1854 / 81 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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v. Mts. eingetreten ist, wird hierdurch bekannt gemacht, daß das Gornner⸗Semnester mit dem 24. April d. J. beginnt. Berlin, den 2. April 1864. Der Rektor der Universität. Encke.

Angekommen: Se. Excellenz der Herzoglich anhalt-bern— burgische Staats⸗Minister, von Schätzell, von Bernburg.

Abgereist: Der General-Major und Commandeur der 2ten Kavallerie-Brigade, von Willisen J., nach Magdeburg.

Y i ch t amtliches.

Preußen. Berlin, 3. April. Indem wir den Prinzen Adalbert als den ersten Admiral unserer Flotte verzeichnen, haben wir aus Anlaß der gleichzeitigen Beförderung Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Karl zum General-Feldz eugmeister und Chef der Artillerie mit Feldmarschallsrange die Wieder— einführung einer Würde bemerkbar zu machen, die von Oesterreich unausgesetzt und in viel ausgedehnterem Sinne vergeben worden ist, bei uns aber seit dem Tode des Markgrafen Philipp von Bran— denburg (1711), Bruders des ersten Königs von Preußen, gänzlich in Abgang gekommen war. Den bekannten Chef der Artillerie, Ehristian von Linger, ernannte König Friedrich II. nur zum General der Infanterie; auch Prinz August, der langjährige Chef derselben Waffe in neuerer Zeit, blieb auf dieser Stufe. Ueberhaupt hat es seit der Organisation des brandenburgisch-preußischen Heeres unter dem Großen Kurfürsten, so viel wir wissen, nur sechs Ge⸗ neral⸗Feldzeugmeister bei uns gegeben, von denen jedoch zwei nach— her Feldmarschälle wurden. Jetzt nimmt, nach einer Pause von 142 Jahren, Prinz Karl, wie sein unmittelbarer Vorgänger,

Bruder des regierenden Königs, die Reihe der preußischen Feld⸗

zeugmeister wieder auf. Es wurden früher zu dieser Würde er⸗ nannt: im Jahre 1658 George Derfflinger (18. Februar 1670 Feldmarschalls; 21. Dezember 1664 Au gustus, Herzog von Holstein⸗ Plön; 1672 Christian Albert, Burggraf und Graf zu Dohna; vermuthlich im Jahre 1675 Graf Niemrie, der wohl nur in diplomatischen Angelegenheiten ge—⸗ braucht wurde; 1. Dezember 1688 Alexander Freiherr von Spaen (erhielt 16990 den Charakter als Feldmarschall, endlich 26. Oktober 1697 Prinz Philipp, Markgraf von Brandenburg, unter gleichzeitiger Erhebung zum Grand Maitre d'œ' Artillerie. Der Genergl-⸗Feldzeugmeister vertrat im Militair-Organismus des deut⸗ schen Reichs und vertritt noch heute in der österreichischen Armee den General der Infanterie und geht, wenn nicht dem Rang, doch der Reihenfolge nach, vor den Generalen der Kavallerie. In unserer Armee scheint damit von Anbeginn der höhere Rang eines ausge— zeichneten Generals, insbesondere des Artilleriechefs, bezeichnet wor— den zu sein. Feldzeugmeister Graf zu Dohna war 6 Jahre früher General der Infanterie, bevor er zur Würde eines General- Feld— zeugmeisters erhoben wurde. (Pr. C.)

Mittelst Cirkular-Erlasses des Königlichen Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten vom 28. März. d. J. sind sämmtliche Königliche Regierungen und das hiesige Königliche Polizei⸗Präsidium darauf aufmerksam gemacht, daß, nachdem nun— mehr eine nicht unerhebliche Anzahl von Unternehmern der Be— förderung von Auswanderern, nach Erfüllung der durch das Gesetz vom 7. Mai und das Reglement vom 6. September vorigen Jahres vorgeschriebenen Bedingungen, die Konzession

