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Fischer ist als ordentlicher Lehrer an der Realschule zu Colberg so wie, . . . e. ves dchrers Wissesm Theodor Gröning zum zweiten Elementarlehrer an der höheren Bürgerschule zu St. Petri in Danzig genehmigt; und . Dem Kreis- Wundarzt Sch eurich zu Frankenstein die nach⸗ gesuchte Entlassung aus dem Staatsdienste ertheilt worden.
Abgereist: Der General-Major und Kommandant von Königsberg in Pr., von Roehl, nach Stettin.
Berlin, 25. Mai. ler gnädigst geruht: dem ordentlichen Professor an der Universität zu Berlin, Dr. Ranke, die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Majestät dem Könige von Bayern ihm verliehenen Maximilians⸗ Srdens für Wissenschaft und Kunst; so wie dem Geheimen Berg⸗
rath und Bergamts-Direktor Sello zu Saarbrücken, zur An-
von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog von ihm verliehenen Ehren-Kleinkreuzes des Haus- und Friedrich Ludwig zu er—
legung des Oldenburg Verdienst-Ordens des Herzogs Peter theilen.
N
Preußen. Berlin, 26. Mai. Mehrere Mitglieder des berliner Handelsstandes hatten unter dem ten d. M, in einem an den Herrn Minister-Präsidenten gerichteten Gesuche den Antrag gestellt, daß die Staats-Regierung: 1) Licenzen zur Durchbrechung der etwa eintretenden Bloökaden für neutrale Schiffe, welche neutrales, vor der Kriegs- Erklärung erworbenes Eigenthum aus dem blokirten nach einem neutralen Hafen beför⸗ dern wollen, bei den kriegführenden Mächten erwirken und 2) die Zusicherung, daß preußisches Eigenthum in russischen Häfen und Plätzen dauernde Sicherheit haben und, im Fall der Vernich— tung oder Beschädigung durch Kriegsvorgänge, ersetzt werden würde, von der Kaiserlich russischen Regierung erlangen möge. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbei⸗ ten, an welchen diese Eingabe überwiesen wurde, hat darauf den Antragstellern unter dem 20sten d. M. einen Bescheid folgenden Inhalks zugehen lassen: Was den ersten Antrag betreffe, so sei nicht nur Hon der Königlich großbritannischen, sondern der Kaiserlich französischen Regierung wiederholt und noch in neuester Zeit die Absicht zu erkennen gegeben worden, Licenzen zu Durchbrechung der Blokaden an neutrale Schiffe vorerst nicht zu
Se. Majestät der König haben Aller—
auch von
erthellen. Die Antragsteller werden indeß darauf aufmerksam ge—
macht, daß nach völkerrechtlichem Gebrauche den zur Zeit der Er—
klärung der Blokade in einem blokirten Hafen befindlichen neutralen
Schiffen gestattet zu werden pflege, auch nach dem Eintritt der Bloökade binnen einer von dem Commandeur derselben zu bestimmen— den Frist den Hafen mit ihrer Ladung zu verlassen. Was den zwei ten Antrag anlange, so werde die Staatsregierung, wie, bisher, so auch ferner die Interessen des diesseitigen Handels thunlichst wahr— nehmen und dieselben gegen etwaige Beeinträchtigungen nach Mög— lichkeit schützen, sie könne aber nicht auf ungewisse Möglichkeiten hin und in einer fo allgemeinen Art, wie von den Antragstellern ge— wünscht werde, Zusicherungen in Anspruch nehmen oder ertheilen. In Betreff der Entschädigung für Kriegsverluste sei übrigens bereits durch Bekanntmachung ves Kaiserlich russischen Finanz- Ministeriums vom bten (18ten) v. M. festgestellt worden, daß die Kaiserliche Regierung, während sie ihre Häfen den Kauffahrteischiffen neutraler Staaten offen lasse, doch keine Verantwortlichkeit für den Schaden
und Verlust auf sich nehmen könne, den solche Schiffe durch die
Kriegsoperation erleiden könnten. Der Herr Minister hat diesen Bescheid auch sämmtlichen Handelsvorständen in Abschrift mitthei— len lassen.
