1854 / 118 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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919 Cirkular⸗Verfügung vom 20. März 1854 be⸗ Cirkular-Verfügung vom 12. April 1854 be⸗ lassenen Warnungen, unter andern auch durch den Cirkular⸗ Erlaß zeugung (daß von Seiten der fraglichen Gesellschaft dem seine treffend die Paß-Verhältnisse der nach der Re— treffend das Verfahren bei der Beschlagnahme . zr, Januar v. J. bereits entgegengetreten worden ist, so ver⸗ Bestätigung in Antrag., bringenden Agenten ein Auftrag für publik Mexiko reisenden Per sonen. von Druckschriften. waffe ich, im Ein verständnisse mit dem Königlichen Ministerium . , . . g. n. ö. zu . ; ; t zniali Regi i izei⸗Behörden im mu em Ermessen derselben nach Maßgabe der einzelnen Fälle a. . . n, 1 ü ö . s⸗ 61 . 4 49* der Finanzen, , . e,. K—— überlassen bleiben;“ ; ; dalle Zufolge eines mir von dem Königlichen Ministerium der aus⸗ . 5 39. f. nn, er über die Presse vom 12. Mai 1851 9 s . 1 5 X 5 4 ; . 12. ö. ü 5 200 j il 21 Sniali ) h z) M 3 et ĩ ĩ e, , , i an k)re'aufnierffam zu machen, und ihrer ferner das Restript vom 19. Dezember 1838 (Annalen Bd. 2 wärt'gen Angelegenheiten mitgetheilten Berichtes bes, ,, n, , J. ,,, , n, ,,, , . le gr r ung . anhesmzustellen, ob und in welcher Art die S. 992: . . . Minister Residenten zu Mexiko hat die dortige Regierung ange⸗ Stunden nach der Beschlagnahme einer Druckschrift der Staats= . . ö. zu diesem Zwecke umherreisenden Was aber die Legitimation der Agenten betrifft, so ist keine ordnet, keinen vom Auslande kommenden Fremden im Gebiete ,, . ö . und diese ist, wenn sie von Frankfurt aus 8 zu diesem . 2 . e. . , rene oli zuzulassen, dessen Paß nicht mit dem Visum des in die Beschlagnahme nicht selbst nnmittelbar wieder aufhebt, gehalten 4 8 wo vo 9 n o 2 pr dringende Veranlassung vorhanden dieselbe str en uri 7 ch Der 8 tepubli zuzu assen, L essen 9 1p ni 71 mi de! ) s h 6. 3 ö 1 ( z z 9 h . Unternehmer oder deren Agenten einer besonderen Ueberwachung he ; eng juristisch zu , ,, „elchen ver! Frenhe kom fir irendeh divloma- innerhalb vier und z' 3 ch erfolater g n, m ö ö m 34 r a, ne f ö. . ö de ide, von zem der kommt, residirenden diploma⸗ nerhalb v d zwanzig Stunden nach erfolgter Vorlegung ihre . ; zolizeilichen Einschreiten z 'irwerfen beurtheilen, es genügt vielmehr, da die Agenten niemals begu den nt, . . ig, ,,, , den nach ersolg gung i sein . den 16 Februar 1854 kehr mit Privatpersonen für diese 66 n auch nur Privat ö Individuen sollen ebensowenig zugelassen werden, und die Departe⸗ Die Fortdauer bder Aufhebung der verhängten vorläufigen Be⸗ J Ansprüche hervorgehen . 6 , zr a fich öh nents-Regierungen für die Ausführung dieser Verordnung verant⸗ schlagnahme innerhalb acht Tagen zu beschließen hat. , n daß die Beh rde auf sicherem Wenn nun auch sowohl nach der Fassung des §. 29 eit. als

