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Der „Wiener by“ fol gende ( telegraphisch
Abendblatte von .
bereits hn üher angedeutete) Nach ö. ten
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außer allen Zweifel gestellt, daß die
einen Donauübergang bei Radujevatz Operation mit jeder Post zu erwarten war, kleinen Walachei
in kurzer Aufeinanderfolge aus der Nachrichten zugekommen, welche nich . der ö
vepeschen lauten: aus bis jetzt unbekannter Ursache geg rückgezogen worden. Das Donauu
kleinen Walachei von Seite der 1) Die russische Cernirungslinie bei Kalafat ist
Russen Kal afat⸗ ; din durch umgehen . und diese sind uns heute Nacht elegraphische ts Geringeres als die Räu— Russen melden. Die
en Radovan und Krajova zu⸗ fer ist bis Kalafat hinab von
den Russen geit mehr besetzt. 2) Der Rückzug der Russen aus
Walachei und die förmliche Bon Krajova sind die Sp
der kleinen Thatsache.
material auf mehr denn 1000 Wagen auf
karest.“ Der „Siebenb. Bote“ behauptet
daß Silistrig noch immer beschossen werde,
Räumung derselben ist nun iitäler und sämmtliches Kriegs
dem Wege nach Bu—
nach Berichten vom 17. April, das Corps des Ge
nerals Lüders sei davon nur noch . etwa zwei Tage—⸗
märsche entfernt; getroffen, die Festung ein zuschließen, derselben angelangt sein würden. viel Material geschafft, welches zur nen soll.
es heiße, man beabsichtig
und habe auch Anstalt bis . Truppen im Rayon
Nach Oltenitza werde sehr
Ueberbrückung der Donau die—
Dasselbe Blatt läßt sich aus Bukarest vom 18ten wie folgt be richten: Das blühende Handelsstäbtchen Kümpina auf der Bua
rest⸗Kronstädter . ist ein Raub
der Flammen geworden. Ein
gleiches Schicksal traf ? oder h Vörfer in dem Rahovaer Distrikte
aus Fokschan angelangte glaubwürdiger der traurigen Katastrophe anwesend war, berichtet, daß iesenl haftesten Anstrengungen gelang, das mit mächtigen gefüllte russische Munitions Magazin vor dem Feuer
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plomatischen Kanzlei,
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Jeder Wechsel den veranlassenden Ursachen werden und der kompetente ein solcher fehlt, die N Autorität, je nach Vermerk beglaubigt hahen.
8. 4. Yi schwe dischen Schiffe können als ie kriegführenden Nationen einlan sei ö an ihren Küsten fahren; Capitaine müssen sich j ersuchs enthalten, in einen bloki einzulaufen, so be . von dem die Blokade Zustande des Hafene f Kenntniß gesetz firten Hafen vorsteht man denjenigen, welcher 9 ei an einander aufgestellte feindliche Kriegsschiffe in der daß man nicht ohne offenbare Gefahr einlaufen k
§. 5. Alle Waaren, selbst das Eigenthum von Unterthanen der krieg führenden Mächte, mit Ausnahme der Kriegscontrebande, dürfen an Bord schwedischer Schiffe, als neutraler, geführt werden. Unter Kriegscontrebande sind solgende Artikel zu verstehen: Kanonen, Mörser, Waffen jeder Art, Bomben, Granaten, Kugeln, Feuersteine, Lunten, Pulver, Salpeter, Schwefel, Hürasse, piken, Bande liere, Pairontaschen Sättel und Zügel, so wie jede andere Art von Fabrikaten, welche unmittelbar zum Kriegsge⸗ brauch dienen können. Ausgenommen ist jedoch diejenige Quantität der genannten Gegenstände, die zur Verthe ö der Mannschaft und des Schiffes nöthig ist. Wenn in Folge von Verträgen mit den fremden Mächten, in Bezug auf die Definition der als Kriegscontrebande geltenden Artikel Veränderungen oder Zusätze eingeführt werden sollten, so wird darüber Weiteres verordnet werden.
§. 6. Es ist jedem schwedischen Capitaine Schiffe, welches er führt, zum Transport von Depesche Truppen von einer der kriegführenden Mächte . zu lassen, wenn
untersagt, sich mit Krieg 8sbedarf 991
Waaren und Getreidearten ü enselben auszuführen, vorausgesetzt,
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durch wirkliche Gewalt gezwungen wird, in
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gegen eine solche Anwendung von Gewalt zu pr
. Den Schiffen der kei iegführenden? Mächte schwerischen Häfen
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