— Im Magistrat der Stadt Berlin hatte sich die Ansicht gel— tend gemacht, daß diejenigen Personen, welche sich hier auf Grund
von Aufenthaltskarten, mithin in der Eigenschaft als Fremde, auf-
halten. zu den Kommunalsteuern heranzuziehen seien, wenn sie län gexe Zeit hier verweilen und eine eigene Wohnung nehmen. Die Röniglich Regierung zu Potsdam hat auf eine Vorstellung des Magistrats sich jetzt dahin ausgesprochen, daß es gesetzlich zulässig . von denjenigen Fremden Kommunalsteuern zu fordern, welche ier eine eigene Wohnung genommen haben, so wie von denjeni— gen, welche ihres Gewerbes wegen oder in amtlichen Verhältnissen sich hier nl i ee .— In der Stadt Labes im Regierungsbezirk Stettin ist die n , ndr nz vom 30. . al fl in en g n worden. 2
Memel, 22. Mai. Von den drei englischen Kriegsschiffen die auf unserer Rhede vor Anker lagen, haben dieselbe wieder ver⸗ lassen am 19ten Nachmittags die Korvette „Archer“ und am 2osten Nachmittags die Fregatte „Amphion“. Die Korvette „Konflikt“ liegt noch auf der Rhede. Der erste Maschinenmeister derselben ist durch die Maschine so erheblich am Bein beschädigt, daß er gestern hat ans Land gebracht werden müssen. (Ostf. Ztg.)
Baden. Freiburg, 23. Mai. Gestern Abend wurde vom unter suchungsgericht gegen den. Hrn. Erzbischof der persönliche Verhaft erkannt, sofort auf die schonendste Weise durch Zurückhal— tung desselben in seinen Appartements vollzogen. Dem Vernehmen nach soll, diese Maßregel dadurch geboten worden sein, weil der Hr. Erzbischof, nachdem wegen der Ordonnanz vom 5ten d. M., die Verwaltung der kirchlichen Stiftungen betr., gegen ihn die Kri⸗ minaluntersuchung bereits eingeleitet war, fortfuhr, weitere Anord— nungen zu deren Vollzug zu treffen, und so mit seinen Mitschuldigen zu kolludiren. Der gerichtliche Akt kam nicht unerwartet, und hat somit hier auch wenig Aufsehen erregt. Ein Zusammenlauf eines Haufens müssiger junger Leute beiderlei Geschlechts auf dem Münsterplatz, nach Bekanntwerdung der Haftsverfügung, wurde durch die gewöhnliche gemeinschaftliche Polizei- und Militairpatrouille augenblicklich auseinandergetrieben, und der Platz in kurzer Zeit ge— säubert. Unsere Stadt erfreut sich fortan der bisherigen Ruhe. Die Geistlichkeit hat gestern Abend den Gebrauch der Glocken in beiden katholischen Stadtpfarreien eingestellt, und heute sind nur stille Messen (ohne Sang und Klang) gelesen worden. Bei dem heutigen Bittgange in der Flur war weder der sonst übliche Gesang, noch das Geläute zu hören. Dagegen wurde in den bekanntlich zur Stadt gehörigen Pfarreien Herdern und der Wiehre der Got— tesdienst und Flurumgang wie gewöhnlich gehalten. Der Ge meindevorstand ist eingeschritten, damit das in allen christlichen Gemeinden übliche Morgen-, Mittag- und Abendläuten fortan stattfinde, zumal die Domkirche und die Glocken unbestrittenes Eigen thum der hiesigen Kirchengemeinde sind. Diesen Mittag ertön ten auch die Glocken wieder; die versuchte Demonstration blieb also ohne Erfolg. (Fr. Ztg.)
Baiern. München, ,, Minister⸗ Präsident von der Pfordten ist heute Morgen nach Bamberg abgereist. Derselbe wird der dortigen Minister-Konferenz, die mehrere Tage in Anspruch nehmen wird, beiwohnen.
Oesterreich. Wien, 23. Mai. Se. Hoheit der regierende rzog Ernst von Sachsen-Coburg-Gotha ist heute Abends um z Uhr mittelst Dampfboot hier eingetroffen.
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8
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Tann, ist vorläufig auf morgen festgesetzt.
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Die Stellung von 95,900 Mann Rekruten, welche mit Aller— höchstem Kabinetsschreiben zur vollständigen Ergänzung des Heeres angeordnet ist, wird mit der größten Schnelligkeit durchgeführt In Linz ist die betreffende Kundmachung am 19. Mai
werden. erschienen. Die Conscriptionsliste wird
bi zur Anbringung von Re clamationen vom 23. bis 26.
