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zwei in neueren, Zeit empfohlene Präservativmittel zur Verhütu
e nen fe gr thin du, zur allgemeinen Kenntniß. Berlin, den 13. Mai 186. Das Landes-Oekonomie-Kollegium. von Beckedorf.
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Vorgeschlagene Mittel zur Verhütung der Trauben krankheit.
Zur Verhütung der Traubenkrankheit ist von Seiten einer Kommission, welche zur Untersuchung dieser Krankheit von dem französischen Ministerium für Handel, Ackerbau und öffentliche Arbeiten ernannt worden war, zorbeug: mittel . welches in der Gemeinde Thomery, woselbst seit 1851 die Krantheit die größten Verwüstungen angerichtet 8 dem entschiedensten Erfolg in Anwendung gebracht worden ist. Wirkung dieses Mittels ist nach n durch außer Zweifel gestellt, daß die Weinberge um Thomery im verwichenen Jahre vollständig von der Krankheit verschont geblieben sind, mit Ausnahme von vieren,
Die
*
deren Besitzer sich zur Anwendung bes Mittels nicht haben entschließen können.
9
d das bei der Anwendung derselben zu beob-
ein Voörbeugungsmittel empfohlen, hatte, im Jahre 1853 mit
dem Bericht der Kommisston da.
Das Mittel selbst besteht in dem Bepudern der Weinstöcke mit
trockenem Schwefel. Es können dazu sowohl die Schwefelblumen,
wie der gewöhnliche Stangenschwefel angewendet werden, nur muß
der letztere möglichst fein gepulvert sein, Der Schwefel wird in einen Blasebalg geschüttet, der dazu zwar besonders eingerichtet seir soll, dessen Einrichtung jedoch nicht mitgetheilt ist, wozu aber auch bei versuchsweiser Anwendung ein gewöhnlicher Handblasebalg henutzt werden kann. Die Weinstöcke werden hiermit von allen Seiten bestaubt, und zwar dreimal des Jahres. Die erste Schwefelung findet statt, sobald die jungen Triebe die Länge von einigen, Zollen erreicht haben. Die zweite bald nach der Blüthe und die dritte vor der Reife, wenn die Trauben anfangen sich zu färben. Man hat dazu gewöhnlich den Morgen und Abend gewählt, allein die Mit—
ein
tagsstunden sollen den genannten Tageszeiten noch vorzuziehen sein,
weil dann gleich die Einwirkung der Sonne am kräftigsten statt—
findet. Auf den Magdeburger Morgen werden für alle drei Schwe-
felungen zusammen 30— 35 Pfd. Schwefel gerechnet. .
Ein zweites Mittel ist von dem Apotheker Delorme zu St. Dizier in Vorschlag gebracht und angeblich mit dem besten Erfolg angewandt worden. Dasselbe besteht in n,,
In einem Quart kaltem Wasser werden aufgelöst 1. Kochsalz und 87 Loth Salpeter. Darauf werden hinzugefügt 160 Tropfen Thymian- ober Rosmarinöl und 10 Tropfen Lavendelöl. Hiermit wird die Auflösung tüchtig zusammengeschüttelt und dann 1 Theil mit 109 Theilen gewöhnlichem kalten Wasser unter fort— währendem Umschütteln vermischt. Mit dieser Flüssigteit werben die Weinstöcke darauf, vermittelst einer Hand- oder Baumspritze, deren Brause recht feine Löcher hat, in allen Theilen von oben
in 24 Stunden zweimal geschehen muß. zogen, werden auch diese bespritzt.
5 *
2
J 11 16
zen wirken. Finanz⸗Meinisterinm.
Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 4ten Klasse 109ter
ng Wesel bei Westermann und nach Zeitz bei Zürn;
Königl. Klassen-Lotterie fiel 1 Hauptgewinn von 20,060 Rthlr. auf
Nr. 586 nach Halle bei Lehmann, 1 Gewinn von 50600 Rth Nr. 7369 nach Driesen bei Abraham; 4 Gewinne zu 2000 Rthlr. fielen auf Nr. 5494. 35,866. 41,803 und 53705 in Berlin bei Burg, nach Hechingen bei Henke, Merseburg bei Kieselbach und nach
Rthlr. auf
Neiße bei Jaeckel; 43 Gewinne zu 1006 Rthlr. auf Nr. 3(E. 1479.
