816 Berliner Börse vom 4. Mai 1854. Eisenhahn - Actien.
Das Abonnement beträgt Sn Sgr. für das bierteljahr in allen Cheilen der Monarchie ohne Preis- Erhöhung. — —— —
Alle Post - Anstalten des In- und
Juslandes nehmen sestellung an,
für 8Serlin die Expedition des Königl'
Preußischen Staats - Anzeigers Mauer⸗Straße Nr. 4.
— —r —
Amtlicher Wechsel-, Fonds- ind Geld-Cours. Brief. Geld. If. Briet. c elt 1. hrief. Keld. li. Brier. 95 984 Aachen- Düsseld.. . 53 7835 77 Magdeb. Wittenb. . 29 VechHsel-Ceenrrse. do. do. 35 — 807 do0. Prioritäts- 4 do. Prioritats- 4 Kur- u. Nm. Pfandb. 35 95 — Niederschl. Märk. . . 3 Ostpreussische do. s — — Frioritats- 2 MI. 3 Pommersche 35 95 — Berg. Märkisehe. . . — do. Prioritats- ö Kur? 83 Posensche 9553 995 40. Prioritats- 5 — 939 do. Prior. III. Ser. dito 300 M. 2 M. 483 do. lo. 37 90 do. do. II. Serie 5 925 do. IV. Serie 1 . 3 133 Schlesische 35 9007 Berl. Anh. Lit. A.u. B. — 108 Niederschl. Lweigb. — 1 9 21H. SV Westpreuss. 10. 37 8564 do. Prioritãts- „Oberschles. Lit. A. — Wien im 20 FI. F. . 150 FEI. 2M. Kur- u. Nm. Rentenb. 4 94. — Berlin -Hamburger. — ! do. Lit. B83 Augsburg. . 150 El. Z M. Pommersche do. 4 94 do. EFrioritäts- N do-. Fricritäts-· 4 Breslau.... ...... . 100 Thl. 2 M. na Posensche do. 4 ö do. do. II. Em. 43 Prinz Wilh. Steele- Leipzig in Gour. im 14 Th. 8 L. Preussisehe do. 4 SIE Berlin-Potsd. Magd. Vohwinkeh. ..... — . K 2 M. Rhein- u. Westph. do. 4 — 927 do. Prior. Oblig. 4 Rheinische... — a 1060 9 . . — . Frkf. a. M. südd. W. 100 FI. 2M. Sãchsis che do. 4 92 do. do. Lit. C. do. (Stamm-) Erior. ö a/ I Berli n, Dienstag den 9 Mai Petersburg 160 S. R 3 W. 53 Schlesische do. 4 — 91 do. do. Lit. D. 37 do. Brioritäts-Oblig. 4 — ö 1601 Er. Bk. Anth. Scheine — 1092 — Berlin - Stettiner... — do. vom Staat gar. Friedrichsd' or — 11373 139 do. Prior. Oblig. / Bresl - Schw. - RFreib.
Königlich Prenszischer
Berl. Stadt-Obligat.
Aachen-Mastr. voll
250 FEI. Kur ngen, * A433 do. dito 250 FI.
Hamburg . ... 300 M.
8
— — 2 . — 4 2 3 23
n /
1854.
3 1
Frioritats-
—— — 2
Andere Goldmünzen —
— Ruhrort-Cref. Gladb. : 1005 do.
Fon ce g- C GOdlrge.
Preuss. Freiw. Anleihe.
Staatsanleihe von 1850. ... dito von 1852. ... dito von 1853. .
r n = .
32
. . 8 * . * 35 Prämienseh. d. Se ehandl. à 50 Th. — Kur- und Neum. Schuldversehr. 37 9
25 Thlr. .
. h 45.
do. Prior. Oblig. 45 II. Em. 5
716 Cölu-Mindener 35 — Q —
k 977 do.
1
Düsseldorf - Elberf. — do. Prioritäts- 4 do. Prioritäts- 5
Al agdeb. Halberst..
