1854 / 126 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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h snaͤs gesehen, doch bei Nacht, durch die Dunkelheit be⸗ n n n, eschlüpft seien, während andere, namentlich Salzschiffe, zurückgewiesen sein sollen. (Osts. 39) .

Schiveden und Norwegen, Stockholm, 26. Mai. Nach üiner Angabe des „Fädrelandet“ soll Sir Charles Napier selbst schon am 21. mit seiner Hauptmacht vor Hang gelegen und alle Vorbereitungen zum Angriff auf Gustavsvärn getroffen haben. Das französische Linienschiff „Austerlitz“ und Contre- Admiral Chad mit dem „St. Jean d'Aecre“ befanden sich unter seinem unmittel— baren Kommando. Contre-Admiral Plumridge war mit der leichten

Dampfflottille im obern Theil des Bothnischen Meerbusens. Contre—

Admiral Corry lag bei Sandoe. (. ;

Amerika. Auf Antrag des Repräsentantenhauses hat der Schatz-Secretair der Vereinigten Staaten Nord-Amerika's un⸗ term 7. März d. J. demselben eine Abschrift des Cirkulars, welches er im September v. J. an die Fabrikanten und Kaufleute und alle beim Manufakturwesen und Handel des Landes betheiligte Perso—

nen richtete, um deren Ansichten über die Tarif-⸗Frage zu er- gutacht⸗

darauf eingesandten

lassen.

mitteln, so wie von allen

lichen Aeußerungen, zukommen Die se sind auf Befehl des Hauses gedruckt worden und ge eine sehr ins Einzelne gehende Uebersicht über den Stand der Pro— duction und Fabrication in den Vereinigten Staaten. . satz für die Begutachtung der Tariffragen war in dem Eirkulgr des Schatzsecretairs aufgestellt, daß die Zölle nur auf der— jenigen Höhe zu erhalten seien, welche das fiskalische

Attenstücke

Bedürfniß der Union erheische, und daß bei der Ermäßi⸗-⸗

gung oder gänzlichen Aufhebung von Zöllen vor allen diejenigen Artikel zu herücksichtigen seien, welche mit der amerikanischen Pro—

duction nicht konkurriren oder für die amerikanischen Manufakturen

gebraucht werden. (Pr. C.)

A sien. n inge, einige weitere Details über die zweite Expedition des amerikani— schen Commodore Perry nach Japan. Die amerikanische Escadre, welche am 14. Januar von Hongkong abgegangen war, fand sich

am 12. Februar in einer kleinen südwärts von Jeddo liegenden

Bucht zusammen. Am 13ten näherte sie sich Jeddo bis auf 20 Miles und warf, nachdem inzwischen die Unterhandlungen einge⸗ leitet worden waren, am 24. Februar vor einer großen Stadt, Namens Kanagawa, Anker, welche auf dem Landwege nur 9 Miles von Jeddo entfernt liegt, so daß die Häuser von Jeddo von den Mastspitzen deutlich gesehen werden konnten.

am Bord des „Susquehannah“ feierlich bewirthet. Man erfuhr

bei dieser Gelegenheit, daß der Kaiser von Japan wirklich in sei— nem 8östen Altersjahre gestorben und von seinem Sohne in der Regierung ersetzt worden, daß aber die von den Russen verbreitete

Nachricht, es könne in den nächsten zwei Jahren nach dem Tode des Kaisers verfassungsmäßig keine Unterhandlung . t werden, eine Fabel ist, wenigstens versichern die Japanesen auf

das Bestimmteste, daß den Russen auf ihren Antrag wegen Ab—

schließung eines Vertrages ohne Weiteres und in der unzwei— deutigsten Weise eine abschlägige Antwort ertheilt worden sei.