9
z6b 1. 4630. 6d 55. 9179. M730. 97906. 10,780. 114,862.
ö . 3 5 . — 8 2 * 3 — 0 I 1 4 24,518. 25.068. 25,203. 26,735. 27,433. 27,653. 27,881. 30, 334. . ö . / / ( !
Q
19,419.
. 2. 69 — 0 4 ö ö . ( 1. — . ,. 4 32,807. 33,532. 35,566. 41, 089. 42,693. 52,737. 55,0865. 56,983.
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57,750. 59. 863. 6 265. 61,462. 64,716. 67,501. 69, 328.
73,6 272.
76,725. 78, 001. 78,005. 78, 264. 78, 826. 79,519. S3, 1353 u. 87, 936 in Berlin bei Aron jun., 2mal bei Burg, 2mal bei Marcuse, bei Mendheim, bei Moser und mal bei Seeger, nach Barmen bei
Holzschuher, Breslau 3mal bei Froböß und hei Scheche, Cöln 2mal bei Reimbold und bei Weidtmann, Deutsch-Crone bei Werner,
anzig bei Meyer, Frankfurt bei Salzmann, Halberstadt 2mal bei
Sußmann, Halle 2mal bei Lehmann, Hamm bei Pielsticker, Iser⸗
lohn bei Kraußold, Königsberg in Pr. bei Samter, Liegnitz bei
Schwarz, Magdeburg bei Brauns und 2mal bei Roch, Marienwerder bei Bestvater, Minden bei Stern, Neuß bei Kaufmann, Posen 2mal bei
Bielefeld, Stralsund bei Claussen, Waldenburg 2mal bei Schützenhofer
43 Gewinne zu 360 Rthlr. auf Nr. 2486. 5100. 5353. 8226. 11.232. 11,6522. 13,983. 14,871. 15,B007. 165,592. 16, 926. 22,968. 22,383. 29, 324. 31,347. 33, 133. 33,276. 35, 766. 38/134. 39, 805. 12,114. 12,911. 49, 156. 52, 477. 56, 129. ], 0h65. 57,317. ] 889. 5), 108. 59169. 60, 049. 60. 554. 65,979. 71, 994. 3.313. 3, 618. 74,820. 77,570. 8.982. 79,195. 80,714. S1, 879. und S6,491. in Berlin
Aron jun., bei Borchardt, bei Burg, bei Hempten— macher, bei Krafft, bei Moser und Amal bei Seeger, nach Aachen bei Levy, Brandenburg bei Lazarus, Breslau bei Fro— böß und bei Sternberg, Bunzlau bei Neumann, Cöln bei Reim⸗ bold, Ehrenbreitstein bei Goldschmidt, Elberfeld bei Heymer, Erfurt bei Tröster und bei Unger, Frankfurt bei Salzmann, Glatz 2mal
— — 4
bei Hirfchberg, Gumbinnen bei Sterzel, Halberstadt bei Sußmann, Jüterbog bei Apponius, Königsberg in Pr. bei Borchardt und Zmal bei Heygster, Liegnitz bei Schwarz, Memel bei Kauffmann, Naumburg bei Vogel, Neiße bei Jaekel, Neumarkt bei Wirsieg, Potsdam bei Hiller, Reichenbach bei Scharff, Salzwedel bei Pflug⸗ haupt, Schönebeck bei Flitner, Schweidnitz bei Scholz, Stettin 2mal hei Wilsnach, Tilsit bei Löwenberg und nach Zeitz bei Zürn; 73 Gewinne zu
200 Rthlr. auf Nr. 1689. 2495. 3958. 4802. 5 38. 9759.
10,587. 11,848. 12,688. 12,820. 13,385. 13,778. 14,129. 16,161. 16,847. 18,404. 18,458. 20,337. 20,970. ö 26,530. 27,469. 28,382. 28,528. . 6 33,349. 33,4 2. 35,709.
52,978 59,161.
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General Färst Wil
Durchlaucht der
S ;orttonarvt teutenant mee-⸗Eorps,
ommen: Se. idirende General des 4ten A ziwill, von Magdeburg.