zum Geschäftsbetrieb und zur Bestellung von Agenten inner-

halb der Preußischen Staaten erhalten hat, es die Auf— gabe der Provinzial-Behörden und der ihnen untergeordneten Organe sei, mit Nachdruck dem Verkehr solcher Personen entgegen⸗ zutreten, welche entweder die vorgeschriebene Konzession überhaupt nicht erhalten haben, oder welche, ohne Rücksicht auf die in der Konzession enthaltenen Beschränkungen, nach anderen als nach den in der Konzession bezeichneten Ländern, oder über andere als über die darin bezeichneten Einschiffungs und Zwischenhäfen, Auswan— derer befördern, Es ist hierbei besonders auf' die über Liverpool, über niederländische oder über französische Häfen gerichtete Auswan— derung zu achten. Die Provinzial-Behörden sind zugleich veran⸗

laßt: die Polizei⸗Behörden ihres Bezirks mit entsprechender Anwei⸗

sung zu versehen. (Pr. C.) In den Städten Bublitz, Neustettin und Drambur g, im Regierungs-Bezirk Stettin, ist die Städte- Ordnung von 30. Mai 1853 vollständig eingeführt worden. . Königsberg, 28. März. Das Haff zwischen hier und Pillau ist noch fast durchweg mit festem Eise belegt, und bei den

anhaltenden Nachtfrösten ist vor Anfang künftigen Monats wohl nicht auf eine freie Fahrt zu rechnen.

Das Eis im Memelstrom liegt in der Mitte noch fest; an beiden Ufern hat sich wieder eine breite Oeffnung gebildet, über welche der Trajekt durch Spitzkähne, jedoch rasch und ohne Aufent— halt befördert wird. Wasserstand 10 1“; Nachtfröste blieben an— haltend.

Weimar, 30. März. Unser Landtag hat heute den ersten wichtigen Beschluß in der Domainenfrage gefaßt. Mit 28 ge— gen 2 Stimmen verwarf er nämlich den Antrag der Minorität des Ausschusses auf strikte Festhaltung des Civillistenvertrags von 1848, und erklärte sich für die Inbetrachtnahme der Regierungsproposition, welche die Zurückgabe des größten Theils des Domanialvermögens an das großherzogliche Haus sordert.

Frankfurt a. M., 31. März. Wie das „Frankf. J.“ aus guter Quelle vernimmt, sind auch in der gestrigen Sitzung des Bundestages keine Verhandlungen von besonderem Belang ge— pflogen worden. Das englische Ministerium des Auswärtigen

machte der Bundesversammlung schriftliche Mittheilung von der

Freigebung des englischen Küstenhandels für alle Nationen, mit dem Ersuchen, daß die betreffenden deutschen Regierungen ähnliche Er— leichterungen anordnen möchten. Die Bundesversammlung nahm diese Anzeige zur Nachricht. Von Seite Baierns wurde ein Antrag zur Genehmigung eines Brückenbaues auf der Landau-Strasburge! Eisenbahn gestellt. Fürst Gortschakoff, der russische Gesandte

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hiesigen Bundesbesatzung zugetheilte Königlich preußische 386

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Infanterie-Regiment sammt der 7Tten Jäger-Abtheilung, mit den

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üblichen militatrischen Feierlichkeiten begrüßt und empfangen, hier eingerückt. Wie beliebt sich das heute abgezogene 29ste Regiment hier gemacht, dafür haben die letzten Tage seines Hierseins mancher lei Zeugniß abgelegt. Dem scheidenden Offiziercorps zu Ehren wurde nicht nur von dem Königlich preußischen Generalkonful Herrn von Bethmann, sondern auch von allen Offtziercorps der hier gar— nisonirenden Bundeskontingente Festmahle veranstaltet. Dem Bür gerverein wurd«e mit einer Abendmusik von den Scheidenden Lebe—

wohl gesagt. (Fr. P. Ztg.)

Baden. Donaueschingen, 29. März. Gestern passirte das hoh enzollernsche Rekruten-Kontingent, etwa 109 Mann stark, unter dem Geleit von ungefähr 16 Königl. preußi— schen Offizieren und Unteroffizieren, auf der Straße nach Freiburg, hier durch.