M. ausllegen. Durch diese Aus
hebung wird die Wehrkraft des Reiches nur in geringem Maße
in Anspruch genommen, La durchschnittlich auf je 1600 Seelen der
Bevölkerung nicht ganz 22 pCt. entfällt.
Am 16ten d. M. langte Se. Königliche Hoheit der Prinz von
Friedrich Wilhelm von Preußen inkognito als Major Berg in Ver ong an. Schon vor Ankunft des letzten Eisen— bahntrains Venedig ⸗-Verona erwartete ö.
vor P. Vescovo der Feldmarschall Graf Nadetzky inmitten eines Am folgenden Tage des Heldengreises mit sei⸗ ; 8 ĩ Tagen die Festungswerke dieser Stadt in Augenschein, besuchte Mantua und alle in kriegs—
glänzenden Generalstabs und der Generalität. beehrte Se. Königliche Hoheit die Tafel ner Gegenwart, nahm an den übrigen
geschichtlicher Beziehung wichtigen Schlachtfelder in unserer Nahe.
1
Am 21sten d. M, früh um S6 Uhr, verließ der Prinz mit seinem Gefolge Verona, um das kürzlich vollendete Fort Heß, die Chiusa
veneta und das Schlachtfeld bei Rivoli, in Augenschein zu neh
Mailand zu begeben. In letzterer Stadt wird nur
gen nach Bregenz und München. ö 24. Mai.
die zwischen Preußen und Oesterreich einerseits,
mächte ein neues Protokoll vereinbart. Großbritannien und Irland. London, Graham auf eine An
ru
X
— Die Abreise des sniglich bairischen Flügel-Avbjutanten, Herrn Obersten von der
ihn auf dem Bahnhofe
men und sich dann über den Lago di Garda nach Peschiera und H . übernachtet und dann geht die Reise weiter über den Comer-See und Splü⸗
Von den Vertretern Preußens, Oesterreichs, Frankreichs und Englands wurden in gemeinschaftlicher Konferenz und zwischen Frankreich, England und der Türkei andererseits abgeschlossenen Verträge vorgelegt, und wurde von den Vertretern der vier Groß—
. Mai. In der gestrigen Sitzung des Un kerhauses theilte Sir James . des Herrn Dig by Seymour mit,
9 die Regierung den Admiral Dundas dahin instruirt habe, keine siscen Gefangenen mehr in Freiheit zu setzen; übrigens habe er seit dem 5. Mat nichts von dem Admiral gehört, und könne daher keine Auskunft über sein Verhalten geben. Das Haus konstituirte sich arauf zumFGeneral-Comité der Mittel und Wege, um den
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Antrag der Regierung in Betreff der Schatzkammerbons zu disku⸗
1 T. Baring eröffnete die Debatte mit einer General Kritik der Finanz Verwaltung des Herrn Gladstone während ver letzten 156 Monate, and warf demselben u. A. vor, daß er durch sein Verfahren einen BVerlust von 1,200, 0o0 Pfd. für die Staatskasse zu Wege gebracht habe. Der Antragsteller tadelte den Kanzler der Schatztammer, daß er die günstige Stellung, in welcher er sich vor 15 Monaten befand, als ein bedeutender neberschuß vorhanden war, unbesonnenerweise preisgegeben habe, um seine, unter allen Uniständen des Erfolges nicht unbedingt sicheren Convertirungs⸗ Pläne durchzuführen, und das zu einer Zeit, wo die Regierung bereits sichere Kunde über den bedenklichen Stand der auswänigen Angelegenheiten gehabt habe. Daran schloß er eine Reihe tadelnder Bemerkungen uber die iehrerwähnten Transactionen zwischen der Regierung und der Bant von England und erklärte sich schließ lich gegen die, Erhöhung der direkten Abgaben, welche nur dazu dienen konne, die Kapitalichu, aus dem Lande zu treiben, und gegen die Ausgabe der Sch atztammer⸗Bons, welche er als eine Anleihe im eigentlichen Sinne des Wortes, und zwar als eine unter sehr ungünstigen Bedingungen zu Stande gebrachte Anleihe be— trachtet wissen will. Seinen Ansicht nach könnten die Bet ürfnisse des Staatsschatzes für jetzt vollstän dig durch Operationen mit Schatzkammer scheinen beftiedigt weiden. Als den Zweck seines Amendements end— lich bezeichnete er die Absicht, die Regierung zu einer unzwei⸗ deutigen“ Eiklärung darüber zu vermogen, ob sie den Ermrag der Schatzkammer-Bons zu den Kiiegskosten oder zur Deckung des durch ihre eigenen fehlgeschlagenen Experimente verursachten Aus falles zu verwenden beabsichtige. Herr Wil son wert heidigte die ange⸗ griffenen Maßregeln der Regierung, diren Zweck es gewesen ei, mit Hülfe des vorhandenen Ueberschusses sowohl auf die fundirte wie auf die unfundirte Schuld im Interesse der Staats- Finanzen einzuwirken. Wäre der Versuch, die Südsee⸗Stocks zu konvertiten, nich! mißlungen, so würbe der ministerielle Plau in Beireff der unfundirten Scheld (Schatz kammer ⸗Bills) vollkommen gelungen Dessenungeachtet aber sei es der Regierung geglückt, eine Uctid . . als , der Nationalschuld herbeizuführen. Was die Trans⸗ aelionen mit der Bank betreffe, so sei vor Allem zu berücksich tigen, daß die Dank durch das Arrangement von 1844 bedeutende, ihr früher nicht zustũn dige, Voꝛ⸗ theile erlangt habe und daher auch der Regierung jetzt größere Vorsheile gewäh⸗ ren könne, als in früherer Zeit. drehe sich übrigen
sein.