Stargard-Posen. . .. 3 Prioritèts- 4
( Thüringer . . ... .... — do. Prior. Gblig. 43 Wilh. B. (Gesel-0dbg.) — do. Prioritäts- 4
Michtamtliche otirungen.
Ausl. Prioritäts-
Actien.
In- und aus länd. . y. Eis enb. - Stamm- Actien und ERuit-
tungsbogen.
Alnsterdam - Rotterdam 4 Amsterdam J
Cracau-Obersehlesische KHordb. (Friedr. Wilh.) zelg. Oblig. J. de l'Est do. Sanmb. et Meuse
Cöthen - Bernburg. . . . ..
Frankfurt- Hanau. . .... Craeau - Oberschles. . .. Kiel tong. ... . ...... — —
Mainz- Ludwigshafen..
ö. ? ‚ 81 Kass. - Vereins-BRE.-Act. 4
Brauns ehryw. Bank 1.
Russ. Hamb. Cert. . ... do. Stiegl. 2. 4. . 5. Anl. do. v. Rothschild Est. do. Engl. Anleihe...
Joo,
Aus länd. Fonds. enn,
Oesterreich. Metall.. . . do. Bank-Actien. .
Anl.
do. Pon. Schatz-Obl.
brief. eld.
7 Schwed. GQerebro Efdbr.
do. Fart, G6 J.. do. do. 300 FI. .
Ostgothisehe do. Sardin. Engl. Anleihe. Sardin., bei Rothschild Hamb. Feuer-Kasse. . . do. Staats-Präm. - Anl. Lübecker Staats -Anl.. Kurhess. Pr. Obl. 46 Th. Ne , do 35 nl... Schaumburg - Lippe do. , Span. 3 & inl. Schuld.
397
/
/
Mecklenburger. . ......
Poln. Treue Pfandbr. . ..
do. do. L. B. 200 FI.
do. 1 à 3 X steigende
Berlin- Potsdam-Magdeburger SI. a S3 gem. Thüringer 92 a 93 gem. Oester.
Cöln- Minden 106 2 1073 gem. Wilhelmsbahn (Cosel-Oderberg) 1535 a 168 gem.
Oberschl. Litt. B. 138 2 140 gem. Rheinische 62 a 634 gem Ludwigsh. Bexb. 106 a 1097 gem. Mecklenburger 355 a 367 gem. a2 * gJem. Russ. Poln. Schatz-Obl. 63 a 62 bez.
Metall. 61, 5
Nordbahn (Er. Wilh.) 38 a 39 gem. Weiẽmar. Hank 93 gem.
r
—
re, er, , r /.
Kerlin, 4. Mai. Die Börse war heut sehr animirt und die Course unserer Eisenbahn- Actien stellten sich beträchtlich höher als gestern. Preussische Fonds ohne erhebliche Veränderung, ausländische Effekten etwas matter.
ieriimer &a etr ek len üꝶge vom 4. Mai.
Weizen loco 86 - 96 Rthlr.
Roggen loco 69—- 73 Rthlr., loco S85pfd. 697 Rihlr. pr. S2psd. bea, schwimm. erst abgeladen 68 Rihlr. pr. S2zpfd. bez., Frühjahr 69 a 68 a 687 Rthlr. bez., Mai- Juni 683 a 68 Rthlr. bez., Juni- Juli 68 Rihly. bez., Juli-August 66 a 6653 Rihlr. bez.
Gerste, grosse 50 — 654 Rthlr.R, kleine 42 — 47 Rihlr.
Hafer 37 — 42 Rthlr., Lieferung 48pfd. 37 Rthlr.
Erbsen 64 — 70 Rkthlr.
VWinterrapps SI - 83 Rthlr. nominell, Winterrüsen S3 - 81 Rihlr. nominell.
Rüböl loco 123 Rthlr. bez. u. Br., 125 G., Mai 125 a 1237 Rthlr. ber., 125 Br., 12579 G., Mai-Juni 127 Rthlr. bez. u. G., 123 Br., Sep- tember - Oktober 12 Rithlr. bez. u. Br., 1145 G.
