1854 / 88 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

660 Berliner Börse vom 19. April 1854.

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nitlicher RMerhsel-, Fohds- ind Geld-(ours

Eisenhahn · Actien.

Berl. Stadt- Ohligat. wechsel- Conmkse. do. do.

Kur- u. Nin. Pfandb.

Amsterdam . . . . . . . . 250 FI. Kurz * Ostpreussische do. dito 0 , w. Pommersche do. Hamburg. .. Kurz

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. * Posensche do.

die, Z M. 1485 148 do. do. 3 J 3 M. 6 1356 1335 Schlesische do 3 2M. ; * do. Lit. B. v. Staat 150 l .,. 11 rn, lö0 EI. ZM. Westpreuss. do. d 100 ThI. Z M. , Kur- ü. Nm. Rentenb. Leipzig in Cour. im 14 Thl. . 8 T. s[ommersche do.

. 11. 3 Posensche do. Erkf. 2. M. südd. W. 100 FI. Z H. Preussisehe do , 3MWw. Khein-u. Westph. do. Sächsische do. Schlesische do lt. Schuldversehr. der Eiehsf. ilg. - C..“

Pr. Bk. Anth. Scheine -

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Fonmelsg- d.

Preuss. Freim. Anleihe. . . .....

Staatsanleihe von 1850 ) Friedrichs d'or. . . ... = dito ö 9 Andere Goldmünzen, dito e , 89 .

Staats Schuld scheine. .. .. . 35 .

Prämiensch. d. Seehandl. à 50 Th.

Kur- und Neum. Schuldverschr.

12

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. J If. rie eld. In- und ausländ. ö. . Eisenb. - Stamm- Actien und Gnuit-

tungsbog en.

Amsterdam - Rotterdam Cöthen- Bernburg Frankfurt- Han au Cracau - Obersehles. . RJ Livorno - Florenz. .. . .. Ludwigshafen- Bexbach Mainz-Ludvigshafen ..

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4 . Mecklenburger... 1136

1

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Ausl.

Priori täts- Actien.

Amsterdam -Eotterdarm 4! Cracau-0Oberschlesische Kordb. (Eriedr. Wilh.) Belg. Oblig. J. de l'Est];

do. Sahfnb. et Meuse]

Kass. Vereins-Bk.-Aet. 4

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Nordb. (Eredr. ilk.) Zarskoje - Selo pro SqSt.

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Brief. Geld. Uf. Briof. Geld.

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Brief. Geld. 94 Aachen - Düsseld. . . Q Aagdeb. Wittenb. . S0 do. Frioritäts- 2. do. Prioritats- 93 Aachen -Mastr. voll Niederschl. Märk. .. S4 eingezahlt do. Prioritãats- 937 Berg. Märkische. . . 1 606 do. Prioritäts- 977 do. Prioritäts5 923 do. Prior. III. Ser. do. do. II. Serie do. IV. Serie Berl. Anh. Lit. A.u. B. Niederschl. Lweigb. do. Prioritãats- Oberschles. Lit. A. hßerlin - Hamburger. do. Lit. B. do. Prioritäts- 4 96 5 do. Prioritäts- 4 do, de. ll. n Prinz Wilh. Steele- Berlin- Potsd. Magd. Vohwinkel) do. Prior. Obsig. 1 Prioritäts- do. do. Lit. G. 4 827 91. do. do. II. Serie 5 4 ; Berlin- Stettiner. . .

. do. (Stamm-) Prior. do. Prior. Oblig. 4

do. Prioritäts-Oblig. Bresl. Schw. Freib. 98 do. vom Staat gar. 3; Cõln- Mindener. . . .. 32 Ruhrort - Cre. Gladh.:

do. Prior. Ohlig. 4 914 do. Prioritäts- 4

do. do. II. En. 5 g9g57 Stargard -Posen. . ..:

do. 4 / 824 Thüringer . Düsseldorf - Elbert. 705 697 do. Prior. Oblig. 45 9435 do. Erioritäts 4 Wilh. B. (00sel-6dbg.) —“*“., do. gr itt .. Prioritäts-4 c Magdeb. - Nalberst. 158 1573 .

