de l'Est k 63. ö et Meuse raeau- Obersehles. . . . iel lik, .. Livorno - Florent. . . . .. Ludwigshafen- Bexbach 987 977 Kass. - Vereins-Bk. Aet. Mainz- Ludwigshafen.. 74 Mecklenburger 315 30 Nordb. (Friedr. Wilh.) 4 337 322 Zarskoje - Selo pro St. ke.

Erief. If. Brier. Geld. n grief.

2

Ausländ. Fonds. do. Part. 500 FI. ...

Vei o .. ö 3. Schwed. Qerebro Pfdbr. ; J

Oesterreich. ö ö Estgothisehe 4. . . 59 Sardin. Engl. Anleihe. do . Sardin. bei Rothschild 9 46 1 J ö ; . g Russ. Hamb. Cert. . ... Hamb. F cue g Rasse . do. Stiegl. 2. 4. Anl do. Staats! rm. Anl. a . 5. Ayl. Lübecker Staats- Anl. do. v. Rothschild Est. Kurhess. Pr. 0Obl. 40 Th. kJ N. Bad. do. 35 FI...

do. Pon. Schatz-Obl. Schaumburg-Lippe do.

do. Gert... 25 Thlr 9 . . a ö . . 3 P ml. Schuld. d (

Poln. neue Pfandbr. ... o. 1 A3 3 steigend

Se = . R . . , , , = .

Staats- Schuldscheine 82 a Si1z gem. Berlin- Hamburger 84 a S4 gem. Berlin-Stettiner 109 a 108 gem.

zem. Oberschles. Litt. B. 120 a 119 gem. Thüringer S6 a 86 gem.

Nordbahn (Fr. Wilh.) 335, 3 a 33 gem. VWeimarsche Bank 907 2 90 gem.

N. Bad. Pr. Obl. 207 a d gem.

Oberschles. Litt. A. 143 a 142 Ludwisßsh. Bexbach 985 a2 988 gem. Mecklenburger 303, 31 a 31 gem. Oestr. Met. 60, 61 a 60 gem. Russ. Poln. Sceiatz-Gbl. 59 258

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Kexrlinm, 22. März. In Folge auswärtiger niedriger Notirungen erfuhren die Course unserer Eisenbahn- Actien bei belebiem Geschäst einen Rückgang. Preulsische und ausländische Fonds billiger begeben.

Hm erlimer &setrei d ehäörse vom 22. März.

Weizen loco 84 90 Rthlr.

Roggen loco 62 67 Rthlr., 84 /85psd. von der Bahn 625 a 623 Rthlr. Pr. S2pfd. bez., S5 / Sbp fd. vom Kahn 62 2 627 Kihlr. pr. gz2pfd. bez., Frühjahr 60 a 603 Rihlr. bez., Mai-Juni 605 a 61 Kihlr. bez., Juni Juli 614 Rthlr. bez.

Gerste, grolse 48 52 Rthlr., kleine 40 46 Rthlr.

Hafer 34 38 Rthlr., Lieferung pr. Frühjahr 48p1d. 32 Rthlr. bez, gestern 48pfd. 324 Kthlr. bexæ.

Erbsen 66 - 73 Rthlr.

Winterrapps S4 83 Rthlr. nominell, Winterrüsen 83 - 82 Rthlr. nominell.

kRüböl loco 1145 Rthlr. bez., 12 Br., 113 G., März 117 Rthlr. bez., 118 Br., 113 G, Marz - April 11575 Rthlr. ber. u. G., 113 Br., April- Mai 113 Rthlr. bez., 117 Br., 113 G.

Leinöl loco 125 Rthlr., Lieferung pr. Frühj. 12 Rthle.

Spiritus loco ohne Fass 28 a 277 Rthlr. verk., März 274 Rthlr. verk. u. Br., 27 G., März - April u. April - Mai 273 a 27 Rihir. verk. u. G., 27 Br., Mai- Juni 275 Rihlr. bez. u. Br., 27 G., Juni- Juli 283 Rthlr. verk. u. G., 283 Br.

Weizen ohne Aenderung. Spiritus etwas billiger verkauft.