Leinöl loc 135 Rthlr., Lieferung 13 Rthlr.
Spiritus loco ohne Fass 32 Rthlr. bez., Mai 32 Rthlr. bez. u. Br., 315 G., Mai- Juni 32 Rthlr. bez. u. Br., 31z G., Juni-Juli 33 a 322 Kthlr. ber., 33 Br., 3235 G., Juli August 54 Rihlr. Br., 333 G.
Weizen unverändert, still, Roggen matter. Rüböl entschieden sester und höher bezahlt. Spiritus etwas billiger verkauft.
1 1 t o ⸗ Neustadt - Eberswalde, 3. Mai.
33095 Wool. Weinen, 5797 Wepl. Roggen, 117 Waopl. Gerste,
233 Geb. Spiritus.
Fräamlafannrt a. I., Mittwoch, 3. Mai, Nachmittags 2 Uhr. (Tel. Dep. d. C. B.) Stimmung fest, Umsatz beschränkt. Schluss-= Course: Nordbalin 393. 5proz. Metalliques 62. A3proz. Metalliques
Zproz. Spanier 33 1proz. Spanier 17*
5543. Bankaktien 925. London 1177. Paris 943. Amsterdam
Wien 865. Hamburg 88. 1005. Lud wigshafen-Bezbach 1083. Frankfurt- Hanau S7.
VWijiem, Donnerstag, 4. Mai, Nachmittags 1 Uhr. (Lel. Dep. d. C. B.) An der Eörse wurde von sosnst Wohlunterrichteten mitgetheilt, dals das österreichische Anlehen durch Czörnig abgeschlossen worden sei. Schluls - Course: Silberanleihe 111. 5proz. Metalliques S543. 43proæ. Metalliques 763. Bankactien 1192. Nordbahn 2117. 1839er Loose 120. Neueste Anleihe 883. London 13, 26. Augsburg 1374. Hꝛem-— burg 102. Paris 1623. Gold 402. Silber 37. .
AmstercdLlumnk, Mittwoch, 3. Mai, Nachmittags 4 Uhr. ((Lel. Dep. d. C. B.) Börse flau, wenig Geschãft. Schluss- Course: 5prox. Metalliques Lit. B. 755. 5proꝝ. Metalliques 58.7. 23pros. Metalliques 30. 1proz. Spanier 175. 3proz. Spanier 32. Mexikaner 215. Holländische Integrale 55 35.
Getreidemarkt: Weizen flau, wenig Geschäft. verändert, unbedeutender Umsatz.: Raps pro Herbst 57. Herbst 384.
Harig, Mittwoch, 3. Mai, Nachmittags 3 Uhr. (Tel. Dep. d. C. B.) Die 3proz. eröffnete, nachdem Consols von Mittags 12 Uhr S7 bis S7 gemeldet waren, zu 64, 20, siel durch cirkulirende beunruhigende Ge-
Roggen un- Rüböl pro
rüchte und nach Eintreffen der Consols von Mittags 1 Uhr (873) auf
64, und schloss nicht schr fest zur Notiz. Schluss- Course: 5proæ. Rente 64, 10. 45proz. Rente 90, 50. 3proz. Spanier 32.
LHLonclom, Mittwoch, 3. Mai, Nachmittags 3 Uhr. (Tel. Dep. d. C. B.) Consols 874, 3. 1proz. Spanier 173, 3. Mexikaner 233, *. Sardinier 78, 80. 5proz. Russen 92, 94. 43proz. Russen 79, 84.
— Abends. (Tel. Dep. d. C. B.) Der Finanzminister kündigt eben an, dals er Offerten auf die neue Anleihe à 983 annehme. Nur ein kleiner Theil derselben ist genommen.
Getreidemarki: Weizen unverändert, starke Zufuhren, wenig
Geschãstt. Eirerpocl, Mittwoch, 3. Mai. (Tel. Dep. . C. B) Baum-
wolle: 30065 Ballen Umsatz. Preise getzen gestern unverändert.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hofhuchdruckerei.