Am S8. März begab sich Commodore Perry an das Land, um

seine erste Zusammenkunft mit dem vom Kaiser ernannten -Com⸗— missair zu haben. Das Resultat war günstig und nachdem am

15ten die Antwort des Kaisers auf das Schreiben des Präsidenten

eingetroffen war, erfolgte am 17. März die Zusammenkunft des Commodore Perry mit den vom Kaiser zum Abschlusse eines Han— delsvertrages ernannten vier Kommissairen, von denen drei den fürstlichen Rang hatten. Das Resultat der mehrere Tage lang fortgesetzten Verhandlungen war im Wesentlichen, daß innerhalb Jahresfrist zwei Häfen dem amerikanischen Handel geöffnet werden,

nämlich Matsmai auf der Insel Jeso, eine Stadt von 50,006

Einwohnern, und Scho di ma, welches etwa 70 Miles süd—

wärts von Jeddo liegt; außerdem wird den Amerikanern so— Ein Versuch, die beiden Häfen

fort ein Kohlendepot angewiesen. zu zollfreien Häfen zu erklären, mißglückte ebenso, wie das Be—

mühen, die Eröffnung der Häfen zu Gunsten aller Nationen

ohne Unterschied zu erlangen. (Im Verlaufe der Unterhandlun⸗

gen wurde von den amerikanischen Unterhändlern erwähnt, daß

der russische Admiral versichert habe, es sei von ihm die unbe— dingte Freigebung des Handels mit ganz Japan innerhalb Jah— resfrist erlangt worden; dies stellten aber die japanesischen Com— missaire auf das Entschiedenste in Abrede und versicherten, die

ö. .

ganze Nachricht beruhe darauf daß die Russen gesagt hätten, sie würden innerhalb Jahresfrist wieder kommen.) Uehrigens erklärten sich die japanesischen Commissaire bereit, mit den übrigen handel⸗ treibenden Nationen ähnliche Verträge, wie den mit Amerika abge⸗ schlossenen, zu vereinbaren. Auf Anlaß des Ablebens eines Marine— soldaten wurde noch erlangt, daß ein Begräbnißplatz, vorläufig für zehn Leichen, bewilligt wurde, auf welchem man den Soldaten mit allen kriegerischen Ehren bestattete.

geben

Als Grund⸗

Berichte aus Hongkong vom 12. April bringen

. , die Zusammenkunft wurde ein Fischerdorf Joko ha ma bestimmt, das in der Nähe des Ankerplatzes der amerikanischen Escadre lag. Am 1. März wurde der Vice-Gouverneur von Uraga, Ycizaimon,ů

eingeleitet

Ausgabe von zehn Millionen Thaler Banknoten.

Da die Unterzeichnung des hat.

Vertrages noch nicht hat stattfinden können, so verweilte Commodore Perry den letzten Nachrichten zufolge noch in der Bucht von Jeddo, entschlossen, nichts zu übereilen und zu keinen Evasionen Veran—

lassung zu geben.

London, Montag, 29. Mai, Abends. (Tel. Dep. d. C. B.) In heutiger Sitzung des Unterhauses kündigte Russell den Empfang des letzten Wiener Protokolls vom 23. Mai an. Frank⸗ reich sende eine Streitmacht zur Besetzung des Piräus und werde, wenn es nothwendig ist, auch Athen besetzen.

Königliches statistisches Bürean.

Fottsetzung der Auszüge aus den Resultaten der Verwaltung des preußischen

Staats für 1849. (S. Staats-Anzeiger Nr. 98 S. 748. 719.)

Die Königlich preußische Bank, die Seehandlung und die Hauptmünze sind zwar selbstständige, nicht unter dem Finanz-Ministerium stehende Be⸗ hörden, jedoch mag ihrer hier als besonderer großer Geld-Institute sogleich Erwähnung geschehen.

f. Die preußische Bank.

Nach dem Haupt-Finanz-Etat für 1849 beträgt der Antheil an dem

Gewinn derselben 163,000 Thaler.

Die Bank als selbstständige Behörde hat an ihrer Spitze ein Kurato— rium unter Vorsitz des Minister-Präsidenten. Chef derselben ist der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Die Haupt-Bank in Berlin hat ein eigenes Haupt-Bank⸗Direktorium unter einem eigenen Präsidenten; von der Haupt⸗Bank ressoitiren die Bank-Anstalten in den Provinzen.