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oli inet n.

ä. brief. Gela. Ii. Brief. Ausländ. Fonds. do. Part. 500 6. . Wreimar . . . do. do. 300 FI. . Br ht 9 . B ; ö 101 100. Schwed. Qerebro Pfdbr.. zraunsch vw. Ban 017 d 9 Oesterreich. Metall. . . . . . a. . 366 Sardin. Eugl. Anleihe. 5 Sardin. bei Rothschild Hamb. Feuer-Kasse. . . 3

35

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k do. Bank-Actien. . Russ. Hamb. Cert. . do. Stiegl. 2. 4. An ne, n. 5. Anl do. v. Rothschild Lst. do. Engl. Anleihe. . . . do. Pon. Schatz-Obl. 4 6 9 , Poln. neue Pfandbr. ... 4 S0

do. Staats-Präm.- Anl.

Lübecker Staats -Anl.. 47 Kurhess. Pr. Obl. 46 Fh 3 . Schaumburg-Lippe do. , 2. 2 Span. 3 R inl. Schuld. 3 do. 1 à 3 MS Steigende]

33proz. Pos. Pfandbriefe S735 a S87 gem. 107 2 106 gem. Berlin-Hambärger 81 a 89 gem. Minden 106 a 1033 gem. gem. dito Litt. B. 1405 a 136 gem. do. Prior. S3 a S823 gem. Oderberg) 147 a 1437 gem. Lud wigshalen-Bexbach 1073 a 105 gem. Braunschrw. Bank 106, i013 a 101 gem. Oestr. Met. bz a 63 gem.

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HEBenrlLidnn, 10. April. Die in den letzten Tagen eingetretenen

bedeutenden Steigerungen veranlalsten heute einige Gewinn - k ealisi- runten, in Eolge deren die Course, die anfangs bedeutend höher waren, sich gegen Ende wieder niedriger stellten. Preulsisché und ausländi' sche Fonds zu besseren Preisen begehrt.

fare Ce e L E KR R Ga e R g- ae ei & Eo EB vom 10. April.

Weizen loco 84 91 Rihlr.ů, schwimmend S87psd. bunt. poln. 874 Rthlr. bez.

Rosen loco 67 71 Rihlr.R, loco S2 83pfd. 67 Rthlr. pr. S2psd. bez., dito 84 / S5pfd. 67 Rthlr. Pr. S2pfd. bez., schwimmend Sd g5psd. b75 Rthlr. pr. Szpfd. bez., rühjahr 667 a 674 Rihlr. bez., Mai-duni bbz a 677 Rihlr. bez., Juni. Juli bb a 675 Rihlr. bez., Juli - August 65 Rthlr. bez.

Gerste, grolse 48 52 Rthlr.,, Kleine 43 46 Rthlr.

Hafer 34 —-— 39 Rthlr., Lieferung pr. Frühjahr 48pfd. 35 Rihlr., 46psd. 33 KRihlr.

Erbsen 64 - 70 Rthlr.

Winterrapps St = So—0 Rihlr. nominell, Winterrübsen So- 79 Rthhr. nominell.

küböl loco 12 Rihlr. bez. u. G., 121 Br., April 12 Rihlr. Br., 114 G., April-Mai 112, a 113 Rihlr. bez. u. G., 12 Br., Mai- Juni 117 Rtihir. . 115 G., September-Oktoer 417 Rihlr. bez., 143 Br., 11 G.

einðl loco 1348 Rililr., Lieferung 12 Rthle.

Spiritus loco dune Fals 33 Reh. bez., April-Mai 31 a 3353 a 325 . 3 . Eee 323, Br., Mai- Juni 32 à 339 Rthlr. be, 33 Br., 32. 9 . ö a 3335 Rthlr. bez. u. Br., 335 G., Juli - August

Weizen ohne *enderung.

. Roggen sehr fest und höher bezahlt. Rübl etwas matter.

Shiritus animirt bei etwas matterem Schluss. ö . Erstadt-Ebers walde, vom 8. April. 162 Wobpl. Weizen, 761 Wien. koggen, 59 Wepl. Gerste, 96 Wöepl. Haser, 8 W'pl. Erbsen, 1100 Gin. Mehl, 261 Geb. Spiritus.

