964 He rline ᷓ ; 27. Mai 1854. J . Berliner Börse vom ö . * reusßzi scher
Alle post-Anstalten des An- und Auslandes nehmen Festellung an, für gerlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats - Anzeigers Mauer⸗Straße Nr. 54. — n — — — m
zei
25 Sgr. für das bierteljahr . in allen Theilen der Monarchie 4 ohne Preis- Erhöhung. * 3
in sscher Kerhsel. Fonds- und Geld- Cours. kisenhahn - Actien.
nriet. deid. It. Kriegt. alc lf. Brief. Gels. Berl. Stadt- Obligat. 44 957 94 Aachen- Hüsseld. . 8 Magdeb. Halberst.. do. do. 35 — do. Prioritäts- — Matzdeb. Wittenb. .
. Aachen-Mastr. voll Co. Prioritats- 3 . . ͤ eingezahlt ö Niedergehl.- Märk.. ö . 393 ö. 1463 . ] Kur- u. Neumärk.. ö 6 ; . ö. . Hambur 390 M. * 119 j Ostpreussisehe d0. Prioritäts- 2 do. Prioritats- ( 300 M. 149 3 Pommersche , J 11.5. 535JFosensehe-. Berl. Anh. Lit. A. u. B. 4149 1g g are
1 ; do. 124
3 8 . do. Prioritãats- Niederschl. Lweigb. Wien im 20 FI. F.. 180 EI. Gehlesisehe...... Bersin - Hamburger. 3 Augsburg 150 FI. Westpreuss. ..... ..
do. Prioritãts do. Lit. B.] Breslau 100 ThI.
do. do. II. Eni. 4. ; do. Prioritäts- 8883 Leipzig in Cour. im 14 Thl. Berlin Potsd. Magd. . . 3 . . ie. o nn,, . 8
do. Prior. Oblig. Prinz Wilh. Steele- . . Frkf. 2. M. südd. W. 100 FI. k Vohwinkeh 248 125. Petersburg 160 S. R . *
go,. gde i. D. Rheinische
nec sel- Corkse.
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. 8e, . 2 . 8
21 C09 * a 23 5 K 2
Rentenbriefe. Kur- u. Neumärk. . Ilbommers che. . . . . . . Posensehe. . . ... Preussiseche . . . . ..
Berlin, Dienstag den 30. Mai
Berlin- Stettiner. .. do. Prior. Ohlig.
do. (Stamm-) Erior. do. Prioritäts-Oblig.
Rhein- u. Woestph. Sächsische . . . . . .. Schlesische ..... .. .
Pr. Bk. Anth. Scheine -
F riedriehsd'or Andere Goldraünzen 25 Thlr.
= D C L
FoOomadn-CGrkge.
Preuss. Freiw. Anleihe. . . ... ..
Staatsanleihe von 1850... ..... dito ven öde,, dito von 1853
22 1 8
Bresl.- Schw. - FEreib. — do. vom Staat gar. 3 Bri g-Neisse e Ruhrort - Cref. GCladb.
Cõln- Mindener 35 — do. do. Prior. Oblig. 4 2 Stargard- Posen.... do. do. II. Em. ö do. Prioritãts- 4 w
„ Düsseldorf - Elberk.
Staats- Schuldscheine
Prämiensch. d. Sechandl. à 50 Th. Kur- und Neum. Schuldverschr.
—
851
0 N .
57
do. Prioritäts- 4 — do. Prioritäts-5 98 — ] do.
Michtamtlic he dotirangen.
3 —
In- und ausländ. Fisenb. - Stamm- Actien und GQuit- tungsbog en. Amsterdam - Rotterdam Cöthen- Bernburg
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rief. Geld.
Prioritäts- Actien.
Ausl.
Cracau-Oberschlesisehe Nordh. (Friedr. Wilh.] Belg. Oblig. J. de l'Est
AMnster dam - Rotter dam
R. DBFiet.
ECesold.
Ausländ. Fonds.
Wereimar. Bank 2e —4*
Braunschw. Bank Oesterreich. Metall. . . .
, do. Bank-Actien. .
, , , kf. Hzief. Geld.
g47 83 10667 165 637 625
do. Part, BG Rl. ö.
gde de ö nl,, Schwed. GQerebro Pfabr. ostgothische do. Sardin. Engl. Anleihe.
Sardin. bei Rothsehild: Hamb. Feuer-Kasse. . ..
Frankfurt- Hanau. ... .. 81 24 Cracau - Oberschles. . . . . do. Samb. et Meuse Kiel Altona c . J Livorno - Florenz .
Ludwigshafen- Bexbach Kass. Vereins- Bk. Act. Mainz- Ludwigshafen.. Mecklenburger. . ...... Nordb. (Eriedr. Wilh.) Larskoje - Selo pro St. fe.