Die preußische Bank ist von König Friedrich II. im Jahre 1765 ge—

stiftet worden. Nach dem Hubertsburger Frieden war die ganze Sorge des Monarchen auf die Wiederherstellung des Wohlstandes feiner durch den jährigen Krieg erschöpften Staaten gerichtet. Seinem Schatfblick entging es nicht, daß Handel und Gewerbe nicht wirksamer unterstützt werden könn— ten, als durch die Förderung des Geldumlaufes und durch Gewährung der zu vortheilhaften Unternehmungen erforderlichen Kapitalien gegen maͤßige Zinsen. Er gründete deshalb eine Giro« und Leih-Bank zu Berlin und Breslau, sicherte derselben aus dem königlichen Schatze ein Stammkapital von 8 Millionen Thalern durch das Bank-Edikt vom 17. Juni 1765 zu, und ernannte den Staatsminister Grafen von Reuß zum Chef des ganzen Bankwesens, unabhängig von jedem Departement. „Durch das schon am 29. Oktober 1766 ergangene und revidirte Bank Edikt wurde ihr die Befugniß beigelegt, Banknoten auszugeben, welche bei allen Zahlungen an die Königlichen Kassen als baar Geld angenommen werden sollten. Da es der Bank wie dem ganzen Lande selbst an baa⸗ rem Gelde zur wirksamen Belebung des Verkehrs fehlte, so wurden ihr vom 18. Juli 1768 alle bei den Gerichten und Vormundschafts-Behörden eingezahlten Gelder überwiesen, welche nicht binnen 6 Wochen gegen mehr als 3 pCt. Zinsen untergebracht werden konnten. Diese Gelder wurden mit 3 pCt. verzinst und nach 8tägiger Kündigung zurückgezahlt. Diese Bestimmung wurde unterm 31. März 1769 auf sämmtliche milde Stiftun— gen, Hospitäler, Waisenhäuser, Kirchen, Schulen und andere öffentliche Anstalten ausgedehnt und endlich auch die Annahme von Geldern der Privatpersonen zur Verzinsung gestatiet, welchen für deren bei der Bank belegte Kapitalien die landesherrliche Garantie veiheißen wurde.

Diese wichtige Maßregel führte dem Verkehr große Summen zu, welche bisher in öffentlichen Kassen und bei Privalen müßig gelegen hatten und machte solche zum allgemeinen Besten und zum Vortheil der Einzelnen nutzbar. Die Bank erhielt dadurch ihre eigentliche Begründung

Von ihrer Stiftung an bis zu dem verhängnißvollen Jahre 1806 er— freute sich die Bank ziner steten Zunahme ihrer Geschäfte Und ihres Kre— dits. Sie hatte indessen, um die ihr weit über den Bedarf des kaufmännischen Verkehrs zufließenden benrächtlichen Depositen-Kapitalien nutzbar anzulegen, vornämlich seit der Vereinigung vormals polnischer Landestheile mit der Monarchie angefangen, Darlehne getzen Verpfändung hypothekarischer, auf Landgütern haftenden Obligationen zu gewähren, und dieser zum Besten der polnischen Unterthanen von der Regierung begünstigte Geschäftszweig, gewann allmälig zu späterem großen Nachtheile der Bank einen sehr be— deutenden Umfang. Denn als der Krieg mit Frankreich 1806 7 die pol⸗ nischen Provinzen in die Gewalt des Feindes brachte, wurden die Kapita— lien der Bank mit Beschlag belegt und durch die bavonner Convention, den Bedingungen des tilsiter Friedens entgegen, an den König von Sachsen verkauft. Erst nach Beendigung des Krieges 1813 —15 kam die Bank zum Theil wieder in den Besitz ihres Eigenthums. Es blieben des halb seit 1806

*

die Zahlungen von ihren dortigen Schuldnern aus, und die Bank konnte ihren Gläubigern die bei ihr verzinslich niedergelegten Kapitalien erst nach wiederhergestelltem Frieden zurückzahlen. J

Von diesem Zeitpunkte an nahm die Bank ihre früheren Geschäfte wieder auf, und ihr Umfang wuchs bei der durch den langen Frieden her— vorgerufenen Thätigkeit in allen Zweigen des Verkehrs und der da⸗— mit engverbundenen Blüthe des Handels in solchem Maße, daß ihre Be— triebsmittel nicht mehr ausreichten.