Pos. Rentenbriele g03 gem. Ber lin-Potsdam-Magd- burger 85 a S823 gem. Niederschl. Märk. Conv. Prior. 85 a S6 gem. Rheinische b3* a 613 gem.

Aachen-Düsseldorfer 78 a 785 gem. Berlin-Anhalter Fiti, T n FB

8 Berlin-Stettiner 1193 a 1183 gern. Cöln— dito Prior. III. Serie 853 a 86 gem. Oberschl. Litt. . 170 2 164 Thüringer 92 a 91 gem. Wilhelmsbahn (Cos el Nordbahn (Er. Wilh.) 374 a 36 gem. Wieimar. Bank 93 a 92 gem.

Kuss. Poln. Schatz-0Obl. 66 a 65 gem.

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Leipzig - EBresdener 165 G. Säaächzisch- Sächsisch - Schlesische 96 G. Löbau- iagdeburg-Leipziger 230 G. Berit - Anhaltische Thüringer 90 6. Friedrich Wilhelnis - Nordbahn 130 G.

ö ': 78 . * 2 . ; Weimarische Bankactien 99 G. Wiener Banknoten

Lesen paßgg, S8. April. Baierischre 787 Br, 78 G. Zittauer 25 G. 1023 Br., 102 6. 35 G. Anhalt - Les sauer Landesbank & Geier Zankactien 98 G. . 735 G. * Grnnn z Eennn, 29. Märx. Piaster.) London 1155 115 biaster. 185 186 Para.

E' nm MER Ha Fan ga. IH., Sonnabend, 8. April, Nachmittags 2 Uhr. (Tel. Bep. d. CG. B.) Seliluss- Course: Nordbahn 37. 5proz. Metal- liques 62. 443pro½. Metalliques 56. 3proz. Spanier 323. 1pr. Spanier 17. Kurhessische Loose 323. Wien S873. London 117. Paris gd. Amsterdam 100. Lud witgzshasen- Bexbach 10337. Mainz- Ludwigshafen 793. Frankfurt- Hanau 872.

Wöäern, Sonnabend, S April, Nachmittags 1 Uhr 30 Minuten. (Tel. Dep. d. G. B.) Schluss- Gourse: Silberankeihe 108. 5proz. Me- talliques 853. 43proz. Metalliques 768. Bankactien 1165. Nordbahn 2207. 1839er Lgose 1183. Neueste Anleihe 88. London 13, 32. Augsburg 1383. Hamburgs 1035. Paris 164. Gold 42. Silber 63.

Hen rät, Sonntag, 9. April. (Tel. Dep. d. C. B.) In der Fas- sage geringes Geschäft, die Spekulanten waren unschlüssig. Gestern Abend wurde die 3pro.. Rente zu 64, 85 gehandelt. Heute eröffnete dieselbe mit 64, 90, fiel aber bald auf 64, 35, schloss indefs ziemlich sest zu 64, 50.

.cn dera, Sonnabend, S. April, Nachmittag; 5 Uhr 30 Minuten. (Tel. Dep. d. CG. B.) Consols 88. 1proz. Spanier 174, 3. Mexikaner 2443, E. Sardinier 75, 77. 5proz. Russen 93, 94. 43proz. Russen 81, 83.

Das fällige Damplschiff aus News- Vork ist eingetroffen. Der Cours auf London war daselbst 87 bis 85. Der Cours auf Hamburg 36 bis 36.

en s ene cher. Sonnabend, 8. April. (Tel. Dep. d. C. B.) Baum- wolle, 6000 Ballen Umsatz. Preise gegen gestern unverändert.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Draunschweiger

Wuechsel-CGourse. (Lira türkisch 108 Triest 360 bara. Frankreich

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

(Rudolph Decker.)

in allen Theilen der Monarchie ohne Hwreis - Erhöhung.

Preußischen Staats- Anzeigers Mauer⸗Straße Nr. 5 4.