Erfahrung, daß ) y', m, ,. enden Vortheile aufgebürdet habe. Die Ausgabe
Lasten ohne die entsprechenden . ö. von Schatzkammer-Bons sei keine Anleihe, sie sei nur eine temporaire Aus-
hülfe und von den Bills ni Ertrag der Sten ige hnn , lasse sich nie daher darauf an, die . ; — zu ungünstigen Maßregeln kehufs
forderlichen Geldsummen, gezwungen zu werden. zwischen ! der ministeriellen Resolulion und, dem Amendemen involvire demgemäß die Frage wegen der Aufrechthaltung oder Verwerfung des von der Regierung beschlossenen , die ,, den gegenwärtigen großen Krieg aufzubringen. Nach ö . * ins in längerer Rede nachzuweisen gesucht hatte, daß die , ,, Operationen der Regierung dem Lande einen Verlust von Soc Goo Psb. St. eingebracht haben und daß die Schatzkammer - Bons einen abermaligen Verlust von; 600, 000 Pfd. St. vrrursachen dütsten, hrachen die bert gh ing, MeGregor und Stanley) zu Gunsten der Maßregeln der Regierung, Fie darauf von Herrn Disraeli von Neuem in sehr ausführlicher Rete angegriffen wurden. Der erste Irrthum, sagte er, ö. ,. daß * die Regierung die Zinsen der Sckhaptammer us hetab⸗ setze, während die Banquiers ihren TDisconto höher
ber zweite, daß die Regierung auf ihren trügerischen vertirungsplänen tro lands beharrt habe;
ht sofort realisiren und es komme
Aufbringung der er⸗— Die Entscheidung
der dritte,
wesentliche Reduction sowohl des Kapitals
Schatzkammer⸗Bills nicht wesentlich unterschieden. Der
nöthigen Fonds in Händen zu haben, und in⸗
Die ganze von Hin. Baring angeregte Frage z um den Punkt, ob die Kriiegstoßen durch erhöhete Auf⸗ lagen oder durch Anleihen bestritten werden sollen, und da lehre denn die die ihr durch den französischen Gesandten zuge , n aß' das Anleihe System dem Lande in dem letzten Kriege gioße — französischen Gesandten zugegangen. Mittheilung
stellten; wüschen gon. tz aller Warnungen und der diohenden Stellung Ruß⸗ daß sie im vorigen Jahre, während alle
Umstände auf einen nahe bevorstehenden Krieg hinwiesen, doch nur ein auf
die F 's Fricdkens berechnetes Budget vorgeschlagen habe, ein es . k . , sondern auch noch auf wei⸗ Si. kaiserlichen Möajestät dem Sultan ersucht worden, ihm in der Zurück= Ferner machte Hr. Disraeli dem Vorwurf, daß er die Sicherheit der Gelder der hohen, onomanischen Pforte gerichteten Angriffs beizustehen, da dieser durch seine Maßregeln Veranlassung zu Stock ⸗
welche große und allgemeine Verluste zu Wege des Thrones Sr. Kaiserlichen Majestät des Sultans bedrohe.