Die Kabinets-Ordre vom 11. April 1846 ermächtigte die Bank zur Von dem Gesammtbe— trage der im Umlaufe befindlichen Banknoten sollte bei den Bankkassen, außer den zu den übrigen Bankgeschäften erforderlichen Baarsonds und Effekten, jederzeit ein Dritttheil in baarem Gelde oder Silberbarren, ein Dritttheil mindestens in diskontirten Wechseln und der Ueberrest in Lombard— Forderungen mit bankmäßigen Unterpfändern vorhanden sein, auf welche Bestimmung der Chef der Bank bei eigener Verantwortlichkeit zu wachen Die Banknoten sollen bei der Haupt-Bankkasse zu Berlin zu jeder

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Zeit, bei den Provinzial : Comtoirs aber, so weit es deren jedesmalige Baarbestände und Geldbedürfnisse gestatten, gegen baares Geld umzgetauscht, auch in allen Staatskassen statt baaren Geldes, insbesondere statt Kassen⸗ Anweisungen in Zahlung angenommen werden.

Diese Bestimmungen wurden erweitert und genauer festgestellt durch das Hauptgesetz, die Bank-Ordnung vom 5. Oktober 1846. Das Bank⸗ Institut erhielt offiziell die Bezeichnung: „Preußische Bank“, und der erste Titel des umfangreichen Gesetzes spricht: Von den Geschäften und Fonds der Bank. ;

Als Zweck der Bank wird angegeben: den Geldumlauf des Landes zu befördern, Kapitalien nutzbar zu machen, Handel und Gewerbe zu unter— stützen und einer übermäßigen Steigerung des Zinsfußes vorzubeugen.

Die Verhältnisse der Bank übersehen sich aus der nachfolgenden Bilanz am 31. Dezember 1849.

ö

14, Sts, 15 20

Staats- und Kommunal-Papiere zum Nennweithe J 681, 8oꝰ0

Grundstücke . Wech sel⸗Bestände .. . . . . . . ö a) bei der Haupibank: D 1907095566. Inkasso⸗Wechsel ... 1,051,938. Remessen auf verschiedene inländi— che Rlitz.

Remessen auf fremde Plätze. .

b) bei den Comtoiren: Platz⸗Diskonto . ... . . . Inkasso⸗Wechsel ......

10,545,074 17 10,833, 32

99 ** Tard / ö Lombard-Forderungen 4 237, 802

Dypothekarische Forderungen .... Forderungen an Privaten. . . . . . . S28, 454 J ,, . 57, 923 Rückständige Zinsen und Erträge ...... . 181,170 Diverse diskontirte verlooste Effekten .. 19, 228 Zilberbarren, 165 f. M. 1569 Grän 374.5714 T ñ 13,406,666. ö.

,,

C 10,680,057. 18.

vel .

25, 260, 802 60, 533, 4465

a ssivsba.

. , . J ( In a4 ——— ö

, , ,,,

8 . . . D site 14Rgpiugalien. .

Hen eiche nue nnn , Vesgle ichen unve zinsliche

Schuldige epositen⸗Zinsen. . I he Behörden aus eingegangenen

)

1 Guthaben König Ueberschüssen und auf Depositionsscheine. Hiro-Vertehr, acceptirte 2,912, 300. Giro⸗Anweisungen:

paß 856 (Gir R re ssostko uthaben der Giro-Interessente

„460, 500 22 lsiter Dis 1,4922 Unbezahlte Anweisungen J 539, 049 lte, o 1,461 27 Privatforderungen 13, 435 77 Gewinn für den Staat Staats⸗Aktiv⸗Kapital Bank⸗A1Antheils⸗Konto .. Reserve⸗Konto Dividenden⸗Konto JJ . Für zweifelhafte Forderungen und Bau⸗-E

positionsscheine ....

1 86,901. 18

de anno 1848 de anno 1849 ...

Summa der Passiva.——— ISG 55 s

w, N * ) 192 . 85 osor 9 ö . 26 2 3 . 1 6 0 [ 9 * , Die Bank it nach die ser Neorganisation Girobank, Lom hard, Deposi⸗ tal⸗ Leihbank, Zettelbank. Sie erfüllt den Zweck, den Geldumlauf des Landes zu befördern.