Berlin, Mittwoch den 12. April

1854.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den evangelischen Pfarrer Kosog zu Giersdorf zum Super— intendenten der ersten löwenberger Diszefe zu ernennen.

9

Justiz⸗Ministerium.

UIlIgemeine Verfügung vom 4. April 1854, die bstellung einiger Mängel bei Behandlung der Strafsachen und die Verminderung der Unter—

suchungskosten betreffend.

Die Gerichte und Beamten der Staatsanwaltschaft sind bereits in den Verfügungen vom 3. September 1849 und vom 26. No— vember 1850 auf einige Gesichtspunkte ausmerksam gemacht wor⸗ den, welche bei dem Verfahren in Untersuchungssachen zu beob— achten sind. Die Wichtigkeit des Gegenstandes und die Thatsache, daß die dem Kriminalfond etatsmäßig gesetzten Gränzen von Jahr zu Jahr in immer größerem Maaße überschritten werden, veranlaßt

den Justiz-Minister, die in den oben gedachten Verfügungen gege- benen Vorschriften in Erinnerung zu bringen und durch die nach-

stehenden Andeutungen zu ergänzen.

J. Die Pflicht der Staatsanwaltschaft: die zu ihrer Kenntniß kommenden strafbaren Handlungen vor Gericht zu verfolgen, wird von einzelnen Beamten in so weitem Sinne gedeutet, daß sie sich für verbunden erachten, ihre Thätigkeit auch schon bei solchen Ge⸗

setzesverletzungen, bei denen ein öffentliches Interesse kaum bethei⸗

ligt erscheint, eintreten zu lassen, wie z. B. ein über 70 Jahre alter

Mann, der aus Noth um ein Mittagbrot gebeten hatte, wegen

Bettelns unter Anklage gestellt und verurtheilt worden ist.

Eben so werden nicht selten geringfügige Beschädigungen des Vermögens, bei denen eine Rechtswidrigkeit der Absicht kaum an zunehmen ist, Zwistigkeiten in den Familien, die in leichte, Exzesse ausgeartet sind, gewöhnliche Schlägereien, geringfügige Thätlichkei⸗ ten, so wie Ehrverletzungen verfolgt.

Bei diesem Verfahren wird der Beruf der Staats-Anwalt⸗ schaft, im öffentlichen Interesse die Anklage zu erheben, nicht genügend festgehalten. In Ansehung der Ehrverletzungen und leichten Mißhandlungen kommt noch der besondere Umstand in Betracht, daß, wie schoön in der Verfügung vom 22. September 1849 (Just. Minist. Bl. S. 425) angedeutet worden, den Bethei⸗ ligten der Weg der Privatklage in Gemäßheit des Art. XXI. des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch offen steht, die Staats⸗ Anwaltschaft also um so mehr Veranlassung hat, sorgfältig zu erwägen, ob ihr Einschreiten durch ein öffentliches Interesse ge— boten sei. . . .

II. Erscheint mit Rücksicht auf die Beschaffenheit der That die Verfolgung auch an sich als gerechtfertigt, so darf, dieselbe den⸗ noch nicht eintreten, wenn die beizubringenden Beweise nicht mit einiger Wahrscheinlichkeit eine Verurtheilung erwarten lassen, ;

Wenn für die einfache That hinreichende Beweise vorhanden sind, es aber nicht außer Zweifel ist, ob ein erschwerender Umstand festzustellen sein werde, so ist nicht außer Erwägung zu lassen, daß durch die rasche Herbeiführung einer Verurtheilung wegen der einfachen That das Interesse der Strafrechtspflege . mehr gefördert wird, als durch die Geltendmachung erschwerender Umstände, welche, indem sie für das schließliche Ergebniß von zwei⸗ felhaftem Erfolge ist, den sicheren Nachtheil einer Verlängerung der Untersuchung hervorbringt.

III. Wesentliche Ersparnisse werden durch eine .

Beschränkung der Zeugen vern ehmung en erzielt werden können, und auf eine solche Beschränkung wird sowohl in dem Vor⸗, als dem Haupt-Verfahren Bedacht zu nehmen sein.