tere Steuerermäßigungen angelegt war. Kanzler der Schatzkammer den in den Sparkassen angetastet und Jobbereien gegeben habe, durch
gebracht worden seien. Die Ausgabe der Schatzlammer⸗Bons bezeich nee er kurz weg als eine schmach volle Maßregel und erklärte sich schließlich rahin, daß, wenn man Geld bedürfe, man es sich auf dem bisher üblichen Wege der
Anleihe und Erhöhung der indirekten Abgaben verschaffen möge. H
verlange. , gebracht und ebenso die Verminderung des Belaufes der unfundirten Schuld im Juni vorigen Gachres, Er sei ei vo, dem Grundsatze ausgegangen, daß der Staat berechtigt sei, sei⸗ nen Geldbedarf unter den günstigsten Bedingungen zu erlangen, und daß eine vernünftige Finanz- Politik vorschreibe, die unfundicte Schuld in günstigen Zeiten zu reduziten, damit man in schwierigen Zeiten den mog⸗ lichst großen Nutzen aus ihr ziehen könne, in — regeln anbelange, so könne er nur wiederholen, was er bereits schon mehr⸗ fach gesagt; den Vorwurf, die Sparkassengelder angetastet zu haben, weise er mit Unwillen zurück. Für das Budget von 1853, welches auch seine
dabei von
Was die Konvertirungs-Maß-
Mängel und Vorzüge sein mögen, sei nicht die Regierung allein, sondern
auch das Haus der Gemeinen, welchks dasselbe genehmigt, verantwortlich. Nebenbei aber seien die Gegner im Irrthum, wenn sie die Verantwortlich keit des Finanzdepartements der Regierung und die Verantwortlichkeit,
welche auf der Regierung in ihrer Gesammtheit mit Bezug auf den Krieg
laste, durcheinanderwerfen. Habe sich die Regierung in ihren Berechnungen
Glad stone erklärte in seiner Eiwiderung, daß er die ihm vorgeworfenen dem Sultan erbetenen Beistand zu leisten, finanziellen Irrthümer nicht in dem Maaße bereuen könge, wie man es : abzu n, welch. Ibsichten Die Herabsetzung des Zinsfußes der Schatzkammerscheine habe darlege und die Att und Weise des Beistandes Ihrer Majestäten ordne.
über die Dauer des Friedens geirrt, so sei das ein Gegenstand für eine separate Distussion. Man habe die Ausgabe der Schatzkammer-Bons als eine maskirte Anleihe bezeichnet, das sei aber durchaus unbegründet. Ihr Ertrag soll nur eines Theils die Roulance⸗- Fonds bis zum Eingehen der erhöheten Steuern bilden und andererseits zur Deckung etwaiger unvorher— gesehener Ausgaben dienen, die sich beim Beginn eines Krieges leicht ein stelln. Unter diesen Umständen könne man sich den Zweck des Baring⸗ schen Amendements, wenn es nicht geradezu ein Mißtrauensvotum gegen das Ministerium heivorrufen solle, nicht anders erklären, als daß es be— stimmt sei, cine Anleihe im gewöhnlichen Sinne des Wortes zu befüt—Q worten, wie das auch von Herrn Dieraeli angedeutet sei. Das Anleihe⸗ spstem, welches sich so verderblich erwiesen habe, sollte aber gerade von denjenigen, welche das Ackerbau-Interesse vertreten, am wenigsten vertheidigt werden, denn durch die Anleihen weide ja gerade der Theil des National-Vermögens, der nicht auswandern und so der Steuerlast enigehen köerne, mit einer neuen drückenden Hypothek bebür— det. Im eigentlichen Interesse des Giundbesitzers geschehe es daher, wenn die Regierung die Kriegslasten durch die laufenden Einnahmen zu decken sich besttebe. Nachdem Ht. Baring mit einer Heftigkeit replizirt und sich dagegen verwahrt hatte, daß man ihm die Absicht, eine Anleihe zu veuranlassen, unterstelle, erfolgte die Annahme der ministeriellen Reso— lution wegen Ausgabe von 6,000,000 Pfd. St. in Schatzkammer-Bons in den bekannten diei Serien mit 290 gegen 186 Stimmen. Schließlich 6. noch die Bill wegen Umgestaltung der Stempelsteuer das General- Comité.
Im Oberhause wurde gestern die Bill wegen Verbesserung der Matrosen-Löhnung und Förderung der Bemannung den Flotte zum zweiten Male verlesen.