. g. Die Seehandl

595, a 44 König Friedrich II. errichtete das Patent vom 14. Oktober 1772. Der zu 500 Rthlyn 1200 000 Riß he ste i 2060 Athlinn. 1,200,000 Rthlrn. bestehen. 200 Alctien oder 1,00, 000 Rthlr.; das Uebrige g don Fkaufleuten und Privatpersonen durch Zahlung und Abnahme 'von 2e n 5 3 9 ö ö. . . ñ or 195 j s* 0 Actien gedeckt werden. Aus dem Geschäft wurden 10 Prozent Ge⸗ winn garanttit. . gesichert werden, und bestanben anfangs in dem allein der Stehandlungs— Societät zugewiesenen Ankauf und der Einfuhr des Salzes aus Spanfen,

Der König übernahm

sollte durch Betheiligung

und Litthauen; in dem Monopole des Ankanfes von Wachs und Versen— dung nach Spanien, so wie außerdem der Societät Privilegien gegeben

.* 1 4 ö ö 4 —— Frankreich, England auf eigenen Schiffen, und Verkauf desselben nach Polen /

Die Geschäfte sollten durch Monopole und Privileglen

wurden, für den Absatz inländischer Fabrikate auf eigenen Schiffen nach fremden Ländern, namentlich sollte sie die Leinenwaaren nach den amerikanischen Kolonieen vermitteln. Auch der Holzhandel sollte mehr in ihre Hand kommen, und zu ihrer Begünstigung sollte sie das Schiffbauholz aus dem Königreiche Polen beziehen dürfen, ohne dem Zoll

von 50 Prozent unterworfen zu sein. Der erste Chef der Seehandlung war der Staats-Minister von der Hoist; ihm folgte 1772 der Staats⸗ Minister von Görne; diesem 1782 der M. Graf von der Schulenburg⸗ Kehnert. Unter demselben ward 1791 der Geheime Finanzrath von Struensee Direktor, welcher die Geschäfte durch Agenturen 'außer zu Cadir, in Warschau, Hamburg und Amsterdam bedeusend erweiterte, und besenders den Leinwandhandel der Seehandlung hob. Dennoch warf das Institut nicht den erwarteten Gewinn ab. Bei Verlängerung der anfangs auf 2) Jahre bewilligten Privilegien wurde 1794 die Garantie des Staais auf 5. Prozent herabgesetzt, das Monopol des Weinhandels aufgehoben, dagegen neben dem der Anstalt verbliebenen Salzhandel ihr fernerhin ver⸗ stattet, mit in- und ausländischen Waaren Großhandel zu treiben, Wechsel⸗ geschäfte zu machen, Comtolrs in allen preußischen und auch in fremden See- und Handessstädten zu unterhalten, Schiffe zu bauen, Rhederei zu treiben und alle kaufmännischen Geschäfte ohne Unterschied zu unter⸗ nehmen.

Die Seehandlung nahm hiernach mehr als zuvor den Charakter eines kausmännischen Staats-Instituis an; schon vor 1806 schoß sie dem Staate Gelder vor, und nach der Invasion der Franzosen konnte sie, da sie die Vorschüsse an den Staat nicht zurück erhielt, ihren Gläubigern nicht gerecht werden. Die von ihr ausgestellten Obligationen betrugen 17, 800,000 Thlr. Bei diesen Zuständen wurden ihre Privilegien bei Ablauf des Jahres 1867 nicht nieder erneuert, und ihre Arbeit beschräͤnkte sich auf Abwickelung kaufmännischer Heschäfte. Durch das Edikt vom 27. Ottober 1810 wurt en ihre Obligationen und Actien vom Staate übernommen und in Staatsschuldscheine umgeschrieben, wodurch jede Betheiligung von Privaten bei der Seehandlung gänzlich auf— hörte. Das Institut ward 1864 dem Staats-Minister von Stein unter— ordnet, kam nachher unter das Finanz-Ministerium, 1817 unter das Yiinisterium des Schatzes und des Staats-Kreditwesens. In dieser ganzen Zeit war die Stehandlung neben dem Salzeinkauf, den sie kommiffarisch betrieb, vorzüglich hei Kontrahirung von Staats-Anleihen, überhaupt bei den ausgedehnten Geldgeschästen, welche damals für den Staat nöthig waren, benutzt worden. Die Ordnung und das Geschick, mit welchem sie purch größere Geld- und Wechsel-Operationen für strenge Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen sorgte, hoben das Vertrauen; ihre Verhälinisse wurden bei Regulirung des Staats-Schuldenwesens durch ein be sondere s Gesetz vom 17. Januar 1820 neu geordnet. Sie behielt den Ramen „General-Direction der Seehandlung“ als für sich bestehend es Institut unter des Staaisministers Rother Leitung, dem unbeschränkie Vollmacht, aber zugleich mit persönlicher Veraniwortlichkeit ertheilt wurden Als Geschäfte der Scehandlung werden in dem Gesetze genannt der Ankauf des Seesalzes u England, Frankreich, Portugal und demnächstige Abgabe an die Salz—⸗ Debits-Partie, Einziehung der Salzdebits-Ueberschüsse in Ost- und West⸗ preußen „Litthauen und Schlesien, Besorgung aller für Rechnung des Staats im Auslande vorfallenden Geldgeschäfte. Speziell ist hierbei auch erwähnt der Ankauf der dem Staate unentbehrlichen Produkte des Aus⸗ landes. Der Staat übernahm für die von dem Institute übernommenen Geschäfte und für die für dasselbe daraus hervorgehenden Verpflichtungen vollständige Garantie. . . ö