Oesterreich. Die „Wiener Zeitung“ vom 1. April ver— öffentlicht das Ceremoniel bei dem öffentlichen Einzuge Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Elisabeth in Baiern, Braut Sr. K. K. apostolischen Majestät, in Wien am 23. April, so wie das Ceremoniel bei der am 24. April stattfindenden feierlichen Vermählung.

Niederlande. Haag, 29. März. Aus den Erklärungen des Kriegsministers in der Zweiten Kammer geht hervor, daß die verlangte Vermehrung der Kavallerie und Artillerie des limbur gischen Kontingents in Folge eines Beschlusses des Bundestages vom. 10. März 1853 angeordnet worden. Unser Gouvernement erklärte, dem Beschlusse des deutschen Bundes, wonach das Kontin— gent um ein Sechstel verstärkt werden soll, Folge zu geben.

Belgien. Brüssel, 30. März. Die Debatte des Han— delsvertrags mit Frankreich ist im geheimen Comité noch nicht ge schlossen. So viel verlautet, hat der Finanzminister sich bemüht, die Nothwendigkeit des Abschlusses eines literarischen Vertrags mit Frankreich darzuthun. Als Hauptargument zur Unterdrückung des Nachdrucks macht er geltend, daß der Markt für den belgischen Nachdruck immer beschränkter werde, indem Frankreich bei seinen Verträgen mit dem Ausland die Unterdrückung des Nachdruckes bedinge. Lasse man den Moment vorübergehen, fo würde man spä— ter auf die Konzessionen verzichten müssen, die man jetzt von Frank— reich erhalte und die den belgischen Druckereien und Verlage neuen i n, geben müßten, indem man auf dem französischen Markt selbst könkurriren könne.

Großbritannien und Irland. London, 30. März. In einem zweiten heute ausgegebenen Supplement zu der „London

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Gazette“ befinden sich die verschiedenen in der gestrigen Geheim—⸗ rath-Sitzung mit Bezug auf den Krieg gefaßten Beschlüsse, näm— lich: I) ein Geheimraihsbefehl, durch welchen verfügt wird, daß die Schiffe und Güter des Kaisers von Rußland und seiner Ünter⸗ thanen, so wie der in seinen Ländern domizilirenden Indivit uen aufgebracht und vor den Admiralitäts-Hof oder die Vice Admirali— täts Höfe behufs ihrer Eoöndemnirung verwiesen werden sollen. 2) Ein Verbot gegen das Einklariren und Ausklariren von Schiffen aus und nach russischen Häfen, so wie die Auflegung eines Em— bargo auf alle gegenwärtig in britischen Häfen befindlichen russi⸗ schen Schiffe. Biese Verfügung wird sndeß modistztrt durch 3. einen Erlaß, demzufolge allen russischen Kauffahrtei⸗

Schiffen, welche sich in den britischen Häfen befinden, eine Frist von sechs Wochen, die am 10. Mai abläuft, gestattet wird, ihre Ladun— gen einzunehmen und auszuklariren, auch ihre Fahrt unmolestirt bis zu ihrem Bestimmungsorte fortzusetzen, vorausgesetzt, daß sie

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keinen russischen Land- oder See⸗Offizier und keine Kriegs-Contre— 4 - 3 8 ; bande am Bord haben. Zugleich wird verfügt, daß es allen

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russischen Kauffahrteischiffen, welche vor dem Datum dieses Ge⸗ heimraths Beschlusses, d. h. vor dem 29. März, aus einem aus— ländischen Hafen nach einem britischen Hafen abgegangen sind, ge⸗ stattet sein soll, ihren Bestimmungsort zu erreichen, ihre Ladung zu löschen und unmolestirt wieder auszuklariren, und daß solchen

Schiffen erlaubt sein soll, sich unbehindert von den britischen Kreu—

zern nach jedem beliebigen, nicht blockirten Hafen zu begeben.

I) Eine lange Verordnung über die Vertheilung der Prisengelder.