Russ. Hamb. Cert. . ...
Poln. neue Pfandbr. . ..
do. Staats-Prärn. Anl. Lübecker Staats- Anl. 33 Kurhess. Pr. Obl. 40 Eh. e . Schaumburg - Lippe do.
25 Thlr. 9 ö ö. . . 3 9 inl. Schuld.:
*
o. 1 à3 X steigende
do. Stiegl. 2. 4. Anl do. do. 5. Anl. do. v. Rothschild Lst. do. Engl. Anleihe. ... do. Fon. Schatz- Ohl. k a d
Aachen-Düsseldorfer Prior. S4 a Sil. gem. 146 a 1465 gem. Lud wigsh.-Bexb. 1115 a 1107 gem. schild 94 a gem.
Kerim, 27. Mai. Die Course anfangs höher, stellten sich gegen Ende der Börse niedriger und schlossen im Allgemeinen wie zestern. Preulsische Fonds fest behauptet, ausländische zum Theil
höher.
er I ämeK zettel ee lpüßKesge vom 27. Mai.
Weizen loco 94 — 103 KRthlr. Roggen loco 82, 83pfd. 69 Rihl 82pfd. b Mai-Juni 694 . Pd. ihlr. Pr. Pptd. Derꝶ. al- dM un 7 2
663 Riihlt. bez, Ju- Juli og a 68 Rihhlr. Her, Jusi- August 66 aà 66 Rihlr. bez., September Oktober 60 a 593 Rthlr. be.
Gerste, grolse 50 — 55 Rthlr., kleine 42 — 47 Rthlr.
Hafer 36 — 41 Kihlr.
Erbsen 65 — 70 Rihlr.
VWinterrapps S4 - 83 Rthlr., Winterrübsen 83 - 82 Rthlr.
Cöln-Minden 1133 2 1125 gem. Mecklenburger 38 a 37 gem.
Oberschles. Litt. A. 176 a 175 gem. Oberschles. Litt. B. Nordbahn (Er. Wilh.) 40 a 393 gem. Kuss. von Roth-
Rüböl loco 124 Rthlr. Br., 12 G., Mai 12 a 1127 Rthlr. bez., 12 Br., 1145 G., lai - Juni 143 a 1143 Rthlr. bez, 12 Br., 113 G., Juni-Juli und Juli - August 12 Rthlr. bez. u. G., 11 Br., Sʒeptember- Oktober 113 Rthlr. bez. u. Br., 113 G.
Leinöl loco 133 Rthlr. Br., Lieferung 12, Rthlr.
Spiritus loco ohne Fals 333 Rtlr. bez., Mai, Mai- Juni und Juni- gun ö a 33 Rihlr, bez, n. G., 333 Br., Juli August 34 Rihlr. ber. Br. u. G. —
Weizen williger zu haben.
Spiritus niedriger.
Roggen billiger verkaust. Rüböl matt.
K an al - Li gr e⸗ Neustadt- Eberswalde, den 26. Mai. 29 Wöspl. Weizen, 646 Wospl. Koszgen, 1574 Wspl. Gerste, 149 VWospl. Hafer, 10 VWspl. Erbsen, 87 Ctr. Leinsamen.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.
(Rudolph Decker.)
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Die bisherigen kommissarischen Vorsteher der Ober ⸗Post⸗Di⸗ rectionen in Gumbinnen und Erfurt, Post-Räthe Hoppe und Lenz, zu Ober-Post-Direktoren, und die bisherigen kommissarischen Büreau-Vorsteher der Ober-Post-Directionen, Handtmann in Magdeburg, Kramm in Bromberg und Rose in Gumbinnen, zu Post⸗Räthen; so wie
Den im Finanz⸗-Ministerium angestellten Geheimen expedirenden Secretair und Kalkulator Hansmänn zum Rechnungs-Rath zu ernennen; und
Dem Ober-Amtmann Ferdinand Lucke zu Bleesern, Kreis Wittenberg, den Charakter als Amtsrath zu verleihen.
Allerhöchster Erlaß vom 1. Mai 1854 — bet ref⸗ fend die Verleihung der fis kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde— Chaussee von Brakwede in der Grafschaft Ravens⸗ berg über Senne J. und II. bis zur Holte⸗ Oerlinghauser Straße.
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Gemeinde-Chaussee von Brakwede in der Grafschaft Ravensberg über Senne JL. und II. bis zur Holte ⸗Oerlinghauser Straße genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropria⸗ tionsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, im⸗ gleichen das Recht zur Entnahme der Chaussee⸗ Bau⸗ und Unter⸗ haltungs-Materialien nach Maßgabe der für die Staats⸗Chausseen bestehenden Vorschriften auf diese Straße zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich den betheiligten Gemeinden, gegen liebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße, das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats -Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗ Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, so wie der sonstigen, die Erhebung betref⸗ enden zusätzlichen Vorschriften verleihen. Auch sollen die dem
f
mungen ᷣwegen der Chaussee-Polizei⸗-Vergehen auf die gedachte
Straße zur Anwendung kommen. Der gegenwärtige Erlaß ist
durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Charlottenburg, den 1. Mai 1854.