288 . 7e 6 . Bau ⸗Virektor
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Preußen.
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zereist: Se. Excellenz der General-Lieutenant, General r der Festungen und Chef der Ingenieure und Pioniere, , nach Stettin. Der General-Masor, Bevollmächtigte bei der Bundes⸗Militair zmmissiön und Oberbefehlshaber der Truppen in Frankfurt a. M. Reitzenstein, nach Frankfurt a. M.
Geheime Kabinets-Rath Illaire, nach Potsdam.
( . Oer
Preußen. Berlin, 15. Mai. Die Verordnung vom 27. Oktober 1810 über das Erscheinen und den Verkauf der Gesetz Sammlung bestimmt im §. 5 speziell, welche Beamten zum Halten der Gesetzfammlung verpflichtet sein sollen. Justiz-Kommissarien und Notare sind darunter nicht genannt. In der für die Rhein Provinz ergangenen Verordnung vom . . he RNotarien uͤnd die Gerichtsvollzieher, nicht aber die Advokaten und die Advokat-Anwalte unter den zum Halten der Gesetzsammlung verpflichteten Beamten aufgeführt. Für die erwähnten Beamten war daher bisher eine solche Verbindlichkeit nicht vorhanden, obgleich auf der anderen kö pflichtung auflegt, dem Publitum mit ihrer Rechtskenntniß als Stellvertreter in Prozessen und als Konsulenten zu dienen, wodurch die Nothwendigkeit für sie begründet wird, sich mit den ergehenden Gesetzen, so wie sie als solche publizirt werden, bekannt zu machen. Sie müssen daher, da Lie Publication nur durch die Gesetz⸗ Sammlung erfolgt, dieselbe halten, wenn sie ihr Amt vor schriftsmäßig verwalten wollen. Den Uebelständen, die daraus her vorgehen könnten, daß dessenungeachtet bis jetzt kein gesetzliches Mittel vorhanden war, sie nöthigenfalls zwangsweise zum Halten der Gesetz-Sammlung heranzuziehen, wird nun in Zukunft durch einen von Sr. Majestät dem Könige unter dem 9ten d. M, voll— zogenen und von den Ministern für Handel, Gewerbe und öffent⸗ liche Arbeiten und der Justiz gegengezeichneten Allerhöchsten Erlaß vorgebeugt werden, welcher bestimmt, „daß die Rechtsanwalte und Notarien, so wie die Advokaten und Advokat⸗-Anwalte im Bezirke des Appellations- Gerichtshofes zu Köln zum Halten der Gesetz Sammlung verpflichtet sein sollen.“
— In der Stadt Neuwarp, im Regierungs Bezirk Stettin, ist die Städte-Ordnung vom 30. Mai 1863 vollständig eingeführt worden.
Arnsberg, 12. Mai. gemeine Bestürzung erregende Nachricht, Regierung, Staatsminister von Bodelschwingh, auf einer in der
So eben empfangen wir die hier all— daß der Präsident unserer
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vorigen Woche angetretenen Geschäftsreise zu Medebach plötzlich und gefährlich erkrankt sei. (Westf. Ztg.)
RḾtecklenburg. Rostock, 12. Mai. Gestern Abend gingen drei Kriegs-Dampffregatten bei Warnemünde vorbei, nach Osten zu steuernd.
Bremerhaven, 12. Mai. Nach so eben hier eingetroffener sicherer Nachricht kreuzt das englische Kriegsdampfschiff „Tartarus“, Lieutenant Risk, zwischen Helgoland und Wangeroog. (Wes. Ztg.)
Frankfurt, 12. Mai. In der gestrigen Sitzung der Bun⸗ des voersammlung erfolgte seitens England und Frankreichs die Mittheilung der zwischen denselben abgeschlossenen Convention vom 190ten v. M. — Ueber das Bndget der Bundesfestung Ulm für das Jahr 1854 fand die Abstimmung statt und wurde Lasselbe
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genehmigt. — Für den früher in der deutschen Marine angestellten belgischen ine Unterstützung beschlossen. Die Reclamations-Kommission legte mehrere Privat-Eingaben vor. Die schwebende Beschwerdesache der Erben des Postmeisters Schulz wider die Fürstlich Waldecksche Regierung wegen Justizverweigerung ist wiederholt in die Bundesversammlung gekommen. (Fr. J.)