i Seehandlung trat hiernach in die Kategorie eines großen kauf⸗ nännischen Staats-Justituts. Der Ankauf des Seesalzes ward ihr später abgenommen, wogegen genehmigt ward, daß sie unter bestimmten Gränzen, um in den Privatvertehr nicht störend einzugreisen, theils sich bei großen Dandelgs und Fabrik-Unternehmungen mit Privat- Unternehmern betheilige, theils selbstständig solche Geschäfte' ins Leben rufe, welche zum Vortheil 32 inländischen Gewerbsamkeit und Industrie gereichen, durch Privatkräfte aber nicht hervorgerufen werden konnten. Sie hat nach diesen Gesichts⸗ untten anangs hauptsächlich die Kontrahirung von Staats -A Anleihen, die Unterbringung und Courshebung der Staaitsschuldscheine bewirkt, das Prämiengeschäft geleitet, vielfache Privat- Unternehmungen im Handel und . Fabrifwesen, die ohne Hülfe sich nicht halten konnten, aber auf solider Grundlage sich befanden, durch Vorschüsse unterstüͤtzt, andere Unternehmun— gen selb st kingeleiset und durchgeführt. Hierher gehört die Erbauung und Austüstung von Serschiffen, Ankauf der Wolle auf inländischen Märkten nd deren Abslatz im Auslande, Grrichtung von Dampfmühlen, Flachs⸗ sbinnereien, Maschinenbau-Anstalten u. s. w. In neuerer Zeit ist die Seehandlung bedacht, von mehreren dieser Anstälten sich nach und nach los zu machen, sobald im Piivatverkehr Kapital und Unternehmer zu solchen Geschäften sich finden. Zu verkennen ist nicht, daß die See⸗— handlung durch diese Anlagen, so lange keine Privat- Ünternehmer dazu vorhanden waren, sehr wohlthätig auf den Handel und das Fabrikwesen im preußischen Staate eingewirktt hat.

Alle diese Geschäfte warfen nach und nach immer mehr Vortheile ab.

Seehandlung erhielt von Zeit zu Zeit Summen vom Staate, die sie

tete. Sie bezahlte vom eigenen Gewinne ihre sämmitlichen

vermochte Kapitalien zu neuen Unternehmungen zu erübrigen,

é auch eine die auf 100,00 Rihlr. sährlich bestimmt General⸗Staats⸗

zu den Staatsbauten, nachher i Ftats Finanz Etats

. h * . t; im Jahre 1849 hat eine . ? . 16 . Handels und der Gewerbe

2840 1 wird alljährlich ein

dgets⸗ Kommissionen

ht im Etat ausgeworfen werden können.

Verwaltunrasbericht Ser Szek ans ( serwaltungsbericht der Scehandlung den Central 1 z 1

r Kammern vorgelegt, und außerdem sindet eine

spezielle Prüfung schäfts führung Byr (Sor! 8 . . u,. Prüfung ĩ schästssührung der Seehandlung durch drei Vertrauens männer jeder de

2 V z 27

1 beiden Kammern statt.

h. Die Haupt-⸗Münze. Im Haupt-Finanz-Etai für 1849 ist für die Haupt⸗Münze keine Ein⸗

nahme angegeben, vielmehr bei den ferldaueinden Ausgaben ad 7 bemerkt,