Die Offiziere der Divisions- und Brigade-Stäbe des Expedi⸗ tionscorps haben Befehl erhalten, sich am 4. April auf dem Land- wege nach Konstantinopel zu begeben. Lord Raglan bleibt bis zur

Generals Bourgoyne in London; man glaubt, seine Abrelse werde dadurch bis zum J. April verzögert werden. Die Kavallerie-Regi—

Rückkehr des zur Terrain-Juspection nach der Türtei abgesandten z

menter werden für den Marsch von der Nordküste Frankreichs bis Marseille ungefähr 9 Tage gebrauchen, da der Eisenbahn-Trans- port zwischen Chalons und Avignon nicht stattfinden kann. Die Truppen werden übrigens nicht regimenter-, sondern schwadronen

weise befördert werden.

Der von Lord John Russell am 30. März im Unterhause

für die folgende Sitzung angekündigte Antrag auf eine, die Kriegs⸗

botschaft der Krone beantwortende Adresse lautet folgendermaßen:

„Da

für Ihre Majestät allergnädigste Boischast, jo wie für die Mittheilung der verschiedenen auf Ihrer Majestat Befehl dem Parlament vorgelegten Schriften den Dank dieses Hauses auszusprechen; um Ihrer Majestät zu

versichern, daß wir Ihrer Majestät ängstliche und stete Bemühungen, ihrem

Volke die Segnungen des Friedens zu bewahren, gerechter Weise auer⸗ kennen und das vollkommene Vertrauen hegen, daß Ihre Majestat gesonnen ist, den Diangsalen des Krieges ein Ziel zu setzen, sobald dieser Zweck,

im Einklang mit der Ehre der Krone und den Interessen des Volkes,

erreict werden kann; daß wir mit tiefem Kummer bemerkt haben, wie Ihrer Majestät Bemühungen darch die Angriffs-Politik vrreitelt wur⸗

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den, welche der Kaiser von Rußland duich seine Ueberziehung und sort⸗ dauernde Besetzung der Provinzen Moldau und Walachei, durch die Ver«

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werfung billiger, mit der Sanction der vier Hauprmächte Europas ihm an- gebotener Friedens bedingungen, und durch die Ausrüstung ungeheurer Streit⸗ kräfte zur Durch setzung semer ungerechten Ansprüche an Tag gelegt hat; daß diese Anwmaßungen uns geeignet scheinen, die Uaabhängigieit des otto⸗ manischen Reiches zu untergraben, und daß wir erkennen, daß das in uns gesetzte Vertrauen von unserer Seite den festen Entschluß verlangt, Ihrer

Majsstät im kräftigen Widerstande gegen das Unernehmen eines Sou verains beizustehen, dessen Macht-Vergrößerung der Unabhängigkeit Euro-

pa's gefährlich wäre. 2 . * * * = Spanien. Madrid, 26. März. Die „Gazetta“ ver— öffentlicht eine Amnestie zu Gunsten der Insurgenten auf Cuba.

Türkei. Konstantinopel, 20. März. Hier treffen fort-

während irregulaire Truppen ein, die bis auf Weiteres kasernirt werden.

1.

Omer Pascha soll mit Bestimmtheit erklärt haben, sie durchaus seiner

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Armee nicht einverleiben zu wollen, da derlei indisziplinirte Hor- den auf ihrem Durchzuge durch Rumelien während des Winters

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bereits genug Schaden angerichtet hätten. In vielen Städten der

Provinz Adrianopel sind Instructions-Offiziere beschäftigt; die von

ihnen geschulten Leute werden von Omer Pascha erst nach vor⸗— läufiger Musterung seinen Regimentern zugetheilt. In Sivas wird ein Corps von 20,009 Mann gebildet werden. Aus Persien wird der feste Entschluß des Schachs, strenge Neutralität zu beobachten,

gemeldet.