Eram Hafen Ia. ä., Dienstag, 21. März, Nachmittags 2 Uhr. (Tel. Dep. d. C. B.) Schluls-· Course:; Nordbahn 348. 5proz. Metal- liques 613. proz. Metalliques 55 3proz. Spanier 333. 1proz. Spa-

Roggen etwas fester. RKüböl matter.

nier 173. Kurhessische Loose 315. Wien 885. Hamburg 895. Lon- don 1173. Amsterdam 100. Ludwigshafen- Bezbach 1013. Mainz- Ludwigshafen 81. ütiem, Mittwoch, 22. März, Nachmittags 1 Uke 30 Minuten. (Lel. Dep. d. C. B.) Fonds und Actien flau. Schluss-Course: Silber- anleihe 108. 5proz. Metalliques 82. 13prοι Metalliques 733. Bank- actien 11809. Nordbahn 2153. 1839er Loose 1143. Neueste Anleihe 88. London 13, 18. Augsburtz 136. Hamburg 102. Paris 161. Gold 40. Silber 35. ;

AKRakBeeRMalk nnn, Dienstag, 21. März, RNachmittagt 4 Uhr. (Tel. Dep. 4d. C. B.) Geringes Geschäft; Verkäufer. Schluls-Course: hproꝛ. Metalliques Litt. B. 7123. proz. Mæetalliquie- 5775. 2*pro. Metalliquea 2935. 1pros. Spanier 179. Z3proz. Spanier 32155. 43proz. Russen 74. 4proz. Russen Stieglit⸗ 6. Aproz. Polen 57. Londoner Wechsel, Kurz 11, 60 Br. Hamburger Wechsel, kurz 355 ir. Holländische Inte- grale 5238.

Hazkräsg, Dienstag, 21. März, Nachmittags 3 Uhr. (Tel. Dep. d. C. B.) Die 3proz. eröllnete in sehr matter Haltung zu 65, 10. Als Jie Consols von Mittags 12 Uhr S9 gemeldet wurden, sauk dieselbe auf 64, 85 und schloss zur Notiz. Schluss-Course: 3Zpror. Rente 64, 55. 45pro. Rente 91, 10. 3proz. Spanier 33.

Kechhacdeona, Dienstag, 21. März, Nachmittags 5 Uhr 30 Minuten- (Tel. Dep. d. G. B.) Schluls- Course: Consols 89. 1proa. Spanier 1735, 3. Mexikaner 23, 238. Sardinier 76, 78. 5pror. Russen 84. 47pror Russen 74.

Hlamburg 3 Monat - Wechsel 13 Mk. 47 5 Sch. 15 bis 25 Kr.

Das fällig Dampfschiff aus Newa Vork ist eingetroffen. Der Cours auf London war daselbst S7 -— 9.

Lak ver kßchael, Dienstag, 21. März. (Tel. Dep. d. C. B.) Baum-

wolle, 5000 Ballen Umsatz. Preise gegen gestern unverändert.

Wien 13 FI.

Nedaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckeret.

(Rudolph Decker.)

. mar m // . 2

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Secretair bei dem Provinzial-Schul-Kollegium zu Kö— nigsberg in Pr., Hofrath Toeppen, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; so wie dem Domainen-Rentmeister Ler zu Brandenburg das Ritterkreuz des Königlichen Haus— dens von Hohenzollern zu verleihen. Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten

J ! (.

2 ö in Köoble Bau⸗-Inspektor Gärtner in Koblenz is

. a o ,, d nur Bor es Zossen übertragen worden.

. Oem r 1 n 2 ber Santre

ist die Verwaltung

32. . 56 . 9 v rrQ Retro Bekanntmachung vom 235. Februar 18. betref⸗

die Vollziehung des Art. 18 des Handels⸗—

.

Zoll-Vertrages mit Oesterreich vom 19. Februar v. J.