Friedrich Wilhelm.
von der Heydt. von Bodelschwingh. An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz⸗Minister.
*
Berlin, den 28. Mai.
Ihre Königliche Hoheiten der Prinz und die Prin zessin Karl, so wie Höchstderen Tochter, die Prinzesin Louise König— liche Hoheit, sind, von Deßau kommend, hier wieder eingetroffen.
— — —
Potsdam, 28. Mai.
Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Karl von
Preußen ist, von Deßau kommend, hier wieder eingetroffen.
Chausseegeld-Tarife vom 39. Februar 1840 angehängten Bestim⸗
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der bei dem Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten beschäftigte Landbaumeister Sonntag ist zum Königlichen Bau⸗Inspektor; und
Der bei der Saarbrücker Eisenbahn als Maschinenmeister be⸗ schäftigte Mechaniker Heinrich Carl Schäffer zum Königlichen Eisenbahn-Maschinenmeister ernannt worden.
Cirkular-Verfügung vom 27. Mai 1854 — wegen
Ausführung des Gesetzes vom 15. Mai 1854, be⸗
treffend einige Abänderungen der Gewerbe-Ord⸗
nung vom 17. Januar 1845 und der Verordnung
vom 9. Februar 1849 wegen Errichtung von Ge werberäthen 2c.
Gesetz vom 15. Mai 1854. (Staats - Anzeiger Nr. 1419, S. 917.)
Behufs der gleichmäßigen Ausführung des in der Nr. 19 der Gesetzsammlung publizirten Gesetzes vom J5. Mai d. J., betreffend einige Abändernngen der Gewerbe⸗Ordnung vom 17. Januar 1845 und der Verordnung vom 9. Februar 1849 wegen Errichtung von , ꝛc. wird der Königlichen Regierung Folgendes er— öffnet:
1) Durch die Vorschrift des 8. 1 des Gesetzes werden die Arbeit⸗ nehmer (Gesellen, Gehülfen, Fabrikarbeiter ꝛc.) und diejeni⸗ gen selbstständigen Gewerbtreibenden, welche nicht zu den Wahlen der Gemeinde-Vertretung berechtigt sind, in Zukunft von der Theilnahme an den Wahlen zum Gewerberathe aus⸗ geschlossen. Es sind mithin von jetzt ab auch nur diejenigen wählbar, bei denen die Vorbedingung des §. 1 4. 4. O, zutrifft, und welche außerdem den Anforderungen des 8. 5 der Verordnung vom 9. Februar 1849 genügen, d, h. das dreißigste Lebensjahr zurückgelegt haben und ihr Gewerbe seit 5 Jahren betreiben. Mit der Reorgayisation der Ge⸗ werberäthe ist allmälig in der Art vorzugehen, daß an Stelle der Arbeitnehmer und der ferner nicht mehr wahlberechtigten und wählbaren Arbeitgeber, sobald die Periode, für welche sie gewählt worden, abgelaufen ist, solche Personen zu wählen sind, die den Erfordernissen des s. 1ẽ des Gesetzes und des §. 8 der Verordnung vom 9. Februar 1849 entsprechen. — Im Uebrigen bleibt es in Bezug auf die Zusammensetzung der Gewerberäthe bei den bestehenden Grundsätzen. Ins⸗ besondere wird der Regel nach, wie bisher, dahin zu wirken sein, daß da, wo ein Handelsstand existirt, der⸗ selbe auch bei dem Gewerberathe sich betheilige. Sollte der Handelsstand indeß, wie dies mehrfach vorgelommen ist, sich der Mitwirkung bei dem Gewerberathe entziehen oder durch seine Theilnahmlosigkeit die Annahme begründen, daß er die Interessen des kaufmännischen Gewerbes durch die bestehenden Handelskammern oder kaufmännischen Corporationen genügend vertreten und gewahrt finde, so werde ich auf den von der Königlichen Regierung zu erstattenden motivirten, Bericht in Erwägung nehmen, ob mit Rücksicht auf 8. 23 Alinea 1 und §. 3 Alinea 3 der Verordnung vom 9. Februar 1819 die Bildung des Gewerberaths aus zwei Abtheilungen, etner Fabrik= und einer Handwerks⸗Abtheilung, zu genehmigen sei.
2) Mit der Ausführung der Bestimmung des 8. 2 des Gesetzes