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Ausgabe.
Betrag.
Rthlr.
ͤ
Ministerium für landwirthschaft—⸗ liche Angelegenheiten.
Landwirthschaftliche Verwaltung. Zur Deckung der Kostenbeiträge unvermögender geistlicher und Schul⸗-Institute in Auseinander—= setzungs sachen Zur Regulirung der Schwarzen Elster, Nest⸗ Ju Deichbauten und Ieltorationen Zur Dotirung des Cösliner Meliorations fonds Summa Kapitel 8... . .
Gestüt-Verwaltung.
Zur Bestreitung der Mehrausgabe für Hafer bei sämmtlichen Gestüten und Gestütwirthschaf ten in Folge der hohen, die Etatsansätze über— schreitenden Preise. . ,
Summa V..
VI. Ministerium der geistlichen, Un—⸗
terrichts- und Medizinal-Angelegen— heiten.
Rihlr. zur Fortsetzung des Dombaues in Köln Neha?! für die Einrichtung des Klosters Marienthal zu einer Demeriten-Anstalt für die Diözese Köln
Zu Reparajuren an dem Universiläts⸗ Gebäude in Breslau, erste Rate . .
Zur Unterstuzung der Gymnasiallehrer.
Zum Bau und zum Ankanf von Gebäuden für Gymnasien .
Desgleichen für Schullehrer⸗ Seminarien
Zu Unterstützungen für Elementarlehrer. ... ...
Ju dergleichen für arme Künstler und Literaten
Zur Fortsetzung des Baues des neuen Museums und seiner künstlerischen Decoration. . ...
Zur Unterhaltung, Venpflegun ig und Erziehung der oberschlesischen ö en, die vierte Nate . . ö
Zuschuß zum Pationais. zanfonde
Summa VI. .
VII. Kriegs-Ministerium.
Zur Ergänzung des Natural⸗-Verpflegungs fonds Zu Ausgaben für Bekleidungs-Gegenstände Zu Bauten im Bereiche des ö
tungswesens ..... Zur Verlegung der Geschützgicerei und Bohr⸗ maschine von ö . Spandau. Zu Festungsbauten
kö VII. .
VIII. Marine.
uten und Anschaffungen für die . Summa VIII. für . Dazu = n, . . ⸗ . . . ,, ö! . . [ . Summa der einmaligen und extraordinairen Ausgaben. . .. ,
Abschlus. Es betragen:
1) die Einnahmen des
Rechnungsjahres 1854 103,925,069 Rthlr.
die . Hülfsmittel ..
4, 065, 000
) die dauernden Ausgabe ' n 103 O68, 4 die einmaligen ö. ö er mnlsi chm Aus⸗
gaben. . 4,921,647
Balancirt. Charlottenburg, den 9. Mai 1854.
14,045 100,000 100,000
67, 000
281,045
. 4451 59,419
340, 464
Zu größeren Kirchenbauten, einschließlich 50. 900
3, 860 10,000
36,489 36,818 40,000
1,000
50, 000
60, 000 100,000
42 1,167
1, 059, 138 19,997
118,200
100,000
1,937, 405 424, 1657 340, 164 292,166 297, 845
1,270,000 259, 600
4, 921,647
107,990,069
(L. 8.) Friedrich Wilhelm.
von Manteuffel. von der Hey d; S t. im von Westphalen. von Bo relfn'ngk.
von Raumer.
Allerhöchster Erlaß vom 24. April 1854 — betref⸗
fend die Verleihung der fistalischen Vorrechte für
den Bau und die Unterhaltung der Verlängerung
der Chaussee zwischen Kotze nau und Reisigt, im
Regierungs-Bezirk Liegnitz, in der Richtung auf Hainau.