Am 18. war in Konstantinopel das Gerücht verbreitet, daß

ein 15 Segel zählendes russisches Geschwader von Sebastopol aus—

gelaufen sei, um in Odessa ein starkes Truppencorps einzuschiffen. Die in Beikos ankernde kombinirte Flotte traf ihre Vorbereitungen,

um auf die erste Nachricht durch die im Schwarzen Meere kreuzen—

den Dampffregatten „Cacique“, „Caton“, „Sampson“ und „Retri—

bution“ unter Segel zu gehen. „Caton“ und „Retribution“ sind am 18. in Beikos wieder eingetroffen und der „Earadoc“ ging nach Varna.

Der Sultan hat folgenden, die Gerichts-Reform betref⸗ fenden Ferman erlassen:

ß eine ergebenste Adresse Ihrer Majestät überreicht werde, um

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ö hat, richte ich fortwährend meine gerecht tigkeits freundlichen . anten, wie ein Jeder weiß und wie das oft durch die von mir er— assenen und veröffentlichten Fermans bewiesen worden ist, auf die Mittel

S1 9 ö 9 8 2 g ͤ . 8 n. der Ruhe und des Wohlstandes meines Reiches. In der . ; sicht, ein so werthvolles Ergebniß zu erzielen, ward das Tan simat ö. . ö, anschließenden Gesetzen und Verordnungen,

6 8 1e el ams en Wirkungen hen w ; . D.,. ,, . Wirkungen hervorbringen, eingeführt. vn mir gleichfalls viel daran gelegen ist, daß die Rar Hh ispflig⸗ ge nf

, gu daß meinen Unterthanen in Lieser Be— einerlel ih the . . . J 3 määtheil und Ungemach erwachse, so ward ein Handels— /

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gericht und ein Polizeigericht zuvörderst in Konstantinopel und später i un , n n,, meines Reiches errichtet. Da die ner un dieser Gerichte Vortheile aller Art, sowohl für meine 1 ür die Fremden zur Folge hatte, so 3 n nn, *. . n andeen angemessenen Theilen meiner Staaten Ges ensta d reiflich ig wagung seitens eins bei meiner großen Ratbst . J 6. wigu eitens a meiner großen RNaihskammer der Justiz ein— gesetzten 2Ausschusses. Den von demselben erstatteten K mein geheimer Ministerrath gelesen und gepl t In daß die Attribute dieser Gerichte einzig darin 5 senigen ineiner Unthanen abzuurtheilen, welche Vergehen odir Verbrech gegen fremde Unterthanen begangen haben, so wie über ö ö .. Unterthanen, welche des Dirbstahls, des Mordes und ann tre! ; ö ö.

, . hig, des 8 und gegen otto⸗ manische Unterthanen begangener Verbrechen angetlagt sind; in Erwägun seiner, daß der wahre Zweck der Gründung jenet Gericht te der ist 1 m ittelst Nachforsch ungen und ernslicher Bewelse jeder Art die Schuld oder linschuld der verdächtigen oder vertlagten Personen ausfindig zu machen und daß dieje Nachforschungen es möglich machen, der Gerechtigteit und den Gesetzen gemäß die mit Grund Angeklagten zu' bestrafen und dadurch den Schuldigen die Mittel zu nehmen, sich der gesetzlichen Strafe zu ent⸗ ziehen, sind die Mitglieder des Rathes der Ala fich gewesen daß es zweck ßig ei, solgende Verfügungen 31 treffen: i. . :

Fürs Erste an einigen Hauptpunklen des Reiches, außer denen, wo dergleichen Gerichte keréits vorhanden sind, iuterfuchungs Kammein zu gründen, denen es besonders obliegt, nach Art der Zabtic sz und der Po— lizei zu Konstantinopei, die Prozesse in Folge von Verbrechen und Ver⸗ gehen zwischen den Unterthanen meiner hohen Pforte, Muselmännern Ehristen und jeder anderen Kategorie, oder zwischen den Unterthanen mei⸗ ner hohen Pforte und den Fremden zu prüfen.