Vertrag vom 19. Februar 1853. (Staats Anzeiger Nr. 153 S. 1063.) Verfügung vom 24. Dezember 1853. (Staats ⸗Anzeiger Nr. 305

S. 2091.)

Von dem Kaiserlich österreichischen Ministerium für Handel und Gewerbe ist über die Vollziehung des Art. 18 des Handels⸗ und Zollvertrages vom 19. Februar v. J. (Gesetz⸗Sammlung 1853 fr * M die

S. 357) unterm 2Usten v. j , welche der Königlichen Regierung, unter Bezugnahme auf ,

——

wörber 1b bILLélIi

unsere Cirkular-Verfügung vom 21. liegenden Abschrift zur Kenntnißnahme mit 3. Februar 1854. z⸗Minister. Der Minister für Handel, zerbe und öffentliche

Dezemher v.

getheilt wird.

schwingh. Arbeiten. In Vertretung:

von Pommer⸗Esche.

Kundmachung des K. K. Ministeriums für Handel

1

und Gewerbe (gültig für alle Kronländer mi Ausnahme der Militairgrenze) über die Vollzi hung des Artikels 18 des Handels⸗— vertrages vom 19. Februar 1853. 6 Das K. K. Handels⸗Ministerium findet im Einvernehmen mit m K. K. Ministerium der Finanzen zur Vollziehung des Ariikels 18 des Handels- und Zollvertrages mit Preußen und beziehungsweise sämmtlichen 8 j ö ] J e 1232 5 e K* Staaten des deutschen Zollvereins vom 19. Februar 1853 (Reichs gesetz blatt Nr. 297) folgende Anordnungen zu treffen: J 1) Die Angehbrigen der Vereinsstaaten haben sich, im Sinne . Absatzes 4 des ÄUrtikels 18 des vorbengnnten Vertrages, beim Gewerbs⸗ betriebe auf diesseitigem Gebiete in der Regel allen Bedingungen zu ö werfen, welche zu erfüllen auch den Inländern obliegt, und wo, diese Pe dingungen von der Art sind, daß sie nur von Inländern erfüllt werden können, haben erstere auf den Gewerbsbetrieb zu verzichten. . . Namentlich bleiben die Bestim mungen des Hausirpatentes vom .. September 1852 (Reichsgesetzblatt Nr. 252) über die ausschließliche Be⸗ rechtigung von österreichischen Unterthanen zum Hausirhandel aufrecht. . 2) Unterthanen dert Vereinsstaaten können nicht zur Entrichtung einer gewerblichen Abgabe verhalten werden, welcher nicht gleichmäßig die in

orm dem

demselben Verhältaisse stehenden eigenen Uuterthann unterworfen sind.

Dort, wo bei Kommunal- Abgaben oder Corporations Taxen hierin noch ein solcher Unterschied besteht, haben die Behörden dahin zu wirken, daß derselbe beseitigt werde.

einige Kundmachung erlassen

theilung dieser Bewilligung ermächtigten Behörden wei Paß und die anderen polizeilichen Vorschriften und di Schutz der Erfindungs-Privilegien, der Fabriks- und dergl. nicht abgeändert und es ist bar ,, , . Zulassung als bei Ueberwachung jener ausländischen Gewerbtreibenden zu dringen. Diensten stehenden Handelsreisenden aus dem daß dieselben nach 8. 9 des Gesetzes vom Kaufleuten, Fabrikanten und Gewerbetreibenden und mi Bestellungen suchen.

Vie Anwendung des Grundsatzes der gleichen Besteuerung beiderlei Unterthanen setzt jedoch in jedem einzelnen Falle die Erfüllung derjenigen Vorbedingungen für die Berechtigung zum Gewerbsbetriebe vor— aus, welche die österreichischen Gesetze vorschreiben.

3) Ja bestimmten Fällen genießen die Unterthanen der Vereinsstaaten gemäß den Absätzen 3 und 5 des Artikels 18 des benannten Vertrages vesondere Begünstigungen, indem dieselben für gewisse Geschäfte von der Bezahlung einer Steuer befreit werden, für welche bei deren Ausübung in Oesterreich österreichische Unterthanen unmittelbar oder mittelbar eine Steuer zu entrichten haben.

Hiernach sind von der Entrichtung jeder Abgabe befreit:

Vereinsländische Fabrikanten und Gewerbtreibende, welche blos sür das von ihnen betriebene Geschäft Ankäufe machen.