. Schon in den Verfügungen vom 3. September 1819 und vom 265. November 1850 ist den Beamten der Staatsanwaltschaft empfohlen worden:

den Antrag auf förmliche Vorunter suchung auf die nothwendigsten Fälle zu beschränken, ö

und es muß von Neuem darauf hingewiesen werden, daß, da das Gesetz den Schwerpunkt der Untersuchung in die mündliche Ver— handlung verlegt, alle dieser Verhandlung vorangehenden Stadien des Verfahrens nur als B orbereitungsstadien anzu⸗ sehen und als solche zu behandeln sind.

. Daraus ergiebt sich, daß man in diesen Vorbereitungsstadien die Zeugenvernehmungen nur so weit auszudehnen hat, als sie zur Begründung der Änklage, zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung nothwendig erscheinen, und es folgt ferner daraus, daß die Staats⸗-Anwaltschaft sich die Materialien für ihre Beschluß⸗ nahme über Erhebung öder Abstandnahme von (ver Anklage auf jedem ihr zuverlässig scheinenden Wege verschaffen darf und auf dem wenigst kostspieligen Wege verschaffen soll.

Der Weg gerichtlicher Erhebungen, den viele Staatsan— walte auch in den nicht- förmlichen Voruntersuchungen als die Regel betrachten, wird meistentheils der kostspieligere sein, wäh— rend polizeiliche Recherchen (vergl. die Schlußbestimmung des §. 4

der Verordnung vom 3. Januar 1849, Erkundigungen bei bethei⸗ ligten Privgtpersonen und Requisitionen nicht-gerichtlicher Behörden um Auskunft mit ungleich geringerem Kostenaufwande meistentheils zu gleichem Ziele führen werden „Demnächst finden sich aber auch für das Hauptver fahren selbst nur zu oft viel zu ausgedehnte Anträge auf Zeugenverneh— mungen. Nicht selten z. B. glaubt die Anklage, wenn für ein und dieselbe Thatsache mehrere Zeugen vorhanden sind, daß auch alle diese Zeugen zu laden seien, statt durch eine richtige Auswahl unter den Zeugen das Zeugenverhör in der mündlichen Verhandlung auf das richtige Maß zurückzuführen. Erfahrungsmaßig dient die Vernehmung einer größeren Zahl von Zeugen für eine und dieselbe Thatsache keinesweges dazu, eine schnellere und sichere Ueberzeugung bei den Richtern und Ge— schworenen herbeizuführen, vielmehr schwächen umgekehrt Zeugen, die über Nebenumstände von Thatsachen abgehört werden, welche in der Hauptsache von zuverlässigen Zeugen bekundet worden sind, nur zu, oft den Eindruck dieser Aussagen und machen die aus den Er— klärungen der Hauptzeugen hervorgegangene Ueberzeugung wieder schwankend und unsicher. . . Darum müssen die Staatsanwalte bei der Ladung von Zeugen sich gegenwärtig halten, daß nicht die Menge, sondern der Werth der Zeugen es ist, welcher die Üeberzeugung hervorruft. 1V. Auf eine solche angemessene Beschränkung der Zeugenzahl wird auch dadurch hingewirkt werden, wenn die Staatsanwälte bei Entwerfung der Anklageschriften auf die Reihenfolge, in welcher die Zeugen ihres Erachtens zu verhören sind, besondere Sorgfalt verwenden und die zu Ladenden in gehörig durchdachter Folge vorschlagen. Dadurch werden sie nämlich zu einer Prüfung darüber veranlaßt, ob und welche Zeugen nothwendig und welche etwa deshalb zu entbehren seien, weil sie nur über Rebenumstände Aus— unft ertheilen können. V. Wenngleich die Gerichte die Befugniß haben, auch die La— dung solcher Zeugen, welche nicht in der Anklage genannt sind, zu verfügen, so werden sie von dieser Befugniß in Bezug auf Be⸗ lastungszeugen doch nur in Ausnahmefällen Gebrauch zu machen haben, da das Interesse der Anklage zunächst und vorzugsweise von der Staatsanwaltschaft zu vertreten ist und die Gerichte selten

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