Der Minister des Innern. Wege die Ueberzeügung erhält, daß es die Absicht der Directi wortlich sein. 3a ö 2. , ( erhält d d 21 b ) der 2 ction ö c ; . 29 cw h 641 1 . 3 3 k zr inder Sor 9 i n , . 84 z zeugung jält, daß es die Absicht de ire non Indem ich die Königliche Regierung hiervon in Kenntniß setze,ů allgemeinen Gründen der Polizeibehörde gegen die freigebende

dafür Sorge zu tr daß diejenigen Indivi⸗ Verfügung des Staatsanwalts die Beschwerde bei dem Ober⸗ . chsuchen und erhalten, auf das 6 ztaatsanwalt zusteht und diese, wenn sie nicht ganz illusorisch sein

von Westphalen. J sich des Impetranten zur Besorgung von Versicherungs Angelegenheiten zu bedienen“; endlich das Restript vom 19. Janugr 1839 (Ann. Bd. 23

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An

sämmtliche Königliche Regierungen.

213): Dduen welche 9 ö ; ; * 7) . . * ,,, . . . 6 . 6 ine Fschieße So 9M k . 1m Men 5 1 n ö ö J . 6 . 8 K „spföorderniß der Visrung rselben durch die mexitikdnisch Gesandt⸗ sll, eine aus chiebende Wirkung in Bezug auf die Freigebung der „daß die Polizei⸗Behörde in Beziehung auf ihr Interesse her kJ ,, ( Heede enn, rn , nn,, . der Bestätigung eines Agenten vollko sichert ist un ss scßaft oder ein mexikanisches Konsulat aufmertsam gemaach Beschlag genommenen Schriften haben muß, so entspricht es ö. J 95 G 5 5 8 0 che 254 15951 81 1111 111 . 71 5 x 86 ,, z . 9. ö. . . 2461 . . ]

sich ö z —⸗ . 6 tl ; r en . Berlin, den 20. März 1854 doch andererseits eben so sehr der Alsicht des Gesetzes, als der (ch Vb Der wirtliche Irthe g eines raagaes zur Ausrtich Berlin, den u. Munz 24 z . 4 . ren,. *

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tung, von Agentur-Geschäften überzeugt hat.“ Der Minister des Innern thige Verzug durchaus vermieden werde

Erlaß vom 10. März 1854 d Für diese Ueberzeugung ist weder die notarielle oder ge ö . . er c ; . . ö. . 66 . w . ö ö ö. . 3 91 10 J e 4 Um einem solchen Uebelstande zu begegnen, bestimme ich, daß 861 tn * er Ber! nen eben sven ö 3 erung 8 Oe rich e 2 9 5 ( 9 ow 2 2 nas 3e 3517 11 5 nubpch De Im 111 311 * k 6 0 6 ,,,. . 6. 1 1. R 2. . 6 ; d 1tcher! richtliche Beglaubigung der Anstellungs⸗-Bescheinigungen, noch der die Polizeibehörden gehalten sein sollen, ihre etwaige Beschwerde

und ihrer Agenten. t tachwe 9 daß . , , J . , bei dem Ober-Staatsanwalt gegen die freigebende Verfügung des . ö . , . Ztaatsanwalts innerhalb vier und zwanzig Stunden nach Eingang vorben werden. e b y 2 18 T ; 0 r 2 6 28 1 erde l De Die Alt gioslen Mor ttt * 22 v2 III OOM 17 9 6A J ,, G8 ** ü 4 . * worben werden. Uebrigens darf vorausgesetzt werden, daß d ; . dieser Verfügung vorzulegen, und veranlasse die Königliche Regie⸗

Bekanntmachnug, vom 10. Dezember 1863. . 6) k . . ö 8 19 18 TDdI o 3 8 18 * 5 32 wo J 995 wo Fir 1040 11 11114 RbIIIulltktl vento! 1 L111 * J * z 254 , . F . . Namen und die Unter schi isten des bereits lange Jahre fungirenden ö , 7 7720 rung, die Polizeibehör? en hiernach mit Anweisung zu versehen 1 ö 3 1 ö 18 8 124 * pril! 1 8 . I. 53 * 2 * ö. 11 1. 163, 1 * 8 ös⸗ ͤ 17 14