Baden, 12. Mai. Ihre Königliche Hoheit die Frau Groß— herzogin Stephanie ist gestern Abend hier angekommen und in ihrem Palais abgestiegen. Mit einem späteren Eisenbahnzuge traf Ihre Königliche Hoheit Prinzessin Louise, Tochter Sr. Königlichen Hoheit von Preußen, ein. Derselbe
brachte laucht die Frau Herzogin von Augustenburg. (Kar
Schweiz. Bern,
len ist 97 Konservative
die des Prinzen Zug auch . 8 er Stand der hiestgen LwVah⸗ 99381590 Se 21 ** 32 7 12 geg z Radikale, da ein Radikaler aus— 9 hal, eln 5welselhgst⸗ nlehlt gereeh! 1. r e du 8 L. ; Nachwahlen. der gestrigen Sitzung . 1 . . . . e Brouckere gelegentlich
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2 ' * . Sid . 7 ** SH r* ) Belgien. , 853 . H n n Rweprafentantentamme
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en! Die nahet ihren ich wünsche, Sie
unterrichten. und England haben
geschlossen, welcher direkt und offiziell zur
belgischen Gouvernements gebracht, und zwar am 7. Mai.
irt. IV. diefer Convention lautet also: „Von dem Wunsche beszęelt,
enropäische Gleichgewicht aufrecht zu erhalten, verzichten die kontrahi⸗
u Theile irgend einen besonderen Vortheil aus den Exeignissen zu ziehen,
ten können.“ Diese Sltipulation, oder besser gesagt, diese feierliche
ng, hat für ganz Europa cine Bedeutung, die ich nicht hervor—
ul brauche. Eine andere Thatsache wird Ihnen auch nicht entgangen
sein, nämlich die Maßregel der iriegführenden Mächte Betreffs des Handels
und der Schifffahrt der Neutralen. Aus diesen Beschlüssen geht hervor,
trieg für Neutrale nicht dieselben Felgen hat ie zu andern
Dem Himmel sei Dank, daß fortan liberalere) n Uebunk Wir haben unsrerseits nichts vernachlässig wol
ollenden Absichten der großen Sermächte zu entsprechen, un
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mir hier die Lage sz ist für uns das Wesentliche. tel allen Gouvernements ohne Ausnahme in den s Beziehungen, ich wiederhole es, mit allen Gouvernements hne Ausnahme. Ich habe nur auf die Unterhandlungen zu weisen, die wir kürzlich geschlossen, auf un sere Handels und Schiff sahrtsverträge. Von allen Seiten kommen uns die herzlichen Versicherungen, die wiederholen Kundgebungen von Achtung und Freandschaft zu. Man setzt Vertrauen auf das belgische Gouvernement, auf seine politische Unparteilichkeit, und man hat Necht dabei. Im Momente, wo der Krieg losbrach, da brauchte Belgien nicht zu prollamiren, daß es neutral bleiben wolle. Die Neutra⸗ lität ist für andere Staaten eine bloße Eventualität, für Belgien aber ist sie eine dauerhafte Thatsache, die nicht angefochten werden kann. An dex Neutralität Belgiens zweifeln, hieße an seiner Existenz zweifeln. Daß andere Staaten' zweiten. Rangs solche Eiklärungen abgeben, ist natürlich. Für uns aber wären solche Erklärungen überflüssig, sie wären fast sinnlos, denn unsere Stellung ist eine ganz andere. Zeichnen nicht die Ver— träge, auf welchen die belgische Unabhängigkeit beruht, eben so unser Be— nehmen wie die Pflichten der großen Höfe vor. Ist die durch die Verträge uns auferlegte Neutralität nicht, eine absolute und fortdauernde? Wir haben dieselbe weder zu notifiziren noch zu recht—
Molaie meine Ser ren Belgien, meilne eiten,