(Rudelph Decker.)
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
My 5 212 * k— 7 w 4 ö; 1 ? * . Dem Kreis - Steuer ⸗Einnehmer Zobolins ki zu Fraustadt
39 ö Bezirk Posen den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen . ;
Ge se 6 1241 4 . 39 s 9 vy 3 . ö 4 ‚ . eseß 31 2 er besser ing 153 ö pfandswesens
in den hohenzollernschen Landen. Vom 24. April
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. ꝛc.
verordnen, zur Verbesserung des Unterpfandswesens in den hohen⸗ * 9 y 3 23 3 ü ; m ö zollernschen Landen, mit Zustimmung der Kammern, was folgt:
⸗ 8 1 Hypotheken -Rechte können — men — nur auf unbewegliche Sachen und nur durch Eintragung in das Unterpfands⸗ (Hypotheken-) Buch erworben werden. .
Desgleichen erlangen die Eigenthums Vorbehalte in Kauf—
men
Eintragung.
6 ) 8. e
Pfarn Verpfändune r
iterpfands⸗ (Hypotheken-) Buch.
8 2 .
Ein Vertrag oder sammte Vermögen des Schuldners dem Gläubiger verpfändet wird, berechtigt Letztern doch nur, seine Forderung auf die in der Ver— pfändungs- Urkunde speziell angegebenen und nach dem Kataster, sofern ein solches vorhanden, sonst nach Feldflur, Lage und Gränzen genau bezeichneten, unbeweglichen Sachen in das Unterpfands— (Hypotheken-) Buch eintragen zu lassen.
*
8. 4.
Wenn durch Gesetz oder Gewohnheit ein Pfandrecht auf das er
gesammte Vermögen des Schuldners oder auf einzelne unbewegliche Sachen desselben begründet wird, so erwächst daraus für den Gläubiger nur die Befugniß, dasselbe auf die, diesem Rechte
.
M unterliegenden, unbeweglichen Sachen des Schuldners, welche von
ihm in der im 5§. 3 angegebenen Weise bezeichnet werden müssen, eintragen zu lassen.
Es behält jedoch der Gläubiger, dem ein allgemeines oder spezielles gesetzliches Pfandrecht zusteht, bei eintretender Insolvenz des Schuldners auf die, nach Befriedigung der Faustpfands- und Hypothekengläubiger, übrig bleibende Masse im Konkurse diejenigen Prioritätsrechte, die er machen berechtigt war.
— ö
Ohne Uebergabe einer beweglichen Sache und beziehungsweis— ohne Eintragung in das Unterpfands— (Hypotheken-) Buch haben ein wirkliches Pfandrecht und das Recht der Hypothek mit den
deutung nur:
1) die Staats-, Gemeinde- und Kirchenkassen, wegen der von den Grundstücken zu entrichtenden Steuern, öffentlichen Ab— gaben und gemeinen Lasten an denjenigen Grundstücken, von denen sie zu entrichten sind; die Immobiliar-Feuersozietät der Hohenzollernschen Lande wegen der von den Gehäuden zu entrichtenden Feuerkassen
die Fälle des 8. 5 ausgenom⸗
Verträgen über Immobilien eine dingliche Wirkung nur durch die
J . / . rechte an unbeweglichen Sachen erlangen, auch wenn die mit Besitzeinräumung verbunden wird, die Eigenschaft eines dinglichen Rechtes erst durch die Eintragung
an den darauf gebauten Früchten wegen der Forderungen aus dem Pachtverkrage; ; . der Vermiether an den eigenen Sachen des Miethers, welche der Letztere in die gemiethete Sache eingebracht hat, wegen der Forderungen aus dem Miethsvertrage,. . §. 6. ; „ WVenjenigen, welche vor der Gesetzeskraft dieses Gesetzes eine Hypothek an dem gesammten Vermögen des Schuldners oder an einzelnen Bestandtheilen desselben erworben haben, verbleiben die, durch die bisherigen Gesetze daran begründeten Rechte, rücksichtlich der Immobilien jedoch mit der im §5. 7 festgesetzten Beschränkung.