S. 2029 . 3 . R (Sy rel zM dae r no der Di 9ftiBoro Por Berl 1scsye SeBbBens- ter Dad blizz! Inu stk 11 . 3 —ͤ ,, . 2 . 1 . R 4 9. * ; , w ö ö. . der 2 erlinischen Lebens⸗Ver⸗ Letztere sind übrigens gleichzeilig darauf aufmerksam zu machen, 1ieher! 948 2361 ĩ gemein betann 1d Uabdetebhen bavp Dan . J 42 . , 11 . 82 , . ar n Von der Direction der Berlinischen Lebens-Versicherungs-Ge— . . J . belannt , abgesehen ö n, daß eine solche Beschwerde überhaupt nur nach sorgfältiger Erwä⸗ JI sie sich in zweifelhaften Fällen leicht würden konstatiren lassen. nung des betreffenden Falles und nur dann zu erheben, wenn letz⸗ chaft ist darüber Beschwerde geführt worden, daß mehrere der K * . . J gung des betreffenden Falles und nur dann zu erheben, wenn letz- ) k mn gel nh! ö , Die Königlichen Regierungen werden hiermit ausgesordert, Erlaß vom 7. April 1854, betreffend die st el terer von Erheblichkeit ist.

1 . ! . 8 * ( erten Grundsä zen b ei der B ft i 19g 1 J r IT g*rT SOT it nd Sohne so w 7 . i J J 3 * Als e j for 29 1 5 elst i 6 w es si 5 10 v5 ch ve Saetste 419 Die Best atigung der vbhon der Gesellschaft ernannten Agenten . 365 9 . 9. . R ! * ö 44 3. 7 ö ; ; 7. . . ö 8 5 9. 2 n 4 2 1 i Uni El Un b 61 8) 111 . 2118 eln * rnerer Uebelstand Hat ö ick mehr ach l eraus gestellt, ' pie Gæesassschaft J n nne, n, n nnn nn,, nnn Rußsland und Polen daß bei der Beschlagnahme von Druckschriften den betheiligten Per⸗ von dem Nachweise: daß die Gesellschaft konzessionirt sei, verfahren ö (d, d, ann, , eee anne , mn ,, . ; sonen die Gründe der Beschlagnahme auch in so chen Fällen, we

sells ö 5 Rnt II 7 10 3 1 . 9 ĩ ö . Königlichen Regi⸗ rungen nach Del vorstehend 1 i i