Da diese Einrichlung den Zweck hat, die Schuld des Verbrechers zu breweisen und den Unschuldigen zu schützen, so müssen es sich die Gouver— neure und sämmtliche andere örtliche Behörden so sehr wie möõgli 3 ange⸗

Bericht hat Erwägung, über die⸗

legen sein lassen, dem angeführten Reglement gemäß zu hande z den in Kraft bestehenden ö ö Man wird ohne Unterlaß auf die allmälige Vervollkommnung un

passende Auwendung der eingeführten Reglements hlnarbeiten. :

Die Mitglieder dieser Gerichte müssen, wie das aach in einem Attikel des Neglemenis gesagt ist, Männer von Fähigkeit und anerkannter Red

lichkeit sein. Sie sind aus den Mitzliekern der großen lokalen Raths⸗

kammer und aus auderen vortheilhaft bekannten Perfonen zu wählen. Je nach den ortlichen Bedürfnissen würde man diesen Berichten Einen oder zwei Gerichtsschreiber beigeben und nach ihrer Konstituirung die hohe Pforte von allem Geschehenen in Kenntniß etzen. z

Nachdem diese Bestimmungen meiner kaiserlichen Sanction unteibreitet worden waren, verfügte ich, dieselben in der oben erwähnten Weise zur Ausfüh ung zu bringen, und ein beglaubigtes und besiegeltes Exemplar des dorerwähnten Reglements wird Dir hiermit zu diesem? Behufe ütersandt, Fudem Du also erfährst, was beschlossen worden ist, wirst Du mit der Umsicht und dem Scharfblick, welcher Dich auszeichnet, und in der oben angegebenen, Weise zur Ernennung der Mitglieder des Gerichtes und zu seiner Konstituirung schreiten und daun die hohe Pforte davon in Kenntniß sßzen. wirst es Dir so sehr wie möglich angelegen sein lassen, die Sachen mit Gerechtigkeit und Unparteilichkeit den Bestimmungen des Regle⸗ ment gemäß zu prüfen, und anzuordnen, die verübten Vergehen und Ver— brechen zum Beweis zu bringen, den Uaschuldigen zu schützen und dafür zu Hbisen, daß nichts den festgestellten Grundsaͤtzen Zuwiderlaufen des vor— komme. 4 ö ö Geschrieben in den letzzen Tagen des Djemazi - ule wel, 1270 (Ende Februar 1854).“ Vom Kriegsschauplatze an der unteren Don au giebt der Desterreichische Soldatenfreund“ eine kritische Darstellung, der wir Folgendes entnehmen: „Nachträglich zu dem Berichte über den am 23sten erfolgten Donau-llebergang der Russen erwähnen wir noch, daß derselbe nach dem russischen Bülletin vom 25sten auf drei Punkten bewerkstelligt wurde. Die Kanonade aus den Ge— schützen schweren Kalibers wurde schon am 22sten eröffnet und am 23sten früh fortgesetzt, an welcher sich auch die erste Division der aus 14 Schiffen bestehenden russischen Donau-Flottille mit 6 Ba⸗ taillonen an Bord, die von der Landspitze von Gidzed unterhalb Matschin mit einem Verluste von 20 Todten Besitz nahmen, bethei⸗ ligten. Die Türken leisteten keinen ernstlichen Widerstand, sondern räumten die unterhalb und oberhalb Matschin befindlichen Ver— schanzungen, an denen sie vier volle Monate gearbeitet hatten, in der Nacht vom 22sten auf den 23sten in aller Stille.

An allen drei Punkten bei Ibraila, Galaez und Tultscha wurden sofort stehende Brücken geschlagen, worauf das feste Schloß Tult— scha dem General Uschakoff nach der von ihm mit glänzender Bra⸗ vour an der verschanzten Donaufurth ausgeführten Waffenthat die Thore öffnete. Der General hat am 24sten die Dörfer am Be⸗

schlep⸗Gebirge besetzt und zwei Kosaken-Eskadronen nach Teliza vorgeschoben; in diesem letzteren von den Türken ohne Schwert⸗ streich verlassenen Orte wurde die Vexeinigung mit der russischen

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8 5a; 3 196 9 ĩ g fi „Bewogen duich ein Gefühl der Liebe, welches Gott mir für meine

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