Auf Ihren Bericht vom 6. April d. J. will Ich die Ver länge— rung der Chaussee zwischen Kotzenau und Reisigt, im Regie run gs— Bezirk Liegnitz, in der Richtung auf Hainau, durch den Grafen zu Dohna auf Kotzenau hierdurch genehmigen, und demselben au ch für diese Verlängerung gegen Uebernahme? der Verpfl lichtung zu deren Unterhaltung die fiskalischen Rechte zur Gewinnung der Chaussee— Unterhaltungs⸗ al ee so wie das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den BVestinnnun igen des für die Staats-Cl hausseen ö geltenden Cl hausseegeld⸗ Tarifs, winschließlich der in dem⸗ selben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, so wie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften
inter Vorbehalt des Widerrufs verleihen. Dieser Erlaß ist durch . Gesetz⸗ Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen . Potsdam, den 24. April 1854. .
MY inisterium für Handel, Gewerbe öffentliche Arbeiten.
Benachrichtigung vom 16. Maj
die Durchfuhr von Waaren durch Frank:
mit dem Namen oder Zeichen eines franz Fabrikanten versehen sind.
ie nach Lage der französischen Gesetzgebung zweifelhafte Frage: ob ausländische Waaren, welche mit dem Namen oder Zeichen eines französischen Fabrikanten gerschthn und deshalb bei der Ein⸗ fuhr in ener verboten sind, durch Frankreich ühn werden dürfen, ist vor. Kurzem zum Gegenstande einer gerichtlichen geworden. . Es war nämlich eine nach den Vereinigten Staaten von Amerika hestimmte Sendung Zündhütchen, welch mit dem Namen und Zeichen eines a, Fabrikanten ver ehen waren, in Va— ö zur Durchfuhr über Havre deklarirt und, nach vorheri zer d n mittelst Beg ken scheins auf Havre abgese eig. wor . ort angekommen, , die Sendu ng nochmals revidirt, rein schein erled igt und die Waare sollte eingeschifft werden, der lern trächtigte pariser Fabrikant deren Bes schlagnahme be wirkte, Derselbe verklagte die pariser Commi issionaire, durch deren Vermittelung die Bestellung und Versendung der Zündhiltchen stattgefunden hatte, vor dem Correctional-Gerichte des Seine De partements und es hat dieser ö chtshof am Aten v. M. auf Be strafung der Commissionaire, Entschädigung des becinträchtig zten Fabrikanten und Confiscation der Waare erkannt, indem er davon ö daß die Durchfuhr nichts ist, als eine unter Zollverschluß erfolgende Art des Verkehrs (circulation) und daß jeder Verteh! (toute circulation) mit Waaren, welche fälschlich mit dem Name oder Zeichen eines französischen Fabrikanten versehen sind, gesetzlich verboten ist. ö Es ist zwar gegen dieses Erkenntniß appellirt und es steht des halb die definitive Entscheidung noch zu erwarten, ich habe indessen um so weniger zögern wollen, den Handelsstand von diesem Vor gange in Reuntniß zu setzen, als die Ansicht d es Gerichtshofes von der französischen zoll verwaltung getheilt wird.
Berlin, den 16. Mai 1854.
Der Minister für Handel, Gewerbe n von der Heyd
*
ind öffentl iche Arbeiten.
. t. An sämmtliche Handelskammern und kauf— nn ant che Corporationen.
Benachrichtigung vom 16. Mai 1854 betreffend die Eingangsabgaben für preußische Erzeugnisse in der Republik Mexiko.
Die mexikanische NRegierun g hat unterm 30. Januar d. J.
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eine am 24. Februar d. J. publizirte Schifffahrts-Akte erlassen, in
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welcher unter Anderem bestimmt ist, daß, nach Ablauf eines Zeit⸗ raums von vier Monaten, vom Tage der g ich tion an gerechnet, von allen Waaren, welche nicht unter der Flagge Mexiko's oder unter der Flagge bes Ursprungslandes dieser Waaren in die Re— publik eingeführt werden, ein Zuschlag von 650 pCt. zu den Ein— gangsabgaben erhoben werden soll.