abhängig gemacht k J gen 1 . ö 3 ö. ,. . . . n n. tz . G nee,, . , . . veren sofortige Mittheilung keinem Bedenken unterliegt, unbekannt * sowoh die zestätigungs Anträge, als die Seitens der Oi⸗— Verzögerung der Konzessionirung der Agenten für di 66 vom 21 lvril 1852 (Staats-Anzeiger Nr. 140 S. 80. ,n, n, , dnn e nenne, ö d . . en Agenten ertheilten Anstel s ⸗Bescheini a 86 9 1èMUontrssibn ug bir ginn n t 1 ö geblieben sind. Die Königliche Regierung wolle daher auch in die⸗ rection den Agenten ertheilten Anstellungs⸗Bescheinigungen Gesellschaft nur höchst nachtheilig sein kann, indem die Agenten vo ö,, , , n,, m,. , , . und die zu ertheilenden Konzessionen selbst für stempelpflichtig Ey , t . , Beziehung die Polizeibehörden anweisen, künftig den Betheilig⸗ erklärt; Tendlich . sür stempelphuichtig erlangter Bestätigung nicht als solche auftreten können, so wih Der Lanbonth e hat urker n nd,, . ken den Grund der Beschlagnahme einer Druckschrift auf Verlangen JJ 7 FKBealauhlaknng. ber Austell n gs den Königlichen Regierungen die schleunige Erledigung der gestel iden Wanderpässe behufs der Vistrung zur Reise nach Warschau mitzutheilen, bei der Beschlagnahme von periobdischen Druckschriften 3) die notarielle oder gerichtliche 69 aubigung der Anstellungs ten Anträge dringend empfohlen. ind der Legalisirung seitens der hiesigen Kaiserlich russischen Ge aber den Artikel zu bezeichnen, welcher zu der Beschlagnahme bescheinigungen und den Nachweic, daß deren Aussteller Es wird auch denjenigen Agenten, welche bereits früher alrdffchaft Eingereicht. Zufolge einer Benachrichtigung des König Veranlassung zegeben haü, inso fern nlcht erhebliche Gil nde gegen wirklich Direktoren der Gesellschaft seien, verlangt haben. JJ nnn jan dil l! eg wer Auswärtigen Angelegenheiten, dessen Ver⸗ . n ,, w Was zunächst den Nach , . V , die Gesellschaft gearbeitet haben, bis zur Ertheilung oder, desinitivei . lichen Ministerlums der auswärtigen Angelegenheiten, dessen Ve eine derartige Mittheilung sprechen. G. , , j . 33 J, . 36 er olgte Konzessionirung Verfügung über die von ihnen beantragte Konzession, die ungehin mittelung dieserhalb in Anspruch genommen worden war, gewährt Berlin; den 12. April 1854 Ber e bens —Versicherungs -Gese ; ] 50 R y 9. . ,, . K J ö ö ö ,, . 5, 3 J . ö. . . 63 8. inischen m, . , , , , so ist derte Ausübung ihres Agentur⸗Geschäftes, sofern dem nicht etwa aber die gedachte Gesandtschast Wanderpässen das Visa nach Ruß⸗ 2m 5 6 5 * 1 5 519 J ATr Böc 58. R ö 8 3 dvs . . ! ö . ö. . . 1 . . 1 . . 251 ä . . . , Gr 24 k. aan m . * 84 . . ! 9M; 11srY g De 8 , n mig ,, ,, 3. besondere Bedenken entgegenstehen, gestattet werden können und land und Polen überhaupt gar nicht. Wenn die genannten Indi⸗ Der Minister des z . . 1 ; s . 8. . 61 1 831 66 2 ö 84 . 56 en . 287 ö . 3 . . ( 3 1 e. . . . z . ,. . ? 4 4 ,, . * 2. * j Mm w ihnen * . . , J ö , . 1341 geschehen, bleibt den Königlichen Regierungen überlassen, die untergeordneten ziduen nicht den Nachweis führen, daß und wo in Polen ihne und hat erst neuerdings noch durch die Allerhöchste Ordre vom Behörden ihres Departements mit entsprechender A weisuna zu „eite, Irbeit zugesichert ist, würde auch der Versuch, die Hisi⸗ 3 , . . ,, Behörden ihres Departements mit entsprechender Anweisung estimmte Arbeit zugesichert tit, Bürde , 31. Oktober v. J. ihre Bestätigung gefunden, in welcher Beziehung

Di

9 ( J J 619 8 ö ** *vFo* 521 1 sIon 3 9 oi Be gewöhnlicher Reisepässe zu erwirten, ohne allen Erfolg bleiben.

; z . ; versehen. ung 9 5 R 8 5 Doss 9 2 . . e seh ung * 1 1 . , , Ri sn, dag Bg anntznachung vom 190. Dezember d. J. (Gesetz⸗ Berlin, den 10. März 1854. Indem die 20. hiervon in Kenntniß gesetzt wird, er hält sie

Sanmm ung S Abd) Bezug nehmen; ö. J ehend Abschrift einer unter dem 7. April 1851 an die Regier. Hinsichtlich der Stempelpflichtigkeit unterliegt es keinem Zwei t r n 'Posen erlassenen, denselben Gegenstand betreffenden diesseitigen

k,, * 8 * 112 M gatiov 290* sämmtliche Rbonigliche Regierungen

; 9 6. 2 h 2. 89928 J. P . . . 5. in Polizei⸗Präsidium hierselbst.