fertigen, uns war es genug, daß wir unsere Handlungen wie unsere Sprache danach richten; das haben wir von Anfang an gethan, unausgesetzt ge— than. Die Neutralität ist für uns keine durch die Umstände aufgedrungene. So herrscht denn die Ueberzeugung vor, daß, mag Belgien auch in ge— wissen Verhältnissen zu besondern Rücksichten sich gedrungen fühlen, es nichts desto weniger für alle Fälle und jeder Zeit vollkommene Unparteilichkeit wahren will. In der That untersagt ihm seine Neutralität, nicht bloß an Feindfeligkeiten Theil zu nehmen; sie untersagt ihm auch jeden Akt, der irgend eine politische exklusioe Tendenz in sich schließen möchte, und in diesem Sinne lauteten die Instruetionen, die wir unseren Reprä⸗ sentanten im Auslande ertheilt. Vollkommen von der Geradheit unserer Absichten überzeugt, läßt Europa denselben seine Anerkennung widerfahren; die belgische Neutralität ist ein Prinzip, das im Ausland eben so begriffen und angenommen wird wie im Innern unseres Landes. Man weiß, daß diese Neutralität loval und stark, und daß sie ein Axiom sst, das man unbestrittenermaßen allgemein gelten läßt. Man wird sagen: das ist Alles gut — find aber auch alle Eure Diplomaten dieser heilsamen Doktrin treu geblieben? Sind Eure Instructionen nirgend verkannt wor⸗ den? Die Presfse machte auf den Grund irgend einer Korrespondenz hin
großen Lärm aus einer Erkaltung, die zwischen dem belgischen Minister und dem Gouvernement des Sultans zu Konstantinopel eingetreten sei. Unser Agent soll nämlich die griechischen Unterthanen unter seinen Schutz genommen und Ansichten geäußert haben, die den Ministern Sr. Hoheit nicht angenehm warnen. Unser Agent hat aber keineswegs das gethan, was man ihm Schuld giebt. Jedermann kennt die Maßregeln der Türkei gegen die grie—⸗ 9 Unterthanen. Der griechische Gesandte Metaxas hatte im Moment sei⸗ , mit dem Schutze der Un⸗ terthanen des Königs to bis zu ihrer Lefinitiben Ausweisung zu beauf— tragen; dies wunderte Niemand. Herr Blondel ist zugleich zu Athen be— glaubigt, und da er ein neutrales Land vertritt so beztichnete ihn die öffentliche Meinung. Gerade so stehen zu St. Peters burg jetzt die fran zõ⸗ sischen Unterthanen unter dem Schutze des baierischen Minssters, während die russischen interthauen in Frankreich unter dem des sächsischen Ninisters stehen. Um aufrichtig zu sein, bemerke ich, daß ich bei der Voraus icht eines solchen Ereignisses Herrn Blondel selbst die Ermächtigung gesandt ein, solches Mandat anzunehmen. Da die Ermächtigung ihm aber zur Zeit Joch nicht zugekommen, so trug Herr Blondel Bedenken, dem Wunfche des Herrn Metaxas zu enisprechen, so daß mittlerweile Herr Metaxas die Sorge dem Chef seiner Kanzelei übertrug. Herr Blondel schrieb mir Tags darauf: „Es freut mich, diese Missson umgangen zu haben, indem ich dadurch vielfachen Dingen entgangen die in, diesem Moment unparteiisch zu behandeln schwit rig gewesen wär,, handelte der Diplomat, den man so leichtfertig ange⸗ griffen hat. Wollen Sie jetzt die Gesinnnng kennen, die das türkische Ka⸗ binet gegen ihn hegt? Es liegt mir ein vor kurzem geschriebener Brief eines der angesehensten Mitglieder dieses Kabinettes vor, welcher das voll— kommenste Bertrauen und die höchste Achtung für unsern Agenten aus— spricht. Keiner unserer Diplomaten hat die Absichten des Gouvernements verkannt. Belgien, halten Sie dies fest, besitzt eine starke und geachtete Stellung. Europa hatte unsere Unabhängigkeit anerkannt und! unsere dieuttalität sanktionirt, es hegte sicher aber noch Zweifel über den Ge⸗ brauch, den wir von dieser Neniralität machen würden; diese Zweifel bestehen aber jetzt nicht mehr! Was erlebten wir 18487 Wir wissen, daß Belgien seine Unabhängigkeit und seine Institutionen aufrecht hielt, während die schlimmsten Stürme an unseren Gränzen tobten. Diese seine Haltung berührte lebhaft alle