Vereins ländische Fabrikanten und Gewerbtreibende, so wie die aus— schließlich im Dienste Eines solchen Fabrikanten oder Gewerbtreiben— den (nicht mehrerer derselben) stehenden Reisenden, welche für das von ihnen betriebene Geschäft Bestellungen suchen und nicht Waaren selbst, sondern nur Muster derselben bei sich führen.

Unterthanen der Zollvereinsstaaten, welche das Frachtgewerbe, die

See oder Flußschifffahrt zwischen österreichischen und vereinslän—

dischen Plätzen (nicht eiwa zwischen zwei oder mehreren österreichischen

Plätzen) beireiben.

Die Begünstigungen litt. 4. und b. werden nur dann gewährt, wenn Legitimationen vorliegen, daß die Fabrikanten und Gewerbeiteibenden, welche selbst oder durch ihre Handelsreisenden Ankäufe machen oder Be— stellungen suchen, die Berechtigung zu ihrem Geschäßstsbetriebe in dem Staate,

in welchem sie ihren Wohnsiß haben, durch Entrichtung der gesetzlichen Ab—Q

gabe erworben haben.

Die Legitimationen, welche die genannten Fabrikanten und Gewerbe— treibenden und die in deren Dienste stehenden Handelsreisenden über ihre Berechtigung zum Aufsuchen von Waatenbestellungen und zum Aufkaufe von Waaren von der Behörde ihrer Heimat zum Zwecke ihrer abgabenfreien

Zulassung in Oesterreich beizubringen haben, werden nach dem beiliegenden Formulare A. und B. abgefaßt sein und die Legitimationen, welche ihnen

von den österreichischen Behörden zum Zwecke des abgabenfreien Betriebes ihres Gewerbes in Oesterreich auszustellen sind, sind nach dem beiliegenden Formulare C. zu verfassen.

Ueber die Behörden, von denen die Legitimationen A. und B. in den einzelnen Zollvereinsstaaten auszustellen sind, werden noch weitere Bestim—

mungen folgen; vorläufig wird bemerkt, daß als dieselben in Preußen die

ö

Landräthe und die Magistrate der größeren Städte, in Baiern die Land- gerichte und die unmittelbaren Magistrate, in den übrigen Staaten die den

vorbezeichneten gleichstehenden Behörden anzusehen sind. Zur Aus stellung

der Legitimation C. werden in den österrtichischen Staaten die Bezirksämter (im lomb. voenet. Königreiche die Distrikts-Kommissariate, in Dalmatien die Präturen) und die unmittelbar den Statthaltereien oder Kreisbehörden

unterstehenden Magistrate ermächtigt. . Durch dit Bewilligung der Abgabenfreiheit für die erwähnten Ge—

werbetreibenden und die ihnen gewährte Erleichterung betreffs ders zur Er⸗ den die bestehenden

e Gesetze über den Meisterzeichen und auf Beobachtung de selben sowohl bei

Gewerbetreibenden und den in deren Zollvereine darauf zu sehen, 3. November 1852 nur bei cht bei Privaten

Insbesondere ist bei Fabrikanten,

Auch kann die Legitimation zum abgabenfteien Vetriebe einem . fanten oder Gewerbtreibenden nur füt sein eigenes Geschäft, dem ba . reisenden nur für das Eine Haus, in dessen Diensten . 1. werden, im anderen Falle ist Steuer zu entrichten oder wegen es eiw⸗ ohne Bewilligung geschehenen Betriebes Strafe zu verhängen. .

4) Die Angehörigen der Vereinsstagten werden im Sinne ö Abschutttes des §. 18 des benannten Vertrages auf den österreichisch

ł ł h * z 19 9 . an be Messen und Märkten ganz gleich mit den oöͤsterreichischen e, ,.,

handelt. So weit tine solche Gleichheit namentlich ,, geldet und ähnlicher Lolalgebühren gegenwärtig noch nicht h = sst Fieselbe vollkommen herzustellen.

U ; ie barten Kirchtage märlte dürfen nur die Ortsbewohner und die benach