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fel, daß die seitens der Agenten gestellten Bestätigungs-⸗An= Der Minister des Innern Der Finanz⸗Minister ä, Fb“ (aM. um danach den Landrath zu N. mit Auweisung träge („Gesuche“) einen Stempel von 5 Sgr. und die zu er⸗ Im Auftrage: Im Auftrage . 234 n. ö zmplotanten zu versehen theilenden Konzessionen („Ausfertigungen“) einen Stempel von von Manteuffel. , . 1854

15 Sgr. erfordern. Berlin, der

Dagegen sind die von der Direction ertheilten Anstellungs— An n Bescheinigungen, insofern sie als Vollmachten nicht anzusehen, sämmtliche Königliche Regierungen und Im Auftrage

vielmehr nur dazu bestimmt sind, den Agenten der Behörde gegen⸗ Ddas Polizei-⸗Präsidium hierselbst. von Manteuffel Der ꝛc. wird au n , ,, über als solchen zu legitimiren, einem Stempel nicht unterworfen. P An hierdurch erbssnet, daß mit Rücksicht iuf die eigenthumit . . j a 2 c rein 11 11IrIsehe (ro 1a Dor 11 D2(SpenbDarmen un die sonst hier⸗ Die Befugniß der Agenten der Berlinischen Lebens Versiche⸗ = Königliche Regierung zu d kein milltairische Stellung der Lande Crendarmenz an fn e chin rungs⸗ Gesellschaft erstreckt sich nur auf die Vermittelung von bei in n , ,, n,, . Lebens-Versicherungen zwischen dem Publikum und der Direction, . sowohl den berittenen wie den Fuß= G nicht aber auf den Abschluß der Versicherung selbst, welcher 6 . . . Versetzung die Reisekosten mit 3 Sgr. pi ö. ö. . mn Absch Lu ß, der Bersicherung selbst, welcher nur Erlaß vom 16. März 1854 betreffend die Au r ln n , urch die Direction erfolgt, ferner auf die Ueberwachung der den . . . 1 . d 5 ind mit 10 Sgr. pro Mei Versicherten obliegenden Verpflichtungen. So weit die letzteren in nahm e Des Signale J thetilenden Geld- (Prämien) Zahlungen bestehen, sind die Agenten zu deren Paßkarten. Annahme nur insoweit befugt, als sie durch die von der Direction ihnen zugesandten, von der letzteren selbst vollzogenen Quittun⸗ Cükular-Verfügung vom 5. Februar 1854. (Staals-Anzeiger Ni. 63 gen dazu legitimirt werden. ; ; Sind die Agenten aber nicht ermächtigt, für die Direction 463 ein Rechtsgeschäft vorzunehmen und, dem zufolge, ein . . . ö Rechtsverhältniß zwischen der Direction und dritten Personen Da nach dem mit der Cirkular-Verfügung vom 31. Ye 2 begründen, so sind auch, da sie nur in diesem Falle nach dem zember 1860 dem c. zugefertigten Schluß⸗Protokolle vom 21. Okto⸗ n ,. vom 20. Februar 1843 einer Vollmacht, die dann ber 1850, so wie nach dem Cirkular-Reskripte vom Ä. Februar d. J 6 auch stempelpflichtig wäre, bedürfen, ihre Anstellungs— das Signalement in den Paßkarten nicht erlassen werden soll, so vesche ) a gangen er em Stempel unterworfen. . wolle das ꝛc. künftig demgemäß verfahren. 1 J ; D z J ; . . 2. 2 notarselle ö lich von einigen der Königlichen Negierungen die Berlin, den 16. März 1854. notariell oder gerichtliche Beglaubigung der Anstellungsbescheini⸗ . ö. gungen und der Nachwei daß deren Aussteller wirkli Direktore Ministerium des Innern. ber Hesellschaft s se steller wirklich Direktoren er Gesellschaft seten, gefordert worden ist, so s , n, , , ,,. en ist, so stehen diesem Ver⸗ angen bestimmte gesetzliche Vorschriften ni 2 JJ Dare hn, nt e e if m z in, n g zur Seite. Im Auftrage: . ‚. August 1837 (Annalen Bd. 21 S. 77 esagt villen r. e 8. e Ob unter allen Umständen eine gehört 5 ; 3rd lr slen, Uunstenten, g, dhl eh rte Bolthacht ich sein wird, um der Königlichen Regierung jene Ueher

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/ 1 Arnim von Manteuffel. Im Auftrage. Se. Excellenz Minister, von Pl