In Liverpool werden sechs Transportschiffe ausgerüstet, welche noch vor Ende der Woche in Kingstown Truppen einnehmen sollen, nämlich das te Regiment Garde-Dragoner, das nach Gallipoli, und das 20ste Infanterie -Negiment, das, wie man sagt, nach Griechenland bestimmt ist. Die Admiralität sucht außerdem noch ein Transportschiff, welches schwere Geschütze nach Konstantinopel bringen soll; das schwerste derselben wiegt ungefähr 6 Tons, alle zusammen 246 Tons.
Frankreich. Paris, 23. Mai. Der heutige „Moniteur“ enthält in seinem nichtoffiziellen Theil Folgendes: „Die Regierung der Vereinigten Staaten von Nordamerika hat am 28. April auf
der Erklärung der beiden großen europäischen Seemächte in Betreff der neutralen Flagge im gegenwärtigen Kriege, geantwortet. In dieser Antwort drückt Hr. L. March im Namen des Präsidenten der Union den Wunsch aus, daß die von Frankreich und England vereint angenommenen Grundsätze in Zukunft die Regel für das Verfahren aller civilisirten Nationen werden mögen. Der Staatssekretair erklärte überdies, daß seine Regierung fest entschlossen ist, die Pflichten der Neutralität streng zu beobachten und beobachten zu lassen. Er er—
innert daran, daß die Gesetzgebung des Landes jedem amerikanischen
Bürger, so wie jeder auf dem Gebiet der Union wohnenden Person, Ausrüstungen von Kapern und Anwerbungen zum Zweck der Theil⸗ ughme an einem auswärtigen Kriege strenge verbieten. Herr Marcy fügt hinzu, daß eine Uebertretung dieses Verbots nicht zu fürchten sei, daß aber für den Fall, daß die Erwartung der Re— gierung der Vexeinigten Staaten getäuscht werden würde, der Präsident von seiner Gewalt Gebrauch machen werde, um jenem Gesetze Achtung zu verschaffen.“ Dasselbe Blatt enthält ferner den Wortlaut des Allianz⸗Ver⸗ trages zwischen Frankreich, England und der Türkei, der am 12. März abgeschlossen und dessen Ratificationen am 8. Mai ausge⸗ tauscht worden sind. Er lautet wie folgt: . Se. Majestät der Kaiser der Franzosen und Ihre Majestät die Kö- nigin des vereinigten Königteichs von Großbritannien und Irland, sind von
weisung des von St. Majestät dem Kaifer aller Reußen gegen das Gebiet
Angriff die Integrität des oltomanischen Reiches und die Unabhängigkeit Ihre Majestäten sind volllommen überzeugt, daß die Existenz des ottomanischen Reiches in feinen gegenwärtigen Gränzen für die Erhaltung des Gleichge⸗ wichts zwischen den europäischen Staaten wesentlich ist, und da demnach Ihre Majestäten eingewilligt haben, den von Sr. Kaiserlichen Majestät so hat es denselben angemessen erschienen, einen Vertrag abzuschließen, welcher ihre Absichten demgemäß Zu dem Behufe haben Ihre Majestäten zu Bevollmächtigten ernannt: Se. Majestät der Kaiser der Franzosen den General Grafen Bargguay d'Hilliers, die Königin von Großbꝛitannien den sehr ehrenwerthen Strat« ford Viscount Stratsord de Redeliffe u. s. w., und der Sultan den Mi— nistet Mustapha Reschid⸗Pascha, welche nach Austausch ihrer Vollmachten über folgende Artikel übereingekommen sind; Art. 1. Nachdem Se. Majestät der Kaiser der Franzosen und Ihre Maj'estät die Königin des vereinigten Königreichs von Großbritannien und Irland schon auf die Vorstellungen Sr. Kaiserlichen Majestät des Sultans zroßen Abtheilungen ihrer Seemacht befohlen, sich nach Konstantinopel zu begeben und dem Gebiete und der Flagge der Türkei den nach Umständen moglichen Schutz zu gewähren, verpflichten sich die genannten Majestäten durch gegenwärtigen Vertrag, mit Sr. Kaiserlichen Majestät dem Sallan? noch mehr zusammenzuwirken, um das, ottomanische Ge⸗ biet in Europa und Asien gegen den russischen Angriff zu schützzen, und zu dem Behufe so virle Landtruppen zu verwenden, als