In Folge der gegen diese Be estimmung erhobenen Reclama— tionen ist nunmehr von der , , erklärt worden, daß die Schifffahrts-Akte in Nichts die zwischen Mexiko und den befreundeten Nationen bestehenden Traktate und die darauf be⸗ ruhenden bisherigen Verhält inisse habe ändern sollen, sondern, daß in dieser 3 Alles wie bisher verbleibe, und es sind die Mexikanischen Gesandten im Auslande instruirt worden, die ihnen untergeordneten Konsuln anzuweisen, daß die Zollfakturen bei Abladungen in 33 befreundeter e onen auf die frühere Weise und nicht, wie die Schifffahrts-Akte es bestimmt, aufzu— machen sind.
Es werden hiernach Preußische Erzeugnisse, welche in Schiffen solcher Nationen, die mit Mexiko in Vertrags- Verhäl ltniß stehen, in die Republik eingehen, nach wie vor nur den tarifmäßigen Eingangs⸗Abgaben unterworfen werden.
Berlin, den 16. Mai 1854.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. . 9 An mmi itli che Ha ind el ska mmer 4 orporatie nen.
kaufmännische
*
Ministerium.
Der Kreisricht er Schotte zu Mühlhausen ist zum Rechts— anwalt bei dem Kreisgerichte in Nordhausen und zum Notar im , chts in Halberstadt, mit Anweisung
in Nordhausen, ernannt worden.
1 P 23 P Departement des 2 1
seines Wohnsitzes
Finanz⸗Ministerinm.
Cirkular⸗Ver fügung vom 8. . 1854 — betref⸗ fend die Verzollung von ausländischem Syrup.
Gesetz vom 13. März 1854 (Staats-Anzeiger Nr. 158. S. Verfügung vom 24. Dezember 1853 (Staats ⸗Anzeiger Nr. 308
Durch die Gesetzsammlung wird nächstens ein Gesetz we— gen Verzollung des ausländischen Syrups veröffentlicht werden, dessen Zweck dahin geht, dem Zollsatze von 4 Thlrn. für den Centner solchen Syrups, welcher als gewöhnlicher Syrup nicht an— erkannt J kann, wie derselbe einstweilen durch die Verfügung vom 24. Dezember 1853 vorgeschrieben worden ist, gesetzliche Gül tigkeit zu geben. Sobald das betreffende Stück der Gesetz. Samm⸗ lung erschienen ist, sind die Zoll- und Steuerbehörden nach Maß— gabe desselben mit Anweisung zu versehen und insonderheit zu er— mächtigen, die kö . nach Nr. 2 der Verfügung vom 24. Dezember v. bei d lbl lblassung von Syrup zum Satze von ö Rthlrn. für de fe schied 4 den Satz von 8 Rthlrn. bestellt w den sollte, nicht ferner zu fordern und die inzwischen bestellt für die einstweilen un erhobenen Betrag? aufzugeben. . merke ich, daß die Bestimmung im §, 2 des Gesetzes, nach 6 die im §. 1 getroffene Anordnuͤng auf alle seit dem 1. Januar 1851 bereits bewirkten Verzollungen zur Anwer dung gebracht werden soll, den Zweck hat, die Erhebung des Zolles von 4 Rthlrn. für den
jenigen Syrup, welcher sich zur Verzollung nach dem Satze von
— 2 Rthlrn. nicht eignet, zu rechtfertigen, micht aber eine Nacherhe bung für den inzwischen zum Satze von 2 Rthlrn. für den Centner abgelassenen Syrup zu begründen.
Berlin, den . IFrtl
An sämmtliche Provinzial-Steuer-Direktoren, die Könie Regierungen zu Potsdam und Frankfurt ze
Hanpt⸗-⸗Verwaltnug der Staatsschulden.