Geister. Kann aber Belgien auch zu jeder Zeit seine Neutralität behaupten? Freilich hat Belgien im Jahre 1840 bei dem Konflikte, der dazumal den Weltfrieden bedrohte, sich mit Erfolg in dem Prinzip seiner Neutralität verschanzt, doch warde dazumal der Friede nicht gebrochen, und die damalige Erfahrung konnte noch nicht für entscheidend gelten. Jetzt aber verhält es sich anders, ich glaube nicht zu viel zu behaupten, wenn ich erkläre, vaß die Besorgniß, daß unser junges Königreich in die bevorstehenden Kämpfe hineingerissen werde, jetzt weit weniger begründet ist, als im Jahre 18409. Die belgische Diploma hat den Beweis schöpfen tönnen, daß alle Mäche, mögen sie auch in an— deren Punkien getheilter Ansichten sein, einhellig die uns durch die Ver— träge verbürgte Neutralität anerkennen und fest entschlossen sind, sie zu achten. Allerdings können bei solchen Angelegenheiten unvorhergesehene Fälle eintreten und mannigfache Hypothesen sich aufdringen, bleiben * wir aber auf dem Gebiet der Thatsachen, so wiederhole ich laut, daß zu keiner Zeit seit 1830 Belgien mehr Grund gehabt, auf die Achtung seiner Rechte zu bauen.“ (Allgemeiner Beifall.) Niemand verlangt das Won, womit die Debatte geschlossen wird. Großbritannien und Irland. London, 11. Mai. der heutigen Sitzung des Oberhauses brachte Lord Ellenbo⸗ hö die großen Kosten, welche der Truppentransport verursacht, ur Sprache. Das Unterhaus habe für den Transport von „500 Mann bereits die Summe von 3,000,000 Pfd. bewilligt, und doch stehe man erst am Anfange des Krieges. Die Passage
wohlhabende Reisende um das Cap nach Ostindien bel aufe sich auf nur 190 Pfd., und wenn man auch eine gleiche Summe für jeden nach der Türkei beförderten Soldaten annehmen müßte, so würde der Betrag doch immer nur 2,700,000 Pfd. sein. Der Transport eines viel größeren Truppen-Corps nach dem Orient habe übrigens selbst im Jahre 1801, wo doch die Transportmittel noch nicht so ausgebildet waren, nur 2,100,000 Pfd. gekostet. Dem Vernehmen nach rühre indeß ein Theil der setzt aufgewendeten Kosten daher, daß eine Anzahl von be— reits gemietheten Transportschiffen monatelang müßig gelegen habe, weil die Truppen noch nicht marschbereit gewesen seien; diese Verzugskosten sollen sich für ein einzelnes Schiff. auf 800 bis 900 Pfd. Sterl. belaufen. Lord Ellenborough begehrte über diesen Punkt Auskunft zu erhalten, so wie auch über die Maßnahmen zur Bezahlung der Truppen in der Türkei, die Befugnisse des Ober— befehlshabers in Betreff der Verwendung der Truppen, in welcher letzteren Beziehung bisher ein unbequemer Einfluß von dem Mi⸗ nisterium ausgeübt zu werden pflegte. Der Herzog v. Ne weastlhe bemerkte in seiner Erwiderung, daß, so bereit er auch sei, alle nöthige Auskunft zu geben, doch Vieles nicht veröffentlicht werden könne, ohne daß der Feind Nutzen davon ziehe. Indeß weigere er sich nicht, einen detaillirten Bericht über die Voranschläge der Trans portkosten vorzulegen. (Schluß des Berichts.
Im Unterhause fragte Hr. F. Baring an, ob der Kanzler der Schatzkammer geneigt sei, eine Mittheilung darüber zu machen, wie groß die für die Schatzkammer-Bons erster Serie (am 8. Mai 1858 rückzahlbar) bis zum 8. Mai unterzeichneten Summen gewe⸗ sen seien, und wie viel in Schatzkammerscheinen, wie viel Bons unterzeichnet worden; und eben so, wie stark die Unterzeichnungen für die Schatzkammer-Bons zweiter und dritter Serie (resp. 1859 und 1860 rücahlbar) bis jetzt seen? Hr. Gladstone erwiderte
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