1854 / 101 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

an, .

ö.

ö

Kanonen ) Lea nn f .

.

.

geme

.

e, . ĩ

n mn nebst der Fregatte

des Expeditionscorps wird 9 54 2 , , ö sh Queen“ in Liverpool 22 ö J 99 38schaußlatz be geben.

ach Prisen beträgt,

emische

akademische

n jedem H

ildet,

Lo YObHoIT6V legenheltt 1

Priv 17 70

1 911 . No tiviru ig des

anger nommen

2

ein Kriegsg

5 Anordnung zuwider hande lungen der „Pr. C. ans den 13 ona:

her von einer solchen Berort nung nichts

sische Papiergeld nannten Zugleich wird ür di russischen Behörden

sagt habe, von

mehr angenommen

zenügend irsire enden Gerüchte Danach ge. inte f e mehr eine ? noch geriethen die gänzlich geräumter 1 P welche etwa eine S— Siu '. vom Am 18ten und 1Jt en

* 1

Q

Odessa wird don den * ten Flotten sorgfäl tigst beobac . n

Der „Wiener by“ fol gende ( telegraphisch

Abendblatte von .

bereits hn üher angedeutete) Nach ö. ten

6 die letzten Berichte aus der kleinen . achei es

außer allen Zweifel gestellt, daß die

einen Donauübergang bei Radujevatz Operation mit jeder Post zu erwarten war, kleinen Walachei

in kurzer Aufeinanderfolge aus der Nachrichten zugekommen, welche nich . der ö

vepeschen lauten: aus bis jetzt unbekannter Ursache geg rückgezogen worden. Das Donauu

kleinen Walachei von Seite der 1) Die russische Cernirungslinie bei Kalafat ist

Russen Kal afat⸗ ; din durch umgehen . und diese sind uns heute Nacht elegraphische ts Geringeres als die Räu— Russen melden. Die

en Radovan und Krajova zu⸗ fer ist bis Kalafat hinab von

den Russen geit mehr besetzt. 2) Der Rückzug der Russen aus

Walachei und die förmliche Bon Krajova sind die Sp

der kleinen Thatsache.

material auf mehr denn 1000 Wagen auf

karest.“ Der „Siebenb. Bote“ behauptet

daß Silistrig noch immer beschossen werde,

Räumung derselben ist nun iitäler und sämmtliches Kriegs

dem Wege nach Bu—

nach Berichten vom 17. April, das Corps des Ge

nerals Lüders sei davon nur noch . etwa zwei Tage—⸗

märsche entfernt; getroffen, die Festung ein zuschließen, derselben angelangt sein würden. viel Material geschafft, welches zur nen soll.

es heiße, man beabsichtig

und habe auch Anstalt bis . Truppen im Rayon

Nach Oltenitza werde sehr

Ueberbrückung der Donau die—

Dasselbe Blatt läßt sich aus Bukarest vom 18ten wie folgt be richten: Das blühende Handelsstäbtchen Kümpina auf der Bua

rest⸗Kronstädter . ist ein Raub

der Flammen geworden. Ein

gleiches Schicksal traf ? oder h Vörfer in dem Rahovaer Distrikte

aus Fokschan angelangte glaubwürdiger der traurigen Katastrophe anwesend war, berichtet, daß iesenl haftesten Anstrengungen gelang, das mit mächtigen gefüllte russische Munitions Magazin vor dem Feuer

1m

plomatischen Kanzlei,

, haben, daß in Jolge : . M ajest

111 211 ( 1U1113 1

51norIert Sw orsort eheuert IBiälbel

keinem an Bond des Sch betragen

Jeder Wechsel den veranlassenden Ursachen werden und der kompetente ein solcher fehlt, die N Autorität, je nach Vermerk beglaubigt hahen.

8. 4. Yi schwe dischen Schiffe können als ie kriegführenden Nationen einlan sei ö an ihren Küsten fahren; Capitaine müssen sich j ersuchs enthalten, in einen bloki einzulaufen, so be . von dem die Blokade Zustande des Hafene f Kenntniß gesetz firten Hafen vorsteht man denjenigen, welcher 9 ei an einander aufgestellte feindliche Kriegsschiffe in der daß man nicht ohne offenbare Gefahr einlaufen k

§. 5. Alle Waaren, selbst das Eigenthum von Unterthanen der krieg führenden Mächte, mit Ausnahme der Kriegscontrebande, dürfen an Bord schwedischer Schiffe, als neutraler, geführt werden. Unter Kriegscontrebande sind solgende Artikel zu verstehen: Kanonen, Mörser, Waffen jeder Art, Bomben, Granaten, Kugeln, Feuersteine, Lunten, Pulver, Salpeter, Schwefel, Hürasse, piken, Bande liere, Pairontaschen Sättel und Zügel, so wie jede andere Art von Fabrikaten, welche unmittelbar zum Kriegsge⸗ brauch dienen können. Ausgenommen ist jedoch diejenige Quantität der genannten Gegenstände, die zur Verthe ö der Mannschaft und des Schiffes nöthig ist. Wenn in Folge von Verträgen mit den fremden Mächten, in Bezug auf die Definition der als Kriegscontrebande geltenden Artikel Veränderungen oder Zusätze eingeführt werden sollten, so wird darüber Weiteres verordnet werden.

§. 6. Es ist jedem schwedischen Capitaine Schiffe, welches er führt, zum Transport von Depesche Truppen von einer der kriegführenden Mächte . zu lassen, wenn

untersagt, sich mit Krieg 8sbedarf 991

Waaren und Getreidearten ü enselben auszuführen, vorausgesetzt,

/

durch wirkliche Gewalt gezwungen wird, in

j . 157 11

gegen eine solche Anwendung von Gewalt zu pr

. Den Schiffen der kei iegführenden? Mächte schwerischen Häfen

ö. inen Zolltarif ein reb ande sind Es dami

onnen, 3. an der Bemannung

lch 2 ; h hen Ehen 2 ien .

fnah me 9 ö * ö . J 2 u. jährlich gemacht worden

ͤI 51

!

996

M

ienstmä

gde ve 1p flegt wo

Dur chsch

144 vu s

rde;

hsi

Pet e rs 8 b urg

934 hestqtia e] / f