Bekanntmachung vom 11. Mai 1854 betreffend die Vernichtung der im Jahre 1852 durch di gungs-Fonds eingelösten Staatsschulden⸗ Dokumente. Nachdem die Rechnungen der Staatsschulden-Tilgungskasse für das Jahr 1852 von den Kammern in den Sitzungen derselben vom
31. März und 6. April d. J. dechargirt worden, sind die inn Jahre 1852 durch die Tilgungs-Fonds eingelösten Sta atsschulden⸗
Dokumente, nämlich: .
5311 Stück Staatsschuld⸗Scheine vom Jahre 1842 über 2, 911,650. Staatsschuld⸗Schein vom Jahre 1811 über Schuld⸗Verschreibun⸗ gen der freiwilligen Anleihe vom Jahre J Schuld⸗ 3 gen der Anleihe vom Jahre 1850. . . kurmärkische Schuld Verschreibun gez.... 1562, 9G. neumärkische Schuld— Verschreibungen .. . . — . 43,400. Kammer-⸗Kredit⸗Kas⸗ senscheine ...... 43,807. Steuer Kredit- Kas⸗ senscheine vom Jahre J 91,400. dergleichen vom Jahre RJ vormals fächsi sche Cautionsscheine ... .. 1,209. Schuld⸗Verschreibun⸗ gen über einzelne Lan⸗ des- und Domainen⸗ , , zusammen 1e nn, hee . deren Littern, Nummern und Beträge durch unsere Bekanntmachung vom 18. Mal v. J. zur öffentlichen Kenn niz gebracht sind, heute durch Kommissarien der Staatsschulden⸗ ⸗Kommission und unseres Kollegiums durch Feuer vernichtet worden. Dies wird in Gemäßheit des 8. 17 des Gesetzes vom 24. Fe⸗ bruar 18560 (Gesetz Sammlung Seite 57) hierdurch angezeigt. Berlin, den 11. Mai 1854.
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. Nat an. Rolcke. Gamet. Nobiling.
S, 50.
Ange kom me n: Se. Excellenz der Herzoglich anhalt⸗deßau⸗ cöthensche Staats-Minister, von Plöt tz, von Deßau.
1D
Berlin, 17. Mai. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruhyt: der Gräfin Mielzynska, gebornen Gräfin Kwilecka zu Köbernitz, Regierungs- Bezirk Posen, die Erlaubniß zur Anlegung des von der Königin Therese von Bayern Majestät ihr verliehenen Theresien-Ordens zu ertheilen.
— *
DE i c t amtliches. Heute ist das K. preuß. Post-Dampfschiff . hier nach Memel ab gegangen, um dem nachst die regelmäßig en Postfahrten in diesem S Sommer zwischen Stadt und Hull zu begin ien. — Ein englischer ECburier mit Depeschen an Admiral Rar er kam heute zu spät hier an, um noch am Bord des K. Post-Dampfschiffes „Nagler“ die Reise nach Stockholm 1 Lippe. etm old, lich lippeschen Regie: ung hebt die Jagdg esetze, welche 1851 erlaffen sind , auf und stellt die frühere en Jagdberechtigungen wieder her. Ferner werden aufgehoben die Gesetze über Haus⸗ ,, 2c. ꝛc., über Fideilommi se und über die Eidesleistungen. Der Landtag ist zum 7. Juni einberufen. . Coburg, 11. Mai. In der letzten Sitzung unseres Land tags kam eine Vorlage der Staatsregierung zur Verhandlung ö welcher die Summe von 13,0090 FIl. zur Uebersiedelung des germ anischen Museums auf die hiesige Festung pesta irt war. Die Versammlung gab ihre Zustimmung zu der projektirten Ver⸗ wendung der r geforderten S Summe, Aus der Vorlage der Regierung dürfte sich übrigens ergehen, daß die hinsichtlich dieser Uebe rsiedelung
S Ste — 166 1, 16. , Prerßfischer ,
5 (Cine Mos nrKn'm 2 nw K mr 13. Mai. Eine V erbrdnung der sfurst von 1849 bis