2. —
S. 7.
Alle Inhaber auf Willenserklärung, richterlicher Verfügung oder Rechtssatz, oder auf welchem Grunde immer beruhender, in die Unterpfands- (Hypotheken) Bücher nicht eingetragener Pfand⸗ und Hypothekenrechte auf Immobilien, mit Ausnahme der im §. 5 bezeichneten, in Ansehung deren es auch hinfort einer Eintragung nicht bedarf, werden hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche binnen sechs Monaten vom Tage der Gültigkeit des gegenwärtigen Ge⸗ ebes ab, bei der das Unterpfands- (Hypotheken?) Buch fuͤhr enden Behürde unter genauer Bezeichnung des verhafteten Grundstücks nach dem Kataster, oder, wo ein solches nicht vorhanden, nach Feld⸗ Lage und Gränzen anzumelden und nachzuweisen, widrigen—
alls ihre Rechte nur noch gegen den persönlichen Schuldner, be— ziehungsweise dessen Erben und gegen denjenigen, der das Grund— stück zur Zeit der eintretenden Gültigkeit des gegenwärtigen Ge— setzes besaß, beziehungsweise gegen denjenigen, welcher als dessen
. Erbe in den Besitz des Grundstücks gekommen ist, nicht aber gegen eine Willenserklärung, wodurch das ge- geg
Dritte ferner ausgeübt werden können, und bei späterer Anmeldung
ihr Vorrecht vor den bis dahin gehörig angemeldeten Pfand und
Hypothekenrechten verloren geht. R K „Nach Ablauf der im 5. 7 bestimmten Präklusivfrist werden die tzer über die angemeldeten Ansprüche vernommen.“ . Die Vorladung zu dieser Vernehmung erfolgt unter dem Prä— judize, daß die Eintragung der nachgewieser en oder bescheinigten
Ansprüche in das Unterpfands - (Hypotheken) Buch in Gemäßheit
des S. 109 beim Nichterscheinen des Besitzers stattfinden werde.
Sind die Ansprüche noch nicht nachgewiesen oder wenigstens beschei—
nigt und vom Besitzer auch nicht anerkannt, so wird dem Gläu— biger noch eine drei- bis sechsmonatliche Frist zur Beibringung des
n ö k . 22 1. . ? . C h . Nachweises oder der Bescheinigung bewilligt, nach deren fruchtlosem
— ) 97. 162 . 3 C7 . x * . . 5 4 . Ablaufe die Anmeldung für nicht geschehen erachtet wird und die
richters haben, daß der Gläubiger gegen den Besitzer
im 8. gestellte Verwarnung in Kraft tritt. Die Kraft einer Bescheinigung soll auch ein Attest des Prozeß⸗ des angeblich
verhafteten Grundstücks eine Klage auf Anerkennung des Hypo—
nach den bisherigen Gesetzen geltend zu
theken- oder Pfandrechts eingereicht habe und daß dieselbe zuge
lassen worden.
§. 9 Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen den Ab
lauf der in 88.7 und 8 festgesetzten Frist ist in allen Fällen, ohne
Unterschied des Rechtsgrundes, bisherigen Vorzugsrechten und in der bisherigen rechtlichen Be⸗
aus welchem sie nachgesucht wird, ausgeschlossen und jede richterliche Fristerstreckung unzulässig. §. 10. Die Eintragung der zufolge 85. 7 angemeldeten Pfan
1 1111.
Hypothekenrechte geschieht:
Beiträge an diesen Gehäuden;
3) der Verpächter eines zum Fruchtbau bestimmten Grundstücks
231
1) definitiv, wenn die Pfandforderung durch öffentliche Un kunden vollständig nachgewiesen oder von dem Besitzer aner⸗— kannt wird; ö
2) nur protestativisch, wenn das Hypotheken- oder Pfand⸗ 5 nur hescheinigt ünd von dem Besttzer nicht anerkannt wird.